Garantieerklärung Musterklauseln

Garantieerklärung a) Wir übernehmen die Garantie für die Vollständigkeit der im Angebot beschriebenen Anlage sowie der dafür erforderlichen Dokumentation (Vollständigkeitsgarantie).
Garantieerklärung. 1.30.3.1 Soweit der Auftragnehmer aufgrund besonderer Verein- barungen Garantieerklärungen beibringen kann oder muss, ak- zeptiert der Auftraggeber nur solche Haftungserklärungen, die in Form und Inhalt dem von ihm beigeschlossenen Muster entspre- chen.
Garantieerklärung. (1) Die Abgabe einer Garantieerklärung durch Alleima bedarf gesonderter, getrennter Schriftform und muss außerhalb der Auftragsbestätigung erfolgen.
Garantieerklärung. 01 90 353 00 20/18 Die Bank garantiert im OLV dem Unternehmen den Ausgleich des Betrages, der der ordnungs- gemäß durchgeführten und autorisierten Transaktion zugrunde liegt. Hierzu wird auf Ziffer V. verwiesen. Der Garantiebetrag ist pro Karte begrenzt auf Umsätze in Höhe von maximal 2.000,- EUR in- nerhalb der letzten 13 Kalendertage. Das genannte Limit von 2.000,- EUR wird durch vorheri- ge Transaktionen des girocard Inhabers im OLV binnen obiger Frist entsprechend verringert. Hierbei werden auch Transaktionen in Anrechnung gebracht, die nicht beim Unternehmen selbst abgewickelt wurden. Übersteigt die Summe der vorherigen und der zu autorisierenden Transaktion das Limit, so erscheint auf dem Display ein entsprechender Hinweis und die Garantiezusage entfaltet keine Wirkung. Die Garantie bezieht sich nicht auf Rücklastschriften wegen Widerspruch. Für Trans- aktionen eines Karteninhabers, der zum Zeitpunkt des Karteneinsatzes minderjährig ist, besteht ebenfalls keine Garantiezusage. Die Garantie erstreckt sich auch auf den missbräuch- lichen Einsatz der girocard durch den Karteninhaber sowie auf den unberechtigten Einsatz der Karte durch Dritte im OLV, sofern das Unternehmen bei Durchführung dieser Transaktion nicht mindestens grob fahrlässig gehandelt hat. Der von der Bank zu bezahlende Betrag wird nach unverzüglicher Vorlage der die Forderung begründenden Unterlagen im Original fällig. Für die Verarbeitung der Lastschrifteinzüge ohne Inanspruchnahme der Garantie ist die elek- tronische Einreichung der erforderlichen Daten ausreichend.
Garantieerklärung. 15) Gerichtsstand und anwendbare Vorschriften
Garantieerklärung. 15.1 Der AN garantiert, dass an dem von ihm stammenden Regiekonzept und an seinen Vorarbeiten für die Produktion kein Dritter mitgearbeitet hat, dass er dabei keine urheberrechtlich geschützten Werke Dritter verwendet hat und keine Anspielungen oder Bezugnahmen auf reale Personen, bestehende Unternehmen oder tatsächliche Ereignisse enthält, außer dies erfolgt auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des AG.
Garantieerklärung. Mit dem Kauf des Interliving Produktes erhält der Erstkäufer vom Garantiegeber, sofern es sich bei dem Erstkäufer um einen Endverbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, eine fünf Jahre Hersteller-Garantie. Diese Garantie ist auf Dritte nicht übertragbar. Garantiert wird, dass die Ware unter Berücksichtigung der Beurteilungs-kriterien für industriell gefertigte Möbel frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Auf die allgemeinen warentypischen Produkteigenschaften sowie die Gebrauchs-, Reinigungs- und Pflegeanweisungen, welche dem mit Auslieferung der Ware grundsätzlich übergebenen interliving- Gütepass zu entnehmen sind, wird explizit hingewiesen.
Garantieerklärung. 2.1 Wir übernehmen gemäß Pkt. 1.1 Garantie für Mängel, die beim Gefahrenübergang vorhanden waren, im nachfolgenden Ausmaß: • Für FAKRO Dachflächenfenster, Flachdachprodukte, Innenfutter, Anschlussprodukte und Eindeckrahmen leisten wir 10 Jahre Garantie, beginnend am Tage des Verkaufs an den Erstkäufer bzw. beginnend mit dem Tag der Übergabe des Produktes an den Kunden. • Der Beginn des Garantieanspruches ist durch Liefer- bzw. Kaufbeleg nachzuweisen. • Bei Scheibenbrüchen übernehmen wir 30 Jahre Garantie, sofern Fremdeinwirkung eindeutig ausgeschlossen werden kann. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß §§ 992 ff ABGB die Beweislast hierfür beim Erstkäufer bzw. Kunden, auch wenn dieser Verbraucher ist, liegt. • Bei Scheiben übernehmen wir eine Garantie von 5 Jahren gegen das Beschlagen der Scheibenzwischenräume, beginnend am Tag des Verkaufs an den Erstkäufer bzw. beginnend mit dem Tag der Übergabe des Produktes an den Kunden. • Für FAKRO Dekorations- und Sonnenschutzprodukte sowie Rollläden leisten wir 3 Jahre Garantie, beginnend am Tag des Verkaufs an den Erstkäufer bzw. beginnend mit dem Tag der Übergabe des Produktes an den Kunden. • Bei Tageslichtspots leisten wir 7 Jahre Garantie. • Alle sonstigen FAKRO Produkte unterliegen ausschließlich der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (§§ 992 ff ABGB).
Garantieerklärung. Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde.
Garantieerklärung. 11.1 APM garantiert dem ursprünglichen Kunden nur, dass das Produkt bei normalem Gebrauch frei von Verarbeitungs- und Materialfeh- lern ist, vorausgesetzt, die jeweiligen Nutzungs-, Bedienungs- und Appli- kationsanweisungen werden strikte eingehalten.