Geistiges Eigentum. 1. Von De Romein zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Arbeitsmethoden und -verfahren bleiben Eigentum von Xx Xxxxxx und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziert, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten. 2. Güter und Arbeitsmethoden, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen. 3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält. 4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei. 5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geistiges Eigentum. 1. Von De Romein zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Arbeitsmethoden und -verfahren bleiben Eigentum von Xx Xxxxxx und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziert, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter und Arbeitsmethoden, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu8.1. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites räumt dem Auftraggeber an allen von ihm erbrachten Leistungen und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhältLeistungserbringung stehenden Arbeitsmaterialien und -ergebnissen sämtliche geistigen Eigentumsrechte, insbesondere das ausschließliche und übertragbare zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Werknutzungsrecht für alle Verwertungsarten im Sinne der §§ 14 bis 18 UrhG, einschließlich des Rechts, Arbeitsergebnisse zu verändern und weiterzubearbeiten, ein. Diese Rechteeinräumung ist mit dem Leistungsentgelt abgegolten. Der Auftraggeber ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers zur Übertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrecht an allfällige Gesamt- oder Teilrechtsnachfolger des Auftraggebers, berechtigt. Darüber hinaus ist der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt Sublizenzen an diesen Nutzungs- und Verwertungsrechten an Dritte zu übertragen.
48.2. Besteht die maßgebliche vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers in der Einräumung einer Lizenz an Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers überträgt der Auftragnehmer uneingeschränkt, unbefristet und weltweit alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten und zukünftig bekannt werdenden immaterialgüterrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte wie sie sich zB aus dem UrhG, PatG oder GMG ergeben an den Arbeitsergebnissen an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer garantiertwird dafür sorgen, dass er die Leistung oben genannten, dem Auftraggeber einzuräumenden Rechte auch von allen in seinem Einflussbereich an den Tätigkeiten Beteiligten erhält. Nach dem besten Wissen des Auftragnehmers werden derzeit keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechtdie vertragsgegenständlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzende Arbeitsergebnisse von Dritten hergestellt oder in Verkehr gebracht.
8.3. Die Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen Dritter überträgt der Auftragnehmer im jeweils lizenzierten Umfang auf den Auftraggeber. Sollten diese Nutzungsrechte zeitlich, Patentrechträumlich, Geschmacksmusterrechtinhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten beschränkt und dadurch die Übertragung nach dem vorstehenden Absatz nicht möglich sein, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hinweisen und sich auf dessen Wunsch um eine entsprechende unbeschränkte Rechteinräumung auf Kosten des Auftraggebers bemühen.
8.4. Der Auftraggeber erklärt, die Übertragung sämtlicher Rechte anzunehmen. Eine Auflösung oder Dritten verletztBeendigung des Leistungsvertrages, aus welchen Gründen auch immer, lässt die wechselseitigen Rechte und Pflichten dieses Punktes unberührt.
8.5. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte sowie von allen Folgeschäden freiverfügt, um dem Auftraggeber Nutzungsrechte nach den vorstehenden Absätzen einzuräumen, und hält den Auftraggeber diesbezüglich schad- und klaglos.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.
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Samples: Leistungsvertrag
Geistiges Eigentum. 1. Von De Romein zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Arbeitsmethoden und -verfahren bleiben Eigentum Der/die AuftragnehmerIn räumt der Auftraggeberin an allen von Xx Xxxxxx und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziert, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferungihm/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter und Arbeitsmethoden, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer ihr erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4Leistungserbringung stehenden Arbeitsma- terialien und -ergebnissen sämtliche geistigen Eigentumsrechte, insbesondere das ausschließliche und übertragbare zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Werknutzungs- recht für alle Verwertungsarten im Sinne der §§ 14 bis 18 UrhG, einschließlich des Rechts, Arbeitsergebnisse zu verändern und weiterzubearbeiten, ein. Der Auftragnehmer garantiertDiese Rechteeinräumung ist mit dem Leistungsentgelt abgegolten. Die Auftraggeberin ist ohne Zustimmung des/der AuftragnehmerIn zur Übertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte an allfällige Gesamt- oder Teilrechtsnachfolger der Auftraggeberin, berechtigt. Darüber hinaus ist die Auftraggeberin ohne Zustimmung des/der Auftrag- nehmerIn berechtigt Sublizenzen an diesen Nutzungs- und Verwertungsrechten an Dritte zu übertragen. Besteht die maßgebliche vertragliche Verpflichtung des/der AuftragnehmerIn in der Einräumung einer Lizenz an Arbeitsergebnissen des/der AuftragnehmerIn überträgt der/die AuftragnehmerIn uneingeschränkt, unbefristet und weltweit alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten und zukünftig bekannt werdenden immaterialgü- terrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte wie sie sich zB aus dem UrhG, PatG oder GMG ergeben an den Arbeitsergebnissen an die Auftraggeberin. Der/die Auftrag- nehmerIn wird dafür sorgen, dass er/sie die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechtoben genannten, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser der Auftraggeberin ein- zuräumenden Rechte sowie auch von allen Folgeschäden frei.
5in seinem/ihrem Einflussbereich an den Tätigkei- ten Beteiligten erhält. Es ist Nach dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projektsbesten Wissen des/der LeistungAuftragnehmerIn werden der- zeit keine die vertragsgegenständlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzende Arbeitsergebnisse von Dritten hergestellt oder in Verkehr gebracht. Die Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen Dritter überträgt der/die AuftragnehmerIn im jeweils lizenzierten Umfang auf die Auftraggeberin. Sollten diese Nutzungsrechte zeitlich, unabhängig davonräumlich, ob es inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten beschränkt und dadurch die Übertragung nach dem vorstehenden Absatz nicht möglich sein, wird der/die AuftragnehmerIn die Auftraggeberin darauf hinweisen und sich auf deren Wunsch um eine kommerzielle Nutzung handelt entsprechende unbeschränkte Rechteinräumung auf Kosten der Auf- traggeberin bemühen. Die Auftraggeberin erklärt, die Übertragung sämtlicher Rechte anzunehmen. Eine Auf- lösung oder nichtBeendigung der Beauftragung, ohne aus welchen Gründen auch immer, lässt die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwendenwechselseitigen Rechte und Pflichten dieses Punktes unberührt. Bei Der/die AuftragnehmerIn sichert zu, dass er/sie über alle erforderlichen Rechte verfügt, um der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angebenAuftraggeberin Nutzungsrechte nach den vorstehenden Absätzen einzuräu- men, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchtehält die Auftraggeberin diesbezüglich schad- und klaglos.
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Geistiges Eigentum. 1. Von De Romein zur Verfügung gestellte Zeichnungen15.1 Diese AGB berühren weder die Rechte von tm Mittel- stand noch die Rechte des Kunden an bereits bestehendem geistigem Eigentum.
15.2 tm Mittelstand hat alle Rechte, AbbildungenTitel und Interessen an allen geistigen Eigentumsrechten, Berechnungendie allein oder gemeinsam von tm Mittelstand, Arbeitsmethoden und -verfahren bleiben Eigentum den Subunternehmern von Xx Xxxxxx und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziert, kopiert tm Mittel- stand oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter und Arbeitsmethoden, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil Auftrag von tm Mittelstand bei der Er- bringung der Dienstleistungen und/oder zum Vorteil Dritter genutztin Bezug auf die Da- tenzentren entwickelt wurden. Der Kunde wird alles Erfor- derliche tun, um sicherzustellen, dass diese Rechte des geis- tigen Eigentums bei und nach ihrer Entstehung in den Besitz von tm Mittelstand übergehen.
15.3 Vorbehaltlich der Klausel 15.4 gewährt tm Mittelstand dem Kunden für die Dauer des Servicevertrags eine unent- geltliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums von tm Mittelstand bzw. AtlasEdge, soweit dies für die Nutzung und den Genuss der Services in Übereinstimmung mit den Bedingungen er- forderlich ist, die tm Mittelstand bzw. AtlasEdge dem Kunden von Zeit zu Zeit mitteilt. Der Kunde wird keine Urheber- rechts- oder Eigentumsvermerke auf von tm Mittelstand bzw. AtlasEdge gelieferter Software oder Dokumentation entfernen und dafür sorgen, dass die Endnutzer des Kunden dies ebenfalls nicht tun. Der Kunde wird sicherstellen, dass die Endbenutzer des Kunden keine Software zurückentwi- ckeln oder dekompilieren und keine von tm Mittelstand bzw. AtlasEdge gelieferte Software oder Handbücher kopieren, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteiltdies ist nach geltendem Recht zulässig. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist Sollte tm Mittelstand dies für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register Erbringung der Dienstleistungen be- nötigen, gewährt der Kunde tm Mittelstand eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht gleichwer- tige Lizenz in Bezug auf solche die geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhältdes Kunden.
415.4 Der Kunde darf keine Marken oder Dienstleistungsmar- ken von tm Mittelstand bzw. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, AtlasEdge ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu tm Mittelstand bzw. AtlasEdge verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.
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Samples: Colocation Agreement
Geistiges Eigentum. 1Der Auftrag räumt dem Lieferanten/Auftragnehmer kein Recht, welcher Art auch immer, ein, Produkte mit Warenzeichen oder Logos von JTI herzustellen, zu verkaufen oder zu bewerben. Von De Romein zur Verfügung gestellte ZeichnungenDer Lieferant/Auftragnehmer wird JTI außerdem über Produktfälschungen informieren, Abbildungendie dem Lieferanten/Auftragnehmer bekannt sind. Jede Verwendung des Namens, Berechnungenvon Warenzeichen oder Logos von JTI, Arbeitsmethoden und -verfahren bleiben Eigentum etwa zu Referenzwecken, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Xx Xxxxxx und dürfen JTI. Der Auftraggeber erhält die alleinigen Rechte an den im Auftrag bezeichneten Lieferungen/Leistungen. Dies umfasst die weltweiten Nutzungsrechte, unabhängig vom Erfüllungsort. Zu diesem Zweck überträgt der Lieferant/Auftragnehmer weder reproduziertan JTI zum Zeitpunkt der Erfüllung zugleich sämtliche physischen Eigentumsrechte sowie Immaterialgüterrechte an den im Auftrag bezeichneten Lieferungen/Leistungen, kopiert bzw. in diesem Zusammenhang entstandenen Werken. Auf Aufforderung von JTI hat der Lieferant/Auftragnehmer jede Lieferung mit Copyrightvermerken oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich Warenzeichen zu versehen. Sofern der Lieferant/Auftragnehmer beabsichtigt für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist Erbringung der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter und Arbeitsmethoden, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbtAuftrag beschriebenen Leistung Ressourcen einzusetzen, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom an welchen ein Recht Dritter besteht, hat der Lieferant/Auftragnehmer JTI hiervon so bald als möglich in Kenntnis zu setzen. Sofern eine Übertragung der Rechte an JTI anderweitig nicht an Dritte weitergegeben oder vom möglich ist, wird der Lieferant/Auftragnehmer mit diesem Dritten,, zu seinem eigenen Vorteil undzuvor mit JTI vereinbarten Konditionen, eine Gewährung der erforderlichen Verwendungsrechte aushandeln. Der Lieferant/oder zum Vorteil Dritter genutztAuftragnehmer wird keine Maßnahmen ergreifen, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer ohne vorher die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung Dritter zur Zufriedenheit von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmenJTI sichergestellt zu haben.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geistiges Eigentum. 1a) Für die Zwecke der Betriebsvereinbarung bezeichnet der Ausdruck "geis- tiges Eigentum" die Rechte an Erfindungen in allen Bereichen mensch- licher Tätigkeit, an wissenschaftlichen Entdeckungen, an Mustern und Modellen, an Warenzeichen, Dienstleistungsmarken sowie an Firmen- namen und -bezeichnungen, am Know-how und am Schutz gegen unlauteren Wettbewerb; ebenso bezeichnet dieser Ausdruck das Urhe- berrecht und alle sonstigen Rechte, die sich aus geistiger Tätigkeit im industriellen und wissenschaftlichen Bereich ergeben.
i) Die Politik der EUTELSAT im Bereich des geistigen Eigentums stützt sich auf den Grundsatz, nur diejenigen Rechte zu erwerben, die erforderlich sind, damit Arbeiten von ihr oder für sie durchgeführt werden können.
ii) Insbesondere behält der Auftragnehmer das Eigentum an den Rechten, die er bei der Ausführung eines von der EUTELSAT finanzierten Vertrags erworben hat.
c) Zur Verwirklichung dieser Grundsätze und gleichzeitig unter Berück- sichtigung allgemein anerkannter industrieller Gepflogenheiten, sichert sich die XXXXXXXX bei allen Arbeiten, die sie im Rahmen eines Ver- trags finanziert und die einen bedeutenden Anteil an Untersuchungs-, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten enthalten:
i) das Recht. Von De Romein zur Verfügung gestellte Zeichnungenvon dem gesamten bei solchen Arbeiten anfallenden geis- tigen Eigentum unentgeltlich Kenntnis zu erhalten;
ii) eine Lizenz, Abbildungendamit sie den Vertragsparteien und Unterzeichnern sowie anderen der Hoheitsgewalt einer Vertragspartei unterste- henden Personen das bei solchen Arbeiten anfallende geistige Eigentum unentgeltlich bekanntgeben oder bekanntgeben lassen kann;
iii) eine Lizenz, Berechnungendamit sie das bei solchen Arbeiten anfallende geistige Eigentum benutzen und die Vertragsparteien, Arbeitsmethoden die Unterzeichner und -verfahren bleiben andere der Hoheitsgewalt einer Vertragspartei unterstehende Personen ermächtigen oder ermächtigen lassen kann, es zu benutzen, wobei die Benutzung unentgeltlich ist, wenn sie sich auf das EUTELSAT-Weltraumsegment oder auf Bodenstationen mit Zugang dazu bezieht, und für die Benutzung zu einem anderen Zweck gerechte und angemessene Bedingungen zwischen dem Eigentümer des geistigen Eigentums und dem Benutzer festgelegt werden;
iv) nach Möglichkeit Lizenzen zu gerechten und angemessenen Bedin- gungen, damit sie vorher bestehende Rechte an geistigem Eigentum benutzen und benutzen lassen kann, soweit diese Benutzung für die Wiederherstellung oder Änderung eines Ergebnisses eines von Xx Xxxxxx der EUTELSAT finanzierten Vertrags erforderlich ist, wobei Rechte gemeint sind, die nicht bei der Ausführung dieses Vertrags anfallen, die jedoch für die ordnungsgemässe Ausführung dieses Vertrags erforderlich sind.
d) Der Unterzeichnerrat kann einer Abweichung von den unter Bst. c Ziff. ii, iii und dürfen vom iv vorgesehenen Grundsätzen zustimmen, wenn er im Lauf der Verhandlungen überzeugt wird, dass ohne diese Abweichung die EUTELSAT benachteiligt würde.
e) Der Unterzeichnerrat kann ausserdem, wenn aussergewöhnliche Umstände dies rechtfertigen, einer Abweichung von dem unter Bst. b Ziff. ii vorgesehenen Grundsatz zustimmen, wenn sämtliche folgenden Bedingungen erfüllt sind:
i) der Unterzeichnerrat ist überzeugt, dass ohne diese Abweichung die EUTELSAT benachteiligt würde;
ii) der Unterzeichnerrat entscheidet, dass die EUTELSAT in der Lage sein muss, den Schutz durch Patente oder ähnliche Mittel in irgend- einem Land sicherzustellen;
iii) der betreffende Auftragnehmer ist weder reproduziertimstande noch bereit, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht einen solchen Schutz innerhalb einer angemessenen Zeitspanne sicherzu- stellen.
f) Hat die EUTELSAT Rechte an geistigem Eigentum durch eine Übertra- gung von INTERIM-EUTELSAT nach Art. 3 oder auf andere Weise als ausschließlich nach Bst. c des vorliegenden Artikels erworben, muss sie, soweit sie dazu berechtigt ist, auf Verlangen:
i) jeder Vertragspartei oder jedem Unterzeichner das genannte geistige Eigentum unentgeltlich bekanntgeben oder bekanntgeben lassen, unter dem Vorbehalt, dass diese Vertragspartei oder dieser Unter- zeichner der EUTELSAT alle Zahlungen erstatten, die sie für die Zwecke Ausübung dieses Rechtes auf Bekanntgabe an Dritte geleistet hat;
ii) jeder Vertragspartei oder jedem Unterzeichner eine Lizenz erteilen, damit sie anderen der Hoheitsgewalt einer Vertragspartei unter- stehenden Personen das genannte geistige Eigentum bekanntgeben oder bekanntgeben lassen, es benutzen und diese anderen Personen ermächtigen oder ermächtigen lassen können, das genannte geistige Eigentum zu benutzen, wobei die Benutzung unentgeltlich ist, wenn sie sich auf das EUTELSAT-Weltraumsegment oder auf Bodenstationen mit Zugang dazu bezieht, und für die Benutzung zu einem anderen Zweck gerechte und angemessene Bedingungen zwischen dem Benutzer und der EUTELSAT oder jedem anderen Eigentümer des Vertrags verwendet geistigen Eigentums oder jeder anderen befugten Organisation oder Person mit einem Recht an dem genannten geis- tigen Eigentum festgelegt werden. Auf Verlangen von Xx , alles unter dem Vorbehalt, dass diese Vertragspartei oder dieser Unterzeichner der EUTELSAT alle Zahlungen erstattet, die sie für das Recht zur Erteilung einer sol- xxxx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichtenDritte geleistet hat.
2g) Die EUTELSAT hält jede Vertragspartei und jeden Unterzeichner auf Verlangen über die Verfügbarkeit und die allgemeine Beschaffenheit allen geistigen Eigentums, von dem sie nach Bst. Güter c Ziff. i oder Bst. f Ziff. i Kenntnis erlangt, auf dem laufenden.
h) Die Bekanntgabe und Arbeitsmethoden, Benutzung sowie die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die Festlegung der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist Bedingungen für die Übertragung oder Bekanntgabe und Benutzung allen geistigen Eigentums, an dem die Eintragung in EUTELSAT Rechte erworben hat, erfolgen auf der Grundlage der Nichtdiskriminierung zwischen Vertragsparteien und Unterzeichnern sowie anderen Personen, denen nach diesem Artikel Rechte gewährt und an die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmenBekanntmachungen gerichtet werden können.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.
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Samples: Betriebsvereinbarung
Geistiges Eigentum. (1. Von De Romein zur Verfügung gestellte Zeichnungen) Mit dem Verkauf der Ware werden dem Käufer keine Lizenzen, AbbildungenNutzungsrechte oder sonstige Befugnisse an geistigen Eigentumsrechten, Berechnungeninsbesondere Urheber-, Arbeitsmethoden Design-, Marken- und -verfahren bleiben Eigentum von Xx Xxxxxx und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziert, kopiert Kennzeichenrechten des Verkäu-fers erteilt oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich übertra- gen; dies gilt insbesondere auch für die Zwecke Nutzung des Vertrags verwendet werdenKennzeichens „ROECKL“. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente Die imma-terialgüterrechtliche Erschöpfung sowie die Befugnisse des Käufers nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten§ 23 MarkenG bzw. vergleichbarer zwingender Rechtsinstitute bleiben hiervon unbe- rührt.
(2) Der Käufer wird uns unverzüglich schriftlich informie-ren, alle zur Rechtsvertei- digung erforderlichen Auskünf-te erteilen und sonstigen Mitwirkungshandlungen vor-nehmen, wenn ihm eine – drohende oder bereits einge-tretene – Verletzung von geistigen Eigentumsrechten im vorstehenden Sinne durch Dritte, insbesondere durch Mitarbeiter oder Geschäftspartner des Käufers, bekannt wird oder ein ent- sprechender Verdacht be-steht.
(3) Macht ein Dritter seinerseits ihm zustehende geistige Eigentumsrechte an ver- kauften Waren gegen den Käu-fer geltend, gilt vorstehende Informations- und Mit- wir-kungspflicht zum Zwecke der Prüfung und Abwehr der behaupteten Ansprüche entsprechend. Güter Darüber hinaus wird der Käufer uns auf Verlangen die eigenständige Führung des gerichtlichen und Arbeitsmethodenaußergerichtlichen Rechtsstreits mit dem Drit- ten einschließlich Vergleichs-verhandlungen und Erledigung durch Vergleich und An-erkenntnis überlassen; der Käufer hat uns hierbei in zumutbarer Weise, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werdengegen Erstattung hierdurch entste-hender Kosten, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnissezu unterstützen.
(4) Steht fest, dass an der Ware geistige Eigentumsrechte Dritter bestehen, die der Auftragnehmer bestimmungsgemäßen Ver-wendung der Ware durch den Käufer entgegenstehen oder diese beeinträchtigen, gilt dies als Rechtsmangel im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteiltSinne von Ziffer 8. Soweit erforderlich, überträgt Im Rahmen der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiertNacherfüllung gem. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen AktZiffer 8(5) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattetsind wir insbesondere berechtigt, den Namen und/Mangel durch Einholung von Nutzungsrechten zu Guns-ten des Käufers, durch Än- derung der Ware oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um durch ihren Austausch gegen eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein rechtsmängelfreie Ware zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchtebeheben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geistiges Eigentum. 1. Von De Romein zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Arbeitsmethoden und -verfahren bleiben Eigentum von Xx Xxxxxx und dürfen vom Der Auftragnehmer weder reproduziert, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich für behält die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter und Arbeitsmethoden, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung allenfalls durch seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zuAuftragserfüllung begründeten Urheber- rechte. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusivesräumt allerdings dem Auftraggeber die in keiner Weise be- schränkten und beschränkbaren exklusiven Werknutzungs- und Verwertungsrechte an derzeit bestehenden und künftig im Zuge der Auftragserfüllung erworbenen Urheberrechte, unbefristetesinsbesondere an den vom Auftragnehmer geschaffenen Plänen, unwiderruflichesModellen, weltweites Konzepten, Mus- tern, Unterlagen und übertragbares Nutzungsrecht Werken (in Bezug der Folge insgesamt Werke) ein. Diese Werknutzungs- und Verwertungsrechte umfassen daher insbesondere das Recht zur Änderung und Bearbeitung dieser Werke, das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und Vorführung die- ser Werke sowie das Recht zur Verbindung dieser Werke mit anderen Werken. Der Auftrag- nehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte aus dem Titel des Urheberrechtes oder auf solche geistigen Eigentumsrechte Basis anderer gesetzlicher Grundla- gen schad- und klaglos zu halten. Diese Werknutzungs- und Verwertungsrechte gelten sinn- gemäß auch für jeden Zwecksonstige zugunsten des Auftragnehmers allenfalls bestehenden gewerblichen Schutzrechte. Sollte die vorliegende Beauftragung aus welchen Gründen immer beendet werden, der mit der Geschäftstätigkeit berührt dies in keiner Weise die dem Auftraggeber eingeräumten vorstehenden Rechte. Dem Auf- traggeber steht es daher frei, die beauftragten Leistungen nach den Plänen Modellen, Kon- zepten, Mustern und Unterlagen des Auftragnehmers umzusetzen oder fertig zu stellen oder die Pläne, Modelle, Konzepte, Muster, Unterlagen und Werke des Auftragnehmers zu än- dern oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht einzum Zeitpunkt der Beendigung der Beauftragung bereits ausgeführten Teil auf Basis der Pläne, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten Modelle, Konzepte, Muster, Werke und Entwürfe des Auftragnehmers durch Dritte fertig stellen zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhältlassen.
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.
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Samples: General Terms and Conditions
Geistiges Eigentum. 1. Von De Romein zur Verfügung gestellte Zeichnungen15.1 Der Käufer erkennt, Abbildungendaß (i) das gesamte geistige Eigentum und Know-How, Berechnungeneinschließlich aber nicht beschränkt auf Marken, Arbeitsmethoden Handelnamen, Patente, Urheberrechte, Domainnamen, Emailadressen, mnemonischen Telefonnummern, Formulierungen, Formeln und -verfahren bleiben Eigentum Rezepte, benutzt oder enthalten in den Produkten mit Ausnahme von Xx Xxxxxx und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziert, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.Private Label Produkten,
2. Güter und Arbeitsmethoden15.2 Der Käufer verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer Marken, Handelsnamen, und etwaige andere Zeichen genannt in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werdenArtikel 15.1 (i), gehen nicht für andere Zwecke als für den Weiterverkauf der Marken
15.3 Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche vertrauliche Information, einschließlich Know-How und Ideen wie in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die KenntnisseArtikel 15.1 genannt, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbtKäufer vom Hersteller erhält, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer Dritten gegenüber auf keine Weise bekannt zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutztmachen, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlichder Käufer wäre aufgrund des Gesetzes verpflichtet, überträgt der Auftragnehmer diese offenzulegen oder die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos vertrauliche Information ist im Voraus öffentlichen Besitz anders als durch eine Zuwiderhandlung des Käufers.
15.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, eigene Handelsnamen oder Marken auf der Verpackung der Produkte anzubringen, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. Dieses Verbot findet keine Anwendung bei Private Label Produkten.
15.5 Der Käufer ist nur berechtigt vom Hersteller gelieferte Marken Produkte in unbeschädigten, ungeöffneten Originalverpackungen, an De Romeindenen keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen sind, anzubieten, zu verkaufen und zu liefern. Die gelieferten
15.6 Wenn der Käufer eine der Verbotsbestimmungen der Artikel 15.2, 15.3 und/oder 15.4
15.7 Der Käufer hält den Hersteller von jeglichen Ansprüchen Dritter , die sich auf die Übertragung Behauptung stützen, daß die Private Label Produkte gegen das geistige Eigentum etwaiger Dritter verstoßen, jedenfalls, daß Verhandlung der Private Label Produkte eine unerlaubte Handlung und/oder möglicherweise eine Handlung des unlauteren Wettbewerbs Dritten gegenüber darstellt, frei (“vrijwaren”), insoweit dies aus der Nutzung geistiger
15.8 Der Käufer wird dem Hersteller unverzüglich über etwaige Ansprüche Dritter bezüglich angeblicher Verletzungen etwaiger geistiger Eigentumsrechte, einschließlich vermeintlicher unerlaubter Handlungen, aufgrund der Nutzung der geistigen Eigentumsrechten und/oder Know-How wie genannt in Artikel 15.1 (i) informieren. Der Käufer verpflichtet sich dem Hersteller alle verfügbaren Beweise zu liefern und alle zumutbare und zu verlangen Unterstützung zur Zurückweisung solcher Ansprüche zu bieten. Der Hersteller hat jedoch das Recht auf eigenes Risiko einen Anwalt mit der Führung des Rechtsstreits zu betrauen. Der Käufer hat das Recht auf eigene Rechnung von De Romein akzeptierteinem eigenen Anwalt im Rechtsstreit vertreten zu werden. Ist für Dem Käufer ist es jedoch untersagt, Vergleiche mit Dritten bezüglich Streitigkeiten über geistiges Eigentum und/oder Know-How in Bezug auf die Übertragung oder MarkenProdukte einschließlich deren Marketing und Verkauf zu schließen ohne die Eintragung Zustimmung des Herstellers.
15.9 Etwaige Haftung des Käufers dem Hersteller gegenüber wegen einer in Artikel 15.8 genannten Situation, ist auf die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt Ersetzung der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung betreffenden Marken Produkte (oder einen anderen formalen AktTeil davon) bereits jetzt oder die Erstattung des Einkaufspreises für diesen Zeitpunkt vorzunehmendie betreffenden Marken Produkte beschränkt, nach Xxxx des Herstellers.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geistiges Eigentum. 113.1.1 Soweit sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus nachfolgenden Regelungen, nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, verbleiben alle Rechte an geistigem Eigentum, z. B. Urheberrechte, gewerb- liche Schutzrechte oder Know-how, die vor Abschluss des jeweiligen Vertrages bestanden haben, bei der Partei, die sie zu diesem Zeitpunkt innehatte.
13.1.2 Soweit der Auftragnehmer für die Erbringung der Services geschützte Werke, wie insbesondere Software und Datenbanken, einsetzt, hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass der Auftraggeber und die Business-Partner zur Nutzung dieser Werke berechtigt sind, sofern dies zur Erbringung bzw. Von De Romein zum Empfang und Nutzung der Services erforderlich ist. Dies gilt auch im Hinblick auf Dritte, soweit dies zur Verfügung gestellte Zeichnungenzweckent- sprechenden Nutzung der Services durch den Auftraggeber oder Business-Partner erforderlich ist oder diese Dritten einen Beitrag zur zweckent- sprechenden Nutzung der Services durch den Auftraggeber oder die Business-Partner leisten, Abbildungender ein solches Nutzungsrecht erfordert.
13.1.3 Der Auftraggeber kann von dem Auftragnehmer jederzeit eine marktübliche Hinterlegung des Quellcodes der Auftragnehmer-Eigensoftware verlangen, Berechnungenan der der Auftragnehmer oder die mit ihm nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen, Arbeitsmethoden und -verfahren bleiben die von ihm unmittelbar oder mittelbar kontrolliert werden, die Urhebernutzungsrechte (Leistungs- schutzrechte) innehaben. Die Kosten der Hinter- legung übernimmt der Auftraggeber.
13.1.4 Die Nutzungsrechte an geistigem Eigentum von Xx Xxxxxx und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziertallen Arbeitsergebnissen, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich welche für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter Vertrages und Arbeitsmethoden, insbesondere für die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx Services entwickelt werden, gehen stehen dem Auftraggeber aus- schließlich und zeitlich unbefristet und mit dem Recht zur Unterlizenzierung zu. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer an solchen Arbeitser- gebnissen ein unentgeltliches, nicht ausschließli- ches Nutzungsrecht, soweit dies zur Erbringung der Services erforderlich ist. Ist die Übertragung der Nutzungsrechte ausnahmsweise aus rechtli- chen Gründen nicht in das Eigentum dem vorstehenden Umfang möglich, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zuvor hierauf schriftlich hinzuweisen.
13.1.5 Abweichend von Xx Xxxxxx über Ziffer 13.1.4 stehen dem Auftragnehmer die Nutzungsrechte an Weiter- entwicklungen der Auftragnehmer-Eigensoftware und Auftragnehmer-Fremdsoftware zu, jedoch stehen dem Auftraggeber (und soweit erforderlich den Business-Partnern) in jedem Fall die Nut- zungsrechte an den Weiterentwicklungen des Auftragnehmers zur Fortführung der Leistungen zeitlich unbeschränkt zu, und zwar auch nach Ende der Vertragslaufzeit. Dem Auftraggeber ist es insbesondere auch gestattet, die Leistungser- gebnisse des Auftragnehmers von Dritten nach Ende der Vertragslaufzeit zur Fortführung der Leistungen (auch in veränderter Form) nutzen zu lassen.
13.1.6 Soweit dies zur Verwirklichung der vorstehend beschriebenen Rechte erforderlich ist und sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt die Software und andere Werke jeweils auf alle gegenwärtig oder zukünftig relevanten Arten genutzt werden. Die KenntnisseDies schließt das Recht zur Ver- vielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe (einschließlich des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung) ein.
13.1.7 Sind Application Management Services Gegen- stand der Services, so gilt Ziffer 13.1.4 f. entspre- chend. In jedem Fall stehen dem Auftraggeber die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers in Zusammenhang mit dem Management der Appli- cations zeitlich unbeschränkt zu, und zwar auch nach Ende der Vertragslaufzeit. Dem Auftraggeber ist es insbesondere gestattet, die Application Management Services mit den Leistungsergeb- nissen des Auftragnehmers von Dritten nach Ende der Auftragnehmer Vertragslaufzeit ausführen zu lassen.
13.1.8 Das Recht der Parteien, Ideen, Konzepte oder Verfahrensweisen weiterzuverwenden, welche die Services betreffen und im Laufe dieser Entwicklung erwirbtder Zusam- menarbeit zum allgemeinen Know-how ihres jeweiligen Personals werden, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben bleibt unberührt, soweit hierdurch keine Schutzrechte der anderen Partei oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmeneines Dritten verletzt werden.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.
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Geistiges Eigentum. 112.1. Von De Romein zur Verfügung gestellte ZeichnungenSoweit nicht anders schriftlich vereinbart, Abbildungenbleibt jede Partei alleinige Eigentümerin und Nutzungsberechtigte ihres geistigen Eigentums, Berechnungeneinschließlich Fachwissen, Arbeitsmethoden und -verfahren bleiben Eigentum Urheberrechten, Betriebs- geheimnissen sowie sonstigem geistigen Eigentum, unabhängig von Xx Xxxxxx und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziert, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichtendessen registerrechtlichem Schutz.
212.2. Güter Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, geht bei Werk- leistungen mit der Abnahme, bei Dienstleistungen mit der Erbringung der Leistung das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht zur räumlich, zeitlich und Arbeitsmethodeninhaltlich auf den Vertragszweck beschränkten Nutzung und Verwertung an allen individuell für den Kunden erbrachten Leistungen (insbe- sondere, aber nicht abschließend Dokumentationen, Schaubilder, Entwürfe, Konzepte etc.) in allen bekannten und unbekannten Nutzungs- und Verwertungsarten für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke auf den Kunden über. Der Kunde nimmt diese Rechtsübertragung an.
12.3. Bezüglich Leistungen, die vom Auftragnehmer nicht individuell für den Kunden erbracht werden bzw. Materialien, an denen vor Vertragsleistung Eigentums- oder Verfügungsrechte der R-Biopharm AG bestanden wie z.B. an vor der Beauftragung entwickelten oder verwendeten Standardwerken, („Ausgangsmaterial“) gewährt R-Biopharm AG dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbare, nicht unterli- zenzierbare Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlichen auf den Verkaufszweck beschränkten Nutzung in Zusammenarbeit allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten, wenn dieses Ausgangsmaterial in die Leistungsergebnisse eingeflossen ist. . 08/2023, Seite/page 6
12.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustim- mung in Schrift- oder Textform den Namen der R-Biopharm AG, ihr Firmenlogo oder Marken der R-Biopharm AG und mit ihr verbundenen Unternehmen als Referenz oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werdenzur Eigenwerbung zu nutzen. Im Falle der Zustimmung verpflichtet sich der Kunde, gehen Gestaltungsvorgaben der R-Biopharm AG einzuhalten und Logos in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werdender bestmöglichen Qualität sowie in vergleichbarer Promi- nenz wie andere abgebildete Logos einzusetzen; Verzerrungen, farbliche Anpassungen, Retusche oder sonstige Veränderungen sind nicht gestattet. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden; sie ist nicht auf Dritte übertragbar und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmenerlischt mit Been- digung des Vertragsverhältnisses.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geistiges Eigentum. 114.1. Von De Romein Der AG erwirbt an physischen Vertragsprodukten (z.B. Hardware, [vervielfältigte] User-Manuals etc.) Eigentum. Weiters räumt der AN dem AG das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht ein, die zur Verfügung gestellte Zeichnungengestellten Schulungsunterlagen (Lernvideos, AbbildungenTextdateien, Berechnungenetc.) für interne Schulungszwecke zu verwenden. Insbesondere ist der AG berechtigt, Arbeitsmethoden Schulungsunterlagen selbst zu schneiden und -verfahren bleiben Eigentum von Xx Xxxxxx diese Schulungsunterlagen auf der Hardware/dem Endprodukt zu internen Schulungszwecken drahtlos oder drahtgebunden zu übertragen, zu senden, vorzuführen und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziert, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich zu stellen. In diesem Fall sichert der AG zu, dass die geschnittenen Schulungsunterlagen keinen irreführenden Eindruck über die Nutzung und Anwendung der Vertragsprodukte erweckt und dass keine wesentlichen Informationen verloren gehen. Andernfalls haftet der AG für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden, Kosten und Verluste (einschließlich aller angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung und - verteidigung).
14.2. Der AN räumt dem AG alle notwendigen Schutzrechte ein, um die Zwecke Vertragsprodukte dem Vertrag entsprechend nutzen zu können. Der AG hat die anwendbaren Lizenzbedingungen zu beachten, die bei einem Einzelauftrag zum Zeitpunkt des Vertrags verwendet werdenGefahrenübergangs an den AG für das Vertragsprodukt gelten; diese werden dem AG über Anfrage zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist Die geltenden Lizenzbedingungen sind unter xxx.xx-xxxxxxxxxx.xxx/xxxx aufgeführt. Vorbehaltlich dessen verbleibt der Auftragnehmer verpflichtetAN Eigentümer bzw. alleiniger Inhaber aller Schutzrechte an den Vertragsprodukten. Die dem AG eingeräumten Nutzungsrechte sind, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme sofern nicht anders vereinbart, vom vereinbarten Entgelt umfasst. Der AG erwirbt keine exklusiven Rechte.
14.3. Der AN steht dafür ein, dass die Vertragsprodukte keine Schutzrechte Dritter in den Ländern der Europäischen Union sowie in Australien, Brasilien, China, Indien, Island, Japan, Kanada, Mexiko, Norwegen, Russische Föderation, Schweiz, Singapur, Südkorea, Türkei, Vereinigtes Königreich und USA verletzen. Für alle anderen Länder führt der AN keine diesbezügliche Prüfung durch; Punkt 14.5. gilt entsprechend. Der AG wird den AN hierbei auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichtenunterstützen.
214.4. Güter und ArbeitsmethodenDer AG wird dem AN ihm allfällig zur Kenntnis gelangende Schutzrechtsverletzungen mitteilen; In diesem Fall bzw. sofern die Verletzung von Schutzrechten Dritter behauptet wird, unternehmen die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder Parteien unverzüglich auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werdeneigene Kosten alles, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werdenum derartige Ansprüche gemeinsam abzuwehren. Die Kenntnisse, die Diese Abwehr erfolgt unter Federführung des AN. Prozesse führt der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutztAN, es sei denn, De Romein dies ist nicht möglich oder es wird anderes vereinbart. Sofern der AG den Prozess führt, hat vor einer solchen er sich laufend mit dem AN abzustimmen und dessen Entscheidungen zu beachten. Der AG darf Ansprüche Dritter nicht eigenständig anerkennen oder darüber Vergleiche abschließen. Tut der AG es doch, hat der AG den AN diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. Von behaupteten Verletzungen und damit in Zusammenhang stehenden Folgen haben die Parteien einander stets unverzüglich zu informieren.
14.5. Sofern durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, dass die Vertragsprodukte Schutzrechte Dritter verletzen und die Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlichder Vertragsprodukte hierdurch beeinträchtigt oder unmöglich wird, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos gilt Folgendes:
(im Voraus an De Romein) Die Parteien werden sich zunächst unter Federführung des AN gemeinsam darum bemühen, die erforderlichen Nutzungsrechte zu erhalten. Sollten hieraus Kosten (insbesondere Lizenzgebühren) erwachsen, werden diese vom AN getragen. (ii) Sollten die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für Nutzungsrechte nicht oder nur zu unzumutbaren Bedingungen erlangt werden können, wird der AN auf seine Kosten die Übertragung betroffenen Vertragsprodukte so ändern oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung durch andere (oder einen anderen formalen Aktähnliche) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kannProdukte ersetzen, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom das betroffene Schutzrecht nicht verletzen. Auf diese Weise wird der AG in die Lage versetzt, die Vertragsprodukte (der Erfüllung desbzw. andere ähnliche Produkte) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zunutzen zu können. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es Die vereinbarten Spezifikationen sind dabei nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4Wesentlichen einzuhalten. Der Auftragnehmer garantiertUnwesentliche Abweichungen, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.keine
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Geistiges Eigentum. 1. Von De Romein 14.1 Der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen führen nicht zur Gewährung, Übertragung von oder Vergabe einer Lizenz an geistigen Eigentums an den Käufer.
14.2 Der Käufer gewährleistet gegenüber IMCD jederzeit, dass die Verwendung von Daten, Spezifikationen oder Materialien, welche der Käufer IMCD zur Verfügung gestellte Zeichnungenstellt, Abbildungennicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstösst oder Rechte Dritter verletzt, Berechnungenund wird IMCD in diesem Zusammenhang schadlos halten. Falls IMCD dem Käufer Zugang gewährt zu Forschungs-, Arbeitsmethoden und -verfahren bleiben Eigentum von Xx Xxxxxx und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziertEntwicklungs-, kopiert technischen, wirtschaftlichen oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht sonstigen geschäftlichen Informationen oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx "Know-how" vertraulicher Art offenlegt oder zugänglich macht, sei dies in schriftlicher oder anderer Form, so ist der Auftragnehmer Käufer verpflichtet, diese Dokumente Informationen streng vertraulich zu behandeln und darf diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IMCD weder direkt noch indirekt nutzen oder sie zu irgendeinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben. Falls der Käufer und IMCD eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen haben, gehen die Bestimmungen der Vertraulichkeitsvereinbarung den Bestimmungen des vorliegenden Artikels vor. Falls eine Bestimmung im Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden irgendeiner Bestimmung einer Rechtsordnung gesetzeswidrig, ungültig, nicht verbindlich oder zu vernichtennicht durchsetzbar ist oder wird (jeweils ganz oder teilweise),
a) so gilt diese Bestimmung im Umfang ihrer Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit, fehlenden Verbindlichkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht als Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags, wobei die Rechtmässigkeit, Gültigkeit, Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt bleibt; und
b) so kommt zwischen IMCD und dem Käufer eine Bestimmung zur Anwendung, welche rechtmässig, gültig, verbindlich und durchsetzbar sowie in Inhalt und Zweck der ursprünglichen Bestimmung so ähnlich ist wie möglich.
2. Güter und Arbeitsmethoden17.1 Jede Benachrichtigung oder sonstige Mitteilung, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer einer Partei im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben Rahmen oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit dem Vertrag zugestellt werden muss, bedarf der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.Schriftform und ist der anderen Partei zuzustellen:
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrechta) von Xx Xxxxxx und/persönlich oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob per geschäftlichem Kurierdienst an ihren Hauptsitz mit einer Kopie an ihren eingetragenen Sitz (falls es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt Gesellschaft handelt) oder nicht(in jedem anderen Fall) an die im Vertrag angegebene oder anderweitig von einer Partei angegebene Adresse; oder
(b) per Fax oder E-Mail an die Hauptfaxnummer bzw. Haupt-E-Mail-Adresse der anderen Partei.
17.2 Jede Mitteilung oder sonstige Kommunikation gilt als ordnungsgemäss empfangen, wenn sie persönlich zugestellt wird, zu dem Zeitpunkt, an dem sie an der angegebenen Adresse abgegeben wird oder wenn sie durch einen geschäftlichen Kurierdienst zugestellt wird, an dem Datum und zu dem Zeitpunkt, an dem der Empfangsbeleg des Kurierdienstes unterzeichnet wird, oder wenn sie per Fax oder E-Mail zugestellt wird, am nächsten Werktag nach der Übermittlung.
18.1 IMCD ist jederzeit berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzutreten, zu übertragen, zu belasten, weiterzugeben oder in sonstiger Weise über sie zu verfügen und seine Verpflichtungen aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in beliebiger Weise an Dritte weiterzugeben oder zu delegieren.
18.2 Der Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein IMCD seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abtreten, übertragen, belasten, weitervergeben oder in sonstiger Weise damit umgehen. Diese Vereinbarung stellt weder eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien dar, noch macht sie eine Partei zum Vertreter einer anderen Partei für irgendeinen Zweck. Keine Partei hat die Befugnis, als Vertreter für die andere Partei zu verwendenhandeln oder diese in irgendeiner Weise zu binden. Bei Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag. Ein Verzicht auf ein Recht aus dem Vertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung. Kein Unterlassen oder Verzug einer Partei bei der Beantragung einer Genehmigung muss Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels nach dem Vertrag oder nach dem Gesetz stellt einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und schliesst dessen weitere Ausübung nicht aus oder schränkt sie ein. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels schliesst die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht aus oder schränkt sie nicht ein. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind die Rechte, die sich aus dem Vertrag ergeben, kumulativ und schliessen die gesetzlich vorgesehenen Rechte nicht aus. Der Käufer sichert IMCD zu und gewährleistet, dass der Auftragnehmer angebenUnterzeichner des Vertrags ordnungsgemäss vom Käufer bevollmächtigt wurde und dass der Vertrag nach seiner Unterzeichnung eine gültige und rechtsverbindliche Vereinbarung des Käufers darstellt, wie die gegen den Käufer in Übereinstimmung mit seinen Bedingungen durchsetzbar ist. Insbesondere sichert der Käufer zu und gewährleistet, dass der Unterzeichner der Vereinbarung die Befugnis hat, den Käufer an eine Schiedsvereinbarung im Sinne von Artikel 22 zu welchem Zweck er binden. Auf alle Verträge und auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf jedes ausservertragliche Schuldverhältnis, das sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Namen und/internationalen Warenkauf (CISG) und des schweizerischen Kollisionsrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, einschliesslich Streitigkeiten über deren Bestehen und Gültigkeit, sind in einem Schiedsverfahren nach den Swiss Rules of International Arbitration zu entscheiden. In diesem Zusammenhang gilt das Logo von De Romein Folgende:
a) Der Ort des Schiedsverfahrens ist Zürich.
b) Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
c) Das Schiedsgericht entscheidet in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht.
d) Jeder Schiedsspruch oder den Namen und/jede Entscheidung ist endgültig und für die Parteien bindend.
e) Ein Schiedsspruch oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchteein Teil davon darf in keiner Form veröffentlicht werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geistiges Eigentum. 1Jede Partei bleibt der alleinige Inhaber der geistigen Eigentumsrechte, die sie bereits vor dem Datum des Inkrafttretens der Bedingungen besaß, einschließlich u. a. aller Patente, Patentanträge, Geschäftsgeheimnisse, Markenzeichen, Computer-Objekt- oder -Quellcodes, Forschungen, Erfindungen, technischer oder nichttechnischer Daten, Formeln, Algorithmen, Kompilationen, Programme, Geräte, Methoden, Techniken, Designs, Entwicklungen, Prozesse und Urheberrechte (gemeinsam: „geistige Eigentumsrechte”). Von De Romein zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Arbeitsmethoden und -verfahren bleiben Eigentum von Xx Xxxxxx und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziert, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx Criteo ist der Auftragnehmer verpflichtetalleinige Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an der Criteo-Technologie und den Criteo-Daten. Der Kunde ist der alleinige Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den Kundendaten. Der Kunde berechtigt Criteo: (i) zur Erfassung, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter Verwendung, Analyse und ArbeitsmethodenVerarbeitung der Kundendaten, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit zur Verknüpfung der Kundendaten mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werdenCriteo-Daten und Criteo Sourced Data und zur Erbringung des Service für den Kunden; (ii) zur Nutzung kundenseitiger Datenaggregate zur Verbesserung der Criteo-Technologie, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über des Criteo-Service und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisseanderer Produkte, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil Programme und/oder zum Vorteil Dritter genutztServiceleistungen von Criteo; und (iii) zur Offenlegung von Kundendaten, es sei dennfalls gesetzlich erforderlich. Für die Laufzeit der Bedingungen gewährt der Kunde Criteo (einschließlich der Criteo-Gesellschaften) eine weltweite, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlichgebührenfreie, überträgt nicht übertragbare Lizenz für die Nutzung, Vervielfältigung und Darstellung der Auftragnehmer Marken und Logos des Kunden und für die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos Anzeige, Vervielfältigung und kostenlos Darstellung des Kundencontents und der Banner (a) im Voraus an De RomeinCriteo-Netzwerk, (b) in allen Unterlagen zur Bewerbung des Criteo-Service. Criteo bedarf jedoch für alle Presseveröffentlichungen, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlichden Namen, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx Logos und/oder Dritten verletztWarenzeichen des Kunden verwenden, der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattetKunde darf keine Änderungen am Code vornehmen, kein Reverse Engineering betreiben, den Namen und/Code nicht disassemblieren oder das Logo von De Romein dekompilieren oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/Derivate zu beliebigen anderen Aspekten der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchteCriteo-Technologie schaffen.
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Samples: Criteo Service Terms and Conditions
Geistiges Eigentum. 1. Von De Romein zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Arbeitsmethoden und -verfahren bleiben Eigentum von Xx Xxxxxx und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziert, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter und Arbeitsmethoden, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu13.1. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites räumt dem Auftraggeber an allen von ihm erbrachten Leistungen und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhältLeistungserbringung stehenden Arbeitsmaterialien und -ergebnissen sämtliche geistigen Eigentumsrechte, insbesondere das ausschließliche und übertragbare zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Werknutzungsrecht für alle Verwertungsarten im Sinne der §§ 14 bis 18 UrhG, einschließlich des Rechts, Arbeits- ergebnisse zu verändern und weiterzubearbeiten, ein. Diese Rechteeinräumung ist mit dem Leistungsentgelt abgegolten. Der Auftraggeber ist ohne Zustimmung des Auftrag- nehmers zur Übertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrecht an allfällige Ge- samt- oder Teilrechtsnachfolger des Auftraggebers, berechtigt. Darüber hinaus ist der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt Sublizenzen an diesen Nutzungs- und Verwertungsrechten an Dritte zu übertragen.
413.2. Besteht die maßgebliche vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers in der Einräu- mung einer Lizenz an Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers überträgt der Auftrag- nehmer uneingeschränkt, unbefristet und weltweit alle zum Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses bekannten und zukünftig bekannt werdenden immaterialgüterrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte wie sie sich zB aus dem UrhG, PatG oder GMG er- geben an den Arbeitsergebnissen an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer garantiertwird dafür sorgen, dass er die Leistung oben genannten, dem Auftraggeber einzuräumenden Rechte auch von allen in seinem Einflussbereich an den Tätigkeiten Beteiligten erhält. Nach dem besten Wissen des Auftragnehmers werden derzeit keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechtdie vertragsgegenständli- chen Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzende Arbeitsergebnisse von Dritten hergestellt oder in Verkehr gebracht.
13.3. Die Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen Dritter überträgt der Auftragnehmer im je- weils lizenzierten Umfang auf den Auftraggeber. Sollten diese Nutzungsrechte zeitlich, Patentrechträumlich, Geschmacksmusterrechtinhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten beschränkt und dadurch die Übertragung nach dem vorstehenden Absatz nicht möglich sein, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletztwird der Auftragneh- mer den Auftraggeber darauf hinweisen und sich auf dessen Wunsch um eine entspre- chende unbeschränkte Rechteinräumung auf Kosten des Auftraggebers bemühen.
13.4. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte sowie von allen Folgeschäden freiverfügt, um dem Auftraggeber Nutzungsrechte nach den vorstehenden Absätzen einzuräumen, und hält den Auftraggeber diesbezüglich schad- und klaglos.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.
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Samples: Beauftragungsbedingungen
Geistiges Eigentum. 1. Von De Romein zur Verfügung gestellte 16.1 Zeichnungen, Abbildungen, Abbildungen und Berechnungen, Arbeitsmethoden und -verfahren bleiben die MCB dem Lieferanten im Rahmen des Ver- trags bereitstellt, verbleiben im Eigentum von Xx Xxxxxx (Kunden von) MCB und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziert, kopiert oder Dritten durch den Liefe- ranten nur zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke Ausführung des Vertrags verwendet verwen- det werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Nach Ablauf des Vertrags werden die betreffenden Dokumente nach Lieferung/Abnahme und Informationen auf eigene Kosten erstes Anfordern an De Romein zurückzusenden oder zu vernichtenMCB zurückgegeben.
2. Güter und Arbeitsmethoden16.2 Wenn bei der Ausführung des Vertrags Rechte des geistigen Eigentums entstehen, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die ist MCB In- haberin der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteiltRechte des geistigen Eigentums. Soweit erforderlichkraft Gesetzes der Lieferant Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums wird, überträgt tritt der Auftragnehmer die Lieferant diese Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos des geistigen Eigentums im Voraus an De RomeinMCB ab und wird der Lieferant, falls erforderlich, an dieser Abtretung mitwirken und bevollmächtigt der Lieferant MCB im Vo- raus, alles zu tun, was erforderlich ist, um zu er- reichen, dass MCB Inhaberin der Rechte des geistigen Eigentums wird. Soweit rechtlich zu- lässig, verzichtet der Lieferant auf etwaige Per- sönlichkeitsrechte, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, bei dem Lieferanten ver- bleiben.
16.3 Durch den Abschluss des Vertrags erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflichLieferant, dass durch die Herstellung, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sindLiefe- rung, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx Gebrauch und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen die Reparatur der Waren und jedes der Bestandteile und durch die Anwendung der damit verbundenen Arbeitswei- sen keine Rechte des gewerblichen und geisti- gen Eigentums Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden freiverletzt werden.
516.4 Der Lieferant hält MCB frei von jeder Haftung, die durch einen Dritten aufgrund einer vermeint- lichen Verletzung von Rechten des gewerbli- chen und geistigen Eigentums Dritter geltend gemacht wird. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattetWird MCB durch einen Dritten auf eine vermeintliche Rechtsverletzung hingewie- sen, setzt MCB den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchteLieferanten davon unver- züglich in Kenntnis.
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Samples: General Purchasing Conditions
Geistiges Eigentum. 1Die Rechte am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit den Diensten und der Dokumentation befinden sich im ausschließlichen Eigentum von Alpega und/oder seiner Lizenzgeber. Von De Romein Soweit Alpega die Dienste oder Dokumentation im Rahmen der Bereitstellung der Dienste zur Verfügung gestellte Zeichnungenstellt, Abbildungengewährt Alpega dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags oder des entsprechenden Diensteabonnements für jeden Kunden und seine Benutzer eine nicht übertragbare, Berechnungenbeschränkte, Arbeitsmethoden nicht- exklusive Lizenz zur Nutzung der Dienste oder Dokumentation. Unbeschadet der Gesetze zum Schutz von Computerprogrammen ist dem Kunden und -verfahren bleiben den Benutzern Folgendes streng untersagt: (i) Abänderung, Übersetzung oder Anpassung des Dienstes oder der Dokumentation; (ii) Dekompilieren, Rückentwickeln (Reverse Engineering) oder Disassemblieren des Dienstes; (iii) (soweit anwendbar) Kopieren von Teilen des Dienstes, sofern dies nicht der Erstellung von Sicherungskopien zum ausschließlichen Zweck der Wiederherstellung dient und sofern die Kopien nicht als Sicherungskopien gekennzeichnet werden, und/oder (iv) den Dienst an Dritte weiter zu geben, diesen zur Verfügung zu stellen, als Unterlizenz zu gewähren, an diese zu vermieten, zu verleihen oder zu vertreiben. Bei Beendigung oder Aussetzung eines Dienstes werden die zugehörigen Lizenzen ebenfalls sofort und automatisch beendet oder ausgesetzt. Der Kunde verpflichtet sich und garantiert, die Nutzung des Dienstes bei dessen Beendigung sofort einzustellen und/oder den Dienst, die Dokumentation und sämtliche Kopien hiervon an Alpega zurückzugeben und zu löschen und/oder zu vernichten. Der Kunde muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die unter seiner Aufsicht tätigen Personen die Rechte am geistigen Eigentum von Xx Xxxxxx Alpega schützen. Der Kunde gewährt Alpega ein weltweites, übertragbares und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziertunterlizenzierbares Recht, kopiert oder die durch die Nutzung der Dienste und der Dienste von Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich bereitgestellten Informationen und Inhalte ohne weitere Einwilligung für die Zwecke des Vertrags verwendet werdenzu verwenden, zu kopieren, zu ändern, zu verbreiten, zu veröffentlichen und zu verarbeiten. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist Sofern keine besonderen Bestimmungen Anwendung finden, gewährt der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter und Arbeitsmethoden, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist Kunde Alpega für die Übertragung oder Laufzeit des Vertrags eine nicht-exklusive Lizenz, den Markennamen und die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten Markenzeichen des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung diesem Vertrag und ausschließlich für seine eigenen geschäftlichen, internen oder externen, Mitteilungen einschließlich seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4. Der Auftragnehmer garantierteigenen Websites, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich UrheberrechtPressemitteilungen, PatentrechtPräsentationen, GeschmacksmusterrechtBroschüren und gleichgestellten Medien als Referenz zu nennen, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwendenverwenden und mitzuteilen. Bei Beendigung des Vertrags stellt Xxxxxx innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens die Verwendung ein und entfernt jegliche Nennung des Markennamens und der Beantragung einer Genehmigung muss Markenzeichen des Kunden aus seinen Geschäftsmitteilungen. Soweit der Auftragnehmer angebenKunde Alpega zu irgendeinem Zeitpunkt Feedback oder Anregungen in Bezug auf die Dienste gibt, wie einschließlich von Verbesserungs- oder Änderungsvorschlägen in Bezug auf die Dienste (zusammen als „Feedback“ bezeichnet), gilt das Feedback nicht als vertrauliche Informationen des Kunden, und zu welchem Zweck er den Namen und/Alpega darf das Feedback nach eigenem Ermessen in beliebiger Weise verwenden, offenbaren und verwerten. Sämtliches vom Kunden übermittelte Feedback wird ohne Mängelgewähr und ohne Gewährleistung oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchteZusicherung jeglicher Art gegeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geistiges Eigentum. 1. Von De Romein zur Verfügung gestellte 15.1 Die vor oder nach Zustande- kommen des Vertrags dem AN über- gebenen Zeichnungen, Abbildungentechnischen Beschreibungen, BerechnungenSchablonen, Arbeitsmethoden Model- le, Ideen, Erfindungen, Konzepte, urheberrechtlich geschützten Werke, Patente, Muster, Urheberrechte, Marken und -verfahren Betriebsgeheimnisse und alle hiermit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, bleiben Eigentum dem AG vorbehalten. Ohne vorherige schrift- lich ausdrückliche Zustimmung des AG dürfen sie bzw. der geschützte Gegenstand nicht vom AN verwendet, kopiert, vervielfältigt, Dritten über- mittelt oder zur Kenntnis gebracht werden.
15.2 Es ist dem AN ohne vorherige schriftlich ausdrückliche Zustimmung des AG nicht gestattet, die Ge- schäftszeichen, Marken und / oder Logos des AG für Werbung oder an- dere Zwecke zu benutzen. Sofern die Nutzung vom AG gestattet wird, hat der AN alle Anweisungen bezüglich der Nutzung und Darstellung der Ge- schäftszeichen, Marken und/ oder Logos genauestens zu befolgen. Der AG kann seine Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Xx Xxxxxx und dürfen Gründen wider- rufen, ohne dass hieraus Entschädi- gungsansprüche für den AN resultie- ren.
15.3 Nach Abwicklung der Bestellun- gen sind alle vom Auftragnehmer weder reproduziertAG zu Verfügung gestellten Materialien oder Materia- lien, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich die für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtetBestellung angefer- tigt worden sind, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten ohne Aufforderung an De Romein zurückzusenden oder zu vernichtenden AG zurückzusenden.
2. Güter und Arbeitsmethoden, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die 15.4 Alle Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos Eigen- tum, welches durch den AN im Voraus an De RomeinAuf- trag des AG in Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen entwi- ckelt, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung angefertigt oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurdengeliefert wur- den, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer AG zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusivesAN gibt alle diese Daten, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites Entdeckungen und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder Informationen unverzüglich an den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhältAG weiter und tritt diese samt allen Rechten an den AG ab.
415.6 Der AN stellt den AG von allen Forderungen, die sich auf mögliche Verstöße gegen das geistige Eigen- tum Dritter beziehen frei, z.B., aber nicht beschränkt auf Patentrechte, Markenrechte, Musterrechte, Be- triebsgeheimnisse oder urheberrecht- lich geschützte Verfahren. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden freiAN ersetzt dem AG alle durch seine Inan- spruchnahme entstandenen Schäden.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geistiges Eigentum. 1. Von De Romein zur Verfügung gestellte IS behält an allen Unterlagen, Mustern, Zeichnungen, AbbildungenModellen, BerechnungenMustern, Arbeitsmethoden Werkzeugen, Formen, Fertigungseinrichtungen, Mess- und -verfahren bleiben Prüfmitteln, beigestellten Materialien, Werk-Normblättern und Ähnlichem sowie Software und Testverfahren, die ganz oder zum Teil auf Kosten von IS hergestellt und/oder entwickelt wurden und/oder die dem Lieferanten für die Leistungserbringung überlassen werden, das Eigentum. Angaben über speziell für IS anzufertigende Produkte oder zu erbringende Leistungen, insbesondere deren Modelle, Zeichnungen, Fertigungsmittel usw., darf der Lieferant nicht für andere Zwecke weiterverwenden, vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen; sie sind als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und sind vom Lieferanten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich und getrennt von sonstigen in seinem Besitz befindlichen Sachen zu verwahren, als Eigentum von Xx Xxxxxx IS zu kennzeichnen und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziertabsolut geheim zu halten. Kommt es nicht zum Abschluss eines Vertrages mit dem Lieferantensind alle Unterlagen samt aller Abschriften und Vervielfältigungen unaufgefordert, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht unverzüglich an IS herauszugeben, andernfalls ist dies nach Erledigung des Auftrages oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichtenIS vorzunehmen.
2. Güter und ArbeitsmethodenZiffer 1 gilt nicht, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, soweit es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmensich dabei um allgemein bekanntes Wissen handelt.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen Bei einem Verstoß gegen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte Verpflichtungen wird für jeden ZweckFall der Zuwiderhandlung sofort eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000 fällig. Dem Lieferanten bleibt es vorbehalten, die Angemessenheit der mit Höhe der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängtVertragsstrafe gerichtlich feststellen zu lassen. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhältEtwa gezahlte Vertragsstrafen sind auf Schadensersatzansprüche anzurechnen.
4. Der Auftragnehmer garantiertLieferant haftet für alle Schäden, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen IS aus der Verletzung einer dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden freiVerpflichtungen erwachsen; die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.
5. Es ist dem Auftragnehmer Durch die Genehmigung von Plänen, Ausführungszeichnungen, Berechnungen usw. werden die Mängelansprüche der IS nicht gestattetberührt. Alle Nutzungsrechte an Entwürfen, Vorschlägen, Zeichnung oder Angeben aller Art stehen ausschließlich IS zu. Nach den Namen und/Unterlagen von IS gefertigte Artikel dürfen vom Lieferanten Dritten weder zugänglich gemacht werden noch überlassen oder das Logo verkauft werden.
6. Die Verarbeitung oder Umbildung des von De Romein Seiten IS beigestellten Materials erfolgt für IS. IS wird unmittelbar Eigentümer der neuen oder den Namen und/umgebildeten Sache. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, so sind sich IS und der Lieferant darüber einig, dass IS in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung oder das Logo des Projekts/Umbildung Eigentümer der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne neuen Sache wird. Der Lieferant verwahrt die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei neue Sache unentgeltlich für IS mit der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo Sorgfalt eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchteordentlichen Kaufmanns.
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Geistiges Eigentum. 1. Von De Romein zur Verfügung gestellte 11.1 Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Landal ist es dem Lieferanten nicht gestattet, eventuell vorhandene Zeichnungen, Modelle, Namen, Marken, Fotos, Filme, Logos, Abbildungen, Musik, Erfindungen, Berechnungen, Arbeitsmethoden und -verfahren bleiben Eigentum von Xx Xxxxxx und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziertPrognosen, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtetFormen, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter und Arbeitsmethoden, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil Bildträger und/oder zum Vorteil Dritter genutztsonstiges (grafisches) Material oder Software bzw. (sonstige) Arbeiten aus den Bereichen Literatur, Wissenschaft oder Kunst von Landal in (öffentlichen) Äußerungen wie Werbung, Anzeigen, Unternehmensbroschüren, Referenzlisten u. ä. zu verwenden.
11.2 Wenn es sei denndie Ausführung des Vertrags mit sich bringt, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteiltdass der Lieferant Zeichnungen, Modelle, Fotos, Filme, Abbildungen, Formen, Bildträger, Musik, Erfindungen und/oder sonstiges (grafisches) Material oder Software bzw. Soweit erforderlich(sonstige) Arbeiten aus den Bereichen Literatur, überträgt Wissenschaft oder Kunst erstellt oder entwickelt, werden diese nach Ausführung des Vertrags Eigentum von Landal. Gleiches gilt für die darauf ruhenden Rechte industriellen und geistigen Eigentums, darunter
u. a. Urheberrechte, Modellrechte, Markenrechte und Patente.
11.3 Der Lieferant steht dafür ein, dass die Produkte/Dienstleistungen keine Verletzung der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos (geistigen/industriellen Eigentums) von Landal oder Dritten darstellen, und kostenlos stellt Landal und ihre Kunden im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum Hinblick auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden jedwede derartige Verletzung und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht vergleichbare Ansprüche in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden ZweckKnow-how, unerlaubten Wettbewerb u. ä. frei.
11.4 Wenn infolge der mit Verletzung derartiger Rechte Klage erhoben wurde oder die Möglichkeit hierfür besteht, muss der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten Lieferant unbeschadet der Rechte von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt Landal, darunter das Recht einauf Auflösung des Vertrags, dieses Nutzungsrecht seinen auf seine Kosten:
a. noch nachträglich das Recht erwerben, die Verwendung der (potentiellenbzw. des betreffenden Teils der) Kunden Produkte durch Landal fortzusetzen
b. oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte das (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrechtbetreffende Teil des) von Xx Xxxxxx Produkt(s) austauschen und/oder Dritten verletztändern; oder das (betreffende Teil des) Produkt(s) gegen Erstattung der Kosten, Schäden und Zinsen zurücknehmen. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen Änderung und/oder das Logo Austausch darf nicht zur Folge haben, dass Landal in den Nutzungsmöglichkeiten der Produkte eingeschränkt wird.
11.5 Der Lieferant verpflichtet sich, auf seine Kosten innerhalb von De Romein zwei (2) Wochen nach einer entsprechenden Aufforderung von Landal alle Landal bekannten Abnahmeinformationen, Verbrauchsdaten, Wartungsinformationen oder anderweitige Managementinformationen in Bezug auf den Namen betreffenden Vertrag Landal in einer digital bearbeitbaren Datei zur Verfügung zu stellen.
11.6 Der Lieferant verpflichtet sich, auf seine Kosten alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Vermeidung von Stagnation bei Landal und zu einer Beschränkung der Landal zusätzlich entstehenden Kosten und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchteerleidenden Schadens beitragen können.
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Geistiges Eigentum. 117.1 Alle vom Auftragnehmer bei der Durchführung der Leistung für KATHREIN geschaffenen gewerblichen Schutz- und Urheberrechte sowie das Know-how ("Ergebnisse") stehen ausschließlich KATHREIN zu. Von De Romein Sämtliche Rechte an diesen Ergebnissen gehen, soweit gesetzlich zulässig, automatisch auf KATHREIN über, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
17.2 Soweit es sich bei den Ergebnissen um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, überträgt der Auftragnehmer KATHREIN daran das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare sowie unterlizenzierbare Nutzungsrecht für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten.
17.3 Der Auftragnehmer wird KATHREIN umgehend über ein gefundenes Ergebnis informieren und KATHREIN auf Anfrage alle mit dem Ergebnis im Zusammenhang stehenden Unterlagen (wie z.B. Zeichnungen, Berechnungen und Modelle) übergeben. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer KATHREIN zudem in die Verwendung des Ergebnisses einweisen.
17.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seinen Mitarbeitern und gegebenenfalls eingesetzten Subunternehmern entsprechende Vereinbarungen abzuschließen, die eine Übertragung der Rechte nach dieser Ziffer 16 gewährleisten. Die Übertragung der Ergebnisse ist mit der vereinbarten Vergütung vollständig abgegolten. Ein Anspruch auf eine darüber hinausgehende Vergütung besteht nicht.
17.5 Verwendet der Auftragnehmer bei der Erfüllung seines Auftrags mit Zustimmung KATHREINs Marken, Bezeichnungen und Packungsgestaltungen, die im Eigentum von KATHREIN stehen oder die KATHREIN mit Zustimmung Dritter verwendet, so kann er hieraus kein Recht auf eine zukünftige Verwendung dieser Marken, Bezeichnungen und Packungsgestaltungen ableiten. Der Auftragnehmer wird diese oder ähnliche Marken, Bezeichnungen und Packungsgestaltungen nicht für sich oder unberechtigte Dritte verwenden oder verwenden lassen. Diese Verpflichtung des Auftragnehmers bleibt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus bestehen.
17.6 An allen von KATHREIN abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellte gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Arbeitsmethoden Beschreibungen und -verfahren bleiben anderen Unterlagen behält sich KATHREIN das Eigentum sowie alle Urheberrechte vor. Der Auftragnehmer darf entsprechende Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung von Xx Xxxxxx und dürfen vom Auftragnehmer KATHREIN weder reproduziert, kopiert Dritten zugänglich machen noch diese selbst oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht durch Dritte nutzen oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet werdenvervielfältigen. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist wird der Auftragnehmer verpflichtetentsprechende Unterlagen vollständig an KATHREIN zurückzugeben, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Vom Auftragnehmer hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten.
2. Güter und Arbeitsmethoden, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug wird KATHREIN auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, Anfrage die Vernichtung der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4Unterlagen schriftlich bestätigen. Der Auftragnehmer garantiertbleibt berechtigt Unterlagen oder Kopien hiervon zu behalten, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden freisoweit und solange er im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten hierzu verpflichtet ist.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.
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Geistiges Eigentum. 17.1. Von De Romein zur Verfügung gestellte Alle Rechte an Arbeitsergebnissen sowie an Zeichnungen, Abbildungen, BerechnungenKalkulationen, Arbeitsmethoden Modellen etc., insbesondere alle Immaterialgüter- und -verfahren bleiben Eigentumsrechte daran, die im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von RTG begründet werden oder bei Vertragsschluss bereits bestehen (nachfolgend insgesamt „Geistiges Eigentum“), gehören ausschließlich RTG; zum Geistigen Eigentum von Xx Xxxxxx gehören auch Erfindungen, Entde- ckungen, Methoden, Verbesserungen, Ideen und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziertInnovationen (ob schutzrechtsfähig oder nicht), kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke Geschäftsgeheimnisse, Know- how sowie Spezifikationen. Aufgrund des Vertrags verwendet werdenbzw. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist aufgrund der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter und Arbeitsmethoden, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Lieferung findet kei- nerlei Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, Geistigen Eigentums – unabhängig davon, ob es sich um dieses bereits bei Vertragsabschluss besteht oder im Rah- men der Vertragserfüllung entstanden ist - von RTG an den Kunden statt. RTG erteilt dem Kunden diesbezüglich insoweit nur ein zeitlich-unbefristetes, nicht ausschließliches, nicht über- tragbares, nicht abtretbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungs- recht, soweit dies zur Nutzung der Vertragsgegenstände not- wendig ist. Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragsgegenstände beschränkt und entsteht erst mit vollständiger Zahlung des Prei- ses und etwaiger Nebenforderungen. Wenn der Kunde die Ver- tragsgegenstände an Dritte weiterverkauft oder vermietet, ist er insoweit zur Übertragung dieses Nutzungsrechts an den Käufer bzw. zur Einräumung einer Unterlizenz an den Mieter berechtigt.
7.2. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Soft- ware einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht an der Software wird nur zur Verwendung auf den dafür bestimmten Vertragsgegenständen eingeräumt und ist nur insoweit übertragbar bzw. unterlizenzierbar. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt; hiervon ausgenommen ist Software, die explizit für eine kommerzielle Nutzung handelt Mehr- Benutzeranwendung ausgelegt ist (z. B. WEB-Applikationen). Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen; dies gilt nicht für die Erstellung einer Sicherungskopie durch den Kunden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung der Vertragsge- genstände erforderlich ist. Der Kunde darf weder Reverse Engi- neering durchführen noch die Software überarbeiten, übersetzen oder nichtvon dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copy- rightvermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrück- liche Zustimmung von RTG zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei RTG bzw. dem Softwarelieferanten.
7.3. Stellt RTG dem Kunden vor oder nach Vertragsschluss Zeich- nungen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstige (technische) Unterlagen über die Vertragsgegenstände oder deren Herstel- lung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum von RTG und der Kunde darf diese ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein RTG nicht für einen anderen Zweck nutzen, als für den sie zur Verfü- gung gestellt wurden, insbesondere dürfen sie nicht kopiert, re- produziert, an Dritte ausgehändigt – außer im Falle des Weiter- verkaufs oder der Vermietung der Vertragsgegenstände – oder veröffentlicht werden. Der Kunde verpflichtet sich, Herstelleran- gaben, insbesondere Copyrightvermerke, nicht zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von RTG zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchteverändern.
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Geistiges Eigentum. 1. Von De Romein zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Arbeitsmethoden und -verfahren bleiben Eigentum von Xx Xxxxxx und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziert, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter und Arbeitsmethoden, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu8.1. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites räumt dem Auftraggeber an allen von ihm erbrachten Leistungen und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhältLeistungserbringung stehenden Arbeitsmaterialien und -ergebnissen sämtliche geistigen Eigentumsrechte, insbesondere das ausschließliche und übertragbare zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Werknutzungsrecht für alle Verwertungsarten im Sinne der §§ 14 bis 18 UrhG, einschließlich des Rechts, Arbeitsergebnisse zu verändern und weiterzubearbeiten, ein. Diese Rechteeinräumung ist mit dem Leistungsentgelt abgegolten. Der Auftraggeber ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers zur Übertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrecht an allfällige Gesamt- oder Teilrechtsnachfolger des Auftraggebers, berechtigt. Darüber hinaus ist der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt Sublizenzen an diesen Nutzungs- und Verwertungsrechten an Dritte zu übertragen.
48.2. Besteht die maßgebliche vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers in der Einräumung einer Lizenz an Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers überträgt der Auftragnehmer uneingeschränkt, unbefristet und weltweit alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten und zukünftig bekannt werdenden immaterialgüterrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte wie sie sich zB aus dem UrhG, PatG oder GMG ergeben an den Arbeitsergebnissen an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer garantiertwird dafür sorgen, dass er die Leistung oben genannten, dem Auftraggeber einzuräumenden Rechte auch von allen in seinem Einflussbereich an den Tätigkeiten Beteiligten erhält. Nach dem besten Wissen des Auftragnehmers werden derzeit keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechtdie vertragsgegenständlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzende Arbeitsergebnisse von Dritten hergestellt oder in Verkehr gebracht.
8.3. Die Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen Dritter überträgt der Auftragnehmer im jeweils lizenzierten Umfang auf den Auftraggeber. Sollten diese Nutzungsrechte zeitlich, Patentrechträumlich, Geschmacksmusterrechtinhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten beschränkt und dadurch die Übertragung nach dem vorstehenden Absatz nicht möglich sein, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletztwird der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hinweisen und sich auf dessen Wunsch um eine entsprechende unbeschränkte Rechteinräumung auf Kosten des Auftraggebers bemühen.
8.4. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte sowie von allen Folgeschäden freiverfügt, um dem Auftraggeber Nutzungsrechte nach den vorstehenden Absätzen einzuräumen, und hält den Auftraggeber diesbezüglich schad- und klaglos.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.
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Samples: Leistungsvertrag
Geistiges Eigentum. 17.1. Von De Romein zur Verfügung gestellte Alle Rechte an Arbeitsergebnissen sowie an Zeichnungen, Abbildungen, BerechnungenKalkulationen, Arbeitsmethoden Modellen etc., insbesondere alle Immaterialgüter- und -verfahren bleiben Eigentumsrechte daran, die im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von RTG begründet werden oder bei Vertragsschluss bereits bestehen (nachfolgend insgesamt „Geistiges Eigentum“), gehören ausschließlich RTG; zum Geistigen Eigentum von Xx Xxxxxx gehören auch Erfindungen, Entde- ckungen, Methoden, Verbesserungen, Ideen und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziertInnovationen (ob schutzrechtsfähig oder nicht), kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke Geschäftsgeheimnisse, Know-how sowie Spezifikationen. Aufgrund des Vertrags verwendet werdenbzw. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist aufgrund der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter und Arbeitsmethoden, die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Lieferung findet kei- nerlei Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, Geistigen Eigentums – unabhängig davon, ob es sich um dieses bereits bei Vertragsabschluss besteht oder im Rah- men der Vertragserfüllung entstanden ist - von RTG an den Kunden statt. RTG erteilt dem Kunden diesbezüglich insoweit nur ein zeitlich-unbefristetes, nicht ausschließliches, nicht über- tragbares, nicht abtretbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungs- recht, soweit dies zur Nutzung der Vertragsgegenstände not- wendig ist. Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragsgegenstände beschränkt und entsteht erst mit vollständiger Zahlung des Prei- ses und etwaiger Nebenforderungen. Wenn der Kunde die Ver- tragsgegenstände an Dritte weiterverkauft oder vermietet, ist er insoweit zur Übertragung dieses Nutzungsrechts an den Käufer bzw. zur Einräumung einer Unterlizenz an den Mieter berechtigt.
7.2. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kun- den ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Die- ses Nutzungsrecht an der Software wird nur zur Verwendung auf den dafür bestimmten Vertragsgegenständen eingeräumt und ist nur insoweit übertragbar bzw. unterlizenzierbar. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt; hiervon ausgenommen ist Software, die explizit für eine kommerzielle Nutzung handelt Mehr- Benutzeranwendung ausgelegt ist (z. B. WEB-Applikationen). Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen; dies gilt nicht für die Erstellung einer Sicherungskopie durch den Kunden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung der Vertragsge- genstände erforderlich ist. Der Kunde darf weder Reverse Engi- neering durchführen noch die Software überarbeiten, überset- zen oder nichtvon dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyrightvermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von RTG zu verändern. Alle sonsti- gen Rechte an der Software und den Dokumentationen ein- schließlich der Kopien bleiben bei RTG bzw. dem Softwareliefe- ranten.
7.3. Stellt RTG dem Kunden vor oder nach Vertragsschluss Zeich- nungen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstige (technische) Unterlagen über die Vertragsgegenstände oder deren Herstel- lung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum von RTG und der Kunde darf diese ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein RTG nicht für einen anderen Zweck nutzen, als für den sie zur Verfü- gung gestellt wurden, insbesondere dürfen sie nicht kopiert, re- produziert, an Dritte ausgehändigt – außer im Falle des Weiter- verkaufs oder der Vermietung der Vertragsgegenstände – oder veröffentlicht werden. Der Kunde verpflichtet sich, Herstelleran- gaben, insbesondere Copyrightvermerke, nicht zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von RTG zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchteverändern.
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Geistiges Eigentum. 1. Von De Romein zur Verfügung gestellte Zeichnungen14.1 Jeder Entwurf, Abbildungenjedes Design und alle (sonstigen) gewerblichen Schutz- und Urheberrechte, Berechnungendarin eingeschlossen, Arbeitsmethoden jedoch nicht beschränkt auf, Patente, Urheberrechte, Datenbankrechte, Geschmacksmuster- rechte, Fachwissen, Modelle, Handelsmarken und -verfahren bleiben Eigentum von Xx Xxxxxx Geschäftsgeheimnisse oder Rechte an Vertraulichen Informationen, egal, wie sie entstanden sind und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziertfür ihre gesamte Laufzeit und einschließlich aller Anwendungen, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtetBereiche, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter Neuausgaben, erneuten Prüfungen, Verlängerungen, Teilverlängerungen und ArbeitsmethodenErneuerungen (“Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte”), die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werdenaus den Arbeiten hervorgehen, gehen in sind das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werdenMammoet. Der Lieferant unterstützt Mammoet nach vernünftigem Ermessen bei der Übertragung dieser Rechte auf Mammoet. Die KenntnisseParteien vereinbaren, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung dass nichts in die entsprechenden Register diesen Einkaufsbedingungen dem Lieferanten eine Urkunde Lizenz oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht anderes Recht einräumt in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit derzeitige oder den Aktivitäten zukünftige gewerbliche Schutz- und Urheberrechte von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhältMammoet.
4. 14.2 Integriert der Lieferant seine eigenen gewerblichen Schutz- und Urheberrechte in die Arbeiten, räumt er der Mammoet-Gruppe ein unwiderrufliches, dauerhaftes, weltweites, nicht-ausschließliches, übertragbares und uneingeschränktes Nutzungsrecht an diesen Rechten ein.
14.3 Der Auftragnehmer garantiertLieferant ist dafür verantwortlich, dass die Leistung Arbeiten keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletztgewerblichen Schutz- und Urheberrechte Dritter verletzen. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Lieferant entschädigt die Mammoet- Gruppe und ihre Kunden und hält sie schadlos gegenüber jeglichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung und Kosten gegen die Mammoet-Gruppe und ihre Kunden darin eingeschlossen, jedoch nicht beschränkt auf Anwaltskosten zur Abwehr dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden freiAnsprüche.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geistiges Eigentum. 14.1 Der KUNDE hat die für die Lieferung des LIEFERGEGENSTANDS erforderliche und im VERTRAG spezifizierte technische Dokumentation (z. B. aktuelle Zeichnungen, Beschreibungen, Diagramme, Anleitungen usw.) bereitzustellen. Von De Romein Der KUNDE bestätigt dass der KUNDE vollumfänglich berechtigt ist, die technische Dokumentation, die er POHLAND AG oder deren Unterlieferanten für die Ausführung der BESTELLUNG zur Verfügung gestellte Zeichnungenstellt, Abbildungenzu verwenden. Sollte der KUNDE nicht ermäch- tigt sein, Berechnungendie BESTELLUNG von POHLAND AG ausführen zu lassen, Arbeitsmethoden ohne dabei die geistigen Eigentumsrechte Dritter zu verletzen, hat der KUNDE POHLAND AG unverzüglich zu informieren. In diesem Falle wird POHLAND AG die Arbeit unter- brechen bis die benötigten Genehmigungen vorliegen.
4.2 Jede Partei des VERTRAGS behält alle Rechte an den der anderen Partei zur Verfügung gestellten technischen Dokumen- ten. Die diese Dokumente erhaltende Partei erkennt diese Rechte an und -verfahren stellt Dritten diese Dokumente ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder ganz noch teilweise zur Verfügung, noch verwendet sie sie für andere Zwecke als die Erfüllung des VERTRAGS.
4.3 Jegliches Know-how, jegliche Erfindungen, Patente, Urheberrechte o. ä., die POHLAND AG gehören oder von POHLAND AG bereitgestellt und zum Zwecke der Erfüllung des VERTRAGS genutzt oder während der Erfüllung entwickelt werden, bleiben Eigentum von Xx Xxxxxx POHLAND AG; das Eigentum an Know-how, Erfindungen, Patenten und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziertUrheberrechten wird, kopiert unab- hängig von der Hardware, auf welcher derartiges Know-how und derartige Erfindungen, Patente oder Dritten Urheberrechte zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht werden (Maschinen, Papier, elektronische Medien usw.), nicht auf den KUNDEN übertragen. Dem KUN- DEN wird jedoch das eingeschränkte Recht gewährt, derartiges Know-how und derartige Erfindungen, Patente, Urheber- rechte o. ä. für den Betrieb, die Instandhaltung und die Reparatur des LIEFERGEGENSTANDS auf nicht-exklusiver Basis zu nutzen; dieses Recht umfasst NICHT die Nutzung des genannten geistigen Eigentums zur vollständigen oder auf andere Weise als ausschließlich für die Zwecke teilweisen Nachbildung des Vertrags verwendet werdenLIEFERGEGENSTANDS. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx Besteht der LIEFERGEGENSTAND aus ENGINEERING ARBEITEN, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter und ArbeitsmethodenKUNDE berechtigt, die vom Auftragnehmer zu dem in Zusammenarbeit mit oder dem VERTRAG beschriebenen Zweck erhaltene Dokumentation auf Anweisung von Xx Xxxxxx entwickelt werden, gehen in das Eigentum von Xx Xxxxxx über und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnisse, die der Auftragnehmer im Laufe dieser Entwicklung erwirbt, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein -exklusiver Basis zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angebenIm Zweifelsfall gelten ENGINEERING ARBEITEN, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein die für die Entwicklung oder den Namen und/Bau von KOMPONEN- TEN & ANLAGEN geliefert wurden, als ausschliesslich zum Zwecke der Beschaffung derartiger Waren von POHLAND AG zur Verfügung gestellt.
4.4 Nach bestem Wissen von XXXXXXX AG verletzt der LIEFERGEGENSTAND sowie Teile davon in der von POHLAND AG veräusserten Form kein Geistiges Eigentum Dritter. Sollte der LIEFERGEGENSTAND Patente Dritter verletzen, ist POH- LAND AG berechtigt, nach alleinigem Ermessen das Nutzungsrecht am LIEFERGEGENSTAND zu beschaffen, so dass er ohne Beeinträchtigung genutzt werden kann, oder diesen so zu verändern oder auszutauschen, dass keine Rechtsverlet- zung mehr vorliegt. In allen Fällen von Verletzung geistigen Eigentums gilt: (i) POHLAND AG erhält unverzüglich und in schriftlicher Form von Seiten des KUNDEN Mitteilung über die Verletzung, (ii) POHLAND AG erhält bei der Verteidigung der Ansprüche wegen der Rechtsverletzung Unterstützung von Seiten des KUNDEN und (iii) POHLAND AG hat das Logo eines Projekts/Recht, über die Beilegung der Auseinandersetzung oder eine Verteidigung der Ansprüche wegen der Rechtsverletzung selbst zu ent- scheiden.
4.5 Die Verpflichtung von POHLAND AG nach Abschnitt 4.4 gilt nicht, wenn die Verletzung zurückzuführen ist auf (i) diejenigen Teile des LIEFERGEGENSTANDES, welche gemäss den Plänen des KUNDEN gefertigt wurden, (ii) Dienstleistungen, aus- geführt unter Verwendung der Dokumentation des KUNDEN, (iii) die Verwendung des LIEFERGEGENSTANDS oder von Teilen davon in Verbindung mit anderen Produkten in einer Aufführung verwenden möchte.nicht von POHLAND AG als Teil des LIEFERGEGENSTANDS gelieferten Kombination, (iv) auf Produkte, die unter Nutzung des LIEFERGEGENSTANDS hergestellt wurden. In den unter
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Geistiges Eigentum. 113.1.1 Soweit sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus nachfolgenden Regelungen, nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, verbleiben alle Rechte an geistigem Eigentum, z. B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Know- how, die vor Abschluss des jeweiligen Vertrages bestanden haben, bei der Partei, die sie zu diesem Zeitpunkt innehatte.
13.1.2 Soweit der Auftragnehmer für die Erbringung der Services geschützte Werke, wie insbesondere Software und Datenbanken, einsetzt, hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass der Auftraggeber und die Business- Partner zur Nutzung dieser Werke berechtigt sind, sofern dies zur Erbringung bzw. Von De Romein zum Empfang und Nutzung der Services erforderlich ist. Dies gilt auch im Hinblick auf Dritte, soweit dies zur Verfügung gestellte Zeichnungenzweckentsprechenden Nutzung der Services durch den Auftraggeber oder Business-Partner erforderlich ist oder diese Dritten einen Beitrag zur zweckentsprechenden Nutzung der Services durch den Auftraggeber oder die Business-Partner leisten, Abbildungen, Berechnungen, Arbeitsmethoden und -verfahren bleiben der ein solches Nutzungsrecht erfordert.
13.1.3 Der Auftraggeber kann von dem Auftragnehmer jederzeit eine marktübliche Hinterlegung des Quellcodes der Auftragnehmer-
13.1.4 Die Nutzungsrechte an geistigem Eigentum von Xx Xxxxxx und dürfen vom Auftragnehmer weder reproduziertallen Arbeitsergebnissen, kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt noch veröffentlicht oder auf andere Weise als ausschließlich welche für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Auf Verlangen von Xx Xxxxxx ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Dokumente nach Lieferung/Abnahme auf eigene Kosten an De Romein zurückzusenden oder zu vernichten.
2. Güter Vertrages und Arbeitsmethoden, insbesondere für die vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit oder auf Anweisung von Xx Xxxxxx Services entwickelt werden, gehen stehen dem Auftraggeber ausschließlich und zeitlich unbefristet und mit dem Recht zur Unterlizenzierung zu. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer an solchen Arbeitsergebnissen ein unentgeltliches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, soweit dies zur Erbringung der Services erforderlich ist. Ist die Übertragung der Nutzungsrechte ausnahmsweise aus rechtlichen Gründen nicht in das Eigentum dem vorstehenden Umfang möglich, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zuvor hierauf schriftlich hinzuweisen.
13.1.5 Abweichend von Xx Xxxxxx über Ziffer 13.1.4 stehen dem Auftragnehmer die Nutzungsrechte an Weiterentwicklungen der Auftragnehmer- Eigensoftware und Auftragnehmer- Fremdsoftware zu, jedoch stehen dem Auftraggeber (und soweit erforderlich den Business-Partnern) in jedem Fall die Nutzungsrechte an den
13.1.6 Soweit dies zur Verwirklichung der vorstehend beschriebenen Rechte erforderlich ist und sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung von Xx Xxxxxx zur Verfügung gestellt die Software und andere Werke jeweils auf alle gegenwärtig oder zukünftig relevanten Arten genutzt werden. Die KenntnisseDies schließt das Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe
13.1.7 Sind Application Management Services Gegenstand der Services, so gilt Xxxxxx
13.1.8 Das Recht der Parteien, Ideen, Konzepte oder Verfahrensweisen weiterzuverwenden, welche die der Auftragnehmer Services betreffen und im Laufe dieser Entwicklung erwirbtder Zusammenarbeit zum allgemeinen Know- how ihres jeweiligen Personals werden, stehen ausschließlich De Romein zur Verfügung und werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben bleibt unberührt, soweit hierdurch keine Schutzrechte der anderen Partei oder vom Auftragnehmer zu seinem eigenen Vorteil und/oder zum Vorteil Dritter genutzt, es sei denn, De Romein hat vor einer solchen Nutzung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit erforderlich, überträgt der Auftragnehmer die Rechte an geistigem Eigentum bedingungslos und kostenlos im Voraus an De Romein, die die Übertragung von De Romein akzeptiert. Ist für die Übertragung oder die Eintragung in die entsprechenden Register eine Urkunde oder ein anderer formaler Akt erforderlich, erklärt der Auftragnehmer seine vorbehaltlose Mitwirkung daran oder ermächtigt De Romein unwiderruflich, die Übertragung oder Eintragung (oder einen anderen formalen Akt) bereits jetzt für diesen Zeitpunkt vorzunehmeneines Dritten verletzt werden.
3. Soweit Rechte an geistigem Eigentum auf die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen anwendbar sind, von denen der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sie bereits vor Inkrafttreten des Vertrages bestanden und Eigentum des Auftragnehmers waren oder dass sie unabhängig von/vom (der Erfüllung des) Vertrages entwickelt wurden, stehen diese Rechte an geistigem Eigentum dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer gewährt De Romein ein nicht- exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte für jeden Zweck, der mit der Geschäftstätigkeit oder den Aktivitäten von De Romein zusammenhängt. Dieses Nutzungsrecht von De Romein schließt das Recht ein, dieses Nutzungsrecht seinen (potentiellen) Kunden oder anderen Dritten zu gewähren, mit denen es im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.
4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistung keine geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) von Xx Xxxxxx und/oder Dritten verletzt. Der Auftragnehmer stellt Xx Xxxxxx von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte sowie von allen Folgeschäden frei.
5. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo des Projekts/der Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt oder nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von De Romein zu verwenden. Bei der Beantragung einer Genehmigung muss der Auftragnehmer angeben, wie und zu welchem Zweck er den Namen und/oder das Logo von De Romein oder den Namen und/oder das Logo eines Projekts/einer Aufführung verwenden möchte.
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