Common use of Geistiges Eigentum Clause in Contracts

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums an den Waren (es sei denn, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vor. Der Kunde darf Rechte, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungen, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den oder in Verbindung mit den Waren übertragen wurden, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung ein. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzung.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.1Produkt(e), Produktdokumentation und Software. Ohne DER KUNDE WIRD INSBESONDERE AUF DIE EINGESCHRÄNKTEN LIZENZEN (UND DIE NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN) FÜR DIE SOFTWARE, DIE OPTOS-MARKEN UND ANDERE GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE VON OPTOS AUFMERKSAM GEMACHT. (a) Ungeachtet der Tatsache, dass das Eigentum an dem/den Produkt(en) auf den Kunden übergehen kann (wenn es gekauft wird), werden die schriftliche Genehmigung Software und alle geistigen Eigentumsrechte, die in dem/den Produkt(en) enthalten sind, an den Kunden lizenziert und nicht verkauft, und Optos oder seine Lizenzgeber bleiben die ausschließlichen Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art, einschließlich, ohne Einschränkung, Urheberrechte, Patente und patentierbare Erfindungen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Marken und Designrechte (ob eingetragen, registrierbar oder anderweitig), die in dem/den Produkt(en) oder einem Bestandteil davon (einschließlich, ohne Einschränkung, der Software) und der Dokumentation des/der Produkte(s) verkörpert sind oder sich anderweitig auf diese beziehen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle vorgenannten Informationen vertrauliche Informationen (wie in Klausel 9 definiert) von Miraclon darf Optos darstellen und bestimmte Geschäftsgeheimnisse von Optos beinhalten. (b) Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden (einschließlich der Zahlung aller anfallenden Gebühren) gewährt Optos dem Kunden hiermit eine eingeschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Software und der Produktdokumentation, die in dem/den Produkt(en) enthalten ist, ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder die Produktdokumentation zu kopieren, zu übersetzen, zu modifizieren oder anzupassen, sie in ein anderes Produkt einzubinden oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software oder der Produktdokumentation zu erstellen. Die vorstehende Lizenz ist unbefristet, wenn das/die Produkt(e) gekauft wurde(n), und auf den Mietzeitraum begrenzt, wenn das/die Produkt(e) gemietet wurde(n), und in beiden Fällen widerrufbar nach schriftlicher Mitteilung durch Optos, falls der Kunde Marken gegen die in diesen Bedingungen dargelegten Bedingungen für die Nutzung der Software und/oder der Produktdokumentation verstößt. Die Nutzung von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung Software und/oder diesen AGB Dokumentationen Dritter, die dem Kunden von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehenOptos zur Verfügung gestellt werden, unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen separater Lizenzvereinbarungen, die von den jeweiligen Lizenzgebern Dritter zur Verfügung gestellt werden. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber (c) Der Kunde darf keine Eigentumshinweise und/oder Markenzeichen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Optos-Marken) entfernen, die in dem/den Produkt(en) und/oder der/den Produktdokumentation(en) enthalten oder anderweitig daran angebracht sind. (d) Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass seine Nutzung der Rechte Software an folgende Bedingungen geknüpft ist: (i) dass diese Software ausschließlich für die geschäftlichen Zwecke des geistigen Eigentums an Kunden zum Betrieb des/der Produkte(s) und für den Waren Zugriff auf die Dienste verwendet wird; (ii) der Kunde es unterlässt, die Software ganz oder teilweise zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder davon abgeleitete Werke zu erstellen oder dies zu versuchen, es sei denn, dass (gemäß Abschnitt 296A des Copyright, Designs and Patents Act 1988) solche Handlungen nicht verboten werden können, weil sie für die Herstellung der Interoperabilität der Software mit einem anderen Softwareprogramm unerlässlich sind, und dass ein Lieferant Verstoß gegen diese Klausel 6(d) als wesentliche Verletzung des betreffenden Vertrags angesehen wird. (e) Optos gewährt dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Optos Marken in Verbindung mit der Werbung des Kunden, einschließlich in Werbematerialien und Druckerzeugnissen, und zwar ausschließlich in dem Umfang, der für die Erbringung und Förderung der Dienstleistungen des Kunden, die das/die Produkt(e) nutzen, erforderlich ist, immer unter der Voraussetzung, dass die Nutzung dieser Optos-Marken durch den Kunden in Übereinstimmung mit der Markennutzungspolitik von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vorOptos erfolgt. Der Kunde darf Rechteerkennt an, Vollmachtendass die Verwendung der Optos-Marken durch den Kunden dem Kunden kein Recht, Vorrechte keinen Titel und Befreiungenkein Interesse an diesen Marken einräumt. Der gesamte Geschäftswert, der durch die Verwendung der Optos-Marken durch den Kunden entsteht, geht ausschließlich auf Optos über, und der Kunde wird auf Anfrage und auf Kosten von Optos alle Dokumente ausfertigen und alle Maßnahmen ergreifen, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an erforderlich sind, um den oder Geschäftswert ausschließlich auf Optos zu übertragen. Wenn der Kunde die Optos-Marken nicht in Verbindung Übereinstimmung mit den Waren übertragen wurdender Optos-Markennutzungspolitik verwendet, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung einkann Optos die Lizenz des Kunden zur Nutzung der Optos-Marken sofort kündigen. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt (f) Außer in den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem LandFällen, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung denen dies nach geltendem Recht nicht zulässig ist, darf der Kunde weder das/die Produkt(e) noch Teile davon (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software) zurückentwickeln, noch dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten, noch darf er einem Dritten gestatten, dies zu tun. (g) Wenn das/die Produkt(e) Software enthält/enthalten oder anderweitig eine Software darstellt/darstellen, kann Optos unbeschadet der Support- Dienstleistungen dem Kunden von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen neue Versionen der Software zur Verfügung stellen. Wenn eine solche neue Version neue Funktionen oder Anwendungen einführt, kann die Bereitstellung der neuen Version geänderten oder zusätzlichen Gebühren unterliegen, die vom Kunden für die Nutzung dieser neuen Version zu zahlen sind, und unter solchen Umständen wird Optos den Kunden über die geänderten oder zusätzlichen Gebühren informieren. Optos kann dem Kunden von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen ein Update der Software zur Verfügung stellen, um kleinere Mängel zu beheben, und wenn die Garantiezeit abgelaufen ist (und der Kunde keine Support- Dienstleistungen in Anspruch nimmt), können für die Installation dieses Updates Arbeitskosten anfallen, die Optos dem Kunden mitteilt. (h) Der Kunde erkennt an, dass die von Optos gemäß Klausel 6 dieser Bedingungen gewährte Lizenz zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte an dem/den Produkt(en) nicht übertragbar ist, und erklärt sich damit einverstanden, dass jede Übertragung oder vermeintliche Übertragung solcher Rechte an dem/den Produkt(en) oder Teilen davon (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software) oder des Rechts zur Nutzung der Optos- Marken durch den Kunden im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang strengstens untersagt ist und als wesentlicher Verstoß gegen diesen Vertrag angesehen wird und zur sofortigen Beendigung aller dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags gewährten Lizenzen führt, ohne dass Xxxxx weitere Maßnahmen ergreifen muss. Sollte der Kunde das Produkt (die Produkte) an einen Dritten verkaufen oder übertragen wollen, wird Optos mit dem Kunden nach Treu und Glauben Gespräche über die Übertragung der Lizenz für die geistigen Eigentumsrechte an dem Produkt (den Produkten) aufnehmen, einschließlich der Rechte zur Nutzung der Software und der Optos-Marken sowie der verbleibenden Garantie- oder Supportzeiten, vorausgesetzt, dass: (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten der Dritte bereit ist, die Einhaltung dieser Bedingungen und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, Bedingungen des betreffenden Vertrages zu bestätigen; und (ii) ersetzt alle Beträge, die verletzenden Waren durch nicht verletzende Warender Kunde Optos schuldet, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren vollständig und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzungin frei verfügbaren Mitteln bezahlt wurden.

