Common use of Gewährleistung und Garantie Clause in Contracts

Gewährleistung und Garantie. 1.19.1 Der Auftragnehmer leistet uneingeschränkte Gewähr da- für, dass seine Leistungen die im Vertrag bedungenen und sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen; er leis- tet auch Gewähr für die Einhaltung aller für die Leistungserbrin- gung einschlägigen, in Österreich geltenden allgemeinen und be- sonderen Normen oder von Gleichwertigem.

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Gewährleistung und Garantie. 1.19.1 1.10.1 Der Auftragnehmer leistet uneingeschränkte Gewähr da- für, dass seine Leistungen die im Vertrag bedungenen und sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen; er leis- tet auch Gewähr für die Einhaltung aller für die Leistungserbrin- gung einschlägigen, in Österreich geltenden allgemeinen und be- sonderen Normen oder von Gleichwertigem.

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Gewährleistung und Garantie. 1.19.1 1.17.1 Der Auftragnehmer leistet uneingeschränkte Gewähr da- für, dass seine Leistungen die im Vertrag bedungenen und sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen; er leis- tet auch Gewähr für die Einhaltung aller für die Leistungserbrin- gung einschlägigen, in Österreich geltenden allgemeinen und be- sonderen Normen oder von Gleichwertigem.

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Gewährleistung und Garantie. 1.19.1 1.10.1 Der Auftragnehmer leistet uneingeschränkte Gewähr da- für, dass seine Leistungen die im Vertrag bedungenen und sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen; er leis- tet auch Gewähr für die Einhaltung aller für die Leistungserbrin- gung einschlägigen, in Österreich geltenden allgemeinen und be- sonderen besonderen Normen oder von Gleichwertigem.. AUSGABE 06.2018 SEITE 1 VON 3 AGB L ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ÖBB KONZERNS FÜR LIEFERAUFTRÄGE

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Gewährleistung und Garantie. 1.19.1 Der Auftragnehmer leistet uneingeschränkte Gewähr da- für, dass seine Leistungen die im Vertrag bedungenen und sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen; er leis- tet leistet auch Gewähr für die Einhaltung aller für die Leistungserbrin- gung Leistungser- bringung einschlägigen, in Österreich geltenden allgemeinen und be- sonderen besonderen Normen oder von Gleichwertigem.

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Gewährleistung und Garantie. 1.19.1 1.17.1 Der Auftragnehmer leistet uneingeschränkte Gewähr da- für, dass seine Leistungen die im Vertrag bedungenen und sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenentspre- chen; er leis- tet leistet auch Gewähr für die Einhaltung aller für die Leistungserbrin- gung Leis- tungserbringung einschlägigen, in Österreich geltenden allgemeinen allge- meinen und be- sonderen besonderen Normen oder von Gleichwertigem.

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