Geistiges Eigentum. Der Dienstleister behält sich das volle Eigentum der Wertpapiere und Eigentumsrechte vor, unabhängig davon, wie sie mit den angebotenen Dienstleistungen für den Inhaber verbunden sind. Keines dieser Rechte wird auf den Inhaber im Sinne dieses Vertrags übertragen.
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Samples: Rahmenvertrag Für Zahlungsdienste, Rahmenvertrag Für Zahlungsdienste, Rahmenvertrag Für Zahlungsdienste
Geistiges Eigentum. Der Dienstleister Emittent behält sich das volle Eigentum der Wertpapiere und Eigentumsrechte vor, unabhängig davon, wie sie mit den angebotenen Dienstleistungen für den Inhaber Nutzer verbunden sind. Keines dieser Rechte wird auf den Inhaber Nutzer im Sinne dieses Vertrags übertragen.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Ausgabe, Verwaltung Und Bereitstellung Der Elektronischen Währung, Rahmenvertrag Zur Ausgabe, Verwaltung Und Bereitstellung Der Elektronischen Währung, Rahmenvertrag Zur Ausgabe, Verwaltung Und Bereitstellung Der Elektronischen Währung