Gewährleistung und Garantie. 8.1 Die von STRUKTURMETALL gelieferten Waren müssen den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. STRUKTURMETALL übernimmt keine Gewährleistung und Garantie, wonach die Waren sich zur gewöhnlichen Verwendung eignen, noch eine übliche Beschaffenheit aufweisen müssen. Aus eventuellen Abbildungen, Beschreibungen und Informationen über den Preis, die Abmessungen, das Gewicht und die Eigenschaften der Waren in Preislisten, auf Websites oder in anderen allgemeinen von STRUKTURMETALL oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen kann der Käufer keine Rechte ableiten. STRUKTURMETALL übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der gelieferten Waren für irgendeinen Zweck, für den der Käufer sie verwenden, be- oder verarbeiten will, es sei denn, STRUKTURMETALL hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich Beispielcharakter. 8.2 Garantien werden von STRUKTURMETALL nicht abgegeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 8.3 Der Käufer kontrolliert die gelieferten waren unverzüglich nach der Lieferung auf eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungen. Eventuelle Mängel sind auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung. 8.4 Liegt ein Mangel oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor, hat STRUKTURMETALL die Xxxx, (1) die mangelhaften oder abweichenden Waren zu ersetzen (Nachlieferung) oder (2) die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern (Nachbesserung). Die Kosten der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALL, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach Ablieferung an einen anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist oder die Mängelbeseitigung durch Änderungen an der Ware durch den Käufer oder Dritte erschwert wird. Die bloße Erbringung von Nacherfüllungsleistungen durch STRUKTURMETALL stellt unabhängig vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels dar. Zur Abgabe eines Anerkenntnisses sind ausschließlich die gesetzlichen Vertreter von STRUKTURMETALL und deren Prokuristen befugt. 8.5 Der Käufer kann keinen Mangel oder einen Garantiefall (Ziffer 8.2) der Waren mehr geltend machen, wenn er ihn nicht innerhalb des geltenden Garantiezeitraums oder gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 bei STRUKTURMETALL angezeigt hat bzw. die Ware als mangelfrei entgegengenommen hat. 8.6 Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Waren für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen. Eine Reklamation berechtigt den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung. 8.7 Erfolgt die Abwicklung des Vertrages in Form eines Kettengeschäfts, so hat der Käufer den Empfänger der Leistung im Sinne von Ziffer 8.3 anzuweisen. Der Käufer hat STRUKTURMETALL innerhalb der in Ziffer 8.3. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer diese Verpflichtung, entfallen dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL nicht nach Art. 10 haftet. 8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen. 8.9 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellen, ist der Käufer verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten Kosten, die STRUKTURMETALL nach den Angaben des Käufers für erforderlichen halten durfte, zu ersetzen. Für den Preis für Arbeit und Material gelten die im Zeitpunkt der Aufwendung gültigen Listenpreis von STRUKTURMETALL und in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener Preis.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 8.1 Die von STRUKTURMETALL gelieferten Waren müssen 9.1 CI Tech gewährleistet dem Kunden, dass er alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften eingehalten hat und dass alle an den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. STRUKTURMETALL übernimmt keine Gewährleistung und Garantie, wonach die Waren sich zur gewöhnlichen Verwendung eignen, noch eine übliche Beschaffenheit aufweisen müssen. Aus eventuellen Abbildungen, Beschreibungen und Informationen über den Preis, die Abmessungen, das Gewicht und die Eigenschaften der Waren in Preislisten, auf Websites oder in anderen allgemeinen von STRUKTURMETALL oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen kann der Käufer keine Rechte ableiten. STRUKTURMETALL übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der gelieferten Waren für irgendeinen Zweck, für den der Käufer sie verwenden, be- oder verarbeiten will, es sei denn, STRUKTURMETALL hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich Beispielcharakter.Kunden verkauften Waren:
8.2 Garantien werden von STRUKTURMETALL nicht abgegebena) neu und, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ausdrück- lich etwas anderes vereinbart wurde, unbenutzt und frei von Material-, Verarbeitungs-, Her- stellungs-, Kennzeichnungs-, Verpackungs-, Versand- und Be- arbeitungsfehlern sind;
b) für die besonderen Zwecke oder Verwendungszwecke geeignet sind, wenn diese besonderen Zwecke oder Verwendungszwe- cke zwischen CI Tech und dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurden;
c) frei von Sicherungsrechten, Pfandrechten oder sonstigen Be- lastungen jeglicher Art durch Dritte sind.
8.3 Der Käufer kontrolliert 9.2 Die Gewährleistungsfrist für Neugeräte beträgt 12 (zwölf) Monate ab dem Da- tum der Lieferung. Alle Rechte und Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf Mängel der Waren und/oder in Bezug auf eine Verletzung der Gewährleistung gemäß Abschnitt 9.1 erlöschen nach Ablauf dieser Gewährleistungsfrist.
9.3 Die Gewährleistungsfrist für Reparatu- ren beträgt 6 (sechs) Monate auf die gelieferten waren unverzüglich nach der Lieferung auf eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungengeleistete Arbeit sowie die reparierten oder ausgetauschten Teile. Eventuelle Mängel sind auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Die ur- sprüngliche Garantie des Gerätes ver- längert sich nicht durch die geleistete Reparatur-Arbeit.
9.4 Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung.Falle einer Verletzung einer der in Abschnitt 9.1 genannten Gewährleis- tungen seitens CI Tech muss der Kunde CI Tech unverzüglich schriftlich von dieser Verletzung in Kenntnis set- zen und CI Tech wird nach seinem Er- messen entweder:
8.4 Liegt ein Mangel oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor, hat STRUKTURMETALL die Xxxx, (1a) die mangelhaften fehlerhaften oder abweichenden mangelhaf- ten Einheiten der Waren zu unver- züglich ersetzen (Nachlieferungoder korrigieren; oder
b) oder (2Ersatzeinheiten der Waren an den Kunden liefern; oder
c) die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern Einheiten in seinen dafür vor- gesehen Reparaturzentren reparieren; es gelten folgende Lie- ferbedingungen: Die Lieferung der Einheiten an das Reparaturzentrum erfolgt durch den Kunden gemäß DAP (NachbesserungIn- coterm 2010). Die Kosten Rückgabe der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALLGeräte erfolgt durch CI Tech ge- mäß DAP (Incoterm 2010). Ein- fuhrzölle, soweit diese sich nicht dadurch erhöhenGebühren und Steuern werden vom Kunden direkt an die Zollbehörden abgeführt. Die Lieferung der Geräte an das Reparaturzentrum erfolgt durch den Kunden gemäß CPT im An- kunftshafen (Incoterm 2010). Die Rückgabe der Geräte erfolgt durch CI Tech gemäß CPT im Ankunfts- hafen (Incoterm 2010). Einfuhr- zölle, Gebühren und Steuern wer- den vom Kunden direkt an die Zoll- behörden abgeführt.
d) CI Tech und der Kunde vereinba- ren, dass a), b) und c) die aus- schließlichen Rechtsmittel für eine solche Verletzung sind. Der Deut- lichkeit halber sei gesagt, dass die Lieferung solcher Ersatz- oder Austauschprodukte als neue Wa- renlieferung angesehen wird, für die wiederum die in diesem Ab- schnitt festgelegten Bedingungen gelten. Die Verpflichtungen von CI Tech in Bezug auf mangelhafte Waren oder Verletzungen der Liefergegenstand nach Ablieferung an einen Ge- währleistung (wie in Abschnitt 9.1 dargelegt) beschränken sich aus- schließlich auf die in diesem Ab- schnitt 9.4 dargelegten Verpflich- tungen.
9.5 Alle Gewährleistungen von CI Tech werden annulliert:
a) wenn der Kunde oder ein Dritter ohne schriftliche Zustimmung von CI Tech Änderungen bzw. In- standsetzungsarbeiten versucht oder durchführt; oder
b) wenn der Kunde bzw. ein Dritter für die Nichteinhaltung der Be- triebsbedingungen verantwortlich ist.
9.6 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich et- was anderes vereinbart wurde, gewähr- leistet CI Tech dem Kunden nicht die fortlaufende Verfügbarkeit von:
a) den Waren oder anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist Syste- men, Produkten oder Produktli- nien, die von CI Tech angeboten werden;
b) entsprechenden Ersatzteilen; und
c) Dienstleistungen oder anderen Wartungsdienstleistungen.
9.7 CI Tech wird sich bemühen, das Down- load-Portal mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis bereitzustellen. CI Tech gibt jedoch keine weiteren Zusi- cherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf das Download-Portal ab und gewährleistet insbesondere nicht, dass:
a) die Nutzung des Download-Por- tals ununterbrochen oder fehler- frei sein wird;
b) das Download-Portal und die Materialien (wie nachfolgend de- finiert) frei von Verlusten, Korrup- tion, Angriffen, Viren, Störungen, Hacking oder anderen Sicher- heitsverletzungen sein werden, und CI Tech lehnt entsprechend jegliche Haftung in diesem Zu- sammenhang ab; und
c) besondere Eigenschaften, Funk- tionalitäten oder die Mängelbeseitigung durch Änderungen an Eignung der Ware durch den Käufer oder Dritte erschwert wird. Die bloße Erbringung von Nacherfüllungsleistungen durch STRUKTURMETALL stellt unabhängig vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels dar. Zur Abgabe eines Anerkenntnisses sind ausschließlich die gesetzlichen Vertreter von STRUKTURMETALL und deren Prokuristen befugt.
8.5 Der Käufer kann keinen Mangel oder Materialien für einen Garantiefall (Ziffer 8.2) der Waren mehr geltend machen, wenn er ihn nicht innerhalb des geltenden Garantiezeitraums oder gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 bei STRUKTURMETALL angezeigt hat bestimmten Zweck bzw. die Ware als mangelfrei entgegengenommen hatTatsache, dass die Materialien in Verbindung mit anderer Software oder Hardware funktionieren.
8.6 Der Käufer ist verpflichtet9.8 Die in diesen AGB enthaltenen aus- drücklichen Gewährleistungen verste- hen sich exklusiv und alle anderen aus- drücklichen oder stillschweigenden Ge- währleistungen einschließlich, mangelhafte Waren aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit und/oder der Eignung für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen. Eine Reklamation berechtigt den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtungeinen be- stimmten Zweck sind ausgeschlossen.
8.7 Erfolgt die Abwicklung des Vertrages in Form eines Kettengeschäfts, so hat der Käufer den Empfänger der Leistung im Sinne von Ziffer 8.3 anzuweisen. Der Käufer hat STRUKTURMETALL innerhalb der in Ziffer 8.3. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer diese Verpflichtung, entfallen dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL nicht nach Art. 10 haftet.
8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.
8.9 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellen, ist der Käufer verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten Kosten, die STRUKTURMETALL nach den Angaben des Käufers für erforderlichen halten durfte, zu ersetzen. Für den Preis für Arbeit und Material gelten die im Zeitpunkt der Aufwendung gültigen Listenpreis von STRUKTURMETALL und in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener Preis.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Garantie. 8.1 Die von STRUKTURMETALL gelieferten Waren müssen 9.1 CI Tech gewährleistet dem Kunden, dass er alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften eingehalten hat und dass alle an den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. STRUKTURMETALL übernimmt keine Gewährleistung und Garantie, wonach die Waren sich zur gewöhnlichen Verwendung eignen, noch eine übliche Beschaffenheit aufweisen müssen. Aus eventuellen Abbildungen, Beschreibungen und Informationen über den Preis, die Abmessungen, das Gewicht und die Eigenschaften der Waren in Preislisten, auf Websites oder in anderen allgemeinen von STRUKTURMETALL oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen kann der Käufer keine Rechte ableiten. STRUKTURMETALL übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der gelieferten Waren für irgendeinen Zweck, für den der Käufer sie verwenden, be- oder verarbeiten will, es sei denn, STRUKTURMETALL hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich Beispielcharakter.Kunden verkauften Waren:
8.2 Garantien werden von STRUKTURMETALL nicht abgegebena) neu und, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unbenutzt und frei von Material-, Verarbeitungs-, Herstellungs-, Kennzeichnungs-, Verpackungs-, Versand- und Bearbeitungsfehlern sind;
b) für die besonderen Zwecke oder Verwendungszwecke geeignet sind, wenn diese besonderen Zwecke oder Verwendungszwe- cke zwischen CI Tech und dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurden;
c) frei von Sicherungsrechten, Pfandrechten oder sonstigen Be- lastungen jeglicher Art durch Dritte sind.
8.3 Der Käufer kontrolliert 9.2 Die Gewährleistungsfrist für Neugeräte beträgt 12 (zwölf) Monate ab dem Da- tum der Lieferung. Alle Rechte und Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf Mängel der Waren und/oder in Bezug auf eine Verletzung der Gewährleistung gemäß Abschnitt 9.1 erlöschen nach Ablauf dieser Gewährleistungsfrist.
9.3 Die Gewährleistungsfrist für Reparatu- ren beträgt 6 (sechs) Monate auf die gelieferten waren unverzüglich nach der Lieferung auf eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungengeleistete Arbeit sowie die reparierten oder ausgetauschten Teile. Eventuelle Mängel sind auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Die ur- sprüngliche Garantie des Gerätes ver- längert sich nicht durch die geleistete Reparatur-Arbeit.
