Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 MD Hardware & Service gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt wer- den. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde MD Hardware & Service von gegen ihn gel- tend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und MD Hardware & Service die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird MD Hardware & Service dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Infor- mationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in die- sem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt. 11.2 Kann der Kunde die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware wegen eines entge- genstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann MD Hardware & Service nach eigener Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Scha- densersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB. 11.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wur- den, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Cloud Services / Standardsoftware mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von MD Hardware & Service sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service berechtigt, die MD Hardware & Service entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service ge- leistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
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Samples: Cloud Services Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 10.1 MD Hardware & Service gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur bei vertragsgemäßer ver- tragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt wer- denwerden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde MD Hardware & Service von gegen ihn gel- tend geltend gemachten Rechten Dritter Drit- ter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und MD Hardware & Service die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird MD Hardware & Service dabei kostenlos in zumutbarem zu- mutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Infor- mationen Informationen überlassen. Gesetzliche Gesetzli- che Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in die- sem diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
11.2 10.2 Kann der Kunde die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur wegen eines entge- genstehenden entgegenstehenden Rechts eines ei- nes Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann MD Hardware & Service nach eigener Xxxx entweder entweder
(a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Scha- densersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB.
11.3 10.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wur- denwurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Cloud Services / Standardsoftware Infrastruktur mit solchen sol- chen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von MD Hardware & Service sind. .
10.4 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service berechtigt, die MD Hardware & Service entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service ge- leistete geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service vereinbarten vereinbar- ten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
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Samples: Managed Service Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 MD Hardware & Service Jemix gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bei vertragsgemäßer vertrags- gemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt wer- denwerden. Diese Gewährleistung Ge-währleistung setzt voraus, dass der Kunde MD Hardware & Service Xxxxx von gegen ihn gel- tend geltend gemachten Rechten Dritter Drit-ter unverzüglich schriftlich schrift- lich in Kenntnis setzt und MD Hardware & Service Jemix die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen Vergleichsver-handlungen überlässt. Der Kunde wird MD Hardware & Service Jemix dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützenunterstüt-zen, insbesondere hierfür erforderliche Infor- mationen erforder- liche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in die- sem diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten Staa- ten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß bestimmungsge- mäß nutzt.
11.2 Kann der Kunde die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware wegen eines entge- genstehenden entgegenste- henden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann MD Hardware & Service Xxxxx nach eigener Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Scha- Scha-densersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB.
11.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellten Cloud Services Ser- vices / Standardsoftware nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wur- denwurden, es sei sei- denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen Änderun-gen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Cloud Services Ser- vices / Standardsoftware mit solchen Leistungen oder Produkten DritterDrit-ter, die diesbezüglich keine Subunternehmer Sub- unternehmer von MD Hardware & Service Jemix sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service Jemix berechtigt, die MD Hardware & Service Jemix entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service ge- leistete Jemix geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service Jemix vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
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Samples: Cloud Services Agreement
Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 MD Hardware & Service CCM Chemnitz gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt wer- denwerden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde MD Hardware & Service CCM Chemnitz von gegen ihn gel- tend geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und MD Hardware & Service CCM Chemnitz die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird MD Hardware & Service CCM Chemnitz dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Infor- mationen Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in die- sem diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
11.2 Kann der Kunde die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware wegen eines entge- genstehenden entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann MD Hardware & Service CCM Chemnitz nach eigener Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Scha- densersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB.
11.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wur- denwurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Cloud Services / Standardsoftware mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von MD Hardware & Service CCM Chemnitz sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service CCM Chemnitz berechtigt, die MD Hardware & Service CCM Chemnitz entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service ge- leistete CCM Chemnitz geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service CCM Chemnitz vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
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Samples: Cloud Services Agreement
Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 MD Hardware & Service 10.1 2F-IT gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt wer- denwerden. Diese Gewährleistung setzt vorausvo- raus, dass der Kunde MD Hardware & Service 2F-IT von gegen ihn gel- tend geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich schrift- lich in Kenntnis setzt und MD Hardware & Service 2F-IT die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird MD Hardware & Service 2F-IT dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Infor- mationen Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührtunbe- rührt. Rechte in die- sem diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware Standardsoft- ware bestimmungsgemäß nutzt.
11.2 10.2 Kann der Kunde die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur wegen eines entge- genstehenden entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann MD Hardware & Service 2F-IT nach eigener Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Scha- densersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB.
11.3 10.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wur- denwurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Cloud Services / Standardsoftware Infrastruktur mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer Subunterneh- mer von MD Hardware & Service 2F-IT sind. .
10.4 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service 2F-IT berechtigt, die MD Hardware & Service 2F-IT entstandenen Aufwendungen Auf- wendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service ge- leistete 2F-IT geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service 2F-IT vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen marktübli- chen Preisen zu vergüten.
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Samples: Managed Service Agreement
Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 MD Hardware & Service 10.1 Office Komplett gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt wer- denwerden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde MD Hardware & Service Office Komplett von gegen ihn gel- tend geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und MD Hardware & Service Office Komplett die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird MD Hardware & Service Office Komplett dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Infor- mationen Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in die- sem diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
11.2 10.2 Kann der Kunde die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur wegen eines entge- genstehenden entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann MD Hardware & Service Office Komplett nach eigener Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Scha- densersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB.
11.3 10.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wur- denwurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Cloud Services / Standardsoftware Infrastruktur mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von MD Hardware & Service Office Komplett sind. .
10.4 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service Office Komplett berechtigt, die MD Hardware & Service Office Komplett entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service ge- leistete Office Komplett geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service Office Komplett vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
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Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 10.1 MD Hardware & Service gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware überlassene Hardware und Standard- software bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt wer- denwerden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde MD Hardware & Service von gegen ihn gel- tend gemachten geltend gemach- ten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und MD Hardware & Service die Rechtsverteidigung Rechts- verteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird MD Hardware & Service dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Infor- mationen überlassenInformationen über- lassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in die- sem diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen de- nen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
11.2 10.2 Kann der Kunde die bereitgestellten Cloud Services / überlassene Hardware und Standardsoftware wegen eines entge- genstehenden entgegenste- henden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann MD Hardware & Service nach eigener eige- ner Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme Selbst- vornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Scha- densersatzansprüche Schadenser- satzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB.
11.3 10.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellten Cloud Services / überlassene Hard- ware und Standardsoftware nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wur- denwurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Cloud Services / Hardware und Standardsoftware mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer Subun- ternehmer von MD Hardware & Service sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service berechtigt, die MD Hardware & Service entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service ge- leistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Cloud Services / Vermietung von Standardsoftware zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MD Hardware & Service GmbH Stand: Mai 2022
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 MD Hardware & Service 10.1 Jemix gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt wer- denwerden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde MD Hardware & Service Xxxxx von gegen ihn gel- tend geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und MD Hardware & Service Jemix die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird MD Hardware & Service Jemix dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Infor- mationen Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in die- sem diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
11.2 10.2 Kann der Kunde die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur wegen eines entge- genstehenden entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann MD Hardware & Service Xxxxx nach eigener Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Scha- densersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB.
11.3 10.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wur- denwurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Cloud Services / Standardsoftware Infrastruktur mit solchen Leistungen Leis- tungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von MD Hardware & Service Jemix sind. .
10.4 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service Jemix berechtigt, die MD Hardware & Service Jemix entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service ge- leistete Jemix geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service Jemix vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
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Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 MD Hardware & Service Schmalisch IT gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bei vertragsgemäßer ver- tragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt wer- denwerden. Diese Gewährleistung setzt vorausvo- raus, dass der Kunde MD Hardware & Service Schmalisch IT von gegen ihn gel- tend geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und MD Hardware & Service Schmalisch IT die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird MD Hardware & Service Schmalisch IT dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Infor- mationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in die- sem diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
11.2 Kann der Kunde die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware wegen eines entge- genstehenden entgegenstehen- den Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann MD Hardware & Service Schmalisch IT nach eigener Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Einbezie- hung Dritter ist ausgeschlossen. Für Scha- densersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB.
11.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wur- denwurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen beste- hen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Cloud Services / Standardsoftware mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von MD Hardware & Service Schmalisch IT sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service Schmalisch IT berechtigt, die MD Hardware & Service Schmalisch IT entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service ge- leistete Schmalisch IT geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service Schmalisch IT vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
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Samples: Cloud Services Agreement
Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 MD Hardware & Service 10.1 OBL IT-Services gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt wer- denwerden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde MD Hardware & Service OBL IT- Services von gegen ihn gel- tend geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und MD Hardware & Service OBL IT- Services die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird MD Hardware & Service OBL IT-Services dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Infor- mationen Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in die- sem diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
11.2 10.2 Kann der Kunde die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur wegen eines entge- genstehenden entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann MD Hardware & Service OBL IT-Services nach eigener Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Scha- densersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB.
11.3 10.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wur- denwurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Cloud Services / Standardsoftware Infrastruktur mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von MD Hardware & Service OBL IT-Services sind. .
10.4 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service OBL IT-Services berechtigt, die MD Hardware & Service OBL IT-Services entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service ge- leistete OBL IT-Services geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service OBL IT-Services vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
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Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 MD Hardware & Service 10.1 IT HELD gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt wer- denwerden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde MD Hardware & Service IT HELD von gegen ihn gel- tend geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und MD Hardware & Service IT HELD die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird MD Hardware & Service IT HELD dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Infor- mationen Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in die- sem diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
11.2 10.2 Kann der Kunde die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur wegen eines entge- genstehenden entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann MD Hardware & Service IT HELD nach eigener Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Scha- densersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB.
11.3 10.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bereitgestellte Infrastruktur nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wur- denwurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Cloud Services / Standardsoftware Infrastruktur mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von MD Hardware & Service IT HELD sind. .
10.4 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service IT HELD berechtigt, die MD Hardware & Service IT HELD entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service ge- leistete IT HELD geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service IT HELD vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
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Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 MD Hardware 11.1. COMPUTERS & Service LESSONS gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt wer- denwerden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS von gegen ihn gel- tend geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Infor- mationen Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in die- sem diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
11.2 11.2. Kann der Kunde die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware wegen eines entge- genstehenden entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS nach eigener Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Scha- densersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB.
11.3 11.3. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wur- denwurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Cloud Services / Standardsoftware mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS berechtigt, die MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware COMPUTERS & Service ge- leistete LESSONS geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
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