Common use of Gemeinsame Regelungen Clause in Contracts

Gemeinsame Regelungen. 1. Diese Abwendungsvereinbarung kann als Ganzes vom Kunden mit einer Frist von einem Monat erstmals zum … in Textform gekündigt werden. 2. Das Recht beider Vereinbarungspartner zur außerordentlichen Kündigung dieser Abwendungsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3. Wird der zwischen dem Kunden und den Stadtwerken Hanau bestehende Energieliefervertrag beendet, endet diese Abwendungsvereinbarung automatisch zum entsprechenden Zeitpunkt. Der offene Restbetrag aus den rückständigen Beträgen wird an dem der Vertragsbeendigung nachfolgenden Tag in voller Höhe fällig. 4. In Fällen des Verstoßes gegen die Zahlungsverbindlichkeit nach Ziffern I.6 und II.3 endet die Abwendungsvereinbarung automatisch und mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 5. Personenbezogene Daten werden von den Stadtwerken Hanau nach Maßgabe der beigefügten Datenschutzerklärung automatisiert gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls übermittelt. 6. Änderungen und Ergänzungen dieser Abwendungsvereinbarung bedürfen der Textform. 7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Abwendungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, diese Bestimmungen durch im wirtschaftlichen Erfolg ihnen gleichkommende rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen.

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Samples: Abwendungsvereinbarung

Gemeinsame Regelungen. 1. Diese Abwendungsvereinbarung kann als Ganzes vom Kunden mit einer Frist von einem Monat erstmals zum … nach vollständiger Begleichung der offenen Hauptforderung in Textform gekündigt werden. 2. Das Recht beider Vereinbarungspartner zur außerordentlichen Kündigung dieser Abwendungsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3. Wird der zwischen dem Kunden und den Stadtwerken Hanau der Stadtwerke Wertheim GmbH bestehende Energieliefervertrag beendet, endet diese Abwendungsvereinbarung automatisch zum entsprechenden Zeitpunkt. Der offene Restbetrag aus den der rückständigen Beträgen Forderung wird an dem der Vertragsbeendigung nachfolgenden Tag in voller Höhe zur Zahlung fällig. 4. In Fällen des Verstoßes des Kunden gegen die Zahlungsverbindlichkeit Zahlungsverpflichtungen nach Ziffern I.6 1. und II.3 2. endet die Abwendungsvereinbarung automatisch und mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 5. 3 von 4 Stadtwerke Wertheim GmbH . 00000 Xxxxxxxx . Telefon: 0 93 42 / 909 – 0 . Fax: 0 93 42 / 909 – 202 Stand 13.02.2023 • Personenbezogene Daten werden von den Stadtwerken Hanau der Stadtwerke Wertheim GmbH nach Maßgabe der beigefügten Datenschutzerklärung automatisiert gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls übermittelt. 6. Änderungen und Ergänzungen dieser Abwendungsvereinbarung bedürfen der Textform. 7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Abwendungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner Vereinbarungspartner verpflichten sich, diese Bestimmungen durch im wirtschaftlichen Erfolg ihnen gleichkommende rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen.

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Samples: Abwendungsvereinbarung

Gemeinsame Regelungen. 1. Diese Abwendungsvereinbarung kann als Ganzes vom Kunden mit einer Frist von einem Monat erstmals zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Eine einzelne Kündigung der in der Abwendungsvereinbarung enthaltenen Ratenzahlungs- oder Vorauszahlungsvereinbarung ist nicht möglich. 2. Das Recht beider Vereinbarungspartner zur außerordentlichen Kündigung dieser Abwendungsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3. Wird der zwischen dem Kunden und den Stadtwerken Hanau dem Lieferanten bestehende Energieliefervertrag beendet, endet diese Abwendungsvereinbarung automatisch zum entsprechenden Zeitpunkt. Der offene Restbetrag aus den aus der Abwendungsvereinbarung rückständigen Beträgen wird an dem in der Vertragsbeendigung nachfolgenden Tag in voller Höhe fälligSchlussabrechnung des Vertrages berücksichtigt. 4. Diese Abwendungsvereinbarung endet zudem automatisch mit Stellung (Datum) der nächsten Turnusabrechnung zu dem in I. 1. genannten Vertrages zum entsprechenden Zeitpunkt. Der offene Restbetrag aus den rückständigen Beträgen aus der Abwendungsvereinbarung wird in der Turnusabrechnung als Saldo berücksichtigt. BS|ENERGY wird in diesem Fall auf Kundenwunsch eine neue Abwendungs- bzw. Ratenzahlungsvereinbarung über die neue Gesamtforderung aus der neuen Turnusabrechnung anbieten. 5. In Fällen des Verstoßes gegen die Zahlungsverbindlichkeit nach Ziffern I.6 I.5 und II.3 endet die Abwendungsvereinbarung automatisch und mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 56. Personenbezogene Daten werden von den Stadtwerken Hanau nach Maßgabe der beigefügten Datenschutzerklärung automatisiert gespeichertInformationen zur Speicherung, verarbeitet Verarbeitung und gegebenenfalls übermitteltÜbermittlung Ihrer personenbezogenen Daten nach EU-Datenschutz-Grundverordnung finden Sie im Internet auf unserer Homepage xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx sowie in den beigefügten Informationspflichten für Interessenten und Kunden nach Art. 13 und Art. 14, Art. 21 DS-GVO. 67. Änderungen und Ergänzungen dieser Abwendungsvereinbarung bedürfen der Textform. 78. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Abwendungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, diese Bestimmungen durch im wirtschaftlichen Erfolg ihnen gleichkommende rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen.

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Samples: Abwendungsvereinbarung

Gemeinsame Regelungen. 1. Diese Abwendungsvereinbarung kann als Ganzes vom Kunden mit einer Frist von einem Monat erstmals zum in Textform gekündigt werden. 2. Das Recht beider Vereinbarungspartner zur außerordentlichen Kündigung dieser Abwendungsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3. Wird der zwischen dem Kunden und den Stadtwerken Hanau Greven bestehende Energieliefervertrag beendet, endet diese Abwendungsvereinbarung automatisch zum entsprechenden Zeitpunkt. Der offene Restbetrag aus den rückständigen Beträgen wird an dem der Vertragsbeendigung nachfolgenden Tag in voller Höhe fällig. 4. In Fällen des Verstoßes gegen die Zahlungsverbindlichkeit nach Ziffern I.6 und II.3 endet die Abwendungsvereinbarung automatisch und mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 5. Personenbezogene Daten werden von den Stadtwerken Hanau Greven nach Maßgabe der beigefügten Datenschutzerklärung automatisiert gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls übermittelt. 6. Änderungen und Ergänzungen dieser Abwendungsvereinbarung bedürfen der Textform. 7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Abwendungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, diese Bestimmungen durch im wirtschaftlichen Erfolg ihnen gleichkommende rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen.

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