9.4 Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung.Falle einer Verletzung einer der in Abschnitt 9.1 genannten Gewährleis- tungen seitens CI Tech muss der Kunde CI Tech unverzüglich schriftlich von dieser Verletzung in Kenntnis set- zen und CI Tech wird nach seinem Er- messen entweder:
8.4 Liegt ein Mangel oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor, hat STRUKTURMETALL die Xxxx, (1a) die mangelhaften fehlerhaften oder abweichenden mangelhaf- ten Einheiten der Waren zu unver- züglich ersetzen (Nachlieferungoder korrigieren; oder
b) oder (2Ersatzeinheiten der Waren an den Kunden liefern; oder
c) die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern Einheiten in seinen dafür vor- gesehen Reparaturzentren reparieren; es gelten folgende Lie- ferbedingungen: Die Lieferung der Einheiten an das Reparaturzentrum erfolgt durch den Kunden gemäß DAP (NachbesserungIn- coterm 2010). Die Kosten Rückgabe der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALLGeräte erfolgt durch CI Tech ge- mäß DAP (Incoterm 2010). Ein- fuhrzölle, soweit diese sich nicht dadurch erhöhenGebühren und Steuern werden vom Kunden direkt an die Zollbehörden abgeführt. Die Lieferung der Geräte an das Reparaturzentrum erfolgt durch den Kunden gemäß CPT im An- kunftshafen (Incoterm 2010). Die Rückgabe der Geräte erfolgt durch CI Tech gemäß CPT im Ankunfts- hafen (Incoterm 2010). Einfuhr- zölle, Gebühren und Steuern wer- den vom Kunden direkt an die Zoll- behörden abgeführt.
d) CI Tech und der Kunde vereinba- ren, dass a), b) und c) die aus- schließlichen Rechtsmittel für eine solche Verletzung sind. Der Deut- lichkeit halber sei gesagt, dass die Lieferung solcher Ersatz- oder Austauschprodukte als neue Wa- renlieferung angesehen wird, für die wiederum die in diesem Ab- schnitt festgelegten Bedingungen gelten. Die Verpflichtungen von CI Tech in Bezug auf mangelhafte Waren oder Verletzungen der Liefergegenstand nach Ablieferung an einen Ge- währleistung (wie in Abschnitt 9.1 dargelegt) beschränken sich aus- schließlich auf die in diesem Ab- schnitt 9.4 dargelegten Verpflich- tungen.
9.5 Alle Gewährleistungen von CI Tech werden annulliert:
a) wenn der Kunde oder ein Dritter ohne schriftliche Zustimmung von CI Tech Änderungen bzw. In- standsetzungsarbeiten versucht oder durchführt; oder
b) wenn der Kunde bzw. ein Dritter für die Nichteinhaltung der Be- triebsbedingungen verantwortlich ist.
9.6 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich et- was anderes vereinbart wurde, gewähr- leistet CI Tech dem Kunden nicht die fortlaufende Verfügbarkeit von:
a) den Waren oder anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist Syste- men, Produkten oder Produktli- nien, die von CI Tech angeboten werden;
b) entsprechenden Ersatzteilen; und
c) Dienstleistungen oder anderen Wartungsdienstleistungen.
9.7 CI Tech wird sich bemühen, das Download- Portal mit angemessener Sorgfalt und Fach- kenntnis bereitzustellen. CI Tech gibt jedoch keine weiteren Zusicherungen oder Gewähr- leistungen in Bezug auf das Download-Por- tal ab und gewährleistet insbesondere nicht, dass:
a) die Nutzung des Download-Portals un- unterbrochen oder fehlerfrei sein wird;
b) das Download-Portal und die Materia- lien (wie nachfolgend definiert) frei von Verlusten, Korruption, Angriffen, Viren, Störungen, Hacking oder anderen Si- cherheitsverletzungen sein werden, und CI Tech lehnt entsprechend jegli- che Haftung in diesem Zusammenhang ab; und
c) besondere Eigenschaften, Funktionali- täten oder die Mängelbeseitigung durch Änderungen an Eignung der Ware durch den Käufer oder Dritte erschwert wird. Die bloße Erbringung von Nacherfüllungsleistungen durch STRUKTURMETALL stellt unabhängig vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels dar. Zur Abgabe eines Anerkenntnisses sind ausschließlich die gesetzlichen Vertreter von STRUKTURMETALL und deren Prokuristen befugt.
8.5 Der Käufer kann keinen Mangel oder Materialien für einen Garantiefall (Ziffer 8.2) der Waren mehr geltend machen, wenn er ihn nicht innerhalb des geltenden Garantiezeitraums oder gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 bei STRUKTURMETALL angezeigt hat bestimmten Zweck bzw. die Ware als mangelfrei entgegengenommen hatTatsache, dass die Materialien in Ver- bindung mit anderer Software oder Hardware funktionieren.
8.6 Der Käufer ist verpflichtet9.8 Die in diesen AGB enthaltenen aus- drücklichen Gewährleistungen verste- hen sich exklusiv und alle anderen aus- drücklichen oder stillschweigenden Ge- währleistungen einschließlich, mangelhafte Waren aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit und/oder der Eignung für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen. Eine Reklamation berechtigt den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtungeinen be- stimmten Zweck sind ausgeschlossen.
8.7 Erfolgt die Abwicklung des Vertrages in Form eines Kettengeschäfts, so hat der Käufer den Empfänger der Leistung im Sinne von Ziffer 8.3 anzuweisen. Der Käufer hat STRUKTURMETALL innerhalb der in Ziffer 8.3. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer diese Verpflichtung, entfallen dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL nicht nach Art. 10 haftet.
8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.
8.9 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellen, ist der Käufer verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten Kosten, die STRUKTURMETALL nach den Angaben des Käufers für erforderlichen halten durfte, zu ersetzen. Für den Preis für Arbeit und Material gelten die im Zeitpunkt der Aufwendung gültigen Listenpreis von STRUKTURMETALL und in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener Preis.
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Gewährleistung und Garantie. 8.1 6.1 Die von STRUKTURMETALL gelieferten Waren müssen den Gewährleistungsfrist beträgt bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten, überarbeite- ten Sachen ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent- lich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Bei Bau- und Montageleis- tungen gelten die Bestimmungen der VOB/B.
6.2 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind uns sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechenmitzu- teilen. STRUKTURMETALL übernimmt keine Gewährleistung und GarantieWerden offensichtliche Mängel nicht, wonach nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Waren sich zur gewöhnlichen Verwendung eignen, noch eine übliche Beschaffenheit aufweisen müssen. Aus eventuellen Abbildungen, Beschreibungen und Informationen über den PreisGewährleistung.
6.3 Sonstige Mängel sind uns innerhalb einer Woche seit Kenntnisnahme anzuzeigen.
6.4 Für Werbeaussagen oder Mängel in der Gebrauchsanweisung haften wir nur gegenüber Kunden, die AbmessungenVerbraucher sind.
6.5 Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Werkes we- sentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6.6 Wir sind berechtigt, Nacherfüllung nach unserer Xxxx vorzunehmen, das Gewicht und bedeutet, dass wir entscheiden, ob eine Mängelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird. Schlägt die Eigenschaften der Waren in PreislistenNacherfüllung fehl, auf Websites sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheiden wir zwischen Neulieferung oder in anderen allgemeinen von STRUKTURMETALL oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen kann der Käufer keine Rechte ableiten. STRUKTURMETALL übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der gelieferten Waren für irgendeinen Zweck, für den der Käufer sie verwenden, be- oder verarbeiten will, es sei denn, STRUKTURMETALL hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich BeispielcharakterMängelbeseitigung.
8.2 Garantien werden 6.7 Der Kunde ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von STRUKTURMETALL Xxxxxxxxxxxxx berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadenersatz besteht nur, soweit wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben. Schadenersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt. Schadenersatz für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht abgegeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeauf Vorsatz beruhen.
8.3 Der Käufer kontrolliert 6.8 Bei Bau- und Montageleistungen gelten zusätzlich die gelieferten waren unverzüglich nach Bestimmungen der Lieferung auf eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungen. Eventuelle Mängel sind auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung.
8.4 Liegt ein Mangel oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor, hat STRUKTURMETALL die Xxxx, (1) die mangelhaften oder abweichenden Waren zu ersetzen (Nachlieferung) oder (2) die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern (Nachbesserung). Die Kosten der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALL, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach Ablieferung an einen anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist oder die Mängelbeseitigung durch Änderungen an der Ware durch den Käufer oder Dritte erschwert wird. Die bloße Erbringung von Nacherfüllungsleistungen durch STRUKTURMETALL stellt unabhängig vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels dar. Zur Abgabe eines Anerkenntnisses sind ausschließlich die gesetzlichen Vertreter von STRUKTURMETALL und deren Prokuristen befugt.
8.5 Der Käufer kann keinen Mangel oder einen Garantiefall (Ziffer 8.2) der Waren mehr geltend machen, wenn er ihn nicht innerhalb des geltenden Garantiezeitraums oder gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 bei STRUKTURMETALL angezeigt hat bzw. die Ware als mangelfrei entgegengenommen hat.
8.6 Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Waren für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen. Eine Reklamation berechtigt den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung.
8.7 Erfolgt die Abwicklung des Vertrages in Form eines Kettengeschäfts, so hat der Käufer den Empfänger der Leistung im Sinne von Ziffer 8.3 anzuweisen. Der Käufer hat STRUKTURMETALL innerhalb der in Ziffer 8.3. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer diese Verpflichtung, entfallen dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL nicht nach Art. 10 haftet.
8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.
8.9 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellen, ist der Käufer verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten Kosten, die STRUKTURMETALL nach den Angaben des Käufers für erforderlichen halten durfte, zu ersetzen. Für den Preis für Arbeit und Material gelten die im Zeitpunkt der Aufwendung gültigen Listenpreis von STRUKTURMETALL und in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener Preis.VOB/B.
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Samples: Allgemeine Lieferungs , Zahlungs Und Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 8.1 15.1. Die Erfüllung der Gewährleistung erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass der Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen voll erfüllt hat und dass sämtliche von uns gelieferten Gerätschaften jeweils nach unseren Betriebsanleitungen, Wartungsvorschriften, Installationsanleitungen, Serviceanleitungen etc. betrieben, gewartet, installiert werden und der bestimmten Verwendung zugeführt werden und keine Eingriffe dritter an unseren Gerätschaften vorgenommen werden.
15.2. Wir leisten für Mangelfreiheit der beweglichen Kaufgegenstände grundsätzlich für den Zeitraum von 2 Jahren wie folgt Gewähr, maximal jedoch für 6.000 Betriebsstunden. Für nicht bewegliche Kaufgegenstände leisten wir grundsätzlich für den Zeitraum von 3 Jahren Gewähr, maximal für 9.000 Betriebsstunden. Für diejenigen Teile der Ware, die von einem Unterlieferanten bezogen wurden, haften wir nur im Rahmen unserer selbst gegenüber dem Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Xxxx durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder Preisminderung. Die ausgetauschten Teile oder Waren sind auf unseren Wunsch unentgeltlich an uns zurückzusenden. Die aufgewendeten Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Käufer zu tragen. Dies gilt in gleicher Weise für alle Garantieleistungen. Es steht in unserem Ermessen, eine mangelhafte Ware gegen eine einwandfreie gleichartige auszutauschen. Der Käufer verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger ausdrücklich auf die Geltendmachung eines durch den Kaufgegenstand oder Mangel am Kaufgegenstand auch bei grober Fahrlässigkeit verursachten mittel- oder unmittelbaren Schadens (Folgeschadens oder Mangelfolgeschadens) und Gewinnentganges. Der besondere Rückgriff eines Unternehmens, der einem Verbraucher Gewähr geleistet hat (§ 933 b ABGB) wird einvernehmlich auf den Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§ 933 ABGB) eingeschränkt. Bei Verletzung seiner Rügeverpflichtung im Sinne des § 377 UGB verliert der Käufer seinen Rückgriffsanspruch. Ausgeschlossen von Gewährleistung und Garantie sind Beschädigungen, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung, wie bereits oben angeführt, zurückzuführen sind. Gewährleistungs- und Garantieansprüche werden nur dann anerkannt und berücksichtigt, wenn sie sofort nach Auftreten des Mangels schriftlich angezeigt werden. Mündliche oder telefonische Verständigung genügt nicht, einen Gewährleistungsanspruch auszulösen.
15.3. Für Kollektoren und Speicher bieten wir ab Werk bis 5 Jahre ab Ausstellungsdatum der Rechnung der Firma HERZ Energietechnik GmbH, kostenlosen Ersatz für die Materialien, die nachweislich eine der Anforderung der Norm DIN 4757, Teil 3, nicht erfüllt haben. Wir haften jedoch nicht für eine Beschädigung durch mechanische Beanspruchung und/oder Veränderungen durch witterungsbedingte Einflüsse. Geringfügige Farbabweichungen und/oder Beeinträchtigungen der Oberfläche, die keinen Einfluss auf die Funktion des Kollektors haben, sind von der Garantie ebenfalls nicht erfasst. Für alle übrigen Waren gewähren wir 2 Jahre Garantie, für Kesselkörper 5 Jahre. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung bzw. die Garantie bei Beschädigungen durch höhere Gewalt und Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Montage zurückzuführen sind; wenn die Installationen oder der Betrieb nicht entsprechend unseren Betriebsanleitungen und Montageanleitungen und die Wartung nicht entsprechend unserer Wartungsvorschriften durchgeführt wurde oder nicht die geeigneten Heizmaterialien verwendet wurden; die Montage nicht durch einen konzessionierten Fachbetrieb (Heizungsbauer oder Installateur) erfolgt ist; wenn bei Neubauten die Geräte Unbefugten zugänglich sind, wenn Vorarbeiten nicht fachgemäß durchgeführt sind, wenn das Gerät nicht durch uns oder unseren Beauftragten in Betrieb genommen worden ist, uns bzw. unserem Beauftragten die Gelegenheit zur Prüfung von Beanstandungen an Ort und Stelle nicht unverzüglich nach dem Auftreten etwaiger Mängel gegeben worden ist, eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Inbetriebnahme sowie die jährliche Überprüfung und Wartung durch ein hierzu konzessioniertes Fachunternehmen nicht vorliegt. Für allfällige Mangelfolgekosten übernehmen wir keine Haftung. Die von STRUKTURMETALL gelieferten Waren müssen den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechenuns zugesagten Garantieleistungen gelten nur gegenüber Unternehmern. STRUKTURMETALL übernimmt Darauf ist ein Verbraucher bei einer allfälligen Weitergabe der Garantie ausdrücklich aufmerksam zu machen. Garantiearbeiten und Garantielieferungen bewirken keine Gewährleistung und Verlängerung der allgemeinen Garantiefrist. Ein Garantiefall schiebt die Fälligkeit unserer Forderungen nicht auf. Wir leisten nur dann Garantie, wonach wenn alle unsere Forderungen für das gelieferte Produkt bezahlt sind. Bei Anfertigungen von Waren auf Wunsch nach Zeichnung bzw. nach technischen Angaben oder nach beigestellten Modellen oder nach Beschreibung des Kunden ist jede Garantie für die Waren Funktion der Teile ausgeschlossen. Wir garantieren nur für einwandfreie Herstellung und Materialqualität.
15.4. Wir sind zur Nachlieferung oder Nachbesserung nicht verpflichtet, solange der Käufer seine Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt hat. Für kostenlos gelieferte Ersatzteile und Nachbesserungen gilt die gleiche Gewährleistungsdauer wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Sie ist jedoch zeitlich begrenzt bis zum Ende der Gewährleistungszeit des ursprünglichen Liefergegenstandes. Austauschteile gehen in unser Eigentum über und sind kostenfrei an uns zu übersenden. Durch Art und Ort des Einsatzes unserer Geräte oder schlechter Zugänglichkeit unserer Geräte allenfalls bedingte außergewöhnliche Kosten der Nachbesserung werden nicht übernommen. Der Endabnehmer ist verpflichtet, den freien und ungehinderten Gerätezugang herzustellen.
15.5. Für Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir vorher hiezu unsere schriftliche Zustimmung erteilt haben.
15.6. Eine weitere Voraussetzung für die Erfüllung der Gewährleistungsanspruche ist die regelmäßige Wartung während der Gewährleistungszeit durch uns bzw. durch unsere Gewährsmänner. Es empfiehlt sich zur gewöhnlichen Verwendung eignendaher, noch bei automatischen Anlagenbeschickungen und Wärmepumpen einen Wartungsvertrag für die Dauer der Gewährleistung abzuschließen, da nur durch die regelmäßige Wartung wie bei einem KFZ ein störungsfreier Betrieb möglich ist. Wir als Hersteller gewähren aber zusätzlich eine übliche Beschaffenheit aufweisen müssen. Aus eventuellen Abbildungen, Beschreibungen und Informationen über den PreisHerstellergarantie auf 5 Jahre für alle unbeweglichen Güter, die Abmessungenwir geliefert haben, das Gewicht bei Abschluss eines Wartungsvertrages (Typ - Premium) über mindestens 5 Jahre, dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Geräte nicht mehr als 15.000 Betriebsstunden aufweisen. Alle Arten von Veränderungen an den von uns gelieferten Geräten, welche von uns nicht schriftlich genehmigt wurden, führen zum Ausschluss der Gewährleistung. Die Gewährleistung auf Grundlage von § 922 Abs. 1 2. Satz. 2. Halbsatz ABGB (Beschreibung, Probe, Muster), § 922 Abs. 2 ABGB und § 933 Abs. 1 ABGB ist ausgeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass Montage-, Wartungs- und/oder Reparaturorte zu den üblichen Geschäftszeiten zugänglich zu halten sind, widrigenfalls Annahmeverzug des Vertragspartners vorliegt. Wir übernehmen weder die Eigenschaften Haftung noch die Gewährleistung bei der Durchführung von Arbeiten an gebrauchten Anlagen oder zu reparierenden Anlagen. Wenn Schadenersatzansprüche von uns nicht schriftlich anerkannt werden, sind diese innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, andernfalls erlöschen diese.
15.7. Garantie für nachweislich infolge Material- oder Herstellungsfehlern unbrauchbar gewordene Waren in Preislistenbzw. Teile davon ersetzen wir diese Teile kostenlos innerhalb von 3 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage und unter der Voraussetzung, auf Websites oder in anderen allgemeinen von STRUKTURMETALL oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen kann dass die Anlage nicht mehr als 15.000 Betriebstunden aufweist. Ausgenommen davon sind bewegte sowie elektronische und elektrische Teile, Brennschalen, Brennkammerteile etc., hier gelten 2 Jahre bzw. 6.000 Betriebsstunden.
15.8. Der Käufer verpflichtet sich auch, alle Bedingungen dieser Geschäftsbeziehungen seinem Endkunden zu überbinden. Verstößt der Käufer keine Rechte ableiten. STRUKTURMETALL übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der gelieferten Waren für irgendeinen Zweckgegen eine in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Verpflichtung, hat er uns gegenüber allen Ansprüchen Dritter, für den Fall, dass sie bei Einhaltung der Käufer sie verwendenBedingungen nicht bestehen würden, be- oder verarbeiten will, es sei denn, STRUKTURMETALL hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen schad- und Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich Beispielcharakterklaglos zu halten.
8.2 Garantien werden 15.9. Nicht umfasst von STRUKTURMETALL unseren Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen ist ein Schaden oder eine Störung, die aufgrund nicht abgegebenbestimmungsgemäßer Verwendung der Geräte entsteht, sofern die Abnutzung sogenannter Verschleißteile, Rissbildungen etc., die zu keiner Funktionsstörung führen, schlechten oder ohne schriftlicher Zustimmung von uns ausgeführter Reparaturen oder Änderungen durch andere Personen als durch uns oder unserer Beauftragten, und auf Verschleißteile, Betriebsstoffe (z.B. Schamotte, Brennkammersteine, Brennkammerauskleidungen, Roste, Rostelemente bzw. bewegte Teile, Zündelemente, Lager, Dichtungen und Betriebsstoffe wie: Öle, Fetter, Filter, Reinigungsmittel, Kältemittel, Wärmeträgerflüssigkeit, Relais, Sicherungen und Kohlebürsten). Unsere Gewährleistungs- und Garantieverpflichtung umfasst nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurdejene Schäden, die durch Luftverunreinigungen infolge starken Staubanfalls, aggressive Dämpfe, durch Aufstellen in ungeeigneten Räumen, insbesondere feuchten Räumen wie Waschküche und Hobbyräumen. Unsere Gewährleistung erlischt auch, wenn eine Anlage trotz vorhandenen Mangels, ohne den Mangel zu beheben, weiter betrieben wird.
8.3 Der Käufer kontrolliert 15.10. Für Herz-Wärmepumpen gewähren wir 3 Jahre Garantie auf den geschlossenen Kältekreislauf. Als Option kann die gelieferten waren unverzüglich nach der Lieferung Garantie auf eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungen. Eventuelle Mängel sind auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung.
8.4 Liegt ein Mangel oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor, hat STRUKTURMETALL die Xxxx, (1) die mangelhaften oder abweichenden Waren zu ersetzen (Nachlieferung) oder (2) die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern (Nachbesserung). Die Kosten der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALL, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach Ablieferung an einen anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist oder die Mängelbeseitigung durch Änderungen an der Ware durch den Käufer oder Dritte erschwert wird. Die bloße Erbringung von Nacherfüllungsleistungen durch STRUKTURMETALL stellt unabhängig vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels dar. Zur Abgabe eines Anerkenntnisses sind ausschließlich die gesetzlichen Vertreter von STRUKTURMETALL und deren Prokuristen befugt.
8.5 Der Käufer kann keinen Mangel oder einen Garantiefall (Ziffer 8.2) der Waren mehr geltend machen, wenn er ihn nicht innerhalb des geltenden Garantiezeitraums oder gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 bei STRUKTURMETALL angezeigt hat 5 Jahre erweitert werden bzw. die Ware als mangelfrei entgegengenommen hatauf max. 15.000 Betriebsstunden, jeweils bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung.
8.6 Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Waren für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen. Eine Reklamation berechtigt den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung.
8.7 Erfolgt die Abwicklung des Vertrages in Form eines Kettengeschäfts, so hat der Käufer den Empfänger der Leistung im Sinne von Ziffer 8.3 anzuweisen. Der Käufer hat STRUKTURMETALL innerhalb der in Ziffer 8.3. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer diese Verpflichtung, entfallen dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL nicht nach Art. 10 haftet.
8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.
8.9 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellen, ist der Käufer verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten Kosten, die STRUKTURMETALL nach den Angaben des Käufers für erforderlichen halten durfte, zu ersetzen. Für den Preis für Arbeit und Material gelten die im Zeitpunkt der Aufwendung gültigen Listenpreis von STRUKTURMETALL und in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener Preis.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Garantie. 8.1 Die 9.1 Für einen Zeitraum von STRUKTURMETALL gelieferten Waren müssen 12 Monaten ab Übergabe leisten wir Gewähr für und garantieren die Mängelfreiheit der ge- lieferten Ware. Nach Ablauf von 12 Monaten ab Überga- be bestehen daher weder Ansprüche aus Gewährleistung noch Ansprüche aus der Garantie. Keine Ansprüche aus Gewährleistung oder Garantie bestehen, wenn die Man- gelhaftigkeit auf eine offensichtliche oder vorsätzliche Be- schädigung durch den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechenKunden zurückzuführen ist.
9.2 Bei einem Gewährleistungs- oder Garantiefall ist uns die beanstandete Ware in der Original- oder einer gleichwer- tigen Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. STRUKTURMETALL übernimmt keine Gewährleistung Bei berechtigter und Garantie, wonach fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Waren sich zur gewöhnlichen Verwendung eignen, noch eine übliche Beschaffenheit aufweisen müssen. Aus eventuellen Abbildungen, Beschreibungen und Informationen über den PreisMängel im Wege der Mängelbehebung nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung ei- ner mangelfreien Sache; dabei tragen wir nur die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten.
9.3 Wir sind berechtigt, die AbmessungenMängelbehebung nach den ge- setzlichen Bestimmungen zu verweigern. Die Mängelbe- hebung kann auch dann verweigert werden, das Gewicht und wenn uns der Kunde nicht auf unsere Aufforderung hin die Eigenschaften beanstande- te Ware zugesendet hat.
9.4 Der Kunde kann Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung der Waren in PreislistenVergütung nach den gesetzlichen Vorschriften ver- langen, auf Websites oder in anderen allgemeinen jedoch frühestens nach erfolglosem Ablauf von STRUKTURMETALL oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen kann der Käufer keine Rechte ableiten. STRUKTURMETALL übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der gelieferten Waren für irgendeinen Zweck, für den der Käufer sie verwenden, be- oder verarbeiten willzwei vom Kunden gesetzten angemessenen Fristen zur Mängelbehebung, es sei denn, STRUKTURMETALL hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch die Fristsetzung zur Män- gelbehebung ist nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich Beispielcharakter.
8.2 Garantien werden von STRUKTURMETALL nicht abgegeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.3 Der Käufer kontrolliert die gelieferten waren unverzüglich nach der Lieferung auf eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungen. Eventuelle Mängel sind auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigengesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung.
8.4 Liegt ein Mangel oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor, hat STRUKTURMETALL die Xxxx, (1) die mangelhaften oder abweichenden Waren zu ersetzen (Nachlieferung) oder (2) die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern (Nachbesserung). Die Kosten Falle des Rücktritts haftet der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALL, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach Ablieferung an einen anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist oder die Mängelbeseitigung durch Änderungen an der Ware durch den Käufer oder Dritte erschwert wird. Die bloße Erbringung von Nacherfüllungsleistungen durch STRUKTURMETALL stellt unabhängig vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels dar. Zur Abgabe eines Anerkenntnisses sind ausschließlich die gesetzlichen Vertreter von STRUKTURMETALL Kunde bei Vorsatz und deren Prokuristen befugt.
8.5 Der Käufer kann keinen Mangel oder einen Garantiefall (Ziffer 8.2) der Waren mehr geltend machen, wenn er ihn nicht innerhalb des geltenden Garantiezeitraums oder gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 bei STRUKTURMETALL angezeigt hat bzw. die Ware als mangelfrei entgegengenommen hat.
8.6 Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Waren für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen. Eine Reklamation berechtigt den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung.
8.7 Erfolgt die Abwicklung des Vertrages in Form eines Kettengeschäfts, so hat der Käufer den Empfänger der Leistung im Sinne von Ziffer 8.3 anzuweisen. Der Käufer hat STRUKTURMETALL innerhalb der in Ziffer 8.3. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer diese Verpflichtung, entfallen dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL nicht nach Art. 10 haftet.
8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser jeder Fahrlässigkeit für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur gezogene Nutzungen.
9.5 Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle einer ausdrücklich bedungenen Eigenschaft nach § 922 ABGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Ei- genschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunab- hängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) rich- ten sich die eigenübliche SorgfaltRechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.6 Für etwaige Schadens- und Aufwendungsersatzansprü- che des Kunden gelten die Bestimmungen in Ziffer 10. Eine Ersatzpflicht für Mangelfolgeschäden ist ausge- schlossen.
9.7 Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Ab- bildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungs- angaben, sind als annähernd zu betrachtende Durch- schnittswerte. Sie sind keine Beschaffenheitsgarantie, sondern für jedes VertretenmüssenBeschreibungen oder Kennzeichnungen der Wa- re.
8.9 9.8 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellennicht Grenzen für Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart worden sind, sind in jedem Falle branchenübliche Abweichungen zulässig.
9.9 Eine Gewährleistung oder Garantie für Mängel an der ge- lieferten Ware, die ihre Ursache im üblichen Verschleiß haben, ist ausgeschlossen. Bei Waren, die als deklassier- tes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, ste- hen dem Käufer keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel (es sei denn, wir haben mit dem Kunden ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart) zu.
9.10 Wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen oder Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsma- terialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifi- kationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung oder Garantie, es sei denn, dass der Käufer Kunde nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
9.11 Ist der Kunde Unternehmer, ist er verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke Mängelrü- gen unverzüglich schriftlich oder per Fax zu erheben. § 377 UGB ist anwendbar.
