Common use of Geltungsbereich Clause in Contracts

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Eintrittskarten, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. 1.1. Diese OnlineAllgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Leistungserbringung der Unternehmen der Krick Unternehmensfamilie. Dies sind derzeit folgende Unternehmen: • Xxxxxx Xxxxx Verlag GmbH + Co. KG • TAV Tele-Adress Verlags-GmbH • Verlag Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH & Co. KG • Krick Industrie- und Handelswerbung GmbH + Co. KG • XXX Xxxxx Interactive Media GmbH + Co. KG Der konkrete Vertragspartner (im Folgenden „Auftragnehmer“) des Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden. Diese AGB regeln gelten nur für Verträge des Auftrag- nehmers mit Unternehmern im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetz- buch, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich- rechtlichen Sondervermögen. Die AGB sind abrufbar auf der Internet- seite xxx.xxxxx-xxxxxxxxxxx.xxx. 1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftrag- gebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt worden ist. Diese Zustimmungs- erfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die rechtlichen Beziehungen zwischen Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. 1.3. Beauftragt der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHAuftraggeber Produktpakete des Auftragnehmers, Hauptstraße 116die Leistungsbestandteile enthalten, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx für die gesonderte AGB Dritter gelten (nachfolgend bspw. bei Werbeeinträgen in Marketing GmbHDas Telefonbuchgenannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen Das Örtliche“), so finden diese AGB ergänzend Anwendung. 1.4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss schrift- lichen Bestätigung des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustandeAuftragnehmers. Für Fremdveranstaltungen gelten neben Fehler jeder Art aus tele- fonischer Übermittlung übernimmt der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindAuftragnehmer keine Haftung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Digitale Produkte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Digitale Produkte

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln 1. Die Dienstvereinbarung gilt für alle vom Personalrat vertretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die rechtlichen Beziehungen zwischen in der Ahrtal Zentralverwaltung und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHin der Universitätsbibliothek tätig sind und nicht von der Inan- spruchnahme der gleitenden Arbeitszeit gem. Abs. 2 generell ausgeschlossen sind. 2. Die Regelung gilt nicht für – Hausmeister/innen, Hauptstraße 116– Haus- und Hofarbeiter/innen, Tourist-Information am Kurpark– Kraftfahrer/innen, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx – Bedienstete im Bereich „Hochschulsport“ – Bedienstete des Technischen Betriebsdienstes (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntTBD) und – sonstige Beschäftigte, die regelmäßig am Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienst teilnehmen. 3. Darüber hinaus können weitere Mitarbeiter der Universität Paderborn an den Regelungen der gleitenden Arbeitszeit teilnehmen, wenn dienstliche Bedenken nicht entgegenstehen. Über die Aufnahme freiwilliger Teilnehmer in das Zeiterfassungssystem wird der Personalrat informiert. 4. Die gleitende Arbeitszeit kann vorübergehend von der Leiterin / vom Leiter der Dienststelle oder deren/dessen Vertreter/in aufgehoben werden, wenn wichtige dienstliche Gründe dies erfordern. Die Mitarbeitervertretung ist darüber zu informieren. 5. Aus dringenden dienstlichen Gründen kann angeordnet werden, dass Beschäftigte kurzfristig zu bestimmten Zeiten während der gleitenden Arbeitszeit Dienst leisten. Darüber hinaus können Be- schäftigte aus dienstlichen Gründen zeitlich begrenzt von der Inanspruchnahme der Gleitzeitre- gelung ausgeschlossen werden. Über diese Ausnahmen ist dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustandePersonalrat zu berichten. 6. Für Fremdveranstaltungen gelten neben Beschäftigte, die nicht an der Hausordnung der Marketing GmbH gleitenden Arbeitszeit teilnehmen, gilt die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindallgemeine Regelar- beitszeit gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 AZVO NRW.

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Samples: Dienstvereinbarung Zur Gleitenden Arbeitszeit, Dienstvereinbarung Zur Gleitenden Arbeitszeit

Geltungsbereich. 2.1. Örtlich: Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) Betriebsvereinbarung gilt für alle Eigenveranstaltungen Standorte der Marketing GmbH z.B. in Dienstgeberin. 2.2. Fachlich: Diese Betriebsvereinbarung kommt zur Anwendung, sofern von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin Gleitzeit gewünscht und mit diesem/r vereinbart wird. Ist dies nicht der „Kleinen Bühne Fall, ist ein fixer Dienstplan zu vereinbaren. 2.3. Die Betriebsvereinbarung gilt nicht für Mitarbeiter/innen, die nach einer vorgegebenen Zeiteinteilung, zB überwiegend im Kurpark“Schicht- oder Wechseldienst arbeiten. 2.4. Persönlich: Innerhalb des örtlichen und fachlichen Geltungsbereiches sind alle Arbeitnehmer/innen des allgemeinen Universitätspersonals erfasst, die in einer direkten Arbeitsbeziehung zur Dienstgeberin stehen und den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes unterliegen. Für Teilzeitkräfte sind die Ausgestaltung und die Rahmenbedingungen der Gleitzeit im Kurhaus-Saal oder Einzelfall gesondert zu vereinbaren. Dabei kommen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und des Kollektivvertrags für ArbeitnehmerInnen der Universitäten zur Anwendung und es ist auf die dienstlichen Interessen und die Bedürfnisse des/der Mitarbeiter/in Bedacht zu nehmen. Änderungen sind nur im Kurpark und beiderseitigen Einvernehmen möglich. 2.5. Bereits bestehende Gleitzeitregelungen der Mitarbeiter/innen werden durch diese Vereinbarung ersetzt. 2.6. Die Inanspruchnahme der Gleitzeitregelung ist für Organisationseinheiten, Mitarbeiter/innengruppen oder einzelne Mitarbeiter/innen dann nicht gestattet, wenn durch die Einführung der Gleitzeit das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstbetriebes nicht sicher gestellt ist. Projektmitarbeiter/innen können die Gleitzeit nur dann in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten Anspruch nehmen, wenn dies mit der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindProjektabwicklung vereinbar ist.

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Samples: Betriebsvereinbarung Zur Regelung Der Gleitenden Arbeitszeit, Betriebsvereinbarung Zur Regelung Der Gleitenden Arbeitszeit

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne a. Der Versicherer bietet im Kurpark“Rahmen dieses Vertrages Personen, die sich während einer Reise nur vorübergehend im Kurhaus-Saal oder Ausland aufhalten, Versiche- rungsschutz. Als Ausland im Kurpark Sinne dieser Bedingungen gelten alle Staa- ten und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbHStaatsgebiete, an denen deren Staatsangehörigkeit die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH versicherte Person nicht besitzt und/oder in dem sie keinen ständigen Wohnsitz hat. b. Bei Eintritt des Versicherungsfalles im Heimatland der Nutzung versicherten Per- son besteht kein Versicherungsschutz. Heimatland im Sinne dieser Ver- tragsbestimmungen ist das Land, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat und in das sie zurückzukehren gewillt ist und/oder die Staatsgebiete der Länder, deren Staatsangehörigkeit die versicherte Per- son besitzt. x. Xxxxxxxxxx von b. besteht unter den folgenden Voraussetzungen auch im Heimatland der versicherten Person Versicherungsschutz: – Bei Mitgliedszeiten von mindestens einjähriger Dauer besteht Versi- cherungsschutz auch bei einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen vorübergehenden Rückkehr in das Heimatland der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeitversicherten Person. Der dem Kauf Versicherungsschutz im Heimatland ist begrenzt auf maximal 6 Wochen für alle Heimatland- aufenthalte je Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr gilt das Ka- lenderjahr. Ein unterjähriger Beginn oder die unterjährige Beendi- gung des Versicherungsverhältnisses bleiben unberücksichtigt. – Voraussetzung für eine Leistung im Rahmen dieser Deckungserwei- terung ist, Beginn und Ende einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter jeden Reise in das Heimatland während der Vertragslaufzeit vom Versicherungsnehmer vor Reise- antritt in Textform (z. B. durch Übersendung per E-Mail, Fax oder Post etc.) anzumelden und dem Kartenkäufer zustandeim Leistungsfall auf Verlangen des Versi- cherers oder der Care Concept AG nachzuweisen. Für Fremdveranstaltungen gelten neben Bitte beachten Sie hierzu insbesondere § 10 Ziff. 2 d. Unterbleibt die Anmeldung vor Reiseantritt, wird im Versicherungsfall nur für 50 % der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindmaximal er- stattungsfähigen Kosten geleistet.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Insurance Agreement

Geltungsbereich. Diese Online1.1. Räumlich: für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. 1.2. Sachlich: Für die nicht öffentlich-AGB regeln rechtlich organisierten Betriebe zur Herstel- lung von Filmen. 1.3. Persönlich: Für alle Film- und Fernsehschaffenden, die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, Sinne dieses Tarifver- trages mit der Herstellung von Filmen unmittelbar im Kurhaus-Saal Zusammen- hang stehend abhängig beschäftigt werden. Das sind insbesondere Tätigkeiten in den Gewerken: Regie, Produktion, Ausstattung/ Szenenbild, Kamera, Darstellende Künstler/-innen (Schauspieler, Sänger, Tänzer), Bildmontage/Filmeditor, Ton, Bildnachbearbeitung/ VFX, Beleuchtung/Kamerabühne, Maskenbild, Kostümbild, Spezia- leffekte, Stunt sowie Assistenten vorgenannter Sparten und Film- schaffende in ähnlichen oder weiteren mit der Herstellung von Filmen unmittelbar im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 1.4. Kleindarsteller gelten als Filmschaffende im Sinne dieses Tarifvertrages. Xxxxx- darsteller sind Filmschaffende, deren darstellerische Mitwirkung die filmische Handlung nicht wesentlich trägt und die ihr kein eigenpersönliches Gepräge gibt. Die besonderen Arbeitsbedingungen der Kleindarsteller sind im Tarifver- trag für KleindarsteIler (Abschnitt III) geregelt. 1.5. Für die ständig beschäftigten Filmschaffenden sind abweichende Vereinbarun- gen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Unter ständig Be- schäftigten im Sinne dieses Vertrages sind solche Filmschaffenden zu verstehen, die von dem Filmhersteller für mindestens sechs zusammenhängende Monate beschäftigt werden. Den ständig beschäftigten Filmschaffenden im vorstehen- den Sinne stehen solche Filmschaffende gleich, die durch einen Vertrag enga- Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende 7 I. Manteltarifvertrag‌ giert werden, in dem eine Tätigkeit in mindestens drei Filmen während der Dauer eines Jahres vereinbart wird. 1.6. Praktikant/Trainee ist, wer zum Zwecke der Ausbildung oder im Kurpark Rahmen einer Aus- und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbHWeiterbildung zeitweilig oder für die Dauer einer Produktion die Film- herstellung begleitet, an denen ohne durch seine Tätigkeit die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindTätigkeit eines Filmschaf- fenden zu ersetzen.

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Samples: Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende

Geltungsbereich. Diese OnlineAllgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf sämtliche Verträge Anwendung, die über Leistungen geschlossen werden, die über xxx.xxxxxx.xxx („Webseite“), in der Grover-AGB regeln App und über Vertriebspartner angeboten werden (nachfolgend einzeln oder gemeinsam als die rechtlichen Beziehungen zwischen “Plattform” bezeichnet). Betreiberin der Ahrtal Grover App, der Webseite und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Vertragspartnerin des Kunden (nachfolgend „Marketing GmbHdugenannt„dir” oder „Kunde“) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwbei über die Plattform abgeschlossenen Verträgen ist die: Grover Deutschland GmbH Xxxxxxxxx Xxx. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer 000, 00000 Xxxxxx Handelsregister: Amtsgerichts Frankfurt am Main Handelsregisternummer: HRB 121248 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: wird nachgetragen Die Grover Group GmbH nimmt in Stellvertretung von Grover Deutschland GmbH (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurparkuns“, im Kurhaus-Saal „wir“ oder im Kurpark „Grover“) deren Rechte und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten Pflichten aus den Verträgen wahr und wickelt diese für Xxxxxx ab. Einige Regelungen der Marketing GmbHAGB haben für den Kunden nur dann Geltung, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)wenn er Verbraucher i.S.v. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- § 13 BGB oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbartUnternehmer i.S.v. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit§ 14 BGB ist. Der Kunde ist Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, wenn er die Leistungen von Xxxxxx zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Xxxxxx weist in dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich jeweiligen Einzelfall ausdrücklich auf die eingeschränkte Geltung hin. Die zwischen jeweiligem Fremdveranstalter uns und dem Kartenkäufer zustandeKunden getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden AGB sowie der Vertragsbestätigung. Für Fremdveranstaltungen Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten neben nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir der Hausordnung der Marketing GmbH die Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen können unter den oben angegeben Link als PDF angezeigt und wirksam einbezogen sindabgespeichert werden. Der Kunde ist auch zum Ausdruck berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten in Verbindung mit der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung für die Überlassung von Internet-AGB regeln Anschlüssen durch die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHmitteldeutsche IT, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Xxxxxx. Die Telekommunikations- Kundenschutzverordnung gilt auch dann, wenn auf sie in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. 1.2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt die mitteldeutsche IT GmbH nicht an, es sei denn, die mitteldeutsche IT GmbH hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die mitteldeutsche IT GmbH in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt. 1.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwCISG). 1.4. Veranstaltungsbesucher Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Grimma ausschließlicher Gerichtsstand für alle Eigenveranstaltungen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Die mitteldeutsche IT GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB übrigen Bestimmungen nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln 1.1. Für die rechtlichen Beziehungen Geschäftsbeziehung zwischen der Ahrtal uns und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Ihnen als Kunde (nachfolgend Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im KurparkSie“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark „Ihr“) gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie können den Text der Geschäftsbedingungen auf Ihren Computer hier herunterladen, dauerhaft abspeichern und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten ausdrucken. 1.2. Unser Angebot richtet sich an Verbraucher. Sie sind Verbraucher, soweit der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt Zweck Ihrer Bestellung weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (nachfolgend „Spielstätten“ genannt§ 13 BGB). Mit dem Dagegen sind Sie Unternehmer, wenn Sie beim Abschluss des dem Kaufs in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). 1.3. Wir bieten unsere Waren nicht zum Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbartdurch Minderjährige an. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters Bitte nutzen Sie unseren Onlineshop nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen wenn Sie volljährig sind. 1.4. Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen, abhängig davon, ob der Kunde die Bestellung über die deutschsprachige oder englischsprachige Seite des Onlineshops abgibt. Erfolgt die Bestellung des Kunden über unsere deutschsprachige Website, ist dementsprechend ausschließlich die deutsche Version dieser AGB maßgeblich. Erfolgt die Bestellung über unsere englischsprachige Website, ist ausschließlich die englische Version dieser AGB maßgeblich. 1.5. Es gelten ausschließlich diese AGB. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Sie werden nicht Bestandteil des Vertrages, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder den Vertrag vorbehaltlos ausführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB Gegenständliche „Ergänzende Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen, Stand Juli 2012 – AVB 2012“ – fortan „AVB 2012“ – regeln die rechtlichen Beziehungen in Verbindung mit den AKB 2009 in grundsätzlichen Punkten das Verhältnis zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Auftragnehmer (nachfolgend fortan Marketing GmbH“ genanntAN“) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwAuftraggeber (fortan „AG“) bei der Vergabe und Auftragsdurchfüh- rung von Bauleistungen. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne Diese AVB 2012 dienen zunächst als Kalkulationsgrundlage zur Erstellung des Ange- botes durch den AN und werden im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss Falle des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) Zustandekommens eines Bauvertrages zwischen dem Karteninhaber AG und dem AN neben den AKB 2009 zu einem integrierenden Bestandteil desselben. Bei Vereinbarung der Marketing GmbH AVB 2012 in Verbindung mit den AKB 2009 sind die auf der Rückseite des Bestellformu- lars gedruckten Einkaufsbedingungen gegenstandslos. Die Gültigkeit allfälliger allgemeiner Geschäftsbedingungen/Verkaufsbedingungen oder sonstiger Vertrags- formblätter des AN ist zur Gänze ausgeschlossen. Diese gelten nur dann, wenn sie vom AG ausdrücklich schrift- lich anerkannt werden. Der bloße Verweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen/Verkaufsbedingungen oder sonstige Vertragsformblätter durch den AN während der Auftragsvorbereitung und -abwicklung stellt auch ohne eine ausdrückliche Zurückweisung derselben durch den AG jedenfalls keine Anerkennung derartiger Bedin- gungen durch den AG dar. Ein gänzlicher oder teilweiser Widerspruch des AN mit Verweis auf die Gültigkeit seiner eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbartVertragsbedingungen oder sonstiger Vertragsformblätter kann im Übrigen zum sofortigen Entzug des Auftrages und seiner Durchführung durch den AG bzw. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der VeranstaltungsörtlichkeitDritte führen. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB Eine diesbezügliche Ersatzvornahme/Selbstvornahme geht ohne jegliche Haftungsbeschränkung zu Lasten des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindAN.

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Samples: Ergänzende Allgemeine Vertragsbedingungen Für Bauleistungen

Geltungsbereich. 1. Die nachstehend geregelten Allgemeinen Einkaufsbedingungen für den Einkauf von Rohstoffen, Schrotten, Wertstoffen, deklassierten Stahlprodukten, Abfällen und ähnlichen Materialien („AEB Rohstoffe“) der ALBA Metall Süd Franken GmbH („ALBA“) gelten für den Einkauf von Rohstoffen, Schrotten, Wertstoffen, deklassierten Stahlprodukten, Abfällen und ähnlichen Materialien ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AEB Rohstoffe abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nur Vertragsbestandteil, soweit ALBA diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese Online-AGB regeln AEB Rohstoffe gelten auch dann, wenn ALBA in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AEB Rohstoffe abweichender Bedingungen des Lieferanten die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwLieferung oder Leistung an den Lieferanten vorbehaltlos ausführt. 2. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne Diese AEB Rohstoffe gelten nur gegenüber Unternehmern im Kurpark“Sinne des § 14 BGB, im Kurhaus-Saal juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen. 3. Diese AEB Rohstoffe gelten für die gesamte künftige Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten und ersetzen ggf. anders lautende, frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbartAllgemeine Einkaufsbedingungen von ALBA. 4. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (Fremdveranstaltungeneinschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustandehaben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB Rohstoffe. Für Fremdveranstaltungen gelten neben den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindALBA maßgebend.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Geltungsbereich. 1.1. Diese Online-AGB regeln allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, der Azamara Club Cruises (vgl. auch Ziffer 16.1), als Veranstalter von Pauschal- und anderen Reisedienstleistungen und Ihnen als derjenigen Person, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet, sowie den Reisenden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwgesetzlichen Regelungen. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne Anderslautende Bestimmungen im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)individuell geschlossenen Reisevertrag gehen diesen AGB vor. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) erklären Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren. 1.2. Mit der persönlichen Anrede (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag„Sie“, Ihnen“) zwischen wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet. 1.3. Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die Azamara Club Cruises bezeichnet (vgl. auch Ziffer 16.1). 1.4. Reisender im Sinne dieser allgemein Geschäftsbedingung ist, wer aufgrund des Reisevertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. 1.5. Sofern Sie und die Reisenden nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Karteninhaber und der Marketing GmbH Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch. 1.6. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen Reisenden werden nicht Bestandteil des Reisevertrages und/oder Beherbergungsvertrages. 1.7. Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wurde Ihnen von uns vor Abschluss der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist Buchung die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nurgesetzlich vorgesehenen Informationen, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindinsbesondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt.

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Samples: General Terms and Conditions

Geltungsbereich. Der Netzbetrieb Strom der Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH (NG-FFO) gibt hiermit seine technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz unter Beachtung der §§ 17 und 19 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07.07.2005 in der jeweils gültigen Fassung und der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern (Anschlussnehmern/Anschlussnutzern) in Niederspannung und Niederdruck vom 01.11.2006, insbesondere gemäß § 20 „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) in der jeweils gültigen Fassung, bekannt. Die Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 (in der jeweils gültigen Fassung) jedermann an ihr Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten. Zusätzlich zu den Bedingungen der NAV gelten die „Ergänzenden Bedingungen zur NAV“ einschließlich aller darin genannten Anlagen. Diese Online-AGB regeln Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die rechtlichen Beziehungen zwischen nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Ahrtal Grundlage der AVBEltV begründet worden sind sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern (Anschlussnehmern/Anschluss- nutzern), die einen Anschluss an das Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung nutzen. Die gesamten Netzanschluss- und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHAnschlussnutzungsbedingungen sind im Internet unter xxx.xxxxx-xxx.xx veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen des Netzbetreibers aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt. Die Herstellung und Montage des Strom–Netzanschlusses im Niederspannungsbereich erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx insbesondere der „TAB NS Nord der Landesgruppe Berlin Brandenburg des BDEW (nachfolgend „Marketing GmbHTAB = Technische Anschlussbedingungen) einschließlich des informativen Anhangs für den Anschluss an das Niederspannungsnetzgenannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. zugehörigen Beiblatt in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindjeweils gültigen Fassung.

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Samples: Ergänzende Bedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln 1.1 Wir, die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing MFC Labs GmbH, Hauptstraße 116Türkenstraße 28, Tourist-Information am Kurpark80333 München (im Folgenden „MFC“, Xxxxxxxxxxxxxxx 00„wir“ oder „uns“) betreiben über unsere mobile Applikation („Tradar App“) eine Plattform rund um das Angebot von kryptographischen Token („Spieler Token“) im Profifußball („Plattform“). Auf der Plattform gibt es einen Marktplatz zum Erwerb und zur späteren Veräußerung von Spieler Token („Marktplatz“). Die erstmalige Ausgabe („Verkauf“) der Spieler Token an unsere Kunden („Nutzer“ oder auch „Du“, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx „Dir“ oder „Dich“) erfolgt auf dem Marktplatz durch uns als Verkäufer und ausgebende Stelle (nachfolgend sog. Marketing GmbH“ genanntErstmarkt“). 1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für den Verkauf von Spieler Token im Erstmarkt, und zwar unabhängig davon, ob Du Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bist. 1.3 Jeder Vertrag zwischen uns und Dir über den Erwerb von Spieler Xxxxx („Vertrag") und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwwird unter Einbeziehung dieser Verkaufsbedingungen geschlossen. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) Das heißt, dass diese Verkaufsbedingungen die einzige vertragliche Grundlage für alle Eigenveranstaltungen den Verkauf von Spieler Xxxxx sind, auf der Marketing GmbH z.B. Du die Spieler Token von uns erwirbst. Etwaige entgegenstehende Allgemeine Bedingungen von Dir sind ausgeschlossen, selbst wenn wir diesen nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen. 1.4 Du kannst die aktuellen Verkaufsbedingungen jederzeit in der „Kleinen Bühne Tradar App abrufen und ausdrucken. Auf Deinen Wunsch senden wir Dir die Verkaufsbedingungen auch in Papierform zu. Hierzu werden die Verkaufsbedingungen gespeichert. 1.5 Auf dem Marktplatz besteht zudem die Möglichkeit, die im KurparkErstmarkt erworbenen Spieler Token wieder zu veräußern (sog. „Zweitmarkt, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter Zweitmarkt treten wir weder als Käufer noch als Verkäufer auf. Solche Geschäfte werden ausschließlich unmittelbar zwischen den Nutzern (FremdveranstaltungenPeer-to-Peer) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindgeschlossen.

