Common use of Gewährleistung, Haftung für Mängel Clause in Contracts

Gewährleistung, Haftung für Mängel. 18.1. Die Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) für das Werk beträgt 12 Monate ab Datum des Abnahmeprotokolls. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gelten sämtliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers als verjährt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Bestel- ler oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Repa- raturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigne- ten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Axpo Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Die Gewährleistungsfrist für Garantiearbeiten beginnt nicht neu zu laufen und ist auf die Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Lieferung begrenzt.

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Gewährleistung, Haftung für Mängel. 18.116.1. Die Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) für das Werk beträgt 12 Monate ab Datum des AbnahmeprotokollsMeldung der Versandbereitschaft. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gelten sämtliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers als verjährtver- jährt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Bestel- ler Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Repa- raturen o- der Reparaturen vornehmen oder wenn der BestellerBestel- ler, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend umge- hend alle geeigne- ten geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung Schadens- minderung trifft und Axpo Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Die Gewährleistungsfrist für Garantiearbeiten beginnt nicht neu zu laufen und ist auf die Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche ursprüngli- che Lieferung begrenzt.

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Gewährleistung, Haftung für Mängel. 18.116.1. Die Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) für das Werk beträgt 12 Monate ab Datum des AbnahmeprotokollsMeldung der Versandbereitschaft. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gelten sämtliche Gewährleistungsansprüche Gewährleistungs- ansprüche des Bestellers als verjährt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Bestel- ler Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Repa- raturen Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten auf- getreten ist, nicht umgehend alle geeigne- ten Massnahmen geeigneten Massnah- men zur Schadensminderung trifft und Axpo Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Die Gewährleistungsfrist für Garantiearbeiten beginnt nicht neu zu laufen und ist auf die Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Lieferung begrenzt.

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Gewährleistung, Haftung für Mängel. 18.116.1. Die Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) für das Werk beträgt 12 Monate ab Datum des AbnahmeprotokollsMeldung der Versandbereitschaft. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gelten sämtliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers als verjährtver- jährt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Bestel- ler Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Repa- raturen Reparaturen vornehmen oder wenn der BestellerBe- steller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend um- gehend alle geeigne- ten geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung Scha- densminderung trifft und Axpo Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Die Gewährleistungsfrist für Garantiearbeiten beginnt nicht neu zu laufen und ist auf die Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche ur- sprüngliche Lieferung begrenzt.

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