BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG Musterklauseln

BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Medien, auf der die Software bei normalem Gebrauch über einen Zeitraum von 60 (sechzig) Tagen ab Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. DIE OBEN GENANNTE GARANTIE STELLT IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSANSPRUCH DAR UND ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN. ABGESEHEN VON DER OBIGEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 9.1 DSM gewährleistet lediglich, dass die Produkte am Tag der Lieferung den Spezifikationen entsprechen. So- fern und soweit die Produkte diese Gewährleistung ver- letzen und dies Ziffer 7 entsprechend festgestellt wird, kam DSM nach eigener Xxxx innerhalb angemessener Frist die Produkte kostenfrei für den Kunden reparieren oder austauschen oder aber eine Gutschrift für diese Produkte in Höhe des ursprünglichen Rechnungspreises ausstellen. Die Verpflichtung von DSM ist damit aus- schließlich auf die Reparatur oder den Austausch der Produkte oder auf eine Gutschrift für die Produkte beschränkt.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 7.1 Der Lizenzgeber gewährleistet für Ihren alleinigen Nutzen, dass der Datenträger, in den die Software eingebettet ist, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen, ab Lieferdatum der Original-Software („Gewährleistungsfrist“), frei von Material- und Arbeitsfehlern ist.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 9.1 DSM gewährleistet lediglich, dass die Produkte bei Gefahrübergang den Spezifikationen entsprechen. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde seinen gemäß Ziffer 7 geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist, wird DSM bei berechtigten Mängel- rügen nach eigener Xxxx innerhalb angemessener Frist die Produkte kostenfrei für den Kunden reparieren oder austauschen. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Kunde eine Herabsetzung des Preises verlan- gen oder – bei erheblichen Mängeln - vom Vertrag zu- rücktreten. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden zudem das Recht zu, nach Maßgabe der Ziffer 10.1 Schadensersatz statt der Leistung zu verlan- gen.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Sämtliche Gewährleistungsrechte, die nicht aus- drücklich in dieser Ziffer 8 genannt werden, sind ausgeschlossen. Die Haftung von Sunrise für Schäden infolge von Mängeln ist nachfolgend in Ziffer 12 geregelt.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 8.1. Honeywell gewährleistet gegenüber dem Käufer, dass das Produkt zum Zeit- punkt der Lieferung bzw. die Serviceleistung zum Zeitpunkt der Abnahme (i) frei von Herstellungs- und Materialmängeln ist und (ii) den vereinbarten Spezifikati- onen entspricht. Leistungen, die keinen Fehler aufweisen, werden nicht als man- gelhaft angesehen.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Sofern in Ziffer 14 nicht anders dargelegt, gewährleistet Adobe der natürlichen oder juristischen Person, die erstmals eine Lizenz für die Verwendung der Software auf Computern gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erwirbt, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erhalt der Software, dass die Software im Wesentlichen in der Lage ist, die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie wird entsprechend dem empfohlenen Betriebssystem und der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet. Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR KORREKTURSOFTWARE, SCHRIFTTYPENSOFTWARE, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDE, VOR- ODER TESTVERSIONEN (BETA), STARTSOFTWARE, BEWERTUNGEN, PRODUKT- SAMPLER ODER MUSTERKOPIEN („NOT FOR RESALE -- NFR“) DER SOFTWARE ODER WEBSITES, ONLINE DIENSTE ODER ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE (siehe Ziffer 14). Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von neunzig (90) Tagen unter Vorlage des Kaufbelegs geltend gemacht werden. Wenn die Software nicht im Wesentlichen die in der Dokumentation aufgeführten Funktionen erfüllt, besteht Ihr einziger Gewährleistungsanspruch gegenüber Adobe und Adobes Konzerngesellschaften und Adobes einzige Verpflichtung im Rahmen dieser Gewährleistung in einem Austausch der Software oder einer Rückerstattung der für die Software entrichteten Lizenzgebühr, ganz nach dem Ermessen von Adobe. DIE IN DIESER ZIFFER BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN SPEZIELLE RECHTE. ES STEHEN IHNEN MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU. DIESE VARIIEREN JE NACH RECHTSORDNUNG. Weitere Informationen zur Gewährleistung, so vorhanden, entnehmen Sie bitte den länderspezifischen Ausnahmen am Ende dieses Vertrags, oder setzen Sie sich mit dem Adobe- Kundendienst in Verbindung.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. TechSmith gewährleistet für den Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Kaufdatum, dass die Software im Wesentlichen der zugehörigen Dokumentation und den Spezifikationen entspricht und funktioniert. Diese Gewährleistung gilt nicht, wenn die Software: (i) verändert wurde, es sei denn durch TechSmith oder einen autorisierten Vertreter von TechSmith, (ii) nicht gemäß der von TechSmith zur Verfügung gestellten Anleitung installiert, betrieben, repariert oder gewartet wurde oder (iii) zweckentfremdend, fahrlässig oder unsachgemäß gehandhabt wurde. MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IM VORSTEHENDEN ABSATZ SCHLIESSEN TECHSMITH UND SEINE ZULIEFERER UND LIZENZGEBER ALLE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS FÜR DIE SOFTWARE, DEN INHALT ODER DEN BIBLIOTHEKSINHALT UND DIE BEGLEITENDE HARDWARE IM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN AUS. HIERZU ZÄHLEN U. A. AUCH STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER GENAUIGKEIT, DES UNGESTÖRTEN BESITZES UND DER VERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 13.1. IDEA StatiCa gewährleistet, dass die Software für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach Abschluss dieses EULA (die "Gewährleistungsfrist") im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der zugehörigen Dokumentation funktioniert (die "Gewährleistung"). Ihr einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf und die alleinige Haftung von IDEA StatiCa, seinen Autorisierten Vertriebspartnern, deren verbundenen Unternehmen und deren Lieferanten für eine Verletzung dieser Garantie sind nach Xxxx von IDEA StatiCa und auf deren Kosten die folgenden: (i) IDEA StatiCa behebt den Fehler, indem es Ihnen Anweisungen zur Umgehung des Fehlers gibt oder eine Haupt- oder Nebenrelease herausgibt, (ii) IDEA StatiCa ersetzt die Software, oder (iii) IDEA StatiCa kündigt die Lizenz und erstattet einen Teil der bis dahin gezahlten Lizenz- oder Abonnementgebühren, der dem Zeitraum von der Mitteilung des Fehlers bis zum Ende der Gewährleistungsfrist entspricht. Die vorgenannte eingeschränkte Gewährleistung wird Ihnen unter der Bedingung gewährt, dass Sie IDEA StatiCa während der Gewährleistungsfrist schriftlich über den Fehler informieren und auf Verlangen den Nachweis über den Erwerb der betreffenden Lizenz von einer autorisierten Quelle (d.h. von IDEA StatiCa oder einem Autorisierten Vertriebspartner) erbringen. Die vorstehende eingeschränkte Gewährleistung gilt nicht und IDEA StatiCa haftet nicht für Fehler und/oder andere Unzulänglichkeiten, die durch Folgendes verursacht werden oder daraus resultieren: (i) die Hardware, auf der die Software ausgeführt wird, (ii) die Nichteinhaltung der in der Dokumentation dargelegten Nutzungsanforderungen oder eine andere unsachgemäße Verwendung der Software, (iii) eine Änderung der Software durch Sie oder einen Dritten, selbst wenn eine solche Anpassung von IDEA StatiCa genehmigt wurde, und (iv) andere Handlungen oder Unterlassungen, die Ihnen oder einem Dritten zugerechnet werden können. IDEA StatiCa haftet nicht für derartige Fehler oder Unzulänglichkeiten. Darüber hinaus gilt die vorstehende eingeschränkte Gewährleistung nicht für Lizenzen, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG a) TomTom gewährleistet nicht – und kann dies auch nicht –, dass Software und/oder Hardware fehlerfrei abläuft bzw. funktioniert. Sie sind sich der Tatsache bewusst, dass bei der Nutzung der Software und/oder Hardware in einem Navigationssystem Berechnungsfehler auftreten können, die z. B. durch örtliche Umweltbedingungen und/oder unvollständige Daten verursacht werden.