9.12 Sofern der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten KostenKunde gebrauchte Geräte von uns erwirbt, die STRUKTURMETALL nach den Angaben des Käufers für erforderlichen halten durftelie- fern wir unter Ausschluss jeder Gewährleistung oder Ga- rantie, zu ersetzen. Für den Preis für Arbeit es sei denn, wir haben mit dem Kunden ausdrück- lich und Material gelten die im Zeitpunkt der Aufwendung gültigen Listenpreis von STRUKTURMETALL und in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener Preisschriftlich etwas anderes vereinbart.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 8.1 Die 7.1. Der Kunde hat Anspruch auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, wie sie insbesondere in den §§ 434 ff. BGB festgelegt sind. Bei Mängeln, deren Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, hat der Kunde nach Xxxx von STRUKTURMETALL gelieferten Waren müssen CCV einen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte CCV einen durch die Gewährleistungspflicht von CCV abgedeckten Mangel nicht beheben oder sollten weitere Nachbesserungsversuche für den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechenKunden unzumutbar sein, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. STRUKTURMETALL übernimmt keine Gewährleistung und GarantieIm Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7.2. Bezugnahmen auf Zertifizierungen (z. B. DK), wonach die Waren sich zur gewöhnlichen Verwendung eignen, noch DIN- oder CE- Normen dienen lediglich als Angabe zum Liefergegenstand. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Sinne von § 443 BGB bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung oder Festlegung.
7.3. Es ist ausschließlich eine übliche Beschaffenheit aufweisen müssen. Aus eventuellen Abbildungen, Beschreibungen und Informationen über den PreisAngelegenheit des Kunden, die Abmessungen, das Gewicht Eignung der Produkte und die Eigenschaften der Waren in Preislisten, auf Websites oder in anderen allgemeinen Services von STRUKTURMETALL oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen kann der Käufer keine Rechte ableitenCCV für seinen Zweck zu überprüfen. STRUKTURMETALL übernimmt keine Verantwortung Jegliche Haftung für die Eignung der gelieferten Waren Produkte oder Services von CCV für irgendeinen Zweckdie Zwecke des Kunden setzt voraus, für den der Käufer sie verwenden, be- dass CCV die Eignung schriftlich bestätigt oder verarbeiten will, es sei denn, STRUKTURMETALL hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich Beispielcharakterzugesichert hat.
8.2 Garantien werden von STRUKTURMETALL nicht abgegeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde7.4. Etwaige Mängel hat der Kunde CCV gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
8.3 Der Käufer kontrolliert die gelieferten waren unverzüglich nach 7.5. Die Gewährleistungspflicht erlischt, • falls der Lieferung auf eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungen. Eventuelle Mängel sind auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Kunde das Produkt unsachgemäß genutzt hat; • falls der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Im Übrigen findet § 377 HGB AnwendungKunde ohne gesonderte schriftliche Einwilligung durch CCV Änderungen am Produkt vorgenommen hat.
8.4 Liegt 7.6. Das Recht des Kunden auf Schadenersatz unterliegt den Bestimmungen der Ziffern 12 und 14 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen; § 444 BGB bleibt hiervon unberührt.
7.7. Dem Kunden steht ein Mangel oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor, hat STRUKTURMETALL die Xxxx, (1) die mangelhaften oder abweichenden Waren zu ersetzen (Nachlieferung) oder (2) die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern (Nachbesserung)Rücktrittsrecht und Anspruch auf Schadensersatz anstelle der Leistung wegen Verletzung von nicht leistungsbezogenen Pflichten gemäß § 241 Abs. Die Kosten der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALL, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach Ablieferung an einen anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist oder die Mängelbeseitigung durch Änderungen an der Ware durch den Käufer oder Dritte erschwert wird. Die bloße Erbringung von Nacherfüllungsleistungen durch STRUKTURMETALL stellt unabhängig vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels dar. Zur Abgabe eines Anerkenntnisses sind ausschließlich 2 BGB über die gesetzlichen Vertreter von STRUKTURMETALL und deren Prokuristen befugt.
8.5 Der Käufer kann keinen Mangel oder einen Garantiefall (Ziffer 8.2) der Waren mehr geltend machenVorschriften hinaus nur dann zu, wenn er ihn CCV zuvor schriftlich abgemahnt und CCV die Pflichtverletzung dennoch nicht innerhalb beseitigt hat.
7.8. Wenn ein vom Kunden vorgebrachter Mangel nicht reproduziert werden kann, ist das Produkt nicht als mangelbehaftet anzusehen. In diesem Fall steht CCV für seine Bemühungen eine Vergütung in einem Umfang zu, der am Standort des geltenden Garantiezeitraums oder gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 bei STRUKTURMETALL angezeigt hat bzw. die Ware als mangelfrei entgegengenommen hatKunden angemessen und handelsüblich ist.
8.6 Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Waren für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen7.9. Eine Reklamation berechtigt den Käufer CCV kann einen Datenverlust nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung.
8.7 Erfolgt die Abwicklung des Vertrages in Form eines Kettengeschäfts, so vollständig ausschließen. Daher hat der Käufer den Empfänger der Leistung im Sinne von Ziffer 8.3 anzuweisen. Der Käufer hat STRUKTURMETALL innerhalb der Kunde seine Daten in Ziffer 8.3. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer diese Verpflichtung, entfallen dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL nicht nach Art. 10 haftet.
8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.
8.9 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellen, ist der Käufer verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten Kosten, die STRUKTURMETALL nach den Angaben des Käufers für erforderlichen halten durfte, regelmäßigen Abständen zu ersetzensichern. Für den Preis für Arbeit Fall eines Datenverlusts hat er die zur Wiederherstellung notwendigen Dokumente aufzubewahren.
7.10. CCV garantiert, dass neben Mängeln auch alle sonstigen Störungen bzw. Fehlfunktionen kostenfrei und Material gelten nach bestem Wissen und Gewissen behoben werden, die im Zeitpunkt während eines Zeitraums von 6 Monaten nach der Aufwendung gültigen Listenpreis ersten Lieferung eines Produkts bzw. Service auftreten.
7.11. Sollte ein Mangel bzw. eine Fehlfunktion behoben worden sein und derselbe Mangel bzw. dieselbe Fehlfunktion innerhalb von STRUKTURMETALL 3 Monaten nach erfolgter Reparatur erneut auftreten, unternimmt CCV wiederholt den Versuch, diesen Mangel bzw. diese Fehlfunktion kostenlos und nach bestem Wissen und Gewissen zu reparieren bzw. zu beheben.
7.12. Falls ein Mangel bzw. eine Fehlfunktion auf die unsachgemäße Nutzung des Produkts durch den Kunden bzw. einen Dritten oder auf einen anderen, nicht CCV zuzurechnenden Grund zurückzuführen ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine kostenfreie Reparatur.
7.13. Alle von CCV durchgeführten Reparaturarbeiten – unabhängig davon, ob sie kostenfrei oder gegen Entgelt erfolgen – werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. CCV kann jedoch nicht garantieren, dass ein Mangel bzw. eine Fehlfunktion in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener Preisjedem Fall behoben werden kann.
7.14. Schadenersatzpflichten bestehen gegenüber dem Kunden ausschließlich gemäß Ziffer 11 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 8.1 Die von STRUKTURMETALL gelieferten Waren müssen 1.10.1 Der Auftragnehmer leistet uneingeschränkte Gewähr da- für, dass seine Leistungen die im Vertrag bedungenen und sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben sowie den schriftlich vereinbarten Spezifikationen allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. STRUKTURMETALL übernimmt keine Gewährleistung und Garantie, wonach die Waren sich zur gewöhnlichen Verwendung eignen, noch eine übliche Beschaffenheit aufweisen müssen. Aus eventuellen Abbildungen, Beschreibungen und Informationen über den Preis, die Abmessungen, das Gewicht und die Eigenschaften der Waren in Preislisten, auf Websites oder in anderen allgemeinen von STRUKTURMETALL oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen kann der Käufer keine Rechte ableiten. STRUKTURMETALL übernimmt keine Verantwortung ; er leis- tet auch Gewähr für die Eignung Einhaltung aller für die Leistungserbrin- gung einschlägigen, in Österreich geltenden allgemeinen und besonderen Normen oder von Gleichwertigem. AUSGABE 06.2018 SEITE 1 VON 3 AGB L ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ÖBB KONZERNS FÜR LIEFERAUFTRÄGE
1.10.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre ab dem Gefahrenübergang (1.9). Bietet der gelieferten Waren für irgendeinen ZweckAuftrag- nehmer eine längere Gewährleistungsfrist an, für den so ist diese maß- geblich. Bei Qualitätsmängeln beginnt die Frist nicht vor der Käufer sie verwenden, be- oder verarbeiten will, es sei denn, STRUKTURMETALL hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich Beispielcharakterqua- litativen Übernahme (1.3.6) zu laufen.
8.2 Garantien werden von STRUKTURMETALL nicht abgegeben1.10.3 Es bleibt dem Ermessen des Auftraggebers vorbehalten, ob er zunächst Verbesserung, Austausch der Sache, Preismin- derung oder – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.3 Der Käufer kontrolliert die gelieferten waren unverzüglich nach der Lieferung auf eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungen. Eventuelle Mängel sind auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung.
8.4 Liegt ein Mangel oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor, hat STRUKTURMETALL die Xxxx, (1) die mangelhaften oder abweichenden Waren zu ersetzen (Nachlieferung) oder (2) die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern (Nachbesserung). Die Kosten der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALL, soweit diese es sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach Ablieferung an um einen anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist oder die Mängelbeseitigung durch Änderungen an der Ware durch den Käufer oder Dritte erschwert wirdgeringfügigen Man- gel handelt – Wandlung verlangt. Die bloße Erbringung von Nacherfüllungsleistungen durch STRUKTURMETALL stellt unabhängig vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels dar. Zur Abgabe eines Anerkenntnisses sind ausschließlich die gesetzlichen Vertreter von STRUKTURMETALL und deren Prokuristen befugt.
8.5 Der Käufer kann keinen Mangel oder einen Garantiefall (Ziffer 8.2) der Waren mehr geltend machen, wenn Fordert er ihn nicht innerhalb des geltenden Garantiezeitraums oder gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 bei STRUKTURMETALL angezeigt hat bzw. die Ware als mangelfrei entgegengenommen hat.
8.6 Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Waren für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen. Eine Reklamation berechtigt den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung.
8.7 Erfolgt die Abwicklung des Vertrages in Form eines KettengeschäftsVerbesserung, so hat der Käufer den Empfänger Auftragnehmer während der Gewährleistungsfrist auftre- tende Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu be- heben. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers mangelhafte Teile der Leistung unverzüglich auf seine Gefahr und Kosten gegen mängelfreie auszutauschen. Der Auftraggeber ist in dringenden Fällen auch berechtigt, nach Verständigung des Auftragnehmers Mängel selbst ohne Setzung einer Nachfrist auf Kosten des Auftragnehmers zu beheben oder durch Dritte behe- ben zu lassen, ohne dass damit seine Ansprüche wegen dieser Mängel beeinträchtigt werden würden; ist Gefahr im Sinne Verzug, so kann der Auftraggeber selbst ohne Verständigung des Auftrag- nehmers auf diese Weise vorgehen.
1.10.4 Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber während der Gewährleistungsfrist ausdrücklich die Mängelfreiheit der ge- samten Leistung.
1.10.5 Die Kosten der vom Auftraggeber mit der Überwachung von Ziffer 8.3 anzuweisenMängelbehebungen betrauten Sachverständigen trägt der Auftragnehmer.
1.10.6 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbe- stimmungen. Der Käufer hat STRUKTURMETALL Auftragnehmer verzichtet jedoch bei jeder Art von Mängeln (insbesondere bei offenen und verdeckten Män- geln) unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Erkennbarkeit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Die Mängelrüge ist jeden- falls rechtzeitig, wenn sie innerhalb der in Ziffer 8.3Gewährleistungsfrist er- hoben wird. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer diese Verpflichtung, entfallen dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL Zahlungen gelten nicht nach Art. 10 haftetals Verzicht auf Gewährleis- tungsansprüche.
8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.
8.9 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellen, ist der Käufer verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten Kosten, die STRUKTURMETALL nach den Angaben des Käufers für erforderlichen halten durfte, zu ersetzen. Für den Preis für Arbeit und Material gelten die im Zeitpunkt der Aufwendung gültigen Listenpreis von STRUKTURMETALL und in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener Preis.
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Gewährleistung und Garantie. 8.1 Die das kaufgegenständliche Fahrzeug betreffende Garantie des Herstellers besteht unabhängig von STRUKTURMETALL gelieferten Waren müssen nachstehenden Gewährleistungsbestimmungen. Die Lieferfirma leistet für den Kaufgegenstand nach Maßgabe der gesetzlichen und der folgenden Bestimmungen Gewähr:
1. Die Lieferfirma leistet Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand dem Vertrag entspricht und insbesondere die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften besitzt. In diesem Zusammenhang gelten die in Punkt III. geregelten Einschränkungen.
2. Mängel des Kaufgegenstandes oder Abweichungen von der Bestellung sind vom Käufer vor Übernahme unverzüglich schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechenzu rügen. STRUKTURMETALL übernimmt keine Gewährleistung Wenn der Käufer den Kaufgegenstand ohne Prüfung und Garantierechtzeitige Rüge übernimmt, wonach so gilt dieser als vertragsgemäß und mängelfrei geliefert. Sind Mängel erst im üblichen Gebraucht erkennbar, hat die Waren sich zur gewöhnlichen Verwendung eignenRüge spätestens binnen 2 Arbeitstagen nach deren Erkennbarkeit zu erfolgen. Im übrigen gelten für die Prüfungs- und Rügeobliegenheiten des Käufers und die Rechtsfolgen von deren Verletzung die Bestimmungen der §§ 377, noch eine übliche Beschaffenheit aufweisen müssen378 UGB.