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Samples: Verkaufsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen 1.1. Die AVB gelten als integrierter Bestandteil des Anbotes1 und des zwischen dem in Werkvertrag genannten Besteller (in der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend Folge Marketing GmbHAuftraggeber“ „AG“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer Auftragnehmer (nachfolgend in der Folge KarteninhaberAuftragnehmer“ „AN“ genannt) abzuschließenden Werkvertrages. Sie haben für alle Eigenveranstaltungen am Bau beschäftigten Firmen Gültigkeit, insoweit diese vom Auftragnehmer als Subauftragnehmer zu Werkleistungen herangezogen werden und sind vom Auftragnehmer jedem Subauftragnehmer zu überbinden. 1.2. Alle Bedingungen, Liefer- und Vertragsbedingungen udgl. des Auftraggebers sind in vollem Umfang ungültig. 1.3. Entgegenstehende oder von diesen AVB abweichende Bedingungen des Auftragnehmers sind nicht anzuwenden, es sei denn, der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne Auftraggeber hätte schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen oder Ähnliches durch den Auftragnehmer gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die AVB bleiben im Kurpark“, Falle der gänzlichen Unwirksamkeit eines zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrages aufrecht und haben auch für die Ansprüche aus der Rückabwicklung oder Auflösung des Vertrages Geltung. 1.4. Die Gültigkeit der AVB erstreckt sich auch auf Ansprüche im Kurhaus-Saal oder Zuge der Gewährleistung und bei der Abwicklung und Beseitigung von versteckten Mängeln. 1.5. Werden sonstige Vereinbarungen, Zusatzvereinbarungen udgl. im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten Zuge oder neben der Marketing GmbHWerkbestellung getroffen, an denen so gelten die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)AVB vorrangig. 1.6. Mit dem Abschluss Sollten einzelne Punkte oder Teile der AVB ungültig werden, so gelten alle übrigen AVB-Vertragspunkte vollinhaltlich. Einzelne oder mehrere ungültige Vertragspunkte können somit nicht zur Aufhebung des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber Werkvertrages und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindAVB führen.

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Samples: General Terms and Conditions (Avb) for the Engagement of Professionals by the Client

Geltungsbereich. Diese Online(1) Dieses Konzept wird in den folgenden Einrichtun- gen/Bereichen umgesetzt: 1. Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland mit allen Kirchenkreisen, Dekanaten, Propsteien, Kirchengemeinden und sonstigen öffentlich-AGB regeln rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie deren Einrichtungen, sofern diese Einrichtungen keine eigene Rechtspersön- lichkeit besitzen, 2. Evangelische Kirche der Union mit gesamtkirch- lichen Einrichtungen, Werken und Diensten, 3. Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands mit gesamtkirchlichen Einrichtun- gen, Werken und Diensten, 4. Evangelische Kirche in Deutschland mit gesamt- kirchlichen Einrichtungen, Werken und Diensten, 5. andere kirchliche Bereiche (z. B. Freikirchen) auf vertraglicher Grundlage. (2) Dieses Konzept gilt mit Blick auf die rechtlichen Beziehungen zwischen bei der Ahrtal Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHWohlfahrtspflege versicherten Unternehmen nicht – für solche Einrichtungen, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx die als Großbetriebe unter § 2 Absatz 1 der von der Berufsgenossen- schaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrts- pflege erlassenen Unfallverhütungsvorschriften „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntBGV A 6) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer „Betriebsärzte“ (nachfolgend „Karteninhaber“ genanntBGV A 7) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindfallen.

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Samples: Arbeitsrechtsregelung

Geltungsbereich. 1. Diese Online-AGB regeln Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die rechtlichen Beziehungen zwischen mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und sonstigen Veranstaltungsräumen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHHolsteins Mühle zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Hauptstraße 116Bankette, Tourist-Information am KurparkSeminare, Xxxxxxxxxxxxxxx 00Tagungen, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwAusstellungen, Messen etc. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) sowie für alle Eigenveranstaltungen damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen der Marketing GmbH z.B. in Holsteins Mühle. 2. Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber der „Kleinen Bühne im Kurpark“Holsteins Mühle auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, im Kurhaus-Saal haftet er der Holsteins Mühle gegenüber zusammen mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner, sofern der Holsteins Mühle eine entsprechende Erklärung dieser Person vorliegt. 3. Die Überlassung, insbesondere die Unter- oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten Weitervermietung der Marketing GmbHüberlassenen Räume oder eines sonstigen Mietgegenstandes sowie deren Nutzung zu Vorstellungsgesprächen, an denen die Marketing GmbH Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und bedürfen der Marketing GmbH und/oder vorherigen schriftlichen Zustimmung der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbartHolsteins Mühle. Im Falle von Veranstaltungen anderer der Zustimmung der Holsteins Mühle ist der Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist verpflichtet, im Vertrag bzw. in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen allgemeine Pflichten etwaigen Dritten aufzuerlegen, denen er die Marketing GmbH Räume überlässt, und dies Dritten auf im Rahmen eines Mietverhältnisses allgemein bestehende Sorgfaltspflichten, insbesondere zur schonenden Behandlung der Mietsache, hinzuweisen. 4. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Veranstalters finden nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nurAnwendung, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindwenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx 1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntAGB“) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer gelten ausschließlich für Verträge der freesort GmbH (nachfolgend „Karteninhaber“ genanntfreesort“) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt mit Geschäftskunden (nachfolgend „Spielstätten“ genanntAuftraggeber“) über die Erbringung von Brief- beförderungsleistungen, insbesondere die Erbringung von Teilleistungen der Briefbeförderung, die gerichtet sind auf: • die Einlieferung von teilleistungsfähigen Briefsendungen nach Ziffer 1.5. dieser AGB bei einem Briefzentrum der Deutsche Post AG („DPAG”) zur Weiterbeförderung nebst Zustellung an die bestimmungsgemäßen Empfänger im Rahmen eines entsprechenden Vertrages (Vertrag über Konsolidierungsleistungen), • Erbringung eines Abholservice für teilleistungsfähige Leistungen (Ziff. Mit dem Abschluss 1.5. dieser AGB) und nicht teilleistungsfähige Sendungen (Ziff. 1.6. dieser AGB) • die Frankierung von Sendungen, • die Abholung von Sendungen des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und Auftraggebers aus Postfachanlagen der Marketing GmbH DPAG und/oder • auf die Erbringung von vereinbarten Zusatz- und/oder Nebenleistungen. 1.2. Geschäftskunden im Sinne der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen Ziffer 1.1. sind Unternehmer gemäß § 14 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Unter den Begriff der Marketing GmbH gelten Geschäftskunden fallen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, auch wenn diese Onlineihre Leistungen ausschließlich auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbringen. 1.3. Teilleistungen im Sinne dieser AGB als rechtsverbindlich vereinbartsind die Vorsortierung, die Zusam- menführung der Sendungen mit i.S. xxx Xxxx. Im Falle 1.5. dieser AGB teilleistungs- fähigen Briefsendungen anderer Auftraggeber von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) freesort, sowie die Ver- bringung dieser Sendungen zu einem Briefzentrum der DPAG. 1.4. freesort ist alleiniger Gläubiger von Leistungen, die Marketing GmbH nur Vermieterin die DPAG aufgrund der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter freesort und dem Kartenkäufer zustandeAuftraggeber vertraglich vereinbarten Konsolidierungsleistungen erbringt. 1.5. Für Fremdveranstaltungen Teilleistungsfähige Briefsendungen im Sinne dieser AGB sind: • „Standardbrief“ der DPAG, d.h. Gewicht des Briefs bis 20 Gramm, • „Kompaktbrief“ der DPAG, d.h. Gewicht des Briefs bis 50 Gramm, • „Großbrief“ der DPAG, d.h., Gewicht bis 500 Gramm, • „Maxibrief“ der DPAG, d.h., Gewicht bis 1000 Gramm, die maschinenlesbar, ordnungsgemäß freigemacht und an Empfänger im Inland gerichtet sind. 1.6. Alle sonstigen Sendungen (im Vertragsverhältnis zwischen freesort und dem Auftraggeber auch Postkarten) sind keine teilleistungsfähigen und keine rabattfähigen Sendungen. Nicht teilleistungsfähig sind insbesondere auch mit Briefmarken frankierte Sendungen, handschriftliche Sendungen, Bücher- und Warensendungen, Pakete und Päckchen, Einschreiben und Nachnahme- sendungen. 1.7. Es gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH ausschließlich die AGB von freesort. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Fremdveranstalters nurAuftraggebers oder Dritter erlangen keine Geltung und werden von freesort nicht anerkannt, soweit sie diesen Online- sofern den abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. 1.8. Änderungen dieser AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindkann freesort dem Kunden mit einfachem Brief, per E-Mail, De-Mail oder per Fax mitteilen. Soweit daraufhin kein schriftlicher Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei freesort eingeht, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird freesort besonders hinweisen.

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Samples: Agb (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw1. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) Die Bestimmungen des Reisekostenrechts gelten für alle Eigenveranstaltungen Dienstreisen und Dienst- fahrten von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeam- ten. 2. Für Dienstreisen und Dienstfahrten anderer beruflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter finden die Reisekostenvorschriften nach Maßgabe der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne jeweiligen Regelungen Anwendung. 3. Mit Personen, die im Kurpark“, kirchlichen Auftrag tätig werden oder Aufgaben im Kurhaus-Saal kirchlichen Dienst und Interesse wahrnehmen und für die keine besonderen reisekostenrechtli- chen Vorschriften gelten, kann eine Vergütung von Reisekosten nach den Vorschrif- ten des Reisekostenrechts ganz oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten teilweise vereinbart werden. 4. 1 Für Ehrenamtliche gelten die Reisekostenvorschriften, sofern dies vor Antritt der Marketing GmbHDienstreise geregelt ist. 2 Dabei ist eine Bestimmung über den Dienstort zu treffen. 5. Sofern Reisekostenvergütungsansprüche gegen Dritte bestehen, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss scheidet eine Kos- tenerstattung nach den Vorschriften des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindReisekostenrechts aus.

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Samples: Referentenvertrag

Geltungsbereich. 1.1. Leistungen des Auftragnehmers an Gesellschaf- ten des Körber-Konzerns mit Sitz in der Schweiz als Auftraggeber richten sich ausschliesslich nach diesen allgemeinen Einkaufsbedingungen für Dienstleistun- gen (Einkaufsbedingungen) sowie sonstigen schriftli- chen Vereinbarungen der Parteien. 1.2. Mit der Einreichung eines Angebots gelten diese Einkaufsbedingungen vom Auftragnehmer als akzep- tiert. 1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auf- tragnehmers werden selbst dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber diesen nicht ausdrücklich wi- derspricht. 1.4. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) Einkaufsbedingungen gelten bis zum Wi- derruf durch den Auftraggeber auch für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. zukünfti- gen Leistungen des Auftragnehmers, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Ver- einbarte Abweichungen gelten nur für die Leistungen, für die sie schriftlich vom Auftraggeber bestätigt wer- den. 1.5. Leistungen im Sinne dieser Einkaufsbedingungen sind Dienstleistungen aller Art, unter anderem Bera- tungsleistungen, Entwicklungsarbeiten, Transportleis- tungen, Reinigungsarbeiten, Wartungsarbeiten und Montagearbeiten. Für den Einkauf von Waren gelten die „Allgemeine Einkaufsbedingungen für Lieferungen an Gesellschaften des Körber-Konzerns mit Sitz in der „Kleinen Bühne im KurparkSchweiz, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sind.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen 1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche - auch künftigen - Leistungen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx EMEDIAGROUP GmbH (nachfolgend im Folgenden Marketing GmbH“ EMEDIAGROUP" genannt) gegenüber Ihren Kunden (im Folgenden "Nutzer" genannt) im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Erbringung von SaaS-Lösungen und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwdamit zusammenhängenden Service. 1.2. Veranstaltungsbesucher Die Mitarbeiter der EMEDIAGROUP sind nicht berechtigt, von diesen Bedingungen ab- weichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen Zusi- cherungen zu treffen, es sei denn, sie sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt. 1.3. Soweit EMEDIAGROUP dem Nutzer nach den vertraglichen Bestimmungen Leistungen eines Dritten verschafft, gelten hinsichtlich dieser Leistungen ergänzend die Geschäfts- bedingungen des Dritten, sofern sich der Marketing GmbH z.B. Nutzer von diesen vor Vertragsschluss in zu- mutbarer Weise Kenntnis verschaffen konnte. 1.4. Das Waren- und Dienstleistungsangebot der „Kleinen Bühne EMEDIAGROUP nach diesen Bestimmun- gen richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Kurpark“Sinne von § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Be- stellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Nur diese sind Nutzer im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Mit dem Die EMEDIAGROUP lehnt in- soweit unter Geltung dieser Bestimmungen den Vertragsschluss mit einem Verbrau- cher ab. Der Nutzer erklärt bei Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- Vertrags, dass er den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend seiner gewerblichen oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und selbständigen beruflichen Tä- tigkeit zugerechnet werden können. 1.5. Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Nutzers haben nur Gültigkeit, sofern EME- DIAGROUP diese gesondert schriftlich anerkannt hat. Jedenfalls gilt unter den einzel- nen Vereinbarungen folgende Hierarchie der Marketing GmbH und/Festlegungen: - Änderungen entsprechend Ziffer 1.2. - diese Bedingungen - Einkaufs- oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB Geschäftsbedingungen des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindNutzers Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen oder Unklarheiten stets Vorrang vor den nachfolgend genannten Bestimmungen.

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Samples: Nutzungsvertrag Über Software as a Service (Saas)

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln 1.1 Dieser Tarifvertrag gilt für Verträge, die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal dem NDR und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwarbeitnehmerähnli- chen Personen im Sinne des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche Personen vom 30. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. September 1977 in der „Kleinen Bühne mit Wirkung vom 01. Juli 1996 gültigen Fassung über von ihnen geschaffene urheberrechtlich geschützte Werke abgeschlossen werden, unge- achtet in welcher Form diese abgeliefert werden (z. B. Manuskript, sendefertiger Bei- trag). Er enthält tarifvertragliche Mindestbedingungen. 1.2 Der Tarifvertrag gilt nicht für Verträge, die zwischen dem NDR und Arbeitnehmern im Kurpark“, Sinne der Ziffern 111.1 und 111.2 des Manteltarifvertrages des NDR abgeschlossen werden. (Für Beschäftigte im Kurhaus-Saal oder Sinne der Ziffer 1.1 des Tarifvertrages für auf Produkti- onsdauer Beschäftigte des NDR gilt dieser Tarifvertrag über die Urheberrechte ar- beitnehmerähnlicher Personen nur, wenn und soweit dies im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten Beschäftigtenvertrag ausdrücklich vereinbart ist.). 1.3 Der Tarifvertrag findet keine Anwendung, wenn der Marketing GmbH, Mitarbeiter die Senderechte an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf seinem Werk einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber Verwertungsgesellschaft übertragen hat und der Marketing GmbH und/NDR die Rechte von dieser Verwertungsgesellschaft erwirbt. 1.4 Der NDR verpflichtet sich, mit Xxxxxxxx, die ihre Leistungen im Wesentlichen ohne Beschäftigung von künstlerisch oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle publizistisch tätigen Personen erbringen, keine von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sinddiesem Tarifvertrag abweichenden allgemeinen Regelungen zu verwenden.

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Samples: Tarifvertrag Über Die Urheberrechte Arbeitnehmerähnlicher Personen

Geltungsbereich. 1 (1) Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen Vereinbarung wird zwischen dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) Deutschen Demokratischen Republik und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen Bund der Marketing GmbH z.B. Evangelischen Kirchen in der „Kleinen Bühne Deutschen Demokratischen Republik für die - Evangelische Landeskirche Anhalt - Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg - Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebietes - Evangelische Landeskirche Greifswald - Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs - Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen - Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens - Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen sowie für die Evangelische Kirche der Union, die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche und den Bund der Evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Re- publik abgeschlossen.1 (2) Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten für die in den im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark Absatz 1 genannten Kirchen auf Lebenszeit angestellten Pfarrer und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt andere Mitarbeiter (nachfolgend „Spielstätten“ nachstehend Mitar- beiter genannt), für die die arbeitsrechtlichen Bestimmungen gemäß § 2 der Anordnung vom 18. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Januar 1958 über die arbeitsrechtliche Stellung der in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten (z.B. Konzert- GBl. I Nr. 8 S. 84) nicht zur Anwendung kom- men. Mitarbeiter und deren Hinterbliebene, die am 31. Dezember 1979 ein Ruhegehalt oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist eine Hinterbliebenenversorgung gemäß den kirchenrechtlichen Regelungen beziehen, erhalten Renten nach dieser Vereinbarung, wenn die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindin dieser Vereinbarung geforderten Voraus- setzungen vorliegen.

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Samples: Vereinbarung Über Die Rentenversorgung Für Auf Lebenszeit Angestellte Mitarbeiter Der Evangelischen Kirchen Und Deren Hinterbliebene

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln 1.1. Die vorliegenden Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen (nach- folgend BMAB) gelten für alle Verträge über die rechtlichen Beziehungen zwischen Bereitstellung (Vermietung) von Ausstellungsflächen für die Errichtung eines Messestandes bei Eigenveranstaltungen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events im IGA Park Rostock. 1.2. Die Vermietung nach Ziffer 1.1. der BMAB erfolgt durch die inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events (nachfolgend inRostock GmbH), Hauptstraße 116vertreten durch die Geschäftsführung, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx. Die Abwicklung des Mietvertrags erfolgt über den Messe- Geschäftsbereich der inRostock GmbH, Xxx XxxxxxxxXxxxxXxxxx 0-Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. 1.3. Die Vermietung nach Ziffer 1.1. der BMAB erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntAMAB) und der Parkordnung des IGA Parks und dieser Bedingungen zwischen dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer Mieter (nachfolgend „Karteninhaber“ genanntAussteller) für alle Eigenveranstaltungen und der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing inRostock GmbH, an denen wobei die Marketing besonderen Regelungen in diesen Bedingungen den AMAB vorgehen. Die von der inRostock GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)ausgehändigten BMAB sind fester Bestandteil der AMAB. 1.4. Mit Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen des Ausstellers gelten nur, wenn die inRostock GmbH diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. 1.5. Werden mit dem Aussteller schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen, haben diese Vereinbarungen stets Vorrang gegenüber der entsprechenden Regelung innerhalb dieser Vertragsbedingungen. 1.6. Die BMAB gelten gegenüber Personen, die bei Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Vertrags in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, Firmen, Kaufleuten, juristischen Personen des Privatrechts und des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindUnternehmen).

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Samples: Messe Und Ausstellungsbedingungen

Geltungsbereich. 1. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Xxxx erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Residenz Am Malerwinkel für den Xxxx (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff Marketing GmbHHotelaufnahmevertraggenannt) umfasst und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer Als Vertragspartner und Beherbergungsbetrieb für alle Gäste und Besteller gilt die Firma Residenz Am Malerwinkel GmbH & Co. KG (nachfolgend Residenz), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im KurparkResidenz Am Malerwinkel Pflege und Betreuung Verwaltungs-GmbH“, im Kurhaus-Saal diese vertreten durch die vertretungsberechtigten Geschäftsführer mit Einzelvertretungsberechtigung, Xxxxx Xxxxx Xxxxx und Xxxxx Xxxxxx Xxxxxx. 2. Die Unter- oder im Kurpark Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Residenz Am Malerwinkel in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbHTextform, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)wobei § 540 Abs. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit sie diesen Online- AGB der Kunde nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindVerbraucher ist. 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Geltungsbereich. (1) Diese Online-AGB regeln Vereinbarung gilt für den Konzern in Deutschland und die rechtlichen Beziehungen zwischen Unternehmen in Polen, die vom Stadtwerke Leipzig- Konzern mehrheitlich beherrscht werden. Folgende Unternehmen sind das derzeit: - ZEC „STAR PEC“ Sp. z o.o. Starogard Gdanski (2) Sollten weitere Beteiligungen im Geltungsbereich des EBRG dazu kommen, sind diese unverzüglich in diese Vereinbarung auf zu nehmen. (3) Vor Verkauf oder Teilverkauf eines der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHUnternehmen, Hauptstraße 116das Vertragsbestandteil ist, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx ist über die Auswirkungen auf den Europäische Betriebsrat eine Beratung des Europäischen Betriebsrates einzuberufen. (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt4) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) Diese Vereinbarung gilt für alle Eigenveranstaltungen Unternehmen, auf die der Marketing GmbH z.B. Stadtwerke- Leipzig- Konzern beherrschenden Einfluss auf die jeweilige unternehmerische Führung ausüben kann. Dieser beherrschende Einfluss auf die unternehmerische Führung wird in der „Kleinen Bühne Anlage 2 definiert. (5) Arbeitnehmervertretungen in Gesellschaften, bei denen der Stadtwerke- Leipzig- Konzern nur über eine Minderheitsbeteiligung verfügt, können im Kurpark“Einvernehmen mit der Zentralen Leitung zu den Sitzungen des EBR eingeladen werden. (6) Der Stadtwerke- Leipzig- Konzern verpflichtet sich, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark Akquisitionen und Kooperationen in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit den vom Geltungsbereich erfassten Ländern Europas unverzüglich dem Abschluss Vorsitzenden des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindEuropäischen Betriebsrates mitzuteilen.

