Gemeinsame Regelungen. 1. Diese Abwendungsvereinbarung kann als Ganzes vom Kunden mit einer Frist von einem Monat erstmals zum [Datum] in Textform gekündigt werden. Eine einzelne Kündigung der in der Abwendungsvereinbarung enthaltenen Ratenzahlungs- oder Vorauszahlungsvereinbarung ist nicht möglich. 2. Das Recht beider Vereinbarungspartner zur außerordentlichen Kündigung dieser Abwendungsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3. Wird der zwischen dem Kunden und dem Lieferanten bestehende Energieliefervertrag beendet, endet diese Abwendungsvereinbarung automatisch zum entsprechenden Zeitpunkt. Der offene Restbetrag aus den rückständigen Beträgen wird am Tag nach der Vertragsbeendigung in voller Höhe fällig. 4. In Fällen des Verstoßes gegen die Zahlungsverbindlichkeit nach Ziffern I.6 und II.3 endet die Abwendungsvereinbarung automatisch und mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 5. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach EU-Datenschutz- Grundverordnung finden Sie im Internet auf unserer Homepage. 6. Änderungen und Ergänzungen dieser Abwendungsvereinbarung bedürfen der Textform. 7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Abwendungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, diese Bestimmungen durch im wirtschaftlichen Erfolg ihnen gleichkommende rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen.
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Samples: Abwendungsvereinbarung, Abwendungsvereinbarung
Gemeinsame Regelungen. 1. Diese Abwendungsvereinbarung kann als Ganzes vom Kunden mit einer Frist von einem Monat erstmals zum [Datum] 01.02.2022 in Textform gekündigt werden. Eine einzelne Kündigung der in der Abwendungsvereinbarung enthaltenen Ratenzahlungs- oder Vorauszahlungsvereinbarung ist nicht möglich.
2. Das Recht beider Vereinbarungspartner zur außerordentlichen Kündigung dieser Abwendungsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Wird der zwischen dem Kunden und dem Lieferanten der EWF bestehende Energieliefervertrag beendet, endet diese Abwendungsvereinbarung automatisch zum entsprechenden Zeitpunkt. Der offene Restbetrag aus den rückständigen Beträgen wird am Tag nach an dem der Vertragsbeendigung nachfolgenden Tag in voller Höhe fällig.
4. In Fällen des Verstoßes gegen die Zahlungsverbindlichkeit nach Ziffern I.6 und II.3 endet die Abwendungsvereinbarung automatisch und mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Personenbezogene Daten werden von der EWF nach EU-Datenschutz- Grundverordnung finden Sie im Internet auf unserer HomepageMaßgabe der beigefügten Datenschutzerklärung automatisiert gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls übermittelt.
6. Änderungen und Ergänzungen dieser Abwendungsvereinbarung bedürfen der Textform.
7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Abwendungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, diese Bestimmungen durch im wirtschaftlichen Erfolg ihnen gleichkommende rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen.
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Samples: Abwendungsvereinbarung
Gemeinsame Regelungen. 1. Diese Abwendungsvereinbarung kann als Ganzes vom Kunden mit einer Frist von einem Monat erstmals zum [Datum] in Textform gekündigt werden. Eine einzelne Kündigung der in der Abwendungsvereinbarung enthaltenen Ratenzahlungs- oder Vorauszahlungsvereinbarung ist nicht möglich.
2. Das Recht beider Vereinbarungspartner zur außerordentlichen Kündigung dieser Abwendungsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Wird der zwischen dem Kunden und dem Lieferanten der Stadtwerke Bad Sachsa GmbH bestehende Energieliefervertrag beendet, endet diese Abwendungsvereinbarung automatisch zum entsprechenden Zeitpunkt. Der offene Restbetrag aus den rückständigen Beträgen Be- trägen wird am Tag nach an dem der Vertragsbeendigung nachfolgenden Tag in voller Höhe fälligfäl- lig.
4. In Fällen des Verstoßes gegen die Zahlungsverbindlichkeit nach Ziffern I.6 und II.3 I. endet die Abwendungsvereinbarung automatisch und mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach EU-Datenschutz- Grundverordnung finden Sie im Internet auf unserer Homepage.
6. Änderungen und Ergänzungen dieser Abwendungsvereinbarung bedürfen der TextformText- form.
76. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Abwendungsvereinbarung unwirksam sein oder o- der werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, diese Bestimmungen durch im wirtschaftlichen Erfolg ihnen gleichkommende rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen.
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