Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen Musterklauseln

Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen. 3.1 Vereinbarte Fristen für die Lieferungen und Leistungen sind verbindlich. Sind Verzögerungen zu erwarten oder eingetreten, so haben Sie uns sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen. 3.1 Vereinbarte Fristen für die Lieferungen und Leistungen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang mangelfreier Ware bei der von uns genannten Empfangs- bzw. Verwendungsstelle oder die Abnahme der Lieferung oder Leistung durch uns. Sind Verzögerungen zu erwarten oder eingetreten, so haben Sie uns unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich zu benachrichtigen.
Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen. (1) Glaubt sich der KKV in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so zeigt es dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich an. Die Anzeige kann unterbleiben, wenn die Tatsachen und deren hindernde Wirkung offenkundig sind.
Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen. 2.1 Vereinbarte Lieferungs- und Leistungstermine sind verbindlich. Sind Verzögerungen zu erwarten oder eingetreten, so muss der Lieferant uns sofort benachrichtigen.
Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen. 3.1 Vereinbarte Fristen für die Lieferungen und Leistungen sind verbindlich. Die Parteien vereinbaren mit Unterzeichnung des Liefervertrags einen Zeitraum für die Belieferung der Komponenten. Sind Verzögerungen zu erwarten oder eingetreten, so haben Sie uns sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen. 3.1 Vereinbarte Fristen für die Lieferungen und Leistungen sind verbindlich. Die Angabe von unverbindlichen oder „circa“-Lieferterminen durch den Lieferanten ist unzulässig. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist - sofern nicht etwas abweichendes schriftlich oder in Textform vereinbart wurde - der Eingang der Ware bei Walther.
Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen. 3.1 Termine und Fristen für die Leistungen, die in der Bestellung genannt oder anderweitig vereinbart sind, sind verbindlich. Sind Verzögerungen zu erwarten oder eingetreten, so hat der Auftragnehmer ZEISS unverzüglich schriftlich oder in Textform unter Darlegung der Gründe zu benachrichtigen.