Garantieverlängerung Musterklauseln

Garantieverlängerung. Bei Einhaltung der im Versicherungsvertrag vereinbarten Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs werden die Material- und Lohnkosten zu 100% ersetzt, sofern sich aus den Regelungen unter Ziffer III. 1. keine Begrenzung ergibt. - Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs über- schritten, liegt die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs jedoch noch unter 200.000 km, gilt pro Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50% auf die Ersatzsumme.
Garantieverlängerung. Im Rahmen der Garantieverlängerung wird kein Ersatz geleis- tet für die nachfolgenden Positionen und alle damit im Zusam- menhang stehenden Kosten: a) Nicht versicherte Gefahren aa) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z.B.: (1) Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; (2) mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbeson- dere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschla- gung; (3) unmittelbare Einwirkung von Sturm, Steinschlag, Hagel, Blitz- schlag, Erdbeben, Überschwemmung, Brand oder Explosion; (4) Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe oder Kernenergie; (5) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs, wie z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben bzw. den dazugehörigen Übungsfahrten oder durch Überladung; (6) Tierbiss; bb) die durch Verschleiß entstanden sind; cc) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, oder zu denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu dem Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen (z.B. Eingriffe am Kilometerzähler); dd) für die ein Dritter eintrittspflichtig ist, bzw. deren Behebung im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist); ee) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörtei- len (z.B. Umrüstung auf Gasbetrieb) verursacht worden sind, die nicht vom Hersteller genehmigt oder nicht fachgerecht eingebaut worden sind; ff) die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass (1) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind (z.B.) Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe); (2) eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahrgenommen wurde; (3) ein für eine Werkstatt erkennbarer Vorschaden nicht unver- züglich repariert wurde; (4) das Fahrzeug unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist.
Garantieverlängerung. Der Versicherungsschutz der Garantieverlängerung beginnt mit Ablauf von zwei Jahren ab Erstzulassung des Fahrzeugs, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Der Versicherungsschutz der Garantieverlängerung endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich im Rahmen der Funktionsgarantie, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Garantieverlängerung. Die Dauer einer verlängerten Garantie für Ihr Produkt beläuft sich auf die erworbene Garantiezeit und beginnt mit dem Anfangsdatum der ursprünglichen Grundgarantie. Eine Garantieverlängerung muss während der Dauer der ursprünglichen Grundgarantie erworben werden (beträgt die ursprüngliche Garantiezeit zum Beispiel 1 Jahr und Sie erwerben eine Garantieverlängerung von 3 Jahren, so beträgt die Gesamtgarantiezeit einschließlich Verlängerung 3 Jahre). Verbrauchsartikel, die bei der Nutzung des Produkts verbraucht werden, z. B. Taststift, Digitizer-Stift und Batterien, sind nicht von dieser Dienstleistung abgedeckt. Die Garantiezeit für alle Lenovo-Batterien, Taststifte und DigitizerStifte ist auf 12 Monate begrenzt, wenn nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie nicht eine gesonderte Batteriegarantieverlängerung erwerben, läuft die Garantiezeit für Ihre Batterie am Ende der in Ihrer begrenzten Lenovo Herstellergarantie angegebenen Frist ab.
Garantieverlängerung. Bei Registrierung bestimmter Neugeräte innerhalb von 90 Tagen erhalten Sie, über die vom Hersteller des versicherten Gerätes gewährte Garantie hinaus, einen zusätzlichen Schutz von 24 Monaten. Die verlängerte Garantie umfasst eine Vielzahl von elektronischen Haushaltsgeräten (weiße Ware) und Unterhal- tungselektronik (braune Ware). Damit die o. g. Sachen eine Garantieverlängerung erhalten, muss • der Artikel in Deutschland gekauft worden sein und • eine Registrierung des Gerätes innerhalb von 90 Tagen nach Kaufdatum über das Registrierungsformular oder das Internetportal der EAM (xxx.XXX.xx/ ZuhauseSchutz) erfolgen. Es gelten die Bedingungen zu der Mein EAM Zu- hauseSchutz-Garantieverlängerung. Diese befindet sich ebenfalls unter www. XXX.xx/XxxxxxxXxxxxx.
