Gewährleistung und Garantie. 5.1 Der Verlag übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der beim Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden kön- nen und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Sollte die Leistung des Verlags nicht der Leistungsbeschreibung entsprechen, ver- pflichtet sich der Auftraggeber, dem Verlag dies unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels zu melden. 5.2 Der Verlag gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netz- werkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei oder sicher vorhanden sind. Der Verlag gewährleistet daher insbeson- dere nicht die fehler- und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemitteln, deren Auslieferung nicht über den Verlagsserver erfolgt. 5.3 Sind die vom Verlag entwickelten oder zur Verfügung gestellten Produkte, z.B. Software, Quellcodes, Datenbanken mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum ver- tragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben sind, haftet der Ver- lag gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Män- gel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Verlag nur, wenn dieser die Mängel zu vertreten hat. 5.4 Der Verlag haftet nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftrag- geber ohne erkennbare Gründe aus dem Index entfernt hat. Der Verlag haftet nicht für die Genauigkeit der Zählsysteme von Suchmaschinen. Es besteht keine Haftung seitens des Verlags dafür, dass die Seite des Auftraggebers online ist. Derartige Prozesse sind vom Verlag nicht beeinflussbar. 5.5 Der Verlag kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nach- besserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internet-Seiten, durch wiederholte Überbrückung der Ergebnisse, durch Optimierung oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie. 5.6 Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter an- gemessener Nachfrist durch den Auftraggeber endgültig fehlschlägt, hat der Auf- traggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit diesem Punkt 5. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. 5.7 Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber dem Verlag gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen des Verlags beruhen. 5.8 Der Verlag haftet nicht dafür, dass die Hardware des Auftraggebers ein- wandfrei funktioniert. Mängel, die darauf beruhen, dass die Hardware des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniert, sind nicht vom Ver- lag zu vertreten.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Online Marketing, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 5.1 13.1 Für eigene Leistungen übernimmt TinLine GmbH für die Dauer von 6 Monaten nach Ablieferung respektive Installation die Gewährleis- tung für das Vorhandensein von zugesicherten Eigenschaften und das Nichtvorhandensein von Sachmängeln. Die Zusicherung von Ei- genschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
13.2 Der Verlag übernimmt Kunden ist verpflichtet, allfällige Mängel nach ihrem erstmaligen Auftreten unverzüglich TinLine GmbH schriftlich anzuzeigen. Diese An- zeige hemmt oder unterbricht den Lauf der Gewährleistungsfrist nicht.
13.3 TinLine GmbH entspricht der Gewährleistungsverpflichtung nach ihrer Xxxx durch Nachbesserung oder Austausch der schadhaften Teile innerhalb angemessener Frist. Führen diese Massnahmen nach drei- maligem Versuch nicht zum Erfolg, d.h. ist der Kunde durch die Gewähr Män- gel massgeblich in seinem produktiven Betrieb beeinträchtigt, kann der Kunden seine gesetzlichen Rechte zur Wandelung oder Minde- rung geltend machen.
13.4 Für Produkte und Leistungen Dritter gelten die Gewährleistungsbe- stimmungen der Hersteller, unter Ausschluss jeder weiteren oder an- deren Gewährleistung oder Garantien der TinLine GmbH.
13.5 Sofern der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend macht, hat dies kein Einfluss auf weitere zwischen TinLine GmbH und dem Kun- den bestehende Verträge.
13.6 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die infolge fehler- hafter oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Installation nicht durch TinLine GmbH genehmigter Hard- und Software, Durchführung von Reparaturen oder Änderungen durch nicht von TinLine GmbH autorisierte Dritte oder Verbringung der Geräte an einen von TinLine GmbH nicht ge- nehmigten Aufstellplatz entstanden sind. Ausgenommen von der Gewährleistung sind ausserdem sämtliche dem natürlichen Verschleiss unterliegende Betriebsmittel und Zubehör sowie Folgen chemischer, elektrotechnischer oder elektrischer Einflüs- se, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
13.7 Weitere Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Ver- tragsverletzung oder unerlaubter Handlung, auch auf Ersatz von Xxxxxxx, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, also jegliche Mangelfolgeschäden wie z.B. Verlust oder fehlerhafte Verar- beitung von Daten, insbesondere auch Betriebsunterbrechungs- schäden und entgangener Gewinn, sind gänzlich ausgeschlossen.
13.8 Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkunden. Gewährleis- tungsansprüche sind nur mit schriftlicher Zustimmung seitens TinLine GmbH abtretbar. Hat der Kunde den Kaufgegenstand an einen an- deren als den ursprünglichen Aufstellort verbracht, so hat er TinLine GmbH bei Mängelbeseitigung entstehende Mehrkosten zu ersetzen.
13.9 TinLine GmbH leistet Rechtsgewähr dafür, dass sie dem Kunden die Leistungen entsprechend der beim Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden kön- nen und ihm im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Sollte die Leistung des Verlags nicht der Leistungsbeschreibung entsprechen, ver- pflichtet sich der Auftraggeber, dem Verlag dies unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels zu meldenVertrag eingeräumten Rechte einräumen darf und kann.
5.2 Der Verlag gewährleistet nicht13.10 Weiterreichende Garantien sind nur dann für TinLine GmbH bindend, dass Leistungen Dritterwenn sie durch TinLine GmbH schriftlich als solche klassifiziert wurden und das Dokument, insbesondere Netz- werkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritterdas solche Erklärungen enthält, stets unterbrechungs-, fehlerfrei oder sicher vorhanden sind. Der Verlag gewährleistet daher insbeson- dere nicht auch ausführlich die fehler- und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemitteln, deren Auslieferung nicht über den Verlagsserver erfolgt.
5.3 Sind die vom Verlag entwickelten oder zur Verfügung gestellten Produkte, z.B. Software, Quellcodes, Datenbanken mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum ver- tragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben sind, haftet der Ver- lag gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Män- gel der SoftwareVerpflichtungen seitens TinLine GmbH aufführt, die bereits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Verlag nur, wenn dieser die Mängel zu vertreten hatsich aus einer solchen Garantie ergeben.
5.4 Der Verlag haftet nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftrag- geber ohne erkennbare Gründe aus dem Index entfernt hat. Der Verlag haftet nicht für die Genauigkeit der Zählsysteme von Suchmaschinen. Es besteht keine Haftung seitens des Verlags dafür, dass die Seite des Auftraggebers online ist. Derartige Prozesse sind vom Verlag nicht beeinflussbar.
5.5 Der Verlag kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nach- besserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internet-Seiten, durch wiederholte Überbrückung der Ergebnisse, durch Optimierung oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie.
5.6 Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter an- gemessener Nachfrist durch den Auftraggeber endgültig fehlschlägt, hat der Auf- traggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit diesem Punkt 5. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
5.7 Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber dem Verlag gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen des Verlags beruhen.
5.8 Der Verlag haftet nicht dafür, dass die Hardware des Auftraggebers ein- wandfrei funktioniert. Mängel, die darauf beruhen, dass die Hardware des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniert, sind nicht vom Ver- lag zu vertreten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 5.1 Der Verlag übernimmt Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend, das als Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben bzw. die Produktbeschreibungen des Herstellers als vereinbart gelten, jedoch nicht sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen Dritter. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns Sachmängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei angezeigten, nachgewiesenen und dokumentierten Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr dafürdurch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt unsere Mängelbeseitigung fehl, können Sie Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweitem Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle einer Nachbesserung tragen wir nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. Die Gewährleistungsfrist ergibt sich aus den Gewährleistungsangaben zu der jeweiligen Ware ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsangaben werden jeweils im Kaufvertrag festgelegt. Eine verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB. Die ItsLine Deutscher Fenstershop GmbH gewährleistet, dass die Leistungen entsprechend gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der beim Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden kön- nen und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Sollte die Leistung des Verlags nicht der Leistungsbeschreibung entsprechen, ver- pflichtet sich der Auftraggeber, dem Verlag dies unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels zu melden.