Appears in 2 contracts

Samples: Lieferbedingungen, Lieferbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne 13.1 Sämtliche Urheberrechte, Marken und alle patentierbaren und nicht patentierbaren Erfindungen, die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf mit den vom Verkäufer für den Kunden durchgeführte Arbeiten im Zusammenhang stehen und/oder durch den Verkäufer und den Kunden und/oder im Verlauf und Rahmen der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehenArbeiten entwickelt wurden, sind Eigentum des Verkäufers. 14.213.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und überträgt dem Verkäufer hiermit alle Rechte, Ansprüche und Anteile an Ideen, Erfindungen und Verbesserungen, die mit einer Tätigkeit des Verkäufers im Auftrag des Kunden in Zusammenhang stehen, sowie alle in- und ausländischen Patent- oder anderen geistigen Eigentumsrechte an solchen Ideen, Erfindungen und Verbesserungen. Xxxxxxxx ist Inhaber Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Übertragungserklärungen abzugeben und alles Erforderliche zu tun, was der Verkäufer in angemessener Weise verlangt, um diese Rechte zu sichern. Der Kunde erwirbt unter keinen Umständen ein Recht an oder einen Anspruch auf die Rechte am geistigen Eigentum des geistigen Eigentums an den Waren (Verkäufers, es sei denn, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) der Verkäufer stimmt dem ausdrücklich und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vorschriftlich zu. Der Kunde darf RechteDies gilt auch für ausschließlich vom Kunden gelieferte Entwürfe, Vollmachtendie gesondert vergütet werden müssen. 13.3 Alle Spezifikationen, Vorrechte Zeichnungen, technischen Daten, einschließlich Zeichnungen, Gestaltungsdetails und BefreiungenSpezifikationen, Computerprogramme und deren Inhalte, die dem Inhaber Kunden vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden, sind und bleiben Eigentum des Verkäufers. Alle Rechte an geistigem Eigentum und alle Arbeitsergebnisse, einschließlich Software, Modelle, Entwürfe, Zeichnungen, Dokumente, Erfindungen und Know-how, die vom Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf von Rechten geistigen Eigentums Waren und Leistungen an den Kunden erarbeitet oder in Verbindung mit den Waren übertragen entwickelt wurden, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung einsind alleiniges Eigentum des Verkäufers. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den 13.4 Dem Kunden gegen jeden Klagegrundwerden im Rahmen dieser AGB keine Rechte, wonach die Waren geltende Patente in dem LandAnsprüche oder Anteile am geistigen Eigentum des Verkäufers übertragen, in unabhängig davon, ob das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt geistige Eigentum schon vor der Tätigkeit des Verkäufers vorhanden war oder es erst während der Ausführung der Arbeiten oder unabhängig davon entstanden ist. 13.5 Falls festgestellt wird, Informationen und Hilfe erhält und dass unter diesen AGB gelieferte Waren gegen Urheberrechte oder Patente verstoßen, für die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für der Verkäufer eine Einigung oder einen Vergleich Entschädigungspflicht hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, eigene Kosten: (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den dem Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Warenverschaffen, die Waren weiterhin zu nutzen; (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Warenersetzen oder so verändern, dass sie keine Verletzung von Rechten Dritter darstellen; oder (iii) ändert die dem Kunden eine Gutschrift für diese Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich unter Abzug eines angemessenen Abschreibungswerts Anteils für die Nutzung, Beschädigung und Veralten gewähren. 13.6 Die gesamte Haftung jeder Partei für Schäden gemäß dieser Ziffer ist auf den Gesamtwert der betreffenden Bestellung beschränkt.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.19.1. Ohne Kein Vertrag begründet die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf Übertragung geistiger Eigentumsrechte. Der Auftragnehmer gilt als Schöpfer, Entwerfer oder Erfinder der Kunde Marken von Miraclon nicht verwendenim Rahmen des Vertrages hervorgebrachten Werke, Modelle oder Erfindungen. Keine Bestimmung in der Vereinbarung Der Auftragnehmer hat deshalb das ausschließliche Recht, ein Patent, eine Marke oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehenein Design anzumelden. 14.29.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums Der Auftraggeber erhält an den Waren (es sei dennihm vom Auftragnehmer bereitgestellten Materialien wie Gutachten, Berichten, Zeichnungen, Entwürfen, Skizzen, Software usw. das nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, diese Materialien während der Vertragslaufzeit für eigene, interne Zwe- cke zu benutzen. 9.3. Der Auftraggeber garantiert, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser die Sachen und sonstigen Materialien, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, die Rechte ist) und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vorDritter nicht verletzen. Der Kunde darf RechteAuftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Behauptung frei, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungen, dass die dem Inhaber Bereitstel- lung von Rechten geistigen Eigentums Sachen und/oder sonstigen Materialien seitens des Auftragge- bers an den Auftragnehmer die Rechte dieser Dritten verletzt, und wird den Auftragnehmer diesbezüglich schadlos halten. 9.4. Die Rechte an den in Ziffer 9.1 (Teil A) genannten Informationen bleiben Eigentum des Auftragnehmers, unabhängig davon, ob dem Auftraggeber Kosten für deren Herstellung in Rechnung gestellt wurden. Diese Infor- mationen dürfen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht kopiert, verwendet oder in Verbindung mit Dritten zur Einsicht- nahme überlassen werden. 9.5. Der Auftraggeber hat die ihm gemäß Ziffer 10.1 (Teil A) zur Verfügung gestellten Informationen auf erstes Anfordern innerhalb einer vom Auf- tragnehmer gesetzten Frist zurückzugeben. 9.6. Wenn die vom Auftragnehmer zu liefernde Sache und/oder Leistung (teil- weise) aus der Lieferung von Computerausrüstung besteht, wird der Quellcode nicht an den Waren übertragen wurdenAuftraggeber weitergegeben. Der Auftraggeber erhält lediglich zum Zwecke der normalen Nutzung und des ordnungsge- mäßen Funktionierens der Sache eine nicht ausschließliche, weltweite und unbefristete Nutzungslizenz für die Computersoftware. Der Auftrag- geber hat nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz diese Lizenz zu klagen, übertragen oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung ein. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4Unterli- zenz zu vergeben. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig istder Auftraggeber die Sache an einen Dritten verkauft, (i) erwirkt Miraclon geht die Lizenz automatisch auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die NutzungErwerber über.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums an den Waren (es sei denn, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vor12.1. Der Kunde darf Rechte, Vollmachten, Vorrechte und BefreiungenLIEFERANT überträgt dem KUNDEN keinerlei mit den Vertragsprodukten in Zusammenhang stehende oder mit diesen verbundene Know-how-Rechte oder geistige Eigentumsrechte, die dem Inhaber aus der Gestaltung und/oder Herstellung der Vertragsprodukte und/oder vom LIEFERANTEN durchgeführten Studien und Analysen hinsichtlich der Gestaltung und Herstellung von Rechten geistigen Eigentums an den oder in Verbindung mit den Waren übertragen wurdenVertragsprodukten für einen KUNDEN resultieren, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Rechtinsbesondere zum Zwecke der Erstellung kundenspezifischer technischer Vorgaben, auf Schadenersatz zu klagender Entwicklung eines neuen Vertragsprodukts, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung einForschungs- und Entwicklungsvereinbarung oder zum Zwecke der Verbesserung der Qualität und Gestehungskosten von Vertragsprodukten. 14.312.2. Xxxxxxxx verteidigt Der KUNDE wird den Kunden gegen jeden KlagegrundLIEFERANTEN von allen Verlusten, wonach Kosten, Forderungen, angemessenen Aufwendungen (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten) in Bezug auf Forderungen, Gerichtsverfahren oder Anschuldigungen von Dritten, die Waren geltende Patente eine Verletzung ihrer Rechte (insbesondere geistige Eigentumsrechte oder Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs) in dem LandBezug auf (i) die vom LIEFERANTEN anhand von Vorgaben des KUNDEN oder erteilter Anweisungen zum Zwecke der Ausführung eines Auftrags hergestellten Vertragsprodukte oder (ii) die Endprodukte, Halbfabrikate oder Zwischenerzeugnisse des KUNDEN behaupten, freistellen. 12.3. Der LIEFERANT wird den KUNDEN von allen Verlusten, Kosten, Forderungen, angemessenen Aufwendungen (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten) vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 9 oben im Hinblick auf sämtliche Forderungen, Gerichtsverfahren oder Anschuldigungen von Dritten, die eine Verletzung ihrer Rechte (insbesondere geistiger Eigentumsrechte oder Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs) durch die vom LIEFERANTEN nach Maßgabe von Standard-Spezifikationen des LIEFERANTEN hergestellten Vertragsprodukte behaupten, freistellen. 12.4. Sofern der KUNDE dies nicht im Voraus schriftlich untersagt hat und vorbehaltlich aller geistigen Eigentumsrechte, die der KUNDE in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung Bezug auf in den Endprodukten enthaltene Vertragsprodukte und/oder alle Entscheidungen oder Teile der Bestandteile dieser Endprodukte in Anspruch nimmt, und ungeachtet der Besonderheiten der für eine Einigung oder einen Vergleich hatdes KUNDEN gefertigten Vertragsprodukte darf der LIEFERANT die Endprodukte des KUNDEN, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, welche die nicht von Vertragsprodukte und/oder für Miraclon hergestellt wurdendes KUNDEN gefertigten Produkte enthalten, die auf öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Messen, Ausstellungen oder Vorführungen und/oder in Kombination mit Geräten sämtlichen Werbeunterlagen oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen Geschäftsunterlagen zeigen. Die Darstellung der Endprodukte des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt KUNDEN wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren soso ausgestaltet, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt ausschließlich die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die NutzungVertragsprodukte des LIEFERANTEN beworben werden.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Geistiges Eigentum. 14.11. Ohne die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der Rechte des Alle geistigen Eigentums Eigentumsrechte an den Waren (es sei dennvon VConsyst gelieferten oder zur Verfügung gestellten Produkten oder anderen Sachen obliegen aus- schließlich VConsyst oder seinen Zulieferern oder Lizenzgebern, dass ein Lieferant wenn und soweit nicht in einem von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) VConsyst und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vor. Der Kunde darf Rechte, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungen, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den oder in Verbindung mit den Waren übertragen wurden, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung ein. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert Auftraggeber unterzeichneten Schriftstück abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. 14.42. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, irgendeine Kennzeichnung betreffend das geistige Eigentum von den Produkten zu entfernen, sie zu ändern oder unleserlich zu machen. 3. Es ist VConsyst gestattet, technische Maßnahmen zu ergreifen und beizubehalten, um die von VConsyst gelieferten Produkte zu schützen. 4. VConsyst befreit den Auftraggeber von jeder For- derung Dritter wegen einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte an von VConsyst gelieferten oder zur Verfügung gestellten Produkten, wenn diese von VConsyst oder in dessen Auftrag entwickelt oder zustande gebracht wurden. 5. Die Verpflichtung von VConsyst im Sinne von Absatz 4 dieses Artikels gilt unter der Vorausset- zung, dass der Auftraggeber VConsyst unverzüglich schriftlich von der Forderung in Kenntnis setzt und sich von jeglicher Verteidigung oder jeglicher Stellungnahme in diesem Zusammenhang enthält, sofern nicht VConsyst den Auftraggeber hierzu auffordert. 6. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig istvon VConsyst gelieferte Produkte Gegen- stand von Forderungen Dritter im Sinne dieses Artikels werden, (i) erwirkt Miraclon kann VConsyst auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx entweder für den Kunden Auftragge- ber das Recht zur weiteren Verwendung erwerben, die Nutzung der Warenbetreffen- den Produkte fortzusetzen, (ii) ersetzt oder die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren sobetreffenden Produkte austauschen oder so modifizieren, dass sie der Verstoß beseitigt wird, oder die betreffenden Produkte zurücknehmen und dem Auftraggeber den von diesem dafür an VConsyst gezahlten Preis unter Abzug einer linearen Abschreibung von 20 % pro Jahr gutschreiben. Bei einem Austausch oder einer Modifikation der Produkte in diesem Sinne muss eine gleichwertige Funktionalität der Produkte gewährleis- tet bleiben. 7. Die Verpflichtungen von VConsyst im Sinne dieses Artikels entfallen, wenn die Forderungen oder Verstöße auf die Kopplung mit Produkten oder die Nutzung von Produkten, die nicht von VConsyst entwickelt oder zur Verfügung gestellt wurden, oder auf unsachgemäßen Gebrauch durch den Auftragge- ber zurückzuführen sind. Die Verpflichtungen entfal- len auch dann, wenn die Forderungen oder Verstöße auf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Werke oder Informationen zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist der Auftraggeber VConsyst gegenüber ent- sprechend zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Artikels verpflichtet. Die Bestimmungen von Artikel 15 dieser allgemeinen Bedingungen sind uneinge- schränkt anwendbar. 8. Der Auftraggeber ist nur zur Anbringung seiner eigenen Handelsmarke auf der Verpackung der Pro- dukte berechtigt, wenn VConsyst hierzu schriftlich seine Einwilligung erteilt hat. Die Handelsmarke darf in keinem Fall die Sichtbarkeit einer von VConsyst angebrachten Marke beeinträchtigen. 9. Im Falle eines Verstoßes gegen Absatz 1 dieses Artikels schuldet der Auftraggeber eine sofort fällige und nicht gerichtlich herabsetzbare Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 € je Verstoß zuzüglich eines Betrags von 500,00 € pro Tag oder Tagesteil, den der Verstoß andauert. Diese Vertragsstrafe berührt nicht das Patent nicht mehr verletzen Recht von VConsyst, die Vertragserfüllung und/ oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die NutzungSchadensersatz zu verlangen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.1Alle Materialien, die VDL TBP Electronics dem Verkäufer überreicht, sowie alle damit verbundenen Rechte beziehungsweise Materialien, die vom Verkäufer zur Implementierung der Bestellung verwendet und hergestellt werden, verbleiben im Eigentum von VDL TBP Electronics. Sofern erforderlich, beinhaltet die Bestellbestätigung des Verkäufers die (Vorab-) Übertragung aller relevanten geistigen und industriellen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den Zeichnungen, Spezifikationen, Modellen usw., insoweit als dies ansonsten gesetzlich vorgeschrieben ist. Insofern als die fraglichen Rechte nicht gemäß dem vorstehend Gesagten in das Eigentum von VDL TBP Electronics übergegangen sind, ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch an der Übertragung dieser Rechte an VDL TBP Electronics in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise mitzuwirken. VDL TBP Electronics besitzt alle geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den Produkten und Services (beziehungsweise deren Ergebnissen). Wenn unter jeglicher in Betracht kommender Rechtsprechung eine weitere (gerichtliche) Handlung für deren Eintragung beziehungsweise deren Wirksamkeit erforderlich sein sollte, weist der Verkäufer VDL TBP Electronics darauf hin und bietet VDL TBP Electronics im erforderlichen Umfang die benötigte Unterstützung. Wenn ein Kunde von VDL TBP Electronics die Eigentumsrechte an diesen Informationen besitzt, behandelt der Verkäufer das bereitgestellte Material so, als sei VDL TBP Electronics selbst der Eigentümer. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung Einwilligung von Miraclon darf VDL TBP Electronics werden keine Kopien von diesen Materialien erstellt und es findet auch kein Reverse-Engineering statt. Zudem dürfen die Materialien nicht an Drittparteien weitergereicht werden. Beim Abschluss der Kunde Marken Bestellung retourniert der Verkäufer die Materials auf die erste Aufforderung an VDL TBP Electronics. Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Produkte und/oder erbrachten Services keine Rechte von Miraclon VDL TBP Electronics oder Dritten verletzen, einschließlich - jedoch nicht verwendenausschließlich - der geistigen Eigentumsrechte; zudem stellt der Verkäufer VDL TBP Electronics und/oder Kunden von VDL TBP Electronics von allen Forderungen, Kosten, Ausgaben, Strafzahlungen und Verlusten - einschließlich angemessener Anwaltsgebühren - frei, wenn sich diese Forderungen aus oder im Zusammenhang mit einem solchen Verstoß ergeben; oder ähnliche Forderungen in Bezug auf das Know-how, einschließlich des unlauteren Wettbewerbs, gegen sie erhoben werden. Keine Bestimmung in Wird ein gerichtliches Verfahren aufgrund eines Verstoßes gegen solche Rechte anhängig gemacht beziehungsweise besteht diese Möglichkeit, so erwirbt der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber Verkäufer auf eigene Kosten und Gefahr und unbeschadet der Rechte von VDL TBP Electronics, einschließlich des geistigen Eigentums an den Waren (es sei denn, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte istRechts der Vertragsauflösung 1) und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vor. Der Kunde darf Rechte, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungen, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den oder in Verbindung mit den Waren übertragen wurden, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt rückwirkend das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung ein. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält Produkte und die alleinige Kontrolle über Ergebnisse der Services (beziehungsweise die Verteidigung entsprechenden Anteile) weiterhin nutzen zu können 2) oder er ersetzt und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung passt die Produkte und die Ergebnisse der Services (beziehungsweise die entsprechenden Anteile) entsprechend an 3) oder einen Vergleich hater nimmt die Produkte und die Ergebnisse der Services (beziehungsweise die entsprechenden Anteile) gegen Erstattung der Kosten, einschließlich aller zugehörigen VerhandlungenVerluste und Zinsen zurück. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren ausDer Verkäufer verpflichtet sich, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon VDL TBP Electronics auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung Rücksprache mit VDL TBP Electronics zu verteidigen, wenn aufgrund eines Verstoßes gegen die geistigen und industriellen Eigentumsrechte einer Drittpartei ein gerichtliches Verfahren gegen VDL TBP Electronics anhängig gemacht wird. Dabei trägt der WarenVerkäufer auch alle Kosten, (ii) ersetzt einschließlich der Gerichts- beziehungsweise Anwaltskosten und eventuellen Schadenersatzleistungen, die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die NutzungVDL TBP Electronics zu erbringen hat.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne 16.1 Der Lieferant erklärt und sichert zu, dass die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf Produkte (und ihre Nutzung durch den Käufer und/oder die Kunden des Käufers) in keiner Weise gegen angemeldete oder unangemeldete Patente, Geschmacksmuster, Handelsmarken, Urheberrechte und/oder sonstige geistige Eigentumsrechte Dritter verstoßen oder zu einem solchen Verstoß beitragen und dass der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der Rechte Käufer eine freie, unbefristete Lizenz zur Nutzung des gesamten geistigen Eigentums an den Waren (es sei dennProdukten erhält. 16.2 Der Lieferant verpflichtet sich, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) den Käufer für alle Forderungen und/oder Ansprüche, Kosten und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vor. Der Kunde darf RechteAuslagen, Vollmachtenob direkte und/oder indirekte Kosten, Vorrechte und Befreiungen, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den oder für Folgeschäden in Verbindung mit den Waren übertragen wurden, nicht ausüben einem solchen Rechtsstreit an gleich welchem Gerichtsstand aufgrund einer tatsächlichen oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine angeblichen Verletzung ein. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung geistiger Eigentumsrechte infolge der Lieferung und/oder alle Entscheidungen der Nutzung der betreffenden Produkte zu entschädigen und schadlos zu halten. 16.3 Der Käufer ist und bleibt stets der alleinige Eigentümer aller Urheberrechte an den Spezifikationen und/oder sonstigen technischen Daten, die er dem Lieferanten zur Verfügung stellt. 16.4 Der Käufer kann dem Lieferanten zur Erfüllung der Bestellung und/oder des Liefervertrags Zeichnungen und/oder sonstige Unterlagen zur Verfügung stellen, die der Lieferant eventuell zu dem ausschließlichen Zweck und nur für eine Einigung die Dauer der Herstellung der Produkte benötigt. Ohne vorherige Genehmigung des Käufers ist der Lieferant ausdrücklich nicht berechtigt, diese Unterlagen oder einen Vergleich Informationen in anderer Weise zu verwerten oder sie Dritten zur Verfügung zu stellen oder offenzulegen. 16.5 Wenn der Käufer zu einem relevanten Forschungs- und Entwicklungsprozess beigetragen hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren auserwirbt er die alleinigen geistigen Eigentumsrechte, die nicht von gegebenenfalls im Laufe der Erfüllung der Bestellung und/oder für Miraclon hergestellt wurdendes Liefervertrags generiert werden. Der Lieferant muss EBUSCO unverzüglich jedes Modell, jedes Verfahren und jede Tätigkeit melden, an denen geistige Eigentumsrechte begründet werden können, und er verpflichtet sich, dem Käufer alle Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen, die nötig sind, um die Anmeldung relevanter geistiger Eigentumsrechte zu beantragen. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren sojedem Fall davon ausgegangen, dass sie das Patent nicht mehr verletzen der Käufer zu dem Forschungs- und Entwicklungsprozess beigetragen hat, wenn er dem Lieferanten technisches Know-how, spezifische finanzielle Forschungs- und Entwicklungsmittel und/oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die NutzungVersuchsanlagen zur Verfügung gestellt hat.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne Der Lieferant gibt gegenüber DURA-LINE die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf Garantie, die Zusage und die Zusicherung ab, dass er der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung rechtmäßige Eigentümer oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist bevollmächtigte Inhaber der sämtlicher Rechte des an dem geistigen Eigentums Eigentum an den Waren oder Dienstleistungen ist, die Gegenstand der Bestellung sind, und dass durch die Bereitstellung der Waren und/oder Dienstleistungen für DURA-LINE keine Rechte von Dritten an geistigem Eigentum verletzt werden. Zu den Rechten an geistigem Eigentum gehören unter anderem Marken, Handelsnamen, Logos, Designs, Symbole, Embleme, Unterscheidungsmerkmale, Slogans, Dienstleistungsmarken, Urheberrechte, Patente, Modelle, Zeichnungen, Know-How und zugehörige Informationen, unabhängig davon, ob diese eingetragen oder angemeldet werden müssen oder nicht (es sei denn„Rechte DURA-LINE erkennt an, dass ein der Lieferant von Miraclon Inhaber dieser (im Rahmen der Beziehung zwischen den Parteien) alleiniger Eigentümer aller Rechte am geistigen Eigentum an den Waren ist. Der Lieferant erteilt (auf dessen eigene Kosten) der DURA-LINE alle erforderlichen Lizenzen und behält Genehmigungen in Bezug auf die entsprechenden Rechte an geistigem Eigentum oder trägt für deren Erteilung Sorge (auf weltweiter, unbefristeter, gebührenfreier Grundlage), um es der DURA-LINE zu ermöglichen, die Waren zu kaufen, zu nutzen, weiterzuverkaufen, auf die Waren bezogene Unterlizenzen zu gewähren und/oder die Waren zu verwerten. Sofern DURA-LINE nicht in einer Bestellung etwas anderes vereinbart hat, ist DURA-LINE alleiniger Eigentümer aller Rechte an dem geistigen Eigentum an Teilergebnissen/Materialien/Erbringungsleistungen, die sich aus der Erbringung der Dienstleistungen ergeben, und überträgt der Lieferant der DURA-LINE alle Rechte am geistigen Eigentum an diesen unter Garantie des uneingeschränkten Eigentums. Der Lieferant teilt der DURA-LINE alle Einzelheiten über diese Rechte beim Verkauf am geistigen Eigentum im Zeitpunkt von deren Entstehung mit, und die Abtretung aus dieser Klausel tritt in Bezug auf diese Rechte am geistigen Eigentum ab dem Zeitpunkt der Waren vorEntstehung in Kraft. Sollte DURA-LINE in einer Bestellung vereinbaren, dass sie nicht Eigentümer bestimmter Rechte am geistigen Eigentum an Teilergebnissen/Materialien/Erbringungsleistungen wird, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen entstehen, so erteilt der Lieferant (auf dessen eigene Kosten) der DURA-LINE alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen in Bezug auf die entsprechenden Rechte an geistigem Eigentum oder trägt für deren Erteilung Sorge (auf weltweiter, unbefristeter, gebührenfreier Grundlage), um es der DURA-LINE zu ermöglichen, die entsprechenden Rechte am geistigen Eigentum zu nutzen, auf diese bezogene Unterlizenzen zu gewähren und/oder diese zu verwerten. Der Kunde darf RechteLieferant erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, Vollmachten, Vorrechte dass DURA-LINE und/oder ihre Lizenzgeber jederzeit alleinige(r) Eigentümer der Rechte am geistigen Eigentum an Materialien sind und Befreiungenbleiben, die dem Inhaber Lieferanten von Rechten geistigen Eigentums an den oder in Verbindung DURA-LINE im Zusammenhang mit den Waren übertragen wurden, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung ein. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen der Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten aus der Bestellung und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungendiesen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurdenMaterialien stellen Vertrauliche Informationen dar. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzung.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bestellbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.11. Ohne die schriftliche Genehmigung Alle Urheberrechte, Patentrechte, Handelsnamensrechte, Markenrechte, Quellcodes und andere geistige und industrielle Eigentumsrechte an Informationen in Bezug auf (Software-)Produkte und Dokumentation von Miraclon darf der Kunde Marken Dutchview sowie alle gleichartigen Rechte zum Schutz derartiger Informationen sind und bleiben jederzeit ausschließliches Eigentum von Miraclon nicht verwendenDutchview. Keine Bestimmung der Bestimmungen in der Vereinbarung einem Angebot, einer Bestellung oder diesen AGB von Miraclon einem Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann so aufgefasst werden, dass sie die vollständige oder teilweise Übertragung dieser Rechte an den Kunden bewirkt; eine solche Übertragung ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehenweder beabsichtigt noch kann sie in dieser Weise aufgefasst werden. 14.22. Xxxxxxxx Es ist Inhaber dem Kunden nicht gestattet, irgendeinen Hinweis auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus den Diensten zu entfernen oder sie zu ändern, einschließlich Hinweisen auf den vertraulichen Charakter und die Pflicht zur Geheimhaltung der Rechte Dienste. 3. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Marken, Handelsnamen, Entwürfe oder Domänennamen von Dutchview irgendeiner Art oder gleichartige, damit assoziierbare Namen in irgendeinem Rechtsgebiet der Welt eintragen zu lassen. 4. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Dienste, die nicht unter das Nutzungsrecht nach Artikel 13 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fällt, wird als Verstoß gegen das Urheberrecht betrachtet. Im Falle einer Handlung, die nicht mit dem erteilten Nutzungsrecht vereinbar ist, schuldet der Auftraggeber je Verstoß, unabhängig davon, ob der Verstoß dem Auftraggeber angelastet werden kann und ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung oder der Befassung eines Gerichts bedarf, dem Kunden eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 00.000 € (zehntausend Euro), unbeschadet des geistigen Eigentums an Rechts von Dutchview, Schadensersatz für den Waren (es sei denn, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vordurch den Verstoß erlittenen Schaden zu verlangen oder andere rechtliche Schritte zur Beendigung des Verstoßes zu unternehmen. 5. Der Kunde darf Rechtegarantiert, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungen, die dem Inhaber dass der Zurverfügungstellung von Rechten geistigen Eigentums Daten an den oder in Verbindung mit den Waren übertragen wurden, nicht ausüben oder vorgeben auszuübenDutchview keine Rechte Dritter entgegenstehen. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung ein. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen Der Kunde befreit Dutchview von der Haftung für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurdenjede Maßnahme, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurdender Behauptung basiert, die speziell nach den Spezifikationen Zurverfügungstellung, Nutzung, Verarbeitung, Installation oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder Integration stelle die nach der Lieferung geändert wurdenVerletzung irgendeines Rechts Dritter dar. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzung.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne 11.1 Audicon gewährleistet während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, dass die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf der Kunde Marken von Miraclon dem Kunden gemäß Abschnitt 4 gewährten Rechte nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehendurch Rechte Dritter beeinträchtigt werden. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber 11.2 Wenn ein Dritter einen Anspruch gegen den Kunden dahingehend geltend macht, dass die Nutzung der überlassenen Software in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen durch den Kunden die Eigentumsrechte eines Dritten verletzt ("Verletzungsanspruch"), haftet Audicon dem Kunden gegenüber vorbehaltlich der Ausschlüsse in dem Abschnitt 11.4 wie folgt: a) Audicon ändert den rechtsverletzenden Aspekt der überlassenen Software dahingehend, dass er ohne wesentlichen Funktionsverlust nicht mehr rechtsverletzend ist, oder Audicon ersetzt den rechtsverletzenden Aspekt der überlassenen Software durch eine Software, die die Rechte des geistigen Eigentums an Dritten nicht verletzt; oder b) Audicon beschafft eine Lizenz, die es dem Kunden ermöglicht, die überlassene Software weiterhin legal zu nutzen und stellt den Waren (es sei dennKunden von den Lizenzgebühren frei. 11.3 Wenn Audicon dem Kunden keine der oben genannten Optionen anbieten kann, dass ein Lieferant kann Audicon nach eigenem Ermessen den Vertrag mit dem Kunden für die betroffene überlassene Software mit sofortiger Wirkung kündigen und wird in diesem Fall dem Kunden alle im Voraus gezahlten Gebühren für den Rest der Vertragslaufzeit zurückerstatten und den Kunden von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) dem Zugang und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vorNutzung der betroffenen Dienste ausschließen. Der Kunde darf Rechteist verpflichtet, Vollmachtennach Audicons Xxxxxxxx, Vorrechte alle Begleitmaterialien und BefreiungenXxxxxx davon zu vernichten oder an Audicon zurückzugeben. Unabhängig davon erklärt sich Audicon damit einverstanden, den Kunden und die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen zu verteidigen, zu entschädigen und von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Ausgaben und Kosten freizustellen, einschließlich und ohne Einschränkung angemessener Gerichtskosten und Anwaltsgebühren, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den aus oder in Verbindung mit der Inanspruchnahme des Dritten entstehen. Insofern finden die Haftungsbeschränkungen aus Abschnitt XII. Anwendung. 11.4 Audicon haftet nur für Ansprüche wegen Rechtsverletzungen, sofern der Kunde: a) Audicon unverzüglich über die Geltendmachung des Anspruchs informiert; b) sich ohne Audicons vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht auf einen Vergleich über die geltend gemachten Ansprüche wegen der behaupteten Rechtsverletzung einlässt; und auch sonst keine anderen Maßnahmen als Reaktion auf die geltend gemachten Ansprüche ergreift, die Audicons Rechte beeinträchtigen; c) es Audicon gestattet, die Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche, etwaige Verhandlungen und jegliche Vergleiche hinsichtlich der Ansprüche exklusiv zu übernehmen; d) Audicon angemessene Informationen und Unterstützung hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche zukommen lässt; e) alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternimmt, um dessen Verluste, Schäden oder Kosten im Zusammenhang mit den Waren übertragen wurdengeltend gemachten Ansprüchen zu mindern; und f) Audicon haftet gegenüber dem Kunden für geltend gemachte Rechtsverletzungen nicht, nicht ausüben oder vorgeben auszuübenwenn und soweit die Rechtsverletzung durch eigenes Verschulden des Kunden verursacht wurde. Dies schließt das Rechtgilt insbesondere, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung ein. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach wenn und soweit die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt Rechtsverletzung dadurch verursacht wird, Informationen und Hilfe erhält und dass der Kunde die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder überlassene Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurdenvertragswidrig nutzt. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzung.

