Gemeinsame Bestimmungen. 1 Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Benutzungsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns (der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG) und Dritten, insbesondere unseren Vertragspartnern sowie allen Benutzern unserer Häfen und sämtlicher Einrichtungen (Grundstücke, Infrastruktur, Anlagen, sonstige Einrich- tungen etc). Ausgenommen ist die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur in unseren Hä- fen; hierfür gelten die „Allgemeinen Benutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur (ABE) der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG“. Unsere Häfen sind: Baltrum, Benser- siel, Brake, Cuxhaven, Emden, Fedderwardersiel, Großensiel, Langeoog, Norddeich, Nor- derney, Spiekeroog, Stade-Bützfleth, Wangerooge und Wilhelmshaven. Diese AGB gelten ebenfalls für den von uns verwalteten Hafen Hooksiel. Die genaue örtliche Lage unserer Häfen ergibt sich aus den jeweiligen örtlichen Hafenbenutzungsvorschriften (HBV) und den diesen beigefügten Plänen. Benutzer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristi- sche Person, mit der ein Vertragsverhältnis über die Benutzung unserer Häfen oder Ein- richtungen besteht, oder die unsere Häfen oder Einrichtungen auf jede sonstige Weise nutzt. 2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote und die Benutzung unserer Häfen und un- serer Einrichtungen in unseren Häfen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB. Leis- tungen im Sinne von Satz 1 sind auch alle außervertraglichen oder vorvertraglichen Tätig- keiten von uns, insbes. auch gegenüber Benutzern unserer Häfen und deren Einrichtun- gen. 3. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Rechtsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch- mals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Liefe- rung oder Leistung bzw. mit Benutzung unserer Häfen und Einrichtungen in unseren Häfen gelten diese Bedingungen als angenommen. 4. Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren AGB abweichen oder über diese hinausgehen wird hiermit widersprochen. 5. Für jegliche Benutzung unserer Häfen und Einrichtungen gelten darüber hinaus vorrangig das Niedersächsische Hafensicherheitsgesetz sowie die Niedersächsische Hafenordnung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Benutzungsbedingungen
Gemeinsame Bestimmungen. 1 Allgemeine BestimmungenDie Fondsleitung und Depotbank haben ausserdem Anspruch auf Ersatz der folgenden Auslagen, Geltungsbereichdie ihnen in Ausfüh- rung des Fondsvertrages entstanden sind:
1a) Abgaben der Aufsichtsbehörde für die Gründung, Änderung, Auflösung oder Vereinigung des Umbrella-Fonds bzw. Teilvermögens;
b) Jahresgebühr der Aufsichtsbehörde;
c) Honorare der Prüfgesellschaft für die jährliche Prüfung sowie für Bescheinigungen im Rahmen der Gründung, Än- derungen, Auflösung oder Vereinigungen des Umbrella-Fonds bzw. Teilvermögens;
d) Honorare für Rechts- und Steuerberater im Zusammenhang mit der Gründung, Änderungen, Auflösung oder Ver- einigung des Umbrella-Fonds bzw. Teilvermögens sowie der allgemeinen Wahrnehmung der Interessen des Umbrella-Fonds bzw. Teilvermögens und seiner Anleger;
e) Kosten für die Publikation des Nettoinventarwertes des Umbrella-Fonds bzw. Teilvermögens sowie sämtliche Kos- ten für Mitteilungen an die Anleger einschliesslich der Übersetzungskosten, welche nicht einem Fehlverhalten der Fondsleitung zuzuschreiben sind;
f) Kosten für den Druck juristischer Dokumente sowie Jahres- und Halbjahresberichte des Umbrella-Fonds bzw. Teil- vermögens;
g) Kosten für eine allfällige Eintragung des Umbrella-Fonds bzw. Teilvermögens bei einer ausländischen Aufsichtsbe- hörde, namentlich von der ausländischen Aufsichtsbehörde erhobene Kommissionen, Übersetzungskosten sowie die Entschädigung des Vertreters oder der Zahlstelle im Ausland;
h) Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung von Stimmrechten oder Gläubigerrechten durch den Umbrella-Fonds bzw. das Teilvermögen, einschliesslich der Honorarkosten für externe Berater;
i) Kosten und Honorare im Zusammenhang mit im Namen des Fonds eingetragenem geistigen Eigentum oder mit Nutzungsrechten des Umbrella-Fonds bzw. des Teilvermögens;
j) alle Kosten, die durch die Ergreifung ausserordentlicher Schritte zur Wahrung der Anlegerinteressen durch die Fondsleitung, den Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen oder die Depotbank verursacht werden;
k) bei Teilnahme an Sammelklagen im Interesse der Anleger darf die Fondsleitung die daraus entstandenen Kosten Dritter (z.B. Anwalts- und Depotbankkosten) dem Vermögen des jeweiligen Teilvermögens belasten. Zusätzlich kann die Fondsleitung sämtliche administrativen Aufwände belasten, sofern diese nachweisbar sind und im Rah- men der Offenlegung der TER des Fonds ausgewiesen resp. berücksichtigt werden. Zusätzlich trägt das Teilvermögen sämtliche, aus der Verwaltung des Vermögens eines Teilvermögens erwachsenden Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (marktkonforme Courtagen, Kommissionen, Abgaben). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kos- ten werden direkt mit dem Einstands- bzw. Verkaufswert der betreffenden Anlagen verrechnet. In Abweichung hiervon sind diese Nebenkosten im Teilvermögen – Nebenwerte , die durch An- und Benutzungsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns (Verkauf von Anlagen bei der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG) Abwicklung von Ausgabe und DrittenRücknahme von Anteilen anfallen, insbesondere unseren Vertragspartnern sowie allen Benutzern unserer Häfen und sämtlicher Einrichtungen (Grundstücke, Infrastruktur, Anlagen, sonstige Einrich- tungen etc)durch die Anwendung des Swinging Single Pricing gemäss § 16 Ziff. Ausgenommen ist die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur in unseren Hä- fen; hierfür gelten die „Allgemeinen Benutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur (ABE) der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG“. Unsere Häfen sind: Baltrum, Benser- siel, Brake, Cuxhaven, Emden, Fedderwardersiel, Großensiel, Langeoog, Norddeich, Nor- derney, Spiekeroog, Stade-Bützfleth, Wangerooge und Wilhelmshaven. Diese AGB gelten ebenfalls für den von uns verwalteten Hafen Hooksiel8 gedeckt. Die genaue örtliche Lage unserer Häfen ergibt sich aus Fondsleitung und deren Beauftragte können gemäss den jeweiligen örtlichen Hafenbenutzungsvorschriften (HBV) und den diesen beigefügten Plänen. Benutzer Bestimmungen im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristi- sche PersonProspekt Retrozessionen zur Entschä- digung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen und Rabatte, mit der ein Vertragsverhältnis über um die Benutzung unserer Häfen oder Ein- richtungen bestehtauf den Anleger entfallenden, oder dem Fonds belas- teten Gebühren und Kosten zu reduzieren, bezahlen. Vergütungen dürfen nur demjenigen Teilvermögen belastet werden, dem eine bestimmte Leistung zukommt. Kosten, die unsere Häfen oder Einrichtungen auf jede sonstige Weise nutzt.
2. Unsere Lieferungennicht eindeutig einem Teilvermögen zugeordnet werden können, Leistungen und Angebote und die Benutzung unserer Häfen und un- serer Einrichtungen in unseren Häfen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB. Leis- tungen werden den einzelnen Teilvermögen im Sinne von Satz 1 sind auch alle außervertraglichen oder vorvertraglichen Tätig- keiten von uns, insbes. auch gegenüber Benutzern unserer Häfen und deren Einrichtun- genVerhält- nis zum Fondsvermögen belastet.
3. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Rechtsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch- mals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Liefe- rung oder Leistung bzw. mit Benutzung unserer Häfen und Einrichtungen in unseren Häfen gelten diese Bedingungen als angenommen.
4. Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren AGB abweichen oder über diese hinausgehen wird hiermit widersprochen.
5. Für jegliche Benutzung unserer Häfen und Einrichtungen gelten darüber hinaus vorrangig das Niedersächsische Hafensicherheitsgesetz sowie die Niedersächsische Hafenordnung.
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Samples: Umbrella Fund Prospectus
Gemeinsame Bestimmungen. 1 Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Angaben über Eigenschaften von Mehrwegtransportverpackungen (MTV) sowie Hinweise auf technische Normen in Katalo- gen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und Benutzungsbedingungen („AGB“) gelten Preislisten dienen lediglich der Beschreibung und begründen ohne eine ausdrück- liche Bezugnahme in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag weder eine Zusicherung noch eine Beschaffenheitsgarantie. Farbtonabweichungen stellen in keinem Fall einen Mangel dar. Eine Gewährleistung für sämtliche Rechtsbeziehungen die hygienische Unbedenklichkeit und Mängelfreiheit der Produkte kann nicht übernommen werden.
2. LHM-Pooling schuldet aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller keine Beratung darüber, ob die vom Besteller gekauften bzw. ihm zur Nutzung überlassenen MTV zu dem vom Besteller beabsichtigen Verwendungszweck geeignet oder zweckmäßig sind, es sei denn, dies ist ausdrücklich zwischen uns (den Parteien vereinbart worden. Maßgeblich hierfür ist im Zweifel die dem Be- steller zugesandte Auftragsbestätigung, A.I.3 Satz 2.
3. Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG) ihm überlassenen MTV unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden, nach Erhalt der MTV LHM-Pooling schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Besteller möglich zu beschreiben und Drittenmöglichst Fotos der Mängel beizufügen. Bei versteckten Mängeln, insbesondere unseren Vertragspartnern sowie allen Benutzern unserer Häfen und sämtlicher Einrichtungen (Grundstückederen Entdeckung auch bei pflichtgemäßer Ausübung der Pflichten des Be- stellers bei Übergabe nicht möglich war, Infrastruktur, Anlagen, sonstige Einrich- tungen etc). Ausgenommen ist die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur in unseren Hä- fen; hierfür gelten die „Allgemeinen Benutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur (ABE) der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG“Rüge unverzüglich, spätestens 24 Stunden, nach Feststellung zu erheben.
4. Unsere Häfen sind: Baltrum, Benser- siel, Brake, Cuxhaven, Emden, Fedderwardersiel, Großensiel, Langeoog, Norddeich, Nor- derney, Spiekeroog, StadeLHM-Bützfleth, Wangerooge und Wilhelmshaven. Diese AGB gelten ebenfalls Pooling sendet dem Besteller monatlich einen Auszug aus dem für den Besteller bei LHM-Pooling geführten Bestands- konto über die ihm überlassenen MTV. Widerspricht der Besteller der Mitteilung der von uns verwalteten Hafen HooksielLHM-Pooling geführten Bestandskon- ten nicht binnen 10 Arbeitstagen ab Erhalt, gilt der von LHM-Pooling mitgeteilte Saldo als anerkannt.
5. Die genaue örtliche Lage unserer Häfen ergibt sich aus den jeweiligen örtlichen Hafenbenutzungsvorschriften (HBV) und den diesen beigefügten PlänenMTV werden dem Besteller nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Benutzer Der Besteller erwirbt kein Eigentum an dem ihm durch LHM-Pooling zur Verfügung gestellten MTV.