5.2 Der Verlag gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netz- werkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei oder sicher vorhanden Übergabe frei von Sachmängeln sind. Der Verlag gewährleistet daher insbeson- dere nicht Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Ware haben Verbraucher (private Personen) nach Ihrer Xxxx die fehler- und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemittelngesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, deren Auslieferung nicht über den Verlagsserver erfolgt.
5.3 Sind auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung sowie - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen. Im Rahmen des § 439 BGB kann die ItsLine Deutscher Fenstershop GmbH die vom Verlag entwickelten oder zur Verfügung gestellten Produkte, z.B. Software, Quellcodes, Datenbanken mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum ver- tragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben sind, haftet Käufer gewählte Art der Ver- lag gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Män- gel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Verlag nurNacherfüllung verweigern, wenn dieser diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Im Falle einer Rücksendung wird der Käufer - ohne dass ihn insoweit eine Rechtspflicht trifft - gebeten, vorher mit der ItsLine Deutscher Fenstershop GmbH Kontakt aufzunehmen, in welcher Form die Mängel zu vertreten hat.
5.4 Der Verlag haftet Rücksendung bzw. Abholung durchgeführt wird. Anfallende Versandkosten des Käufers für die Rücksendung werden von uns übernommen und erstattet. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden vom Vorstehenden nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftrag- geber ohne erkennbare Gründe aus dem Index entfernt hatberührt. Der Verlag haftet nicht für die Genauigkeit der Zählsysteme von Suchmaschinen. Es besteht keine Haftung seitens des Verlags dafürKunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Seite des Auftraggebers online istbeschichteten Objekte gemäß den einschlägigen Bestimmungen gereinigt und gewartet werden. Derartige Prozesse sind vom Verlag nicht beeinflussbar.
5.5 Der Verlag kann Gewährleistung Sachgemäße Reinigung, Kontrolle und Wartung der beschichteten Flächen durch Nachbesserung erbringensachkundiges Personal. Die Nach- besserung erfolgt durch Neuanmeldung Durchführung ist mit Protokoll zu belegen. Pflege: Mindestens alle 12 Monate ist eine Reinigung gemäß den einschlägigen Vorschriften durchzuführen. GRM –RAL GZ 632 („Gütegemeinschaft für die Reinigung von Metallfassaden“, Nürnberg) Verband der InternetFenster- und Fassadenhersteller, Frankfurt/Main, (Merkblatt VFF WP.05) EMPA-SeitenSZFF, durch wiederholte Überbrückung Zürich Qualitäten: Verband für Qualität von Reinigung und Unterhalt bei Metallfassaden, Zürich Sonstige national anerkannte Reinigungsempfehlungen- bzw. -Vorschriften Die Beurteilung des dekorativen Aussehens der ErgebnisseOberfläche hinsichtlich Einheitlichkeit von Farbton und Effekt hat ohne Hilfsmittel, durch Optimierung für Außenteile in einem Abstand von 5m zu erfolgen. Mängel der Beschichtung aufgrund von Unzulänglichkeiten des Untergrundes, wie z.B. Kratzer, Schleifspuren, Korrosionsnarben und Schweißnähte, ungleichmäßige und/oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internetunregelmäßige Sonnen- und UV-Marketing-Strategie.
5.6 Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter an- gemessener Nachfrist durch Belastung begründen keine Ansprüche unter dieser Garantie. Der Begriff “ohne Garantie”, der im Bestellübersicht oder im Kostenvoranschlag steht, bedeutet, dass das Produkt außerhalb der Normen und auf individuellen Kundenwunsch hergestellt ist, auch den Auftraggeber endgültig fehlschlägt, hat der Auf- traggeber das RechtParametern, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag auf dem Produkt deklariert sind, nicht entsprechen und auch nicht richtig funktionieren kann. Trotz der oben genannten Information erklärt sich der Kunde damit einverstanden, das Produkt zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit diesem Punkt 5. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
5.7 Der Auftraggeber muss nachweisenkaufen und erklärt, dass er Mängel schriftlich gegenüber dem Verlag gerügt hat und dass die Mängel keinen Anspruch auf den Leistungen des Verlags beruhen.
5.8 Der Verlag haftet nicht dafür, dass die Hardware des Auftraggebers ein- wandfrei funktioniert. MängelReklamationen, die darauf beruhenmit ihm verbunden sind, dass erheben werde und die Hardware des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniert, sind nicht volle Verantwortung für die Funktionalität vom Ver- lag zu vertretenElement übernehme.
Appears in 1 contract
Gewährleistung und Garantie. 5.1 10.1. Der Verlag übernimmt Verkäufer erklärt, dass alle verwendeten Materialien einwandfrei sind. Der Käufer hat die Gewähr dafürProdukte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und im Einklang mit den Anweisungen des Verkäufers zu verwenden.
10.2. Eine Garantie für die Produkte, die während des Transports, wegen unsachgemäßer Montage oder unsachgemäßer Verwendung oder durch Nichtbeachtung von Anweisungen des Verkäufers beschädigt wurden, ist ausgeschlossen.
10.3. Im Falle einer verzögerten Warenübernahme, die der Käufer zu vertreten hat, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag, an dem der Käufer in Verzug gerät.
10.4. Die Gewährleistungsdauer für die TRIMO MODULAREINHEITEN beträgt 12 (zwölf) Monate ab Versanddatum, sofern nicht anders vereinbart.
10.5. Sonderformen von Garantien sind nur aufgrund einer Sonderanforderung möglich, die aber schon in der Anfrage des Käufers anzugeben ist.
10.6. Der Verkäufer behält sich das Recht zur Xxxx vor, die mangelhafte Ware durch neue Ware zu ersetzen oder für die Beseitigung der Mängel an der Originalware zu sorgen oder eine Entschädigung anzubieten.
10.7. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für die Kosten, die die für die Wiederherstellung der mangelhaften Ware erforderlichen Arbeits- und Materialaufwand überschreiten, um die Anforderungen der ursprünglichen Gewährleistungsdauer zu erfüllen.
10.8. Wenn die Beseitigung eines Mangels zu hohe Kosten verlangen würde bzw. wenn sie technisch nicht durchführbar ist, ist der Käufer berechtigt, vom Vertragsverhältnis zurückzutreten und die Minderung des vereinbarten Kaufgeldes zu verlangen.
10.9. Der Einspruch des Käufers gegen die Gewährleistung und Garantie erlischt bei Eingriffen des Käufers, Reparaturen oder Reparaturversuchen und auch, wenn eine unbefugte dritte Person sie ausführt. Der Verkäufer haftet für die von ihm selbst oder einem von ihm bevollmächtigten Dritten durchgeführten Reparaturen. Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.
10.10. Wenn sich der Verkäufer zu einer Ersatzerfüllung nicht bereit erklärt oder nicht in der Lage ist, sie zu verwirklichen oder wenn sich seinerseits zum dritten Mal ausgeführte Reparaturen als wirkungslos zeigen, ist der Käufer berechtigt, vom Vertragsverhältnis zurückzutreten oder die Minderung des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen.
10.11. Aus der Gewährleistung und der Garantie sind Verschleißteile ausgeschlossen sowie Elemente oder Teile davon, die nicht im Einklang mit den Anweisungen des Verkäufers eingesetzt oder gehandhabt worden sind.
10.12. Aus der Gewährleistung und der Garantie sind die Abweichungen ausgeschlossen, welche Folgen der Nichtbeachtung von Reihenfolge und Position bei der Montage sind, die vom Verkäufer vorgegeben wurden und mit entsprechenden Markierungen in den Unterlagen des Herstellers (Verlegepläne) bzw. an den Produkten kenntlich gemacht sind.
10.13. Sollte der Käufer vom Verkäufer verlangen, dass eine Besichtigung des Montageorts durchzuführen ist, und falls während der Besichtigung festgestellt wird, dass die Leistungen entsprechend der beim Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden kön- nen und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Sollte die Leistung des Verlags Mängelrügen oder eine Reklamation nicht der Leistungsbeschreibung entsprechen, ver- pflichtet sich der Auftraggeber, dem Verlag dies unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels zu melden.
5.2 Der Verlag gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netz- werkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei oder sicher vorhanden begründet sind. Der Verlag gewährleistet daher insbeson- dere nicht die fehler- und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemitteln, deren Auslieferung nicht über den Verlagsserver erfolgt.
5.3 Sind die vom Verlag entwickelten oder zur Verfügung gestellten Produkte, z.B. Software, Quellcodes, Datenbanken mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum ver- tragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben sind, haftet der Ver- lag gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Män- gel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Verlag nur, wenn dieser die Mängel zu vertreten hat.
5.4 Der Verlag haftet nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftrag- geber ohne erkennbare Gründe aus dem Index entfernt hat. Der Verlag haftet nicht für die Genauigkeit der Zählsysteme von Suchmaschinen. Es besteht keine Haftung seitens des Verlags dafür, dass die Seite des Auftraggebers online ist. Derartige Prozesse sind vom Verlag nicht beeinflussbar.
5.5 Der Verlag kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nach- besserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internet-Seiten, durch wiederholte Überbrückung der Ergebnisse, durch Optimierung oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie.
5.6 Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter an- gemessener Nachfrist durch den Auftraggeber endgültig fehlschlägt, hat der Auf- traggeber das Recht, Käufer dem Verkäufer die Vergütung herabzusetzen oder Kosten der Besichtigung und den Vertrag verursachten Schaden und Aufwand zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit diesem Punkt 5. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossenersetzen.
5.7 Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber dem Verlag gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen des Verlags beruhen.
5.8 Der Verlag haftet nicht dafür, dass die Hardware des Auftraggebers ein- wandfrei funktioniert. Mängel, die darauf beruhen, dass die Hardware des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniert, sind nicht vom Ver- lag zu vertreten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 5.1 Der Verlag übernimmt 10.1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahren-überganges. Unseren Kunden räumen wir eine Gewährleistungsfrist sowohl für die Gewähr dafürvon uns gelieferte Hardware als auch für die Software von 3 Monaten ein.
10.2. Als Wiederverkäufer übernehmen wir nur die Gewährleistung nach Maßgabe des Haftungsumfanges des Herstellers, Lieferwerkes und/oder Produzenten. Weitergehende Garantien oder Gewährleistungen und/oder Vergütungen werden von uns nicht übernommen, außer es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
10.3. Gewährleistung erfolgt für ausdrücklich bedungene Eigenschaften unserer Produkte und/oder für solche, die dabei gewöhnlich vorausgesetzt werden, nicht aber für die Eignung für bestimmte Verfahren oder Zwecke des Kunden.
10.4. Nubesso e.U. weist darauf hin, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass Funktionsstörungen ausgeschlossen werden können. Kaufgegenstand ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung in ihren wesentlichen und überwiegenden Funktionen brauchbar ist. Nur Abweichungen stellen gewährleistungspflichtige Fehler dar. Nubesso e. U. gewährleistet, dass die Leistungen entsprechend der beim Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden kön- nen Software unter Beachtung anerkannter Programmierungsprinzipien erstellt wurde, und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllenDokumentationen sämtliche Informationen enthält, die Nubesso e.U. für die Benutzung für erforderlich erachtet. Sollte Die Gewährleistung umfasst nicht die Leistung des Verlags nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenBeseitigung von Fehlern, ver- pflichtet sich der Auftraggeberdie durch normalen Verschleiß, dem Verlag dies unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels zu meldenäußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder sonstige unsachgemäße Behandlung entstehen.
5.2 Der Verlag gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter10.5. Gewährleistungsansprüche erlöschen jedenfalls sofort mit Reparatur durch den Kunden, insbesondere Netz- werkdienstleistungen wenn der Kunde selbst in das System eingreift oder gar eine andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei oder sicher vorhanden sind. Der Verlag gewährleistet daher insbeson- dere nicht die fehler- und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemitteln, deren Auslieferung nicht über den Verlagsserver erfolgtSoftware installiert wird.
5.3 Sind die vom Verlag entwickelten oder zur Verfügung gestellten Produkte, z.B. Software, Quellcodes, Datenbanken mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum ver- tragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben sind, haftet der Ver- lag gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Män- gel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Verlag nur, wenn dieser die Mängel zu vertreten hat.
5.4 Der Verlag haftet nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftrag- geber ohne erkennbare Gründe aus dem Index entfernt hat. Der Verlag haftet nicht für die Genauigkeit der Zählsysteme von Suchmaschinen10.6. Es besteht keine Haftung seitens des Verlags dafürist ausdrücklich vereinbart, dass die Seite des Auftraggebers online ist. Derartige Prozesse sind vom Verlag nicht beeinflussbar.
5.5 Der Verlag kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nach- besserung erfolgt durch Neuanmeldung Reisekosten zwischen uns und dem Kunden auch im Falle der Internet-Seiten, durch wiederholte Überbrückung der Ergebnisse, durch Optimierung oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie.
5.6 Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter an- gemessener Nachfrist Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen durch den Auftraggeber endgültig fehlschlägtKunden zur Gänze zu tragen sind, hat der Auf- traggeber das Rechtes sei denn, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit diesem Punkt 5. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossenAuftragnehmer trifft am Bestehen des Mangels ein grobes Verschulden.
5.7 Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber dem Verlag gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen des Verlags beruhen.
5.8 Der Verlag haftet nicht dafür, dass die Hardware des Auftraggebers ein- wandfrei funktioniert. Mängel, die darauf beruhen, dass die Hardware des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniert, sind nicht vom Ver- lag zu vertreten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 5.1 9.1. Der Verlag Auftragnehmer übernimmt die Gewähr dafür, dass volle Garantie für die Leistungen entsprechend Mängelfreiheit der beim Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden kön- nen und im Wesentlichen Lieferung für die dort beschriebenen Funktionen erfüllenDauer von zwei Jahren nach Abnahme/Übergabe der Liefergegenstände. Sollte Bei Arbeiten an Bauwerken gilt gemäß §638 BGB die Leistung des Verlags nicht der Leistungsbeschreibung entsprechen, ver- pflichtet sich der Auftraggeber, dem Verlag dies unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels zu melden5-jährige Gewährleistungsfrist.
5.2 Der Verlag gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netz- werkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei oder sicher vorhanden sind9.2. Der Verlag gewährleistet daher insbeson- dere nicht die fehler- Alle während der Garantiezeit auftretenden Fehler und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemitteln, deren Auslieferung nicht über den Verlagsserver erfolgt.
5.3 Sind die vom Verlag entwickelten oder zur Verfügung gestellten ProdukteMängel, z.B. Softwarewegen nicht vertragsgemäßer Ausführung, Quellcodes, Datenbanken mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum ver- tragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben sind, haftet der Ver- lag gemäß den minderwertigen Materials oder Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, sind für Sach- uns kostenlos vom Auftragnehmer zu beseitigen.
9.3. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und RechtsmängelNeulieferung steht in jedem Fall der HWS zu. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen ersten Versuch als fehlgeschlagen.
9.4. Bei erfolgloser Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung steht es HWS frei, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
9.5. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen / Leistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 2 Jahre ab Abnahme/Übergabe, bei Arbeiten an Bauwerken jedoch 5 Jahre ab Abnahme. Diese Frist gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen. Längere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben ebenso unberührt wie die Vorschriften über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen. Der Auftragnehmer verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrügen (§ 377 HGB).
9.6. Bei schuldhaft verursachten Mängeln haftet uns der Auftragnehmer auch für jeden weiteren durch den Mangel oder die Mängelbeseitigung entstandenen Schaden.
9.7. Mängelrügen verlängern die Garantiefrist um die zwischen Mängelrüge und Mängelbeseitigung oder der endgültigen Ablehnung der Mängelbeseitigung liegende Zeitspanne.
9.8. Für Män- gel der Software, den nachgebesserten Teil beginnt die bereits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Verlag nur, wenn dieser die Mängel zu vertreten hat2-jährige Verjährungsfrist von neuem.
5.4 Der Verlag haftet nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftrag- geber ohne erkennbare Gründe aus dem Index entfernt hat. Der Verlag haftet nicht für die Genauigkeit der Zählsysteme von Suchmaschinen. Es besteht keine Haftung seitens des Verlags dafür, dass die Seite des Auftraggebers online ist. Derartige Prozesse sind vom Verlag nicht beeinflussbar.
5.5 Der Verlag kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nach- besserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internet-Seiten, durch wiederholte Überbrückung der Ergebnisse, durch Optimierung oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie.
5.6 Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter an- gemessener Nachfrist durch den Auftraggeber endgültig fehlschlägt, hat der Auf- traggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit diesem Punkt 5. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
5.7 Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber dem Verlag gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen des Verlags beruhen.
5.8 Der Verlag haftet nicht dafür, dass die Hardware des Auftraggebers ein- wandfrei funktioniert. Mängel, die darauf beruhen, dass die Hardware des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniert, sind nicht vom Ver- lag zu vertreten.
Appears in 1 contract
Gewährleistung und Garantie. 5.1 Der Verlag Die Lautsprecher Teufel GmbH übernimmt eine Garantieverpflichtung für Produkte der Marke Teufel nach den folgenden Bestimmungen. Für angebotene Drittprodukte gelten gegebenenfalls die Gewähr dafürjeweils einschlägigen Hersteller-Garantiebedingungen. Diese Garantiebedingungen gelten, dass die Leistungen entsprechend der beim Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden kön- nen und soweit sie dem jeweiligen nationalen Recht im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllenHinblick auf Garantiebestimmungen nicht entgegenstehen. Sollte die Leistung des Verlags nicht Außerhalb der Leistungsbeschreibung entsprechen, ver- pflichtet sich der Auftraggeber, dem Verlag dies unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels zu melden.
5.2 Der Verlag gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netz- werkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei oder sicher vorhanden sind. Der Verlag gewährleistet daher insbeson- dere nicht die fehler- und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemitteln, deren Auslieferung nicht über den Verlagsserver erfolgt.
5.3 Sind die vom Verlag entwickelten oder zur Verfügung gestellten Produkte, z.B. Software, Quellcodes, Datenbanken mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum ver- tragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben sind, haftet der Ver- lag gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Män- gel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Verlag nur, wenn dieser die Mängel zu vertreten hat.
5.4 Der Verlag haftet nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftrag- geber ohne erkennbare Gründe aus dem Index entfernt hat. Der Verlag haftet nicht für die Genauigkeit der Zählsysteme von Suchmaschinen. Es besteht keine Haftung seitens des Verlags dafür, dass die Seite des Auftraggebers online ist. Derartige Prozesse sind vom Verlag nicht beeinflussbar.
5.5 Der Verlag kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nach- besserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internet-Seiten, durch wiederholte Überbrückung der Ergebnisse, durch Optimierung oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie.
5.6 Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter an- gemessener Nachfrist durch den Auftraggeber endgültig fehlschlägt, hat der Auf- traggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche Garantie gelten die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung Gewährleistungsbestimmungen. Diese bleiben von dieser Garantieerklärung unberührt. Voraussetzung für die Erbringung der Garantieleistung ist, dass Sie zusammen mit diesem Punkt 5dem Gerät eine Kopie der Originalrechnung vorlegen. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossenBei einem privaten Weiterverkauf von Teufel-Produkten kann die Garantie auf den Erwerber übertragen werden, solange die Originalrechnung mit übergeben wird. Die Garantie gilt nicht für Produkte der Marke Teufel, die vom Ersterwerber nicht unmittelbar bei Lautsprecher Teufel GmbH erworben wurden. Wir gewähren keine Garantie auf kostenlose Warenzugaben oder kostenpflichtige Fanartikel (wie z.B. T- Shirts, Mützen Jacken, etc.). Die Ausführung von Teufel-Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit.
5.7 a) Wir gewähren Ihnen 12 Jahre Garantie für Gehäuse, Chassis und Frequenzweichen von passiven Lautsprechern, gerechnet ab Übergabe der Kaufsache. Hiervon nicht umfasst, sind Mängel am Gehäuse oder der Gehäuseoberfläche, die auf natürliche oder übliche Abnutzungs- und Alterserscheinungen zurückzuführen sind (z.B. Verfärbungen). Der Auftraggeber muss nachweisenGarantieanspruch erlischt auch im Falle einer Umlackierung des Gehäuses.
b) Wir gewähren Ihnen 2 Jahre Garantie für elektronische Geräte, elektrische Komponenten und elektrische Bauteile, Portables, Kopfhörer, Streaming- und/oder Bluetooth- Geräte und aktive Lautsprecher, gerechnet ab Übergabe der Kaufsache. Treten innerhalb der genannten Garantiefristen Mängel auf, die weder auf einer Beschädigung infolge gebrauchswidriger Benutzung, unsachgemäßer Behandlung, Veränderungen des Gerätes (z.B. Aufschrauben des Gehäuse, Ausbau von Komponenten) durch den Kunden noch auf einer elektrischen oder mechanischen Überlastung beruhen und wurden bisher weder durch Sie noch durch einen Dritten Reparaturversuche unternommen, so werden wir das Gerät nach eigenem Ermessen entweder ersetzen oder reparieren. Falls uns ein in jeder Hinsicht identisches Gerät nicht mehr zur Verfügung steht, sind wir berechtigt, den Ersatz durch ein technisch gleichwertiges Gerät zu leisten. Für den Fall, dass er Mängel schriftlich gegenüber dem Verlag gerügt hat uns die von uns gewählte Art der Garantieerfüllung nicht möglich ist, ersetzen wir Ihnen den Zeitwert des betreffenden Xxxxxx. Der Garantieanspruch besteht nicht für Änderungen an der Software eines Xxxxxx oder Änderungen an externer Software mit denen das Gerät interagiert, soweit diese von einem anderen Unternehmen vorgenommen wurden und dass die Mängel auf den Leistungen nach Übergabe des Verlags beruhen.
5.8 Der Verlag haftet nicht dafürXxxxxx an Sie erfolgen. Lautsprecher Teufel weist darauf hin, dass Zugriffe auf das Gerät und Veränderungen der Software durch Unternehmen möglich sind, deren Dienste wie bspw. Music-Streaming-Dienste, Sie über das Gerät in Anspruch nehmen. Um unserer Garantieerfüllung nachzukommen, kontaktieren Sie uns bitte vor Einsendung des defekten Gerätes und der Rechnungskopie telefonisch über unsere Servicehotline +00 000 00 00 oder schriftlich über unsere Kontaktseite xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx. Bei paketversandfähiger Ware (alltägliche, kompakte Ware ohne besondere Handhabung) erhalten Sie anschließend Informationen zur Retoure. Bei nicht paketversandfähiger Ware (sperrige oder zerbrechliche Speditionsware) vereinbaren Sie bitte mit uns einen Abholtermin durch eine Spedition. Ist die Hardware des Auftraggebers ein- wandfrei funktioniert. MängelGarantieerfüllung im Zuge der Ersatzlieferung erfolgt, sind Sie dazu verpflichtet, die darauf beruhenzuerst gelieferte Ware unverzüglich, dass bestenfalls Zug-um-Zug bei Ankunft der Ersatzlieferung, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen an Teufel auf unsere Kosten nach den im vorherigen Abschnitt genannten Kriterien zurückzusenden. Wir behalten uns vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen, sollte die Hardware Herausgabe verweigert werden oder zu spät erfolgen. Wenn Sie sich bei der Einsendung berechtigter Garantieansprüche an unsere Rücksendevorgaben, Verpackungsrichtlinien und Verpackungsanweisungen für Gefahrgüter halten, tragen wir die Gefahr der Beschädigung und des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniertVerlustes während des Transports und übernehmen die Rücksendekosten, sind nicht vom Ver- lag zu vertretensofern die Rücksendung aus einem der von uns belieferten Länder erfolgt.
