Common use of Gewährleistung, Haftung für Mängel Clause in Contracts

Gewährleistung, Haftung für Mängel. 10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehr- schichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk oder, soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewähr- leistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleis- tungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleistungs- frist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Scha- densminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

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Gewährleistung, Haftung für Mängel. 10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehr- schichtbetrieb Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang Ab- gang der Lieferungen ab Werk oder, soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewähr- leistungsfrist Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleistungs- frist Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen vor- nehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen Mas- snahmen zur Scha- densminderung Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

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Gewährleistung, Haftung für Mängel. 10.1 13.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehr- schichtbetrieb 6 MonateMonate im 1-Schichtbetrieb oder max. Sie 2'000 Betriebsstunden. Es zählt das Ersterreichte. Die Gewährleistungs-frist beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk oderWerk. Ist eine Abnahme beim Besteller vor Ort vereinbart, soweit der Lieferant auch beginnt die Montage übernommen hatGewährleistungsfrist nach dieser Abnahme, mit deren Beendigung. Werden Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewähr- leistungsfrist jedoch spätestens 18 Monate 4 Wochen nach Meldung der VersandbereitschaftAuslieferung. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz oder Ersatz, Abschluss der Reparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleistungs- frist gemäss vorhergehendem Absatz beträgtReparatur oder ab Abnahme. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten geeignete Massnahmen zur Scha- densminderung Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

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Gewährleistung, Haftung für Mängel. 10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehr- schichtbetrieb Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk oder, soweit Werk. Wird der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewähr- leistungsfrist Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für während der Gewährleistungsfrist ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleistungs- frist gemäss Gewährleistungsfrist gemäß vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäß Änderungen oder Reparaturen vornehmen vornehmen, oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen Maßnahmen zur Scha- densminderung Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

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Samples: www.kasto.com

Gewährleistung, Haftung für Mängel. 10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehr- schichtbetrieb Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk oder, soweit Werk. Wird der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewähr- leistungsfrist Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der VersandbereitschaftVersand- bereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleistungs- frist Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten ge- eigneten Massnahmen zur Scha- densminderung Schadensmin- derung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

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Samples: tecosbruhinag.ch

Gewährleistung, Haftung für Mängel. 10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehr- schichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk oder, soweit Werk. Wird der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewähr- leistungsfrist Ge- währleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der VersandbereitschaftVer- sandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur, höchstens höchsten aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte Dop- pelte der Gewährleistungs- frist Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgtbe- trägt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls fall ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Scha- densminderung Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

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Samples: www.cp-pumps.com

Gewährleistung, Haftung für Mängel. 10.1 11.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehr- schichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk oder, soweit Werk. Wird der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewähr- leistungsfrist Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung Mel- dung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleis- tungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleistungs- frist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten auf- getreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen Massnah- men zur Scha- densminderung Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

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Samples: www.seitz.ch

Gewährleistung, Haftung für Mängel. 10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehr- schichtbetrieb Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk oder, soweit Werk. Wird der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewähr- leistungsfrist Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleistungs- frist Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Scha- densminderung Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

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