Appears in 1 contract

Samples: Agb Data Rebase Cloud

Geistiges Eigentum. 14.1Produkt(e), Produktdokumentation und Software. Ohne DER KUNDE WIRD INSBESONDERE AUF DIE EINGESCHRÄNKTEN LIZENZEN UND DIE NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE SOFTWARE, DIE OPTOS-MARKEN UND ANDERE GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE VON OPTOS AUFMERKSAM GEMACHT. (a) Ungeachtet der Tatsache, dass das Eigentum an dem/den Produkt(en) gegebenenfalls (bei Kauf) auf den Kunden übergeht, werden die schriftliche Genehmigung Software und alle geistigen Eigentumsrechte, die in dem/den Produkt(en) enthalten sind, an den Kunden lizenziert und nicht verkauft, und Optos oder seine Lizenzgeber bleiben die ausschließlichen Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art, einschließlich, ohne Einschränkung, Urheberrechte, Patente und patentierbare Erfindungen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Marken und Designrechte (ob eingetragen, registrierbar oder anderweitig), die in dem/den Produkt(en) oder einem Bestandteil davon (einschließlich, ohne Einschränkung, der Software) und der Dokumentation des/der Produkte(s) verkörpert sind oder sich anderweitig auf diese beziehen. Alle vorgenannten Informationen stellen vertrauliche Informationen (wie in Klausel 9 definiert) von Miraclon darf Optos dar und enthalten bestimmte Geschäftsgeheimnisse von Optos. (b) Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden (einschließlich der Zahlung aller anfallenden Gebühren) gewährt Optos dem Kunden hiermit eine eingeschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Software und der Produktdokumentation, die in dem/den Produkt(en) enthalten ist, ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder die Produktdokumentation zu kopieren, zu übersetzen, zu modifizieren oder anzupassen, sie in ein anderes Produkt einzubinden oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software oder der Produktdokumentation zu erstellen. Die vorstehende Lizenz ist unbefristet, wenn das/die Produkt(e) gekauft wurde(n), und auf den Mietzeitraum begrenzt, wenn das/die Produkt(e) gemietet wurde(n), und in beiden Fällen widerrufbar nach schriftlicher Mitteilung durch Optos, falls der Kunde Marken gegen die in diesen Bedingungen dargelegten Bedingungen für die Nutzung der Software und/oder der Produktdokumentation verstößt. Die Nutzung von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung Software und/oder diesen AGB Dokumentationen Dritter, die dem Kunden von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehenOptos zur Verfügung gestellt werden, unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen separater Lizenzvereinbarungen, die von den jeweiligen Lizenzgebern Dritter zur Verfügung gestellt werden. 14.2. Xxxxxxxx (c) Der Kunde darf keine Eigentumshinweise und/oder Markenzeichen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Optos-Marken) entfernen, die in dem/den Produkt(en) und/oder der/den Produktdokumentation(en) enthalten oder anderweitig daran angebracht sind. (d) Die Nutzung der Software ist Inhaber an folgende Bedingungen geknüpft: (i) dass diese Software ausschließlich für die geschäftlichen Zwecke des Kunden zum Betrieb des/der Rechte des geistigen Eigentums an Produkte(s) und für den Waren Zugriff auf die Dienste verwendet wird; (ii) der Kunde es unterlässt, die Software ganz oder teilweise zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder davon abgeleitete Werke zu erstellen oder dies zu versuchen, es sei denn, dass solche Handlungen nach dem anwendbaren Recht nicht verboten werden können, weil sie für die Herstellung der Interoperabilität der Software mit einem anderen Softwareprogramm unerlässlich sind, und dass ein Lieferant Verstoß gegen diese Klausel 6(d) als wesentliche Verletzung des betreffenden Vertrags angesehen wird. (e) Optos gewährt dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Optos Marken in Verbindung mit der Werbung des Kunden, einschließlich in Werbematerialien und Druckerzeugnissen, und zwar ausschließlich in dem Umfang, der für die Erbringung und Förderung der Dienstleistungen des Kunden, die das/die Produkt(e) nutzen, erforderlich ist, immer unter der Voraussetzung, dass die Nutzung dieser Optos-Marken durch den Kunden in Übereinstimmung mit der Richtlinie zur Markennutzung von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vorOptos erfolgt. Der Kunde darf Rechteerkennt an, Vollmachtendass die Verwendung der Optos-Marken durch den Kunden dem Kunden kein Recht an diesen Marken einräumt. Der gesamte Geschäftswert, Vorrechte der durch die Verwendung der Optos-Marken durch den Kunden entsteht, geht ausschließlich auf Optos über, und Befreiungender Kunde wird auf Anfrage und auf Kosten von Optos alle Dokumente ausfertigen und alle Maßnahmen ergreifen, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an erforderlich sind, um den oder Geschäftswert ausschließlich auf Optos zu übertragen. Wenn der Kunde die Optos-Marken nicht in Verbindung Übereinstimmung mit den Waren übertragen wurdender Optos-Richtlinie zur Markennutzung verwendet, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung einkann Optos die Lizenz des Kunden zur Nutzung der Optos-Marken sofort kündigen. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt (f) Außer in den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem LandFällen, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung denen dies nach geltendem Recht nicht zulässig ist, darf der Kunde weder das/die Produkt(e) noch Teile davon (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software) zurückentwickeln, noch dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten, noch darf er einem Dritten gestatten, dies zu tun. (g) Wenn das/die Produkt(e) Software enthält/enthalten oder anderweitig eine Software darstellt/darstellen, kann Optos unbeschadet der SupportDienstleistungen dem Kunden von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen neue Versionen der Software zur Verfügung stellen. Wenn eine solche neue Version neue Funktionen oder Anwendungen einführt, kann die Bereitstellung der neuen Version geänderten oder zusätzlichen Gebühren unterliegen, die vom Kunden für die Nutzung dieser neuen Version zu zahlen sind, und unter solchen Umständen wird Optos den Kunden über die geänderten oder zusätzlichen Gebühren informieren. Optos kann dem Kunden von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen ein Update der Software zur Verfügung stellen, um kleinere Mängel zu beheben, und wenn die Garantiezeit abgelaufen ist (und der Kunde keine SupportDienstleistungen in Anspruch nimmt), können für die Installation dieses Updates Arbeitskosten anfallen, die Optos dem Kunden im Voraus mitteilt. (h) Die von Optos gemäß Klausel 6 dieser Bedingungen gewährte Lizenz zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte an dem/den Produkt(en) ist nicht übertragbar. Jede Übertragung oder vermeintliche Übertragung solcher Rechte an dem/den Produkt(en) oder Teilen davon (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software) oder des Rechts zur Nutzung der Optos-Marken durch den Kunden im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ist strengstens untersagt , stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag dar und führt zur sofortigen Beendigung aller dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags gewährten Lizenzen, ohne dass Optos weitere Maßnahmen ergreifen muss. Sollte der Kunde das Produkt (die Produkte) an einen Dritten verkaufen oder übertragen wollen, wird Optos mit dem Kunden nach Treu und Glauben Gespräche über die Übertragung der Lizenz für die geistigen Eigentumsrechte an dem Produkt (den Produkten) aufnehmen, einschließlich der Rechte zur Nutzung der Software und der Optos-Marken sowie der verbleibenden Garantie- oder Supportzeiten, vorausgesetzt, dass: (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten der Dritte bereit ist, die Einhaltung dieser Bedingungen und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, Bedingungen des betreffenden Vertrages zu bestätigen; und (ii) ersetzt alle Beträge, die verletzenden Waren durch nicht verletzende Warender Kunde Optos schuldet, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren vollständig und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzungin frei verfügbaren Mitteln bezahlt wurden.

Appears in 1 contract

Samples: Lieferbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne Der Kauf von Waren oder Dienstleistungen vom Verkäufer berechtigt den Käufer nicht zu Eigentumsanteilen am geistigen Eigentum des Verkäufers, einschließlich seiner Marken, Handelsnamen, Geschäftsgeheimnisse, Patente, Know- how oder sonstigen Eigentumsrechte jeglicher Art, unabhängig davon, ob diese in den Waren integriert sind, die von der Vereinbarung abgedeckt werden, und der Käufer wird ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Miraclon darf der Kunde Marken von Miraclon Zustimmung des Verkäufers nicht versuchen, solche Waren zurückzuentwickeln oder solches geistiges Eigentum offenzulegen oder zu verwenden. Keine Bestimmung Der Vertrag gewährt dem Käufer in keiner Weise das Recht, den Namen, das Warenzeichen, die Dienstleistungsmarke oder eine andere Identität des Verkäufers zu verwenden, zu registrieren oder anderweitig anzugeben. Verstößt der Vereinbarung Käufer gegen diese Bestimmung, kann der Verkäufer alle gesetzlich vorgesehenen oder billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen, einschließlich einstweiliger Verfügungen. Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht für Klagen oder Ansprüche wegen angeblicher Rechtsverletzungen aufgrund (i) der Verwendung einer Ware oder in Kombination mit anderen Produkten, (ii) der Änderung, Modifizierung oder Anpassung einer Ware durch eine andere Person als den Verkäufer oder (iii) Waren, die gemäß den vom Käufer oder auf dessen Anweisung bereitgestellten Entwürfen, Spezifikationen, Zeichnungen oder Anforderungen oder gemäß den vom Käufer oder auf dessen Anweisung bereitgestellten Änderungs-, Modifizierungs- oder Anpassungswünschen geliefert wurden. Im Falle einer Verletzungsklage oder eines Anspruchs gegen den Verkäufer, die auf einem im vorstehenden Satz beschriebenen Verhalten beruhen, verteidigt der Käufer diese Klage oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber Anspruch auf eigene Kosten, und der Rechte des geistigen Eigentums an den Waren (es sei denn, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) Käufer trägt alle Schäden und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vor. Der Kunde darf Rechte, Vollmachten, Vorrechte und BefreiungenKosten, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an Verkäufer im Zusammenhang mit einer solchen Klage oder einem solchen Anspruch rechtskräftig zugesprochen werden, vorausgesetzt, der Verkäufer benachrichtigt den Käufer unverzüglich schriftlich über eine solche Klage oder in Verbindung mit den Waren übertragen wurdeneinen solchen Anspruch, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung ein. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in der Verkäufer überlässt dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und Käufer die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/(und alle Verhandlungen über einen Vergleich oder alle Entscheidungen für eine Einigung; unter der Voraussetzung, dass ein Vergleich oder eine Einigung oder einen Vergleich hatin keinem Fall ein Eingeständnis des Verkäufers ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung enthält) und der Verkäufer wirkt auf Kosten des Käufers an der Verteidigung mit. Ungeachtet des Fehlens einer solchen Verpflichtung bzw. solcher Verpflichtungen behält sich der Verkäufer die Möglichkeit vor, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird eigenem Ermessen und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt jederzeit die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die NutzungVerteidigung gegen einen solchen Anspruch zu übernehmen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Waren Und/Oder Dienstleistungen

Geistiges Eigentum. 14.114.1 Ungeachtet Lieferung und Eigentumsübergang jeglicher Produkte und gemäß Punkt 13 und 14.3 werden durch keine Bedingung und durch keinen Vertrag des Käufers geistige Eigentumsrechte an Waren bzw. Ohne die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung Dienstleistungen gewährt oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehenübertragen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber 14.2 Der Käufer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sämtliche Eigentumsrechte, Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an einem Werk oder einem materiellen lieferbaren Gegenstand, die während der Erbringung von Dienstleistungen (die „Werke“) entstehen, überall auf der Welt durchsetzbar sind, darunter sämtliche Rechte und Ansprüche an Dienstleistungen und allen Dokumenten, Daten, Zeichnungen, Spezifikationen, Artikeln, Skizzen, Zeichnungen, Berichten, Erfindungen, Verbesserungen, Modifikationen, Entdeckungen, Werkzeugen, Skripten und anderen damit verbundenen Elementen, die sofort nach der Schaffung oder Erbringung in das alleinige und ausschließliche Eigentum des geistigen Eigentums an den Waren (Lieferanten übergehen; der Käufer hat nicht das Recht, Eigentumsrechte oder Ansprüche daran zu erwerben, es sei denn, dies ist ausdrücklich in den vorliegenden Bedingungen festgelegt. 14.3 Der Lieferant gewährt dem Käufer eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Werke nach Bedarf und im erforderlichen Umfang, damit der Käufer vom beabsichtigten Vorteil der Dienstleistungen profitieren und diese nutzen kann. 14.4 Falls gegenüber dem Käufer Ansprüche geltend gemacht werden, dass ein die Waren oder Dienstleistungen Patente, Urheberrechte oder andere Rechte verletzen, die von Dritten in Großbritannien bestehen, so hat der Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) den Käufer gegen sämtliche Verluste, Schäden, Kosten und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vor. Der Kunde darf Rechte, Vollmachten, Vorrechte und BefreiungenAusgaben schadlos zu halten, die dem Inhaber Käufer in Verbindung mit solchen Ansprüchen entstanden sind, oder die durch den Käufer bei einem Vergleich bezahlt oder vereinbart wurden – vorausgesetzt, dass: (i) dem Lieferanten die volle Kontrolle über alle Verfahren oder Verhandlungen im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch gewährt wird; (ii) der Käufer den Lieferanten während eines solchen Verfahrens oder solcher Verhandlungen angemessen unterstützt; (iii) der Käufer mit Ausnahme des Endbetrags keine sonstigen Ansprüche bezahlt, akzeptiert oder einer solchen Vorgehensweise ohne die Zustimmung des Lieferanten zustimmt; (iv) der Käufer keine Handlungen setzt, die einen Versicherungsanspruch des Käufers gegen eine solche Verletzung zur Folge haben könnte, und sich nach besten Kräften bemüht, die dabei anfallenden Beträge zurückzufordern, wobei keine Schadenswiedergutmachung erfolgt, falls der Käufer solche Versicherungsansprüche geltend macht; (v) der Lieferant Anspruch auf sämtliche Schadenersatzleistungen hat wobei der Käufer dem Lieferanten über solche Zahlungen (falls zutreffend) entsprechend Rechenschaft ablegen muss, die dem Käufer zugesprochen wurden und die mit Zustimmung des Käufers (wobei diese Zustimmung nicht unbegründet verweigert werden darf) durch eine andere Partei zu zahlen sind; und (vi) unbeschadet der Pflichten des Käufers gemäß Gewohnheitsrecht der Lieferant berechtigt ist, den Käufer zu Handlungen in einem angemessenen Ausmaß aufzufordern, um Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben zu verhindern oder zu reduzieren, für die der Lieferant den Käufer gemäß Punkt 14.4 schadlos hält. Solche Handlungen können (nach Ermessen des Lieferanten) die Annahme von Rechten geistigen Eigentums an gesetzeskonformen, angepassten oder anderen Waren oder Dienstleistungen des Lieferanten umfassen. 14.5 Der Lieferant trifft keine Verpflichtung und er haftet gemäß Abschnitt 14.4 nicht, sofern die Verletzung entsteht durch (i) Ergänzungen oder Modifikationen der betreffenden Waren bzw. Dienstleistungen, die nicht durch den Lieferanten oder mit seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgt sind; (ii) Informationen, die der Käufer dem Lieferanten zur Verfügung stellt, darunter jegliche Spezifikationen; (iii) die Erbringung von Arbeiten durch den Lieferanten, die im Zusammenhang mit den Waren oder Dienstleistungen gemäß den Anforderungen oder Spezifikationen des Käufers erforderlich sind; (iv) eine Kombination oder eine Ergänzung von Ausstattung, die nicht durch den Lieferanten hergestellt oder entwickelt wurden; oder (v) die Verwendung von Waren, die über den durch den Lieferanten festgelegten oder schriftlich genehmigten Umfang hinausgeht. 14.6 Unbeschadet von Punkt 12.1 beschreibt Abschnitt 14 die gesamte Haftung des Lieferanten und das exklusive Rechtsmittel des Käufers in Bezug auf jegliche mutmaßliche Verletzungen geistiger Eigentumsrechte eines Dritten, die sich aus oder in Verbindung mit der Erfüllung eines Vertrags ergeben. Abschnitt 14 unterliegt den Waren übertragen wurdenHaftungsbeschränkungen gemäß Punkt 12.3, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung ein12.4 und 12.5. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzung.