3. Aus eventuellen Abbildungen, Beschreibungen und Informationen über den PreisEs wird nur für solche Mängel Gewähr geleistet, die Abmessungenbereits bei Übergabe des Kaufgegenstandes vorhanden waren. Dies ist auch dann vom Käufer zu beweisen, das Gewicht und die Eigenschaften wenn ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Waren in Preislisten, auf Websites oder in anderen allgemeinen Übergabe hervorkommt.
4. Bei Vorliegen von STRUKTURMETALL oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen Gewährleistungsmängeln kann der Käufer keine Rechte ableitennur die Verbesserung des Kaufgegenstandes verlangen, die nach Xxxx der Lieferfirma in der Reparatur des Kaufgegenstandes oder im kostenlosen Ersatz der fehlerhaften Teile sowie der durch diesen Fehler trotz sachgemäßer Behandlung des Liefergegenstandes zwangsläufig beschädigten Teile besteht. STRUKTURMETALL übernimmt keine Verantwortung für Die Lieferfirma kann anstelle einer Verbesserung auch die Eignung Gewährung einer Preisminderung oder die Wandlung des Kaufvertrages wählen. Der Käufer hat den Anspruch auf Preisminderung oder, sofern es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, auf Wandlung, wenn die Verbesserung unmöglich ist oder von der gelieferten Waren für irgendeinen ZweckLieferfirma verweigert oder nicht in angemessener Frist vorgenommen wird. Unternimmt die Lieferfirma in angemessener Frist einen Verbesserungsversuch und bleibt dieser erfolglos, für den so kann der Käufer sie verwenden, be- oder verarbeiten will, es sei denn, STRUKTURMETALL hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich Beispielcharakter.
8.2 Garantien werden von STRUKTURMETALL nicht abgegeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.3 Der Käufer kontrolliert die gelieferten waren unverzüglich nach der Lieferung auf eventuelle Abweichungen erst dann von den Vereinbarungen. Eventuelle Mängel sind vorgenannten Rechten auf dem Frachtbrief Minderung oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung.
8.4 Liegt ein Mangel oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor, hat STRUKTURMETALL die Xxxx, (1) die mangelhaften oder abweichenden Waren zu ersetzen (Nachlieferung) oder (2) die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern (Nachbesserung). Die Kosten der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALL, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach Ablieferung an einen anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist oder die Mängelbeseitigung durch Änderungen an der Ware durch den Käufer oder Dritte erschwert wird. Die bloße Erbringung von Nacherfüllungsleistungen durch STRUKTURMETALL stellt unabhängig vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels dar. Zur Abgabe eines Anerkenntnisses sind ausschließlich die gesetzlichen Vertreter von STRUKTURMETALL und deren Prokuristen befugt.
8.5 Der Käufer kann keinen Mangel oder einen Garantiefall (Ziffer 8.2) der Waren mehr geltend Wandlung Gebrauch machen, wenn er ihn nicht innerhalb der Lieferfirma schriftlich eine angemessene Nachfrist zu nochmaligen Verbesserungsversuchen gesetzt hat und diese scheitern oder von der Lieferfirma ungerechtfertigt verweigert werden. Ein wesentlicher Mangel im vorstehenden Sinn liegt vor, wenn er den ordentlichen Gebrauch des geltenden Garantiezeitraums Kaufgegenstandes verhindert oder gemäß wenn dem Kaufgegenstand eine Eigenschaft fehlt, die für den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 Abschluss des Vertrages für den Käufer von ausschlaggebender Bedeutung war und dies der Lieferfirma bei STRUKTURMETALL angezeigt hat bzw. die Ware als mangelfrei entgegengenommen hatVertragsabschluss mitgeteilt wurde.
8.6 Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Waren für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten 5. Im Falle der Wandlung und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen. Eine Reklamation berechtigt der dadurch bedingten Rückstellung des Fahrzeuges durch den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtunghat dieser der Lieferfirma ein angemessenes Entgelt für die Benützung des Fahrzeuges zu bezahlen.
8.7 Erfolgt 6. Betreffend Fremdaufbauten beschränken sich die Abwicklung Gewährleistungsansprüche des Vertrages in Form eines KettengeschäftsKäufers darauf, so hat die Abtretung etwaiger Ansprüche der Käufer den Empfänger der Leistung im Sinne von Ziffer 8.3 anzuweisenLieferfirma gegen die Erzeugerfirmen zu begehren.
7. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit Übergabe oder Übernahmeverzug des Käufers oder ab Erstzulassung, je nachdem, welches dieser Ereignisse zuerst eintritt.
8. Der Käufer hat STRUKTURMETALL innerhalb der in Ziffer 8.3wegen eines Gewährleistungsmangels auch aus dem Titel des Schadenersatzes nur die sich aus den vorstehenden Bestimmungen ergebenden Ansprüche. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigenSchadenersatzansprüche des Käufers sowohl wegen eines Gewährleistungsmangels als auch wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn Schäden durch ein Lieferfirma zuzurechnendes vorsätzliches Handeln verursacht werden.
9. Verletzt Wenn der Käufer diese Verpflichtungals Unternehmer einem Verbraucher Gewähr für das kaufgegenständliche Fahrzeug leistet, entfallen dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL nicht nach Art. 10 haftetso verzichtet er gegenüber der Lieferfirma auf die Rückgriffsrechte gemäß § 933 b ABGB.
8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.
8.9 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellen, ist 10. Ist der Käufer verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten Kosten, die STRUKTURMETALL nach den Angaben des Käufers für erforderlichen halten durfte, zu ersetzen. Für den Preis für Arbeit und Material gelten die Verbraucher im Zeitpunkt Sinne des KSchG, gelten anstelle der Aufwendung gültigen Listenpreis von STRUKTURMETALL und in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener Preis.Punkte VII. 2. bis 9. die gesetzlichen Gewährleistungsregeln; Punkt
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Gewährleistung und Garantie. 8.1 Die von STRUKTURMETALL gelieferten Waren müssen Der AN sichert zu, dass die vertragsgegenständliche Leistung lt Angebot keine Schutzrechte Dritter berührt. Sollte wider Erwarten ein derartiges Schutzrecht verletzt werden, haftet der AN uneingeschränkt und hält den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechenAG diesbezüglich schad- klag und exekutionslos. STRUKTURMETALL übernimmt keine Gewährleistung und Garantie, wonach Der AN leistet Gewähr gemäß §§ 922 ff ABGB für die Waren sich zur gewöhnlichen Verwendung eignen, noch eine übliche Beschaffenheit aufweisen müssen. Aus eventuellen Abbildungen, Beschreibungen und Informationen über den Preisvertragsgemäße Ausführung des Gewerks, die AbmessungenEignung für den geforderten Verwendungszweck, das Gewicht nach Maßgabe der vertragsgegenständlichen Auftragserteilung und des zuvor beschriebenen Leistungsumfanges sowie den am Einsatzort der SAAG zu erwartenden Betriebsbedingungen. Die Übernahme (Abnahme) der vertraglichen Leistung erfolgt erst mit dem Einsatz am Verwendungsort (zB Anlagen) oder anlässlich des Wareneinsatzes, wenn nicht anderes vereinbart ist. Die Dauer der Gewährleistung für Mangelfreiheit beträgt 36 Monate ab nachweislich erfolgreicher Abnahme der Vertragsleitsung. Die Dauer der Garantie gilt mit 48 Monaten als vereinbart. Der AN hat für SAAG kostenlos und kurzfristig Mängel und Verletzung von zugesicherten Eigenschaften, die Eigenschaften er zu vertreten hat, nach Xxxx der Waren in PreislistenSAAG zu beheben, Mängel zu verbessern bzw besteht die Möglichkeit des Vertragsrücktrittes. Treten Mängel an Lieferungen und Leistungen des AN innerhalb der vorgenannten Zeiträume auf, bzw. werden die zugesicherten Eigenschaften, Leistungsdaten und Leistungsmerkmale nicht erreicht, so ist dies nach Xxxx der SAAG auf Websites Kosten des AN durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Dies hat spätestens nach schriftlicher Aufforderung durch die SAAG und notfalls im Mehrschichtbetrieb oder in anderen allgemeinen von STRUKTURMETALL Überstunden oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen kann Feiertagsstunden-Einsatz unverzüglich zu erfolgen. Treten während der Käufer keine Rechte ableiten. STRUKTURMETALL übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der gelieferten Waren für irgendeinen Zweckoben genannten Frist trotz Ersatz oder Nachbesserung an Einzelteilen oder -leistungen ständig neue Mängel auf, für den der Käufer sie verwenden, be- oder verarbeiten will, es sei denn, STRUKTURMETALL hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich Beispielcharakter.
8.2 Garantien werden von STRUKTURMETALL nicht abgegeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.3 Der Käufer kontrolliert die gelieferten waren unverzüglich nach der Lieferung auf eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungen. Eventuelle Mängel sind auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind wobei diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er sie festgestellt hat sich an demselben oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung.
8.4 Liegt ein Mangel oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor, hat STRUKTURMETALL die Xxxx, (1) die mangelhaften oder abweichenden Waren zu ersetzen (Nachlieferung) oder (2) die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern (Nachbesserung). Die Kosten der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALL, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach Ablieferung an einen anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist oder die Mängelbeseitigung durch Änderungen an der Ware durch den Käufer oder Dritte erschwert wird. Die bloße Erbringung von Nacherfüllungsleistungen durch STRUKTURMETALL stellt unabhängig vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels dar. Zur Abgabe eines Anerkenntnisses sind ausschließlich die gesetzlichen Vertreter von STRUKTURMETALL und deren Prokuristen befugt.
8.5 Der Käufer kann keinen Mangel oder einen Garantiefall (Ziffer 8.2) der Waren mehr geltend machen, wenn er ihn nicht innerhalb des geltenden Garantiezeitraums oder gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 bei STRUKTURMETALL angezeigt hat verschiedenen Teilen bzw. die Ware als mangelfrei entgegengenommen hat.
8.6 Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Waren für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen. Eine Reklamation berechtigt den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung.
8.7 Erfolgt die Abwicklung des Vertrages in Form eines Kettengeschäfts, so hat der Käufer den Empfänger der Leistung im Sinne von Ziffer 8.3 anzuweisen. Der Käufer hat STRUKTURMETALL innerhalb der in Ziffer 8.3. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer diese Verpflichtung, entfallen dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL nicht nach Art. 10 haftet.
8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.
8.9 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellenLeistungen zeigen können, ist der Käufer AN verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke Ursache der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten KostenMängel durch geänderte Konstruktion, andere Werkstoffverwendung oder geänderte Arbeitsweise nach Abstimmung mit SAAG zu beheben. In diesem Fall beginnt die Gewährleistungs- und Garantiefrist von neuem ab jenem Zeitpunkt, ab welchem die reklamierten Leistungen mängelfrei übergeben werden. Werden im Rahmen der Gewähr- oder Garantieleistung Einzelteile oder -leistungen nachgebessert oder ersetzt, so beginnt für diese die Gewährleistungs- und Garantiefrist von neuem. Kommt der AN seiner Verbesserungs- und/oder Austauschpflicht nicht nach, so ist SAAG berechtigt, die STRUKTURMETALL Mängel nach den Angaben vorheriger Ankündigung und nach erfolglosem Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist zu Lasten des Käufers AN zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Bei Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für erforderlichen halten durfteausgebesserte oder ersetzte Teile mit deren schriftlicher Abnahmeerklärung erneut zu laufen. Die Garantieleistung erstreckt sich auf: ⮚ die termin-, zu ersetzen. Für den Preis für Arbeit fach- und Material gelten die sachgerechte Ausführung der im Zeitpunkt Leistungsverzeichnis definierten Arbeiten ⮚ die Einhaltung der Aufwendung gültigen Listenpreis von STRUKTURMETALL im Angebot und in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener Preisden technischen Beschreibungen angeführten Spezifikationen ⮚ die Einhaltung der zugesicherten Eigenschaften der ausgeführten Leistungen ⮚ die Nutzungsfähigkeit der ausgeführten Leistungen ⮚ die Betriebssicherheit der ausgeführten Leistungen (insbesondere die Vorschreibungen der Montanbehörde!) ⮚ die optimale wirtschaftliche und technisch einwandfreie Ausführung der geleisteten Arbeiten ⮚ die Einhaltung der für die Ausführung dieses Auftrages gültigen Normen, Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien und Gesetze.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 8.1 Die von STRUKTURMETALL MCB gelieferten Waren müssen den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. STRUKTURMETALL MCB übernimmt keine Gewährleistung und Garantie, wonach die Waren sich zur gewöhnlichen Verwendung eignen, noch eine übliche Beschaffenheit aufweisen müssen. Aus eventuellen Abbildungen, Beschreibungen und Informationen über den Preis, die Abmessungen, das Gewicht und die Eigenschaften der Waren in Preislisten, auf Websites oder in anderen allgemeinen von STRUKTURMETALL MCB oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen kann der Käufer keine Rechte ableiten. STRUKTURMETALL MCB übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der gelieferten Waren für irgendeinen Zweck, für den der Käufer sie verwenden, be- oder verarbeiten will, es sei denn, STRUKTURMETALL MCB hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich Beispielcharakter.
. 8.2 Garantien werden von STRUKTURMETALL MCB nicht abgegeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
. 8.3 Der Käufer kontrolliert die gelieferten waren unverzüglich nach der Lieferung auf eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungen. Eventuelle Mängel sind auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL MCB anzuzeigen. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL MCB anzuzeigen. Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung.
. 8.4 Liegt ein Mangel oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor, hat STRUKTURMETALL MCB die Xxxx, (1) die mangelhaften oder abweichenden Waren zu ersetzen (Nachlieferung) oder (2) die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern (Nachbesserung). Die Kosten der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALLMCB, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach Ablieferung an einen anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist oder die Mängelbeseitigung durch Änderungen an der Ware durch den Käufer oder Dritte erschwert wird. Die bloße Erbringung von Nacherfüllungsleistungen durch STRUKTURMETALL MCB stellt unabhängig vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels dar. Zur Abgabe eines Anerkenntnisses sind ausschließlich die gesetzlichen Vertreter von STRUKTURMETALL MCB und deren Prokuristen befugt.
