Gewährleistung und Haftungsausschluss. Der Käufer muss die Ware im Sinne des § 377 UGB untersuchen und etwaige Rügen innerhalb eines Jahres ab Rechnungsdatum erheben. Rücksendung der Ware darf nur auf Aufforderung des Verkäufers erfolgen. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist, es sei denn, er hat dieser Haftung ausdrücklich zugestimmt. Die Haftung des Verkäufers wird unter folgenden Bedingungen übernommen: - für Defekte der Ware, die auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Käufers zurückgeht, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung; - der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit der Ware, wenn der fällige Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt worden ist; - die Verantwortung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt dem Verkäufer gegenüber der Verantwortung. Diese Gewährleistung erfasst keine Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen. Eine Haftungsfreizeichnung des Verkäufers gilt nicht, wenn eine Mängelursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder wenn sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Der Käufer darf Ersatzgüter verlangen, oder die Reparatur oder einen Preisnachlass, wenn dies im Einzelvertrag entsprechend festgelegt ist. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt und dem Verkäufer mitgeteilt wird, ist der Verkäufer zur kostenfreien Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung berechtigt. Ist der Verkäufer zu Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Fordert der Verkäufer den Käufer in Folge einer Mängelrüge zur Rücksendung der Ware auf, so ist der Käufer verpflichtet, den Begleitschein für Rücksendungen (unter xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx unter der Rubrik „Downloads“ Rücksendeformular abrufbar) auszufüllen und dem Verkäufer vorab zuzuleiten sowie den Transportpapieren beizulegen. Wird der Begleitschein für Rücksendungen nicht an den Verkäufer gesandt und den Transportpapieren beigegeben und sichtbar auf der Ware angebracht und ist in Folge dessen die Zuordnung der zurückgesendeten Ware erschwert oder nicht möglich, entfallen sämtlic...
Gewährleistung und Haftungsausschluss. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsge- setz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig ver- trauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der JVA. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Nach berechtigter Geltendmachung eines Mangels, ist die JVA zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, die auf ein Bedienungsversagen des Kunden zurückzuführen sind.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. Jede Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Produkt (einschliesslich Sachgewährleistung) liegt in der alleinigen Verantwortung des Herstellers und/oder Lieferanten, je nach angebotener Gewährleistung, unter Ausschluss von dbi. Soweit gesetzlich zulässig, tritt dbi dem Kunden alle Rechte ab, die sich aus der für das Produkt geltenden Gewährleistung ergeben. dbi ist somit von jeglicher Haftung und Gewährleistung gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Produkt befreit. dbi übernimmt keine Gewähr für die Installation des Produkts durch den Kunden oder einen Dritten. dbi ist zudem nicht verpflichtet, den Kunden zu unterstützen oder tätig zu werden, es sei denn, ein Servicevertrag wurde zu diesem Zweck abgeschlossen. Die Dauer, der Umfang und die Bedingungen der Gewährleistung können mit dem Produkt, als Anhang zum Kaufvertrag oder auf Verlangen des Kunden mitgeteilt werden. Sie gelten als dem Kunden vollumfänglich bekannt und verstanden. Der Kunde verständigt sich ausschliesslich mit dem Hersteller und/oder Lieferanten bezüglicher aller Angelegenheiten, die sich auf die Gewährleistung beziehen (einschliesslich der Sachgewährleistung), unter Ausschluss von dbi. Wenn ein Servicevertrag die Wartung des Produkts abdeckt, gelten die Bestimmungen dieses Vertrags. Soweit dbi aufgrund der fehlerhaften Nutzung des Produkts durch den Kunden und/oder jede andere Person wegen des Kunden einen Schaden erleidet, einschliesslich gegen dbi gerichtete Ansprüche eines anderen Softwareherstellers, muss der Kunde dbi in vollem Umfang für alle daraus entstehenden Schäden und Kosten entschädigen. Dasselbe gilt gegenüber Dritten, insbesondere einem Subunternehmer von dbi, der durch die Nichteinhaltung der Lizenz- und/oder Produktbedingungen beeinträchtigt wird.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. 1. Beanstandungen betreffend der gelieferten Ware oder des abgelieferten Werkes sind vom Kunden sofort nach Warenempfang bzw. sofort nach Werkablieferung schriftlich bei der Firma anzuzeigen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt.
2. Bei Kaufverträgen bietet die Firma dem Kunden im Falle von nachgewiesenen, rechtzeitig angezeigten Mängeln die Nachbesserung, Preismi nderung oder den gleichwertigen Ersatz der Ware an. Bei nachgewiesen mangelhaften Werkleistungen hat der Kunde einzig das Recht auf Nachbesserung. Weitere Gewährleistungsansprüche als die oben genannten, hat der Kunde keine. Er hat insbesondere keine Ansprüche auf Schaden ersatz, auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags (Wandelung) oder auf Ersatzvornahmen.
3. Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche beträgt für Kaufverträge und bewegliche Werke ein Jahr. Entgegen der gesetzlichen Regelung beginnt die Verjährung für Warenkäufe bereits ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages. Für Werkleistungen beginnt die Verjährung (auch bei unbeweglichen Werken) mit der Werkablieferung.
4. Die Firma wird vom Kunden berechtigt erklärt, wenn notwendig Hilfspersonen beizuziehen. Die Firma lehnt jedoch für deren Tätigkeiten –ausser für richtige Auswahl und Instruktion- jede Haftung ab.
5. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma vor Arbeitsausführung die Lage allfälliger unterirdischer Leitungen genau zu bezeichnen (Informationspflicht). Die Firma übernimmt keine Haftung für Schäden an unterirdischen Leitungen für welche der Kunde die genannte Informationspflicht vernachlässigt hat.
6. Die Firma schliesst jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit im gesetzlichen Rahmen aus. Das gilt insbesondere für direkte Sch äden sowie für indirekte oder Folgeschäden des Kunden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mängelfolgeschäden.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. Der AN leistet dem AG Gewähr dafür, dass das Softwareprodukt die vom AN im Benutzerhandbuch und in der Produktbeschreibung abschließend angeführten Eigenschaften und Funktionen aufweist, von betriebsbehindernden Mängeln frei ist und unter den vomAN schriftlich bestätigten Systemvoraussetzungen lauffähig ist. Der AN übernimmt keine Gewährleistung für Fehler und Mängel der vom AG für das Standard-Softwareprodukt benutzten Hardware, Betriebssystemsoftware oder sonstigen gemeinsam mit dem Standard-Softwareprodukt vom AG eingesetzten Software.Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Verfügbarmachen des Standard- Softwareproduktes für den AG. Soweit betriebsbehindernde Mängel am Standard-Softwareprodukt auftreten, sind diese vom AG binnen einer Ausschlussfrist von 14 Tagen schriftlich unter Einschluss einer vollständigen, zur Fehlerreproduktion ausreichenden Dokumentation an den AN zu melden. Auch darüber hinaus ist der AG verpflichtet, an der Fehlerbehebung mitzuwirken, dem AN bei der Fehlerbehebung zu unterstützen und die dazu erforderlichen technischen und personellen Voraussetzungen sicher zu stellen.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. (a) Die Software ist für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum, zu dem Ihnen erstmals eine Lizenz für die Verwendung der Software erteilt wurde, im Wesentlichen in der Lage, die in der anwendbaren Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt sie wird in der passenden Umgebung verwendet wie in der Dokumentation bezeichnet. Es wird keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit oder den Dauerbetrieb der Software übernommen. Soweit Ihnen die Lizenz für die Software in der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde, so beträgt die Frist nach Ziffer 2 (a) Satz 1 zwölf (12) Monate.
(b) Entspricht die Software während der Gewährleistungsfrist nicht der obigen Gewährleistung, müssen Sie dies Xerox vor Ablauf der Gewährleistungsfrist anzeigen und Xerox wird ganz nach ihrem Ermessen – und dies ist Ihr einziger Gewährleistungsanspruch - entweder die Software austauschen oder Ihnen die für die Software entrichtete Lizenzgebühr vollständig zurückzahlen. Im Falle der Rückzahlung bescheinigen Sie Xerox gegenüber, dass Sie die Software deinstalliert und sowohl die Originalsoftware als auch Ihre Sicherungskopie gelöscht oder zerstört haben.
(c) XEROX UND IHRE LIZENZGEBER LEHNEN IM RECHTLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN ALLE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN (UND DEREN ENTSPRECHUNGEN NACH DEM JEWEILS GELTENDEN RECHT) AB; INSBESONDERE EINE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR BESTIMMTE ZWECKE, DER NICHT-VERLETZUNG UND NACH DER VORGENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGSFRIST DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE SOFTWARE VON DURCHSCHNITTLICHER QUALITÄT UND FÜR DEN NORMALEN GEBRAUCH GEEIGNET ODER VON BEFRIEDIGENDER QUALITÄT IST. DIE SOFTWARE KANN EINEN COMPUTERCODE ENTHALTEN ODER AUFGRUND EINER ÄNDERUNG MIT EINEM COMPUTERCODE AUSGESTATTET SEIN, DER EINE AUTOMATISCHE
(A) XEROX DER ZUGANG ZU DER SOFTWARE UND/ODER DEM HIERIN VORGESEHENEN SYSTEM VERWEIGERT WIRD, (B) SIE EINE BESTIMMUNG DIESES VERTRAGS VERLETZEN ODER
Gewährleistung und Haftungsausschluss. (a) Gameloft garantiert dem Werbetreibenden, dass: (i) die Inhalte, die in den Gameloft-Inhalten angezeigt werden, in denen die Werbung des Werbetreibenden angezeigt wird, entweder originär von Gameloft stammen oder dass Gameloft alle notwendigen Rechte für die Inhalte hat; (ii) Gameloft die Befugnisse hat, die Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzutreten und zu erfüllen; (iii) Gameloft nach bestem Wissen derzeit keinen Einschränkungen unterliegt, welche die Fähigkeit, die Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen, einschränken würden; und (iv) dass die Erfüllung der Verpflichtungen hierunter alle geltenden Gesetze, Vorschriften und/oder Regelungen befolgt.
