Garantieerklärung Musterklauseln

Garantieerklärung a) Wir übernehmen die Garantie für die Vollständigkeit der im Angebot beschriebenen Anlage sowie der dafür erforderlichen Dokumentation (Vollständigkeitsgarantie).
Garantieerklärung. 1.30.3.1 Soweit der Auftragnehmer aufgrund besonderer Verein- barungen Garantieerklärungen beibringen kann oder muss, ak- zeptiert der Auftraggeber nur solche Haftungserklärungen, die in Form und Inhalt dem von ihm beigeschlossenen Muster entspre- chen.
Garantieerklärung. 01 90 353 00 20/18 Die Bank garantiert im OLV dem Unternehmen den Ausgleich des Betrages, der der ordnungs- gemäß durchgeführten und autorisierten Transaktion zugrunde liegt. Hierzu wird auf Ziffer V. verwiesen. Der Garantiebetrag ist pro Karte begrenzt auf Umsätze in Höhe von maximal 2.000,- EUR in- nerhalb der letzten 13 Kalendertage. Das genannte Limit von 2.000,- EUR wird durch vorheri- ge Transaktionen des girocard Inhabers im OLV binnen obiger Frist entsprechend verringert. Hierbei werden auch Transaktionen in Anrechnung gebracht, die nicht beim Unternehmen selbst abgewickelt wurden. Übersteigt die Summe der vorherigen und der zu autorisierenden Transaktion das Limit, so erscheint auf dem Display ein entsprechender Hinweis und die Garantiezusage entfaltet keine Wirkung. Die Garantie bezieht sich nicht auf Rücklastschriften wegen Widerspruch. Für Trans- aktionen eines Karteninhabers, der zum Zeitpunkt des Karteneinsatzes minderjährig ist, besteht ebenfalls keine Garantiezusage. Die Garantie erstreckt sich auch auf den missbräuch- lichen Einsatz der girocard durch den Karteninhaber sowie auf den unberechtigten Einsatz der Karte durch Dritte im OLV, sofern das Unternehmen bei Durchführung dieser Transaktion nicht mindestens grob fahrlässig gehandelt hat. Der von der Bank zu bezahlende Betrag wird nach unverzüglicher Vorlage der die Forderung begründenden Unterlagen im Original fällig. Für die Verarbeitung der Lastschrifteinzüge ohne Inanspruchnahme der Garantie ist die elek- tronische Einreichung der erforderlichen Daten ausreichend.
Garantieerklärung. 15) Gerichtsstand und anwendbare Vorschriften
Garantieerklärung. 15.1 Der AN garantiert, dass an dem von ihm stammenden Regiekonzept und an seinen Vorarbeiten für die Produktion kein Dritter mitgearbeitet hat, dass er dabei keine urheberrechtlich geschützten Werke Dritter verwendet hat und keine Anspielungen oder Bezugnahmen auf reale Personen, bestehende Unternehmen oder tatsächliche Ereignisse enthält, außer dies erfolgt auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des AG.
Garantieerklärung. Mit dem Kauf des Interliving Produktes erhält der Erstkäufer vom Garantiegeber, sofern es sich bei dem Erstkäufer um einen Endverbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, eine fünf Jahre Hersteller-Garantie. Diese Garantie ist auf Dritte nicht übertragbar. Garantiert wird, dass die Ware unter Berücksichtigung der Beurteilungs-kriterien für industriell gefertigte Möbel frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Auf die allgemeinen warentypischen Produkteigenschaften sowie die Gebrauchs-, Reinigungs- und Pflegeanweisungen, welche dem mit Auslieferung der Ware grundsätzlich übergebenen interliving- Gütepass zu entnehmen sind, wird explizit hingewiesen.
Garantieerklärung. 2.1 Wir übernehmen gemäß Pkt. 1.1 Garantie für Mängel, die beim Gefahrenübergang vorhanden waren, im nachfolgenden Ausmaß: • Für FAKRO Dachflächenfenster, Flachdachprodukte, Innenfutter, Anschlussprodukte und Eindeckrahmen leisten wir 10 Jahre Garantie, beginnend am Tage des Verkaufs an den Erstkäufer bzw. beginnend mit dem Tag der Übergabe des Produktes an den Kunden. • Der Beginn des Garantieanspruches ist durch Liefer- bzw. Kaufbeleg nachzuweisen. • Bei Scheibenbrüchen übernehmen wir 30 Jahre Garantie, sofern Fremdeinwirkung eindeutig ausgeschlossen werden kann. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß §§ 992 ff ABGB die Beweislast hierfür beim Erstkäufer bzw. Kunden, auch wenn dieser Verbraucher ist, liegt. • Bei Scheiben übernehmen wir eine Garantie von 5 Jahren gegen das Beschlagen der Scheibenzwischenräume, beginnend am Tag des Verkaufs an den Erstkäufer bzw. beginnend mit dem Tag der Übergabe des Produktes an den Kunden. • Für FAKRO Dekorations- und Sonnenschutzprodukte sowie Rollläden leisten wir 3 Jahre Garantie, beginnend am Tag des Verkaufs an den Erstkäufer bzw. beginnend mit dem Tag der Übergabe des Produktes an den Kunden. • Bei Tageslichtspots leisten wir 7 Jahre Garantie. • Alle sonstigen FAKRO Produkte unterliegen ausschließlich der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (§§ 992 ff ABGB).
Garantieerklärung. Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde.
Garantieerklärung. 11.1 APM garantiert dem ursprünglichen Kunden nur, dass das Produkt bei normalem Gebrauch frei von Verarbeitungs- und Materialfeh- lern ist, vorausgesetzt, die jeweiligen Nutzungs-, Bedienungs- und Appli- kationsanweisungen werden strikte eingehalten.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.