8.5 Der Käufer kann keinen Mangel oder einen Garantiefall (Ziffer 8.2) der Waren mehr geltend machen, wenn er ihn nicht innerhalb des geltenden Garantiezeitraums oder gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 bei STRUKTURMETALL angezeigt hat bzw. die Ware als mangelfrei entgegengenommen hat.
8.6 Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Waren für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen. Eine Reklamation berechtigt den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung.
8.7 Erfolgt die Abwicklung des Vertrages in Form eines Kettengeschäfts, so hat der Käufer den Empfänger der Leistung im Sinne von Ziffer 8.3 anzuweisen. Der Käufer hat STRUKTURMETALL innerhalb der in Ziffer 8.3. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer diese Verpflichtung, entfallen dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL nicht nach Art. 10 haftet.
8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.
8.9 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellen, ist der Käufer verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten Kosten, die STRUKTURMETALL nach den Angaben des Käufers für erforderlichen halten durfte, zu ersetzen. Für den Preis für Arbeit und Material gelten die im Zeitpunkt der Aufwendung gültigen Listenpreis von STRUKTURMETALL und in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener Preis.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 8.1 Jegliche Gewährleistung wird wegbedungen. CHROMOS gewährt jedoch eine sechsmonatige Garantie. Die Garantiefrist wird vom Tage der Liefe- rung bzw. der Lieferbereitschaft angerechnet. Mit Ablauf dieser Garantiefrist erlischt jegliche Garantie der CHROMOS und es verjähren jegliche Klage- rechte des Kunden. Bei Anlagen / Maschinen ist die Garantie zusätzlich durch eine maximale Anzahl an Betriebsstunden beschränkt. Sofern nichts anderes verabredet ist, erlischt die Garantie nach einer Betriebsdauer von STRUKTURMETALL gelieferten Waren müssen 850 Betriebsstunden, auch wenn die sechsmonatige Garantiefrist zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist. Die Garantie ist beschränkt auf die kostenlose Reparatur schadhafter Teile nach Xxxx von CHROMOS vor Ort, im Werk von CHROMOS oder im Her- stellerwerk bzw. auf den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechenkostenlosen Ersatz unbrauchbarer Teile. STRUKTURMETALL übernimmt keine Gewährleistung Die un- brauchbaren Teile sind CHROMOS zur Verfügung zu stellen. Nicht von der Garantie erfasst sind Arbeits- und Reisezeit sowie Reise- und Übernach- tungsspesen von Mitarbeitern oder Beauftragten von CHROMOS bei Repa- raturen am Domizil des Kunden bzw. dem Standort der Maschine. Jede weitergehende Garantie, wonach Haftung oder Leistung wird wegbedungen. Verweigerung der Annahme, Geltendmachung von jeglichem Schadener- satz (insb. auch Erstattung von Ausfallkosten sowie sonstiger Folgeschä- den), Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Vertrag, Annullierung der Bestel- lung oder irgendeine andere Art der Rückgängigmachung des Lieferungs- oder Dienstleistungsvertrages oder der Rückgabe der Waren sind für den Kunden ausgeschlossen. Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, CHROMOS nicht umgehend Anzeige erstattet oder nicht sofort alle geeigneten Massnahmen zur Scha- densminderung trifft und CHROMOS Gelegenheit gibt, den Mangel zu be- heben. Für weitere Mängel, insbesondere infolge natürlichen Verschleisses, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneten Aufstellungsorts, unrichtiger Behandlung und Wartung oder unsachgemässen Einbaus der gelieferten Gegenstände, haftet CHROMOS nicht. Voraussetzung für Garantieleistungen durch CHROMOS ist die Waren Erfüllung aller dem Kunden obliegenden Vertrags- und Zahlungsbedingungen. Die Garantie erlischt, wenn der Käufer dem Verkäufer den gelieferten Gegen- stand nicht innerhalb der Garantiezeit zur Prüfung und Behebung erkannter Mängel während einer angemessenen Frist zur Verfügung stellt oder wenn der Käufer ohne die schriftliche Einwilligung des Verkäufers Änderungen an Maschinen und Zubehörteilen oder Reparaturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. CHROMOS ist berechtigt, jederzeit die ihr von einem Dritten bezüglich des Vertragsgegenstandes zustehende Gewährleistung oder Garantie mit befreiender Wirkung hinsichtlich der an den Kunden gewährten Garantie abzutreten, so dass der Kunde seine Rechte direkt bei dem Dritten geltend macht. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht indes nicht. Für die Erbringung von Service- und sonstigen Dienstleistungen verpflichtet sich CHROMOS zur gewöhnlichen Verwendung eignen, noch eine übliche Beschaffenheit aufweisen müssenfachgerechten Ausführung. Aus eventuellen Abbildungen, Beschreibungen CHROMOS haftet jedoch nur für ihre Fachleute und Informationen über den Preisnicht für Arbeiten, die Abmessungen, das Gewicht und die Eigenschaften der Waren in Preislisten, auf Websites oder in anderen allgemeinen von STRUKTURMETALL oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen kann der Käufer keine Rechte ableiten. STRUKTURMETALL übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der gelieferten Waren für irgendeinen Zweck, für den der Käufer sie verwenden, be- oder verarbeiten will, es sei denn, STRUKTURMETALL hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich Beispielcharakter.
8.2 Garantien werden von STRUKTURMETALL nicht abgegeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.3 Der Käufer kontrolliert die gelieferten waren unverzüglich nach weder mit der Lieferung auf eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungennoch dem Kundendienst- bzw. Eventuelle Mängel sind auf dem Frachtbrief Instruktions- oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Verborgene Mängel sind sonst wie konkret verabredeten Auftrag in direktem Zusammenhang stehen oder die vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigenKunden ohne vorgängige schriftliche Verabredung erst am Einsatzort ver- anlasst werden. Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung.
8.4 Liegt ein Mangel Falle mangelhafter Dienstleistungen obliegt dem Kunden die Beweis- pflicht. Bei Vorliegen eines nachgewiesenen Fehlers und vertragsgerechter Beanstandung innert der Garantiefrist leistet CHROMOS baldmöglichst kostenlose Nachbesserung. Leistungen, die zusätzlich zu den erforderli- chen kostenlosen Nachbesserungen erfolgen, werden normal berechnet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz und auf Erstattung von Ausfallkosten sowie sonstiger Folgeschäden sind ausgeschlossen. Erweist sich die Erbringung einer Garantieleistung für CHROMOS als un- verhältnismässig oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor, hat STRUKTURMETALL die Xxxx, (1) die mangelhaften oder abweichenden Waren zu ersetzen (Nachlieferung) oder (2) die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern (Nachbesserung). Die Kosten der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALL, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach Ablieferung an einen anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist oder die Mängelbeseitigung durch Änderungen an der Ware durch den Käufer oder Dritte erschwert wird. Die bloße Erbringung von Nacherfüllungsleistungen durch STRUKTURMETALL stellt unabhängig vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels dar. Zur Abgabe eines Anerkenntnisses sind ausschließlich die gesetzlichen Vertreter von STRUKTURMETALL und deren Prokuristen befugt.
8.5 Der Käufer kann keinen Mangel oder einen Garantiefall (Ziffer 8.2) der Waren mehr geltend machen, wenn er ihn nicht innerhalb des geltenden Garantiezeitraums oder gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 bei STRUKTURMETALL angezeigt hat bzw. die Ware als mangelfrei entgegengenommen hat.
8.6 Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Waren für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen. Eine Reklamation berechtigt den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung.
8.7 Erfolgt die Abwicklung des Vertrages in Form eines Kettengeschäftszielführend, so hat der Käufer den Empfänger der Leistung im Sinne von Ziffer 8.3 anzuweisen. Der Käufer hat STRUKTURMETALL innerhalb der in Ziffer 8.3. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer diese Verpflichtungist CHROMOS berechtigt, entfallen statt- dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL nicht nach Art. 10 haftetdie Wertminderung zu erstatten oder vom Vertrag ohne Schadener- satzpflicht zurückzutreten.
8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.
8.9 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellen, ist der Käufer verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten Kosten, die STRUKTURMETALL nach den Angaben des Käufers für erforderlichen halten durfte, zu ersetzen. Für den Preis für Arbeit und Material gelten die im Zeitpunkt der Aufwendung gültigen Listenpreis von STRUKTURMETALL und in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener Preis.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Garantie. 8.1 Die von STRUKTURMETALL gelieferten 6.1 Der Lieferant stellt sicher, dass die im Rahmen der Realisierung des Auftrages / Kaufvertrages eingelieferten Waren müssen den schriftlich vereinbarten Spezifikationen dem Auftrag / Kaufvertrag, der Spezifikation und allen anderen Anforderungen entsprechen. STRUKTURMETALL übernimmt keine Gewährleistung und Garantie, wonach die Waren sich zur gewöhnlichen Verwendung eignen, noch eine übliche Beschaffenheit aufweisen müssen. Aus eventuellen Abbildungen, Beschreibungen und Informationen über den Preis, die Abmessungenmit dem Auftrag / Kaufvertrag zusammenhängen.
6.2 Der Lieferant stellt sicher, das Gewicht und dass die Eigenschaften von ihm verkauften Waren neu (mit Ausnahme der Situationen, in denen der Auftrag mit den gebrauchten Waren in Preislistenzusammenhängt), auf Websites oder in anderen allgemeinen von STRUKTURMETALL oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen kann der Käufer keine Rechte ableiten. STRUKTURMETALL übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der gelieferten Waren für irgendeinen Zweck, für den der Käufer sie verwenden, be- oder verarbeiten will, es sei denn, STRUKTURMETALL hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in guter Qualität, Farbeohne Mängel, Abmessungengeprüft, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich Beispielcharakter.
8.2 Garantien ordnungsgemäß sind und dass sie bestimmungsgemäß und gemäß den im Auftrag / Kaufvertrag definierten Bedingungen benutzt werden von STRUKTURMETALL nicht abgegeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.3 Der Käufer kontrolliert die gelieferten waren unverzüglich nach der Lieferung auf eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungen. Eventuelle Mängel sind auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er können und dass sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigenordnungsgemäß entworfen wurden und aus einem entsprechenden Material hergestellt wurden. Im Übrigen findet § 377 HGB AnwendungZusammenhang mit der Verpflichtung des Lieferanten, den Gegenstand von der höchsten Qualität einzuliefern, wird angenommen, dass sich der Begriff „Mangel“, „Fehler“ insbesondere auf alle qualitäts- bzw. quantitätsbezogenen Abweichungen der Waren von den geltenden Vorschriften, irgendwelchen Festlegungen oder im Auftrag / Kaufvertrag, in den Katalogen, Spezifikationen, Projekten bzw. in den
6.3 garantiebezogenen Erklärungen des Lieferanten definierten Bedingungen beziehen wird.
8.4 Liegt ein Mangel oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor6.4 Sollten die qualitätsbezogenen Mängel festgestellt werden, hat STRUKTURMETALL ist die Firma Multiserwis berechtigt, nach ihrer Xxxx, (1) zu fordern: □ dass die festgestellten Mängel umgehend - nicht später als innerhalb von 7 Tagen - behoben werden □ Preisreduzierung □ den Austausch der Ware gegen die Ware ohne Mängel - in solcher Situation ist der Lieferant verpflichtet, von Multiserwis die mangelhaften oder abweichenden beschädigten Waren zu ersetzen (Nachlieferung) oder (2) abzuholen und an Multiserwis die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern (Nachbesserung)ohne Mängel auf eigene Kosten einzuliefern. □ vom Vertrag zurückzutreten.
6.5 Die Kosten Dauer der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALL, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach Ablieferung an einen anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist oder die Mängelbeseitigung durch Änderungen an der Ware durch den Käufer Lieferanten erteilten Garantie resultiert aus dem Auftrag / Kaufvertrag oder Dritte erschwert wirdaus den Garantiescheinen. Die bloße Erbringung von Nacherfüllungsleistungen Wenn die beiden Parteien es nicht schriftlich vereinbart haben, dauert der Garantiezeitraum 24 Monate nach dem Datum der Unterzeichnung durch STRUKTURMETALL stellt unabhängig vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels dar. Zur Abgabe die beiden Parteien eines Anerkenntnisses sind ausschließlich die gesetzlichen Vertreter von STRUKTURMETALL und deren Prokuristen befugtÜbergabe-Übernahme- Protokolls.
8.5 6.6 Unabhängig von den Berechtigungen, die aus der Garantie resultieren, trägt der Lieferant gegenüber der Firma Multiserwis die Verantwortung im Rahmen der sich aus dem Bürgerlichen Zivilgesetzbuch ergebenden Gewährleistung. Der Käufer kann keinen Mangel Zeitraum des durch den Lieferanten erteilten Gewährleistung entspricht dem Zeitraum der durch ihn erteilten Garantie.
6.7 Unbeschadet der anderen Bestimmungen wird der Lieferant den der Firma Multiserwis Schaden beheben, der mit den Mängeln an den eingelieferten Waren oder einen Garantiefall (Ziffer 8.2) der Waren mehr geltend machen, wenn er ihn nicht innerhalb des geltenden Garantiezeitraums oder gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 bei STRUKTURMETALL angezeigt hat wahren Erklärungen bzw. Garantien zusammenhängt. Gleichzeitig befreit der Lieferant die Ware als mangelfrei entgegengenommen hatFirma Multiserwis von der Verantwortung, die mit den Mängeln der durch Lieferanten eingelieferten Waren zusammenhängen. Insbesondere erfolgt das durch die Rückgabe der Zahlungen oder durch die Bezahlung der Strafen, Entschädigungen und der getragenen Gerichts- und Verwaltungskosten.
8.6 Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Waren für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen. Eine 6.8 Die Anmeldung einer Reklamation berechtigt den Käufer nicht die Firma Multiserwis zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung.