Appears in 1 contract

Samples: General Sales and Delivery Conditions

Geistiges Eigentum. 14.1Falls die Bestellung ganz oder teilweise die Entwicklung von Waren oder für die Bereitstellung von Dienstleistung, welche zur Entstehung von geistigem Eigentum führen können, umfasst: (1) überträgt der Verkäufer dem Käufer und allen anderen Mitgliedern der Käufergruppe alle Rechte, Titel und Anteile an und vom gesamten geistigen Eigentum im Zusammenhang Arbeit unter der Bestellung (insbesondere Patente, Handelsgeheimnisse, Warenzeichen, Urheberrechte, Designs, Topografien, Erfindungen, Verbesserungen, Ideen, Entdeckungen, Software und andere urheberrechtlich geschützte Werke, Daten und Know-how), ungeachtet dessen, ob sie patentierbar oder anderweitig schutzfähig sind übertragen, erstellt oder zum ersten Mal in Gebrauch genommen wurden. Ohne Auf Aufforderung und Kosten des Käufers erstellen der Verkäufer und seine Mitarbeiter und Vertragspartner alle Unterlagen und führen alle Maßnahmen aus, die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf vom Käufer als notwendig oder angemessen erachtet werden, um das Eigentum an solchem geistigen Eigentum des Käufers und der Kunde Marken von Miraclon nicht verwendenKäufergruppe zu vervollkommnen, und um dem Käufer und/oder jedweden relevanten Mitgliedern der Käufergruppe die Möglichkeit zu geben, jedes Patent, Handelsgeheimnis, Urheberrecht, Warenzeichen und andere Schutzformen an solchem geistigen Eigentum zu beantragen, zu erhalten, zu besitzen, aufrechtzuerhalten und durchzusetzen. Keine Bestimmung Der Käufer und alle anderen Mitglieder der Käufergruppe können nach eigenem Ermessen Änderungen jedweder Art an solchem geistigen Eigentum vornehmen. Der Verkäufer wird dem Käufer und allen relevanten Mitgliedern der Käufergruppe umgehend und in schriftlicher Form alle Anteile am geistigen Eigentum offenlegen, die sich aus den Waren oder Dienstleistungen ergeben, die in Verbindung mit der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehenBestellung produziert bzw. erbracht wurden. 14.2(2) Im vollen gesetzlich zulässigen Umfang soll alle Software und andere urheberrechtlich geschützten Arbeiten, die vom Verkäufer oder seinen Subunternehmen gemäß der Bestellung geschaffen wurden und die dem Urheberrechtsschutz unterliegen, unmittelbar beim Käufer oder allen anderen Mitgliedern der Käufergruppe entstehen und diesen gehören. Xxxxxxxx ist Inhaber Soweit ein Anspruch an solchen Arbeiten Kraft Gesetzes nicht unmittelbar beim Käufer und allen anderen Mitgliedern der Käufergruppe entstehen kann, werden alle Rechte des geistigen Eigentums daran hiermit vom Verkäufer unwiderruflich an den Waren (es sei dennKäufer und alle anderen Mitglieder der Käufergruppe übertragen. Sollte das anwendbare Recht eine solche vollständige Übertragung von Rechten und Immaterialgüterrechten nicht zulassen, dass räumt der Verkäufer dem Käufer und allen anderen Mitgliedern der Käufergruppe sowie allen Drittunternehmen, welche für diese arbeiten, hiermit ein Lieferant ausschließliches, unwiderrufliches, kostenloses, weltweites und zeitlich unlimitiertes Recht zur Nutzung, Sub-Lizenzierung, Übertragung, Änderung, Entwicklung, Erweiterung und sonstigen Ausnutzung von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) und behält sich diese Rechte beim Verkauf geschützten Werken ein. Auf Verlangen des Käufers ist der Waren vorVerkäufer verpflichtet, dem Käufer die Source Codes sowie alle zugehörige Dokumentation zu den Werken herauszugeben. Der Kunde darf RechteBackground IP des Käufers, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungend.h. alle Immaterialgüterrechte, die dem Inhaber Käufer oder anderen Mitgliedern der Käufergruppe gehören oder diesem lizenziert wurden, oder die vom oder für den Käufer oder andere Mitglieder der Käufergruppe entwickelt wurden, beides unabhängig von Rechten einer Bestellung, ausgeschlossen von Drittsoftware oder Background IP des Verkäufers, sollen Eigentum des Käufers oder des betreffenden Mitgliedes der Käufergruppe bleiben. Der Verkäufer ist nur berechtigt, diese Immaterialgüterrechte zur Erbringung von Dienstleistungen oder zur Schaffung von Werken gemäß einer Bestellung zu nutzen. Background IP des Verkäufers verbleibt bei diesem. Der Verkäufer räumt hierbei dem Käufer und den Mitgliedern der Käufergruppe sowie allen von diesen beauftragten Drittparteien das nicht-ausschließliche, unwiderrufliche, kostenlose, weltweite, zeitlich unlimitierte und übertragbare Recht zur Nutzung, Abänderung, Entwicklung, Erweiterung und Sub-Lizenzierung der Background IP des Verkäufers, ein, welche in gemäß einer Bestellung erbrachten Dienstleistungen oder geschaffenen Werken integriert sind oder welche notwendig oder wünschenswert sind, um dem Käufer und den Mitgliedern der Käufergruppe den Empfang der Dienstleistungen oder den Gebrauch der Werke zu ermöglichen. Zuletzt ist es dem Verkäufer untersagt, ohne Genehmigung des Käufers Drittsoftware oder Open Source Software in die gemäß einer Bestellung zu erbringenden Dienstleistungen oder zu schaffenden Werke einzubauen. Der Verkäufer soll, falls vom Käufer gewünscht, alle vernünftigen Bemühungen unternehmen, um eine zeitlich unlimitierte, unwiderrufliche, nicht-ausschließliche, übertragbare, kostenlose und weltweite Lizenz zu erhalten, welche es dem Käufer und den Mitgliedern der Käufergruppe sowie allen von diesen beauftragten Drittunternehmen erlaubt, diese Drittsoftware auf jedwelche Art zu nutzen, zu sub-lizenzieren und zu übertragen, wobei diese Lizenz das Recht beinhalten soll, dass alle Personen, welche für den Käufer Dienstleistungen erbringen, die Drittsoftware zugunsten des Käufers nutzen, anpassen, warten, supporten oder anderweitig ausnutzen dürfen. (3) Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, gewährt der Verkäufer hiermit dem Käufer, allen anderen Mitgliedern der Käufergruppe und Dritten, die in ihrem Auftrag agieren, ein nicht exklusives, ewiges, weltweites, gebührenfreies, unwiderrufliches Recht und eine Lizenz (mit dem Recht auf Unterlizenzierung) zur Nutzung und Änderung eines anderen geistigen Eigentums an den Eigentums, das eingebunden ist oder verwendet wird in Verbindung mit den Waren übertragen oder Lieferungen, die als Teil der Dienstleistungen entwickelt wurden, nicht ausüben und die dem Verkäufers oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Rechteinem seiner Sublieferanten gehören oder von ihnen kontrolliert werden. (4) Weder eine Lizenz noch ein Recht wird weder direkt noch stillschweigend dem Verkäufer oder seinen Sublieferanten oder ihren jeweiligen Mitarbeitern zur Verwendung geistigen Eigentums des Käufers oder eines Mitglieds der Käufergruppe gewährt, auf Schadenersatz zu klageninsbesondere zur Verwendung des Namens des Käufers oder der Käufergruppe, oder eines Warenzeichens, Logos und Designs des Käufers oder der Käufergruppe (i) für Werbe-, Aktions- oder andere Rechtsmittel in Bezug Zwecke ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers oder des relevanten Mitglieds der Käufergruppe; oder (ii) auf eine Verletzung ein. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren ausProdukten, die nicht von an den Käufer verkauft oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderweitig an jemanden anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach außer den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurdenKäufer veräußert werden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzung.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf a. Der Begriff „geistiges Eigentum“ bezeichnet Urheberrechte (einschließlich der Kunde Marken von Miraclon Rechte an Computersoftware und Typografierechte), Patente, Marken, Domänennamen, Rechte an Designs, Datenbanken, Betriebssystemen und Spezifikationen (registriert und nicht verwenden. Keine Bestimmung in registriert) und jegliche Anträge auf Eintragung der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehengenannten Rechte, Rechte an (patentierbaren und nicht patentierbaren) Erfindungen, Know- how, Geschäftsgeheimnisse und andere vertrauliche Informationen sowie alle entsprechenden Rechte ähnlicher Art weltweit. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber b. Der Verkäufer verteidigt und schützt Energizer gegen jegliche Prozesse, Forderungen, Ansprüche, Untersuchungen, Regierungsmaßnahmen, Schäden, Vergleiche, Strafen, Anordnungen, Urteile, Haftungsansprüche, Kosten und Aufwendungen (einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums an den Waren Kosten eines Rechtsbeistands) (es sei denn, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vor. Der Kunde darf Rechte, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungen„Verluste“), die dem Inhaber aus oder im Zusammenhang mit der Verletzung oder vorgeblichen Verletzung von Rechten am geistigen Eigentums an den oder in Verbindung mit den Waren übertragen wurden, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung ein. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach Eigentum Dritter durch die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren ausDienstleistungen, die nicht von im Rahmen dieser Einkaufsbedingungen geliefert oder für Miraclon hergestellt wurdenerbracht werden, entstehen, und stellt Energizer davon frei. Sollte Energizer die in Kombination mit Geräten Nutzung der im Rahmen dieser Einkaufsbedingungen gelieferten Waren oder Software verwendet wurdenerbrachten Dienstleistungen untersagt werden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die muss der Verkäufer unverzüglich und auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, eigene Kosten (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden Energizer das Recht zur weiteren Verwendung der Warenverschaffen, die Waren oder Dienstleistungen weiterhin zu nutzen, (ii) ersetzt die verletzenden Waren auf Kosten des Verkäufers und zur Zufriedenheit von Energizer durch Waren oder Dienstleistungen ersetzen, die keine solchen Rechte verletzen, oder diese so anpassen, dass sie die Rechte nicht verletzende Warenmehr verletzen, oder (iii) ändert die Waren soauf Kosten des Verkäufers entfernen und Energizer den Kaufpreis erstatten. c. Vorbehaltlich der Rechte des Verkäufers und/oder eines dritten Lizenzgebers im Hinblick auf bereits vorhandene Materialien, dass sie die vom Verkäufer im Zusammenhang mit den Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen dieser Einkaufsbedingungen geliefert oder erbracht werden („Projektmaterialien“) (die nicht betroffen sind), steht Energizer das Patent nicht mehr verletzen Recht auf das geistige Eigentum an allen Projektmaterialien zu. Der Verkäufer überträgt Energizer unmittelbar nach der Erstellung dieses Recht am geistigen Eigentum mit vollständiger Eigentumsgarantie. Der Verkäufer ergreift sämtliche Maßnahmen und unterzeichnet sämtliche Dokumente oder Instrumente, die als notwendig erachtet werden können, damit Energizer die Rechte an den Projektmaterialien erhält und verteidigen und durchsetzen kann. d. Alle Rechte am geistigen Eigentum an jeglichen Materialien, die Energizer dem Verkäufer im Zusammenhang mit den Waren oder Dienstleistungen bereitstellt (iv) entfernt „Energizer- Materialien“), verbleiben bei Energizer oder seinen Lizenzgebern. Auf Anforderung von Energizer und in jedem Fall bei Ablauf oder Stornierung der PO muss der Verkäufer alle Kopien der Projektmaterialien und Energizer-Materialien unverzüglich auf seine Kosten an Energizer liefern, die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzungsich zu diesem Zeitpunkt im Besitz oder unter der Kontrolle des Verkäufers befinden oder von ihm verwahrt werden. e. Dieser Absatz 3 bleibt auch nach Ablauf oder Stornierung der PO gültig.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions for Purchases

Geistiges Eigentum. 14.1Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Howmet unverzüglich über alle sich aus der Dienstleistungserbringung ergebenden Daten, Informationen, Entdeckungen, Erfindungen und Verbesserungen zu informieren, egal ob diese patentiert oder urheberrechtlich geschützt, entworfen, hergestellt, erstmalig in die Praxis umgesetzt oder vom Auftragnehmer entwickelt sind. Ohne die schriftliche Genehmigung Zusammenfassend werden sie in diesem Vertrag als „Vertragsentwicklungen“ bezeichnet. Alle Vertragsentwicklungen, einschließlich Patente und Urheberrechte, sind das alleinige und ausschließliche Eigentum von Miraclon darf der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums an den Waren (es sei denn, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vor. Der Kunde darf Rechte, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungen, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den oder in Verbindung mit den Waren übertragen wurden, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel Howmet in Bezug auf alle Länder, deren Territorien und Besitztümer. Der Auftragnehmer überträgt hiermit unwiderruflich und vorbehaltlos an Howmet alle Rechte (einschließlich der gegenwärtigen Abtretung zukünftiger Rechte) an den und auf die Vertragsentwicklungen, und zwar frei von Grundpfandrechten, Belastungen und jeglichen Rechten Dritter. Howmet hat das umfassende und uneingeschränkte Nutzungsrecht für alle vom Auftragnehmer und seinen Unterauftragnehmern im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung entstandenen Vertragsentwicklungen. Alle Vertragsentwicklungen können von Howmet für jeden Zweck genutzt werden, ohne dass dem Auftragnehmer eine Verletzung ein. 14.3zusätzliche Vergütung dafür zusteht. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen Der Auftragnehmer muss auf Ersuchen von Howmet alle behördlichen Maßnahmen ergreifen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hatMöglichkeiten, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren ausZuweisungen, umsetzen, bestätigen und bereitstellen, die nicht von Howmet als notwendig, zweckdienlich oder für Miraclon hergestellt wurdengeeignet erachtet, um alle Rechte, Titel und Interessen an diesen Vertragsentwicklungen an Howmet zu übertragen. Der Auftragnehmer muss diese Übertagungsmöglichkeiten ergreifen und Howmet bereitstellen sowie alle sonstigen Maßnahmen vornehmen, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurdenHowmet vernünftigerweise beantragt, darunter auch solche Zuweisungen und andere Dokumente, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurdenerforderlich sind, um Howmet alle Rechte, Titel und Interessen an allen Urheberrechten, die mit diesen Vertragsentwicklungen sowie dem Verzicht auf andere als alle weiteren Schutzrechte zusammenhängen, soweit gesetzlich zulässig, von allen Autoren aller Werke, aus denen sich die Vertragsentwicklungen zusammensetzen, zu überlassen (außer wenn dieser Autor ein Angestellter oder Vertreter ist oder anderweitig unter der Kontrolle oder Autorität von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4Howmet steht). Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren soDer Auftragnehmer erkennt an, dass sie alle Vertragsentwicklungen das Patent nicht mehr verletzen ausschließliche Eigentum von Howmet sind und dass der Auftragnehmer keine Vertragsentwicklungen an private oder (iv) entfernt öffentliche Personen, Körperschaften oder andere Unternehmen verkaufen, vertreiben oder vorsätzlich verfügbar machen darf, und wird alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzungillegale Nutzung dieser Vertragsentwicklungen zu verhindern.

Appears in 1 contract

Samples: Standard Terms and Conditions for the Provision of Services

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne 9.1 Der Kunde erkennt an, dass Proact Wiederverkäufer von Waren und Leistungen Dritter ist und soweit die schriftliche Genehmigung Waren oder Leistungen Rechte Dritter an geistigem Eigentum umfassen, die Nutzung solcher Rechte und somit der Waren und Dienstleistungen durch den Kunden die Einhaltung der Lizenzbestimmungen von Miraclon darf Drittparteien durch den Kunden voraussetzt, der diese Bedingungen einhalten muss. 9.2 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig im Vertrag geregelt, erwerben weder der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in noch Proact irgendwelche (Eigentums-)Rechte, Ansprüche oder Forderungen an den vorbestehenden Rechten an geistigem Eigentum der Vereinbarung jeweils anderen Partei oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu versteheneines Dritten. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der 9.3 Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an geistigem Eigentum, welche an den Waren (es sei dennvon Proact in Ausführung oder in Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung gestellten Gegenständen bestehen oder aus diesen Gegenständen hervorgehen, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vorverbleiben oder entstehen bei Proact. Der Kunde darf Rechteerhält hieran ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes, Vollmachtennicht-ausschließliches, Vorrechte nicht-übertragbares, widerrufliches persönliches Recht zur Nutzung derartiger Rechte an geistigem Eigentum, welches den Bestimmungen des Vertrags unterliegt und Befreiungennur soweit reicht, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den oder in Verbindung mit den Waren übertragen wurden, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung einals dies zur Realisierung des Vertragszwecks erforderlich ist. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund9.4 Falls eine durch Proact unter dem Vertrag zur Verfügung gestellte Ware oder Leistung die Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt oder nach angemessener Beurteilung von Proact wahrscheinlich verletzt, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon Xxxxxx auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den eigenem Ermessen entweder 9.4.1 dem Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Warenverschaffen, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren sound/oder Dienstleistungen weiter zu nutzen; 9.4.2 die Waren und/oder Dienstleistungen durch ein Äquivalent ersetzen, das die Rechte nicht verletzt; 9.4.3 die Waren und/oder Dienstleistungen so anpassen, dass sie das Patent die Rechte nicht mehr verletzen oder 9.4.4 falls Proact keine der vorgenannten Optionen in zumutbarer Weise zur Verfügung steht, die rechtsverletzenden Waren abholen und/oder (iv) entfernt die Waren rechtsverletzenden Leistungen einstellen und erstattet den gezahlten Kaufpreis, dem Kunden die bereits im Voraus gezahlte Vergütung abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts Betrags für die Nutzungdurch den Kunden vor der Abholung oder Kündigung erfolgte Nutzung der Waren und/oder Dienstleistungen erstatten. 9.5 Installiert oder nutzt der Kunde eine nicht von Proact im Rahmen des Vertrags über Proacts Infrastruktur bereitgestellte Software, so muss der Kunde sicherstellen, dass er über die dafür notwendigen Rechte verfügt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.1(a) Der Käufer erkennt an, dass: (i) die Rechte an geistigem Eigentum an den Waren und allen vom Verkäufer oder in dessen Auftrag hergestellten Materialien, die sich auf die Waren und deren Entwicklung beziehen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Zeichnungen, Konstruktionen, Muster, Modelle und ähnliche Positionen) (die „Warenmaterialien“) Eigentum des Verkäufers oder der externen Hersteller der Waren (sofern zutreffend) sind; (ii) nichts in diesen Bedingungen oder in einem Vertrag so auszulegen ist, als ob dem Käufer eine Lizenz erteilt oder Rechte an geistigem Eigentum an den Waren oder den Warenmaterialien gewährt werden. Ohne Der Käufer kann die Waren, für die der Verkäufer das Recht hat, seine Handelsmarken zu verwenden, innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Gerichtsordnung erneut verkaufen, in die die Waren verkauft werden, und der Käufer hat dem Verkäufer erforderliche Unterstützung zu leisten, um zu verhindern, dass Parallelimporteure die Rechte des Verkäufers nicht mindern; und (iii) ein Firmenwert in allen Handelsmarken, die auf der Ware befestigt oder angebracht sind, von Zeit zu Zeit dem alleinigen Vorteil des Verkäufers oder eines anderen Eigentümers der Marken dient. (b) Der Käufer darf die Waren nicht umpacken und darf nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Miraclon Zustimmung des Verkäufers die Handelsmarken des Verkäufers oder einen anderen Wortlaut oder Handelsmarke, die auf die Waren aufgebracht sind, unlesbar machen, verdecken oder weglassen oder zusätzliche Handelsmarken oder einen zusätzlichen Wortlaut hinzufügen. (c) Der Käufer darf (anders als nach diesen Bedingungen oder einem Vertrag) keine Handelsmarke oder einen Markennamen (einschließlich eines Firmennamens) verwenden oder versuchen anzumelden, wenn sie einer Handelsmarke oder einem Markennamen, die der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung Verkäufer besitzt oder auf die er irgendwo in der Vereinbarung ganzen Welt Rechte hat, identisch und verwechselbar ähnlich sind oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehendiese beinhalten. 14.2. Xxxxxxxx (d) Sollte es zu irgendeinem Zeitpunkt behauptet werden, dass die Waren die Rechte Dritter verletzen oder sollte nach begründeter Auffassung des Verkäufers eine solche Behauptung wahrscheinlich sein, so kann der Verkäufer nach seiner Xxxx und auf eigene Kosten Folgendes vornehmen: (i) die Waren verändern oder ersetzen, um die Verletzung zu vermeiden; oder (ii) dem Käufer das Recht verschaffen, die Ware weiter zu nutzen; oder (iii) die Ware zu dem vom Käufer gezahlten Preis, abzüglich der Abschreibungen zu dem Satz, den der Verkäufer für seine eigene Ausrüstung anwendet, zurückkaufen. (e) Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich über Folgendes zu informieren: (i) jede tatsächliche, drohende oder vermutete Verletzung der geistigen Eigentumsrechte an der Ware oder den Warenmaterialien (oder beidem), an denen der Käufer Kenntnis erlangt; und (ii) Ansprüche Dritter, von denen der Käufer Kenntnis erlangt, dass der Verkauf oder die Werbung für die Waren oder die Verwendung der Warenmaterialien (oder beidem) die Rechte einer Person verletzt. (f) Der Käufer ist Inhaber verpflichtet (auf Wunsch und Kosten des Verkäufers), alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Verkäufer bei der Durchführung oder der Verteidigung in Verfahren in Bezug auf die in Bedingung 17(e) genannten Verletzungen oder Ansprüche zu unterstützen, und der Käufer darf keine Einlassungen oder Aussagen in Bezug auf solche Ansprüche treffen oder diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers bloßstellen. (g) Im Falle von Ansprüchen, Verfahren oder Klagen seitens Dritter gegen den Käufer, die eine Verletzung der Rechte dieser Partei durch die Rechte des geistigen Eigentums an den Waren oder den Warenmaterialien (es sei dennoder beidem) behaupten, hat der Verkäufer den Fall wegen dem Anspruch, dem Verfahren oder der Klage auf Kosten des Verkäufers zu verteidigen: (i) nachdem der Käufer den Verkäufer über solche Ansprüche, Verfahren oder Klagen schriftlich in Kenntnis gesetzt hat; und (ii) unter der Voraussetzung, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vor. Der Kunde darf Rechte, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungen, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den oder in Verbindung mit den Waren übertragen wurden, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung ein. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und Verkäufer die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/im Fall wegen dem Anspruch, dem Verfahren oder alle Entscheidungen für eine Einigung der Klage gewährt wird, und unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer im Fall wegen dem Anspruch, dem Verfahren oder einen Vergleich hatder Klage nicht verantwortlich und diesen Fall nicht verteidigen muss, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche wenn solche Verletzungen aus oder in Bezug auf Waren ausVerbindung mit Änderungen an der Ware oder den Warenmaterialien (oder beiden) entstehen, die nicht von einer Person anders als dem Verkäufer oder für Miraclon hergestellt wurdenseinem bevollmächtigten Vertreter, oder durch die Verwendung oder die Angliederung der Waren oder der Warenmaterialien (oder beider) an oder in Kombination mit Geräten Produkte oder Software verwendet Materialien Dritter vorgenommen wurden, die nicht von im Voraus schriftlich vom Verkäufer angegeben oder für Miraclon hergestellt ausdrücklich genehmigt wurden, oder wenn der Anspruch, das Verfahren oder die auf andere als Klage daraus entsteht, dass die von Miraclon angegebene Weise vom Käufer angeforderten Änderungen der Warenspezifikation befolgt oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurdendurch schutzrechtsverletzende Gegenstände, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden vom Käufer stammen, die Konstruktion oder die nach der Lieferung geändert wurdenAuswahl des Käufers entstanden sind. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten (h) Der Verkäufer hat den Käufer in einer Höhe zu entschädigen, die einer dem Käufer vorgeworfenen Schuld entspricht, die durch ein rechtskräftiges Urteil in Bezug auf eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, in Bedingungen 17 (g) beschriebenen Verletzung festgelegt wird. (i) erwirkt Miraclon Alle geistigen Eigentumsrechte an oder im Zusammenhang mit den Dienstleistungen sind Eigentum des Verkäufers. (j) Alle geistigen Eigentumsrechte an den Materialien, Geräten, Dokumenten und andere Eigentumsrechte des Verkäufers sind das ausschließliche Eigentum des Verkäufers oder seiner Lizenzgeber und werden dem Verkäufer auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die NutzungVerlangen zurückgegeben.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Warenverkauf Und Die Erbringung Von Dienstleistungen

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne Wenn im Auftrag nichts anderes vereinbart wird, werden alle Resultate und die schriftliche Genehmigung diese repräsentierenden Messwerte, Zeichnungen, Dokumente, Studien, Berichte, Analysen, Daten, Labor- und Prozessunterlagen, die von Miraclon darf xxxx.xxx spezifisch für den Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder der Kunde Marken Herstellung von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in Produkten entwickelt wurden ("Ergebnisse"), ohne zusätzliche Kosten und nach vollständiger Vergütung der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der Rechte unter dem Auftrag zahlbaren Gebühren und Kosten ausschliessliches Eigentum des geistigen Eigentums an den Waren (es sei denn, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vorKunden. Der Kunde darf Rechteist frei, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungen, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den oder in Verbindung mit den Waren übertragen wurdenErgebnissen zusammenhängendes geistiges Eigentum nach seinem Ermessen und im eigenen Namen zu erwerben. Auf schriftliches Verlangen des Kunden ist xxxx.xxx bereit, nicht ausüben den Kunden bei der Erlangung seiner Rechte gemäss diesem Artikel 8 mit den notwendigen Informationen und Unterlagen zu unterstützen. Der damit verbundene Aufwand ist entschädigungspflichtig. Alle Rechte und Ansprüche an und in allen Entdeckungen, Erfindungen, Know- How, Patenten, Patentanmeldungen, Geschäftsgeheimnissen, Marken, eigenen Materialien, Methoden, Verfahren, Techniken, technischen Unterlagen und Vorschriften, Unterlagen, elektronischen Codes, Daten und Rechten, welche xxxx.xxx vor Beginn der Dienstleistungen oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagenHerstellung von Produkten gehören oder an xxxx.xxx lizenziert sind sowie alle Verbesserungen oder Änderungen davon, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung ein. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, welche (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch von xxxx.xxx nach Beginn der Dienstleistungen oder Herstellung von Produkten ohne Verwendung von geheimen Informationen oder Rechten des Kunden entwickelt oder geschaffen werden, oder welche von xxxx.xxx entwickelt werden und nicht verletzende Warenausdrücklich Teile der Ergebnisse sind, (iii) ändert die Waren sobleiben im Eigentum von xxxx.xxx. Der Auftraggeber darf Prüfberichte, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren Kalibrierzertifikate und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzungdergleichen nur in vollständiger Form weitergeben. .

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung 9.1 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „IPR" Know-how, Informationen in der Vereinbarung Bezug auf Erfindungen, geheime Verfahren und Herstellungsmethoden, Patente, Patentanträge, Geschmacksmuster, Urheberrechte und verwandte Rechte, Marken, Handelsnamen und Domainnamen, Ausstattungsrechte, Schutzrechte gegen unlauteren Wettbewerb, Rechte am Geschäftswert oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der auf Klageerhebung wegen Kennzeichenmissbrauchs, Rechte an Designs, Rechte an Computer- Software, Datenbankrechte, Topographierechte, moralische Rechte, Rechte an vertraulichen Informationen und jegliche anderen Rechte des geistigen Eigentums an den Waren Eigentums, in jedem Fall entweder eingetragene oder uneingetragene Rechte einschließlich sämtlicher Anträge (es sei denn, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser oder Antragsrechte) für und Verlängerungen bzw. Erweiterungen solche(r) Rechte ist) und behält sich diese sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte beim Verkauf der Waren vor. Der Kunde darf Rechte, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungenoder Schutzformen, die dem gegenwärtig oder in Zukunft überall auf der Welt bestehen können. 9.2 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „Materialien des Verkäufers" sämtliche der folgenden Materialien, die vom Verkäufer zur Herstellung der Produkte oder zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden: 9.2.1 sämtliche vom Verkäufer erstellten Pläne, Zeichnungen und Spezifizierungen; 9.2.2 sämtliche Einzelheiten in Bezug auf jedwede verwendete(n) Materialien oder Materialmischung; 9.2.3 sämtliche angewandten Press-, Form- oder Feuerungs- bzw. Sinterverfahren; und 9.2.4 sämtliche anderen, vom Verkäufer angewandten Verfahren, Geräte, Standards oder Messtechniken. 9.3 Mit Ausnahme der IPRs, deren Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den der Käufer ist und die vertrauliche Informationen des Käufers darstellen (einschließlich aber nicht ausschließlich jeglicher Designanforderungen des Käufers), ist der Verkäufer Inhaber sämtlicher IPRs innerhalb der Produkte, der Materialien des Verkäufers oder der Liefergegenstände. Diese IPRs dürfen vom Käufer ausschließlich in Verbindung mit den Waren übertragen wurdendessen interner Verwendung der Produkte, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung einder Dienstleistungen und der Liefergegenstände eingesetzt werden. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund9.4 Der Käufer räumt dem Verkäufer zum Zwecke der Vertragserfüllung eine nicht-exklusive, wonach die Waren geltende Patente in dem Landweltweite, in das die Waren geliefert wurdenunbefristete, verletzenunkündbare, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wirdunwiderrufliche, Informationen gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Veränderung und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich Weiterentwicklung aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurdenIPRs ein, die in Kombination mit Geräten den Designanforderungen des Käufers oder Software jeglichen anderen vom Käufer an den Verkäufer zum Zweck der Herstellung und Lieferung der Produkte und der Erbringung der Dienstleistungen weitergegeben vertraulichen Informationen enthalten sind. 9.5 Jegliche Muster, Vorrichtungen und Werkzeuge, die vom Verkäufer zur Herstellung der Produkte verwendet werden, sind Eigentum des Verkäufers, ungeachtet jeglicher Gebühren, die vom Verkäufer zu deren Herstellung erhoben wurden, sofern sie nicht vom Käufer bereitgestellt wurden und keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verwendet der Verkäufer auf Wunsch des Käufers die nicht von Muster, Vorrichtungen oder Werkzeuge des Käufers, sind alle erforderlichen Instandhaltungs- und Ersatzleistungen vom Käufer zu zahlen. Geht während zwei Bankverbindung: Sitz der Gesellschaft: Geschäftsführer: WESGO Ceramics GmbH Commerzbank Nürnberg, Konto-Nr. 514 303 700, BLZ 760 400 61 Erlangen Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxxx 00 IBAN: DE 76 7604 0061 0514 3037 00, Swift Code XXXXXXXX000 Registergericht Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx X-00000 Xxxxxxxx aufeinanderfolgenden Jahren keine Bestellung vom Käufer für Miraclon hergestellt wurdenProdukte ein, deren Herstellung entweder mit Hilfe eines vom Käufer bereitgestellten Werkzeuges oder eines Werkzeuges erfolgte, für das der Käufer dem Verkäufer die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurdenvollständigen Kosten erstattet hat, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach darf der Lieferung geändert wurdenVerkäufer das genannte Werkzeug im eigenen Ermessen entsprechend nutzen und das genannte Werkzeug entsorgen, ohne dass daraus irgendeine Verbindlichkeit gegenüber dem Käufer erwächst. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzung.

Appears in 1 contract

Samples: Standard Terms and Conditions

Geistiges Eigentum. 14.110.1 Die gesamten Rechte, Rechtstitel, Interessen und das Eigentum an Know-how, technischen Informationen, Konstruktionen, Spezifikationen oder Dokumentationen, Ideen, Konzepten, Verfahren, Prozessen, Technologien und Erfindungen (die "Geistigen Eigentumsrechte"), die vom Verkäufer oder von Dritten, die vom Verkäufer beauftragt wurden, entwickelt oder geschaffen wurden, stehen dem Verkäufer zu und sind dessen Eigentum. Ohne Der Käufer hat diese Informationen vertraulich zu behandeln und darf sie nicht an Dritte weitergeben, sofern und solange diese Informationen nicht gemeinfrei sind; darüber hinaus dürfen diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers vom Käufer nicht für andere Zwecke als die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf Nutzung der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehenAnlage verwendet werden. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums an den Waren (es sei denn, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) und 10.2 Der Verkäufer behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vor. Der Kunde darf Rechtedas Eigentum an Patenten, VollmachtenUrheberrechten, Vorrechte Geschäftsgeheimnissen, Designrechten und Befreiungen, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den oder in Verbindung mit den Waren übertragen wurden, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel anderen Geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf eine Verletzung eindie Anlage vor und der Käufer erwirbt mit Ausnahme der in diesem Vertrag ausdrücklich vereinbarten keine Geistigen Eigentumsrechte einschließlich technischer Informationen, Know-how, Konstruktionen und Spezifikationen, die vom Verkäufer bereitgestellt werden und die Anlage betreffen. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt 10.3 Die Marken und alle anderen Zeichen, die auf den Kunden gegen jeden KlagegrundVerkäufer und mit dem Verkäufer verbundene oder von ihm beherrschte andere Unternehmen hinweisen, sind unter Berücksichtigung des vom Verkäufer angegebenen Bestimmungsortes so zu verwenden, wie der Verkäufer diese für die Anlage oder die dazugehörige Dokumentation verwendet. 10.4 Der Käufer hat dem Verkäufer unverzüglich eine schriftliche Mitteilung zukommen zu lassen, wenn er Kenntnis von einem Anspruch erlangt, wonach eine Anlage oder die Waren geltende Patente in Herstellung, Verwendung oder der Verkauf einer Anlage oder die sonstige Verfügung darüber die Rechte (einschließlich Geistiger Eigentumsrechte) Dritter) verletzt ("IP-Anspruch"). Der Käufer hat: a) dem LandVerkäufer das Recht einzuräumen, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, alleinige Zuständigkeit für die Abwehr oder Erledigung eines solchen IP- Anspruchs oder damit zusammenhängende Verhandlungen zu übernehmen; und b) unverzüglich alle angemessenen Informationen und Hilfe erhält Unterstützungsleistungen, die der Verkäufer verlangt, zur Verfügung zu stellen. Bei der Abwehr oder Erledigung des IP-Anspruchs kann der Verkäufer nach seiner Xxxx: a) für den Käufer das Recht beschaffen, die Anlage weiterhin in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu nutzen; oder b) die Anlage ersetzen oder verändern, so dass sie keine Rechte Dritter verletzt; oder, c) wenn solche Maßnahmen nach Treu und Glauben nicht verfügbar sind, diesen Vertrag unverzüglich durch schriftliche Erklärung unter Erstattung des Preises, den der Käufer für die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich Anlage bezahlt hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungenund ohne weitere Haftung gegenüber dem Käufer, beenden. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen, falls der behauptete IP-Anspruch auf Waren ausFolgendem beruht: a) vom Käufer zur Verfügung gestellte Spezifikationen; b) Änderungen, Reparaturen oder Nachbesserungsarbeiten an der Anlage durch eine andere Person als den Verkäufer; c) die Verbindung der Anlage mit Produkten, die nicht von oder für Miraclon vom Verkäufer hergestellt wurden, ; d) die in Kombination mit Geräten Nutzung oder Software verwendet wurdenWartung der Anlage auf eine Art und Weise, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen Anweisungen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurdenVerkäufers entsprechen. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird 10.5 Das Vorstehende beinhaltet die einzigen und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Käufers und alle Pflichten und Haftungen des Verkäufers i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich m Falle eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzungunter dieser Ziffer mitgeteilten IP-Anspruchs.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions of Sales