6. Offene MTV im Sinne dieser AGB ist jede natürliche sind solche MTV, an denen der Besteller auch Eigentum erwerben kann. Der Eigentumser- werb kann durch Kauf bereits überlassener MTV erfolgen (Kauf aus dem Bestand) oder juristi- sche Persondurch Kauf, mit der ein Vertragsverhältnis über ohne dass die Benutzung unserer Häfen oder Ein- richtungen besteht, oder die unsere Häfen oder Einrichtungen auf jede sonstige Weise nutztgekaufte MTV bereits zur Nutzung durch LHM-Pooling dem Besteller überlassen war (Handelsware).
27. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote und die Benutzung unserer Häfen und un- serer Einrichtungen in unseren Häfen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB. Leis- tungen Geschlossene MTV im Sinne dieser AGB sind solche MTV, an denen ein Eigentumserwerb durch den Besteller ausgeschlos- sen ist. Solche MTV sind durch Codierungen oder Beschriftungen (z.B. „Property of…“) als unveräußerliches Eigentum von Satz 1 sind auch alle außervertraglichen oder vorvertraglichen Tätig- keiten von uns, insbes. auch gegenüber Benutzern unserer Häfen und deren Einrichtun- genLHM-Pooling gekennzeichnet.
3. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Rechtsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch- mals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Liefe- rung oder Leistung bzw. mit Benutzung unserer Häfen und Einrichtungen in unseren Häfen gelten diese Bedingungen als angenommen.
4. Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren AGB abweichen oder über diese hinausgehen wird hiermit widersprochen.
5. Für jegliche Benutzung unserer Häfen und Einrichtungen gelten darüber hinaus vorrangig das Niedersächsische Hafensicherheitsgesetz sowie die Niedersächsische Hafenordnung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gemeinsame Bestimmungen. 1 Allgemeine BestimmungenWelche Personen sind beim HEV Basis und HEV Plus versichert?
1.1 In der Versicherung für Einzelpersonen: – der Versicherungsnehmer; – unmündige Kinder aus geschiedener Ehe des Versicherungsneh- mers in Ausübung ihres Besuchsrechts; – unmündige Ferienkinder, Geltungsbereichdie mit dem Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben; – die Anspruchsberechtigten eines Versicherten, wenn dieser durch ein versichertes Ereignis stirbt; – die Hausangestellten und für den privaten Haushalt tätigen Hilfs- personen für Rechtsfälle, die sie in Ausübung der dienstlichen Verrichtungen verursachen; – heiratet der Versicherungsnehmer im Laufe der Vertragsdauer, so hat er dies der Orion mitzuteilen. Die Versicherung gilt ab Hei- ratstag vorsorglich 1 Jahr lang für den Vertragstyp «Versicherung für mehrere Personen». Der Versicherungsnehmer schuldet die Prämie für diesen Versicherungsschutz ab Datum der Heirat. Wird die Zivilstandesänderung während dieser Zeit der Orion nicht gemeldet, entfällt der erweiterte Versicherungsschutz.
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.2 In der Versicherung für mehrere Personen: – der Versicherungsnehmer und Benutzungsbedingungen („AGB“) gelten alle mit ihm im gemeinsamen Haus- halt lebenden oder als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehrenden Personen; – unmündige Kinder aus geschiedener Ehe eines Versicherten in Ausübung ihres Besuchsrechts; – unmündige Ferienkinder, die mit dem Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben; – die Anspruchsberechtigten eines Versicherten, wenn dieser durch ein versichertes Ereignis stirbt; – die Hausangestellten und für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns (den privaten Haushalt tätigen Hilfs- personen für Rechtsfälle, die sie in Ausübung der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG) dienstlichen Ver- richtungen verursachen.