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Samples: European Works Council Agreement

Geltungsbereich. Diese OnlineDie nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen im Verhältnis zwischen dem Mieter und Ferienwohnung Xxxxxxx Xxxxx; Xxxxx-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Xxxxxx-Xxxxxx 00; 00000 Xxxxxxxxxx sowie Vermietungsbüro Xxxxxxxxxxxxx XxxX, Xxxx xxx Xxxxxxxxx / Xxxxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxxxxxx sowie der Ahrtal Eigentümer*innen der Mietobjekte. Der Mietvertrag wird im Namen der Ferienwohnung Xxxxxxx Xxxxx sowie Vermietungsbüro Heiligenhafen und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing mit Vollmacht der Eigentümer*innen des jeweiligen Mietobjektes abgeschlossen. Dieser, nicht Ferienwohnung Xxxxxxx Xxxxx sowie Vermietungsbüro Heiligenhafen GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) ist Vermieter der Wohnung. Die Ferienwohnung Xxxxxxx Xxxxx sowie Vermietungsbüro Heiligenhafen GmbH ist nur als Vermittler tätig und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne erbringt die Vermietungsleistung im Kurpark“, Namen und für Rechnung des Vermieters. Die Ferienwohnung Xxxxxxx Xxxxx sowie Vermietungsbüro Heiligenhafen GmbH sind keine Reiseveranstalter im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)Sinne von § 651 a Abs. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande1 BGB. Für Fremdveranstaltungen gelten neben die Erfüllung der Hausordnung Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindVermieter.

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Samples: Mietvertrag

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln 1. Der vorliegende GAV gilt für alle Betriebe im Kanton Zürich, die rechtlichen Beziehungen zwischen Mitglied des Autogewerbe- Verbandes der Ahrtal Sektion Zürich sind sowie für alle im Stunden-, Wochen- oder Monatslohn von diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer. Ausgenommen ist das leitende Personal wie Betriebsleiter, Werkstättechefs und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHKundendienstberater sowie Autoverkäufer, Hauptstraße 116Kiosk-, Tourist-Information am KurparkShop- und Büropersonal. Sämtliche auf Personen bezogene Bezeichnungen in diesem Vertrag gelten für Angehörige des männlichen und des weiblichen Geschlechts. 2. Dem vorliegenden GAV können auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Xxxxxxxxxxxxxxx 00die den vertragsschliessenden Verbänden nicht angehören, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) beitreten. Der Anschluss von Nichtverbandsfirmen an diesen Vertrag erfolgt durch das Ausfüllen und die Unterzeichnung des "Anschlussvertrages" - Anhang I dieses GAV - durch die vertragsschliessende Firma und die Vertragsparteien. Arbeitnehmer haben dazu die "Anschlusserklärung" - Anhang II dieses GAV - auszufüllen und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwArbeitgeber abzugeben. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer Die Anschlussfirma hat an die Vertragsgemeinschaft einen Unkostenbeitrag von Fr. 200.-- pro Jahr zuzüglich zwei Promille der vorjährigen Lohnsumme gemäss Abrechnung mit der AHV zu entrichten (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genanntsiehe Anhang I dieses GAV). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sind.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx JobRocker International GmbH (nachfolgend im Folgenden Marketing GmbH“ genanntJobRocker“) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwKunden. 1.2. Veranstaltungsbesucher Entgegenstehende, abweichende oder Kartennutzer ergänzende Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis derselben nicht Vertragsbestandteil, ausgenommen ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.3. Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit JobRocker abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher nicht zwingender Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden. Für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen JobRocker und dem Kunden wird als Gerichtsstand der Sitz von JobRocker (nachfolgend „Karteninhaber“ genanntWien) für alle Eigenveranstaltungen vereinbart. 1.4. JobRocker berät ihre Kunden bei der Marketing GmbH z.B. in Suche und Auswahl von Bewerbern (Fach- und Führungskräfte) aus den verschiedensten Bereichen der „Kleinen Bühne im Kurpark“Wirtschaft. Es wird zwischen dem Kunden und JobRocker ein Vermittlungsvertrag (Auftrag) abgeschlossen. Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung seitens des Kunden besteht jedoch nicht. JobRocker ist verpflichtet, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten seine Vermittlungsdienstleistung mit der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu erbringen. Mit dem Abschluss Xxxxxxx des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und Vertragsangebotes erklärt der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindKunde seine Auftragserteilung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Geltungsbereich. Diese Finnland-Reiseshop – Suomi Travel betreibt dieser Internetseite ein Online-AGB regeln Reiseportal für Reiseanfragen. Finnland-Reiseshop vermittelt ausdrücklich im fremden Namen einzelne Reiseleistungen, z.B. Pauschalreisen der Veranstalter aus Finnland, Fährtransporte, Unterkünfte, Aktivitäten, Mietwagen etc. und so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners des Reisenden. Finnland-Reiseshop – Suomi Travel tritt hinsichtlich Leistungen Dritter ausschließlich als Vermittlerin der Touristikleistungen der jeweiligen Leistungsträger auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung dieser Leistungsträger. Die Internetseite stellt ein Onlinesystem für die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal Beschaffung und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHdie Vermarktung von touristischen Dienstleistungen (Hotels, Hauptstraße 116Aktivitäten, Tourist-Information am KurparkProgramme, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntReisepakete) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)Veranstaltungsleistungen vor. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbartBuchungsanfrage über unsere Webseiten geben Sie eine unverbindliche Anfrage und gehen Sie zum Vertragsverhältnis mit dem Leistungsanbieter ein, bei dem Sie buchen. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist Es gelten die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter Reservierungs- und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB Stornobedingungen des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindgebuchten Leistungsträgers in Finnland.

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Samples: Reisevermittlungsvertrag

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Unternehmens EPILOG, d.o.o. gelten für alle zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHdem Unternehmen EPILOG, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) d.o.o. und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer Vertragspartner (nachfolgend im Weiteren: Karteninhaber“ genanntAuftraggeber“) abgeschlossenen Verträge für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne vom Unternehmen EPILOG, d.o.o. erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen, ohne dass es im Kurpark“Einzelfall einer Berufung auf die AGBs seitens EPILOG, d.o.o. bedarf. Sie werden vom Auftraggeber mit Unterzeichnung des Vertrags oder dessen Annahme, sollte kein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, mit dem Waren- oder Dienstleistungsempfang (Vertragserfüllung), anerkannt. Die AGBs werden auch für evtl. weitere Geschäfte zwischen den Vertragsparteien anerkannt. Die AGBs sind jederzeit auf unserer Internetseite im Kurhaus-Saal Dokument Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Epilog zugänglich und können vom Auftraggeber gespeichert und jederzeit erneut ausgedruckt werden. Xxxxxx der Auftraggeber den Auftrag erteilt, gilt, dass ihm die AGBs einschließlich Garantiebedingungen gänzlich bekannt sind. Jegliche allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen nicht zur Anwendung, ungeachtet abweichender Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, ungeachtet dessen, wo und in welcher Form diese veröffentlicht sind und ungeachtet dessen, ob sie EPILOG, d.o.o. bekannt sind. Bei widersprüchlichen Bestimmungen des zwischen dem Unternehmen EPILOG, d.o.o. und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags sowie den Bestimmungen dieser AGBs, haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang. Zur Gültigkeit von Änderungen oder Nebenabreden bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien. Schriftlich bestätigte Änderungen oder Nebenabreden gelten nur für das jeweilige Einzelgeschäft. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen nur dann zur Anwendung, wenn sie für jeden Einzelfall ausdrücklich schriftlich von EPILOG, d.o.o. bestätigt werden und nur im Kurpark bestätigten Xxxxxx. Die Bestätigung hat ausdrücklich zu sein und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten kann nicht durch eine konkludente Handlung (z. B. einer Auftragsbestätigung) erfolgen. In Einklang mit dem Datenschutzgesetz der Marketing GmbHRepublik Slowenien sowie der einschlägigen EU- Gesetzgebung erklärt EPILOG, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)d.o.o., dass etwaige personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich für den Bedarf der Vertragserfüllung und der Gewährleistung des Supports für den Auftraggeber verarbeitet werden. An Dritte übermittelte Daten haben nie über den Umfang des genannten Zwecks hinauszugehen. Mit der Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber der Übertragung der Daten in das EDV-System zu. EPILOG, d.o.o. wird in jedem Fall die in Zusammenhang mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und Datenschutz von verbindlichen Vorschriften als verpflichtend festgelegte Maßnahmen treffen. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGBs ungültig sein sollten, nimmt dies keinen Einfluss auf deren prinzipielle Rechtsgültigkeit sowie auf die Gültigkeit sonstiger Bestimmungen dieser AGBs. In diesem Falle treffen die Vertragsparteien eine Vereinbarung, die der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindungültigen sinngemäß möglichst nahe kommt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online(1) Dieses Konzept wird in den folgenden Einrichtungen/Bereichen umgesetzt: 1. Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland mit allen Kirchenkreisen, De- kanaten, Propsteien, Kirchengemeinden und sonstigen öffentlich-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Körper- schaften, Anstalten und Stiftungen sowie deren Einrichtungen, sofern diese Einrich- tungen keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, 2. Evangelische Kirche der Ahrtal Union mit gesamtkirchlichen Einrichtungen, Werken und Bad NeuenahrDiensten, 3. Vereinigte Evangelisch-Ahrweiler Marketing GmbHLutherische Kirche Deutschlands mit gesamtkirchlichen Ein- richtungen, Hauptstraße 116Werken und Diensten, 4. Evangelische Kirche in Deutschland mit gesamtkirchlichen Einrichtungen, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) Werken und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwDiensten, 5. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages andere kirchliche Bereiche (z.B. Konzert- oder TheaterbesuchsvertragFreikirchen) zwischen dem Karteninhaber auf vertraglicher Grundlage. (2) Dieses Konzept gilt mit Blick auf die bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- dienst und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte Wohlfahrtspflege versicherten Unternehmen nicht für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB solche Einrichtungen, die als rechtsverbindlich vereinbartGroßbetriebe unter § 2 Abs. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter 0 xxx xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege erlassenen Unfallverhütungsvorschriften „Fachkräfte für Arbeits- sicherheit“ (FremdveranstaltungenBGV A6) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sind„Betriebsärzte“ (BGV A7) fallen.

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Samples: Vereinbarung Betreffend Präventionskonzept Arbeitssicherheit Und Gesundheitsschutz

Geltungsbereich. Diese Online-1. Mit der erfolgreichen Registrierung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen EPH und den Nutzern der Plattform gemäß diesen AGB regeln über die rechtlichen Beziehungen zwischen Nutzung der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Plattform zustande (nachfolgend Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im KurparkPlattformnutzungsvertrag, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). 2. Mit dem erfolgreichen Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Identifizierungsverfahrens nach den anwendbaren Geldwäschebestimmungen (z.B. Konzert- oder TheaterbesuchsvertragGeldwäschegesetz bzw. Finanzmarkt- Geldwäschegesetz) zwischen dem Karteninhaber schließen der Nutzer und der Marketing GmbH EPH gemäß diesen AGB einen Vertrag über die Vermittlung von Wertpapieren und/oder Vermögensanlagen/Geldanlagen („Vermittlungsvertrag“). Erst mit erfolgreichem Abschluss des Identifizierungsverfahrens und Abschluss des Vermittlungsvertrages kann der Nutzung Nutzer ein bestimmtes Wertpapier oder eine bestimmte Vermögensanlage/Geldanlage zu erwerben. 3. Mit der Erteilung des ersten Auftrages für den Erwerb eines Wertpapieres/einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen Vermögensanlage beauftragt der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbartNutzer EPH zugleich, auf seinen Namen und auf seine Rechnung ein Wertpapierdepot bei der Baader Bank Aktiengesellschaft („Vermittlungsvertrag Wertpapierdepot“) zu eröffnen. Im Falle eines Erwerbs eines elektronischen Wertpapiers in Form von Veranstaltungen anderer Veranstalter tokenbasierten Schuldverschreibungen beauftragt der Nutzer EPH zugleich, auf seinen Namen und auf seine Rechnung ein digitales Schließfach zu eröffnen (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit„Vermittlungsvertrag digitales Schließfach“), um es dem Nutzer zu ermöglichen, diese elektronischen Wertpapiere zu verwahren und zu transferieren. Der Nutzer stimmt zu, dass EPH im Namen des Nutzers ein digitales Schließfach entweder bei der Upvest GmbH, Xxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx oder bei der Tangany GmbH, Xxxxx-Xxxxxxx- Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxx eröffnen wird („Anbieter des digitalen Schließfachs“). 4. Das Rechtsverhältnis zwischen EPH und den Nutzern der Plattform richtet sich ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen dieser AGB. Das Rechtsverhältnis zwischen EPH und Besuchern der Plattform wird ebenfalls ausschließlich durch die folgenden Bestimmungen dieser AGB geregelt. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter Anbieter des digitalen Schließfachs und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben den Nutzern richtet sich hingegen nach den Bestimmungen der Hausordnung Nutzungsbedingungen des Anbieters des digitalen Schließfachs, die nicht Gegenstand der Marketing GmbH die vorliegenden AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. 1. Diese Online-AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen Abschluss, Inhalt und Abwicklung sämtlicher Verträge (insbesondere für Werkverträge und Kaufverträge mit Montage) zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Firma Gassmann Gartengestaltung GmbH / Gassmann Gartenträume GmbH / Gassmann Unterhalt Buchs GmbH (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntim Folgenden: Firma) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer Kunden bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer der Kundin (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, Folgenden: Kunde) im Kurhaus-Saal oder im Kurpark Zusammenhang mit Gartenumgestaltungen und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten Neuanlagen, Bepflanzung, Garten unterhalt, Natursteinarbeiten und Garteneinrichtungen wie Gartenhäuser, Biotope, Zäune, Pergola, Garagenunterstände, Beleuchtungen, Whirlpools, Bodenbeläge, Malerarbeiten, Fenster, Küchen, Innenausbauten etc. 2. Diese AGB’s gelten vom Kunden mit der Marketing GmbHBestellung als akzeptiert. 3. Vertragsbedingungen, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)welche von diesen AGB’s abweichen, müssen zwischen der Firma und dem Kunden schriftlich vereinbart werden. 4. Die Firma akzeptiert keine von diesen AGB’s abweichenden Bedingungen des Kunden. 5. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages diesen AGB’s wird das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (z.B. Konzert- oder TheaterbesuchsvertragUN-Kaufrecht, CISG) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindausdrücklich ausgeschlossen.

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Samples: Mietvertrag Pferdeanhänger

Geltungsbereich. 1.1 Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal Bedingungen gelten für Installationen, Montagen, Inbetriebnahmen, Inspektionen, Wartungen, Störungsbeseitigungen und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Reparaturen (nachfolgend „Marketing GmbHKundendienstleistungen“ oder „Leistungen“ genannt), die die heat 11 GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) im Rahmen von (Werk-) Liefer- oder selbständigen Montage-, Inbetriebnahme- oder Reparaturverträgen übernimmt, und ergänzen die individuellen Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwKunden und Auftragnehmer. 1.2 Der Kunde erkennt mit der Auftragserteilung diese Montagebedingungen und deren vorbehaltlose Umsetzung an. Veranstaltungsbesucher Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Kundendienst- oder Kartennutzer Montageleistung maßgebend. 1.3 Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags des Kunden durch den Auftragnehmer zustande. Die Schriftform der Auftragsbestätigung wird auch durch Textform mittels z. B. E-Mail oder Telefax gewahrt. 1.4 Von diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen in den individuellen Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie von beiden Parteien unterzeichnet oder in der Form der Ziffer 1.3 bestätigt sind. Soweit diese Montagebedingungen keine Regelung treffen, gelten die „Allgemeine Einkaufsbedingungen der heat 11 GmbH & Co. KG für Werklieferungen und Montagearbeiten“, die auf der Homepage des Auftragnehmers unter xxx.xxxx00.xxx einsehbar sind, entsprechend. 1.5 Von diesen Montagebedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 1.6 Ist ein Reparatur- oder Montagegegenstand (nachfolgend „KarteninhaberLeistungsgegenstand“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen nicht vom Auftragnehmer geliefert, so hat der Marketing GmbH z.B. in Kunde auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzuweisen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche stellt der „Kleinen Bühne im Kurpark“Kunde den Auftragnehmer ohne Rücksicht auf sein Verschulden von allen Ansprüchen Dritter frei, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark die gegen den Auftragnehmer wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten Kosten, die der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH Auftragnehmer zur Vermeidung und/oder Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der VeranstaltungsörtlichkeitKunde. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustandeKunde ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht berechtigt, dessen Personal für Arbeiten heranzuziehen, die nicht Gegenstand des Vertrages sind. Für Fremdveranstaltungen gelten neben Arbeiten, die ohne besondere Anweisung des Auftragnehmers auf Anordnung des Bestellers ausgeführt werden, übernimmt der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sind.Auftragnehmer keine Haftung

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Samples: General Terms and Conditions

Geltungsbereich. 1.1. Diese Online-AGB regeln allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, der UNIque Reisen GmbH & Co. KG, als Veranstalter von Pauschalreisen und Ihnen als derjenigen Person, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages an- bietet, sowie den Reisenden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwgesetzlichen Regelungen. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne Anderslautende Bestimmungen im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)in- dividuell geschlossenen Reisevertrag gehen diesen AGB vor. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) er- klären Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren. 1.2. Mit der persönlichen Anrede (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag„Sie“, Ihnen“) zwischen wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbe- dingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet. 1.3. Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unserer- seits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Ge- schäftsbedingungen die UNIque Reisen GmbH & Co. KG bezeichnet. 1.4. Reisender im Sinne dieser allgemeinen Ge- schäftsbedingungen ist, wer aufgrund des Reise- vertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. 1.5. Sofern Sie und die Reisenden nicht perso- nenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Karteninhaber und der Marketing GmbH Reisevertrag geschuldete Gegen- leistung gesamtschuldnerisch. 1.6. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen Reisenden werden nicht Bestandteil des Reisevertrages und/oder Beher- bergungsvertrages. 1.7. Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wurden Ihnen von uns vor Abschluss der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist Buchung die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nurgesetzlich vorgesehenen Informationen, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindins- besondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Geltungsbereich. Diese Online1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Beauftragungen mit Auftraggeber ausschließlich nach Maßgabe der IT-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. AEB in der „Kleinen Bühne zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Fassung zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftragnehmers sind für den Auftraggeber nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Die IT-AEBs gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftragnehmers, die vom Auftraggeber nicht explizit schriftlich anerkannt wurden, Lieferungen vorbehaltlos annehmen. 2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, werden folgende – in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung – Dokumente Bestandteile der jeweiligen Beauftragung: - Betriebsmittelvorschriften der Volkswagen Gruppe - Vertragsbedingungen zur Sicherheit in der Lieferkette und zum Ursprungsnachweis des Auftraggebers / der Volkswagen Gruppe - Anforderungen zur Nachhaltigkeit in den Beziehungen zu Geschäftspartnern (Code of Conduct für Geschäftspartner) der Volkswagen Gruppe. Diese sind unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx einzusehen, zu speichern und auszudrucken. 3. Erbringt der Auftragnehmer Vertragsleistungen in den Räumen/auf dem Gelände des Auftraggebers werden die geltenden Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Ordnungsvorschriften, die der Auftragnehmer unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx einsehen, speichern und ausdrucken kann (vgl. hierzu auch Ziff. IV.12) Bestandteil der jeweiligen Beauftragung. 4. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, wird Bestandteil der jeweiligen Beauftragung die gemäß Ziff. XXV abgeschlossene GIeheimhaltungsverpflichtungs- erklärung. 5. Sollte der Auftraggeber im Kurpark“begründeten Einzelfall die Geltung von Lizenzbedingungen/Nutzungsbedingungen des Auftragnehmers oder Dritter vereinbaren, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark was nur wirksam ist, wenn dies ausdrücklich und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten schriftlich erfolgt, so finden ausschließlich Regelungen Anwendung, welche Art und Umfang der Marketing GmbHNutzungsrechte regeln. Keine Anwendung finden darüber hinausgehende Regelungen, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH insbesondere zu Mängelrechten, zur Haftung auf Schadensersatz, zum anwendbaren Recht und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte zum Gerichtsstand. 6. Gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die IT-AEB auch für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Onlinealle künftigen Beauftragungen über IT- und/oder TK-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindLeistungen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Wartungsbedingun- gen („AGWB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Health Com- munication Service GmbH (nachfolgend Marketing GmbH“ genanntHCS“) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer Kunden, unabhängig davon, welche Art eines Rechtsgeschäftes abgeschlossen wird. HCS erklärt nur aufgrund der vorliegenden AGWB kontrahieren zu wollen. 1.2. Sie gelten insbesondere auch für sämtliche künftigen Folge- und Zu- satzgeschäfte, Erweiterungen und Abänderungen der Leistungen und Wartungsleistungen, auch dann, wenn bei einem Einzel- oder Teilauftrag im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen auf die AGWB nicht besonders Bezug genommen wird. 1.3. Die AGWB gelten, soweit nicht separate schriftliche Vereinbarungen zwischen HCS und dem Kunden etwas Abweichendes vorsehen. 1.4. Die Abschnitte A, D und E gelten für alle Leistungen von HCS, die Abschnitte B und C kommen bei den für den sie sachlich zutreffenden Leistungsverhältnissen zusätzlich zur Anwendung. 1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abbedun- gen. 1.6. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGWB. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGWB gibt HCS dem Kunden per E-Mail oder per Bildschirmdialog in der HCS-Software bekannt. Sofern der Kunde nicht binnen einem Monat ab Verständigung Widerspruch erhebt, gelten die Änderungen als geneh- migt. Darauf wird HCS ausdrücklich hinweisen. Die jeweils aktuelle Fas- sung der AGWB ist auf der Website von HCS unter xxx.xxx.xxx/xx-xxx- downloads abruf- und downloadbar und kann jederzeit bei HCS angefor- dert werden. 1.7. Sofern es sich um Lieferungen und Leistungen von Dritten handelt („Fremdprodukte“), werden die den Fremdprodukten beiliegenden bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH elektronisch übermittelten Lizenz- und/oder Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindjeweiligen Hersteller in den Vertrag mit einbezogen.