Appears in 1 contract
Gewährleistung und Garantie. 5.1 7.1. Auftretende Mängel sind dem AN unmittelbar, nach Lieferung und Übernahme des Vertragsgegenstandes oder nach sichtbar werden der Mängel, schriftlich bekannt zu geben und detailliert zu beschreiben. Falschlieferungen oder offensichtliche Mängel am Vertragsgegenstand sind sofort bei Übernahme dem AN bekannt zu geben.
7.2. Der Verlag übernimmt AG kann zunächst nur die Gewähr dafürVerbesserung oder den Austausch des Vertragsgegenstandes verlangen, dass die Leistungen entsprechend sofern dies nicht unmöglich oder für den AN nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist; nur in den beiden letzteren Fällen kann der beim Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden kön- nen AG Preisminderung oder Wandlung verlangen, wobei der Wandlungsanspruch nur dann zusteht, wenn der Mangel nicht geringfügig ist. Die Bearbeitung und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Sollte die Leistung des Verlags nicht der Leistungsbeschreibung entsprechen, ver- pflichtet sich der Auftraggeber, dem Verlag dies unverzüglich nach dem Auftreten Behebung des Mangels zu meldenkann saisonal bedingt länger dauern.
5.2 Der Verlag gewährleistet nicht7.3. Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung dürfen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Leistung führen. Ein Rückbehalt von Zahlungen durch den AG aufgrund von Mängeln ist ausschließlich in der Höhe des mangelhaften Teils der Lieferung oder Leistung berechtigt.
7.4. Vom jeweiligen Hersteller der Ware zur Verfügung gestellte Angaben über die Behandlung, dass Leistungen DritterVerwendung, insbesondere Netz- werkdienstleistungen Pflege etc. sind beachtlich. Bei Missachtung der Herstellerangaben erlischt das Recht auf Gewährleistung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind überdies Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder andere Beistellungen Dritterunsachgemäße Behandlung, stets unterbrechungs-Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien, fehlerfrei vom AG oder sicher vorhanden dritter Seite beigestelltes Material, Anweisungen des AG oder Arbeiten Dritter verursacht worden sind. Der Verlag gewährleistet daher insbeson- dere nicht die fehler- und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemitteln, deren Auslieferung nicht über den Verlagsserver erfolgt.
5.3 Sind die vom Verlag entwickelten oder zur Verfügung gestellten Produkte, z.B. Software, Quellcodes, Datenbanken mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum ver- tragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben sind, haftet der Ver- lag gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Män- gel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Verlag nur, wenn dieser die Mängel zu vertreten hat.
5.4 Der Verlag haftet nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftrag- geber ohne erkennbare Gründe aus dem Index entfernt hat. Der Verlag AN haftet nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter, atmosphärische Entladungen, Überspannungen, chemische Einflüsse und Feuchtigkeit. Teile, die Genauigkeit einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Zählsysteme von SuchmaschinenGewährleistung ausgeschlossen. Es besteht keine Haftung seitens Die Gewährleistung erlischt überdies, wenn ohne schriftliche Zustimmung des Verlags dafür, dass die Seite des Auftraggebers online ist. Derartige Prozesse sind vom Verlag nicht beeinflussbarAN Änderungen oder Instandsetzungen am Vertragsgegenstand vorgenommen werden.
5.5 Der Verlag kann 7.5. Über die Gewährleistung durch Nachbesserung erbringenhinausgehende Ansprüche gegen den AN sind ausgeschlossen. Die Nach- besserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internet-Seiten, durch wiederholte Überbrückung der Ergebnisse, durch Optimierung oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie.
5.6 Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter an- gemessener Nachfrist durch den Auftraggeber endgültig fehlschlägt, hat der Auf- traggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigenEine Haftung des AN für weitergehende Ansprüche sowie eine Haftung für eventuelle Folgeschäden bzw. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit diesem Punkt 5. Andere Gewährleistungsansprüche sind zeitliche Verzögerungen ist gänzlich ausgeschlossen.
5.7 7.6. Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber dem Verlag gerügt hat AN übernimmt für die Pumpe und dass die Mängel auf den Leistungen des Verlags beruhenelektrischen Abnehmer die Funktionsgarantie für 24 Monate und für das Schwimmbecken die Garantie für 120 Monate. Die Garantiefrist beginnt mit Lieferung zu laufen.
5.8 Der Verlag haftet nicht dafür, dass die Hardware des Auftraggebers ein- wandfrei funktioniert. Mängel, die darauf beruhen, dass die Hardware des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniert, sind nicht vom Ver- lag zu vertreten.
Appears in 1 contract
Gewährleistung und Garantie. 5.1 8.1 Der Verlag übernimmt AG ist verpflichtet die Gewähr dafürerbrachte Leistung zu überprüfen. Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche, dass nachdem es möglich war den Schaden oder Mangel festzustellen, schriftlich angezeigt werden. Es muss der Wellnessfabrik GmbH Gelegenheit gegeben werden, die Beanstandung innerhalb angemessener Frist nachzuprüfen. Für Schäden durch Fremdeinflüsse oder unsachgemäße Behandlung oder Lagerung haften wir nicht.
8.2 Bei allen der Wellnessfabrik GmbH nachgewiesenen Mängeln an Leistung oder Sache sind wir berechtigt, diese in einer angemessenen Frist nachzubessern oder die Sache gegen eine gleichartiges, einwandfreie auszutauschen. In diesem Fall erlischt der Anspruch auf Wandlung. Behebbare Mängel verpflichten uns nicht zur Preisminderung.
8.3 Die Gewährleistungsfrist für Leistungen entsprechend und (Ersatz-) Teile beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der beim Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden kön- nen Leistungserbringung bzw. Lieferung. Bei Geschäften zwischen der Wellnessfabrik GmbH und Endverbrauchern im Wesentlichen Sinne des KSchG, gelten die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Sollte die Leistung Gewährleistungsbedingungen des Verlags nicht KSchG in der Leistungsbeschreibung entsprechenbei Geschäftsabschluss gütigen Fassung, ver- pflichtet sich der Auftraggeber, dem Verlag dies unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels zu meldensofern diese von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
5.2 Der Verlag gewährleistet nicht8.4 Von der Gewährleistung und besonderen Garantievereinbarungen ausgenommen sind Leuchtmittel aller Art, dass Leistungen DritterSicherungen, mediumsberührte Messsensoren, Produkte mit Ablaufdatum und Verschleißteile wie Dichtungen, Stopfbüchsen etc.
8.5 Werden vom Anlagenlieferanten empfohlene oder in einschlägigen Normen definierte Wartungsintervalle und Betriebskontrollen nicht eingehalten bzw. sind diese nicht nachweisbar dokumentiert, so erlischt der Gewährleistungsanspruch (ein allfälliger Garantieanspruch).
8.6 Werden von uns nicht empfohlene Chemikalien eingesetzt bzw. wird durch den Einsatz von Fremdchemikalien die Verfahrenskombination beeinflusst oder ein Schaden verursacht, so erlischt der Gewährleistungsanspruch (ein allfälliger Garantieanspruch).