(b) Der Werbetreibende garantiert Gameloft, dass: (i) die vom Werbetreibenden zur Verfügung gestellte Werbung entweder originär vom Werbetreibenden stammt oder dass der Werbetreibende alle notwendigen Rechte hat, die Werbung für die hier beschriebenen Zwecke zu verwenden; (ii) der Werbetreibende die Befugnisse hat, seine Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzutreten und zu erfüllen; (iii) der Werbetreibende nach bestem Wissen derzeit keinen Einschränkungen unterliegt, welche seine Fähigkeit, die Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen, einschränken würden; (iv) die Werbung nach Gamelofts alleinigem Ermessen keine der folgenden Inhalte einschließt: anstößiges, obszönes oder pornografisches Material, Hetzreden, stark umstrittene Inhalte, Drogen, Zigaretten und das Rauchen betreffende Inhalte, gewaltverherrlichende Inhalte, gegen geltende Gesetze, Regulierungen oder Rechte Dritter verstoßende Inhalte, und Inhalte, die Dritte oder deren Produkte oder Dienstleistungen verunglimpfen, verspotten, missbilligen, belästigen, bedrohen, diffamieren oder verleumden; (v) die Werbung keine Viren, Spyware, Adware oder Schadcode enthält oder verbreitet und die mobilen Inhalte und Spiele von Gameloft für Dritte auch auf keine andere Weise überbeansprucht, stört, beschädigt oder behindert; (vi) die Werbung keine Inhalte mit Bezug zu Handyspielen enthält; (vii) die Werbung legal verbreitet werden darf, keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt (einschließlich Handelsmarken, Patenten, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, moralischer Rechte oder sonstiger Rechte Dritter) und auch sonst keine anderen geltenden Gesetze oder Regelungen, inklusive des Strafrechts, verletzt; und (viii) die Erfüllung seiner Ve...
Gewährleistung und Haftungsausschluss. 1. Das Mitglied bestätigt, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände bei Nutzungsbeginn in einwandfreiem Zustand befindet.
2. Dem Mitglied ist bekannt, dass in der KAOS-Halle jederzeit umfangreiche Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden können. Das Mitglied erklärt bereits jetzt die Duldung dieser Arbeiten. Dem Mitglied ist ferner bekannt, dass infolge der umfangreichen Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten Einschränkungen der Internetnutzung nicht ausgeschlossen sind. Sollte die Nutzung des Arbeitsplatzes oder des Raumes beeinträchtigt sein, kann KAOS für die Zeit der Beeinträchtigung der Nutzung dem Mitglied einen anderen gleichwertigen Raum oder Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. In diesem Fall ist das Mitglied zur Ausübung eines Minderungsrechtes nicht berechtigt.
3. KAOS haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von KAOS verursachten Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KAOS im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet KAOS nur, soweit KAOS eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
4. Soweit die Haftung von KAOS nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für die Erfüllungsgehilfen von KAOS. Eine evtl. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. 9.1. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens eine Woche nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
9.2. Soweit der Bildautor im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Verträge mit Dritten abschließt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Personen und Unternehmen.
Gewährleistung und Haftungsausschluss. Alle Dokumente oder Datenbankinhalte werden von der MMI mit größtmöglicher Sorgfalt gesammelt und verarbeitet. Eine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumente, Informationen oder Datenbankinhalte wird nicht übernommen. Die Informationen in den Fachinformationen oder Gebrauchsinformationen entsprechen den in diesen Texten angegebenen Zeitpunkten bzw. dem angegebenen Stand. Maßgeblich sind die aktuellen Informationsmaterialien der pharmazeutischen Unternehmen sowie etwaige Informationen der zuständigen Bundesoberbehörden oder der Europäischen Arz neimittelAgentur. Eine Gewährleistung oder Haftung der MMI für die zur Verfügung gestellten Dokumente, Informationen und Datenbankinhalte wird nicht übernommen.