Common use of Förmliche Übernahme Clause in Contracts

Förmliche Übernahme. 12.2.1. Bei einer förmlichen Übernahme hat der AN dem AG die Fertigstellung der Leistung ehestens schriftlich mitzuteilen und ihn zur Übernahme aufzufordern. Der AG bestimmt, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, im Einvernehmen mit dem AN den Übernahmetermin. 12.2.2. Die Übernahme gilt dann als erfolgt, wenn der AG ohne Angabe von Gründen nach nochmaliger Aufforderung zur Übernahme und Setzung einer Nachfrist die Leistung nicht förmlich übernommen hat. 12.2.3. Der AG hat die Übernahme der Leistung in einer Niederschrift zu erklären. Die Niederschrift ist von beiden Vertragspartnern zu unterfertigen. In diese Niederschrift sind ferner aufzunehmen: 1) gerügte, jedenfalls aber auffällige Mängel an der erbrachten Leistung und Fristsetzung für ihre Behebung; 2) Einhaltung oder Überschreitung vertraglich vereinbarter Leistungsfristen; 3) Feststellung von Vertragsstrafen. Diese Feststellung kann vom AG auch gesondert gegenüber dem AN erfolgen. 12.2.4. Die Abfassung der Niederschrift über die Übernahme darf auch in Abwesenheit des AN erfolgen, wenn dieser den vereinbarten Termin versäumt. In diesem Falle ist dem AN eine Ausfertigung der Niederschrift unverzüglich nachweislich zuzustellen. Zu den in der Niederschrift getroffenen Feststellungen kann der AN innerhalb von 14 Tagen Stellung nehmen. Unterlässt er eine Stellungnahme, gelten die getroffenen Feststellungen als von ihm anerkannt.

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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services

Förmliche Übernahme. 12.2.1. 5.2.1 Bei einer förmlichen Übernahme hat der AN dem AG die Fertigstellung der Leistung ehestens schriftlich mitzuteilen und ihn zur Übernahme aufzufordern. Der AG bestimmthat, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, im Einvernehmen mit dem AN den Übernahmetermindie Leistung nach Erhalt der Aufforderung binnen einer Frist von 30 Tagen zu übernehmen. 12.2.2. 5.2.2 Die Übernahme gilt dann mit Fristablauf als erfolgt, wenn der AG ohne Angabe von Gründen nach nochmaliger Aufforderung zur Übernahme und Setzung einer Nachfrist die Leistung nicht förmlich übernommen hat.hat.‌ 12.2.3. 5.2.3 Der AG hat die Übernahme der Leistung in einer Niederschrift zu erklären. Die Niederschrift ist von beiden Vertragspartnern zu unterfertigen. In diese Niederschrift sind ferner aufzunehmen: 1) gerügte, jedenfalls aber auffällige Mängel an der erbrachten Leistung und Fristsetzung für ihre Behebung; 2) Einhaltung oder Überschreitung vertraglich vereinbarter Leistungsfristen; 3) Feststellung von Vertragsstrafen. Diese Feststellung kann vom AG auch gesondert gegenüber dem AN erfolgenDie Niederschrift ist von beiden Vertragspartnern zu unterfertigen. 12.2.4. 5.2.4 Die Abfassung der Niederschrift über die Übernahme darf auch in Abwesenheit des AN erfolgen, wenn dieser den vereinbarten Termin versäumt. In diesem Falle ist dem AN eine Ausfertigung der Niederschrift unverzüglich nachweislich zuzustellen. Zu den in der Niederschrift Nieder- schrift getroffenen Feststellungen kann der AN innerhalb von 14 Tagen Stellung nehmen. Unterlässt er eine Stellungnahme, gelten die getroffenen Feststellungen als von ihm anerkanntaner- kannt.

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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen

Förmliche Übernahme. 12.2.1. 6.2.1 Bei einer förmlichen Übernahme hat der AN dem AG die Fertigstellung der Leistung Leis- tung ehestens schriftlich mitzuteilen und ihn zur Übernahme aufzufordern. Der AG bestimmthat, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, im Einvernehmen mit dem AN den Übernahmetermindie Leistung nach Erhalt der Auf- forderung binnen einer Frist von 30 Tagen zu übernehmen. 12.2.2. 6.2.2 Die Übernahme gilt dann mit Fristablauf als erfolgt, wenn der AG ohne Angabe von Gründen nach nochmaliger Aufforderung zur Übernahme und Setzung einer Nachfrist die Leistung nicht förmlich übernommen hat. 12.2.3. 6.2.3 Der AG hat die Übernahme der Leistung in einer Niederschrift zu erklären. Die Niederschrift ist von beiden Vertragspartnern zu unterfertigen. In diese Niederschrift sind ferner aufzunehmen: 1) gerügte, jedenfalls aber auffällige Mängel an der erbrachten Leistung und Fristsetzung Fristset- zung für ihre Behebung; 2) Einhaltung oder Überschreitung vertraglich vereinbarter Leistungsfristen; 3) Feststellung von Vertragsstrafen. Diese Feststellung kann vom AG auch gesondert gegenüber dem AN erfolgenDie Niederschrift ist von beiden Vertragspartnern zu unterfertigen. 12.2.4. 6.2.4 Die Abfassung der Niederschrift über die Übernahme darf auch in Abwesenheit des AN erfolgen, wenn dieser den vereinbarten Termin versäumt. In diesem Falle ist dem AN eine Ausfertigung der Niederschrift unverzüglich nachweislich zuzustellen. Zu den in der Niederschrift getroffenen Feststellungen kann der AN innerhalb von 14 Tagen Stellung nehmen. Unterlässt er eine Stellungnahme, gelten die getroffenen Feststellungen als von ihm anerkannt.

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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services

Förmliche Übernahme. 12.2.1. 5.2.1 Bei einer förmlichen Übernahme hat der AN dem AG die Fertigstellung der Leistung ehestens schriftlich mitzuteilen und ihn zur Übernahme aufzufordern. Der AG bestimmthat, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, im Einvernehmen mit dem AN den Übernahmetermindie Leistung nach Erhalt der Aufforderung binnen einer Frist von 30 Tagen zu übernehmen. 12.2.2. 5.2.2 Die Übernahme gilt dann mit Fristablauf als erfolgt, wenn der AG ohne Angabe von Gründen nach nochmaliger Aufforderung zur Übernahme und Setzung einer Nachfrist die Leistung nicht förmlich übernommen hat. 12.2.3. 5.2.3 Der AG hat die Übernahme der Leistung in einer Niederschrift zu erklären. Die Niederschrift ist von beiden Vertragspartnern zu unterfertigen. In diese Niederschrift sind ferner aufzunehmen: 1) gerügte, jedenfalls aber auffällige Mängel an der erbrachten Leistung und Fristsetzung für ihre Behebung; 2) Einhaltung oder Überschreitung vertraglich vereinbarter Leistungsfristen; 3) Feststellung von Vertragsstrafen. Diese Feststellung kann vom AG auch gesondert gegenüber dem AN erfolgen.Die Niederschrift ist von beiden Vertragspartnern zu unterfertigen.‌ 12.2.4. 5.2.4 Die Abfassung der Niederschrift über die Übernahme darf auch in Abwesenheit des AN erfolgen, wenn dieser den vereinbarten Termin versäumt. In diesem Falle ist dem AN eine Ausfertigung der Niederschrift unverzüglich nachweislich zuzustellen. Zu den in der Niederschrift Nieder- schrift getroffenen Feststellungen kann der AN innerhalb von 14 Tagen Stellung nehmen. Unterlässt er eine Stellungnahme, gelten die getroffenen Feststellungen als von ihm anerkanntaner- kannt.