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Samples: General Terms and Conditions

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf sämtliche Verträge Anwendung, die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHüber Leistungen geschlossen werden, Hauptstraße 116die unter xxx.xxxxxxxxx.xxx, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbHWebseitegenannterbracht werden. Vertragspartnerin des Kunden wird die Grover Finance I UG (Holzmarktstr. 11, 10179 Berlin, Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Handelsregisternummer: 181384B, Umsatzsteuer- Identifikationsnummer DE300852104) nachfolgend „Anbieter“ oder „Grover“. Grover wird bei Vertragsschluss durch ihre Muttergesellschaft, die Grover Group GmbH (Holzmarktstr. 11, 10179 Berlin, Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Handelsregisternummer: 166467B, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE300852104) vertreten, nachfolgend „Grover Group“. Grover Group nimmt in Stellvertretung von Xxxxxx auch die Rechte und Pflichten aus den Verträgen wahr und wickelt diese für Grover ab. Einige Regelungen der AGB haben für den Kunden nur dann Geltung, wenn er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB oder Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Der Kunde ist Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, wenn er die Leistungen des Anbieters zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Anbieter weist in dem jeweiligen Einzelfall ausdrücklich auf die eingeschränkte Geltung hin. Die zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwKunden getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden AGB, den Datenschutzbestimmungen sowie der Miet- und Kauf- Bestätigung. Veranstaltungsbesucher Abweichende oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen ergänzende Regelungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Marketing GmbH z.B. in Anbieter der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die AGB können hier als PDF angezeigt und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeitabgespeichert werden. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindKunde ist auch zum Ausdruck berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing Die MIFLORA GmbH, Hauptstraße 116Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxx, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx xxx.XXXXXXX.xx (nachfolgend „Marketing MIFLORA GmbH", „MIFLORAgenannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstättenwir“ genannt), betreibt unter der Internet-Adresse xxx.XXXXXXX.xx einen Online-Shop und Versand für Blumen mit der Anschrift: MIFLORA GmbH, Xxxxxxx. Mit 0, 00000 Xxxxxxx. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen der MIFLORA GmbH und dem Kunden. Die Geschäftsabwicklung und Lieferung erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sämtlichen mit uns aufgrund der Angebote auf unseren Internetseiten oder per Telefon und anschließendem Bestätigungsschreiben geschlossenen Verträgen zugrunde liegen. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung und Leistung vorbehaltlos ausführen. Bei sämtlichen Bestellungen, die der Besteller im Internet durch Setzen des Hakens im Kontrollfeld „Die AGB habe ich zur Kenntnis genommen und mit ihrer Geltung bin ich einverstanden." bestätigt, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ihm als gelesen und verstanden erklärt und akzeptiert. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Gegenüber Unternehmern gelten diese Online-AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben. Werden als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter Samstagen, Sonntagen und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindgesetzlichen Feiertagen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. 1.1 Für Kleinanzeigen, die auf Domain xxxxxxxx.xx sowie im gedruckten Cyclinfo Magazin aufgegeben werden, gelten die vorliegenden Vertragsbedingungen. Sie gelten für Nutzer aus der Schweiz und anderen Staaten. 1.2 Die Vertragsbedingungen schliessen sämtliche Aufträge mit ein, die auf der Domain xxxxxxxx.xx aufgegeben werden. Diese ist eine reine Weiterleitungsadresse auf den Kleinanzeigen-Marktplatz von xxxxxxxx.xx und beinhaltet dieselben Leistungen. 1.3 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen sind Teil des Kleinanzeigen-Vertrags und werden vom Nutzer durch ein Click-Wrap-Agreement akzeptiert. Sie können unabhängig vom Kauf einer Kleinanzeige jederzeit auf dem Online-AGB regeln Portal abgerufen werden. 1.4 Der Vertrag sowie die rechtlichen Beziehungen zwischen Vertragsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht. Sofern in diesem Vertrag nicht anders definiert, gelten die Bestimmungen über den Kaufvertrag nach schweizerischem Obligationenrecht sowie die anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur. 1.5 Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit des Vertrages davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt werden. 1.6 Für Abonnements der Ahrtal Publikationen der Genossenschaft Cyclinfo und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH Werbeinserate gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindseparate Vertragsbedingungen.

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Samples: Kleinanzeigen Vertrag

Geltungsbereich. 1.1. Diese Online-AGB regeln Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“) finden Anwendung auf alle Verträge über den Einkauf von Waren und den Bezug von Dienst- und Werkleistungen durch die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing DuMont Mediengruppe GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH& Co. KG sowie durch die Unternehmen, an denen die Marketing DuMont Medi- engruppe GmbH Veranstaltungen durchführt & Co KG direkt oder indirekt beteiligt ist (nachfolgend Spielstätten“ genannt)DMG“) oder durch dritte Gesellschaften, für die DMG im Auftrag die Einkaufs- dienstleistung erbringt. 1.2. Alle Bestellungen durch DMG erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der jeweils gültigen AEB, es sei denn zwischen den Parteien ist eine Individualvereinbarung geschlossen worden, die die Einbeziehung der AEB ausschließt. Die AEB gelten auch für alle künftigen Ge- schäftsbeziehungen, auch wenn sie später nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder Bestätigung der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen Bestellung durch DMG, spätestens mit der Marketing GmbH Auslieferung der Ware an DMG, gelten diese Online-AGB AEB als rechtsverbindlich vereinbartangenommen. Im Falle Hinweise auf eigene Geschäftsbedingungen in Auftragsbestätigungen oder Angeboten sind unwirksam. Derartigen Bedingungen wird hiermit widersprochen. Die vorbehaltlose Annahme von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin Lieferungen/Leistungen, deren Bezahlung oder sonstiges Stillschweigen zu abweichenden Bedingungen des Auftragnehmers, gelten auch bei deren Kenntnis nicht als Anerkennung durch DMG. 1.3. Bestellungen durch DMG erfolgen schriftlich oder elektronisch. Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündlich, telefo- nisch oder sonst wie formlos erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Veranstaltungsörtlichkeitnachträglichen schriftlichen Bestätigung. 1.4. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag Ein Vertrag zwischen Auftragnehmer und DMG kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer grundsätzlich durch vorbehaltlose Annahme der Bestellung durch Auftragnehmer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben Jede Bestellung ist vom Auftragnehmer grundsätzlich schriftlich zu bestätigen und elektronisch an auftragsbestaetigung@du- xxxx.xx zu schicken. Eine Annahme durch Auftragnehmer ist ebenfalls gegeben, wenn der Hausordnung Auftragnehmer nach Zugang der Marketing GmbH Bestellung mit der Erbringung der Leistung beginnt. 1.5. Wird eine Bestellung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang schriftlich angenommen, so ist DMG zum Widerruf der Bestellung berechtigt. Vergütungen für Besuche oder die AGB Ausarbeitung von Angeboten, Projekten etc. werden nicht gewährt. 1.6. DMG kann Änderungen und Abweichungen des Fremdveranstalters nurLiefergegenstandes auch nach Vertragsabschluss verlangen, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sinddies für Auftragneh- mer zumutbar ist. Bei dieser Vertragsänderung sind die Auswirkungen auf beiden Seiten insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minder- kosten sowie der Liefertermine, angemessen zu berücksichtigen. 1.7. Ohne schriftliche Zustimmung von DMG dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus dem Vertrag weder ganz noch teilweise an Dritte abge- treten werden. 1.8. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Geltungsbereich. Diese OnlineDie Schönreiter-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Verkaufsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Rechtsgeschäfte der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Schönreiter Baustoffe GmbH sowie sämtlicher mit ihr verbundener oder ihr gehörender Unternehmen (nachfolgend ge- meinsam und jeweils einzeln Marketing GmbHSchönreiter“ genannt) mit ihren Vertragspartnern, die selbst Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Zu „Schönreiter“ gehören insbesondere: Schönreiter Baustoffe GmbH Essenbach, Schönreiter Baustoffe GmbH Grafing, Schönreiter Baustoffe GmbH Tacherting und Schönreiter Bauele- mente GmbH & Co. KG. Die Schönreiter-Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Schönreiter-Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, Schönreiter hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zuge- stimmt. Alle von den Schönreiter-Verkaufsbedingungen abweichenden Vereinbarungen, die zwischen Schönreiter und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. Vertragspartner getroffen werden, sind in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbarteinem Vertrag schriftlich nie- derzulegen. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer werden die Marketing GmbH nur Vermieterin Schönreiter- Verkaufsbedingungen auch Bestandteil des Vertrages, wenn im Einzelfall kein ausdrücklicher Hinweis auf die Einbeziehung erfolgt. Schönreiter behält sich vor, die Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen jederzeit anzupassen. Es gelten, insbesondere für zukünftige Geschäfte, stets die zum Zeitpunkt der VeranstaltungsörtlichkeitBestellung aktuell gültigen Schönreiter-Verkaufsbedingungen. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter Übernimmt Schönreiter auch die Montage verkaufter Xxxx, schuldet Schönreiter den sach- und dem Kartenkäufer zustandefachgerechten Aufbau der Ware. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindMontagemängel gilt § 434 Abs. 2 BGB.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Geltungsbereich. Diese OnlineAllgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf sämtliche Verträge Anwendung, die über Leistungen geschlossen werden, die über xxx.xxxxxx.xxx („Webseite“), in der Grover-AGB regeln App und über Vertriebspartner angeboten werden (nachfolgend einzeln oder gemeinsam als die rechtlichen Beziehungen zwischen “Plattform” bezeichnet). Betreiberin der Ahrtal Grover App, der Webseite und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx Vertragspartnerin des Kunden (nachfolgend „du“ „dir” oder „Kunde“) bei über die Plattform abgeschlossenen Verträgen ist die: Grover Deutschland GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxx XxxxxxxxXxxxxx Handelsregister: Amtsgerichts Frankfurt am Main Handelsregisternummer: HRB 121248 Umsatzsteuer-Xxxxxxxxx Identifikationsnummer: wird nachgetragen Die Grover Group GmbH nimmt in Stellvertretung von Grover Deutschland GmbH (nachfolgend „Marketing GmbHuns“, „wirgenanntoder „Grover“) deren Rechte und Pflichten aus den Verträgen wahr und wickelt diese für Xxxxxx ab. Einige Regelungen der AGB haben für den Kunden nur dann Geltung, wenn er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB oder Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Der Kunde ist Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, wenn er die Leistungen von Xxxxxx zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Xxxxxx weist in dem jeweiligen Einzelfall ausdrücklich auf die eingeschränkte Geltung hin. Die zwischen uns und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwKunden getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden AGB sowie der Vertragsbestätigung. Veranstaltungsbesucher Abweichende oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die AGB können unter den oben angegeben Link als PDF angezeigt und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeitabgespeichert werden. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindKunde ist auch zum Ausdruck berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. 1.1 Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) Geschäftsbedingungen gelten für alle Eigenveranstaltungen Angebote, Reservierungen und Verträge in Bezug auf alle vom Ferienpark Efteling Bosrijk und vom Ferienpark Efteling Loonsche Land vermieteten Unterkünfte und sonstigen Einrichtungen (mit Ausnahme des Loonsche Land Hotels, der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne Themenzimmer im Kurpark“, Ferienpark Efteling Loonsche Land und der Familienzimmer im Kurhaus-Saal Ferienpark Efteling Bosrijk) sowie für alle anderen von den Unterkünften angebotenen Dienstleistungen und Produkte, die sich auf Hotels oder Resorts beziehen (im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen Folgenden gemeinsam: „die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „SpielstättenUnterkünfte“ genannt). 1.2 Die RECRON-Bedingungen (des niederländischen Verbands für Freizeitunternehmen) stellen einen wesentlichen Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen dar und sind diesen als Anlage beigefügt. Mit dem Abschluss des dem Kauf Es gilt immer die aktuellste Version der RECRON-Bedingungen (xxx.xxxxxx.xx). 1.3 Für die vorliegenden Geschäftsbedingungen wird der Begriff ‘Urlauber’ wie folgt definiert: die Person, die einen Vertrag bezüglich Anmietung/Nutzung einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber Unterkunft mit den Unterkünften schließt. Der Begriff ‘Gäste’ wird wie folgt definiert: der Urlauber und der Marketing GmbH die vom Urlauber angemeldeten Personen, die die vom Urlauber gemietete Unterkunft und/oder andere Einrichtungen und Dienstleistungen der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen Unterkünfte nutzen (werden). 1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten ungeachtet deines (vorherigen) Hinweises auf eventuelle eigene Bedingungen oder auf andere Geschäftsbedingungen. Die Unterkünfte lehnen alle Geschäftsbedingungen ab, auf die sich der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle Xxxx beruft oder die er verwendet. 1.5 Vereinbarungen, die von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann diesen Geschäftsbedingungen abweichen, finden ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nurAnwendung, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindwenn dies schriftlich vereinbart wurde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. Das FTS gilt in der „Kleinen Bühne Sachsen sowie im Kurpark“gesamten Mitteldeutschen Verkehrsverbund in allen regulären Linienverkehrsmitteln (Nahverkehrszüge der Eisenbahnen, Busse, Straßenbahnen und alternative Bedienformen). Ausnahmen sind im Kurhaus-Saal oder Punkt (3.9)Sonderregelungen zur räumlichen Nutzung des FTS geregelt. Das FTS wird nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Soweit Schülerferientickets benachbarter Bundesländer an den Geltungsbereich des FTS‘s angrenzen, können diese miteinander kombiniert werden. In diesen Fällen gilt das FTS bis zum ersten Verkehrshalt im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss Geltungsbereich des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbartangrenzenden Schülerferientickets bei Vorlage des Anschlusstickets. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist sächsischen und thüringischen Teil des Mitteldeutschen Verkehrsverbunds sind bei Nutzung alternativer Bedienformen, wie RufBus, Rufbuszuschläge gemäß den für die Marketing GmbH nur Vermieterin der VeranstaltungsörtlichkeitFahrten gültigen Tarifbestimmungen nach Teil C, Pkt. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande2 des MDV‐Tarifs zu zahlen. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB Im Verkehrsverbund Oberelbe gilt das FTS nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindin Anrufsammeltaxen.

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Samples: Tarif Des Verkehrsverbundes Vogtland (Vtv)

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln Dieser Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die rechtlichen Beziehungen zwischen nach dem Manteltarifvertrag in der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx 31.12.2016 (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntMDR 31.12.2005) geltenden Fassung eine Versorgungszusage beanspruchen können (nachfolgend: versorgungsfähiges Arbeitsverhältnis) und beim Bayerischen Rundfunk nach dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw31.12.1992 und vor dem 01.01.2017 bei der Deutschen Welle nach dem 31.03.1993 und vor dem 01.01.2017 beim Deutschlandradio nach dem sich nach § 21 Ziffer 1 ergebenden Zeitpunkt und vor dem 01.01.2017 beim Norddeutschen Rundfunk nach dem 31.12.1992 und vor dem 01.01.2017 beim Mitteldeutschen Rundfunk nach dem 30.06.1991 und vor dem 01.01.2006 bei Radio Bremen nach dem sich nach § 21 Ziffer 1 ergebenden Zeitpunkt und vor dem 01.01.2017 beim Rundfunk Berlin Brandenburg2 nach dem sich nach § 21 Ziffer 1 ergebenden Zeitpunkt und vor dem 01.01.2017 beim Saarländischen Rundfunk nach dem sich nach § 21 Ziffer 1 ergebenden Zeitpunkt und vor dem 01.01.2017 beim Südwestfunk nach dem 31.12.1992, beim Südwestrundfunk3 ab dem 01.10.1998 und vor dem 01.01.2017 beim Westdeutschen Rundfunk Köln nach dem 31.12.1993 und vor dem 01.01.2017 eingestellt worden sind. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) 4 Dieser Versorgungstarifvertrag gilt auch für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bis zu ihrer unbefristeten Einstellung im Kurpark“Zeitraum nach dem 31.12.2016 bis zum 31.7.2017 ununterbrochen befris- tet mindestens seit dem 01.01.2016 angestellt waren. Dies gilt nicht für den mdr. 5 Der Versorgungstarifvertrag gilt auch für die befristet angestellten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, im Kurhausdie bei einer anderen ARD-Saal Anstalt oder im Kurpark beim Deutschlandradio angestellt sind, denen dort eine Ver- sorgungszusage nach diesem Versorgungstarifvertrag erteilt wurde und in allen die für die Zeit ihrer befriste- ten Tätigkeit von der anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit Anstalt oder dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindDeutschlandradio beurlaubt wurden.

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Samples: Tarifvertrag

Geltungsbereich. 1.1. Diese Online-AGB regeln allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, der vtours GmbH als Veranstalter von Pauschalreisen und anderen Reiseleistungen, insbesondere Ferienreisen, die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal ausschließlich die Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus beinhalten und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHIhnen als derjenigen Person, Hauptstraße 116welche uns den Abschluss eines Pauschalreisevertrages und/oder Vertrages über die Leistungen einer Ferienreise, Tourist-Information am Kurparkdie ausschließlich die Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus beinhaltet, Xxxxxxxxxxxxxxx 00anbietet, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer sowie den Reisenden bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. Gästen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)individuell geschlossenen Verträgen gehen diesen AGB vor. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) erklären Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren. 1.2. Mit der persönlichen Anrede (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag„Sie“, Ihnen“) zwischen wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet. 1.3. Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die vtours GmbH bezeichnet. 1.4. Der Begriff Reisevertrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst Verträge über Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 vom 25.11. 2015 und Verträge über Ferienreisen, die ausschließlich die Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus beinhalten. 1.5. Reisender im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, wer aufgrund des Reisevertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. 1.6. Sofern Sie und die Reisenden nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Karteninhaber und der Marketing GmbH Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch. 1.7. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen Reisenden werden nicht Bestandteil des Reisevertrages und/oder Beherbergungsvertrages. 1.8. Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wurden Ihnen von uns vor Abschluss der Marketing GmbH Buchung die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt. 1.9. Um Ihnen eine höhere Flexibilität bei Änderungen Ihrer ursprünglichen Reiseplanung zu ermöglichen, bieten wir u.a. sogenannte „FLEX- Angebote“ an. Ist Ihre Reise bei Buchung als „FLEX-Angebot“ gekennzeichnet, gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbartabweichend zu unseren Standardkonditionen hinsichtlich Anzahlung und Stornierung andere Bedingungen, die im Folgenden unter 7.1. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeitsowie 10.3. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen explizit dargestellt sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Räumlich: für das gesamte Gebiet der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwRepublik Österreich. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) Fachlich: für alle Eigenveranstaltungen Betriebe der Marketing GmbH z.B. chemischen Industrie Österreichs. Als Betriebe der che- mischen Industrie im Sinne dieses Zusatzkollektivvertrages sind jene Betriebs- stätten einschließlich deren unselbständigen Nebenbetrieben mit nichtchemi- scher Erzeugung sowie der zugehörigen Auslieferungslager, Büros und Ver- kaufsstellen anzusehen, die beim Fachverband der Chemischen Industrie Ös- terreichs hauptbetreut sind. Für im Fachverband der Chemischen Industrie nebenbetreute Betriebe gilt der Rahmenvertrag nur dann, wenn dessen Gel- tung ausdrücklich durch Vereinbarung zwischen den beiden vertragschließen- den Organisationen auf diese ausgedehnt worden ist. Persönlich: für alle in den Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen, ein- schließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge und der technischen Zeichnerlehrlinge. Zur Anpassung des Kollektivvertrages an die Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) wird folgendes vereinbart: 1 Einverständlich wird festgehalten, dass als Entgeltsbegriff im Sinne des § 3 EFZG der Brutto- durchschnittsverdienst gemäß Punkt 845 des oben zitierten Rahmenvertrages herangezogen wird. 2 Die Ansprüche aus dem Gesetz über die Entgeltfortzahlung werden vom Arbeitsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt (siehe § 2 Abs. 8 EFZG). 3 Arbeitnehmer, die in der „Kleinen Bühne Zeit vom 1. Jänner bis 1. Juli jedes Kalenderjahres eintreten, haben den vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Kurpark“laufenden Kalenderjahr; jene Arbeitnehmer, die nach dem 1. Juli eintreten, haben Anspruch auf die Hälfte der in § 2 Abs. 1 und Abs. 5 EFZG genannten Dauer. 4 Der jeweils höhere Anspruch nach § 2 Abs. 1 letzter Satz und Abs. 5 2. Satz EFZG gebührt erstmals in jenem Kalenderjahr, in das der überwiegende Teil des Arbeitsjahres fällt. 5 Im Sinne des § 7 EFZG tritt der gesetzliche Anspruch an die Stelle des kollektivvertraglichen Anspruches. Für den Fall einer günstigeren Regelung im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss Kollektivvertrag lebt diese nach Anrechnung des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindausgeschöpften gesetzlichen Anspruches wieder auf.

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Samples: Kollektivvertrag Für Arbeiter Der Chemischen Industrie

Geltungsbereich. 1.1 Diese Online-AGB regeln Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHVeranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Hauptstraße 116Seminaren, Tourist-Information am KurparkTagungen, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) Ausstellungen und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwPräsentationen etc. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) sowie für alle Eigenveranstaltungen in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der Marketing GmbH z.B. überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der „Kleinen Bühne im Kurpark“Kunde nicht Verbraucher ist. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbHwenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. 2 Vertragsabschluss, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber -partner, Haftung, Verjährung 2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Marketing GmbH und/Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen. 2.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Nutzung Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer Eintrittskarte vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbartAbhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Marketing GmbH nur Vermieterin Möglichkeit der VeranstaltungsörtlichkeitEntstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nurSchadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindauf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen 1.1. Der Reisevermittler vermittelt Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen (wie z.B. Flug, Hotel etc.), über Pauschalreisen (iSd. § 2 Abs 2 PRG) sowie über verbundene Reiseleistungen (iSd. § 2 Abs 5 PRG) zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einerseits und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwReisenden andererseits. Veranstaltungsbesucher Der Reisevermittler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Im nachfolgenden meint Reisevermittler das Unternehmen Mondial Medica Reisebüro Gesellschaft m.b.H. 1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn sie - bevor der Reisende durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist - übermittelt wurden oder Kartennutzer der Reisende deren Inhalt einsehen konnte. Sie sind Grundlage des zwischen Reisevermittler und Reisenden abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag. 1.3. Für den Geschäftsbesorgungsvertrag gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genanntvgl. Punkt 1.2). Mit Für Vertragsverhältnisse zwischen dem Abschluss des Reisenden und dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages vermittelten Reiseveranstalter, den vermittelten Transportunternehmen (z.B. Konzert- Bahn, Bus, Flugzeug x. Xxxxxx etc.) und anderen vermittelten Leistungsträgern, gelten die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie dem Reisenden - bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist – übermittelt wurden oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber der Reisende deren Inhalt einsehen konnte und der Marketing GmbH und/Inhalt der Geschäftsbedingungen nicht rechtswidrig ist oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindgegen bestehendes Recht verstößt.