8.7 Erfolgt Einstellung der Bezahlung für die Abwicklung des Vertrages in Form eines Kettengeschäfts, so hat der Käufer den Empfänger der Leistung im Sinne von Ziffer 8.3 anzuweisenWare. Der Käufer hat STRUKTURMETALL innerhalb der in Ziffer 8.3. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer diese VerpflichtungZahlungstermin läuft nicht, entfallen dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL nicht nach Art. 10 haftetbis die Reklamation erledigt ist.
8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.
8.9 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellen, ist der Käufer verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten Kosten, die STRUKTURMETALL nach den Angaben des Käufers für erforderlichen halten durfte, zu ersetzen. Für den Preis für Arbeit und Material gelten die im Zeitpunkt der Aufwendung gültigen Listenpreis von STRUKTURMETALL und in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener Preis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Warenlieferanten
Gewährleistung und Garantie. 8.1 1) Der Lieferant hat eine werkseitige Kontrolle der von ihm zu liefernden Produkte durchzuführen, insbesondere eine Warenausgangskontrolle. Der Lieferant verpflichtet sich, von den durchgeführten Prüfungen Aufzeichnungen anzufertigen und Prüf-, Mess- und Kontrollergebnisse 10 Jahre zu archivieren. Salamander ist berechtigt, in die vorerwähnten Aufzeichnungen und Unterlagen Einblick zu nehmen und Kopien davon anzufertigen. 2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Wareneingangsprüfungen bei Salamander lediglich als Ident- und Mengenprüfung und auf äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden durchgeführt. Die Obliegenheit zur Untersuchung und zur Rüge offenkundiger Mängel oder Qualitätsabweichungen beginnt in allen Fällen, auch wenn die Lieferung vorher in das Eigentum von STRUKTURMETALL gelieferten Salamander übergegangen oder dem Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Beauftragten von Salamander übergeben ist, erst dann, wenn die ordnungsgemäße Versandanzeige vorliegt und die Ware bei der von Salamander benannten Empfangsstelle eingegangen ist. Salamander ist nur stichprobenartig zur Öffnung der Verpackung und zur Untersuchung der Waren müssen verpflichtet. Alle Mängel, die aufgrund der Verpackung nicht erkennbar oder bei stichprobenartiger Überprüfung nicht feststellbar sind, gelten als versteckte Mängel. Die Rügefrist beträgt für erkennbare Mängel 10 Arbeitstage vom Eingang der Waren bei der von uns benannten Empfangsstelle, bei versteckten Mängeln 10 Arbeitstage ab Entdeckung. Für die Einhaltung dieser Frist ist die Absendung der Mängelrüge durch Salamander entscheidend. 3) Der Lieferant hat für seine Lieferungen und Leistungen Gewähr nach den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechengesetzlichen Regelungen zu leisten. STRUKTURMETALL übernimmt keine Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln beträgt bei Warenlieferungen 36 Monate ab Ablieferung. Bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden ist und Garantiedessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, wonach beträgt die Waren Gewährleistungsfrist 5 ½ Jahre ab Lieferung. Die 5 ½ - jährige Gewährleistungsfrist gilt gleichermaßen im Falle der Lieferung von Handelswaren und von Produkten zur Oberflächenveredelung. 4) Mängel, die zur Ablehnung der Abnahme führen, sowie alle bei Gefahrübergang festgestellten oder während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel hat der Lieferant nach Xxxx von Salamander auf Kosten des Lieferanten zu beseitigen oder mangelfrei neu zu liefern oder zu leisten. 5) Führt der Lieferant die Mängelbeseitigung, die Neulieferung oder -leistung nicht innerhalb einer von Salamander zu setzenden angemessenen Frist aus, kann Salamander, • die Minderung des Preises verlangen, • vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, • auf Kosten des Lieferanten Nachbesserung oder Neulieferung selbst vornehmen oder vornehmen lassen und/oder • Schadensersatz wegen Pflichtverletzung verlangen. 6) Vorstehendes gilt gleichermaßen, wenn sich der Lieferant außerstande erklärt, die Mängelbeseitigung, Neuliefe- rung oder -leistung innerhalb angemessener Frist durchzuführen, wobei es einer vorherigen Nachfristsetzung zur gewöhnlichen Verwendung eignenAusübung der vorgenannten Rechte nicht bedarf, noch wenn der Lieferant die Leistung verweigert, Salamander die Nacherfüllung unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine übliche Beschaffenheit aufweisen sofortige Geltendmachung der vorgenannten Rechte rechtfertigen. 7) Davon unberührt bleiben weitergehende gesetzliche Ansprüche. 8) Die Kosten und die Gefahr der Rücksendung mangelhafter Liefergegenstände trägt der Lieferant. 9) Der Lieferant wird Salamander von Schadensersatzansprüchen Dritter aufgrund von Personen- und Sachschä- den freistellen, die auf einem in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich begründeten Fehler des Produkts beruhen und für die er im Außenverhältnis selbst haftet. Erfolgen Rückruf- oder Serviceaktionen aufgrund von Problemen an Liefergegenständen des Lieferanten, so trägt der Lieferant alle aufgrund der Rückruf- oder Serviceak- tionen notwendig entstehenden Kosten, soweit die Probleme von ihm zu vertreten sind. Dies gilt auch für Kosten, die kundenseitig gegenüber Salamander in Rechnung gestellt werden. Salamander wird den Lieferanten über Inhalt und Umfang der durchgeführten Rückrufmaßnahmen – soweit möglich und zumutbar – informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. 10) In dringenden Fällen ist Salamander berechtigt, Mängel am Liefergegenstand auf Kosten des Lieferanten auszubessern oder ausbessern zu lassen oder von dritter Seite Ersatz zu beschaffen, ohne den Lieferanten von dem Mangel und der Art und Weise seiner Beseitigung vorher in Kenntnis oder eine Nachfrist setzen zu müssen. Aus Ein solcher Fall ist gegeben, wenn es wegen besonderer Dringlichkeit nicht mehr möglich ist, den Lieferanten vom Mangel und dem drohenden Schaden zu unterrichten und ihm eine angemessene Frist zur eigenen Abhilfe zu setzen. Der Umfang der Ersatzpflicht des Lieferanten ist auf das Angemessene beschränkt. 11) Der Lieferant hat zur Abdeckung des eventuellen Abbildungen, Beschreibungen und Informationen Produkthaftpflichtrisikos über den PreisRahmen seiner normalen Betriebshaftpflichtversicherung hinaus das Produkterisiko zu versichern und entsprechende Versicherungspolicen auf Verlangen nachzuweisen. 12) Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Abmessungen, das Gewicht und die Eigenschaften den Liefergegenstand nach Abschluss des Vertrages bzw. während der Waren in Preislisten, auf Websites oder in anderen allgemeinen von STRUKTURMETALL oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen kann der Käufer keine Rechte ableitenLieferzeit zu ändern. STRUKTURMETALL übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der gelieferten Waren für irgendeinen Zweck, Insbesondere gilt für den der Käufer sie verwendenBezug von Rohstoffen, be- oder verarbeiten will, es sei denn, STRUKTURMETALL hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen Produktionsmaterialien und Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich Beispielcharakter.
8.2 Garantien werden von STRUKTURMETALL nicht abgegeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.3 Der Käufer kontrolliert die gelieferten waren unverzüglich nach der Lieferung auf eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungen. Eventuelle Mängel sind auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung.
8.4 Liegt ein Mangel oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor, hat STRUKTURMETALL die Xxxx, (1) die mangelhaften oder abweichenden Waren zu ersetzen (Nachlieferung) oder (2) die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern (Nachbesserung). Die Kosten der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALL, soweit diese sich nicht dadurch erhöhentechnischen Komponenten zum Weiterverkauf, dass der Lieferant weder die Materialspezifikation des Liefergegenstandes, den Produktionsprozess, den Produktionsstandort, die eingesetzten Maschinen und Werkzeuge noch die eingesetzte Vormaterialspezifikati- on-Lieferanten-Kombination ohne vorherige schriftliche Freigabe durch Salamander ändern darf. Falls der Lieferant den Liefergegenstand nach Ablieferung an einen anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist oder ändern will, muss er dies Salamander anzeigen und die Mängelbeseitigung durch Änderungen an der Ware durch den Käufer oder Dritte erschwert wirdzum frühestmöglichen Zeitpunkt vorstellen. Die bloße Erbringung konkrete Umsetzung solcher Abweichungen ist erst nach unserer schriftlichen Zustimmung zulässig, wobei Xxxxxxxxxx zur Abgabe einer Zustimmungserklärung nicht verpflichtet ist. Ändert der Lieferant den Liefergegenstand eigenmächtig oder kommt der Lieferant den oben genannten Verpflich- tungen schuldhaft nicht nach, ist Salamander zur außerordentlichen Kündigung der Lieferbeziehung unter Ein- schluss aktueller/n Bestellung(en) berechtigt, und der Lieferant hat für alle uns oder Dritten entstehenden Kosten, z.B. in Form von Nacherfüllungsleistungen durch STRUKTURMETALL stellt unabhängig Ersatzlieferungen, Nachuntersuchungen oder –behandlungen, Gutachten usw. aufzukommen. 13) Der Lieferant übernimmt für seine Lieferungen und Leistungen eine unselbstständige Haltbarkeitsgarantie von 3 Jahren ab Gefahrübergang dahingehend, dass seine Lieferungen und Leistungen während der Laufzeit der Garantie • frei von Mängeln jeglicher Art sind, • zu dem vorgesehenen oder vereinbarten Zweck vollumfänglich geeignet sind und • die vertraglich vereinbarten bzw. zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Salamander hat im Garantiefall das Recht zur Nacherfüllung. Für den Fall, dass der Lieferant von sich aus eine längere bzw. weitergehende Garantie vorgesehen oder angeboten hat, gilt diese vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels darLieferanten vorgesehene bzw. Zur Abgabe eines Anerkenntnisses angebotene Garantie, wobei die gesetzlichen Mängelrechte davon unberührt bleiben. VII. Zeichnungen, Lastenhefte, Werkzeuge 1) An allen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Kalkulationen, Lastenheften, Mustern, Software, Werkzeu- gen und sonstigen Unterlagen behält sich Salamander Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die gesetzlichen Vertreter Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu verwenden und nach Aufforderung – spätestens bei Beendi- gung der Geschäftsbeziehung unaufgefordert – ohne Zurückbehaltung von STRUKTURMETALL Vervielfältigungsstücken - an Salaman- der zurückzureichen bzw. zu löschen, wobei die Löschung gegenüber Salamander unverzüglich schriftlich zu bestätigen ist ebenso wie die Tatsache, dass keine Kopien der Unterlagen mehr vorhanden sind bzw. auch diese vollständig gelöscht wurden. Ein etwaiges Abhandenkommen der vorbeschriebenen Unterlagen ist in jedem Falle Salamander sofort zu melden. 2) Der Lieferant verpflichtet sich, Werkzeuge, die auf Basis von Salamander Zeichnungen, Lastenheften, Mustern, Spezifikationen oder ähnlichen angefertigt wurden, ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Er ist weiterhin verpflichtet, etwa erforderliche Wartungs- und deren Prokuristen befugt.
8.5 Der Käufer kann keinen Mangel Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen oder einen Garantiefall (Ziffer 8.2) fachgerecht durchführen zu lassen. Etwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so behalten wir uns daraus resultierende Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. Ist das Werkzeug im Eigentum von Salamander und sind Werkzeugarbeiten, die über das normale Maß der Waren mehr geltend machenWartungs- und Inspektionsarbeiten hinausgehen, nötig, um die von Salamander geforderte Qualität und Toleranzen einzuhalten, dann trägt Salamander die Kosten dieser nur, wenn er ihn nicht innerhalb des geltenden Garantiezeitraums oder gemäß Xxxxxxxxxx diesen Werkzeugarbeiten und den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 bei STRUKTURMETALL angezeigt hat damit verbun- denen Kosten in schriftlicher Form zugestimmt bzw. diese schriftlich beauftragt hat. VIII. Beistellung 1) Sämtliche von Salamander beigestellten Materialien und Gegenstände, insbesondere Muster und Werkzeuge bleiben Eigentum von Salamander mit der Maßgabe, dass Salamander als Hersteller gilt und auch an den durch Verarbeitung dieser Materialien hergestellten Gegenständen das Eigentum behält bzw. unmittelbar erwirbt. Die Materialien und Gegenstände sind unter besonderer Kennzeichnung für Salamander zu verwahren und insbesonde- re gegen Feuer-, Wasserschäden und Diebstahl zu versichern. 2) Von Salamander zur Verfügung gestellte Holz-bzw. Stahlpaletten und sonstige Transportmittel bleiben Eigentum von Salamander und sind an Salamander zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe behält sich Salamander die Geltend- machung von Schadenersatzansprüchen vor. IX. Schutzrechte 1) Der Lieferant gewährt Salamander eine einfache, unwiderrufliche, weltweite Lizenz an eigenen Schutzrechten oder sonstigen Rechten zum Besitz, Vertrieb und zur Benutzung der gelieferten Ware und daraus entstandenen Erzeugnissen. 2) Der Lieferant hat die Ware als mangelfrei entgegengenommen hat.
8.6 frei von Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter zu liefern. Werden durch die gelieferten Waren und/oder deren Benutzung Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, hat der Lieferant alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um Salamander ein uneingeschränktes Nutzungsrecht zu verschaffen. 3) Der Käufer Lieferant ist verpflichtet, mangelhafte Waren für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten Xxxxxxxxxx von allen Ansprüchen Dritter wegen der in Abs. 2 genannten Verletzung von Rechten freizustellen und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen. Eine Reklamation berechtigt den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung.
8.7 Erfolgt die Abwicklung des Vertrages in Form eines Kettengeschäfts, so hat der Käufer den Empfänger der Leistung Salamander alle Aufwendungen im Sinne von Ziffer 8.3 anzuweisen. Der Käufer hat STRUKTURMETALL innerhalb Zusammenhang mit der in Ziffer 8.3. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer diese VerpflichtungInanspruchnahme, entfallen dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL nicht nach Art. 10 haftetinsbesondere die Kosten angemessener Rechtsverteidigung zu erstatten.
8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.
8.9 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellen, ist der Käufer verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten Kosten, die STRUKTURMETALL nach den Angaben des Käufers für erforderlichen halten durfte, zu ersetzen. Für den Preis für Arbeit und Material gelten die im Zeitpunkt der Aufwendung gültigen Listenpreis von STRUKTURMETALL und in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener Preis.
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Gewährleistung und Garantie. 8.1 Die Agrotech leistet ab Übergabe des Kaufgegenstandes Gewähr bei fabriksneuen Kaufgegenständen für die Dauer von STRUKTURMETALL gelieferten Waren müssen den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen6 Monaten, bei gebrauchten Verkaufsgegenständen wird jede Gewähr-leistung ausgeschlossen. STRUKTURMETALL übernimmt keine Diese Gewährleistung und Garantie, wonach die Waren sich zur gewöhnlichen Verwendung eignen, noch eine übliche Beschaffenheit aufweisen müssen. Aus eventuellen Abbildungen, Beschreibungen und Informationen über den Preisfür fabriksneue Gegenstände gilt nur für Mängel, die Abmessungenbei Übergabe bereits vorhanden waren, wobei die Beweislast für das Gewicht und Vorliegen des Mangels bei der Übergabe beim Kunden liegt. Das Wahlrecht der Art der Mängelbehebung durch Verbesserung oder Austausch liegt bei der Agrotech. im Falle des Austausches gehen die Eigenschaften der Waren Agrotech übergebenen Teile bzw. Gegenstände sofort ohne weiteren Anspruch des Käufers in Preislistendas Eigentum der Agrotech über. Erst in dem Fall, auf Websites dass eine Verbesserung oder in anderen allgemeinen von STRUKTURMETALL ein Austausch nicht möglich oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, wobei die Beurteilung dieses Umstandes der Agrotech obliegt, kann der Käufer keine Rechte ableiten. STRUKTURMETALL übernimmt keine Verantwortung für die Eignung Kunde von der gelieferten Waren für irgendeinen Zweck, für den der Käufer sie verwenden, be- Agrotech Preisminderung oder verarbeiten will, es sei denn, STRUKTURMETALL hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich Beispielcharakter.
8.2 Garantien werden von STRUKTURMETALL nicht abgegeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.3 Der Käufer kontrolliert die gelieferten waren unverzüglich nach der Lieferung auf eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungen. Eventuelle Mängel sind auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigenWandlung begehren. Im Übrigen findet § 377 HGB Falle der Wandlung hat der Kunde den einstweilen gezogenen Nutzen zu vergüten. Gewährleistungsausschluss: Die Agrotech leistet ausdrücklich keine Gewähr, wenn a) der Mangel durch einen natürlichen bzw. normalen Verschleiß entstanden ist, b) wenn der Mangel durch unsachgemäße, insbesondere den Betriebsvorschriften widersprechende Handhabung oder Behandlung verursacht wurde, c) wenn der Kunde nicht die vorn Hersteller bzw. von der Agrotech vorgeschriebenen Betriebsmittel (z.B. Öle, Fette) verwendet hat und die gemäß den Wartungsvorschriften erforderlichen Überprüfungen (Wartungsintervalle) während der Gewährleistungsdauer nicht ordnungsgemäß hat durchführen lassen, d) wenn der Gegenstand von einer nicht von der Agrotech autorisierten Person verändert, zerlegt, instandgesetzt, repariert oder sonst verändert wurde, e) für gebraucht verkaufte bzw. montierte Gegenstände, d) für Eigenschaften, welche sich aus Werbeeigenschaften, Werbeaussendungen bzw. Katalogen des Herstellers ergeben. Letztgenannte Mängel sind gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Die Garantiezusagen, welche im Verhältnis zwischen Hersteller der Ware und Käufer gelten, sind nicht auf das Vertragsverhältnis zwischen Agrotech und Käufer anzuwenden. Die Agrotech haftet somit nicht aufgrund der vom Hersteller übernommenen Garantien. Für Konsumenten kommen die abweichenden, zwingenden Bestimmungen des KSchG zur Anwendung.
8.4 Liegt ein Mangel oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor, hat STRUKTURMETALL die Xxxx, (1) die mangelhaften oder abweichenden Waren zu ersetzen (Nachlieferung) oder (2) die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern (Nachbesserung). Die Kosten der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALL, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach Ablieferung an einen anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist oder die Mängelbeseitigung durch Änderungen an der Ware durch den Käufer oder Dritte erschwert wird. Die bloße Erbringung von Nacherfüllungsleistungen durch STRUKTURMETALL stellt unabhängig vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels dar. Zur Abgabe eines Anerkenntnisses sind ausschließlich die gesetzlichen Vertreter von STRUKTURMETALL und deren Prokuristen befugt.
8.5 Der Käufer kann keinen Mangel oder einen Garantiefall (Ziffer 8.2) der Waren mehr geltend machen, wenn er ihn nicht innerhalb des geltenden Garantiezeitraums oder gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 bei STRUKTURMETALL angezeigt hat bzw. die Ware als mangelfrei entgegengenommen hat.
8.6 Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Waren für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen. Eine Reklamation berechtigt den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung.
8.7 Erfolgt die Abwicklung des Vertrages in Form eines Kettengeschäfts, so hat der Käufer den Empfänger der Leistung im Sinne von Ziffer 8.3 anzuweisen. Der Käufer hat STRUKTURMETALL innerhalb der in Ziffer 8.3. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer diese Verpflichtung, entfallen dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL nicht nach Art. 10 haftet.
8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.
8.9 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellen, ist der Käufer verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten Kosten, die STRUKTURMETALL nach den Angaben des Käufers für erforderlichen halten durfte, zu ersetzen. Für den Preis für Arbeit und Material gelten die im Zeitpunkt der Aufwendung gültigen Listenpreis von STRUKTURMETALL und in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener Preis.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 8.1 Die 1. Der Lieferant übernimmt für seine Lieferungen und Leistungen eine Garantie von STRUKTURMETALL gelieferten Waren müssen 5 1/2 Jahren ab Gefahrübergang dafür, dass seine Lieferungen und Leistungen während der Laufzeit der Garantie
a) frei von Mängeln jeglicher Art sind
b) ggf. den schriftlich Pharmezeutischen Bestimmungen und/oder anderen relevanten Vorschriften entsprechen
c) zu dem vorgesehenen oder vereinbarten Spezifikationen entsprechenZweck voll umfänglich geeignet sind und
d) die vertraglich vereinbarten bzw. STRUKTURMETALL übernimmt keine Gewährleistung und Garantie, wonach die Waren sich zur gewöhnlichen Verwendung eignen, noch eine übliche Beschaffenheit aufweisen müssen. Aus eventuellen Abbildungen, Beschreibungen und Informationen über den Preis, die Abmessungen, das Gewicht und die zugesicherten Eigenschaften der Waren in Preislisten, auf Websites oder in anderen allgemeinen von STRUKTURMETALL oder Dritten herausgegebenen Veröffentlichungen kann der Käufer keine Rechte ableiten. STRUKTURMETALL übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der gelieferten Waren für irgendeinen Zweck, für den der Käufer sie verwenden, be- oder verarbeiten will, es sei denn, STRUKTURMETALL hat dem Käufer ihre Eignung für diesen Zweck ausdrücklich schriftlich bestätigt. Geringe branchenübliche oder technisch nach vernünftigem Ermessen nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht oder Bearbeitung stellen keinen Mangel dar. Muster haben ausschließlich Beispielcharakteraufweisen.
8.2 Garantien werden e) Hat der Lieferant von STRUKTURMETALL nicht abgegebensich aus eine längere bzw. weitergehende Garantie vorgesehen oder angeboten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.3 Der Käufer kontrolliert die gelieferten waren unverzüglich nach der Lieferung auf eventuelle Abweichungen so gilt diese vom Lieferanten vorgesehene bzw. angebotene Garantie. Rückgriffsansprüche von ANKLAM EXTRAKT gegen den VereinbarungenLieferanten wegen Sachmängelansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt. Eventuelle Mängel sind auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Außerdem sind diese Mängel sowie eventuelle andere bei Lieferung sichtbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachdem er ANKLAM EXTRAKT kann sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich bei STRUKTURMETALL anzuzeigen. Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung.
8.4 Liegt ein Mangel oder ein Garantiefall (Ziffer 8.2) vor, hat STRUKTURMETALL die Xxxx, (1) die mangelhaften oder abweichenden Waren zu ersetzen (Nachlieferung) oder (2) die mangelhaften oder abweichenden Waren kostenlos instand zu setzen oder abzuändern (Nachbesserung). Die Kosten der Nacherfüllung trägt STRUKTURMETALL, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach Ablieferung an einen anderen Ort als dem vertraglich vorgesehenen verbracht worden ist oder die Mängelbeseitigung durch Änderungen an der Ware durch den Käufer oder Dritte erschwert wird. Die bloße Erbringung von Nacherfüllungsleistungen durch STRUKTURMETALL stellt unabhängig vom Umfang der Leistungen kein Anerkenntnis des vom Käufer behaupteten Mangels dar. Zur Abgabe eines Anerkenntnisses sind ausschließlich die gesetzlichen Vertreter von STRUKTURMETALL und deren Prokuristen befugt.
8.5 Der Käufer kann keinen Mangel oder einen Garantiefall (Ziffer 8.2) der Waren mehr auch dann geltend machen, wenn der Endkunde nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist. Der Lieferant stellt ANKLAM EXTRAKT von allen Ansprüchen des ANKLAM EXTRAKT-Kunden in Bezug auf Gewährleistung frei. Bei Rechtsmängeln stellt der Lieferant ANKLAM EXTRAKT außerdem von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei. Hinsichtlich Rechtsmängel gilt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren.
2. Bei einem Eintreten eines Garantiefalles ist ANKLAM EXTRAKT in jedem Fall berechtigt, nach eigener Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rücktritt vom Vertrag, Nachbesserung oder mangelfreie Ersatzlieferung einschließlich Ersatz für aus dem Garantiefall entstehende sonstige Kosten zu verlangen. Daneben kann ANKLAM EXTRAKT Schadensersatz statt der Leistung geltend machen. Unberührt bleiben davon die Rechte und Ansprüche von ANKLAM EXTRAKT aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung etc. Erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so wird die oben genannte Garantiefrist bezüglich des gesamten Liefergegenstandes um die Zahl der Tage vermehrt, an denen die gelieferte Ware nicht genutzt werden kann. Der Lieferant stellt ANKLAM EXTRAKT von allen etwaigen Ansprüchen aus dem Gesetz über die Haftung fehlerhafter Produkte oder von vergleichbaren außervertraglichen Ansprüchen frei, soweit er ihn nicht innerhalb des geltenden Garantiezeitraums oder gemäß nachweist, dass er keine der Ursachen für den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 8 bei STRUKTURMETALL angezeigt hat Produkt- bzw. die Ware als mangelfrei entgegengenommen Instruktionsfehler gesetzt hat.
8.6 Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Waren für STRUKTURMETALL zur Verfügung zu halten und STRUKTURMETALL Gelegenheit zu bieten, diese Waren zu prüfen3. Eine Reklamation berechtigt Erfolgen Rückruf- oder Serviceaktionen aufgrund von Problemen an den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung.
8.7 Erfolgt die Abwicklung Liefergegenständen des Vertrages in Form eines KettengeschäftsLieferanten, so hat trägt der Käufer den Empfänger Lieferant alle aufgrund der Leistung im Sinne Rückruf- oder Serviceaktionen entstehenden Kosten, soweit die Probleme von Ziffer 8.3 anzuweisenLieferanten zu vertreten sind. Der Käufer hat STRUKTURMETALL innerhalb der in Ziffer 8.3. genannten Frist den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer diese Verpflichtung, entfallen dessen Gewährleistungsrechte vollständig, sofern STRUKTURMETALL nicht nach Art. 10 haftet.
8.8 Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer haftet dieser Dies gilt auch für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogener Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.
8.9 Soweit sich Beanstandungen des Käufers ohne Verschulden von STRUKTURMETALL als unberechtigt herausstellen, ist der Käufer verpflichtet, STRUKTURMETALL die zum Zwecke der vermeintlichen Nacherfüllung aufgewendeten Kosten, die STRUKTURMETALL nach ANKLAM EXTRAKT von seinen Kunden in Rechnung gestellt werden.
4. In dringenden Fällen ist ANKLAM EXTRAKT berechtigt, Mängel an einem Liefergegenstand auf Kosten des Lieferanten auszubessern oder ausbessern zu lassen oder von dritter Seite Ersatz zu beschaffen, ohne den Angaben Lieferanten von dem Mangel und der Art und Weise seiner Beseitigung vorher in Kenntnis setzen zu müssen.
5. Die Bestellungen von ANKLAM EXTRAKT ergehen in der Annahme, dass der Lieferant zur Abdeckung des Käufers für erforderlichen halten durfteeventuellen Produktehaftpflichtrisikos über den Rahmen seiner normalen Betriebshaftpflichtversicherung hinaus das Produkterisiko versichert hat. ANKLAM EXTRAKT sind auf Verlangen entsprechende Versicherungspolicen nachzuweisen.
6. Wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, zu ersetzendie ANKLAM EXTRAKT gegen den Lieferanten zustehen, ist ANKLAM EXTRAKT zur Aufrechnung bzw. Für den Preis für Arbeit und Material gelten die im Zeitpunkt der Aufwendung gültigen Listenpreis zur Geltendmachung von STRUKTURMETALL und in Ermangelung solcher Listenpreise ein angemessener PreisZurückbehaltungsrechten befugt.
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Samples: Einkaufsbedingungen