8.7 Innerhalb der Gewährleistungsfrist (besonderen Garantiefristen) dürfen Service und Reparaturarbeiten ausschließlich von der Wellnessfabrik GmbH oder einem von uns schriftlich autorisierten Unternehmen durchgeführt werden. Widrigenfalls erlischt jeglicher Anspruch.
8.8 Haftungsansprüche, insbesondere Netz- werkdienstleistungen auch Ersatzansprüche für unmittelbare oder andere Beistellungen Drittermittelbare Schäden, stets unterbrechungs-für Drittschäden, fehlerfrei für Folgeschäden oder sicher vorhanden sind. Der Verlag gewährleistet daher insbeson- dere nicht die fehler- und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemitteln, deren Auslieferung nicht über den Verlagsserver erfolgt.
5.3 Sind die vom Verlag entwickelten für entgangenen Gewinn oder zur Verfügung gestellten Produkte, z.B. Software, Quellcodes, Datenbanken mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum ver- tragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben sind, haftet der Ver- lag gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Män- gel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Verlag nur, wenn dieser die Mängel zu vertreten hat.
5.4 Der Verlag haftet nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftrag- geber ohne erkennbare Gründe aus dem Index entfernt hat. Der Verlag haftet nicht für die Genauigkeit der Zählsysteme von Suchmaschinen. Es besteht keine Haftung seitens des Verlags dafür, dass die Seite des Auftraggebers online ist. Derartige Prozesse sind vom Verlag nicht beeinflussbar.
5.5 Der Verlag kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nach- besserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internet-Seiten, durch wiederholte Überbrückung der Ergebnisse, durch Optimierung oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie.
5.6 Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter an- gemessener Nachfrist durch den Auftraggeber endgültig fehlschlägt, hat der Auf- traggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit diesem Punkt 5. Andere Gewährleistungsansprüche Verdienst sind ausgeschlossen.
5.7 Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber dem Verlag gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen des Verlags beruhen.
5.8 Der Verlag haftet nicht dafür, dass die Hardware des Auftraggebers ein- wandfrei funktioniert. Mängel, die darauf beruhen, dass die Hardware des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniert, sind nicht vom Ver- lag zu vertreten.
Appears in 1 contract
Samples: Service Agreement
Gewährleistung und Garantie. 5.1 1.19.1 Der Verlag übernimmt Auftragnehmer leistet uneingeschränkte Gewähr da- für, dass seine Leistungen die im Vertrag bedungenen und sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen; er leistet auch Gewähr dafürfür die Einhaltung aller für die Leistungser- bringung einschlägigen, in Österreich geltenden allgemeinen und besonderen Normen oder von Gleichwertigem.
1.19.2 Die Gewährleistung des Auftragnehmers wird auch nicht dadurch eingeschränkt, dass sich der Auftraggeber die Überwa- chung der Ausführung (1.2.1.1) vorbehalten oder dass er allfälli- ge Ausführungsunterlagen beigestellt oder freigegeben hat (1.3.2).
1.19.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag nach Unterzeichnung der über die Übernahme auf- genommenen Niederschrift (1.18.2) zu laufen. Bietet der Auf- tragnehmer eine längere Gewährleistungsfrist an, so ist diese maßgeblich.
1.19.4 Während der Gewährleistungsfrist ist das Wartungsent- gelt Bestandteil des einmaligen Pauschalentgelts.
1.19.5 Es bleibt dem Ermessen des Auftraggebers vorbehalten, ob er zunächst Verbesserung, Austausch der Sache, Preismin- derung oder – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Man- gel handelt – Wandlung verlangt. Fordert er Verbesserung, so hat der Auftragnehmer während der Gewährleistungsfrist auftre- tende Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu be- heben. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers mangelhafte Teile der Leistung unverzüglich auf seine Gefahr und Kosten gegen mängelfreie auszutauschen und IT- Komponenten bzw. IT-Systeme wieder in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Der Auftraggeber ist in dringenden Fällen auch berechtigt, nach Verständigung des Auftragnehmers Män- gel selbst ohne Setzung einer Nachfrist auf Kosten des Auftrag- nehmers zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen, ohne dass damit seine Ansprüche wegen dieser Mängel beeinträchtigt werden würden; ist Gefahr im Verzug, so kann der Auftraggeber selbst ohne Verständigung des Auftragnehmers auf diese Weise vorgehen.
1.19.6 Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber während der Gewährleistungsfrist ausdrücklich die Mängelfreiheit der ge- samten Leistung.
1.19.7 Die angemessenen Kosten der vom Auftraggeber mit der Überwachung von Mängelbehebungen betrauten Sachverstän- digen trägt der Auftragnehmer.
1.19.8 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbe- stimmungen. Der Auftragnehmer verzichtet jedoch bei jeder Art von Mängeln (insbesondere bei offenen und verdeckten Män- geln) unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Erkennbarkeit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Die Mängelrüge ist jeden- falls rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Gewährleistungsfrist er- hoben wird. Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf Gewährleis- tungsansprüche.
1.19.9 Im Fall von mangelhaften Leistungen aus Dauerschuld- verhältnissen (zB Rechenzentrums-, Telekommunikations-, Be- triebs- und Wartungsleistungen) kommt neben den oben darge- legten Gewährleistungsregeln für die Initialleistung § 1096 ABGB (analog) zur Anwendung und berechtigt den Auftraggeber zur Minderung des Entgelts für Kalendermonate, in denen die vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Service Levels nicht erreicht wurden.
1.19.9.1 Für den Fall, dass eine Leistung nur kurzfristig oder einmalig die geschuldeten Service Levels nicht erreicht hat, kann das monatliche Entgelt um 30% gekürzt werden. Ist dies öfter der Fall, kann es um 60% gekürzt werden. Für den Fall, dass die Leistungen entsprechend der beim Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden kön- nen und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Sollte die Leistung des Verlags nicht der Leistungsbeschreibung entsprechengänzlich oder für mehr als drei Tage un- brauchbar war, ver- pflichtet sich der Auftraggeber, dem Verlag dies unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels zu meldenentfällt das monatliche Entgelt zur Gänze.
5.2 Der Verlag gewährleistet nicht1.19.9.2 Für Fälle, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netz- werkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei oder sicher vorhanden sind. Der Verlag gewährleistet daher insbeson- dere nicht in denen die fehler- und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemitteln, deren Auslieferung nicht über den Verlagsserver erfolgt.
5.3 Sind die vom Verlag entwickelten oder zur Verfügung gestellten Produkte, Nicht-Erreichung des Service- Levels dem Auftragnehmer z.B. Softwaredurch technische Überwa- chungseinrichtungen bekannt sein konnte, Quellcodes, Datenbanken mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum ver- tragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben sind, haftet der Ver- lag gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Män- gel der Software, entfällt die bereits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Verlag nur, wenn dieser die Mängel zu vertreten hat.
5.4 Der Verlag haftet nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftrag- geber ohne erkennbare Gründe aus dem Index entfernt hat. Der Verlag haftet nicht für die Genauigkeit der Zählsysteme von Suchmaschinen. Es besteht keine Haftung seitens des Verlags dafür, dass die Seite Anzeige- pflicht des Auftraggebers online ist. Derartige Prozesse sind vom Verlag nicht beeinflussbargemäß § 1097 ABGB.
5.5 Der Verlag kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nach- besserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internet-Seiten, durch wiederholte Überbrückung der Ergebnisse, durch Optimierung oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie.
5.6 Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter an- gemessener Nachfrist durch den Auftraggeber endgültig fehlschlägt, hat der Auf- traggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit diesem Punkt 5. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
5.7 Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber dem Verlag gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen des Verlags beruhen.
5.8 Der Verlag haftet nicht dafür, dass die Hardware des Auftraggebers ein- wandfrei funktioniert. Mängel, die darauf beruhen, dass die Hardware des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniert, sind nicht vom Ver- lag zu vertreten.