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Samples: Reisebedingungen

Geltungsbereich. 1. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Allgemeinen Servicebedingungen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Ko- enig & Bauer Flexotecnica S.p.A. (nachfolgend „Marketing GmbH“ Xxxxxx & Bauer genannt) gelten für alle von Xxxxxx & Bauer er- brachten Serviceleistungen, wie z.B. Reparaturen, War- tungs- und Instandhaltungsleistungen, Montagen von Maschinen oder Aggregaten, Schulungen und für Teile- lieferungen. Ergänzend bzw. neben diesen Allgemeinen Servicebedingungen gelten die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen PressSupport 24 Flexotecnica in ihrer je- weils gültigen Fassung. Soweit Montagen bei einem Auftraggeber in Verbin- dung mit Maschinen- oder Aggregatlieferungen durch Xxxxxx & Bauer erfolgen, gelten auch die Allgemeinen Lieferbedingungen von Xxxxxx & Bauer. 2. Die Allgemeinen Servicebedingungen sind zur Ver- wendung gegenüber: a. Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbstständigen berufli- chen Tätigkeit handeln (Unternehmer); b. juristischen Person des öffentlichen Rechts oder ei- nem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 3. Sollten zwischen Xxxxxx & Bauer und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwAuftrag- geber individuelle vertragliche Absprachen über in die- sen Servicebedingungen geregelte Punkte bestehen, so haben diese Vorrang. Veranstaltungsbesucher Diese Allgemeinen Servicebedin- gungen gelten insofern nur ergänzend. 4. Diese Servicebedingungen gelten nicht für den Kauf, die Lieferung oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen sonstige Bereitstellungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)Ma- schinen von Xxxxxx & Xxxxx. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle Diese unterliegen den All- gemeinen Lieferbedingungen von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindXxxxxx & Xxxxx.

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Samples: Allgemeine Servicebedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing 1.1. Die casavi GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Xxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstättencasavi“ genannt), ist Betreibern der gleichnamigen Internetplattform „casavi“. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) Diese Kommunikationsplattform für Wohnanlagen dient der Vereinfachung von Kommunikations- und Serviceprozessen zwischen dem Karteninhaber Hausverwaltungen, Eigentümern, Mietern und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte Dienstleistern. 1.2. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen jeweiligem Fremdveranstalter casavi und dem Kartenkäufer zustandeKunden der Plattform. Für Fremdveranstaltungen Kunde ist, wer die entgeltlichen Leistungen von casavi gem. Xxxxxx 2 in Anspruch nimmt. 1.3. Es gelten neben ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von casavi. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Nutzers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird durch bevollmächtige Vertreter ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.4. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen und Richten sich nicht an Verbraucher. 1.5. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwertigen zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen casavi und dem Kunden, bis casavi dem Kunden geänderte allgemeine Geschäftsbedingungen bekannt gibt. Sofern der Hausordnung der Marketing GmbH Kunde den geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht schriftlich und begründet binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe widerspricht, gelten die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindgeänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die im Zusammenhang mit einer Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen Stellenanzeigenplattform (im Folgenden „Plattform“) zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Springer Fachmedien München GmbH (nachfolgend im Folgenden Marketing GmbH“ genanntAnbieter“) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer einem inserierenden Unternehmen (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im KurparkFolgenden „Nutzer“) über die Veröffentlichung einer Online-Stellenanzeige oder eines Unternehmensprofils (im Folgenden zusammenfassend: 1.2 Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Agenturen, die im Auftrag von inserierenden Unternehmen tätig sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Agenturen sind ebenfalls Nutzer im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.3 Für Verträge über andere Leistungen des Anbieters, insbesondere Anzeigen in Zeitschriften, auf anderen Websites und Newslettern, gelten anstelle der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Beilagen und Sonderwerbeformen“ des Anbieters. 1.4 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). 1.5 Abweichend von Ziff. 1.4 geltenden einzelne Bestimmungen auch für das kostenlose Angebot des Anbieters für auf der Plattform registrierte „Empfehler“, die Anzeigen in sozialen Medien teilen und dafür vom inserierenden Unternehmen eine Prämie erhalten können. Empfehler können auch Verbraucher sein. Empfehler sind ebenfalls Nutzer im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten Sinne der Marketing GmbH, an denen für sie anwendbaren Bestimmungen; diese Bestimmungen sind Ziff. 3 bis 15. 1.6 Es gelten stets ausschließlich die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB Anbieter grundsätzlich nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindan.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Online Stellenanzeigen

Geltungsbereich. Diese OnlineDie KK-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen zwi- schen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHStadt Gersthofen, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Xxxxx Xxxxxxx Xxxxx (nachfolgend „Marketing GmbHStadt Gersthofen“ genannt) und dem jeweiligen den Besuchern/Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und Eigen- veranstaltungen in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Stadt Gersthofen (z.B. Konzert- oder TheaterbesuchsvertragBallonmuseum, Stadthalle etc.) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese OnlineDiese Geschäftsbedingungen KK-AGB als rechtsverbindlich vereinbartsind Bestandteil des Vertrags, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt (Veranstalterbesuchervertrag). Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) in den Veranstaltungsörtlich- keiten ist die Marketing GmbH Stadt Gersthofen nur Vermieterin der VeranstaltungsörtlichkeitVermieterin. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende zugrundeliegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann in diesem Fall ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter Fremdver- anstalter und dem Kartenkäufer Kar- tenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH Stadt Gersthofen die AGB All- gemeinen Geschäftsbedingungen des Fremdveranstalters nurFremdveranstal- ters, soweit sie diesen Online- KK-AGB nicht widersprechen widersprechen. Im Übrigen besteht keine Haftung für die Durchführung, den Ablauf, den Inhalt und wirksam einbezogen sinddie Qualität der jeweiligen Fremdveranstaltung.

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Samples: Kk Agb (General Terms and Conditions)

Geltungsbereich. Diese 1.1. Die Xxxxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxx 0x 00000 Xxxxxxxxx (im Folgenden „Rheingans“) bietet ihren Kunden Beratung, Konzeption und Umsetzung von Digitalprojekten, wie z.B. Webportalen, E- Commerce-Lösungen, Schnittstellenentwicklung, Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Kommunikation (z.B. Konzert- Webseiten, Blogs, Social Media), mobile Anwendungen, Datenbankanwendungen, Prototyp-Entwicklung und/ oder TheaterbesuchsvertragDesign und Hosting. Außerdem betreibt Rheingans die Rheingans_Akademie und unterstützt bei der digitalen Transformation oder Digitalisierungsprojekten in Form von Unternehmensberatung oder Schulungen (im Folgenden „Leistungen“). 1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB“) zwischen dem Karteninhaber von Rheingans gelten für alle Leistungen gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB sowie Behörden und sonstigen privaten und öffentlichen Einrichtungen, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind. Die/ Der Auftraggeber:in bzw. Besteller:in (im Folgenden „Kunde“) erkennt diese Bedingungen mit Auftragserteilung/ Bestellung an. 1.3. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert und der Marketing GmbH und/Einbeziehung derselben wird widersprochen. Von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Rheingans ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. 1.4. Abweichungen oder Ergänzungen von diesen AGB bedürfen der Nutzung einer Eintrittskarte Textform. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsabschluss sind nur wirksam, wenn sie von Rheingans in Textform bestätigt wurden. Dies gilt auch für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der VeranstaltungsörtlichkeitVertragsänderungen nach Vertragsabschluss. 1.5. Der Gegenstand der Leistungen, die Vergütung und gegebenenfalls weitere Einzelheiten wie etwa der beabsichtigte Zeitplan bestimmen sich nach der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich Kunden zugänglich gemachten Leistungsbeschreibung und der Vergütungsübersicht (zusammen im Folgenden „Angebot“). Diese AGB bilden zusammen mit dem Angebot ggf. den Vertrag zwischen jeweiligem Fremdveranstalter Rheingans und dem Kartenkäufer zustandeKunden (im Folgenden „Vertrag“). Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH Bei Widersprüchen zwischen den Regelungen im Angebot und diesen AGB gehen die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindRegelungen im Angebot vor.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. 1.1. Diese Online-AGB regeln allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, der Celebrity Cruises (vgl. auch Ziffer 16.1), als Veranstalter von Pauschal- und anderen Reisedienstleistungen und Ihnen als derjenigen Person, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet, sowie den Reisenden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwgesetzlichen Regelungen. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne Anderslautende Bestimmungen im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)individuell geschlossenen Reisevertrag gehen diesen AGB vor. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) erklären Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren. 1.2. Mit der persönlichen Anrede (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag„Sie“, Ihnen“) zwischen wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet. 1.3. Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die Celebrity Cruises bezeichnet (vgl. auch Ziffer 16.1). 1.4. Reisender im Sinne dieser allgemein Geschäftsbedingung ist, wer aufgrund des Reisevertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. 1.5. Sofern Sie und die Reisenden nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Karteninhaber und der Marketing GmbH Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch. 1.6. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen Reisenden werden nicht Bestandteil des Reisevertrages und/oder Beherbergungsvertrages. 1.7. Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wurde Ihnen von uns vor Abschluss der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist Buchung die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nurgesetzlich vorgesehenen Informationen, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindinsbesondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Geltungsbereich. Diese Online-1. Mit der erfolgreichen Registrierung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen Exporo und den Nutzern der Plattform gemäß diesen AGB regeln über die rechtlichen Beziehungen zwischen Nutzung der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Plattform zustande (nachfolgend Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im KurparkPlattformnutzungsvertrag, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). 2. Mit dem erfolgreichen Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Identifizierungsverfahrens nach den anwendbaren Geldwäschebestimmungen (z.B. Konzert- oder TheaterbesuchsvertragGeldwäschegesetz bzw. Finanzmarkt- Geldwäschegesetz) zwischen dem Karteninhaber schließen der Nutzer und der Marketing GmbH Exporo gemäß diesen AGB einen Vertrag über die Vermittlung von Wertpapieren und/oder Vermögensanlagen/Geldanlagen („Vermittlungsvertrag“). Erst mit erfolgreichem Abschluss des Identifizierungsverfahrens und Abschluss des Vermittlungsvertrages kann der Nutzung Nutzer ein bestimmtes Wertpapier oder eine bestimmte Vermögensanlage/Geldanlage zu erwerben. 3. Mit der Erteilung des ersten Auftrages für den Erwerb eines Wertpapieres/einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen Vermögensanlage beauftragt der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbartNutzer Exporo zugleich, auf seinen Namen und auf seine Rechnung ein Wertpapierdepot bei der Baader Bank Aktiengesellschaft („Vermittlungsvertrag Wertpapierdepot“) zu eröffnen. Im Falle eines Erwerbs eines elektronischen Wertpapiers in Form von Veranstaltungen anderer Veranstalter tokenbasierten Schuldverschreibungen beauftragt der Nutzer Exporo zugleich, auf seinen Namen und auf seine Rechnung ein digitales Schließfach zu eröffnen (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit„Vermittlungsvertrag digitales Schließfach“), um es dem Nutzer zu ermöglichen, diese elektronischen Wertpapiere zu verwahren und zu transferieren. Der Nutzer stimmt zu, dass Exporo im Namen des Nutzers ein digitales Schließfach bei der Upvest GmbH, Xxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx eröffnen wird („Anbieter des digitalen Schließfachs“). 4. Das Rechtsverhältnis zwischen Exporo und den Nutzern der Plattform richtet sich ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen dieser AGB. Das Rechtsverhältnis zwischen Exporo und Besuchern der Plattform wird ebenfalls ausschließlich durch die folgenden Bestimmungen dieser AGB geregelt. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter Anbieter des digitalen Schließfachs und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben den Nutzern richtet sich hingegen nach den Bestimmungen der Hausordnung Nutzungsbedingungen des Anbieters des digitalen Schließfachs, die nicht Gegenstand der Marketing GmbH die vorliegenden AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese 1.1 Für alle Waren, die der Kunde im Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Shop der Ahrtal Betonwerk Neu-Ulm Holding GmbH & Co. KG, Sitz Stuttgart, („Unternehmen“) bezieht, gelten zu den „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Bad Neuenahrsonstige Leistungen“ der Betonwerk Wernau GmbH & Co. KG und Betonwerk Neu-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing Ulm GmbH z.B. & Co. KG in der „Kleinen Bühne im Kurpark“Fassung vom Dezember 2015 diese besonderen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung ergänzend. 1.2 Unser Angebot gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern nach § 14 BGB, im Kurhausjuristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-Saal rechtlichen Sondervermögen. Für sämtliche Bestellungen über unseren Online-Shop durch Unternehmer nach § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen gelten die nachfolgenden AGB. 1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder im Kurpark und juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- Ausübung ihrer gewerblichen oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 1.4 Gegenüber Unternehmern gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbartauch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindausdrücklich in Schriftform zugestimmt haben.

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln 1. Die Dienstvereinbarung gilt für alle vom Personalrat vertretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die rechtlichen Beziehungen zwischen in der Ahrtal Zentralverwaltung und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHin der Universitätsbibliothek tätig sind und nicht von der Inan- spruchnahme der gleitenden Arbeitszeit gem. Abs. 2 generell ausgeschlossen sind. 2. Die Regelung gilt nicht für – Hausmeister/innen, Hauptstraße 116– Haus- und Hofarbeiter/innen, Tourist-Information am Kurpark– Kraftfahrer/innen, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx – Bedienstete im Bereich „Hochschulsport“ – Bedienstete des Technischen Betriebsdienstes (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntTBD) - Studentische Verwaltungsbeschäftigte (SVB) und – sonstige Beschäftigte, die regelmäßig am Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienst teilnehmen. 3. Darüber hinaus können weitere Mitarbeiter der Universität Paderborn an den Regelungen der gleitenden Arbeitszeit teilnehmen, wenn dienstliche Bedenken nicht entgegenstehen. Über die Aufnahme freiwilliger Teilnehmer in das Zeiterfassungssystem wird der Personalrat informiert. 4. Die gleitende Arbeitszeit kann vorübergehend von der Leiterin / vom Leiter der Dienststelle oder deren/dessen Vertreter/in aufgehoben werden, wenn wichtige dienstliche Gründe dies erfordern. Die Mitarbeitervertretung ist darüber zu informieren. 5. Aus dringenden dienstlichen Gründen kann angeordnet werden, dass Beschäftigte kurzfristig zu bestimmten Zeiten während der gleitenden Arbeitszeit Dienst leisten. Darüber hinaus können Be- schäftigte aus dienstlichen Gründen zeitlich begrenzt von der Inanspruchnahme der Gleitzeitre- gelung ausgeschlossen werden. Über diese Ausnahmen ist dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustandePersonalrat zu berichten. 6. Für Fremdveranstaltungen gelten neben Beschäftigte, die nicht an der Hausordnung der Marketing GmbH gleitenden Arbeitszeit teilnehmen, gilt die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindallgemeine Regelar- beitszeit gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 AZVO NRW.

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Samples: Dienstvereinbarung Zur Gleitenden Arbeitszeit

Geltungsbereich. 1.1. Diese Online-AGB regeln allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, der vtours GmbH als Veranstalter von Pauschalreisen und anderen Reiseleistungen, insbesondere Ferienreisen, die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal ausschließlich die Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus beinhalten und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHIhnen als derjenigen Person, Hauptstraße 116welche uns den Abschluss eines Pauschalreisevertrages und/oder Vertrages über die Leistungen einer Ferienreise, Tourist-Information am Kurparkdie ausschließlich die Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus beinhaltet, Xxxxxxxxxxxxxxx 00anbietet, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer sowie den Reisenden bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. Gästen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)individuell geschlossenen Verträgen gehen diesen AGB vor. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) erklären Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren. 1.2. Mit der persönlichen Anrede (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag„Sie“, Ihnen“) zwischen wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet. 1.3. Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die vtours GmbH bezeichnet. 1.4. Der Begriff Reisevertrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst Verträge über Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 vom 25.11. 2015 und Verträge über Ferienreisen, die ausschließlich die Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus beinhalten. 1.5. Reisender im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, wer aufgrund des Reisevertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. 1.6. Sofern Sie und die Reisenden nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Karteninhaber und der Marketing GmbH Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch. 1.7. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen Reisenden werden nicht Bestandteil des Reisevertrages und/oder Beherbergungsvertrages. 1.8. Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wurden Ihnen von uns vor Abschluss der Marketing GmbH Buchung die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt. 1.9. Um Ihnen eine höhere Flexibilität bei Änderungen Ihrer ursprünglichen Reiseplanung zu ermöglichen, bieten wir u.a. sogenannte „FLEX-Angebote“ an. Ist Ihre Reise bei Buchung als „FLEX-Angebot“ gekennzeichnet, gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbartabweichend zu unseren Standardkonditionen hinsichtlich Anzahlung und Stornierung andere Bedingungen, die im Folgenden unter 7.1. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeitsowie 10.3. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen explizit dargestellt sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen 1.1. Der Reisevermittler vermittelt Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen (wie z.B. Flug, Hotel etc.), über Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) sowie über verbundene Reiseleistungen (iSd § 2 Abs 5 PRG) zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einerseits und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwReisenden andererseits. Veranstaltungsbesucher Der Reisevermittler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Im nachfolgenden meint Reisevermittler das Unternehmen “Via Montes e.U. “ 1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn sie - bevor der Reisende durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist - übermittelt wurden oder Kartennutzer der Reisende deren Inhalt einsehen konnte. Sie sind Grundlage des zwischen Reisevermittler und Reisenden abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags. 1.3. Für den Geschäftsbesorgungsvertrag gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genanntvgl Punkt 1.2). Mit Für Vertragsverhältnisse zwischen dem Abschluss des Reisenden und dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages vermittelten Reiseveranstalter, den vermittelten Transportunternehmen (z.B. Konzert- Bahn, Bus, Flugzeug x. Xxxxxx etc.) und anderen vermittelten Leistungsträgern, gelten die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie dem Reisenden - bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist – übermittelt wurden oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber der Reisende deren Inhalt einsehen konnte und der Marketing GmbH und/Inhalt der Geschäftsbedingungen nicht rechtswidrig ist oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindgegen bestehendes Recht verstößt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reisevermittler

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln 1 Allgemeiner Geltungsbereich (1) 1Dieser Tarifvertrag gilt für die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter[innen]) – im Kurpark“Folgenden als Mitarbeiter bezeichnet – der Kirchengemeinden, Kirchenkreise, kirch- lichen Verbände und sonstigen Körperschaften, der Landeskirche sowie derer Werke und rechtlich unselbstständigen Einrichtungen. 2Ausgenommen von der Geltung dieses Tarif- vertrages sind die in § 3 genannten Mitarbeiter. (2) 1Ob Mitarbeiter als Angestellte oder als Arbeiter beschäftigt werden, richtet sich ohne Rücksicht auf die Zuordnung der Tätigkeit in der gesetzlichen Sozialversicherung danach, ob die auszuübende Tätigkeit in der Vergütungs- und Lohnordnung gemäß Anlage 1 zu diesem Tarifvertrag bei den Eingruppierungsmerkmalen für Angestellte oder den Ein- gruppierungsmerkmalen für Arbeiter berücksichtigt ist. 2Soweit eine Tätigkeit sowohl un- ter den Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte als auch unter den Tätigkeitsmerkmalen für Arbeiter aufgeführt ist, wird im Kurhaus-Saal Arbeitsvertrag vereinbart, ob der Mitarbeiter als Ange- stellte(r) oder als Arbeiter(in) eingestellt wird. 3Werden einem Mitarbeiter sowohl Tätig- keiten eines Angestellten als auch Tätigkeiten eines Arbeiters übertragen, so erhält der Mitarbeiter für die Angestelltentätigkeit die entsprechende Angestelltenvergütung und für die Arbeitertätigkeit den entsprechenden Arbeiterlohn; im Kurpark und Übrigen gilt der Mitarbeiter als Angestellter, wenn die Gesamttätigkeit zu mindestens 50 v. H. eine Angestelltentätigkeit ist, dagegen als Arbeiter, wenn die Gesamttätigkeit überwiegend eine Arbeitertätigkeit ist. (3) 1Soweit in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, gelten sie ein- heitlich für die Mitarbeiter aus den beiden früheren, seit dem 1. Januar 1991 wieder mit- einander vereinigten Regionen der Marketing GmbH, an denen Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg. 2Die Übergangsbestimmungen zu den betroffenen Vorschriften enthalten von diesen abwei- chende vorübergehend geltende Regelungen für Mitarbeiter in der bisherigen Region Ost der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg. 3Weitere Übergangsregelungen für die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss Zeit bis zu einer Vereinheitlichung des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und in der Marketing GmbH und/oder Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg geltenden Tarifrechts enthält der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindAbschnitt XIX dieses Tarifvertrages.