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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen

Förmliche Übernahme. 12.2.1. 5.2.1 Bei einer förmlichen Übernahme hat der AN dem AG die Fertigstellung der Leistung ehestens schriftlich mitzuteilen und ihn zur Übernahme aufzufordern. Der AG bestimmthat, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, im Einvernehmen mit dem AN den Übernahmetermindie Leistung nach Erhalt der Aufforderung binnen einer Frist von 30 Tagen zu übernehmen. 12.2.2. 5.2.2 Die Übernahme gilt dann mit Fristablauf als erfolgt, wenn der AG ohne Angabe von Gründen nach nochmaliger Aufforderung zur Übernahme und Setzung einer Nachfrist die Leistung nicht förmlich übernommen hat. 12.2.3. 5.2.3 Der AG hat die Übernahme der Leistung in einer Niederschrift zu erklären. Die Niederschrift ist von beiden Vertragspartnern zu unterfertigen. In diese Niederschrift sind ferner aufzunehmen: 1) gerügte, jedenfalls aber auffällige Mängel an der erbrachten Leistung und Fristsetzung Fristset- zung für ihre Behebung; 2) Einhaltung oder Überschreitung vertraglich vereinbarter Leistungsfristen; 3) Feststellung von Vertragsstrafen. Diese Feststellung kann vom AG auch gesondert gegenüber dem AN erfolgenDie Niederschrift ist von beiden Vertragspartnern zu unterfertigen. 12.2.4. 5.2.4 Die Abfassung der Niederschrift über die Übernahme darf auch in Abwesenheit des AN erfolgen, wenn dieser den vereinbarten Termin versäumt. In diesem Falle ist dem AN eine Ausfertigung der Niederschrift unverzüglich nachweislich zuzustellen. Zu den in der Niederschrift getroffenen Feststellungen kann der AN innerhalb von 14 Tagen Stellung nehmen. Unterlässt er eine Stellungnahme, gelten die getroffenen Feststellungen als von ihm anerkannt.

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Samples: General Terms and Conditions for Services

Förmliche Übernahme. 12.2.1. 6.2.1 Bei einer förmlichen Übernahme hat der AN dem AG die Fertigstellung der Leistung ehestens schriftlich mitzuteilen und ihn zur Übernahme aufzufordern. Der AG bestimmthat, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, im Einvernehmen mit dem AN den Übernahmetermindie Leistung nach Erhalt der Aufforderung binnen einer Frist von 30 Tagen zu übernehmen. 12.2.2. 6.2.2 Die Übernahme gilt dann mit Fristablauf als erfolgt, wenn der AG ohne Angabe von Gründen Grün- den nach nochmaliger Aufforderung zur Übernahme und Setzung einer Nachfrist die Leistung nicht förmlich übernommen hat. 12.2.3. 6.2.3 Der AG hat die Übernahme der Leistung in einer Niederschrift zu erklären. Die Niederschrift ist von beiden Vertragspartnern zu unterfertigen. In diese Niederschrift sind ferner aufzunehmen: 1) gerügte, jedenfalls aber auffällige Mängel an der erbrachten Leistung und Fristsetzung für ihre Behebung; 2) Einhaltung oder Überschreitung vertraglich vereinbarter Leistungsfristen; 3) Feststellung von Vertragsstrafen. Diese Feststellung kann vom AG auch gesondert gegenüber dem AN erfolgenDie Niederschrift ist von beiden Vertragspartnern zu unterfertigen. 12.2.4. 6.2.4 Die Abfassung der Niederschrift über die Übernahme darf auch in Abwesenheit des AN erfolgen, wenn dieser den vereinbarten Termin versäumt. In diesem Falle ist dem AN eine Ausfertigung der Niederschrift unverzüglich nachweislich zuzustellen. Zu den in der Niederschrift getroffenen Feststellungen kann der AN innerhalb von 14 Tagen Stellung nehmenneh- men. Unterlässt er eine Stellungnahme, gelten die getroffenen Feststellungen als von ihm anerkannt.

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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen