Geltung Und Umfang Des Unterversicherungsverzichts. A 16.2.1 Wenn die Versicherungssumme „Wert 1914“ nach A 16.1.3 ermittelt und nach A 15.1.1 vereinbart wird, gilt ein Unter- versicherungsverzicht. Der Versicherer verzichtet dann auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Das gilt auch für die Kosten und den Mietausfall. A 16.2.2 Ein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt jedoch, wenn nach Vertragsschluss wertsteigernde bauliche Maßnahmen zu Veränderungen der nach A 16.1.3 ermittelten Versicherungssumme führen und dies dem Versicherer nicht unver- züglich angezeigt wurde. Kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt aber, wenn die wertsteigernden baulichen Maßnahmen in der Versiche- rungsperiode vorgenommen wurden, in der ein Versicherungsfall eingetreten ist. A 16.2.3 Hat der Versicherungsnehmer die Antragsfragen nach A 16.1.3 nicht zutreffend beantwortet und wurde dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, gilt der Unterversicherungsverzicht nach A 16.2.1 nicht. Dadurch kann der Versicherer auch einen Abzug wegen Unterversicherung vornehmen. Die Rechte des Versicherers nach den Regelungen der Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss bleiben davon unberührt.
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Geltung Und Umfang Des Unterversicherungsverzichts. A 16.2.1 14.3.1 Wenn die Versicherungssumme „Wert 1914“ nach gemäß Nr. A 16.1.3 14.1 ermittelt und nach gemäß Nr. A 15.1.1 13.1.1 vereinbart wird, gilt ein Unter- versicherungsverzichtUnterversicherungsver- zicht. Der Versicherer verzichtet dann auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Das gilt auch für die Kosten und den MietausfallUnterver- sicherung.
A 16.2.2 14.3.2 Ein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt jedoch, wenn nach Vertragsschluss Vertrags- schluss wertsteigernde bauliche Maßnahmen zu Veränderungen der nach gemäß Nr. A 16.1.3 14.1 ermittelten Versicherungssumme führen und dies dem Versicherer nicht unver- züglich unverzüglich angezeigt wurde. Kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt aber, wenn die wertsteigernden baulichen Maßnahmen in Versicherungsschutz besteht allerdings im Rahmen der Versiche- rungsperiode vorgenommen wurden, in der ein Versicherungsfall eingetreten istVorsorge gemäß Nr. A 13.4.
A 16.2.3 14.3.3 Hat der Versicherungsnehmer die Antragsfragen nach gemäß Nr. A 16.1.3 14.1 nicht zutreffend beantwortet und wurde dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, gilt der Unterversicherungsverzicht nach gemäß Nr. A 16.2.1 14.3.1 nicht. Dadurch kann der Versicherer auch einen Abzug wegen Unterversicherung vornehmen. Die Rechte des Versicherers nach den Regelungen der Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss Vertrags- schluss bleiben davon unberührt.
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Samples: Gewerbliche Gebäude Versicherung
Geltung Und Umfang Des Unterversicherungsverzichts. A 16.2.1 15.2.1 Wenn die Versicherungssumme „Wert 1914“ nach gemäß Nr. A 16.1.3 15.1 ermittelt und nach gemäß Nr. A 15.1.1 14.1.1 vereinbart wird, gilt ein Unter- versicherungsverzichtUnterversicherungsverzicht. Der Versicherer verzichtet dann auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Das gilt auch für die Kosten und den Mietausfall.
A 16.2.2 15.2.2 Ein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt jedoch, wenn nach Vertragsschluss wertsteigernde bauliche Maßnahmen zu Veränderungen der nach gemäß Nr. A 16.1.3 15.1 ermittelten Versicherungssumme führen und dies dem Versicherer nicht unver- züglich unverzüg- lich angezeigt wurde. Kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt aber, wenn die wertsteigernden baulichen Maßnahmen in der Versiche- rungsperiode dem Versicherungsjahr vorgenommen wurden, in der ein Versicherungsfall eingetreten ist.
A 16.2.3 15.2.3 Hat der Versicherungsnehmer die Antragsfragen nach gemäß Nr. A 16.1.3 15.1 nicht zutreffend beantwortet und wurde dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, gilt der Unterversicherungsverzicht nach gemäß Nr. A 16.2.1 15.2.1 nicht. Dadurch kann der Versicherer auch einen Abzug wegen Unterversicherung vornehmen. Die Rechte des Versicherers nach den Regelungen der Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss bleiben davon unberührt.
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Samples: Wohngebäude Und Glas Versicherung