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Samples: Tarifvertrag Für Kirchliche Mitarbeiter

Geltungsbereich. Diese 1. Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sellwerk GmbH & Co. KG (im Folgenden „Sellwerk" genannt) in Bezug auf die von Sellwerk angebotenen Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Produkte (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im KurhausFolgenden „AGB-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ Online" genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Gegenstand dieser AGB-Online ist die Regelung der Rechtsbeziehungen (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertragim Folgenden „Vertrag" genannt) zwischen Sellwerk und dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Kunden in Bezug auf die Online-AGB Produkte (im Folgenden auch „Leistung(en)" genannt). 2. Eine Beauftragung der Leistung(en) erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB- Online. Bedingungen des Kunden finden keine Anwendungen, es sei denn, sie werden durch Sellwerk ausdrücklich und schriftlich anerkannt. 3. Sellwerk behält sich vor, die vorliegenden AGB-Online jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu ergänzen bzw. neuzufassen. Über Änderungen, Ergänzungen bzw. Neufassungen dieser AGB-Online wird der Kunde vor deren Inkrafttreten rechtzeitig im Voraus per Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung, Ergänzung bzw. Neufassung, gelten die geänderten AGB-Online als rechtsverbindlich vereinbartangenommen. IAuf die Folge wird der Kunde im Falle Rahmen der Mitteilung über die Änderung, Ergänzung bzw. Neufassung hingewiesen. Akzeptiert der Kunde die geänderten AGB-Online nicht, steht Sellwerk ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin 3 Monaten zu; Sellwerk hat dieses innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden auszuüben. 4. Die aktuellen AGB-Online sind jederzeit abrufbar unter xxx.xxxxxxxx.xx. 5. Die Beauftragung der Veranstaltungsörtlichkeitunter dem Geltungsbereich dieser AGB-Online angebotenen Leistungen steht ausschließlich Unternehmen i.S.d § 14 BGB, juristischen Personen, Gewerbetreibenden sowie Selbständigen bzw. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindFreiberuflern zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen 5. Geltungsbereich (§§ 2, 3 und 45bis Abs. 2 StPG, § 7quater LBG) 1 Dieser GAV gilt für das gesamte voll- und teilzeitlich beschäftigte Perso- nal der Ahrtal kantonalen Verwaltung, der Gerichte, der kantonalen Schulen, der kantonalen Anstalten und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHdes kantonalen Polizeikorps, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen das Personal der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“Kanton Solothurn gelegenen und von ihm massgeblich subventio- nierten oder rechtlich oder wirtschaftlich kontrollierten Spitäler, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark für das Personal der Zentralbibliothek Solothurn sowie für die Lehrpersonen der Volksschule.1) 2 Auf die Mitglieder des Regierungsrates ist der GAV sinngemäss anwend- bar. 3 Der GAV gilt nicht für die Lernenden und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten für die privatrechtlich ange- stellten Arbeitnehmenden. Privatrechtlich dürfen nur Aushilfen für kürze- re Zeit (max. 6 Monate) angestellt werden. 4 Für die Chefärzte, die Chefärztinnen, die Leitenden Ärzte und die Leiten- den Ärztinnen der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH kantonalen Spitäler gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindzusätzlich vertragliche Rege- lungen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)

Geltungsbereich. 1. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, mit Ausnahme der Ahrtal über den Marktplatz eBay gemachten Angebote und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHgeschlossenen Verträge, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen – auch zukünftigen – Angebote, Lieferungen und Leistungen der Marketing Boxengasse GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne & Co. KG (im Kurpark“Folgenden: Boxengasse GmbH & Co. KG) betreffend Gebrauchtwagen, Gebrauchtmotoren und anderen gebrauchten Ersatzteilen unter Einschluss von Werkverträgen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. 2. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Angestellten im Kurhaus-Saal oder Zusammenhang mit einem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Kurpark Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung. 4. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, für uns aber insoweit unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)Werke. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber Modelle und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindZeichnungen bleiben unser Eigentum.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-1. Mit der erfolgreichen Registrierung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen Exporo und den Nutzern der Plattform gemäß diesen AGB regeln über die rechtlichen Beziehungen zwischen Nutzung der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Plattform zustande (nachfolgend Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im KurparkPlattformnutzungsvertrag, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). 2. Mit dem erfolgreichen Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Identifizierungsverfahrens nach den anwendbaren Geldwäschebestimmungen (z.B. Konzert- oder TheaterbesuchsvertragGeldwäschegesetz bzw. Finanzmarkt- Geldwäschegesetz) zwischen dem Karteninhaber schließen der Nutzer und der Marketing GmbH Exporo gemäß diesen AGB einen Vertrag über die Vermittlung von Wertpapieren und/oder Vermögensanlagen/Geldanlagen („Vermittlungsvertrag“). Erst mit erfolgreichem Abschluss des Identifizierungsverfahrens und Abschluss des Vermittlungsvertrages kann der Nutzung Nutzer ein bestimmtes Wertpapier oder eine bestimmte Vermögensanlage/Geldanlage zu erwerben. 3. Mit der Erteilung des ersten Auftrages für den Erwerb eines Wertpapieres/einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen Vermögensanlage beauftragt der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbartNutzer Exporo zugleich, auf seinen Namen und auf seine Rechnung ein Wertpapierdepot bei der Baader Bank Aktiengesellschaft („Vermittlungsvertrag Wertpapierdepot“) zu eröffnen. Im Falle eines Erwerbs eines elektronischen Wertpapiers in Form von Veranstaltungen anderer Veranstalter tokenbasierten Schuldverschreibungen beauftragt der Nutzer Exporo zugleich, auf seinen Namen und auf seine Rechnung ein digitales Schließfach zu eröffnen (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit„Vermittlungsvertrag digitales Schließfach“), um es dem Nutzer zu ermöglichen, diese elektronischen Wertpapiere zu verwahren und zu transferieren. Der Nutzer stimmt zu, dass Exporo im Namen des Nutzers ein digitales Schließfach entweder bei der Upvest GmbH, Xxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx oder bei der Tangany GmbH, Xxxxx-Xxxxxxx- Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxx eröffnen wird („Anbieter des digitalen Schließfachs“). 4. Das Rechtsverhältnis zwischen Exporo und den Nutzern der Plattform richtet sich ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen dieser AGB. Das Rechtsverhältnis zwischen Exporo und Besuchern der Plattform wird ebenfalls ausschließlich durch die folgenden Bestimmungen dieser AGB geregelt. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter Anbieter des digitalen Schließfachs und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben den Nutzern richtet sich hingegen nach den Bestimmungen der Hausordnung Nutzungsbedingungen des Anbieters des digitalen Schließfachs, die nicht Gegenstand der Marketing GmbH die vorliegenden AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen 1.1. Der Reisevermittler vermittelt Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen (wie z.B. Flug, Hotel etc.), über Pauschalreisen (iSd. § 2 Abs 2 PRG) sowie über verbundene Reiseleistungen (iSd. § 2 Abs 5 PRG) zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einerseits und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwReisenden andererseits. Veranstaltungsbesucher Der Reisevermittler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Im nachfolgenden meint Reisevermittler das Unternehmen TOP TRAVEL mit seinem Gewerbestandort. 1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn sie - bevor der Reisende durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist - übermittelt wurden oder Kartennutzer der Reisende deren Inhalt einsehen konnte. Sie sind Grundlage des zwischen Reisevermittler und Reisenden abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag. 1.3. Für den Geschäftsbesorgungsvertrag gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genanntvgl. Punkt 1.2). Mit Für Vertragsverhältnisse zwischen dem Abschluss des Reisenden und dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages vermittelten Reiseveranstalter, den vermittelten Transportunternehmen (z.B. Konzert- Bahn, Bus, Flugzeug x. Xxxxxx etc.) und anderen vermittelten Leistungsträgern, gelten die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie dem Reisenden - bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist – übermittelt wurden oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber der Reisende deren Inhalt einsehen konnte und der Marketing GmbH und/Inhalt der Geschäftsbedingungen nicht rechtswidrig ist oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindgegen bestehendes Recht verstößt.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Geltungsbereich. (1) Die Stadt Chemnitz, vertreten durch den Betriebsleiter in Angelegenhei- ten des Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebes der Stadt Chem- nitz (ASR) kann auf privatrechtlicher Basis entsprechend § 3 Abs. 2 Be- triebssatzung des ASR neben den hoheitlichen Aufgaben damit zusammen- hängende zusätzliche Dienstleistungen erbringen, sowie die Annahme von Materialien zur Verwertung oder Beseitigung und Verkäufe tätigen. (2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge außerhalb der satzungsmäßigen Leistungspflichten des ASR (privatrechtli- che Verträge), insbesondere für: a) Dienstleistungen: - Reinigung und Winterdienst auf Fahrbahnen und Gehwegen - Gully- und Kanalreinigung - mobile Abwasserentsorgung - Papierkorbentleerungen und - Abfallentsorgung - Werkstattleistungen b) Annahme von Materialien zur Verwertung oder Beseitigung, c) Verkauf von Waren, (3) Für diese privatrechtlichen Verträge gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen erkennt der ASR nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der ASR ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich wider- spricht. Jeglichen Bestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHgelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, Hauptstraße 116es sei denn, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorge- nommen. (4) Soweit eine Leistung hoheitlich im Kurpark“Rahmen der Abfall- und Abfallge- bührensatzung der Stadt Chemnitz, im Kurhausder Straßen-Saal oder im Kurpark reinigungs- und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten Straßenrei- nigungsgebührensatzung der Marketing GmbHStadt Chemnitz, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und sowie der Marketing GmbH und/oder Entwässerungssat- zung der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten Stadt Chemnitz zu erbringen ist, haben diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindRegelungen Vorrang.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Zusatzleistungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal 1. Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Lieferbedingungen (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntAllgemeine Verkaufsbedingungen) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) gelten ausschließlich für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. von uns (Textilchemie Xx. Xxxxx GmbH; nachfolgend auch als Lieferant bezeichnet) erbrachten Lieferungen und Leistungen, soweit nicht etwas anderes individuell vereinbart wird. Abwei- chende Bedingungen des Bestellers binden uns nicht, es sei denn, wir hätten aus- drücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Eine solche Zustimmung gilt nur für den jeweils betroffenen Einzelfall. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in der „Kleinen Bühne Kenntnis entgegenstehender oder von unseren All- gemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Einkaufsbedingungen des Bestel- lers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen durch den Besteller gilt als Anerkennung unse- rer Allgemeinen Verkaufsbedingungen. 2. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (i.S.v. § 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen. 3. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fas- sung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. 4. Zusätzlich sind unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark Internet unter xxx.xxxxxxx.xx/XXX.xxx jederzeit frei abrufbar und können vom Besteller in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber wie- dergabefähiger Form gespeichert und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindausgedruckt werden.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx CGM Arztsysteme Ös- terreich GmbH (nachfolgend Marketing GmbH“ genanntCGM“) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwKunden, unabhängig davon, welche Art eines Rechtsgeschäftes abgeschlossen wird. Veranstaltungsbesucher CGM erklärt nur auf- grund der vorliegenden AGB kontrahieren zu wollen. 1.2. Sie gelten insbesondere auch für sämtliche künftigen Folge- und Zusatzgeschäfte, Erweiterungen und Abänderungen der Leistungen und Wartungsleistungen, auch dann, wenn bei einem Einzel- oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) Teilauftrag im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen auf die AGB nicht besonders Bezug genommen wird. 1.3. Die AGB gelten, soweit nicht separate schriftliche Vereinbarun- gen zwischen CGM und dem Kunden etwas Abweichendes vorsehen. 1.4. Die Abschnitte A und E gelten für alle Eigenveranstaltungen Leistungen von CGM, die Abschnitte B, C und D kommen bei den für den sie sachlich zutreffen- den Leistungsverhältnissen zusätzlich zur Anwendung. 1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abbe- dungen. 1.6. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus- ses geltende Fassung der Marketing GmbH z.B. AGB. Änderungen und Ergänzungen zu die- sen AGB gibt CGM dem Kunden per E-Mail oder per Bildschirmdialog in der CGM-Software bekannt. Sofern der Kunde nicht binnen einem Monat ab Verständigung Widerspruch erhebt, gelten die Änderungen als genehmigt. Darauf wird CGM ausdrücklich hinweisen. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website von CGM unter xxx.xxx.xxx/xxx-xx-xxxxxxx abruf- und downloadbar und kann je- derzeit bei CGM angefordert werden. 1.7. Für Wartungsleistungen von CGM ergänzen diese AGB die für Wartungsverträge geltenden Allgemeinen Wartungsbedingungen (Kleinen Bühne im KurparkAWB) der CGM. Bei Widersprüchen gehen die AWB vor. 1.8. Sofern es sich um Lieferungen und Leistungen von Dritten han- delt („Fremdprodukte“), im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen werden die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH den Fremdprodukten beiliegen- den Lizenz- und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen jewei- ligen Hersteller in den Vertrag mit einbezogen. 1.9. CGM erklärt, die freiwillige Selbstverpflichtung der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle Anbieter von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin Arztsoftware/Arztinformationssystemen zur Verwendung von Phar- mainformationen und Pharmawerbung in Arztsoftware des Fachver- bandes UBIT der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindWirtschaftskammer zu beachten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln 1.1 Für die rechtlichen Beziehungen Geschäftsbeziehung zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx dem Verlag X.X.XXXX (nachfolgend „Marketing GmbH“ im Folgenden kurz "Verlag" genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer Kunden im Hinblick auf beck-online.DIE DATENBANK, beck-online STEUERN & BILANZEN, beck- personal-portal, NomosOnline und beck-vahlen-online (nachfolgend „Karteninhaber“ genanntim Folgenden jeweils "die Datenbank") für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. sowie im Hinblick auf die E-Mail-Dienste gelten ergänzend zu dem mit dem Kunden geschlossenen Nutzungsvertrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der „Kleinen Bühne im Kurpark“zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden aktuellen Fassung. "E-Mail- Dienste" in diesem Sinne sind insbesondere die beck-fachdienste und die mit den Beraterzeitschriften ArbR, im KurhausFamFR, GRUR-Saal Prax, GWR, SteuK, etc. verbundenen E-Letter. 1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung in Bezug auf die beck-online.DIE WIRTSCHAFTSDATENBANK. Diesbezüglich gelten gesonderte Vertragsbedingungen. 1.3 Widersprechende, abweichende oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindVerlag stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Softwarepflegeleistungen (nachfolgend „Marketing GmbHAGB Software- pflege“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer gelten für alle Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, die die Erbringung von Software- pflegeleistungen an der durch die Ziehm Imaging GmbH (nachfolgend „KarteninhaberZiehm Imaging“ genannt) mittels Nutzungs- rechten an den Kunden überlassenen Lizenzsoftware zum Gegenstand haben. 1.2 Für Serviceleistungen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ziehm Imaging GmbH für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne Ser- viceleistungen. 1.3 Individualvereinbarungen zwischen Ziehm Imaging und dem Unternehmer über die Erbringung von Softwarepflege- leistungen gehen diesen AGB Softwarepflege vor. 1.4 Die AGB Softwarepflege gelten auch für zukünftige Ge- schäfte zwischen Ziehm Imaging und dem Unternehmer im Kurpark“Sinne des § 305 Abs. 3 BGB, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbHohne dass es einer vorherigen, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 1.5 Maßgeblich ist die Marketing GmbH jeweils zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses gültige Fassung der AGB Softwarepflege. 1.6 Die AGB Softwarepflege gelten ausschließlich. Entgegen- stehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertrags- partners oder Dritter sind nur Vermieterin gültig, wenn und soweit Ziehm Imaging diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Sollte mit dieser Regelung kein Einverständnis bestehen, hat der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustandeUnternehmer Xxxxx Imaging unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB diesen Fall behält sich Ziehm Imaging vor, Angebote über Softwarepflegeleistungen zurückzuzie- hen, ohne dass hierdurch Ansprüche jedweder Art gegen Ziehm Imaging erhoben werden können. Dem formularmäßi- gen Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindVer- tragspartners oder Dritter widerspricht Ziehm Imaging hier- mit ausdrücklich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Softwarepflegeleistungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln 1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns und dem Kunden für Auskünfte, Angebote, Beratung sowie Lieferung und Leistung unseres Unternehmens. Maßgeblich ist jeweils die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung. 2. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher sind Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetz (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntKschG) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwsomit natürliche und juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Veranstaltungsbesucher Unternehmer sind natürliche oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) juristische Personen, für alle Eigenveranstaltungen die der Marketing GmbH z.B. Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer. 3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. 4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird durch uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 5. Auskünfte und Beratung hinsichtlich der von uns vertriebenen Produkte erfolgen auf Basis der mitgeteilten Herstellerangabe und unserer bisherigen Erfahrung. Die hier angegebenen Werte, insbesondere auch Leistungsangaben, sind Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung der Werte und Anwendungsmöglichkeiten können wir nicht übernehmen. Angaben jedweder Art, sei es mündlich, in Form von Abbildungen, Zeichen, etc., sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Soweit nicht in der „Kleinen Bühne im Kurpark“Auftragsbestätigung feste Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich ausgeschlossen sind, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustandesind branchenübliche Abweichungen zulässig. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindeine etwaige Haftung gilt Punkt XIII. dieser AGB.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx 1. Der GAV gilt für das gesamte Gebiet des Kantons Wallis. 2. Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages gelten einerseits für Arbeitgeber (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer Betriebe bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer Betriebsteile), die Arbeiten in den folgenden Bereichen ausführen: - Spenglerei; - Dachdeckerei; - Sanitärinstallationen; - Heizung; - Lüftung; - Klima; - Solarinstallationen in der Gebäudetechnik inkl. Verrohrung/Verbindung der einzelnen Elemente untereinander (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) ohne Installation 230 V), Leitungsführung im Bereich des Daches und am/im Gebäude bis zum Anschluss an die übrige Gebäudetechnik bei den Solarwärmeanlagen. Sie gelten andererseits für alle Eigenveranstaltungen qualifizierten, spezialisierten und nicht qualifizierten sowie für alle von diesen Arbeitgebern fest oder gelegentlich beschäftigten Arbeitnehmer – und zwar ungeachtet der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne Art ihrer Entlöhnung. 3. Der GAV gilt, was Entlöhnung, Arbeitszeit und Vorpensionierung anbetrifft, ebenfalls für Personalverleih- und Temporärfirmen sowie für deren Arbeitnehmer. 4. Der GAV gilt für sämtliche ausländische Unternehmen und Arbeitnehmer, die im Kurpark“Kanton Wallis Arbeiten verrichten lassen oder ausführen. 5. Der GAV – insbesondere Art. 6.2, 7.2, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 42 und der Nachtrag betreffend Kaution sowie das Lohnabkommen – gilt ebenfalls für Arbeitnehmer, die von Firmen mit Sitz ausserhalb des Kantons im Kurhaus-Saal Wallis beschäftigt werden. 6. Ebenso an die Einhaltung des GAV gebunden sind Betriebe aus anderen Branchen oder Privatpersonen, die für Dritte regelmässig oder einmalig Berufsarbeiten ausführen. 7. Dem GAV nicht unterstellt sind hingegen die Familienangehörigen des Betriebsinhabers, das leitende Kader, das kaufmännische und technische Personal sowie die Lehrlinge im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen Sinne des Bundesgesetzes über die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindBerufsbildung.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Geltungsbereich. Diese 1.1 Dieser Tarifvertrag gilt für arbeitnehmerähnliche Personen2 im Sinne des § 12a Tarifvertragsgesetz und für die zwischen ihnen und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (im Folgenden rbb genannt) durch Dienst- oder Werkverträge begründeten Rechtsverhältnisse. 1.2 Der Tarifvertrag regelt Mindestbedingungen, die für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Voraussetzungen der nachstehenden TZ 2 und 3 gelten. 1.3 Er gilt nicht für − Arbeitsverhältnisse, auf die der jeweils geltende Manteltarifvertrag des rbb3 anzuwenden ist, − Aushilfs- und Teilzeitarbeitsverhältnisse, − Auszubildende, Praktikantinnen bzw. Praktikanten und Volontärinnen bzw. Volontäre, − Vorruheständlerinnen bzw. Vorruheständler, Versorgungsempfängerinnen bzw. Versorgungsemp- fänger, Empfängerinnen bzw. Empfänger von Altersrente, 1 Zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 29. Xxxx/8. April 2010. 2 Hierzu zählen unabhängig von der Rechtsform des Vertrages auch Personen, die bei der Herstellung von Produktionen des Hörfunks oder Fernsehens (einschließlich Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal Diensten) persönlich und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher für datumsmäßig bestimmte oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sinddurch Produktionsdauer begrenzte Zeit mitwirken.

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Samples: Tarifvertrag Für Arbeitnehmerähnliche Personen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln Dieser Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die rechtlichen Beziehungen zwischen nach dem Manteltarifvertrag in der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx 31.12.2016 geltenden Fassung eine Versorgungszusage beanspruchen können (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntversorgungsfähiges Arbeitsverhältnis) und beim Bayerischen Rundfunk nach dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) 31.12.1992 und vor dem 01.01.2017 bei der Deutschen Welle nach dem 31.03.1993 und vor dem 01.01.2017 beim Deutschlandradio nach dem sich nach § 21 Ziffer 1 ergebenden Zeitpunkt und vor dem 01.01.2017 beim Norddeutschen Rundfunk nach dem 31.12.1992 und vor dem 01.01.2017 beim Mitteldeutschen Rundfunk nach dem 30.06.1991 und vor dem 01.01.2006 bei Radio Bremen nach dem sich nach § 21 Ziffer 1 ergebenden Zeitpunkt und vor dem 01.01.2017 beim Rundfunk Berlin Brandenburg nach dem sich nach § 21 Ziffer 1 ergebenden Zeitpunkt und vor dem 01.01.2017 beim Saarländischen Rundfunk nach dem sich nach § 21 Ziffer 1 ergebenden Zeitpunkt und vor dem 01.01.2017 beim Südwestfunk nach dem 31.12.1992, beim Südwestrundfunk ab dem 01.10.1998 und vor dem 01.01.2017 beim Westdeutschen Rundfunk Köln nach dem 31.12.1993 und vor dem 01.01.2017 eingestellt worden sind.[1] Dieser Versorgungstarifvertrag gilt auch für alle Eigenveranstaltungen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“DW, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark die spätestens zum 31.12.2016 befristet angestellt waren und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf deren Arbeitsverhältnis bis zum Zeitpunkt einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeitunbefristeten Festanstellung ununterbrochen fortbestanden hat. Der Versorgungstarifvertrag gilt auch für die befristet angestellten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die bei einer anderen ARD-Anstalt oder dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter Deutschlandradio angestellt sind, denen dort eine Versorgungszusage nach diesem Versorgungstarifvertrag erteilt wurde und die für die Zeit ihrer befristeten Tätigkeit von der anderen Anstalt oder dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindDeutschlandradio beurlaubt wurden.

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Samples: Tarifvertrag Über Die Altersversorgung in Der Ard

Geltungsbereich. Diese OnlineBedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmen i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem öffentlich-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Sondervermögen (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in gemeinsam der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „SpielstättenKunde“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Sie gelten für sämtliche Leistungen, die der Dienstleister erbringt, und zwar sowohl im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen als auch für zukünftige Leistungen, selbst wenn diese Bedingungen nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten für alle Vertragsbeziehungen. 1.1 Der Dienstleister stellt seine Infrastruktureinrichtungen • der Industriebahn Ost „Hafenbahn“, • der Industriebahn West „Goseburgbahn“ zur Befahrung durch den Kunden zur Verfügung. Kunden sind ausschließlich zugelassene Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und EVU). Dazu gelten die unter xxx.xxxxx-xxxxxxxxx.xx veröffentlichten Nutzungsbedingungen in der Marketing GmbH und/oder aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Nutzung einer Eintrittskarte durch den Kunden. Gleiches gilt für Eigenveranstaltungen die, vom EVU zu berücksichtigenden Bedienungsanleitungen. Das EVU hat zur Nutzung der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der VeranstaltungsörtlichkeitBahnen einen Nutzungsvertrag mit dem Dienstleister abzuschließen. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter Nutzungsvertrag berechtigt das EVU lediglich zur Befahrung der Bahnen, jedoch nicht zum Umschlag von Waren und dem Kartenkäufer zustandeGütern in den Verladestellen. 1.2 Der Dienstleister stellt seine Infrastruktureinrichtung • den Binnenhafen Lüneburg am Elbeseitenkanal zur Befahrung mit Schiffen, Booten und Arbeitsgeräten, sowie die Nutzung der Schiffsliegeplätze zur Verfügung. Für Fremdveranstaltungen gelten neben Kunde in Zusammenhang mit der Hausordnung Hafennutzung sind Umschlagskunden des Dienstleisters aber auch Schiffseigner sowie deren Mitarbeiter, die mit ihren Schiffen, Booten und Arbeitsgeräten den Binnenhafen Lüneburg befahren und die Schiffsliegeplätze nutzen. Dazu gilt die unter xxx.xxxxx-xxxxxxxxx.xx veröffentliche Hafenordnung in der Marketing GmbH aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Nutzung durch den Kunden. Der Dienstleister erbringt für den Kunden Umschlags- und Servicedienstleistungen und stellt Lager- und Vorstauflächen zur Zwischenlagerung für den Kunden zur Verfügung. 1.3 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindeinzelvertraglichen Regelungen vor.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese 1.1. Die vtours GmbH betreibt unter der Internetseite xxx.xxxxxx.xxx ein Online-AGB regeln Reiseportal. Sie können auf xxx.xxxxxx.xxx die rechtlichen Beziehungen zwischen Verfügbarkeit von Pauschalreisen, Beförderungen (z.B. Flüge), Beherbergungen (z.B. Hotels), Vermietung von Kraftfahrzeugen und Krafträdern sowie sonstige touristische Leistungen und Reiseversicherungen (zusammen und einzeln im Folgenden auch „Touristikleistungen“ genannt) verschiedener Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger (z.B. Airli- nes, Hotels, Reedereien, Versicherungen, nachfolgend „Anbieter“ genannt) entsprechend der Ahrtal von Ihnen gemachten An- und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Eingaben prüfen. Weiterhin können Sie mit den genannten An- bietern Verträge über Touristikleistungen unmittelbar abschließen. 1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Marketing GmbHAGB“ genannt) regeln das Vertrags- verhältnis zwischen Ihnen als Buchenden und den weiteren mit Ihnen reisenden Personen (nachfolgend „Reisende“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer der vtours GmbH in ihrer Eigenschaft als Vermittler (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstättenxxxxxx.xxx“ genannt). 1.3. Mit Das Verhältnis zwischen Ihnen, den Reisenden und dem jeweiligen Anbieter bestimmt sich aus- schließlich nach dem Gesetz, den vertraglichen Vereinbarungen mi den jeweiligen Anbietern und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Diese können Sie vor Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages der Buchung einsehen und herunterladen. 1.4. Diese Webseite ist zu Ihrer persönlichen und nicht kommerziellen Nutzung bestimmt, soweit keine anderweitige schriftliche Genehmigung von xxxxxx.xxx vorliegt. Sie dürfen daher Informa- tionen, Software, Produkte oder Serviceleistungen, die Sie über diese Webseite erhalten, nicht verkaufen, abtreten, vertreiben, verändern, ausstellen, vorführen, veröffentlichen, lizensieren und davon keine abgeleiteten Werke erstellen. Das Kopieren, Übertragen und Vervielfältigen von über die Webseite erhaltener Software, Informationen und sonstiger Inhalte ist nur insoweit gestattet, als dies für die bestimmungsgemäße Nutzung der Webseite technisch notwendig ist (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und laden der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB Software in den Arbeitsspeicher Ihres Computers). 1.5. Hyperlinks auf dieser Webseite werden Ihnen nur als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustandeHinweise zur Verfügung gestellt. Für Fremdveranstaltungen gelten neben die Inhalte der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB verlinkten Webseiten ist xxxxxx.xxx nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindverantwortlich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online1. Durch die Nutzung der Plattform kommt zwischen Nutzer und Plattformbetreiber ein Nut- zungsvertrag zustande, der ausschließlich den nachfolgenden AGB unterliegt. Dieser Platt- form-Nutzungsvertrag bildet den Rahmen für die Nutzung der Plattform zu Informationszwe- cken und für die Vermittlung einzelner Finanzinstrumente zwischen Investoren und Emitten- ten über die Plattform. Sowohl die Nutzung zu Informationszwecken als auch die Vermittlung der Finanzinstrumente ist für die Nutzer kostenfrei. Die AGB regeln gelten für sämtliche Inhalte, Funktionen und sonstige Dienste, die rechtlichen Beziehungen auf der Plattform zur Verfügung gestellt werden. 2. Daneben kommt zwischen dem Investor und der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing CONCEDUS GmbH, Hauptstraße 116vertreten durch den Platt- formbetreiber als vertraglich gebundenem Vermittler, Tourist-Information am Kurparkein gesonderter Vermittlungsvertrag über Finanzinstrumente („Vermittlungsvertrag“) zustande, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx sobald der Plattformbetreiber dem Interessenten auf der Plattform konkrete Finanzinstrumente von Projektinhabern (nachfolgend Emit- tenten) vorstellt. Der Inhalt des Vermittlungsvertrags bestimmt sich nach den Marketing GmbHAllgemeinen Geschäftsbedingungen der CONCEDUS GmbH für Vermittlungen durch vertraglich gebundene Vermittlergenannt) sowie den ergänzend geltenden „„Allgemeinen Vermittlungsbedingungen der CONCEDUS GmbH für Vermittlungen durch vertraglich gebundene Vermittler“. Diese Doku- mente sind auf der Plattform verfügbar und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwder Investor erhält sie vorvertraglich zur Verfü- gung gestellt. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer Weitere Informationen zur CONCEDUS GmbH und deren Tätigkeitsprofil ergeben sich aus den ebenfalls auf der Plattform verfügbaren „Kundeninformationen der CONCEDUS GmbH einschließlich vorvertraglicher Informationen und Widerrufsbelehrung“. 3. Das Rechtsverhältnis zwischen Plattformbetreiber und Emittent ist nicht Gegenstand dieser AGB. Es bestimmt sich nach gesondert abzuschließenden Kooperationsverträgen (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genanntProjektver- trägen). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Ebenso wenig ist das Rechtsverhältnis zwischen Emittent und Nutzer Gegenstand die- ser AGB. Dieses Rechtsverhältnisse unterliegt gesonderten rechtlichen Regelungen (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese OnlineDarle- hens-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der VeranstaltungsörtlichkeitBedingungen, Emissionsbedingungen). Der Plattformbetreiber ist nicht Partei dieser Ver- träge. 4. Ein Anspruch auf Registrierung und Nutzung der Plattform besteht nicht. Es steht dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nurPlatt- formbetreiber jederzeit frei, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindeinen Nutzer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

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Samples: Darlehensbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB 1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Rechtsbeziehungen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHDialoghaus Beratungsgesellschaft für Dialogkommunikation mbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntDialoghaus“) für die Leistungen Datenaufbereitung und -anreicherung (B.), Adressenhandel (C.I.), Beilagen (D.) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer Herstellung von Druckprodukten (nachfolgend „Karteninhaber“ genanntE.) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, Rechtsverhältnis zum Werbetreibenden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für den Adressenhandel im KurhausRechtsverhältnis zum Adresseigner (C.II.). Es gelten stets die Allgemeinen Bestimmungen (A.) sowie zusätzlich die jeweiligen Bestimmungen für die beauftragte(n) Leistung(en). 1.2. Dialoghaus erbringt die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Leistungen nur für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-Saal rechtliches Sondervermögen. 1.3. Ist bei Vertragsschluss auf Seiten des Werbetreibenden oder des Adresseigners ein weiterer Unternehmer, beispielsweise eine Agentur, unmittelbar oder mittelbar beteiligt, gelten diese AGB entsprechend. 1.4. Sofern eine Bestimmung im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten Einzelauftrag im Widerspruch zu einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, geht die Bestimmung im Einzelauftrag diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. 1.5. Geschäftsbedingungen des Werbetreibenden, des Adresseigners oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Dialoghaus ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Dialoghaus auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Werbetreibenden, des Adresseigners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindGeltung jener Geschäftsbedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werbetreibende Und Adresseigner

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen 1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen gel- ten, vorbehaltlich abweichender schriftli- cher Regelungen in mit der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Techem Wassertechnik GmbH (nachfolgend „Marketing GmbH“ idF kurz Techem genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer abgeschlossenen Einzelver- trägen, ausschließlich die nachstehen- den Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ idF kurz AGB genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- Hiervon ganz oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH teilweise abweichende und/oder ergänzende Allgemeine Ge- schäftsbedingungen von Auftraggebern gelten nicht, selbst wenn Techem die- sen nicht ausdrücklich widerspricht. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fas- sung der Nutzung einer Eintrittskarte Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen, welche unter www.te- xxxx.xx/xxx eingesehen und herunter- geladen werden kann. Bei Vertragsab- schluss und bei Änderungen dieser AGB übergibt oder übermittelt Techem dem Auftraggeber auf sein Verlangen eine Ausfertigung dieser AGB in Papierform. 1.2 Auftraggeber können Unternehmer oder Verbraucher sein. Die AGB gelten sowohl für Eigenveranstaltungen Verbraucher als auch Unter- nehmer. Sämtliche Ergänzungen oder Abänderungen vertraglicher Regelun- gen und alle Abweichungen von Bestim- mungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindschriftlichen Vereinba- rung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online-1.1. Die Tegro erbringt alle von ihr angebotenen Internetdienstleistungen („die Leistungen“) zu den nachstehenden „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Internetzugang“, die zusätzlich und ergänzend zu den AGB regeln gelten sowie zu den weiteren Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird. Tegro verbleibt das Recht, zur Bereitstellung auch Kommunikationslinien Dritter anzumieten. Es besteht kein Anspruch auf die rechtlichen Beziehungen zwischen Realisierung des beauftragten Anschlusses auf Basis einer bestimmten Netztechnologie. Die an der Ahrtal Installationsadresse verfügbaren Pakete, Leistungsmerkmale und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Optionen können sich je nach eingesetzter Netztechnologie unterscheiden. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung einer bestimmten Bandbreite besteht nicht. Der Kunde kann die verfügbaren Leistungen stets aktuell im Anschlusscheck prüfen. 1.2. Für die Bereitstellung von Anschlüssen nutzt Tegro die im Gebäude des Kunden vorhandenen Telekommunikationsleitungen (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) Inhausverkabelung“). Die Inhausverkabelung liegt in der Regel im Eigentum des Hauseigentümers. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, ist die Inhausverkabelung daher nicht Gegenstand des Vertrages mit Tegro. Sind wegen fehlender oder unzureichender Kupfer-Telekommunikationsleitungen im Gebäude des Kunden Neuinstallationen oder Erweiterungen der Inhausverkabelung erforderlich, bedürfen diese der besonderen Vereinbarung und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer werden nicht aufgrund des allgemeinen Vertrages von Tegro geschuldet. Gleiches gilt, wenn aus anderen Gründen die Inhausverkabelung technisch ungeeignet ist oder später wird bzw. Veranstaltungsbesucher der dinglich Berechtigte (z. B. der Eigentümer) die Nutzung der Inhausverkabelung nicht gestattet bzw. eine notwendige Nutzungsvereinbarung des Grundstückseigentümers nicht vorliegt, auf dessen Grundstück der Anschluss dem Kunden zur Verfügung gestellt werden soll. Ist der Kunde der dinglich Berechtigte oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen Grundstückseigentümer, gilt jedoch Ziffer 14 der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindentsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Geltungsbereich. 1.1. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) Dienstvereinbarung gilt grundsätzlich für alle Eigenveranstaltungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Marketing GmbH z.B. Universitätsbibliothek (einschließlich Sperren- und Aufsichtsdienst sowie studentische Hilfskräfte), soweit nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in Benutzungsbereichen (vgl. Ziff. 5) Sonderregelungen notwendig sind. 1.2. Ausgenommen von der Gleitzeitregelung bleiben zunächst weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zwar in der „Kleinen Bühne Universitätsbibliothek etatisiert, jedoch ausschließlich in Bereichsbibliotheken eingesetzt sind. Wenn die technischen Voraussetzungen vorliegen, können zukünftig auch diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gleitzeit teilnehmen. 1.3. Diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die teilweise im Kurpark“Gebäude der Zentralbiblio- thek, teilweise in Bereichsbibliotheken eingesetzt sind, nehmen auf eigenen Wunsch an der Gleitzeitregelung teil. 1.4. Auszubildende, Referendarinnen und Referendare an wissenschaftlichen Bibliotheken nehmen an der Gleitzeitregelung teil, sofern es in ihren jeweiligen Ausbildungsbereichen nicht anders erforderlich ist. 1.5. Jugendliche im Kurhaus-Saal oder Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes nehmen im Kurpark Rahmen dieses Geset- zes an der Gleitzeitregelung teil. 1.6. Die Möglichkeiten der teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbHMitarbeiter, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nurihre Arbeitszeiten zu blocken, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindsofern keine dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen, bleiben unberührt.

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Samples: Dienstvereinbarung

Geltungsbereich. Die Teilnahme am konzessionierten Betrieb für ÜAG und die Nutzung von Feuerwehrschlüsseldepot 3 (FSD 3) erfolgt auf Grundlage der DIN 14675 – Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb. Diese Online-AGB Anschlussbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen technischen und organisatorischen Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen mit direkter Aufschaltung auf die Meldungs- Empfangseinrichtung in der Ahrtal Leitstelle Grimma. Sie gelten für Neuanlagen und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer Erweiterungen bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer wesentliche Änderung bestehender Anlagen. Die Teilnahme setzt eine Übertragungseinrichtung (nachfolgend „Karteninhaber“ genanntÜE) voraus. Diese Anschlussbedingungen gelten für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne den Landkreis Mittelsachsen, Alarmierungsbereich Döbeln (Altkreis Döbeln). 1.1 Brandschutzdienststellen‌ Brandschutzdienststellen im Kurpark“Sinne dieser Anschlussbedingungen sind: 1. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde (Baulicher Brandschutz). 2. Die örtlichen Brandschutzbehörden (Gemeinden). 3. Die untere Brandschutz-, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde (Landratsamt Brand- schutzdienststelle). 1.2 Aufgaben der Brandschutzdienststellen‌ - Prüfung der Brandschutznachweise - Beteiligung an Absprachen zum Konzept der BMA - Zulassung von Abweichungen gemäß § 67 Abs. 1, Satz 1 SächsBO - Erteilung einer Genehmigung (Baugenehmigung) - Aufgaben nach § 16 Abs. 1 u. 2 SächsBRKG - Abgabe einer Stellungnahme bei der Prüfung des Brandschutznachweises - Beteiligung an Absprachen zum Konzept der BMA und des Feuerwehrplanes - Teilnahme zur Abnahme und Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage - Aufbewahrung der Schlüssel für die Feuerwehrschließungen - Beratung und Unterstützung der Gemeinden nach § 7 SächsBRKG - Beteiligung an Absprachen zum Konzept der BMA - Erteilung einer Freigabe zur Herstellung einer Feuerwehrschließung - Einbau der Feuerwehrschließung - Organisation und Durchführung der Inbetriebnahme und Aufschaltung der BMA zur zuständigen Leitstelle in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten Abstimmung mit dem Konzessionär - Überwachung der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt Anschlussbedingungen durch Prüfungen und Kontrollen 1.3 Zuständige gemeinsame Leitstelle Feuerwehr / Rettungsdienst (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sind.Leitstelle)‌

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Samples: Anschlussbedingungen Für Brandmeldeanlagen

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx 1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntAGB“) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer gelten ausschließlich für Verträge der freesort GmbH (nachfolgend „Karteninhaber“ genanntfreesort“) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt mit Geschäftskunden (nachfolgend „Spielstätten“ genanntAuftraggeber“) über die Erbringung von Brief- beförderungsleistungen, insbesondere die Erbringung von Teilleistungen der Briefbeförderung, die gerichtet sind auf: • die Einlieferung von teilleistungsfähigen Briefsendungen nach Ziffer 1.5. dieser AGB bei einem Briefzentrum der Deutsche Post AG („DPAG”) zur Weiterbeförderung nebst Zustellung an die bestimmungsgemäßen Empfänger im Rahmen eines entsprechenden Vertrages (Vertrag über Konsolidierungsleistungen), • Erbringung eines Abholservice für teilleistungsfähige Leistungen (Ziff. Mit dem Abschluss 1.5. dieser AGB) und nicht teilleistungsfähige Sendungen (Ziff. 1.6. dieser AGB) • die Frankierung von Sendungen, • die Abholung von Sendungen des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und Auftraggebers aus Postfachanlagen der Marketing GmbH DPAG und/oder • auf die Erbringung von vereinbarten Zusatz- und/oder Nebenleistungen. 1.2. Geschäftskunden im Sinne der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen Ziffer 1.1. sind Unternehmer gemäß § 14 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Unter den Begriff der Marketing GmbH gelten Geschäftskunden fallen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, auch wenn diese Onlineihre Leistungen ausschließlich auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbringen. 1.3. Teilleistungen im Sinne dieser AGB als rechtsverbindlich vereinbartsind die Vorsortierung, die Zusam- menführung der Sendungen mit i.S. xxx Xxxx. Im Falle 1.5. dieser AGB teilleistungs- fähigen Briefsendungen anderer Auftraggeber von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) freesort, sowie die Ver- bringung dieser Sendungen zu einem Briefzentrum der DPAG. 1.4. Freesort ist alleiniger Gläubiger von Leistungen, die Marketing GmbH nur Vermieterin die DPAG aufgrund der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter freesort und dem Kartenkäufer zustandeAuftraggeber vertraglich vereinbarten Konsolidierungsleistungen erbringt. 1.5. Für Fremdveranstaltungen Teilleistungsfähige Briefsendungen im Sinne dieser AGB sind: • „Standardbrief“ der DPAG, d.h. Gewicht des Briefs bis 20 Gramm, • „Kompaktbrief“ der DPAG, d.h. Gewicht des Briefs bis 50 Gramm, • „Großbrief“ der DPAG, d.h., Gewicht bis 500 Gramm, • „Maxibrief“ der DPAG, d.h., Gewicht bis 1000 Gramm, die maschinenlesbar, ordnungsgemäß freigemacht und an Empfänger im Inland gerichtet sind. 1.6. Alle sonstigen Sendungen (im Vertragsverhältnis zwischen freesort und dem Auftraggeber auch Postkarten) sind keine teilleistungsfähigen und keine rabattfähigen Sendungen. Nicht teilleistungsfähig sind insbesondere auch mit Briefmarken frankierte Sendungen, handschriftliche Sendungen, Bücher- und Warensendungen, Pakete und Päckchen, Einschreiben und Nachnahme- sendungen. 1.7. Es gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH ausschließlich die AGB von freesort. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Fremdveranstalters nurAuftraggebers oder Dritter erlangen keine Geltung und werden von freesort nicht anerkannt, soweit sie diesen Online- sofern den abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. 1.8. Änderungen dieser AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindkann freesort dem Kunden mit einfachem Brief, per E-Mail, De-Mail oder per Fax mitteilen. Soweit daraufhin kein schriftlicher Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei freesort eingeht, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird freesort besonders hinweisen.

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Samples: Terms and Conditions

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln 1.1. Die vorliegenden Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen (nach- folgend BMAB) gelten für alle Verträge über die rechtlichen Beziehungen zwischen Bereitstellung (Vermietung) von Ausstellungsflächen für die Errichtung eines Messestandes bei Eigenveranstaltungen der Ahrtal inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events in der HanseMesse Rostock und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing der StadtHalle Rostock. 1.2. Die Vermietung nach Ziffer 1.1. der BMAB erfolgt durch die inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events (nachfolgend inRostock GmbH), Hauptstraße 116vertreten durch die Geschäftsführung, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx. Die Abwicklung des Mietvertrags erfolgt über den Messe-Geschäftsbereich der inRostock GmbH, Xxx XxxxxxxxXxxxxXxxxx 0-Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. 1.3. Die Vermietung nach Ziffer 1.1. der BMAB erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntAMAB) und dieser Bedingungen zwischen dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer Mieter (nachfolgend „Karteninhaber“ genanntAussteller) für alle Eigenveranstaltungen und der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing inRostock GmbH, an denen wobei die Marketing besonderen Regelungen in diesen Bedingungen den AMAB vorgehen. Die von der inRostock GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)ausgehändigten BMAB sind fester Bestandteil der AMAB. 1.4. Mit Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen des Ausstellers gelten nur, wenn die inRostock GmbH diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. 1.5. Werden mit dem Aussteller schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen, haben diese Vereinbarungen stets Vorrang gegenüber der entsprechenden Regelung innerhalb dieser Vertragsbedingungen. 1.6. Die BMAB gelten gegenüber Personen, die bei Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages Vertrags in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, Firmen, Kaufleuten, juristischen Personen des Privatrechts und des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindUnternehmen).