Appears in 1 contract
Samples: It Services Agreement
Gewährleistung und Garantie. 5.1 Der Verlag übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend ent- sprechend der beim Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden kön- nen können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Sollte die Leistung des Verlags nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenent- sprechen, ver- pflichtet verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Verlag dies unverzüglich unver- züglich nach dem Auftreten des Mangels zu melden.
5.2 Der Verlag gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netz- werkdienstleistungen insbeson- dere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei oder sicher vorhanden sind. Der Verlag gewährleistet ge- währleistet daher insbeson- dere insbesondere nicht die fehler- und unterbrechungsfreie unterbrechungs- freie Auslieferung von Werbemitteln, deren Auslieferung nicht über den Verlagsserver erfolgt.
5.3 Sind die vom Verlag entwickelten oder zur Verfügung gestellten Produkte, z.B. Software, Quellcodes, Datenbanken mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum ver- tragsgemäßen vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich unerheb- lich aufgehoben sind, haftet der Ver- lag Verlag gemäß den gesetzlichen Vorschriften Vor- schriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Män- gel Mängel der Software, die bereits be- reits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Verlag nur, wenn dieser die Mängel zu vertreten hat.
5.4 Der Verlag haftet nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftrag- geber ei- nen Auftraggeber ohne erkennbare Gründe aus dem Index entfernt hat. Der Verlag haftet nicht für die Genauigkeit der Zählsysteme von Suchmaschinen. Es besteht keine Haftung seitens des Verlags dafür, dass die Seite des Auftraggebers online ist. Derartige Prozesse sind vom Verlag nicht beeinflussbar.
5.5 Der Verlag kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nach- besserung Nachbesserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internet-Seiten, durch wiederholte Überbrückung der Ergebnisse, durch Optimierung oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-StrategieStra- tegie.
5.6 Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter an- gemessener ge- setzter angemessener Nachfrist durch den Auftraggeber endgültig fehlschlägt, hat der Auf- traggeber Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen herabzuset- zen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche gelten gel- ten die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit diesem Punkt 5. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
5.7 Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber ge- genüber dem Verlag gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen Leistun- gen des Verlags beruhen.
5.8 Der Verlag haftet nicht dafür, dass die Hardware des Auftraggebers ein- wandfrei einwandfrei funktioniert. Mängel, die darauf beruhen, dass die Hardware Hard- ware des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniert, sind nicht vom Ver- lag Verlag zu vertreten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 5.1 Der Verlag a. sekeido übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der beim Vertragsschluss bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden kön- nen können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Sollte die Leistung des Verlags nicht der Leistungsbeschreibung entsprechen, ver- pflichtet sich der Auftraggeber, dem Verlag dies unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels zu melden.
5.2 Der Verlag b. sekeido meldet im Rahmen der Leistungserstellung Internetseiten bei allen dem Auftrag entsprechenden Suchdiensten kostenpflichtig an. Die Suchdienste garantieren nicht, dass die angemeldeten Webseiten auch in der angestrebten Form aufgenommen werden. Dies gilt entsprechend auch für sekeido.
c. sekeido gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netz- werkdienstleistungen Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei oder und sicher vorhanden sind. Der Verlag gewährleistet daher insbeson- dere nicht die fehler- und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemitteln.
x. Xxxxxx im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Auslieferung nicht über den Verlagsserver erfolgtUrsache in Qualitätsmängeln der Leistungen von sekeido liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.
5.3 Sind die vom Verlag entwickelten oder zur Verfügung gestellten Produkte, z.B. Software, Quellcodes, Datenbanken mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum ver- tragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben sind, haftet der Ver- lag gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Män- gel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Verlag nur, wenn dieser die Mängel zu vertreten hat.
5.4 Der Verlag haftet nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftrag- geber ohne erkennbare Gründe aus dem Index entfernt hat. Der Verlag haftet nicht für die Genauigkeit der Zählsysteme von Suchmaschinen. Es besteht keine Haftung seitens des Verlags dafür, dass die Seite des Auftraggebers online ist. Derartige Prozesse sind vom Verlag nicht beeinflussbar.
5.5 Der Verlag e. sekeido kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nach- besserung Nachbesserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internet-SeitenInternetseiten, durch wiederholte Überbrückung Überprüfung der Ergebnisse, durch Optimierung der sekeido-Seiten oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie.
5.6 f. Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter an- gemessener angemessener Nachfrist durch den Auftraggeber endgültig fehlschlägt, hat der Auf- traggeber Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit diesem Punkt 5Schadenersatzansprüche gilt Absatz (10). Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
5.7 g. Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber dem Verlag sekeido gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen des Verlags von sekeido beruhen.
5.8 Der Verlag haftet nicht dafür, dass die Hardware des Auftraggebers ein- wandfrei funktioniert. Mängel, die darauf beruhen, dass die Hardware des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniert, sind nicht vom Ver- lag zu vertreten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 5.1 Der Verlag Die Lautsprecher Teufel GmbH übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend eine vertragliche Garantieverpflichtung für Produkte der beim Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden kön- nen und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Sollte die Leistung des Verlags nicht der Leistungsbeschreibung entsprechen, ver- pflichtet sich der Auftraggeber, dem Verlag dies unverzüglich Marke Teufel nach dem Auftreten des Mangels zu melden.
5.2 Der Verlag gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netz- werkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei oder sicher vorhanden sind. Der Verlag gewährleistet daher insbeson- dere nicht die fehler- und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemitteln, deren Auslieferung nicht über den Verlagsserver erfolgt.
5.3 Sind die vom Verlag entwickelten oder zur Verfügung gestellten Produkte, z.B. Software, Quellcodes, Datenbanken mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum ver- tragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben sind, haftet der Ver- lag gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängelfolgenden Bestimmungen. Für Män- gel angebotene Drittprodukte gelten gegebenenfalls die jeweils einschlägigen Hersteller-Garantiebedingungen. Außerhalb der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Verlag nur, wenn dieser die Mängel zu vertreten hat.
5.4 Der Verlag haftet nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftrag- geber ohne erkennbare Gründe aus dem Index entfernt hat. Der Verlag haftet nicht für die Genauigkeit der Zählsysteme von Suchmaschinen. Es besteht keine Haftung seitens des Verlags dafür, dass die Seite des Auftraggebers online ist. Derartige Prozesse sind vom Verlag nicht beeinflussbar.
5.5 Der Verlag kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nach- besserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internet-Seiten, durch wiederholte Überbrückung der Ergebnisse, durch Optimierung oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie.
5.6 Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter an- gemessener Nachfrist durch den Auftraggeber endgültig fehlschlägt, hat der Auf- traggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche Garantie gelten die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung Gewährleistungsbestimmungen gemäß des Verbrauchergewährleistungsgesetzes („VGG“) sowie der §§ 922 bis 933b des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches („ABGB“). Diese bleiben von dieser Garantieerklärung unberührt. Garantiegeber ist die Lautsprecher Teufel GmbH, Xxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxx/Xxxxxxx. Die Garantie gilt nur für Produkte der Marke Teufel, die vom Ersterwerber unmittelbar bei Lautsprecher Teufel GmbH erworben wurden. Wir gewähren keine Garantie auf kostenlose Warenzugaben oder kostenpflichtige Fanartikel (wie z.B. T- Shirts, Mützen Jacken, etc.). Die Ausführung von Teufel-Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Weitere Voraussetzung für die Erbringung der Garantieleistung ist, dass Sie zusammen mit diesem Punkt 5dem Gerät eine Kopie der Originalrechnung vorlegen. Andere Gewährleistungsansprüche Bei einem privaten Weiterverkauf von Teufel-Produkten kann die Garantie auf den Erwerber übertragen werden, solange die Originalrechnung mit übergeben wird. Die Garantie unterliegt weiter den folgenden Bestimmungen:
a) Wir gewähren Ihnen 12 Jahre Garantie für Gehäuse, Chassis und Frequenzweichen von passiven Lautsprechern, gerechnet ab Übergabe der Kaufsache. Hiervon nicht umfasst, sind ausgeschlossenMängel am Gehäuse oder der Gehäuseoberfläche, die auf natürliche oder übliche Abnutzungs- und Alterserscheinungen zurückzuführen sind (z.B. Verfärbungen). Der Garantieanspruch erlischt auch im Falle einer Umlackierung des Gehäuses.
5.7 Der Auftraggeber muss nachweisenb) Wir gewähren Ihnen 2 Jahre Garantie für elektronische Geräte, dass er Mängel schriftlich gegenüber elektrische Komponenten und elektrische Bauteile, Portables, Kopfhörer, Streaming- und/oder Bluetooth- Geräte und aktive Lautsprecher, gerechnet ab Übergabe der Kaufsache. Bitte beachten Sie dabei auch Ihre nachstehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß § 10 VGG, welche von der vorliegenden vertraglichen Garantie unberührt bleiben:
A. Teufel Lautsprecher leistet Gewähr für jeden Mangel, der bei Übergabe der Ware vorliegt und innerhalb von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt hervorkommt. B.: Wenn bei einer Ware mit digitalen Elementen die digitale Leistung nach dem Verlag gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen des Verlags beruhenVertrag fortlaufend über einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum bereitzustellen ist, leistet Teufel Lautsprecher auch Gewähr für jeden Mangel der digitalen Leistung, der während der Dauer dieser Bereitstellungspflicht auftritt oder hervorkommt, im Fall einer Bereitstellungspflicht von weniger als zwei Jahren jedoch für jeden Mangel der digitalen Leistung, der innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Ware auftritt oder hervorkommt.
5.8 Der Verlag haftet nicht dafür, dass die Hardware des Auftraggebers ein- wandfrei funktioniert. Mängel, die darauf beruhen, dass die Hardware des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniert, sind nicht vom Ver- lag zu vertreten.
Appears in 1 contract
Gewährleistung und Garantie. 5.1 11.1. Der Verlag übernimmt die Gewähr dafürKunde nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen entsprechend modex GmbH keine Eingangsprüfungen bezüglich Sachmängel und Funktionalität, der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt. Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten und Dienstleistungen sowie die da- mit erzielten Resultate liegt beim Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden kön- nen Kunden und im Wesentlichen Endkunden.
11.2. Wo nicht explizit zugesichert, sind sämtliche Gewährleistungen gegenüber Wiederverkäufer und Endkunden aus- geschlossen. Gegenüber diesen steht die dort beschriebenen Funktionen erfüllenmodex GmbH für Produkte von Dritten nur in dem Umfang ein, wie der Dritte (z.B. Hersteller, Lieferant, Importeur, Lizenzgeber, Dienstleistungserbringer) selbst gegenüber der modex GmbH einsteht. Sollte Die einzige Pflicht der modex GmbH besteht darin, allfällige eigene Haftungs- und/oder Gewähr- leistungsansprüche gegen Dritte – wo anwendbar - an den Kunden abzutreten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Bestimmungen des Dritten, die Leistung des Verlags nicht allfällige Gewährleistung in der Leistungsbeschreibung entsprechenRegel nach deren Xxxx auf Nachbesserung, ver- pflichtet Lieferung mängelfreier Ersatzware oder Gutschrift beschränkt.
11.3. Die Gewährleistungsfrist für Konsumenten bestimmt sich primär nach der Auftraggeber, dem Verlag dies unverzüglich in der Bestellbestätigung zugesicherte Gewährleistung oder sekundär nach dem Auftreten Produktbeschrieb des Mangels zu meldenHerstellers/Lieferanten.
5.2 Der Verlag gewährleistet 11.4. Die Gewährleistung ist generell ausgeschlossen bei Mängeln, denen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a. Unzulängliche oder unterbrochene Wartung
b. Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften
c. Zweckwidrige Benutzung der Produkte
d. Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör
e. Natürliche Abnutzung bzw. «End of Life»
f. Unsachgemässe Handhabung, bzw. Behandlung
g. Unberechtigte Eingriffe durch den Kunden oder Drittpersonen
h. Äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaan- lage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von der modex GmbH noch vom Herstel- ler/Lieferanten zu vertreten sind (Force Majeur).
11.5. Eine Garantie ist eine freiwillige vertragliche Leistung der Hersteller/Lieferanten, welche über die zwingenden Ge- währleistungsansprüche der Konsumenten nach OR 210 Abs. 1 hinaus geht. Vom Hersteller/Lieferanten nicht ge- deckte Gewährleistungen sowie vom Reseller verursachte Mehrkosten in der Abwicklung von Gewährleistungsan- sprüchen oder Garantieleistungen werden dem Reseller in Rechnung gestellt.
11.6. Auftretende Störungen, die in die Gewährleistung fallen, berechtigen den Kunden nicht, dass Leistungen Drittervom Kauf zurückzutreten oder eine Wandelung zu erklären.
11.7. Die modex GmbH gewährleistet die Erbringung von Dienstleistungen fachmännisch und sorgfältig.
11.8. Die modex GmbH übernimmt bei Dienstleistungen insbesondere keine Gewähr für die ununterbrochene Funktio- nalität ihrer elektronischen Systeme und Schnittstellen, insbesondere Netz- werkdienstleistungen den Verlust von Daten oder andere Beistellungen Dritterdie Zerstörung von Daten auf dem Übertragungsweg.
11.9. Die modex GmbH übernimmt keine Haftung für den Ersatz von bestimmten, stets unterbrechungs-zufälligen Dauer- oder Folgeschä- den, fehlerfrei oder sicher vorhanden sinddie mit der Anwendung eines Softwareprogramms zusammenhängen. Der Verlag gewährleistet daher insbeson- dere nicht Empfänger ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz und die fehler- und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemitteln, deren Auslieferung nicht über den Verlagsserver erfolgtDatensicherung.
5.3 Sind 11.10. Ausgeschlossen von Gewährleistung oder Zusicherung ist die vom Verlag entwickelten oder Verfügbarkeit, Aktualität und inhaltliche Richtigkeit von Daten und Informationen, welche dem Kunden elektronisch zur Verfügung gestellten Produkte, z.B. Software, Quellcodes, Datenbanken mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum ver- tragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben sind, haftet der Ver- lag gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Män- gel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Verlag nur, wenn dieser die Mängel zu vertreten hatgestellt werden.
5.4 Der Verlag haftet nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftrag- geber ohne erkennbare Gründe aus dem Index entfernt hat11.11. Der Verlag haftet nicht für die Genauigkeit der Zählsysteme von Suchmaschinen. Es besteht keine Haftung seitens des Verlags dafür, dass die Seite des Auftraggebers online ist. Derartige Prozesse Reklamationen sind vom Verlag nicht beeinflussbarKunden in erster Instanz an die modex GmbH zu richten.
5.5 Der Verlag kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen11.12. Die Nach- besserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internet-Seiten, durch wiederholte Überbrückung der Ergebnisse, durch Optimierung oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie.
5.6 Falls Schadenersatzansprüche gegen die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter an- gemessener Nachfrist durch den Auftraggeber endgültig fehlschlägt, hat der Auf- traggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit diesem Punkt 5. Andere Gewährleistungsansprüche modex GmbH wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
5.7 Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber dem Verlag gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen des Verlags beruhen.
5.8 Der Verlag haftet nicht dafür, dass die Hardware des Auftraggebers ein- wandfrei funktioniert. Mängel, die darauf beruhen, dass die Hardware des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniert, sind nicht vom Ver- lag zu vertreten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen