Gewährleistung und Garantie. 14.1. Mit der Annahme der Lieferung oder Abnahme der Installation, je nach dem was zuerst eintritt, bestätigen Sie, als Käufer, die ordnungsgemäße Übernahme der Ware mängelfrei und ohne äußere Schäden. 14.2. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Material- oder Fabrikationsfehler. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs entstehen, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs, erlischt der Gewährleistungsanspruch. 14.3. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Xxxx durch den Hersteller oder eines zuständigen Servicepartners am Einsatzort oder durch Ersatzlieferung. Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Andere Ansprüche als das genannte Recht auf Mängelbeseitigung werden durch diese Gewährleistung nicht begründet. Für Schäden aufgrund verspäteter oder unzureichender Mängelbeseitigung herstellerseits haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 14.4. Gewährleistungsansprüche können nur für Geräte geltend gemacht werden, welche vom Kunden bzw. nicht autorisierten dritten Personen nicht repariert wurden. Wir übernehmen nur für Original-Teile die Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch muss innerhalb der Gewährleistungszeit bei uns oder dem zuständigen Servicepartner unter Vorlage des Kaufbeleges geltend gemacht werden. 14.5. Zusätzliche Garantien und deren Bedingungen sind in den jeweiligen Produkthandbüchern angegeben und geregelt und werden auf Anfrage ausgehändigt. 14.6. Der Hersteller weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass auch bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen etwaige Folge-, Mängelbeseitigungs-, sowie Neben- und Reinigungskosten nicht durch den Hersteller, oder dessen Service Partner getragen werden. Eine weitere Haftung wird nicht übernommen.
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Gewährleistung und Garantie. 14.1. Mit 1.17.1 Der Auftragnehmer leistet uneingeschränkte Gewähr da- für, dass seine Leistungen die im Vertrag bedungenen und sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Annahme der Lieferung Technik entsprechen; er leis- tet auch Gewähr für die Einhaltung aller für die Leistungserbrin- gung einschlägigen, in Österreich geltenden allgemeinen und be- sonderen Normen oder Abnahme der Installation, je nach dem was zuerst eintritt, bestätigen Sie, als Käufer, die ordnungsgemäße Übernahme der Ware mängelfrei und ohne äußere Schädenvon Gleichwertigem.
14.21.17.2 Die Gewährleistung des Auftragnehmers wird auch nicht dadurch eingeschränkt, dass sich der Auftraggeber die Überwa- chung der Ausführung (1.2.1.1) vorbehalten oder dass er allfäl- lige Ausführungsunterlagen beigestellt oder freigegeben hat (1.3.2).
1.17.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt frühestens mit dem Tag nach Inbetriebnahme des Cloud Ser- vices zu laufen. Im Falle einer Erbringung von Werkleistungen nach Inbetriebnahme des Cloud Services beginnt die Gewähr- leistungsfrist für diese Werkleistungen mit ihrer Abnahme durch den Auftraggeber. Bietet der Auftragnehmer eine längere Ge- währleistungsfrist an, so ist diese maßgeblich.
1.17.4 Es bleibt dem Ermessen des Auftraggebers vorbehalten, ob er zunächst Verbesserung, Preisminderung oder – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt – Wandlung verlangt. Fordert er Verbesserung, so hat der Auftragnehmer während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu beheben.
1.17.5 Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber während der Gewährleistungsfrist ausdrücklich die Mängelfreiheit der ge- samten Leistung.
1.17.6 Die angemessenen Kosten der vom Auftraggeber mit der Überwachung von Mängelbehebungen betrauten Sachverständi- gen trägt der Auftragnehmer.
1.17.7 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbe- stimmungen. Der Auftragnehmer verzichtet jedoch bei jeder Art von Mängeln (insbesondere bei offenen und verdeckten Män- geln) unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Erkennbarkeit auf den Ein- wand der verspäteten Mängelrüge. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich Mängelrüge ist jedenfalls rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Gewährleistungsfrist erhoben wird. Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf Material- Gewährleistungsan- sprüche.
1.17.8 Im Fall von mangelhaften Leistungen aus Dauerschuldver- hältnissen (zB Rechenzentrums-, Telekommunikations-, Be- triebs- und Wartungsleistungen) kommt neben den oben darge- legten Gewährleistungsregeln für die Initialleistung § 1096 ABGB (analog) zur Anwendung und berechtigt den Auftraggeber zur Minderung des Entgelts für Kalendermonate, in denen die verein- barten oder Fabrikationsfehlergewöhnlich vorausgesetzten Service Levels nicht er- reicht wurden.
1.17.8.1 Für den Fall, dass eine Leistung nur kurzfristig oder ein- malig die geschuldeten Service Levels nicht erreicht hat, kann das monatliche Entgelt um 30% gekürzt werden. Ist dies öfter der Fall, kann es um 60% gekürzt werden. Für Schädenden Fall, dass die durch unsachgemäße Behandlung Leistung gänzlich oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs entstehenfür mehr als drei Tage unbrauchbar war, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs, erlischt der Gewährleistungsanspruchentfällt das monatliche Entgelt zur Gänze.
14.3. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Xxxx 1.17.8.2 Für Fälle, in denen die Nicht-Erreichung des Service-Le- vels dem Auftragnehmer z.B. durch den Hersteller oder eines zuständigen Servicepartners am Einsatzort oder durch Ersatzlieferung. Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten technische Überwachungs- einrichtungen bekannt sein konnte, entfällt die Anzeigepflicht des Käufers. Andere Ansprüche als das genannte Recht auf Mängelbeseitigung werden durch diese Gewährleistung nicht begründet. Für Schäden aufgrund verspäteter oder unzureichender Mängelbeseitigung herstellerseits haften wir nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitAuftraggebers gemäß § 1097 ABGB.
14.4. Gewährleistungsansprüche können nur für Geräte geltend gemacht werden, welche vom Kunden bzw. nicht autorisierten dritten Personen nicht repariert wurden. Wir übernehmen nur für Original-Teile die Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch muss innerhalb der Gewährleistungszeit bei uns oder dem zuständigen Servicepartner unter Vorlage des Kaufbeleges geltend gemacht werden.
14.5. Zusätzliche Garantien und deren Bedingungen sind in den jeweiligen Produkthandbüchern angegeben und geregelt und werden auf Anfrage ausgehändigt.
14.6. Der Hersteller weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass auch bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen etwaige Folge-, Mängelbeseitigungs-, sowie Neben- und Reinigungskosten nicht durch den Hersteller, oder dessen Service Partner getragen werden. Eine weitere Haftung wird nicht übernommen.
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Samples: Cloud Services Agreement
Gewährleistung und Garantie. 14.1. Mit 1.19.1 Der Auftragnehmer leistet uneingeschränkte Gewähr da- für, dass seine Leistungen die im Vertrag bedungenen und sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Annahme der Lieferung Technik entsprechen; er leis- tet auch Gewähr für die Einhaltung aller für die Leistungserbrin- gung einschlägigen, in Österreich geltenden allgemeinen und be- sonderen Normen oder Abnahme der Installation, je nach dem was zuerst eintritt, bestätigen Sie, als Käufer, die ordnungsgemäße Übernahme der Ware mängelfrei und ohne äußere Schädenvon Gleichwertigem.
14.21.19.2 Die Gewährleistung des Auftragnehmers wird auch nicht dadurch eingeschränkt, dass sich der Auftraggeber die Überwa- chung der Ausführung (1.2.1.1) vorbehalten oder dass er allfäl- lige Ausführungsunterlagen beigestellt oder freigegeben hat (1.3.2).
1.19.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag nach Unterzeichnung der über die Übernahme auf- genommenen Niederschrift (1.18.2) zu laufen. Bietet der Auftrag- nehmer eine längere Gewährleistungsfrist an, so ist diese maß- geblich.
1.19.4 Es bleibt dem Ermessen des Auftraggebers vorbehalten, ob er zunächst Verbesserung, Austausch der Sache, Preismin- derung oder – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Man- gel handelt – Wandlung verlangt. Fordert er Verbesserung, so hat der Auftragnehmer während der Gewährleistungsfrist auftre- tende Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu be- heben. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers mangelhafte Teile der Leistung unverzüglich auf seine Gefahr und Kosten gegen mängelfreie auszutauschen. Der Auftraggeber ist in dringenden Fällen auch berechtigt, nach Verständigung des Auftragnehmers Mängel selbst ohne Setzung einer Nachfrist auf Kosten des Auftragnehmers zu beheben oder durch Dritte behe- ben zu lassen, ohne dass damit seine Ansprüche wegen dieser Mängel beeinträchtigt werden würden; ist Gefahr im Verzug, so kann der Auftraggeber selbst ohne Verständigung des Auftrag- nehmers auf diese Weise vorgehen.
1.19.5 Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber während der Gewährleistungsfrist ausdrücklich die Mängelfreiheit der ge- samten Leistung.
1.19.6 Die Kosten der vom Auftraggeber mit der Überwachung von Mängelbehebungen betrauten Sachverständigen trägt der Auftragnehmer.
1.19.7 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbe- stimmungen. Der Auftragnehmer verzichtet jedoch bei jeder Art von Mängeln (insbesondere bei offenen und verdeckten Män- geln) unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Erkennbarkeit auf den Ein- wand der verspäteten Mängelrüge. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Material- oder Fabrikationsfehler. Für SchädenMängelrüge ist jedenfalls rechtzeitig, die durch unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs entstehen, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
14.3. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Xxxx durch den Hersteller oder eines zuständigen Servicepartners am Einsatzort oder durch Ersatzlieferung. Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Andere Ansprüche als das genannte Recht auf Mängelbeseitigung werden durch diese Gewährleistung nicht begründet. Für Schäden aufgrund verspäteter oder unzureichender Mängelbeseitigung herstellerseits haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.4. Gewährleistungsansprüche können nur für Geräte geltend gemacht werden, welche vom Kunden bzw. nicht autorisierten dritten Personen nicht repariert wurden. Wir übernehmen nur für Original-Teile die Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch muss wenn sie innerhalb der Gewährleistungszeit bei uns oder dem zuständigen Servicepartner unter Vorlage des Kaufbeleges geltend gemacht werdenGewährleistungsfrist erhoben wird. Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf Gewährleistungsan- sprüche.
14.5. Zusätzliche Garantien und deren Bedingungen sind in den jeweiligen Produkthandbüchern angegeben und geregelt und werden auf Anfrage ausgehändigt.
14.6. Der Hersteller weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass auch bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen etwaige Folge-, Mängelbeseitigungs-, sowie Neben- und Reinigungskosten nicht durch den Hersteller, oder dessen Service Partner getragen werden. Eine weitere Haftung wird nicht übernommen.
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Samples: Services Agreements
Gewährleistung und Garantie. 14.1. Mit 1.19.1 Der Auftragnehmer leistet uneingeschränkte Gewähr da- für, dass seine Leistungen die im Vertrag bedungenen und sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Annahme der Lieferung Technik entsprechen; er leis- tet auch Gewähr für die Einhaltung aller für die Leistungserbrin- gung einschlägigen, in Österreich geltenden allgemeinen und be- sonderen Normen oder Abnahme der Installation, je nach dem was zuerst eintritt, bestätigen Sie, als Käufer, die ordnungsgemäße Übernahme der Ware mängelfrei und ohne äußere Schädenvon Gleichwertigem.
14.21.19.2 Die Gewährleistung des Auftragnehmers wird auch nicht dadurch eingeschränkt, dass sich der Auftraggeber die Überwa- chung der Ausführung (1.2.1.1) vorbehalten oder dass er allfällige Ausführungsunterlagen beigestellt oder freigegeben hat (1.3.2).
1.19.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag nach Unterzeichnung der über die Übernahme auf- genommenen Niederschrift (1.18.2) zu laufen. Bietet der Auftrag- nehmer eine längere Gewährleistungsfrist an, so ist diese maß- geblich.
1.19.4 Während der Gewährleistungsfrist ist das Wartungsentgelt Bestandteil des einmaligen Pauschalentgelts.
1.19.5 Es bleibt dem Ermessen des Auftraggebers vorbehalten, ob er zunächst Verbesserung, Austausch der Sache, Preismin- derung oder – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Man- gel handelt – Wandlung verlangt. Fordert er Verbesserung, so hat der Auftragnehmer während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu beheben. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers mangel- hafte Teile der Leistung unverzüglich auf seine Gefahr und Kos- ten gegen mängelfreie auszutauschen und IT-Komponenten bzw. IT-Systeme wieder in einen betriebsbereiten Zustand zu verset- zen. Der Auftraggeber ist in dringenden Fällen auch berechtigt, nach Verständigung des Auftragnehmers Mängel selbst ohne Setzung einer Nachfrist auf Kosten des Auftragnehmers zu behe- ben oder durch Dritte beheben zu lassen, ohne dass damit seine Ansprüche wegen dieser Mängel beeinträchtigt werden würden; ist Gefahr im Verzug, so kann der Auftraggeber selbst ohne Ver- ständigung des Auftragnehmers auf diese Weise vorgehen.
1.19.6 Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber während der Gewährleistungsfrist ausdrücklich die Mängelfreiheit der ge- samten Leistung.
1.19.7 Die angemessenen Kosten der vom Auftraggeber mit der Überwachung von Mängelbehebungen betrauten Sachverständi- gen trägt der Auftragnehmer.
1.19.8 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbe- stimmungen. Der Auftragnehmer verzichtet jedoch bei jeder Art von Mängeln (insbesondere bei offenen und verdeckten Män- geln) unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Erkennbarkeit auf den Ein- wand der verspäteten Mängelrüge. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich Mängelrüge ist jedenfalls rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Gewährleistungsfrist erhoben wird. Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf Material- Gewährleistungsan- sprüche.
1.19.9 Im Fall von mangelhaften Leistungen aus Dauerschuldver- hältnissen (zB Rechenzentrums-, Telekommunikations-, Be- triebs- und Wartungsleistungen) kommt neben den oben darge- legten Gewährleistungsregeln für die Initialleistung § 1096 ABGB (analog) zur Anwendung und berechtigt den Auftraggeber zur Minderung des Entgelts für Kalendermonate, in denen die verein- barten oder Fabrikationsfehlergewöhnlich vorausgesetzten Service Levels nicht er- reicht wurden.
1.19.9.1 Für den Fall, dass eine Leistung nur kurzfristig oder ein- malig die geschuldeten Service Levels nicht erreicht hat, kann das monatliche Entgelt um 30% gekürzt werden. Ist dies öfter der Fall, kann es um 60% gekürzt werden. Für Schädenden Fall, dass die durch unsachgemäße Behandlung Leis- tung gänzlich oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs entstehenfür mehr als drei Tage unbrauchbar war, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs, erlischt der Gewährleistungsanspruchent- fällt das monatliche Entgelt zur Gänze.
14.3. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Xxxx 1.19.9.2 Für Fälle, in denen die Nicht-Erreichung des Service-Le- vels dem Auftragnehmer z.B. durch den Hersteller oder eines zuständigen Servicepartners am Einsatzort oder durch Ersatzlieferung. Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten technische Überwachungs- einrichtungen bekannt sein konnte, entfällt die Anzeigepflicht des Käufers. Andere Ansprüche als das genannte Recht auf Mängelbeseitigung werden durch diese Gewährleistung nicht begründet. Für Schäden aufgrund verspäteter oder unzureichender Mängelbeseitigung herstellerseits haften wir nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitAuftraggebers gemäß § 1097 ABGB.
14.4. Gewährleistungsansprüche können nur für Geräte geltend gemacht werden, welche vom Kunden bzw. nicht autorisierten dritten Personen nicht repariert wurden. Wir übernehmen nur für Original-Teile die Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch muss innerhalb der Gewährleistungszeit bei uns oder dem zuständigen Servicepartner unter Vorlage des Kaufbeleges geltend gemacht werden.
14.5. Zusätzliche Garantien und deren Bedingungen sind in den jeweiligen Produkthandbüchern angegeben und geregelt und werden auf Anfrage ausgehändigt.
14.6. Der Hersteller weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass auch bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen etwaige Folge-, Mängelbeseitigungs-, sowie Neben- und Reinigungskosten nicht durch den Hersteller, oder dessen Service Partner getragen werden. Eine weitere Haftung wird nicht übernommen.
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Samples: It Services Agreement
Gewährleistung und Garantie. 14.110.1. Mit Der Auftraggeber ist bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalles berechtigt, den Gewährleistungsbehelf (Verbesserung, etwa Hinzufügen von zusätzlichen Teilen oder Systemkomponenten; Austausch [auch gegen andere, dem Vertragsgegenstand zumindest gleichwertige Produkte]; Preisminderung; Vertragsauflösung) zu wählen.
10.2. Die §§ 377 und 378 UGB finden keine Anwendung. Der Auftraggeber ist sohin nicht zur Untersuchung und Mängelrüge verpflichtet.
10.3. Unbeschadet der Annahme dem Auftraggeber gesetzlich zustehenden Ansprüche aus dem Titel der Lieferung oder Abnahme der Installation, je nach dem was zuerst eintritt, bestätigen Sie, als KäuferGewährleistung wird eine Garantie vereinbart, die ordnungsgemäße Übernahme auch Mängel umfasst, die nach Abnahme entstehen. Ab Abnahme garantiert der Ware mängelfrei Auftragnehmer, dass seine und ohne äußere Schädendie durch seine Subunternehmer bzw. Lieferanten erbrachten Lieferungen und/oder (Dienst-)Leistungen die ausdrücklich bedungenen und die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die insbesondere laut Ausschreibungsunterlagen und Angebot vereinbarten Leistungsmerkmale gelten als zugesichert und sind vom Auftragnehmer zu erfüllen. Die Garantieleistungen schließen den unentgeltlichen Austausch mangelhafter Teile sowie die Kostentragung von Arbeitszeit, sowie Fahrt-, Aufenthalts-, Reisekosten und Wegzeiten durch den Auftragnehmer ein. Ist der Auftragnehmer nicht auch Hersteller der angebotenen Vertragsgegenstände, so hat er im Begleitschreiben zum Angebot anzugeben, ob und in welchem Ausmaß auch der Hersteller die Garantie gegenüber dem Auftraggeber übernimmt. Die Garantie beginnt jeweils ab Abnahme des jeweiligen Vertragsgegenstandes zu laufen und läuft mindestens
a) für Sachmängel: 12 Monate und bei Produkten mit kürzerer Haltbarkeit jedenfalls bis zum Mindesthaltbarkeits-/Verfalls- oder Verwendbarkeitsdatum;
b) für mangelhafte Dienstleistungen: jeweils 12 Monate nach Abschluss der Erbringung einer konkreten Dienstleistung;
c) für Rechtsmängel: zeitlich unbegrenzt;
d) für ausdrücklich vereinbarte Leistungsdaten: für die vom Hersteller angegeben Lebensdauer des Produktes.
14.210.4. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Material- Der Auftragnehmer trägt bei allen in Zusammenhang mit seinen Lieferungen und/oder Fabrikationsfehler. Für Schäden(Dienst-)Leistungen auftretenden Mängeln, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintretens des Mangels, die durch unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung Beweislast für das Nicht-Vorliegen von Mängeln, für das Vorliegen nur geringfügiger Mängel sowie dafür, dass die Ursache eines Mangels im Verantwortungsbereich des jeweiligen Handbuchs entstehen, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs, erlischt der GewährleistungsanspruchAuftraggebers liegt.
14.310.5. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Xxxx durch Des Weiteren garantiert der Auftragnehmer, die Lieferung sämtlicher Ersatz- und/oder Verschleißteile sowie produktspezifischer Betriebsmittel und Verbrauchsmaterialien innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren ab dem Tag der Abnahme sowie die Durchführung von Reparaturen für den Hersteller oder eines zuständigen Servicepartners am Einsatzort oder durch Ersatzlieferung. Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Andere Ansprüche als das genannte Recht auf Mängelbeseitigung werden durch diese Gewährleistung nicht begründet. Für Schäden aufgrund verspäteter oder unzureichender Mängelbeseitigung herstellerseits haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitgleichen Zeitraum.
14.410.6. Gewährleistungsansprüche können nur für Geräte geltend gemacht werdenHaftungsausschlüsse ebenso wie Haftungsbeschränkungen des Auftragnehmers, welche vom Kunden bzw. insbesondere aus dem Titel Gewährleistung werden nicht autorisierten dritten Personen nicht repariert wurden. Wir übernehmen nur für Original-Teile die Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch muss innerhalb der Gewährleistungszeit bei uns oder dem zuständigen Servicepartner unter Vorlage des Kaufbeleges geltend gemacht werdenakzeptiert.
14.510.7. Zusätzliche Garantien und deren Bedingungen sind in den jeweiligen Produkthandbüchern angegeben und geregelt und werden Zahlungen des Auftraggebers gelten nicht als Verzicht auf Anfrage ausgehändigtdie Geltendmachung irgendwelcher der oben angeführten Ansprüche.
14.610.8. Der Hersteller weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass auch bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen etwaige Folge-, Mängelbeseitigungs-, sowie Neben- Allfällige über die oben genannten Gewährleistungs- und Reinigungskosten nicht durch den Hersteller, oder dessen Service Partner getragen werden. Eine weitere Haftung wird nicht übernommenGarantieansprüche hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienstleistungs Und Lieferaufträge
Gewährleistung und Garantie. 14.1. Mit 1.17.1 Der Auftragnehmer leistet uneingeschränkte Gewähr da- für, dass seine Leistungen die im Vertrag bedungenen und sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Annahme der Lieferung Technik entspre- chen; er leistet auch Gewähr für die Einhaltung aller für die Leis- tungserbringung einschlägigen, in Österreich geltenden allge- meinen und besonderen Normen oder Abnahme der Installation, je nach dem was zuerst eintritt, bestätigen Sie, als Käufer, die ordnungsgemäße Übernahme der Ware mängelfrei und ohne äußere Schädenvon Gleichwertigem.
14.21.17.2 Die Gewährleistung des Auftragnehmers wird auch nicht dadurch eingeschränkt, dass sich der Auftraggeber die Überwa- chung der Ausführung (1.2.1.1) vorbehalten oder dass er allfäl- lige Ausführungsunterlagen beigestellt oder freigegeben hat (1.3.2).
1.17.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag nach Inbetriebnahme des Cloud Services zu lau- fen. Bietet der Auftragnehmer eine längere Gewährleistungsfrist an, so ist diese maßgeblich.
1.17.4 Es bleibt dem Ermessen des Auftraggebers vorbehalten, ob er zunächst Verbesserung, Preisminderung oder – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt – Wandlung verlangt. Fordert er Verbesserung, so hat der Auftragnehmer während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu beheben.
1.17.5 Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber während der Gewährleistungsfrist ausdrücklich die Mängelfreiheit der ge- samten Leistung.
1.17.6 Die angemessenen Kosten der vom Auftraggeber mit der Überwachung von Mängelbehebungen betrauten Sachverstän- digen trägt der Auftragnehmer.
1.17.7 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbe- stimmungen. Der Auftragnehmer verzichtet jedoch bei jeder Art von Mängeln (insbesondere bei offenen und verdeckten Män- geln) unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Erkennbarkeit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich Mängelrüge ist je- denfalls rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Gewährleistungsfrist erhoben wird. Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf Material- Gewähr- leistungsansprüche.
1.17.8 Im Fall von mangelhaften Leistungen aus Dauerschuld- verhältnissen (zB Rechenzentrums-, Telekommunikations-, Be- triebs- und Wartungsleistungen) kommt neben den oben darge- legten Gewährleistungsregeln für die Initialleistung § 1096 ABGB (analog) zur Anwendung und berechtigt den Auftragge- ber zur Minderung des Entgelts für Kalendermonate, in denen die vereinbarten oder Fabrikationsfehlergewöhnlich vorausgesetzten Service Le- vels nicht erreicht wurden.
1.17.8.1 Für den Fall, dass eine Leistung nur kurzfristig oder einmalig die geschuldeten Service Levels nicht erreicht hat, kann das monatliche Entgelt um 30% gekürzt werden. Ist dies öfter der Fall, kann es um 60% gekürzt werden. Für Schädenden Fall, dass die durch unsachgemäße Behandlung Leistung gänzlich oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs entstehenfür mehr als drei Tage un- brauchbar war, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs, erlischt der Gewährleistungsanspruchentfällt das monatliche Entgelt zur Gänze.
14.3. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Xxxx 1.17.8.2 Für Fälle, in denen die Nicht-Erreichung des Service- Levels dem Auftragnehmer z.B. durch den Hersteller oder eines zuständigen Servicepartners am Einsatzort oder durch Ersatzlieferung. Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten technische Überwa- chungseinrichtungen bekannt sein konnte, entfällt die Anzeige- pflicht des Käufers. Andere Ansprüche als das genannte Recht auf Mängelbeseitigung werden durch diese Gewährleistung nicht begründet. Für Schäden aufgrund verspäteter oder unzureichender Mängelbeseitigung herstellerseits haften wir nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitAuftraggebers gemäß § 1097 ABGB.
14.4. Gewährleistungsansprüche können nur für Geräte geltend gemacht werden, welche vom Kunden bzw. nicht autorisierten dritten Personen nicht repariert wurden. Wir übernehmen nur für Original-Teile die Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch muss innerhalb der Gewährleistungszeit bei uns oder dem zuständigen Servicepartner unter Vorlage des Kaufbeleges geltend gemacht werden.
14.5. Zusätzliche Garantien und deren Bedingungen sind in den jeweiligen Produkthandbüchern angegeben und geregelt und werden auf Anfrage ausgehändigt.
14.6. Der Hersteller weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass auch bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen etwaige Folge-, Mängelbeseitigungs-, sowie Neben- und Reinigungskosten nicht durch den Hersteller, oder dessen Service Partner getragen werden. Eine weitere Haftung wird nicht übernommen.
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Samples: Cloud Services Agreement
Gewährleistung und Garantie. 14.1Von Stepp angegebene technische Daten, Spezifikationen und/oder Leistungsangaben sind dann keine Beschaf- fenheitsangaben, wenn diese in öffentlichen Äußerungen und insbesondere in Werbemitteln angegeben wurden. Mit Die Funktionalität der Annahme lizenzierten Software richtet sich nach der Beschreibung, die sich im Vertrag über den Er- werb der jeweiligen Maschine findet. Mangelhaft ist die Software, soweit sie einen Fehler aufweist, der die be- stimmungsgemäße Benutzung der Software unerheblich beeinträchtigt. Sofern die -durch den Lizenznehmer- nicht veränderte Software einen Mangel aufweist, sind die Ansprüche des Lizenznehmers nach Xxxx der Stepp auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Software (Nacherfüllung) beschränkt. Sofern die lizenzierte Software durch den Lizenznehmer verändert wurde, gilt der in Ziff. 3 dieser Lizenzbedingungen getroffene Haftungsausschluss. Stepp behält sich vor, nach Meldung des Mangels durch den Lizenznehmer, zunächst eine Fernwartung nebst Ferndiagnose durchzuführen. Hierbei ist es Stepp gestattet, die lizenzierte Software im Rahmen der Fernwartung zu verändern oder Abnahme neu aufzuspielen. Die Verjährungsfrist für etwaige Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Installation, je Überlassung der Software an den Lizenznehmer bzw. seinen Empfangs- bevollmächtigten. Bei der Feststellung etwaiger Mängel hat eine unverzügliche schriftliche Mängelanzeige ggü. Stepp zu erfolgen. Der Nachweis des Mangels obliegt dem Lizenznehmer. Zur Mängelbeseitigung hat der Lizenznehmer Xxxxx die nach dem was zuerst eintrittbilligen Ermessen der Stepp erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert der Lizenznehmer diese, bestätigen Sieso ist Xxxxx von der Mängelbeseitigung be- freit. Weitergehende Ansprüche des Lizenznehmers, als Käuferinsbesondere wegen Folgeschäden sind grundsätzlich ausge- schlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, die ordnungsgemäße Übernahme grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Ware mängelfrei und ohne äußere SchädenStepp sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Lizenzneh- mers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Im Zusammenhang mit der lizenzierten Software wird eine Garantie seitens Stepp ausdrücklich nicht erklärt.
14.2. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Material- oder Fabrikationsfehler. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs entstehen, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
14.3. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Xxxx durch den Hersteller oder eines zuständigen Servicepartners am Einsatzort oder durch Ersatzlieferung. Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Andere Ansprüche als das genannte Recht auf Mängelbeseitigung werden durch diese Gewährleistung nicht begründet. Für Schäden aufgrund verspäteter oder unzureichender Mängelbeseitigung herstellerseits haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.4. Gewährleistungsansprüche können nur für Geräte geltend gemacht werden, welche vom Kunden bzw. nicht autorisierten dritten Personen nicht repariert wurden. Wir übernehmen nur für Original-Teile die Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch muss innerhalb der Gewährleistungszeit bei uns oder dem zuständigen Servicepartner unter Vorlage des Kaufbeleges geltend gemacht werden.
14.5. Zusätzliche Garantien und deren Bedingungen sind in den jeweiligen Produkthandbüchern angegeben und geregelt und werden auf Anfrage ausgehändigt.
14.6. Der Hersteller weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass auch bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen etwaige Folge-, Mängelbeseitigungs-, sowie Neben- und Reinigungskosten nicht durch den Hersteller, oder dessen Service Partner getragen werden. Eine weitere Haftung wird nicht übernommen.
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Samples: Software License Agreement
Gewährleistung und Garantie. 14.11. Mit Der Lieferant übernimmt für seine Lieferungen und Leistungen eine Garantie von 2 Jahren ab Gefahrübergang dafür, dass seine Lieferungen und Leistungen während der Annahme Laufzeit der Lieferung Garantie:
a) frei von Mängeln jeglicher Art sind,
b) zu dem vorgesehenen oder Abnahme vereinbarten Zweck voll umfänglich geeignet sind und
c) die vertraglich vereinbarten bzw. zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Hat der InstallationLieferant von sich aus eine längere bzw. weitergehende Garantie vorgesehen oder angeboten, je so gilt diese vom Lieferanten vorgesehene bzw. angebotene Garantie. Rückgriffsansprüche von der OMS GmbH gegen den Lieferanten wegen Sachmängelansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt. Die Firma OMS GmbH kann sie auch dann geltend machen, wenn der Endkunde nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist. Der Lieferant stellt die OMS GmbH von allen Ansprüchen der OMS GmbH- Kunden in Bezug auf Gewährleistung frei. Bei Rechtsmängeln stellt der Lieferant die OMS GmbH außerdem von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei. Hinsichtlich Rechtsmängel gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
2. Bei einem Eintreten eines Garantiefalles ist die OMS GmbH in jedem Fall berechtigt, nach eigener Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rücktritt vom Vertrag, Nachbesserung oder mangelfreie Ersatzlieferung einschließlich Ersatz der Ein- und Ausbaukosten zu verlangen. Unberührt bleiben davon die Rechte und Ansprüche von der OMS GmbH aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung etc. Erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so wird die oben genannte Garantiefrist bezüglich des gesamten Liefergegenstandes um die Zahl der Tage vermehrt, an denen die Anlage oder das Gerät mehr als 12 Stunden nicht genutzt werden kann. Der Lieferant stellt die OMS GmbH von allen etwaigen Ansprüchen aus dem was zuerst eintrittGesetz über die Haftung fehlerhafter Produkte oder von vergleichbaren außervertraglichen Ansprüchen frei, bestätigen Siesoweit er nicht nachweist, als Käuferdass er keine der Ursachen für den Produkt- bzw. Instruktionsfehler gesetzt hat.
3. Erfolgen Rückruf- oder Serviceaktionen aufgrund von Problemen an den Liefergegenständen des Lieferanten, so trägt der Lieferant alle aufgrund der Rückruf- oder Serviceaktionen entstehenden Kosten, soweit die Probleme von Lieferanten zu vertreten sind. Dies gilt auch für Kosten, die ordnungsgemäße Übernahme der Ware mängelfrei und ohne äußere SchädenOMS GmbH von seinen Kunden in Rechnung gestellt werden.
14.24. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich In dringenden Fällen ist die OMS GmbH berechtigt, Mängel an einem Liefergegenstand auf Material- Kosten des Lieferanten auszubessern oder Fabrikationsfehlerausbessern zu lassen oder von dritter Seite Ersatz zu beschaffen, wenn der Lieferant nicht innerhalb einer angemessenen Frist in der Lage ist eine mängelfreie Nachlieferung beizubringen. Für Schäden, Ist der Lieferant nicht in der Lage in angemessener Frist zu nachzuliefern ist die durch unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs entstehen, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
14.3. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Xxxx durch den Hersteller oder eines zuständigen Servicepartners am Einsatzort oder durch Ersatzlieferung. Versand- und Transportkosten gehen OMS GmbH berechtigt einen entsprechenden Deckungskauf zu Lasten des Käufers. Andere Ansprüche als das genannte Recht auf Mängelbeseitigung werden durch diese Gewährleistung nicht begründet. Für Schäden aufgrund verspäteter oder unzureichender Mängelbeseitigung herstellerseits haften wir nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitLieferanten vorzunehmen.
14.45. Gewährleistungsansprüche können nur für Geräte geltend gemacht werdenDie Bestellungen von der Firma OMS GmbH ergehen in der Annahme, welche vom Kunden dass der Lieferant zur Abdeckung des eventuellen Produkthaftpflichtrisikos über den Rahmen seiner normalen Betriebshaftpflichtversicherung hinaus das Produktrisiko versichert hat. Der OMS GmbH sind auf Verlangen entsprechende Versicherungspolicen nachzuweisen.
6. Wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die der OMS GmbH gegen den Lieferanten zustehen, ist die OMS GmbH zur Aufrechnung bzw. nicht autorisierten dritten Personen nicht repariert wurden. Wir übernehmen nur für Original-Teile die Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch muss innerhalb der Gewährleistungszeit bei uns oder dem zuständigen Servicepartner unter Vorlage des Kaufbeleges geltend gemacht werdenzur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten befugt.
14.5. Zusätzliche Garantien und deren Bedingungen sind in den jeweiligen Produkthandbüchern angegeben und geregelt und werden auf Anfrage ausgehändigt.
14.6. Der Hersteller weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass auch bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen etwaige Folge-, Mängelbeseitigungs-, sowie Neben- und Reinigungskosten nicht durch den Hersteller, oder dessen Service Partner getragen werden. Eine weitere Haftung wird nicht übernommen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 14.1. 1.8.1 Mit der Annahme der Lieferung oder Abnahme der Installation, je nach Endabnahme beginnen die Gewährleistungsfrist und die Frist einer allenfalls mit dem was zuerst eintritt, bestätigen Sie, als Käufer, die ordnungsgemäße Übernahme der Ware mängelfrei und ohne äußere SchädenAN vereinbarten Garantie zu laufen.
14.21.8.2 Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der Gewährleistung verlängert sich mit außergerichtlicher Geltendmachung binnen offener Frist für die geltend gemachten Mängel einmalig um ein Jahr.
1.8.3 Mängelbehebungsarbeiten des AN unterbrechen sämtliche Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus den betreffenden Mängeln (insbesondere Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz).
1.8.4 Wird durch einen Mangel der vertragsgemäße Gebrauch der Hardware verhindert, verlängert die Geltendmachung dieses Mangels die Fristen auch für die anderen Teile der Hardware um die Zeit der Verhinderung.
1.8.5 Den AG trifft keine Pflicht oder Obliegenheit zur Mängelrüge; §§ 377, 381 HGB werden ausgeschlossen. Rügt der AG dennoch einen Mangel binnen zwei Jahren nach Endabnahme, wird vermutet, dass der gerügte Mangel im Zeitpunkt der Übernahme bereits vorhanden war.
1.8.6 Ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung eines Mangels durch den AG dessen endgültige Behebung vorübergehend nicht möglich oder dem AG, insbesondere aus Rücksicht auf dessen laufenden Geschäftsbetrieb, nicht zumutbar, kann der AG eine behelfsmäßige Behebung durch den AN verlangen, der zum geeigneten Zeitpunkt die endgültige folgen muss.
1.8.7 Bei Gefahr im Verzug ist der AG auch ohne vorherige Mitteilung an den AN berechtigt, Mängel – allenfalls auch vorerst bloß behelfsmäßig – im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des AN selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen.
1.8.8 Ein Mangel ist jedenfalls dann nicht bloß geringfügig, wenn eine bedungene Eigenschaft fehlt oder der Mangel den Geschäftsbetrieb des AG beeinträchtigt.
1.8.9 Der AN gibt eine Garantie eines Herstellers der Hardware an den AG weiter. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Material- oder FabrikationsfehlerErklärungen auch zum Umfang der Garantie sowie zu deren Geltendmachung liefert der AN zusammen mit der Hardware. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs entstehen, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs, erlischt Garantieansprüche kann der Gewährleistungsanspruch.
14.3. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Xxxx durch den AG direkt beim Hersteller oder eines zuständigen Servicepartners am Einsatzort oder durch Ersatzlieferung. Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Andere Ansprüche als das genannte Recht auf Mängelbeseitigung werden durch diese Gewährleistung nicht begründet. Für Schäden aufgrund verspäteter oder unzureichender Mängelbeseitigung herstellerseits haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitüber den AN geltend machen.
14.4. Gewährleistungsansprüche können nur für Geräte geltend gemacht werden, welche vom Kunden bzw. nicht autorisierten dritten Personen nicht repariert wurden. Wir übernehmen nur für Original-Teile die Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch muss innerhalb der Gewährleistungszeit bei uns oder dem zuständigen Servicepartner unter Vorlage des Kaufbeleges geltend gemacht werden.
14.5. Zusätzliche Garantien und deren Bedingungen sind in den jeweiligen Produkthandbüchern angegeben und geregelt und werden auf Anfrage ausgehändigt.
14.6. Der Hersteller weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass auch bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen etwaige Folge-, Mängelbeseitigungs-, sowie Neben- und Reinigungskosten nicht durch den Hersteller, oder dessen Service Partner getragen werden. Eine weitere Haftung wird nicht übernommen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 14.18.1. Mit Gewährleistung wird von innoHD ausschließlich für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften seiner Produkte/Gewerke und für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften geleistet, nicht jedoch für die Eignung des Gewerks/Produkts für bestimmte Zwecke des Kunden.
8.2. Schäden und Mängel hat der Annahme Kunde unverzüglich bei Erhalt der Lieferung Waren oder Abnahme nach Hervorkommen des Mangels beim Transportunternehmen und bei innoHD, spätestens binnen 5 Werktagen, schriftlich zu rügen und alle erforderlichen Daten und Dokumentationen bereitzustellen. Verabsäumt der InstallationKunde die Mängel binnen dieser Frist anzuzeigen, je nach verwirken sämtliche mit diesem Mangel in Verbindung stehende Ansprüche gem. §377 UGB.
8.3. Die Gewährleistung oder Garantie endet für sämtliche Leistungsbestandteile in dem was zuerst eintrittZeitpunkt, bestätigen Siein dem diese Reparaturen oder Eingriffen Dritter ausgesetzt waren oder der Kunde ohne Zustimmung von innoHD eigenmächtig Veränderungen an der Vertragsleistung vornimmt. Von der Gewährleistung ausgenommen sind gebrauchte Produkte, als Käufervon innoHD programmierte Software, Verschleißteile und Zubehör, insbesondere Datenträger, sowie vom Kunden beigestellte Teile.
8.4. innoHD leistet keine Gewähr dafür, dass die ordnungsgemäße Übernahme Vertragsleistung mangelfrei in der Ware mängelfrei Software- Gerätelandschaft sowie in der baulichen und ohne äußere infrastrukturellen Umgebung des Kunden funktioniert und sämtliche Schnittstellen bedient. Bauen die vom Kunden ausgewählten Softwareprodukte auf Opensource- oder Drittsoftware auf, ist innoHD nicht für die Lizensierung, deren Pflege oder Weiterentwicklung verantwortlich. innoHD wird auf die möglichen Folgen hinweisen, haftet aber keinesfalls für daraus resultierenden Einschränkungen, Fehlfunktionen oder Schäden.
14.28.5. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich Fehlfunktionen bei Softwareprodukten stellen nur einen Mangel dar, wenn diese reproduzierbare und dokumentierbare Abweichungen von den im Vertrag zugrunde gelegten Eigenschaften und Funktionsweisen darstellen. innoHD haftet nicht für Softwaremängel. Im Falle von Softwaremängel tritt innoHD sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller an den Kunden ab.
8.6. Ist innoHD zur Mängelbehebung verpflichtet, steht innoHD nach eigener Xxxx frei, Verbesserung, Ersatzlieferung oder angemessene Preisminderung vorzunehmen. Von innoHD durchgeführte Mängelbehebungsmaßnahmen führen zu keiner Verlängerung der Gewährleistungsfrist.
8.7. Zur Behebung etwaiger Mängel hat der Kunde innoHD umfassend zu unterstützen. Dies beinhaltet insbesondere die Ermöglichung des uneingeschränkten Zugangs zu mangelhaften Waren und Vertragsleistungen, sowie die kostenlose Zurverfügungstellung der System- und Softwarelandschaft zu Testzwecken zu üblichen Geschäftszeiten von innoHD. Derartige Tests werden von innoHD nur im Bedarfsfall und im zur Behebung notwendigen Ausmaß durchgeführt.
8.8. Bestehende Funktionen von Software und Programmen können durch die Vertragsleistung von innoHD eingeschränkt werden. innoHD übernimmt keine Haftung für die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit bestehender Systeme des Kunden.
8.9. Behindern Umstände auf Material- oder FabrikationsfehlerSeiten des Kunden die Mängelbehebung und beseitigt der Kunde diese Verhinderungsgründe nicht binnen einer angemessenen Frist, verwirken sämtliche mit dem Mangel zusammenhängende Ansprüche. Für SchädenUmstände, welche eine Mängelbehebung durch innoHD verhindern sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, die durch unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs entstehen, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
14.3. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Xxxx durch den Hersteller oder eines zuständigen Servicepartners am Einsatzort oder durch Ersatzlieferung. Versand- und Transportkosten gehen Zugangsverweigerung zur mangelhaften Vertragsleistung zu Lasten des Käufers. Andere Ansprüche als das genannte Recht auf Mängelbeseitigung werden durch diese Gewährleistung nicht begründet. Für Schäden aufgrund verspäteter oder unzureichender Mängelbeseitigung herstellerseits haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.4. Gewährleistungsansprüche können nur für Geräte geltend gemacht werden, welche vom Kunden üblichen Geschäfts- bzw. Tageszeiten oder, wenn im System des Kunden ein Fehler nicht autorisierten dritten Personen behoben wird, der nicht repariert wurden. Wir übernehmen nur für Original-Teile die Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch muss innerhalb der Gewährleistungszeit bei uns oder dem zuständigen Servicepartner unter Vorlage des Kaufbeleges geltend gemacht werdenvon innoHD verschuldet ist und eine ordnungsgemäße Mängelbehebung verhindert.
14.5. Zusätzliche Garantien und deren Bedingungen sind in den jeweiligen Produkthandbüchern angegeben und geregelt und werden auf Anfrage ausgehändigt.
14.6. Der Hersteller weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass auch bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen etwaige Folge-, Mängelbeseitigungs-, sowie Neben- und Reinigungskosten nicht durch den Hersteller, oder dessen Service Partner getragen werden. Eine weitere Haftung wird nicht übernommen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Liefer Und Dienstleistungsbedingungen
Gewährleistung und Garantie. 14.18.1. Mit Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass der Annahme Liefergegenstand bzw. die zu erbringende Leistung die gewöhnlich vorausgesetzten (state-of-the-art) sowie die vereinbarten, insbesondere in der Lieferung oder Abnahme Bestellung angegebenen, Eigenschaften hat und dass der InstallationLeistungsgegenstand in allen Punkten einer etwa gegebenen Probe, je nach dem was zuerst eintritt, bestätigen Sie, als Käufer, die ordnungsgemäße Übernahme der Ware mängelfrei und ohne äußere Schäden.
14.2einem Muster sowie jeglicher Beschreibung entspricht sowie frei von Rechten Dritter ist. Die Gewährleistung umfasst nicht nur Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. des Vertragsabschlusses bestanden haben.
8.2. Der Leistungsgegenstand hat ferner den insbesondere in Prospekten und Produktbeschreibungen etc. gemachte öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers und des Herstellers zu entsprechen. Der Auftragnehmer leistet ferner Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den geltenden gesetzlichen und verwaltungsbehördlichen Bestimmungen, den jeweils gültigen sicherheitstechnischen Anforderungen und insbesondere den Arbeitnehmerschutz- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Die Gewährleistung des Auftragnehmers erstreckt sich ausschließlich auch auf Material- von Sublieferanten hergestellte Teile.
8.3. Entspricht der Leistungsgegenstand nicht den vom Auftragnehmer zugesagten Eigenschaften, hat paysafecard die Xxxx zwischen der Beseitigung des Mangels, der Lieferung einer mangelfreien Ware, der Minderung des Entgelts auf einen angemessenen Betrag, Ersatzvornahme durch einen Dritten sowie Wandlung des Vertrages; in allen Fällen ist eine außergerichtliche Erklärung seitens paysafecard ausreichend.
8.4. Das Recht auf Preisminderung, Ersatzvornahme oder FabrikationsfehlerWandlung besteht ferner dann, wenn paysafecard die Verbesserung verlangt hat, der Auftragnehmer diese jedoch verweigert, innerhalb angemessener Frist nicht erbringt, der Versuch einer Verbesserung fehlgeschlagen oder für paysafecard weitere Maßnahmen zur Verbesserung aus sonstigen Gründen unzumutbar sind.
8.5. Für Alle Kosten der Verbesserung bzw. Ersatzvornahme, insbesondere Arbeits- und Materialkosten aus jeglicher Art von Transport, trägt der Auftragnehmer. Grundsätzlich bleiben die aufgrund der Gewährleistung/Garantie beanstandeten Teile bis zum Ersatz in der Verfügungsgewalt von paysafecard und werden erst durch den Ersatz mängelfreier Teile bzw. Waren an den Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgeben. Wird der mit Mängeln behaftete Leistungsgegenstand im Zuge der Verbesserung zum Auftragnehmer oder einem von diesem bestimmten Dritten transportiert, trägt der Auftragnehmer die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bis zur neuerlichen Übergabe an paysafecard.
8.6. Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen beträgt 2 (zwei) Jahre, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
8.7. Ungeachtet der sonstigen Gewährleistungsansprüche hat paysafecard in dringenden Fällen das Wahlrecht, auf Kosten des Auftragnehmers selbst oder durch Dritte nachzubessern oder Ersatz zu beschaffen, ohne dies vorher dem Auftragnehmer anzeigen zu müssen. Im Falle von Austausch oder Nachbesserung beginnt die volle Gewährleistungsfrist im Anschluss daran neu zu laufen.
8.8. Mängelrügen irgendwelcher Art sind von paysafecard rechtzeitig erhoben, wenn paysafecard den Mangel rügt, sobald er im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entdeckt worden ist. Die Mängelrügepflicht gemäß UGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.9. Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer der paysafecard für alle von ihm verursachten Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs entstehen, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
14.3. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Xxxx durch den Hersteller oder eines zuständigen Servicepartners am Einsatzort oder durch Ersatzlieferung. Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Andere Ansprüche als das genannte Recht auf Mängelbeseitigung werden durch diese Gewährleistung nicht begründet. Für Schäden aufgrund verspäteter oder unzureichender Mängelbeseitigung herstellerseits haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.4. Gewährleistungsansprüche können nur insbesondere auch für Geräte geltend gemacht werden, welche vom Kunden bzw. nicht autorisierten dritten Personen nicht repariert wurden. Wir übernehmen nur für Original-Teile die Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch muss innerhalb der Gewährleistungszeit bei uns oder dem zuständigen Servicepartner unter Vorlage des Kaufbeleges geltend gemacht werden.
14.5. Zusätzliche Garantien und deren Bedingungen sind in den jeweiligen Produkthandbüchern angegeben und geregelt und werden auf Anfrage ausgehändigt.
14.6. Der Hersteller weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass auch bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen etwaige Folge-, Mängelbeseitigungs-, sowie Neben- und Reinigungskosten nicht durch den Hersteller, oder dessen Service Partner getragen werden. Eine weitere Haftung wird nicht übernommen.alle
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Garantie. 14.1. Mit 1.10.1 Der Auftragnehmer leistet uneingeschränkte Gewähr da- für, dass seine Leistungen die im Vertrag bedungenen und sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Annahme der Lieferung Technik entsprechen; er leis- tet auch Gewähr für die Einhaltung aller für die Leistungserbrin- gung einschlägigen, in Österreich geltenden allgemeinen und be- sonderen Normen oder Abnahme der Installation, je nach dem was zuerst eintritt, bestätigen Sie, als Käufer, die ordnungsgemäße Übernahme der Ware mängelfrei und ohne äußere Schädenvon Gleichwertigem.
14.21.10.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre ab dem Gefahrenübergang (1.9). Bietet der Auftrag- nehmer eine längere Gewährleistungsfrist an, so ist diese maß- geblich. Bei Qualitätsmängeln beginnt die Frist nicht vor der qua- litativen Übernahme (1.3.6) zu laufen.
1.10.3 Es bleibt dem Ermessen des Auftraggebers vorbehalten, ob er zunächst Verbesserung, Austausch der Sache, Preismin- derung oder – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Man- gel handelt – Wandlung verlangt. Fordert er Verbesserung, so hat der Auftragnehmer während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich zu beheben. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers man- gelhafte Teile der Leistung unverzüglich auf seine Gefahr und Kosten gegen mängelfreie auszutauschen. Der Auftraggeber ist in dringenden Fällen auch berechtigt, nach Verständigung des Auftragnehmers Mängel selbst ohne Setzung einer Nachfrist auf Kosten des Auftragnehmers zu beheben oder durch Dritte behe- ben zu lassen, ohne dass damit seine Ansprüche wegen dieser Mängel beeinträchtigt werden würden; ist Gefahr im Verzug, so kann der Auftraggeber selbst ohne Verständigung des Auftrag- nehmers auf diese Weise vorgehen.
1.10.4 Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber während der Gewährleistungsfrist ausdrücklich die Mängelfreiheit der ge- samten Leistung.
1.10.5 Die Kosten der vom Auftraggeber mit der Überwachung von Mängelbehebungen betrauten Sachverständigen trägt der Auftragnehmer.
1.10.6 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbe- stimmungen. Der Auftragnehmer verzichtet jedoch bei jeder Art von Mängeln (insbesondere bei offenen und verdeckten Män- geln) unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Erkennbarkeit auf den Ein- wand der verspäteten Mängelrüge. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Material- oder Fabrikationsfehler. Für SchädenMängelrüge ist jedenfalls rechtzeitig, die durch unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs entstehen, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung des jeweiligen Handbuchs, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
14.3. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Xxxx durch den Hersteller oder eines zuständigen Servicepartners am Einsatzort oder durch Ersatzlieferung. Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Andere Ansprüche als das genannte Recht auf Mängelbeseitigung werden durch diese Gewährleistung nicht begründet. Für Schäden aufgrund verspäteter oder unzureichender Mängelbeseitigung herstellerseits haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.4. Gewährleistungsansprüche können nur für Geräte geltend gemacht werden, welche vom Kunden bzw. nicht autorisierten dritten Personen nicht repariert wurden. Wir übernehmen nur für Original-Teile die Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch muss wenn sie innerhalb der Gewährleistungszeit bei uns oder dem zuständigen Servicepartner unter Vorlage des Kaufbeleges geltend gemacht werdenGewährleistungsfrist erhoben wird. Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf Gewährleistungsan- sprüche.
14.5. Zusätzliche Garantien und deren Bedingungen sind in den jeweiligen Produkthandbüchern angegeben und geregelt und werden auf Anfrage ausgehändigt.
14.6. Der Hersteller weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass auch bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen etwaige Folge-, Mängelbeseitigungs-, sowie Neben- und Reinigungskosten nicht durch den Hersteller, oder dessen Service Partner getragen werden. Eine weitere Haftung wird nicht übernommen.
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Samples: Liefervertrag