2 Welche Eigenschaften werden durch HEV Basis und DrittenHEV Plus erfasst? Die versicherten Personen sind in den folgenden Eigenschaften gedeckt: – als Privatperson, insbesondere unseren Vertragspartnern als Fussgänger, Sportausübender, auch als Deltasegler und Benützer eines Gleitschirmes, Halter von Tieren und Schusswaffen, Rad-, Mofa- und Motorradfahrer bis 50 ccm, Mitfahrer in privaten Fahrzeugen und öffentlichen Ver- kehrsmitteln, Benützer und Eigentümer von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen, für welche kein Führerausweis notwendig ist; – als Dienstherr von Hausangestellten; – als Angehöriger der Schweizer Armee, der Feuerwehr, des Zivil- schutzes und anderen Wehrdiensten; – als Berufsausübender in unselbständiger Stellung; – als Mieter oder Pächter einer Privatwohnung, eines Einfamilien- hauses, eines Zimmers, auch einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses, inkl. Umschwung und der Selbstversorgung die- nenden Grundstücken; – als Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer Stockwerk- einheit sowie allen Benutzern unserer Häfen und sämtlicher Einrichtungen eines Ferienhauses, sofern diese in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegen (Grundstücke, Infrastruktur, Anlagen, sonstige Einrich- tungen etcausgeschlossen sind nicht selbstbewohnte Liegenschaften). Ausgenommen .
3 Nicht versichert ist die Benutzung Wahrnehmung der Eisenbahninfrastruktur in unseren Hä- fen; hierfür gelten die „Allgemeinen Benutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur (ABE) der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG“. Unsere Häfen sindrechtlichen Interessen des Versicherten: Baltrum, Benser- siel, Brake, Cuxhaven, Emden, Fedderwardersiel, Großensiel, Langeoog, Norddeich, Nor- derney, Spiekeroog, Stade-Bützfleth, Wangerooge und Wilhelmshaven. Diese AGB gelten ebenfalls für den von uns verwalteten Hafen Hooksiel. Die genaue örtliche Lage unserer Häfen ergibt sich a aus den jeweiligen örtlichen Hafenbenutzungsvorschriften (HBV) und den diesen beigefügten Plänen. Benutzer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristi- sche Person, mit der ein Vertragsverhältnis über die Benutzung unserer Häfen oder Ein- richtungen besteht, oder die unsere Häfen oder Einrichtungen auf jede sonstige Weise nutzt.
2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote und die Benutzung unserer Häfen und un- serer Einrichtungen in unseren Häfen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB. Leis- tungen im Sinne von Satz 1 sind auch alle außervertraglichen oder vorvertraglichen Tätig- keiten von uns, insbes. auch gegenüber Benutzern unserer Häfen und deren Einrichtun- gen.
3. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Rechtsbeziehungen, auch wenn sie vorstehend nicht noch- mals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Liefe- rung oder Leistung bzw. mit Benutzung unserer Häfen und Einrichtungen in unseren Häfen gelten diese Bedingungen als angenommen.
4. Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren AGB abweichen oder über diese hinausgehen wird hiermit widersprochen.
5. Für jegliche Benutzung unserer Häfen und Einrichtungen gelten darüber hinaus vorrangig das Niedersächsische Hafensicherheitsgesetz sowie die Niedersächsische Hafenordnung.aufgeführten Bereichen;
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Samples: Rechtsschutzversicherung
Gemeinsame Bestimmungen. 1 Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Angaben über Eigenschaften von Mehrwegtransportverpackungen (MTV) sowie Hinweise auf technische Normen in Katalo- gen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und Benutzungsbedingungen („AGB“) gelten Preislisten dienen lediglich der Beschreibung und begründen ohne eine ausdrück- liche Bezugnahme in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag weder eine Zusicherung noch eine Beschaffenheitsgarantie. Farbtonabweichungen stellen in keinem Fall einen Mangel dar. Eine Gewährleistung für sämtliche Rechtsbeziehungen die hygienische Unbedenklichkeit und Mängelfreiheit der Produkte kann nicht übernommen werden.
2. WBG-Pooling schuldet aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller keine Beratung darüber, ob die vom Besteller gekauften bzw. ihm zur Nutzung überlassenen MTV zu dem vom Besteller beabsichtigen Verwendungszweck geeignet oder zweckmäßig sind, es sei denn, dies ist ausdrücklich zwischen uns (den Parteien vereinbart worden. Maßgeblich hierfür ist im Zweifel die dem Be- steller zugesandte Auftragsbestätigung, A.I.3 Satz 2.
3. Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG) ihm überlassenen MTV unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden, nach Erhalt der MTV WBG-Pooling schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Besteller möglich zu beschreiben und Drittenmöglichst Fotos der Mängel beizufügen. Bei versteckten Mängeln, insbesondere unseren Vertragspartnern sowie allen Benutzern unserer Häfen und sämtlicher Einrichtungen (Grundstückederen Entdeckung auch bei pflichtgemäßer Ausübung der Pflichten des Be- stellers bei Übergabe nicht möglich war, Infrastruktur, Anlagen, sonstige Einrich- tungen etc). Ausgenommen ist die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur in unseren Hä- fen; hierfür gelten die „Allgemeinen Benutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur (ABE) der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG“Rüge unverzüglich, spätestens 24 Stunden, nach Feststellung zu erheben.
4. Unsere Häfen sind: Baltrum, Benser- siel, Brake, Cuxhaven, Emden, Fedderwardersiel, Großensiel, Langeoog, Norddeich, Nor- derney, Spiekeroog, StadeWBG-Bützfleth, Wangerooge und Wilhelmshaven. Diese AGB gelten ebenfalls Pooling sendet dem Besteller monatlich einen Auszug aus dem für den Besteller bei WBG-Pooling geführten Bestands- konto über die ihm überlassenen MTV. Widerspricht der Besteller der Mitteilung der von uns verwalteten Hafen HooksielWBG-Pooling geführten Bestandskon- ten nicht binnen 10 Arbeitstagen ab Erhalt, gilt der von WBG-Pooling mitgeteilte Saldo als anerkannt.
5. Die genaue örtliche Lage unserer Häfen ergibt sich aus den jeweiligen örtlichen Hafenbenutzungsvorschriften (HBV) und den diesen beigefügten PlänenMTV werden dem Besteller nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Benutzer Der Besteller erwirbt kein Eigentum an dem ihm durch WBG-Pooling zur Verfügung gestellten MTV.
6. Offene MTV im Sinne dieser AGB ist jede natürliche sind solche MTV, an denen der Besteller auch Eigentum erwerben kann. Der Eigentumser- werb kann durch Kauf bereits überlassener MTV erfolgen (Kauf aus dem Bestand) oder juristi- sche Persondurch Kauf, mit der ein Vertragsverhältnis über ohne dass die Benutzung unserer Häfen oder Ein- richtungen besteht, oder die unsere Häfen oder Einrichtungen auf jede sonstige Weise nutztgekaufte MTV bereits zur Nutzung durch WBG-Pooling dem Besteller überlassen war (Handelsware).
27. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote und die Benutzung unserer Häfen und un- serer Einrichtungen in unseren Häfen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB. Leis- tungen Geschlossene MTV im Sinne dieser AGB sind solche MTV, an denen ein Eigentumserwerb durch den Besteller ausgeschlos- sen ist. Solche MTV sind durch Codierungen oder Beschriftungen (z.B. „Property of…“) als unveräußerliches Eigentum von Satz 1 sind auch alle außervertraglichen oder vorvertraglichen Tätig- keiten von uns, insbes. auch gegenüber Benutzern unserer Häfen und deren Einrichtun- genWBG-Pooling gekennzeichnet.
3. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Rechtsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch- mals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Liefe- rung oder Leistung bzw. mit Benutzung unserer Häfen und Einrichtungen in unseren Häfen gelten diese Bedingungen als angenommen.
4. Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren AGB abweichen oder über diese hinausgehen wird hiermit widersprochen.
5. Für jegliche Benutzung unserer Häfen und Einrichtungen gelten darüber hinaus vorrangig das Niedersächsische Hafensicherheitsgesetz sowie die Niedersächsische Hafenordnung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen