MUSTER. Der Unternehmer liefert dem Bauherrn auf sein Verlangen Muster der Baustoffe. Entstehen dabei für den Unternehmer Kosten, die das normale Mass überschreiten, werden diese dem Bauherrn in Rechnung gestellt. Pflanzenbemusterungen werden auf Wunsch, nur in Begleitung des Unternehmers, direkt beim Lieferanten durchgeführt. Bei Naturprodukten, insbesondere bei Natursteinmaterialien, Holzprodukten und Pflanzen sind naturgegebene Abweichungen von Mustern möglich und können nicht als Mängel geltend gemacht werden.
MUSTER. 3.1 Wird nach Muster verkauft, so dienen diese nur als Anschauungsobjekt, um den Charakter oder Typ der Ware zu zeigen.
3.2 Wir behalten uns das Recht vor, den Lizenzgeber jeder Zeit zu wechseln.
3.3 Technische Änderungen durch Neufassung von gesetzlichen Bestimmungen oder durch Auflagen der Prüfstelle bedingt, behalten wir uns vor.
MUSTER. 3.1 Die Eigenschaften von unseren Mustern werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Unsere Muster bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verwertet, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3.2 Falls vereinbart, stellen wir dem Kunden vor Herstellung der gesamten Produkte Muster der bestellten Produkte zur Verfügung. Erst nach Prüfung und Bestätigung durch den Kunden erfolgt die anschließende Herstellung der gesamten bestellten Produkte durch uns.
3.3 Der Kunde ist zur Verwertung und Weitergabe Mus- tern nicht berechtigt. Unsere Muster bleiben – soweit nicht ausdrücklich ein Erwerb vereinbart wurde – unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verwertet, noch Dritten zugäng- lich gemacht werden. Sämtliche Urheberrechte, Ge- schmacks- und Gebrauchsmusterrechte Mustern bleiben trotz der Überlassung bei den Rechtsinha- bern.
3.4 Haben wir nach Daten oder Mustern des Kunden zu liefern, so übernimmt der Kunde uns gegenüber die Verantwortung, dass die nach seinen Daten oder Mustern hergestellten Produkte nicht Rechte von Dritten, insbesondere gewerbliche Schutzrechte ver- letzen.
MUSTER. Wir ersuchen um Übermittlung der eingescannten unterschriebenen Annahmeerklärung innerhalb von drei Monaten über die Onlineplattform xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx. Für Ihren direkten Zugang klicken Sie hier. Erst nach Übermittlung der unterfertigten Annahmeerklärung erlangt der Vertrag Rechtsgültigkeit. Sie erhalten von uns ein Bestätigungsschreiben über den erfolgten Vertragsabschluss. Alle weiteren Unterlagen für Ihren Förderungsvertrag finden Sie auf unserer Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx „Alle Unterlagen Siedlungswasserwirtschaft“ Unter diesem Link sind wichtige Informationen zum Förderungsvertrag im Dokument • Leitfaden Vertrag Finanzierungszuschüsse zusammengefasst. Die Auslösung von Auszahlungen erfolgt mit dem • Rechnungsnachweis für Bauphasen- und Finanzierungszuschüsse. Für Ihren direkten Zugang klicken Sie hier. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau xxx (Tel. +00-0-00000/xxx) gerne zur Verfügung. Xxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx Mail: xxx@xxxxxxxxxxxxxx.xx Tel.: 01/31 6 31-0, Fax-DW: 01/00 0 00-000 UID-Nr.: ATU57293011, FN 236804t, Handelsgericht Wien Gemeinde Musterdorf Xxxxxxxxxxx 0 0000 Xxxxxxxxxx abgeschlossen aufgrund des Umweltförderungsgesetzes, BGBl Nr. 185/1993 idgF, zwischen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Xxxxxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx und dem Förderungsnehmer Gemeinde Musterdorf, GKZ 99999, Xxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxxxxx.
MUSTER. Der Förderungsnehmer bestätigt die Aufbringung der Finanzierung gemäß nachstehender Aufstellung sowie der dafür erforderlichen Beschlussfassungen.
MUSTER. Im Falledes Verzugesmeiner Zahlungspflichtistdie Treuhand- gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen iSd §1333 ABGB, mindestens aber in Höhe des tatsächlichen Schadens in Rechnung zu stellen. Für den Fall, dass ich meinen Zah- lungsverpflichtungen nicht nachkomme, ist die Treuhand- gesellschaft berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten und Schaden- ersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen oder die Erfüllung des Vertrages und den Verzugsschaden geltend zu machen, ohne dass es jeweils einer weiteren Nachfrist- setzung bedarf. Sämtliche Zahlungen aus dem Treuhandver- hältnis sollen auf mein umseitig bekannt gegebenes Konto erfolgen. Diese Anweisung gilt bis auf Widerruf. Etwaige Änderungen der Bankverbindung werde ich der Treuhand- gesellschaft umgehend schriftlich bekannt geben. Diese Beauftragung erfolgt aufgrund des Kapitalmarkt- prospektes für diese Beteiligung und unter ausdrückli- cher Anerkennung der im Prospekt enthaltenen Verträge. Hinsichtlich aller Rechtsstreitigkeiten aus dem gegenständ- lichen Rechtsverhältnis wird gemäß Treuhandvertrag unter Anwendung österreichischen Rechts die ausschließliche Zuständigkeit des Schiedsgerichtes unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges vereinbart. Hinsichtlich Ihrer Prospektverantwortung nehme ich zur Kenntnis, dass es sich bei den im Prospekt angeführten Zahlen und bei den daraus abgeleiteten Ergebnissen um Plandaten handelt. Mir ist bewusst, dass es sich bei der gegenständlichen Beteiligung um eine langfristige Veran- lagung handelt. Wenngleich der dargestellte Geschäftsver- lauf aus heutiger Sicht auf den bestehenden Informationen sowie realistischen Annahmen fußt und Angaben über die zukünftige Entwicklung unter dem Gesichtspunkt der kaufmännischen Vorsicht erstellt wurden, unterliegen die- se Angaben Unsicherheiten. Diese können insbesondere in unvorhergesehenen Änderungen des Kapitalmarktes, einer Insolvenz von Gesellschaften bzw. dem Nichtein- treten von allfälligen Annahmen der Gesellschaft oder in gesamtwirtschaftlichen Faktoren sowie in einer geänderten Steuergesetzgebung, Verwaltungsübung der Finanzbehör- den oder Rechtssprechung liegen. Im Übrigen wird auf die besonderen Risikohinweise des Prospektes verwiesen. Ich habe Ihre Empfehlung, im Hinblick auf die wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen dieser Beteiligung auf meine persönliche Situation einen Wirtschaftstreuhänder meines Vertrauens zu konsultieren, zur Kenntnis genommen. Die Folgen des ...
MUSTER. Der Produzent erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, e-mail Adressen, Telefonverbindungen und Geburtsdatum), die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung bekannt sind oder künftig bekannt werden, für Zwecke der Kundenbetreuung und für Zwecke der unternehmensbezogenen Werbung verarbeitet und an RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Beteiligungsgesellschaften der RWA AG, wie ua. Garant-Tiernahrung GmbH, Lagerhaus Technik-Center GmbH & Co KG, BGA Bio Getreide Austria GmbH und mit der RWA AG in dauerhafter Geschäftsbeziehung stehende Lagerhaus-Genossenschaften sowie an Adressenverlage und Direktwerbeunternehmen (nur als Dienstleister für eigene Werbeaktionen) und weiters zum Zwecke des Gläubigerschutzes an Kreditversicherungen, Kreditschutzverbände und Wirtschaftsauskunfteien übermittelt und überlassen werden.
MUSTER. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwick- lung. Insoweit ist es dem Auftragsverarbeiter gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumen- tieren. Die konkrete Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen erfolgt in einer separaten Anlage 1 zu dieser Vereinbarung. Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, das Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen unmittelbar durch den Auftragsverarbeiter sicherzu- stellen. Der Auftragsverarbeiter hat, zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags, gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DSGVO. Insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO 05_2018
MUSTER. Verkäufer akzeptiert keine Haftung für die Qualität und Repräsentativität von durch Abnehmer genommene und Verkäufer gelieferte Proben im Rahmen der Erteilung von Anbauempfehlungen.
MUSTER. Ist die Größe des Fehlers bei der Messeinrichtung eines SLP-Ausspeisepunktes nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine solche Messeinrichtung nicht oder nicht richtig an, so ermittelt der Netzbetreiber den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Fest- stellung nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung. Die tatsächlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen. Ist die Größe des Fehlers bei der Messeinrichtung eines RLM-Ausspeisepunktes nicht einwandfrei festzustellen, oder zeigt eine solche Messeinrichtung nicht an, so erfolgt die Ermittlung von Ersatzwerten für fehlende oder unplausible Werte entsprechend dem DVGW Arbeitsblatt G 685 in der jeweils gültigen Fassung. Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorausgehen- den Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über ei- nen größeren Zeitraum festgestellt werden. In diesem Fall ist der Anspruch auf längs- tens 3 Jahre beschränkt.