Garantieverlängerung. Nur gültig, wenn diese Leistung für das Fahrzeug gemäß Zertifikat enthalten ist. 1. DS garantiert für DS Kraftfahrzeuge mit Servicevertrag-Zertifikat eine dem jeweiligen Stand der Technik eines jeden Fahrzeugtyps entsprechende Fehlerfreiheit während der im Zertifikat ausgewiesenen Dauer bzw. bis zum Erreichen des im Zertifikat ausgewiesenen maximalen Kilometerstands, je nachdem, was zuerst eintritt (diese Garantie wird im Folgenden als „Garantieverlängerung“ bezeichnet). Umfang der Garantieverlängerung sind alle Schäden, die aufgrund eines elektrischen, elektronischen oder mechanischen Defekts einen ordnungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges nicht mehr zulassen. Die Garantieverlängerung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die reguläre Herstellergarantie laut den Garantiebedingungen für Neufahrzeuge, wie sie im Service- und Garantieheft beschrieben sind, ausläuft. 2. Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Herstellungs- oder Materialfehlern nach Xxxx von DS durch kostenlose Reparatur oder kostenlosen Ersatz des schadhaften Teiles durch eine autorisierte DS Vertragswerkstatt, soweit dies zur Erhaltung des normalen Betriebszustandes erforderlich ist. Bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind, können Teile aus dem Sortiment EUROREPAR verwendet werden. 3. Eine Verpflichtung zur Leistung besteht für DS nicht, wenn - mehr als 6 Monate seit erstmaligem Feststellen des Schadens bis zu seiner Anzeige vergangen sind und sich der Wartungsaufwand durch das Zuwarten erhöht hat oder - das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde oder - das Fahrzeug bei motorsportlichen Wettbewerben eingesetzt wurde oder - das Fahrzeug zuvor in einem von DS nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt wurde, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der aufgetretene Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Wartung oder Pflege steht oder - das Fahrzeug in einer von DS nicht genehmigten Weise verändert wurde, z. B. durch Teileeinbau, Um- oder Aufbauten, und diese Veränderungen ursächlich für den Betriebszustand des Fahrzeugs und die nach dem Wartungsvertrag zu erbringenden Leistungen geworden sind oder - der Kunde die Vorschriften über die Behandlung und Pflege des Fahrzeuges (s. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat oder - die Kontrollanzeigen nicht beachtet wurden oder - das Fahrzeug einem Unfall, höherer Gewalt, äußerer Einwirkung, Wasser- oder Ölmangel ausgesetzt war. 4. Des Weiteren sind folgende Leistungen ausgenommen: - Abgasuntersuchun...
Garantieverlängerung. Bei Registrierung bestimmter Neugeräte innerhalb von 90 Tagen nach Kauf- datum bei der Deutschen Schutzbriefgesellschaft erhalten Sie über die vom Hersteller des versicherten Gerätes gewährte Garantie hinaus, einem zu- sätzlichen Schutz von 24 Monaten für bis zu drei Geräte gleichzeitig. Die ver- längerte Garantie umfasst eine Vielzahl von elektronischen Haushaltsgerä- ten (weiße Ware) und Unterhaltungselektronik (braune Ware). Damit die o.
Garantieverlängerung. Der Versicherungsschutz der Garantieverlängerung beginnt mit Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist ab Erstauslieferung, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Der Versicherungsschutz der Garan- tieverlängerung endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich im Rahmen der Funktionsgarantie, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Garantieverlängerung. Hier erstreckt sich Ihr Garantieschutz auf die wichtigsten Baugruppen LEISTUNGSUMFANG TopGarantie*: Übernahme Materialkosten: 100 % (bis 50.000 Kilometer)** Übernahme Kosten Arbeitszeit (laut Herstellervorgaben): 100 % Ab 150.000 und bis 250.000 Kilometer: Übernahme von Versiche- rungsleistungen bis zu EUR 2.500,– Ihres Autos wie Motor, Getriebe oder Bremsanlage (abzüglich Selbstbe- halt). Wahlweise für ein, zwei oder drei sowie bis maximal zehn Jahre nach Erstzulassung, abgedeckt in Form einer günstigen Monatsprämie. Einfache Abwicklung aller Reparatu- ren in unseren Partnerwerkstätten. TopGarantie PLUS Hier genießen Sie vollen Schutz analog der Herstellergarantie und bezogen auf die werksseitige Aus- stattung. Ohne Selbstbehalt und bis zu einer Laufleistung von 120.000 Kilometern. Abdeckung sämtlicher mechani- scher und elektrischer Teile und Komponenten laut werksseitiger Ausstattung Übernahme sämtlicher Kosten für Material und Arbeitszeit gemäß Herstellergarantie (bis 120.000 Kilometer)
Garantieverlängerung. Bei Registrierung bestimmter Neugeräte bei GARANTIEMAX innerhalb von 90 Tagen gemäß den nachfolgenden Vorgaben erhalten Sie über die vom Hersteller des versicherten Gerätes gewährte Garantie hinaus einen zusätzlichen Schutz von 12 - 36 Monaten im Paket XCARE. Die Pakete XCARE+, XCARE+FAMILY und XCARE+KITCHEN beinhalten eine Versicherungsdauer von 10 Jahren. Die verlängerte Garantie umfasst alle elektronischen Endgeräte. Es gelten die Bedingungen zu der XCARE-Garantieverlängerung. Diese finden sich auf der Website unter xxx.XXXXXXXXXXX.xx oder können angefordert werden.