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Samples: Mietvertrag

Geltungsbereich. 1. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing Draeger Palettenhandel GmbH, Hauptstraße 116Wiesengrund 42, Tourist49509 Recke gelten für Einkauf– und Verkauf sämtlicher Ladungsträger, sowie für den Tausch und die Überlassung von Gitterboxen. 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-Information am Kurparkrechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, Xxxxxxxxxxxxxxx 00wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten immer obere und uneingeschränkte Gültigkeit. 3. Diese Verkaufsbedingung gilt auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. 4. Ergänzend gelten – sofern Sie diesen Bestimmungen nicht widersprechen – die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr, insbesondere die „Tegernseer Gebräuche“ in der jeweils gültigen Fassung mit ihren Anlagen und ihrem Anhang. 5. Die Firma Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx XxxX, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“Xxxxx ist berechtigt, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark Rahmen der vertraglichen Beziehungen die firmen- und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss personenbezogenen Daten des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber Käufers für eigene Zwecke zu verwerten und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindzu speichern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. 1. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Eigenveranstaltungen Aufträge der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne Prangl Gesellschaft m.b.H. und mit ihr verbundener Ge- sellschaften (im KurparkFolgenden Prangl”) an Subunternehmer für die Zurverfügungstellung von Arbeitsmaschinen oder Erbringung von Kran-, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH Hebe- und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nursonstige Leistungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen ergänzen die in der jeweiligen Bestellung spezifizierten Konditionen. Bei Wider- spruch gehen die Bedingungen der jeweiligen Bestellung diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen vor. 2. Die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen kann auch im Internet unter xxx.xxxxxx.xx abgerufen werden. 3. In jedem Fall bedeutet die Durchführung des Auftrages durch den Subunternehmer die Anerkennung dieser vorliegenden “Allgemeinen Einkaufsbedingungen”. 4. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Subunternehmers werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn sie diesen Online- AGB Prangl vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung zukommen. 5. Diese “Allgemeinen Einkaufsbedingungen” gelten auch für zukünftige Leistungen des Subunternehmers und zwar selbst dann, wenn bei deren Bestellung nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindnochmals besonders darauf Bezug genommen wird.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online1.1 Die GELSEN-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad NeuenahrNET Kommunikationsgesellschaft mbH (nachstehend GELSEN-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ NET genannt) und überlässt dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne Kunden im Kurpark“, im KurhausRahmen der technischen und betrieblichen Möglich- keiten in einem von ihr mit den alternativen Anschlussvarianten • Breitbandverteilnetz oder Breitbandkabelnetz (Produkt: TV-Saal Anschluss) oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen • Glasfaser (Produkt: Fiber TV) versorgten Objekt einen Kabelanschluss gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen. Zusätzlich regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH Bereitstellung von analogen und/oder digitalen TV- und Hörfunkprogrammen über den vorgenannten Kabelanschluss. Das Programmangebot von GELSEN-NET umfasst Fernseh- und Hörfunkprogramme, die terrestrisch, über Kabel eines Signalvorlieferanten und/oder über Satellit in das Netz der Nutzung einer Eintrittskarte GELSEN-NET eingespeist werden. Die Bereitstellung der Programme durch GELSEN-NET erfolgt am Netzabschluss der GELSEN-NET je nach Anschlussvariante - an der Hausverteilanlage (Breitbandkabelnetz) bzw. - am Koaxialanschluss des ONT (Glasfaser). Ergänzend gelten die im Auftragsformular zwischen GELSEN-NET und dem Kunden vereinbarten Einzelheiten sowie die dort in Bezug genommenen Dokumente, wie etwaige Leistungsbeschreibungen und Preislisten. 1.2 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Eigenveranstaltungen Verträge, die abgeschlossen werden zwischen dem Endkunden, der Marketing GmbH gelten diese Onlinein der Regel Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und GELSEN-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der VeranstaltungsörtlichkeitNET. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann Anschluss wird ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter für private Zwecke und dem Kartenkäufer zustandefür die beauftragte Wohnung zur Verfügung gestellt. Für Fremdveranstaltungen Durch den Kunden veranlasste Mitversorgung anderer Häuser ist ohne Zustimmung der GELSEN-NET nicht gestattet. 1.3 GELSEN-NET akzeptiert grundsätzlich nur volljährige, natürliche Personen als Kunden (mit Wohnsitz in Deutschland). 1.4 Die AGB gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Diese Geschäfts- bedingungen gelten auch dann, wenn GELSEN-NET in Kenntnis entgegenstehender AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindKunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. Diese Online1. Dieser Gesamtvertrag gilt für das gesamte Gebiet des Kantons Wallis. 2. Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages gelten einerseits für Hersteller und Fachbetriebe von/für Rollladen, Xxxxxx, Xxxx- und Schwingtore/n sowie alle Arten von automatischen Türen, für Schlossereien im Allgemeinen sowie für sämtliche Bau- und Kunstschlossereien, Metall- und Schlossereiwerkstätten, Montage- und Schmiede-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHSchlossereien im Speziellen, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) überdies für alle Eigenveranstaltungen Hersteller und Fachbetriebe von/für Metallfassaden und Metallbalkone/n, Geldschränke/n und Sicherheitseinrichtungen sowie für allen Arten von Eisenwerkstätten, und anderseits für alle in diesen Betrieben angestellten qualifizierten, spezialisierten und nicht-qualifizierten Arbeitnehmer, ungeachtet deren Anstellungs- und Entlöhnungsart. 3. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind: a) Familienangehörige des Unternehmensführers, Kader- sowie Fach- und Verwaltungspersonal; b) Lehrlinge im Sinne des Bundesgesetzes über die Berufsbildung. 4. Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV betreffend die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen gemäss Art. 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Art. 1 und 2 der Marketing GmbH z.B. Verordnung sind ebenfalls anwendbar auf die Arbeitgeber mit Sitz in der „Kleinen Bühne Schweiz, auf Arbeitgeber mit Sitz ausserhalb des Kantons Wallis und deren Arbeitnehmer, aber nur, wenn diese eine Arbeit im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten Kanton Wallis verrichten. Die Paritätische Berufskommission ist zuständig für die Durchführung der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindKontrolle dieser allgemeinverbindlichen Bestimmungen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx INNOMED Gesellschaft für medizinische Softwareanwendungen GmbH (nachfolgend Marketing GmbH“ genanntINNOMED“) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwKunden, unabhängig davon, welche Art eines Rechtsgeschäftes abgeschlossen wird. Veranstaltungsbesucher INNOMED erklärt nur aufgrund der vorliegenden AGB kontrahieren zu wollen. 1.2. Sie gelten insbesondere auch für sämtliche künftigen Folge- und Zusatzgeschäfte, Erweiterungen und Abänderungen der Leistungen und Wartungsleistungen, auch dann, wenn bei einem Einzel- oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) Teilauftrag im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen auf die AGB nicht besonders Bezug genommen wird. 1.3. Die AGB gelten, soweit nicht separate schriftliche Vereinbarun- gen zwischen INNOMED und dem Kunden etwas Abweichendes vor- sehen. 1.4. Die Abschnitte A und E gelten für alle Eigenveranstaltungen Leistungen von INNOMED, die Abschnitte B, C und D kommen bei den für den sie sachlich zutref- fenden Leistungsverhältnissen zusätzlich zur Anwendung. 1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abbe- dungen. 1.6. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus- ses geltende Fassung der Marketing GmbH z.B. AGB. Änderungen und Ergänzungen zu die- sen AGB gibt INNOMED dem Kunden per E-Mail oder per Bildschirm- dialog in der INNOMED-Software bekannt. Sofern der Kunde nicht binnen einem Monat ab Verständigung Widerspruch erhebt, gelten die Änderungen als genehmigt. Darauf wird INNOMED ausdrücklich hinweisen. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website von INNOMED unter xxx.xxx.xxx/xx-xxxxxxx-xxxxxxxxx abruf- und downloadbar und kann jederzeit bei INNOMED angefordert wer- den. 1.7. Für Wartungsleistungen von INNOMED ergänzen diese AGB die für Wartungsverträge geltenden Allgemeinen Wartungsbedingungen (Kleinen Bühne im KurparkAWB) der INNOMED. Bei Widersprüchen gehen die AWB vor. 1.8. Sofern es sich um Lieferungen und Leistungen von Dritten han- delt („Fremdprodukte“), im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen werden die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH den Fremdprodukten beiliegen- den Lizenz- und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen jewei- ligen Hersteller in den Vertrag mit einbezogen. 1.9. INNOMED erklärt, die freiwillige Selbstverpflichtung der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle Anbie- ter von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin Arztsoftware/Arztinformationssystemen zur Verwendung von Pharmainformationen und Pharmawerbung in Arztsoftware des Fachverbandes UBIT der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindWirtschaftskammer zu beachten.

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Samples: General Terms and Conditions

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Wartungsbedingun- gen („AGWB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Health Com- munication Service GmbH (nachfolgend Marketing GmbH“ genanntHCS“) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer Kunden, unabhängig davon, welche Art eines Rechtsgeschäftes abgeschlossen wird. HCS erklärt nur aufgrund der vorliegenden AGWB kontrahieren zu wollen. 1.2. Sie gelten insbesondere auch für sämtliche künftigen Folge- und Zu- satzgeschäfte, Erweiterungen und Abänderungen der Leistungen und Wartungsleistungen, auch dann, wenn bei einem Einzel- oder Teilauftrag im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen auf die AGWB nicht besonders Bezug genommen wird. 1.3. Die AGWB gelten, soweit nicht separate schriftliche Vereinbarungen zwischen HCS und dem Kunden etwas Abweichendes vorsehen. 1.4. Die Abschnitte A, D und E gelten für alle Leistungen von HCS, die Abschnitte B und C kommen bei den für sie sachlich zutreffenden Leis- tungsverhältnissen zusätzlich zur Anwendung. 1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abbedun- gen. 1.6. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGWB. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGWB gibt HCS dem Kunden per E-Mail oder per Bildschirmdialog in der HCS-Software bekannt. Sofern der Kunden nicht binnen einem Monat ab Verständigung Widerspruch erhebt, gelten die Änderungen als geneh- migt. Darauf wird HCS ausdrücklich hinweisen. Die jeweils aktuelle Fas- sung der AGWB ist auf der Website von HCS unter xxx.xxx.xx/xxx abruf- und downloadbar und kann jederzeit bei HCS angefordert werden. 1.7. Sofern es sich um Lieferungen und Leistungen von Dritten handelt („Fremdprodukte“), werden die den Fremdprodukten beiliegenden bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH elektronisch übermittelten Lizenz- und/oder Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindjeweiligen Hersteller in den Vertrag mit einbezogen.

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Samples: General Terms and Conditions

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln 1.1.1 Der Manteltarifvertrag gilt für alle beim MDR beschäftigten Arbeitnehmerinnen. 1.1.2 Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf a) Intendantinnen, Direktorinnen und Abteilungsleiterinnen, soweit ihr Grundgehalt höher ist als das höchste Tarifgehalt; b) unständig Beschäftigte und auf Produktionsdauer Beschäftigte, freie Mitarbeiterinnen und arbeitnehmerähnliche Personen nach § 12 a) TVG, die rechtlichen Beziehungen zwischen unter den Tarifvertrag für Freie Mitar- beiterinnen fallen; c) Arbeitnehmerinnen, die aufgrund eines schriftlichen befristeten Vertrages zum Zwecke ihrer Ausbildung beschäftigt werden; d) Arbeitnehmerinnen, die zur Vertretung oder als Aushilfe beschäftigt werden, sofern die un- unterbrochene Beschäftigung zwei Monate und die gesamten Zeiten der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Beschäftigung pro Kalenderjahr sechs Monate nicht überschreiten; e) Ferienaushilfen (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntSchülerinnen) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher studentische Aushilfskräfte; f) Ortskräfte in Auslandsstudios oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen entsprechenden Niederlassungen des MDR, sofern sie - unabhängig von der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne Tätigkeit - ihren ständigen Wohnsitz im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark Ausland haben und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten das Ar- beitsverhältnis nach Maßgabe des Arbeitsvertrages nicht dem Recht der Marketing GmbH, an denen Bundesrepublik Deutschland unterliegt. 1.1.3 Der Tarifvertrag stellt für das Arbeitsverhältnis rechtsverbindliche Mindestbedingungen auf; für die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindArbeitnehmerin günstigere Einzelvereinbarungen können getroffen werden.

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Samples: Manteltarifvertrag

Geltungsbereich. 1. Diese OnlineAllgemeinen Geschäftsbedingungen, auch „AGBs“, der Stadthallen-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend „Marketing GmbH“ Stadthalle Hockenheim genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) ), gelten für alle Eigenveranstaltungen Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Marketing GmbH z.B. in Stadthalle Hockenheim zur Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art, wie zum Beispiel: Bankette, Seminare, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen, etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der „Kleinen Bühne Stadthalle Hockenheim. 2. Die Gebrauchsüberlassung, die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Gegenstände sowie die Einladung zu Veranstaltungen und die Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadthalle Hockenheim. § 540 BGB Abs. 1 Satz 2 wird abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 3. Veranstalter von An-, Verkaufs- und Beratungsveranstaltungen werden darauf hingewiesen, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, ihre Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt mind. 14 Tage vor Veranstaltung anzumelden. Ordnungsamt Hockenheim: Tel.: 06205 - 21 232 (siehe §§ 55 ff Gewerbeordnung (Reisegewerbe)). Bei einer Schließung der Veranstaltung durch Ordnungsamt oder Polizei besteht die Stadthalle Hockenheim auf Einhaltung des Vertrages. Die im Kurpark“Vertrag festgelegte Raummiete und andere Kosten müssen vom Veranstalter getragen werden. 4. Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie finden nur Anwendung, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 5. Gegenüber Unternehmen, Privatpersonen und gewerblichen Veranstaltern, die bereits Kunden der Stadthalle Hockenheim waren, gelten die AGBs als wesentlicher Vertragsbestandteil auch dann, wenn sie dem Kunden nicht nochmals mit dem Veranstaltungsvertrag zugesandt werden. 6. Veröffentlichungen jeder Art, in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten denen auf den Veranstaltungsort hingewiesen wird, sind der Marketing GmbH, an denen Stadthalle Hockenheim rechtzeitig vorher zur Kenntnisnahme zu übersenden. Sie bedürfen der Genehmigung durch die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)Stadthalle Hockenheim. 7. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss zusätzlich vereinbarten Bedingungen. 8. Die Benutzungs- und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen Stadthalle Hockenheim sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages und wirksam einbezogen sindwerden ausdrücklich anerkannt.

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Samples: General Terms and Conditions

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen 1.1. Der Reisevermittler vermittelt Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen (wie z.B. Flug, Hotel etc.), über Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) sowie über verbundene Reiseleistungen (iSd § 2 Abs 5 PRG) zwischen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einerseits und dem Reisenden andererseits. Der Reisevermittler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbHPauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Im nachfolgenden meint Reisevermittler das Unternehmen Hivin Allousi, Hauptstraße 116Mobile Reiseberatung, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx 0000 Xxxxxxxxxx. 1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn sie - bevor der Reisende durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist - übermittelt wurden oder der Reisende deren Inhalt einsehen konnte. Sie sind Grundlage des zwischen Reisevermittler und Reisenden abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags. 1.3. Für den Geschäftsbesorgungsvertrag gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) vgl Punkt 1.2). Für Vertragsverhältnisse zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“vermittelten Reiseveranstalter, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages den vermittelten Transportunternehmen (z.B. Konzert- Bahn, Bus, Flugzeug x. Xxxxxx etc.) und anderen vermittelten Leistungsträgern, gelten die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie dem Reisenden - bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist – übermittelt wurden oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber der Reisende deren Inhalt einsehen konnte und der Marketing GmbH und/Inhalt der Geschäftsbedingungen nicht rechtswidrig ist oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindgegen bestehendes Recht verstößt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reisevermittler

Geltungsbereich. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH1.1. Die Libri GmbH („Libri”) verkauft als ein Unternehmen des Zwischenbuchhandels Waren, Hauptstraße 116insbesondere solche des Barsortiments („Waren“), Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx an Einzelhändler (nachfolgend Marketing GmbH“ genanntGeschäfts- partner“) zum Weiterverkauf an Endkunden („Warenver- kauf“). Darüber hinaus bietet Libri insbesondere im Zusam- menhang mit Waren und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwWarenverkauf verschiedene Produkte und Dienstleistungen („Produkte“ und „Dienstleis- tungen“) an, darunter auch den Transport von Waren („Transportleistungen“). Veranstaltungsbesucher Die Geschäftspartner sind natürli- che und juristische Personen oder Kartennutzer rechtsfähige Personenge- sellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selb- ständigen beruflichen Tätigkeit handeln.‌‌ 1.2. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Libri im Rahmen des Warenverkaufs und der weiteren Dienstleistungen nach Ziff 1.1 (nachfolgend Karteninhaber“ genanntVertragsgegenstand”) erfol- gen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen („LZB”). Die LZB sind Bestandteil aller den Vertragsgegenstand betreffenden Verträge zwi- schen Libri und den Geschäftspartnern. Die LZB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne zukünftigen Angebote, Lieferungen oder Leistungen von Libri an den Geschäftspartner im Kurpark“Rahmen des Vertrags- gegenstands. 1.3. Durch diese LZB erwirbt der Geschäftspartner gegen- über Libri keinen Anspruch auf den Abschluss von Verträgen über Waren, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH Produkte und/oder Dienstleistungen. Libri ist in der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen Entscheidung darüber frei, entsprechende Angebote des Geschäftspartners nach Maßgabe der Marketing GmbH Ziff. 2 dieser LZB anzu- nehmen. Insbesondere kann Libri den Geschäftspartnern nach freiem Ermessen ein Kreditlimit setzen und die Liefe- rung von Waren bei dessen Überschreitung ohne Vorankün- digung einstellen. 1.4. Die LZB gelten diese Online-AGB ausschließlich. Abweichende, entgegenste- hende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbe- standteil, als rechtsverbindlich vereinbartLibri deren Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat. IDieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn Libri in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführt. 1.5. Gesonderte Produkt- oder Dienstleistungsverträge sowie im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich Einzelfall getroffene Individualvereinbarungen zwischen jeweiligem Fremdveranstalter Libri und dem Kartenkäufer zustandeGeschäftspartner, insbesondere Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben Vor- rang vor diesen LZB. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH den Inhalt derartiger Vereinbarun- gen sowie etwaige Änderungen und Ergänzungen ist ein Vertrag bzw. die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sind.Bestätigung durch Libri in Schrift- oder Textform maßgebend. Die Formvorschriften aus Ziffer 12.3–

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Geltungsbereich. Der GA-Bereich umfasst die Strecken, auf denen die Generalabonnemente zu einer unbe- schränkten Anzahl Fahrten benützt werden können. Änderungen des Geltungsbereichs können jederzeit vorgenommen werden. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend „Marketing GmbH“ genannt) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne werden im Kurpark“«Tarif 654» rechtzeitig publiziert. Die Bestellung der «Tageskarte Gemeinde» erfolgt ausschliesslich durch Einsendung des ausgefüllten und unterzeichneten Bestellscheins an folgende Adresse: Nach Annahme des Kartenantrags durch die SBB AG erhält die Gemeinde innerhalb von 10 Tagen eine unpersönliche, auf ihren Namen lautende «Tageskarte Gemeinde» bestehend aus 365/366 Tageskarten. Bei nicht fristgerechter Zustellung hat sich die Gemeinde unverzüglich mit der SBB AG in Verbindung zu setzen. Andernfalls gilt die «Tageskarte Gemeinde» als fristgerecht zugestellt. Ein allfälliger Schaden geht zulasten der Gemeinde. Mit ihrer Unterschrift auf dem Kartenantrag und der Benützung der Karte bestätigt sie im KurhausRahmen der Offline-Saal oder im Kurpark Bestellung, die vorliegenden AGB und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbHdie Vertragskonditionen erhalten, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber zur Kenntnis genommen und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeitanerkannt zu haben. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustandeKarten- antrag muss von der Gemeinde unter-zeichnet an die SBB AG zurückgeschickt werden, welche als Beauftragte der KTU das Karten-geschäft abwickelt. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nurDie SBB AG behält sich vor, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindKartenan- träge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Den Bezug Und Die Verwendung Der «tageskarte Gemeinde»

Geltungsbereich. 1.1 Diese OnlineAllgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Web-AGB regeln Software samedi und des damit verbundenen Kunden-Benutzerkontos der samedi GmbH (nachfolgend samedi genannt) – (a) über die rechtlichen Beziehungen zwischen Internet-Plattform xxxxxx.xx bzw. xxxxxx.xx (einschließlich aller weiteren assoziierten Domains von samedi, nachfolgend Plattform genannt), (b)andere webbasierte Plattformen (bspw. KV Safenet oder Telematik-Infrastrukturen) oder (c)als installierte Lösung (Software-on-premise) beim Kunden vor Ort – für alle damit von samedi angebotenen Leistungen **mit Ausnahme des Patienten- Xxxxxx, welches über eigene Nutzungs- und Geschäftsbedingungen verfügt.** 1.2 Natürliche und juristische Personen können als Kunden der Ahrtal Plattform ein sogenanntes Kunden- Benutzerkonto eröffnen, sofern sie Dienstleistungen im Gesundheitswesen erbringen. Die Grundlagen hierfür sind in den hier vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Bad NeuenahrGeschäftsbedingungen für das Kunden-Ahrweiler Marketing Benutzerkonto sowie in den separaten Produkt- und Leistungsbeschreibungen mit Preisliste geregelt, die ebenfalls bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Patienten können als Nutzer der Plattform ein persönliches Patienten-Benutzerkonto eröffnen. Die Grundlagen hierfür sind in den gesonderten Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für Patienten geregelt. 1.3 Abweichende und/oder entgegenstehende Bedingungen der Kunden, die mit diesen Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, werden nicht Vertragsbestandteil, sofern samedi diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 1.4 Für Produkte und Dienstleistungen Dritter, die über samedi angeboten werden, können zum Teil Sonderbedingungen vereinbart werden, die dann diesen Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen vorgehen. 1.5 samedi ist zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt und wird dies vor allem aufgrund Änderungen der Gesetzeslage, höchstrichterlichen Rechtsprechung oder erheblichen Änderungen der Marktverhältnisse durchführen. samedi wird die Kunden mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Änderungen über die bevorstehenden Änderungen im samedi Kunden- Benutzerkonto oder über die im Kunden-Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse, Kunden-Benutzer informieren. Widerspricht der Kunde nicht binnen 14 Tagen seit Zugang des Änderungsbegehrens per Post (samedi GmbH, Hauptstraße 116, Tourist-Information am Kurpark, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxx XxxxxxxxXxxxxx), Fax (+00 (00) 000000000) oder E-Xxxxxxxxx Mail (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntxxx@xxxxxx.xx) gilt das Änderungsbegehren der samedi als vom Kunden angenommen und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzwregelt das künftige Vertragsverhältnis zwischen Kunde und samedi. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. samedi wird den Kunden in der „Kleinen Bühne in der Mitteilung über das Änderungsbegehren auf die Bedeutung der 14-Tage-Frist gesondert hinweisen. Widerspricht der Nutzer frist- und formgerecht, steht samedi für die Dauer von zwei Monaten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Auf dieses Kündigungsrecht wird samedi im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt). Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und der Marketing GmbH und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH gelten diese Online-AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindÄnderungsbegehren gesondert hinweisen.

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Samples: Allgemeine Nutzungs Und Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich. 1. Diese Online-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing Allgemeinen Transportbedingungen gelten für alle an Subunternehmer (Auftragnehmer) erteilten Aufträge durch EMONS Spedition GmbH, Hauptstraße 116Emons Transporte GmbH, Tourist-Information am KurparkEmons Logistik GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 00Emons Allgäu GmbH, 00000 Xxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx Emons Multitrans GmbH, Emons Air & Sea GmbH sowie mit diesen verbundenen Unternehmen als Auftraggeber (nachfolgend „Marketing GmbH“ genanntnachstehend: Auftraggeber). Darüber hinaus finden die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen der Marketing GmbH z.B. in der „Kleinen Bühne im Kurpark“, im Kurhaus-Saal oder im Kurpark und in allen anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Marketing GmbH, an denen die Marketing GmbH Veranstaltungen durchführt (nachfolgend „Spielstätten“ genannt)jeweils aktuellen Fassung Anwendung. 2. Mit der Abgabe eines Angebotes gegenüber dem Abschluss Auftraggeber und mit der Annahme eines Angebotes des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber und Auftraggebers in Kenntnis dieser AGB erklärt sich der Marketing GmbH und/oder Auftragnehmer mit der Nutzung einer Eintrittskarte für Eigenveranstaltungen Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Marketing GmbH gelten diese Online-ADSp, derzeit in der Fassung 2017 einverstanden. Diese AGB sowie die ADSp in ihrer jeweils neuesten Fassung stehen als rechtsverbindlich vereinbartDownload unter xxx.xxxxx.xx zur Verfügung. 3. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter Unstimmigkeiten oder Konflikten haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang vor den ADSp. 4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden, mit Ausnahme der in den Auftrag einbezogenen ADSp (Fremdveranstaltungenaktuelle Fassung) ist die Marketing GmbH nur Vermieterin keine Anwendung. 5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Veranstaltungsörtlichkeit. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich Auftrag zwischen jeweiligem Fremdveranstalter Emons und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Marketing GmbH die AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen Online- AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sindAuftragnehmer über eine Frachtenbörse vermittelt wird.

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Samples: General Terms and Conditions for Contractor Engagement