Geistiges Eigentum. 14.1Mit dem Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen erwirbt der Käufer keinerlei Rechte auf Vervielfältigung und/oder Änderung (einschließlich Software) der gesamten oder eines Teils eines Produkts sowie auf Nutzung von gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechten. Ohne Der Verkäufer behält alle Rechte, einschließlich der Eigentums- und Urheberrechte an allen Mustern, Patenten, Angeboten, Zeichnungen und ähnlichen Informationen materieller und immaterieller Art vor, einschließlich aller derartiger Informationen in elektronischer Form. Muster und Informationen dürfen Dritten nichtzugänglich gemacht werden. Der Verkäufer erklärt sich einverstanden, dass Informationen und Unterlagen, die schriftliche Genehmigung vom Käufer für vertraulich erklärt wurden, erst nach Zustimmung des Käufers Dritten zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer gewährt auf seine Produkte eine Gewährleistung gegen Material- und Verarbeitungsfehler unter normalen Einsatz- und Betriebsbedingungen für einen Zeitraum von Miraclon darf 24 Monaten ab dem Datum der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums Lieferung an den Waren (es sei denn, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vorKäufer. Der Kunde darf RechteVerkäufer kann nach eigenem Ermessen entweder das defekte Produktreparieren oder gegen Rückgabe des defekten Gerätes Ersatz liefern. Der Verkäufer haftet nicht für sonstige Kosten oder geschäftliche Verluste, Vollmachteninsbesondere nicht für eine fehlerhafte Nutzung der Produkte durch den Käufer. Die Gewährleistung erlischt, Vorrechte und Befreiungenwenn die Produkte unsachgemäß behandelt oder beschädigt werden oder nicht vorschriftsmäßig oder mit Verunreinigungen verwendet werden, die international anerkannte Standards überschreiten. Produkte, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums Käufer in beschädigtem Zustand geliefert werden, müssen vollständig gutgeschrieben, ersetzt oder repariert werden, entweder durch den Verkäufer oder auf Kosten des Verkäufers. Wenn die Ursache des Schadens der Transport ist, legen die Incoterms 2020 fest, ob die Ware auf Kosten des Verkäufers ersetzt oder repariert wird. Die Entscheidung über die Vorgehensweise liegt beim Verkäufer. In jedem Fall muss der Schaden an den Produkten vom Verkäufer vor einer Gutschrift, einem Ersatz oder einer Reparatur nachgewiesen und akzeptiert werden. Um gültig zu sein, müssen alle Reklamationen dem Verkäufer innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Entdeckung des Mangels an einem Produkt mitgeteilt werden. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist berechnet der Verkäufer für die Prüfung der zurückgeschickten Produkte eine vom Käufer zu zahlende Pauschalgebühr (wird vorher bekannt gegeben). Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die nach Ablauf der Gewährleistungszeit auftreten. Die Gewährleistung erlischt beim Weiterverkauf eines Produkts ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers. Der Verkäufer stellt für jedes Produkt ein technisches Handbuch bzw. Datenblatt zur Verfügung. Die kommerzielle und die technische Dokumentation (z.B. technische Daten, Klassifizierungen, Konformitätserklärungen, technische Handbücher usw.) sind grundsätzlich in Verbindung englischer Sprache. Die technische Dokumentation ist eine vertrauliche Information. Die Unterlagen können vom Verkäufer auf schriftliche Anfrage des Käufers in anderen Sprachen zur Verfügung gestellt werden. Höhere Gewalt ist ein Ereignis oder eine Reihe zusammenhängender Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stromausfälle, Arbeitskämpfe bei Dritten Gesetzesänderungen, Katastrophen, Explosionen, Brände, Überschwemmungen, Aufstände, Terroranschläge und Kriege). Wenn ein Ereignis höherer Gewalt dazu führt, dass der Verkäufer oder Käufer seine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, werden diese Verpflichtungen während des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt. Eine Partei, die von einem Ereignis höherer Gewalt Kenntnis erlangt, das zu einem Versäumnis oder einer Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt oder führen könnte, muss: (i) die andere Partei unverzüglich benachrichtigen; und (ii) die andere Partei über den Zeitraum informieren, für den sie schätzt, dass sich dieser Ausfall oder diese Verzögerung fortsetzen wird. 13.Haftungsbeschränkungen des Verkäufers 14.Kündigung (i) Der Käufer einen aus dem Vertrag fälligen Betrag nicht bis zu Fälligkeitsdatum bezahlt und mindestens 14 (vierzehn) Tage nach schriftlicher Mitteilung des Verkäufers über die Zahlung in Verzug bleibt, (ii) der Käufer eine Vertragsklausel wesentlich verletzt, (iii) der Käufer einen Vergleich oder eine freiwillige Vereinbarung mit den Waren übertragen wurdenGläubigern trifft oder Schritte, nicht ausüben Anträge, Anordnungen, Verfahren oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, Bestellungen durch oder andere Rechtsmittel in Bezug auf den Käufer (einschließlich Antragstellung oder Benachrichtigung) durch den Käufer oder eine Verletzung ein.andere Person betreffend Pfändung, Zwangsvollstreckung, Liquidation, Auflösung oder Bestellung eines 14.3. Xxxxxxxx verteidigt (iv) Geschäftsanteile des Käufers in Besitz genommen oder ein Insolvenzverwalter (Zwangsverwalter oder sonstiger) ernannt werden oder der Käufer den Kunden gegen jeden KlagegrundGeschäftsbetrieb einstellt oder einzustellen droht, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich oder (v) der Verkäufer begründeten Grund zu der Annahme hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach dass eines der Lieferung geändert wurden.unter 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt genannten Ereignisse wahrscheinlich eintritt, und den Käufer entsprechend informiert. Wenn der Verkäufer den Vertrag nach dieser Klausel kündigt: (i) kann der alle sonstigen Verträge kündigen oder weitere Lieferungen aus sonstigen Verträgen zwischen den Parteien aussetzen, (ii) wenn die Waren Produkte geliefert, aber nicht bezahlt wurden, erlischt das Besitzrecht des Käufers und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts der Verkäufer kann über die Produkte nach eigenem Ermessen verfügen oder diese verwenden. (iii) wird der Preis für die NutzungProdukte ungeachtet früherer oder anderslautender Vereinbarungen sofort fällig und zahlbar. 15.Exportkontrollen und Sanktionen (i) eine Restricted Party (Gesperrte Partei) ist oder sich an Transaktionen oder Verhalten beteiligt oder beteiligt hat, das dazu führen könnte, dass sie zu einer Restricted Party wird, (ii) direkt oder indirekt Handel, Geschäfte oder andere Aktivitäten mit, zu Gunsten oder im Namen einer Restricted Party unternommen hat oder betreibt, (iii) gegengeltende Gesetze, Statuten, Vorschriften und Kodizes im Zusammenhang mit Exportkontrollen oder Sanktionen verstoßen hat oder verstößt. (i) sich an Exportkontrollen und Sanktionen zu halten, die für den Verkäufer und den Käufer gelten, (ii) weder direkt noch indirekt mit oder an Restricted Parties oder natürliche oder juristische Personen zu exportieren, wiedereinzuführen, zu übertragen oder zu handeln, die in einem Land gegründet oder ansässig ist, das Sanktionen unter liegt, (iii) auf eigene Kosten Lizenzen, Genehmigungen, Erlaubnis oder Zulassungen einzuholen, die für Verkauf, Ausfuhr, Wiederausfuhr, Übertragung oder Einfuhr der Produkte, ihrer Komponenten und Technologien erforderlich sind, und (iv) sicherzustellen, dass die Endverwendung der Produkte keine Ausfuhrkontrollen oder-sanktionen, einschließlich Kontrollen betreffend Massenvernichtungswaffen und Rüstungskontrollen, verletzt. 16.Datenschutz 17.Salvatorische Klausel 18.Sprache

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung 9.1 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „IPR“ Know-How, Informationen in der Vereinbarung Bezug auf Erfindungen, geheime Verfahren und Herstellungsmethoden, Patente, Patentanträge, Geschmacksmuster, Urheberrechte und verwandte Rechte, Mar- ken, Handelsnamen und Domainnamen, Ausstattungsrechte, Schutzrechte gegen unlauteren Wettbewerb, Rechte am Geschäftswert oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der auf Klageerhebung wegen Kennzeichenmissbrauchs, Rechte an Designs, Rechte an Computer- Software, Datenbankrechte, Topographierechte, moralische Rechte, Rechte an vertraulichen Informationen und jeg- liche anderen Rechte des geistigen Eigentums an den Waren Eigentums, in jedem Fall entweder eingetragene oder uneingetragene Rechte einschließlich sämtlicher Anträge (es sei denn, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser oder Antragsrechte) für und Verlängerungen bzw. Erweiterungen solche(r) Rechte ist) und behält sich diese sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte beim Verkauf der Waren vor. Der Kunde darf Rechte, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungenoder Schutzformen, die dem gegenwärtig oder in Zukunft überall auf der Welt bestehen können. 9.2 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „Materialien des Verkäufers“ sämtliche der folgenden Materialien, die vom Verkäufer zur Herstellung der Produkte oder zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden: 9.2.1 sämtliche vom Verkäufer erstellten Pläne, Zeichnungen und Spezifizierungen; 9.2.2 sämtliche Einzelheiten in Bezug auf jedwede verwendete(n) Materialien oder Materialmischung; 9.2.3 sämtliche angewandten Press-, Form- oder Feuerungs- bzw. Sinterverfahren; und 9.2.4 sämtliche anderen, vom Verkäufer angewandten Verfahren, Geräte, Standards oder Messtechniken. 9.3 Mit Ausnahme der IPRs, deren Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den der Käufer ist und die vertrauliche Informationen des Käufers darstellen (einschließlich aber nicht ausschließlich jeglicher Designanforderungen des Käufers), ist der Verkäufer Inhaber sämt- licher IPRs innerhalb der Produkte, der Materialien des Verkäufers oder der Liefergegenstände. Diese IPRs dürfen vom Käufer ausschließlich in Verbindung mit den Waren übertragen wurdendessen interner Verwendung der Produkte, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung einder Dienstleistungen und der Liefergegenstände eingesetzt werden. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund9.4 Der Käufer räumt dem Verkäufer zum Zwecke der Vertragserfüllung eine nicht-exklusive, wonach die Waren geltende Patente in dem Landweltweite, in das die Waren geliefert wurdenunbefristete, verletzenun- kündbare, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wirdunwiderrufliche, Informationen gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Veränderung und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich Weiterentwicklung aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurdenIPRs ein, die in Kombination mit Geräten den Designanforderungen des Käufers oder Software jeglichen anderen vom Käufer an den Verkäufer zum Zweck der Herstellung und Lieferung der Produkte und der Erbringung der Dienstleistungen weitergegeben vertraulichen Informationen enthalten sind. 9.5 Jegliche Muster, Vorrichtungen und Werkzeuge, die vom Verkäufer zur Herstellung der Produkte verwendet werden, sind Eigentum des Verkäufers, ungeachtet jeglicher Gebühren, die vom Verkäufer zu deren Herstellung erhoben wurden, sofern sie nicht vom Käufer bereitgestellt wurden und keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verwendet der Verkäufer auf Wunsch des Käufers die nicht von Muster, Vorrichtungen oder Werkzeuge des Käufers, sind alle erforderlichen Instandhaltungs- und Ersatzleistungen vom Käufer zu zahlen. Geht während zwei aufeinan- derfolgenden Jahren keine Bestellung vom Käufer für Miraclon hergestellt wurdenProdukte ein, deren Herstellung entweder mit Hilfe eines vom Käufer bereitgestellten Werkzeuges oder eines Werkzeuges erfolgte, für das der Käufer dem Verkäufer die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurdenvollständi- gen Kosten erstattet hat, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach darf der Lieferung geändert wurdenVerkäufer das genannte Werkzeug im eigenen Ermessen entsprechend nutzen und das genannte Werkzeug entsorgen, ohne dass daraus irgendeine Verbindlichkeit gegenüber dem Käufer erwächst. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzung.

Appears in 1 contract

Samples: Standard Verkaufsbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung 9.1 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „IPR" Know-how, Informationen in der Vereinbarung Bezug auf Erfindungen, geheime Verfahren und Herstellungsmethoden, Patente, Patentanträge, Geschmacksmuster, Urheberrechte und verwandte Rechte, Marken, Handelsnamen und Domainnamen, Ausstattungsrechte, Schutzrechte gegen unlauteren Wettbewerb, Rechte am Geschäfts- wert oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der auf Klageerhebung wegen Kennzeichenmissbrauchs, Rechte an Designs, Rechte an Computer-Software, Daten- bankrechte, Topographierechte, moralische Rechte, Rechte an vertraulichen Informationen und jegliche anderen Rechte des geistigen Eigentums an den Waren Eigentums, in jedem Fall entweder eingetragene oder uneingetragene Rechte einschließlich sämtlicher Anträge (es sei denn, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser oder Antragsrechte) für und Verlängerungen bzw. Erweiterungen solche(r) Rechte ist) und behält sich diese sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte beim Verkauf der Waren vor. Der Kunde darf Rechte, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungenoder Schutzformen, die dem gegenwärtig oder in Zukunft überall auf der Welt bestehen können. 9.2 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „Materialien des Verkäufers" sämtliche der folgenden Materialien, die vom Verkäufer zur Herstellung der Produkte oder zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden: 9.2.1 sämtliche vom Verkäufer erstellten Pläne, Zeichnungen und Spezifizierungen; 9.2.2 sämtliche Einzelheiten in Bezug auf jedwede verwendete(n) Materialien oder Materialmischung; 9.2.3 sämtliche angewandten Press-, Form- oder Feuerungs- bzw. Sinterverfahren; und 9.2.4 sämtliche anderen, vom Verkäufer angewandten Verfahren, Geräte, Standards oder Messtechniken. 9.3 Mit Ausnahme der IPRs, deren Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den der Käufer ist und die vertrauliche Informationen des Käufers darstellen (einschließlich aber nicht ausschließlich jeglicher Designanforderungen des Käufers), ist der Verkäufer Inhaber sämtlicher IPRs innerhalb der Produkte, der Materialien des Verkäufers oder der Liefergegenstände. Diese IPRs dürfen vom Käufer ausschließlich in Verbindung mit den Waren übertragen wurdendessen interner Verwendung der Produkte, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung einder Dienstleistungen und der Liefergegenstände eingesetzt werden. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund9.4 Der Käufer räumt dem Verkäufer zum Zwecke der Vertragserfüllung eine nicht-exklusive, wonach die Waren geltende Patente in dem Landweltweite, in das die Waren geliefert wurdenunbefristete, verletzenunkündbare, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wirdunwiderrufliche, Informationen gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Veränderung und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich Weiterentwicklung aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurdenIPRs ein, die in Kombination mit Geräten den Designanforderungen des Käufers oder Software jeglichen anderen vom Käufer an den Verkäufer zum Zweck der Herstellung und Lieferung der Produkte und der Erbringung der Dienstleistungen weitergegeben vertraulichen Informationen enthalten sind. 9.5 Jegliche Muster, Vorrichtungen und Werkzeuge, die vom Verkäufer zur Herstellung der Produkte verwendet werden, sind Eigentum des Verkäufers, ungeachtet jeglicher Gebühren, die vom Verkäufer zu deren Herstellung erhoben wurden, sofern sie nicht vom Käufer bereitgestellt wurden und keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verwen- det der Verkäufer auf Wunsch des Käufers die nicht von Muster, Vorrichtungen oder Werkzeuge des Käufers, sind alle erforderlichen Instandhaltungs- und Ersatzleistungen vom Käufer zu zahlen. Geht während zwei aufeinanderfolgenden Jahren keine Bestellung vom Käufer für Miraclon hergestellt wurdenProdukte ein, deren Herstellung entweder mit Hilfe eines vom Käufer bereitgestellten Werkzeuges oder eines Werkzeuges erfolgte, für das der Käufer dem Verkäufer die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurdenvollständigen Kosten erstattet hat, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach darf der Lieferung geändert wurdenVerkäufer das genannte Werkzeug im eigenen Ermessen entsprechend nutzen und das genannte Werkzeug entsorgen, ohne dass daraus irgendeine Verbindlichkeit gegenüber dem Käufer erwächst. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzung.

Appears in 1 contract

Samples: Standard Terms and Conditions

Geistiges Eigentum. 14.19.1 Potenzielle Empfehlungen, die der Verkäufer zu gewissen Artikeln, Designs oder zur Nutzung von Produkten zur Verfügung stellen könnte, gewähren dem Käufer keinerlei Lizenz im Rahmen irgendeines Patentrechts oder sonstigen Rechts am geistigen Eigentum, welches Gegenstand derartiger Artikel, Designs oder Nutzungen ist. Ohne Außerdem handelt es sich dabei um keinerlei Empfehlung, die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf darauf hinausläuft, dass der Kunde Marken von Miraclon nicht verwendenKäufer irgendein Produkt auf eine bestimmte Weise nutzen soll, durch die irgendein Patentrecht oder ein sonstiges Recht am geistigen Eigentum verletzt werden könnte. Keine Bestimmung Für den Fall, dass der Anspruch erhoben werden sollte, dass irgendein Produkt in der Vereinbarung Form, in der es der Verkäufer an den Käufer verkauft hat, ein Patentrecht oder ein sonstiges Recht am geistigen Eigentum einer anderen Person in dem gerichtlichen Zuständigkeitsbereich verletzt hat, in dem der Verkauf ausgeführt wurde, dann (i) wird der Verkäufer den Käufer gegen diesen AGB Anspruch verteidigen, unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer unverzüglich schriftlich darüber informiert wird und alle erforderlichen Informationen, Unterstützungsleistungen und Vollmachten erhält, um den Käufer gegen den besagten Anspruch verteidigen zu können, und er wird sämtliche Entschädigungen und Kosten übernehmen, deren Zahlung dem Käufer letztendlich in diesem Zusammenhang auferlegt wird, und (ii) falls festgestellt werden sollte, dass irgendein Produkt, das Gegenstand eines derartigen Anspruchs ist, das Patentrecht oder irgendein sonstiges Recht am geistigen Eigentum einer anderen Person verletzen sollte, wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder dem Käufer das Recht verschaffen, dass dieser das Produkt weiterhin nutzen darf, oder die Rücksendung des Produkts durch den Käufer akzeptieren und dem Käufer den Kaufpreis für das betreffende Produkt erstatten. Die vorstehenden Angaben enthalten die Gesamtverpflichtung des Verkäufers im Zusammenhang mit einer Verletzung eines Rechts am geistigen Eigentum. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Entschädigungen und Kosten, die der Käufer tragen muss, insofern dies auf einen Anspruch hinsichtlich einer Verletzung eines Patentrechts oder eines Rechts am geistigen Eigentum einer anderen Person zurückzuführen ist, die aus der Einhaltung des Verkäufers in Bezug auf jegliche Spezifikationen oder Anweisungen resultiert, die dieser vom Käufer erhalten hat, und der Käufer muss den Verkäufer diesbezüglich schadlos halten. Sollte der Käufer von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu versteheneinem erhobenen Anspruch des oben beschriebenen Typs erfahren, wird er den Verkäufer unverzüglich schriftlich darüber informieren und dem Verkäufer alle erforderlichen Informationen, Unterstützungsleistungen und Sondervollmachten gewähren bzw. zukommen lassen, die für die Verteidigung gegen dieses Anspruch und dessen Abwicklung notwendig sind. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber 9.2 Der Käufer muss den Verkäufer für und gegen sämtliche Verluste, Kosten, Aufwendungen, Ansprüche, Forderungen, Klagen und Urteile entschädigen und schadlos halten, die aus einer tatsächlichen oder behaupteten Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum einer Drittpartei resultieren, was jedes Produkt betrifft, das im Einklang mit den Spezifikationen des geistigen Eigentums an Käufers hergestellt wurde, oder was für den Waren (es sei dennUmfang gilt, in dem die betreffende Verletzung auf die Einhaltung des Verkäufers in Bezug auf etwaige Anforderungen, Änderungen oder Spezifikationen des Käufers zurückzuführen ist. 9.3 Der Käufer sichert hiermit zu, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) sich sämtliche Designs, Zeichnungen, Spezifikationen und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vor. Der Kunde darf Rechte, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungensonstigen Informationen zu etwaigen Komponenten, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums Verkäufer zur Verfügung gestellt werden, entweder im Eigentum des Käufers oder einer Drittpartei befinden, die dem Käufer eine rechtmäßige Genehmigung erteilt hat, diese Informationen dem Verkäufer gegenüber offenzulegen, und er garantiert dem Verkäufer, dass diese Offenlegung keine Verletzung irgendeiner Geheimhaltungspflicht des Käufers gegenüber irgendeiner Drittpartei darstellt. Alle Zeichnungen müssen auf Papier mit dem Briefkopf des Käufers oder der Drittpartei ausgedruckt werden, für die der Käufer rechtmäßig agieren darf, bevor die Bestellung angenommen werden kann. 9.4 Der Verkäufer beansprucht die gesamten Eigentumsrechte an den Produkten und sämtlichen Informationen, die übermittelt werden oder mit den Produkten in Verbindung mit den Waren übertragen wurden, nicht ausüben oder vorgeben auszuübenstehen. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel Jede Partei behält sich die Eigentumsrechte und Urheberrechte in Bezug auf eine Verletzung einIllustrationen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Dokumente vor. Nichts in dieser Vereinbarung wird die Funktion übernehmen, irgendwelche Rechte am geistigen Eigentum einer der Parteien auf die andere Partei zu übertragen. Zeichnungen und technische Informationen werden im Vertrauen ausgefertigt und dürfen von der empfangenden Partei nicht offengelegt, reproduziert, verbreitet oder genutzt werden, bevor diese nicht die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der anderen Partei eingeholt hat. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzung.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.1Produkt(e), Produktdokumentation und Software. Ohne DER KUNDE WIRD INSBESONDERE AUF DIE EINGESCHRÄNKTEN LIZENZEN (UND DIE NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN) FÜR DIE SOFTWARE, DIE OPTOS-MARKEN UND ANDERE GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE VON OPTOS AUFMERKSAM GEMACHT. (a) Ungeachtet der Tatsache, dass das Eigentum an dem/den Produkt(en) auf den Kunden übergehen kann (wenn es gekauft wird), werden die schriftliche Genehmigung Software und alle geistigen Eigentumsrechte, die in dem/den Produkt(en) enthalten sind, an den Kunden lizenziert und nicht verkauft, und Optos oder seine Lizenzgeber bleiben die ausschließlichen Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art, einschließlich, ohne Einschränkung, Urheberrechte, Patente und patentierbare Erfindungen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Marken und Designrechte (ob eingetragen, registrierbar oder anderweitig), die in dem/den Produkt(en) oder einem Bestandteil davon (einschließlich, ohne Einschränkung, der Software) und der Dokumentation des/der Produkte(s) verkörpert sind oder sich anderweitig auf diese beziehen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle vorgenannten Informationen vertrauliche Informationen (wie in Klausel 9 definiert) von Miraclon darf Optos darstellen und bestimmte Geschäftsgeheimnisse von Optos beinhalten. (b) Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden (einschließlich der Zahlung aller anfallenden Gebühren) gewährt Optos dem Kunden hiermit eine eingeschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Software und der Produktdokumentation, die in dem/den Produkt(en) enthalten ist, ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder die Produktdokumentation zu kopieren, zu übersetzen, zu modifizieren oder anzupassen, sie in ein anderes Produkt einzubinden oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software oder der Produktdokumentation zu erstellen. Die vorstehende Lizenz ist unbefristet, wenn das/die Produkt(e) gekauft wurde(n), und auf den Mietzeitraum begrenzt, wenn das/die Produkt(e) gemietet wurde(n), und in beiden Fällen widerrufbar nach schriftlicher Mitteilung durch Optos, falls der Kunde Marken gegen die in diesen Bedingungen dargelegten Bedingungen für die Nutzung der Software und/oder der Produktdokumentation verstößt. Die Nutzung von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung Software und/oder diesen AGB Dokumentationen Dritter, die dem Kunden von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehenOptos zur Verfügung gestellt werden, unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen separater Lizenzvereinbarungen, die von den jeweiligen Lizenzgebern Dritter zur Verfügung gestellt werden. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber (c) Der Kunde darf keine Eigentumshinweise und/oder Markenzeichen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Optos-Marken) entfernen, die in dem/den Produkt(en) und/oder der/den Produktdokumentation(en) enthalten oder anderweitig daran angebracht sind. (d) Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass seine Nutzung der Rechte Software an folgende Bedingungen geknüpft ist: (i) dass diese Software ausschließlich für die geschäftlichen Zwecke des geistigen Eigentums an Kunden zum Betrieb des/der Produkte(s) und für den Waren Zugriff auf die Dienste verwendet wird; (ii) der Kunde es unterlässt, die Software ganz oder teilweise zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder davon abgeleitete Werke zu erstellen oder dies zu versuchen, es sei denn, dass (gemäß Abschnitt 296A des Copyright, Designs and Patents Act 1988) solche Handlungen nicht verboten werden können, weil sie für die Herstellung der Interoperabilität der Software mit einem anderen Softwareprogramm unerlässlich sind, und dass ein Lieferant Verstoß gegen diese Klausel 6(d) als wesentliche Verletzung des betreffenden Vertrags angesehen wird. (e) Optos gewährt dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Optos- Marken in Verbindung mit der Werbung des Kunden, einschließlich in Werbematerialien und Druckerzeugnissen, und zwar ausschließlich in dem Umfang, der für die Erbringung und Förderung der Dienstleistungen des Kunden, die das/die Produkt(e) nutzen, erforderlich ist, immer unter der Voraussetzung, dass die Nutzung dieser Optos-Marken durch den Kunden in Übereinstimmung mit der Markennutzungspolitik von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) und behält sich diese Rechte beim Verkauf der Waren vorOptos erfolgt. Der Kunde darf Rechteerkennt an, Vollmachtendass die Verwendung der Optos-Marken durch den Kunden dem Kunden kein Recht, Vorrechte keinen Titel und Befreiungenkein Interesse an diesen Marken einräumt. Der gesamte Geschäftswert, der durch die Verwendung der Optos-Marken durch den Kunden entsteht, geht ausschließlich auf Optos über, und der Kunde wird auf Anfrage und auf Kosten von Optos alle Dokumente ausfertigen und alle Maßnahmen ergreifen, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an erforderlich sind, um den oder Geschäftswert ausschließlich auf Optos zu übertragen. Wenn der Kunde die Optos-Marken nicht in Verbindung Übereinstimmung mit den Waren übertragen wurdender Optos-Markennutzungspolitik verwendet, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung einkann Optos die Lizenz des Kunden zur Nutzung der Optos-Marken sofort kündigen. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt (f) Außer in den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem LandFällen, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung denen dies nach geltendem Recht nicht zulässig ist, darf der Kunde weder das/die Produkt(e) noch Teile davon (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software) zurückentwickeln, noch dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten, noch darf er einem Dritten gestatten, dies zu tun. (g) Wenn das/die Produkt(e) Software enthält/enthalten oder anderweitig eine Software darstellt/darstellen, kann Optos unbeschadet der Support- Dienstleistungen dem Kunden von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen neue Versionen der Software zur Verfügung stellen. Wenn eine solche neue Version neue Funktionen oder Anwendungen einführt, kann die Bereitstellung der neuen Version geänderten oder zusätzlichen Gebühren unterliegen, die vom Kunden für die Nutzung dieser neuen Version zu zahlen sind, und unter solchen Umständen wird Optos den Kunden über die geänderten oder zusätzlichen Gebühren informieren. Optos kann dem Kunden von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen ein Update der Software zur Verfügung stellen, um kleinere Mängel zu beheben, und wenn die Garantiezeit abgelaufen ist (und der Kunde keine Support- Dienstleistungen in Anspruch nimmt), können für die Installation dieses Updates Arbeitskosten anfallen, die Optos dem Kunden mitteilt. (h) Der Kunde erkennt an, dass die von Optos gemäß Klausel 6 dieser Bedingungen gewährte Lizenz zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte an dem/den Produkt(en) nicht übertragbar ist, und erklärt sich damit einverstanden, dass jede Übertragung oder vermeintliche Übertragung solcher Rechte an dem/den Produkt(en) oder Teilen davon (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software) oder des Rechts zur Nutzung der Optos- Marken durch den Kunden im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang strengstens untersagt ist und als wesentlicher Verstoß gegen diesen Vertrag angesehen wird und zur sofortigen Beendigung aller dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags gewährten Lizenzen führt, ohne dass Xxxxx weitere Maßnahmen ergreifen muss. Sollte der Kunde das Produkt/die Produkte an einen Dritten verkaufen oder übertragen wollen, wird Optos mit dem Kunden nach Treu und Glauben Gespräche über die Übertragung der Lizenz für die geistigen Eigentumsrechte an dem Produkt/den Produkten aufnehmen, einschließlich der Rechte zur Nutzung der Software und der Optos-Marken sowie der verbleibenden Garantie- oder Supportzeiten, vorausgesetzt, dass: (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten der Dritte bereit ist, die Einhaltung dieser Bedingungen und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, Bedingungen des betreffenden Vertrages zu bestätigen; und (ii) ersetzt alle Beträge, die verletzenden Waren durch nicht verletzende Warender Kunde Optos schuldet, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren vollständig und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzungin frei verfügbaren Mitteln bezahlt wurden.

Appears in 1 contract

Samples: Lieferbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne a. Der Käufer erkennt an, dass die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf Produkte im geistigen Eigentum der Kunde Marken von Miraclon nicht verwendenLieferanten stehen. Keine Bestimmung in der Vereinbarung dieser Bedingungen räumt dem Käufer ein Recht an diesem geistigen Eigentum oder diesen AGB von Miraclon einen Anspruch auf dieses geistige Eigentum ein. Der Käufer sagt zu, Software nicht zu übersetzen, umgekehrt zusammenzusetzen oder auseinanderzunehmen, und er sagt zu, seinen Kunden Kopien aller Lizenzvereinbarungen und aller weiteren Dokumente, die den Produkten beiliegen, zu überreichen. Der Käufer ist als stillschweigende Genehmigung nicht berechtigt, urheber-, marken- oder patentrechtliche Kennzeichnungen, Seriennummer oder vertrauliche Hinweistexte, die sich auf den Produkten befinden oder den Produkten beiliegen, zu verstehenentfernen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums an den Waren (es sei dennb. Die WESTCON GERMANY bestätigt, dass sie weder von einem Patent Kenntnis hat, das durch die zu liefernden Produkte verletzt würde, noch von einem Patent, das durch den Gebrauch der Produkte verletzt würde. Es ist Sache des Käufers, zu überprüfen, ob Patente einschlägig sein könnten und sicherzustellen, dass Patente von Dritten nicht verletzt werden. Der Käufer stellt die WESTCON GERMANY von allen Ansprüchen hinsichtlich Patentverletzungen, die durch Import oder Gebrauch eines Produkts geschehen, frei. Die WESTCON GERMANY schließt hiermit ausdrücklich jede Haftung für mögliche Patentverletzungen durch die Produkte oder ihren Gebrauch aus, sofern und soweit nicht der Käufer der WESTCON GERMANY vorherigen Kenntnis nachweisen kann. Ansprüche gegen die WESTCON GERMANY hinsichtlich Patenten von Dritten verjähren ein (1) Jahr nach Lieferung der Produkte. Hat ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte ist) WESTCON GERMANY ausdrücklich eingewilligt, dem Käufer Schadloshaltung und behält sich diese Rechte Schutz zu gewähren, so ist der Käufer einverstanden, dass die WESTCON GERMANY keine Verpflichtung hat, den Käufer oder eine dritte Person freizustellen, zu verteidigen oder zu entschädigen hinsichtlich jeglicher Schadensersatzforderungen, Verlust, Haftung, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen, Gerichtsentscheidungen oder Vergleichszahlungen, die im Zusammenhang mit der gegenwärtigen oder vermeintlichen Verletzung von Rechten aus dem geistigen Eigentum Dritter entstehen. c. Beim Unterbreiten von Angeboten und beim Verkauf Abschluss von Vereinbarungen mit ausländischen Regierungen, die irgendwelche der Waren vor. Der Kunde darf Rechtehier genannten Produkte betreffen, Vollmachtenergreift der Käufer alle Maßnahmen, Vorrechte um sicherzustellen, dass die Eigentumsrechte des Lieferanten von WESTCON GERMANY an solchen Produkten den höchstmöglichen Schutz für rein mit privaten Mitteln entwickelte gewerbliche Computer Software und Befreiungendiesbezügliche Dokumentation von diesen ausländischen Regierungen erfahren. d. Nichts in diesen Verkaufsbedingungen soll so ausgelegt werden, dass der Käufer autorisiert wird oder ihm ein Recht oder eine Lizenz eingeräumt wird zum Gebrauch eines Logos, einer Marke oder eines Markennamens der WESTCON GERMANY oder eines Lieferanten, wobei jedes Recht oder jede Lizenz für den Gebrauch jedes Logos, jeder Marke oder jedes Markennamens der WESTCON GERMANY oder eines Lieferanten Gegenstand eines separaten Vertrages sein soll, der die dann jeweils geltenden Richtlinien der WESTCON GERMANY oder ihrer Lieferanten, soweit erforderlich, einschließt. e. Sämtliche Software, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den oder in Verbindung mit den Waren übertragen wurden, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung ein. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren Käufer gemäß einem Vertrag geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach wird entsprechend den Spezifikationen oder Designwünschen Lizenzvorschriften des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurdenLieferanten geliefert. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzung.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung 9.1 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „IPR" Know-how, Informationen in der Vereinbarung Bezug auf Erfindungen, geheime Verfahren und Herstellungsmethoden, Patente, Patentanträge, Geschmacksmuster, Urheberrechte und verwandte Rechte, Marken, Handelsnamen und Domainnamen, Ausstattungsrechte, Schutzrechte gegen unlauteren Wettbewerb, Rechte am Geschäftswert oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der auf Klageerhebung wegen Kennzeichenmissbrauchs, Rechte an Designs, Rechte an Computer-Software, Datenbankrechte, Topographierechte, moralische Rechte, Rechte an vertraulichen Informationen und jegliche anderen Rechte des geistigen Eigentums an den Waren Eigentums, in jedem Fall entweder eingetragene oder uneingetragene Rechte einschließlich sämtlicher Anträge (es sei denn, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser oder Antragsrechte) für und Verlängerungen bzw. Erweiterungen solche(r) Rechte ist) und behält sich diese sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte beim Verkauf der Waren vor. Der Kunde darf Rechte, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungenoder Schutzformen, die dem gegenwärtig oder in Zukunft überall auf der Welt bestehen können. 9.2 Zum Zweck dieses Vertrages bedeutet „Materialien des Verkäufers" sämtliche der folgenden Materialien, die vom Verkäufer zur Herstellung der Produkte oder zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden: 9.2.1 sämtliche vom Verkäufer erstellten Pläne, Zeichnungen und Spezifizierungen; 9.2.2 sämtliche Einzelheiten in Bezug auf jedwede verwendete(n) Materialien oder Materialmischung; 9.2.3 sämtliche angewandten Press-, Form- oder Feuerungs- bzw. Sinterverfahren; und 9.2.4 sämtliche anderen, vom Verkäufer angewandten Verfahren, Geräte, Standards oder Messtechniken. 9.3 Mit Ausnahme der IPRs, deren Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den der Käufer ist und die vertrauliche Informationen des Käufers darstellen (einschließlich aber nicht ausschließlich jeglicher Designanforderungen des Käufers), ist der Verkäufer Inhaber sämtlicher IPRs innerhalb der Produkte, der Materialien des Verkäufers oder der Liefergegenstände. Diese IPRs dürfen vom Käufer ausschließlich in Verbindung mit den Waren übertragen wurdendessen interner Verwendung der Produkte, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung einder Dienstleistungen und der Liefergegenstände eingesetzt werden. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund9.4 Der Käufer räumt dem Verkäufer zum Zwecke der Vertragserfüllung eine nicht- exklusive, wonach die Waren geltende Patente in dem Landweltweite, in das die Waren geliefert wurdenunbefristete, verletzenunkündbare, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wirdunwiderrufliche, Informationen gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Veränderung und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich Weiterentwicklung aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurdenIPRs ein, die in Kombination mit Geräten den Designanforderungen des Käufers oder Software jeglichen anderen vom Käufer an den Verkäufer zum Zweck der Herstellung und Lieferung der Produkte und der Erbringung der Dienstleistungen weitergegeben vertraulichen Informationen enthalten sind. 9.5 Jegliche Muster, Vorrichtungen und Werkzeuge, die vom Verkäufer zur Herstellung der Produkte verwendet werden, sind Eigentum des Verkäufers, ungeachtet jeglicher Gebühren, die vom Verkäufer zu deren Herstellung erhoben wurden, sofern sie nicht vom Käufer bereitgestellt wurden und keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verwendet der Verkäufer auf Wunsch des Käufers die nicht von Muster, Vorrichtungen oder Werkzeuge des Käufers, sind alle erforderlichen Instandhaltungs- und Ersatzleistungen vom Käufer zu zahlen. Geht während zwei aufeinanderfolgenden Jahren keine Bestellung vom Käufer für Miraclon hergestellt wurdenProdukte ein, deren Herstellung entweder mit Hilfe eines vom Käufer bereitgestellten Werkzeuges oder eines Werkzeuges erfolgte, für das der Käufer dem Verkäufer die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurdenvollständigen Kosten erstattet hat, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach darf der Lieferung geändert wurdenVerkäufer das genannte Werkzeug im eigenen Ermessen entsprechend nutzen und das genannte Werkzeug entsorgen, ohne dass daraus irgendeine Verbindlichkeit gegenüber dem Käufer erwächst. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzung.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Geistiges Eigentum. 14.1. Ohne (a) Der Käufer bestätigt, dass: (i) die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums an den Waren und jeglichen vom Verkäufer oder in dessen Auftrag vorbereiteten Materialien, die in Bezug zu den Waren und der Entwicklung (es sei denneinschließlich und ohne Begrenzung Zeichnungen, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser Rechte istDesigns, Muster, Modelle und ähnliche Artikel) und behält sich diese Rechte beim Verkauf stehen, das Eigentum des Verkäufers oder der Dritthersteller der Waren vor. Der Kunde darf Rechte, Vollmachten, Vorrechte und Befreiungen, die dem Inhaber von (wie jeweils zutreffend) sind. (ii) nichts in diesen Bedingungen oder in einem Vertrag wird als Übertragung jeglicher Lizenz oder Gewährung jeglicher Rechte zugunsten des Käufers an den Rechten des geistigen Eigentums an den Waren oder in Verbindung mit Warenmaterialien ausgelegt. Der Käufer kann die Waren vorbehaltlich des Kontrollrechts des Verkäufers über die Nutzung seiner Markenzeichen im Europäischen Wirtschaftsraum wiederverkaufen, und der Käufer unterstützt den Verkäufer wie zur Verhinderung der Verwässerung der Rechte des Verkäufers durch Parallelimporteure erforderlich; und (iii) jeder Geschäftswert jeglicher Markenzeichen, die an den Waren übertragen wurdenangebracht oder auf sie angewandt werden, nicht ausüben wirkt ausschließlich zugunsten des Verkäufers oder vorgeben auszuübeneines jeglichen anderen Eigentümers der Markenzeichen von Zeit zu Zeit. (b) Dem Käufer ist kein Neuverpacken der Waren gestattet und er darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine Löschung, Verdeckung oder Auslassung jeglicher Markenzeichen des Verkäufers oder das Hinzufügen zusätzlicher Zeichen oder Begriffe gestatten. (c) Der Käufer wird kein Markenzeichen verwenden (außer gemäß diesen Bedingungen oder einem Vertrag) oder versuchen, jegliches Markenzeichen oder jeglichen Markennamen (einschließlich eines jeglichen Firmennamens) einzutragen, das bzw. Dies schließt der mit einem Markenzeichen oder Markennamen identisch oder ihm verwirrend ähnlich ist, welches bzw. welcher das RechtEigentum des Verkäufers ist oder auf die der Verkäufer irgendwo in der Welt Rechte beansprucht. (d) Falls zu jeglichem Zeitpunkt behauptet wird, dass die Waren die Rechte eines jeglichen Dritten verletzen oder falls die Aufstellung einer solchen Behauptung nach dem angemessenen Ermessen des Verkäufers wahrscheinlich ist, kann der Verkäufer auf Schadenersatz seinen Wunsch und auf seine Kosten: (i) die Waren zur Vermeidung der Verletzung modifizieren oder ersetzen; oder (ii) für den Käufer das Recht zur weiteren Nutzung der Waren beschaffen; oder (iii) die Waren zu klagendem vom Käufer gezahlten Preis, abzüglich der Wertminderung zu dem Satz, den der Verkäufer auf seine eigene Ausrüstung anwendet, zurückkaufen. (e) Der Käufer benachrichtigt den Verkäufer unverzüglich über Folgendes: (i) jegliche tatsächliche, angedrohte oder andere Rechtsmittel mutmaßliche Verletzung jeglicher Rechte des geistigen Eigentums an den Waren oder den Warenmaterialien (oder beiden), von der der Käufer Kenntnis erhält; und (ii) jede Behauptung seitens eines jeglichen Dritten, von der der Käufer Kenntnis erhält und die besagt, dass der Verkauf oder die Bewerbung der Waren oder die Nutzung der Warenmaterialien (oder beides) die Rechte einer jeglichen Person verletzt. (f) Der Käufer stimmt zu (auf Anforderung und Kosten des Verkäufers) alles zu tun, was in angemessener Weise zur Unterstützung des Verkäufers im Einleiten oder Abwehren jeglicher Verfahren in Bezug auf jegliche in Bedingung 17(e) genannte Verletzung oder Behauptung erforderlich ist, und der Käufer macht mit Ausnahme der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers keine Eingeständnisse oder Aussagen in Bezug auf eine Verletzung einsolche Behauptung und kompromittiert diese nicht. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt (g) Falls eine jegliche Behauptung, ein jegliches Verfahren oder eine jegliche Klage seitens eines Dritten gegen den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt Käufer erhoben wird, Informationen und Hilfe erhält und die bzw. das eine Verletzung der Rechte eines solchen Dritten durch jegliche Rechte des geistigen Eigentums an den Waren oder den Warenmaterialien (oder beiden) unterstellt, ficht der Verkäufer die Behauptung, das Verfahren oder die Klage auf Kosten des Verkäufers an, vorbehaltlich: (i) der unverzüglichen schriftlichen Benachrichtigung des Verkäufers durch den Käufer über jegliche solche Behauptung, jegliches solches Verfahren oder jegliche solche Klage; und (ii) dem Verkäufer wird die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/der Behauptung, des Verfahrens oder alle Entscheidungen für eine Einigung der Klage gegeben, und unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer nicht haftet und die Behauptung, das Verfahren oder einen Vergleich hatdie Klage nicht in dem Umfang verteidigt, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf dem Verletzungen infolge von oder in Verbindung mit Modifikationen der Waren ausoder Warenmaterialien (oder beider) entstehen, die nicht von jemand anderem als dem Verkäufer oder für Miraclon hergestellt dessen autorisiertem Repräsentanten vorgenommen wurden, oder aus der Nutzung oder Aneignung der Waren oder Warenmaterialien (oder beider) mit oder an Produkten oder Materialien Dritter, die in Kombination mit Geräten vom Verkäufer nicht vorab spezifiziert oder Software verwendet schriftlich zugelassen wurden, oder wo die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurdenBehauptung, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden das Verfahren oder die nach Klage durch die Befolgung der Lieferung geändert wurdenvom Käufer angeforderten Änderungen der Warenspezifikation oder infolge der Verletzung von Artikeln des Ursprungs, Designs oder der Auswahl des Käufers entstehen. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist(h) Der Verkäufer entschädigt den Käufer mit einem Betrag, der einer jeglichen Haftung gegen den Käufer durch einen endgültigen Berichtsentscheid aufgrund einer in Bedingung 17(g) beschriebenen Verletzung beigemessen wird. (i) erwirkt Miraclon Alle Rechte des geistigen Eigentums an den Services oder die infolge dieser oder in Verbindung mit diesen entstehen, sind das Eigentum des Verkäufers. (j) Alle Rechte des geistigen Eigentums an den Materialien, der Ausrüstung, den Dokumenten oder anderes Eigentum des Verkäufers sind das ausschließliche Eigentum des Verkäufers oder seiner Lizenzgeber und gehen auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für Forderung an den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die NutzungVerkäufer zurück.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.19.1. Ohne die schriftliche Genehmigung von Miraclon darf der Kunde Marken von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehen. 14.2. Xxxxxxxx ist Inhaber der Alle Rechte des geistigen Eigentums an den Waren Produkten sind und bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers oder seiner Lizenzgeber. 9.2. Alle Käufer-Logos, Handelsnamen oder Handelsnamen, die im Rahmen seiner Betriebstätigkeit (es sei denn„Marken“) im Besitz oder im Gebrauch des Käufers sind, sind das alleinige Eigentum des Käufers und der Käufer behält die Rechte am geistigen Eigentum in Relation zum Gebrauch solcher Marken. Für den Fall, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dies zur Einhaltung der Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags und/oder dieser Rechte Geschäftsbedingungen erforderlich ist) , garantiert der Käufer dem Verkäufer eine gebührenfreie und behält sich diese Rechte beim Verkauf nicht exklusive Lizenz für den Gebrauch der Waren vorMarken im Rahmen des Vertrags oder bis die Verpflichtungen des Verkäufers, einschließlich der Zeiträume zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften, im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen erfüllt wurden. Der Kunde darf RechteKäufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen und allen Kosten (wie, Vollmachtenaber nicht darauf begrenzt, Vorrechte und BefreiungenAnsprüche von Dritten, Forderungen, Haftungsansprüche, Verluste, Schäden, Vergleiche, Gerichtsurteile), die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den Verkäufer in Bezug auf, oder als Ergebnis des Gebrauchs der Marken gestellt werden könnten, frei, wenn dieser Gebrauch der Marken vom Käufer in Bezug auf den Vertrag und/oder diese Geschäftsbedingungen vorgeschrieben wurde. 9.3. Außer, wenn es ausdrücklich im Vertrag oder in Verbindung diesen Geschäftsbedingungen vereinbart wurde, dient keine Klausel des Vertrags oder der Geschäftsbedingungen als Garantie oder verleiht dem Käufer irgendeinen Rechtsanspruch in Bezug auf das Patent des Produkts oder an einem sonstigen geistigen Eigentum. Wenn die Produkte in einem Produktionsprozess modifiziert oder mit anderen Komponenten kombiniert werden müssen, damit das Produkt konform der vom Käufer angegebenen Spezifikation angepasst werden kann, befreit der Käufer den Waren übertragen wurdenVerkäufer von allen Verlusten, nicht ausüben Schäden, Kosten und Ausgaben, die gegen ihn im Zusammenhang mit oder vorgeben auszuübenmit gezahlten oder zugesagten Zahlungen durch den Verkäufer beansprucht werden oder bei ihm angefallen sind, oder gegen Ansprüche wegen Bruch eines Patentrechts, Copyrights, registrierten Designs, Designs, Trademark oder sonstige industriellen oder geistigen Eigentumsrechte einer anderen Person, die sich durch den Gebrauch der Spezifikation, Modifikation oder Kombination des Käufers durch den Verkäufer ergeben, bei denen das Produkt an sich keinen Anlass zum Schadensersatz geben würde. 9.4. Dies schließt Der Verkäufer hat das Recht, seinen Namen und jedes geltende Copyright, Trademark oder Patentinformationen auf Schadenersatz die Produkte zu klagendrucken, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung ein. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren soAusnahme, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) der Käufer vor der Herstellung spezieller Auftragswaren fordern darf, dass der Druck nur entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzungwird.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Geistiges Eigentum. 14.115.1 Im Hinblick auf alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte, einschließlich Patente, Know-hows, eingetragene Handelsmarken, eingetragene Muster, Designs sowie Anträge für oder Rechte auf Anträge für die vorgenannten Rechtsgüter, nicht eingetragene Designs, nicht eingetragene Marken, Rechte zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb, Urheberrechte, Datenbankrechte, Topografierechte und jedes andere Recht im Hinblick auf jegliche Erfindungen, Entdeckungen oder Prozesse in Österreich und allen anderen Ländern der Welt zusammen mit allen Erneuerungen und Erweiterungen (nachfolgend „geistiges Eigentum“) von Synthomer wird dem Kunden kein Recht und keine Lizenz gewährt. Ohne Ausgenommen hiervon ist das Recht die Waren im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden zu verwenden. Waren, die unter einer eingetragenen Marke Synthomer oder eines mit Synthomer verbundenen Unternehmens verkauft werden, dürfen durch den Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von Synthomer unter dieser Marke in Verkehr gebracht oder verkauft werden. 15.2 Unbeschadet der allgemeinen Gültigkeit der Bedingungen unter Ziffer 15.1 bleiben die Rezepturen, Formeln und anderen Informationen, die Synthomer dem Kunden zum Gebrauch in seinem Herstellungsprozess überlässt, im Eigentum von Synthomer und dürfen durch den Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung Zustimmung von Miraclon darf Synthomer an einen Dritten weitergegeben werden. 15.3 Der Kunde wird den Namen, das Logo oder andere Kennzeichen von Synthomer für Marketing- oder Veröffentlichungszwecke nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Synthomer benutzen. 15.4 Synthomer gewährleistet nicht und sichert nicht zu, dass die Waren nicht gegen ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verstoßen. 15.5 Wenn die Waren nach Spezifikation oder Design des Kunden hergestellt wurden, so wird der Kunde Marken Synthomer entschädigen und entschädigt halten von Miraclon nicht verwenden. Keine Bestimmung in und gegen jegliche Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten, Ansprüche, Aufforderungen, Ausgaben und Gebühren (einschließlich Rechtsberatungskosten und anderer Honorare), Klagen, Verfahren, gesprochene Urteile und Schäden, die Synthomer durch oder im Zusammenhang mit einer Verletzung geistigen Eigentums im Sinne von Ziffer 15.1 einer dritten Partei erlitten hat oder die ihm entstanden sind, und diese Haftung auf der Vereinbarung oder diesen AGB von Miraclon ist als stillschweigende Genehmigung zu verstehenvom Kunden zur Verfügung gestellten Spezifikation beruht. 14.215.6 Wenn Synthomer ein Produkt für die spezifischen Bedürfnisse des Kunden entwickelt (nachfolgend „Anleitung“), dann verbleiben alle geschaffenen, zusammengestellten, ausgearbeiteten, arrangierten oder auf jegliche andere Art und Weise aufgrund der oder im Zusammenhang mit der Anleitung entstandenen geistigen Eigentumsrechte im Sinne von Ziffer 15.1 bei Synthomer. Xxxxxxxx ist Inhaber Soweit es erforderlich ist, tritt der Rechte des Kunde bereits hiermit an Synthomer alle geschaffenen, komponierten, arrangierten oder auf jegliche andere Art und Weise aufgrund der oder im Zusammenhang mit der Anleitung entstandenen geistigen Eigentums Eigentumsrechte im Sinne der Ziffer 15.1 an den Waren (es sei dennSynthomer ab und verpflichtet sich, dass ein Lieferant von Miraclon Inhaber dieser alle erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen und alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um derartige Rechte ist) zu registrieren und behält sich den Transfer zu vollziehen wie zuvor in Ziffer 15.6 beschrieben. Synthomer nimmt diese Rechte beim Verkauf der Waren vorAbtretung an. Der Kunde darf Rechteverpflichtet sich, VollmachtenSynthomer, Vorrechte nach Xxxx von Synthomer und Befreiungensoweit erforderlich, die dem Inhaber von Rechten geistigen Eigentums an den oder in Verbindung mit den Waren übertragen wurdenbei der Antragsstellung und Durchsetzung aller Copyrights, nicht ausüben oder vorgeben auszuüben. Dies schließt das RechtDesign-, auf Schadenersatz Patent- und Markenanmeldungen zu klagen, oder andere Rechtsmittel in Bezug auf eine Verletzung einunterstützen. 14.3. Xxxxxxxx verteidigt den Kunden gegen jeden Klagegrund, wonach die Waren geltende Patente in dem Land, in das die Waren geliefert wurden, verletzen, sofern Miraclon umgehend benachrichtigt wird, Informationen und Hilfe erhält und die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder alle Entscheidungen für eine Einigung oder einen Vergleich hat, einschließlich aller zugehörigen Verhandlungen. Diese Bestimmung schließt Ansprüche in Bezug auf Waren aus, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht von oder für Miraclon hergestellt wurden, die auf andere als die von Miraclon angegebene Weise oder für einen anderen Verwendungszweck verwendet wurden, die speziell nach den Spezifikationen oder Designwünschen des Kunden hergestellt wurden oder die nach der Lieferung geändert wurden. 14.4. Wenn bei qualifizierenden Produkten eine Patentverletzung festgestellt wird und eine weitere Verwendung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, (i) erwirkt Miraclon auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung der Waren, (ii) ersetzt die verletzenden Waren durch nicht verletzende Waren, (iii) ändert die Waren so, dass sie das Patent nicht mehr verletzen oder (iv) entfernt die Waren und erstattet den gezahlten Kaufpreis, abzüglich eines angemessenen Abschreibungswerts für die Nutzung.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen