Gewährleistungsbeschränkung Musterklauseln

Gewährleistungsbeschränkung. Die ausdrücklichen Gewährleistungen in diesen Bedingungen sind ausschließlich. Aus dieser Geschäftsbeziehung oder einem Handelsbrauch können keine weiteren schriftlichen oder mündlichen, ausdrücklichen oder konkludenten Gewährleistungen durch ROSEN abgeleitet werden. Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten insbesondere alle technischen Spezifikationen und Produktbeschreibungen. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Jegliche ausdrückliche oder konkludente Gewährleistung, insbesondere hinsichtlich Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Systemintegration oder für die Eignung von Ergebnissen, Berechnungen oder Prognosen ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsbeschränkung. Die vorstehende Gewährleistung findet keine Anwendung auf Forderungen, die sich aus
Gewährleistungsbeschränkung. 8.1. Die Lieferantin gewährleistet, dass die Lieferung zum Zeitpunkt der Bereitstellung im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung des Vertrages angeführten produktspezifischen Toleranzen entspricht. Der Kunde wird vertretbare Abweichungen davon in Kauf nehmen. Soweit nach geltendem Recht zulässig beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Bereitstellung und beträgt sechs Monate, es sei denn die Leistungsbeschreibung der Lieferung sieht eine kürzere Gewährleistungsfrist oder Lagerfähigkeit vor.
Gewährleistungsbeschränkung. BMMC gewährleistet ausschließlich, dass die erbrachten Leistungen und Lieferungen zum Zeitpunkt der Erbringung im Wesentlichen den Ausführungen in der Leistungsbeschreibung bzw. im Bereich „Spezifikationen“ im jeweils gegenständlichen Offert entsprechen. Versteckte Mängel sind vom Partner schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen nach deren Kenntnisnahme zu beanstanden. Der Partner ist verpflichtet, jegliche Gewährleistungsansprüche innerhalb von einem (1) Monat nach Leistungserbringung geltend zu machen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen steht BMMC keinesfalls für Mängel ein, soweit diese durch (i) partnerseitige Verwendung der Lieferungen in Abweichung zu dazugehöriger Doku- mentation, (ii) Änderungen an Lieferungen durch den Partner ohne schriftliche Zustimmung von BMMC, (iii) Mängel an Soft- oder Hardware von Dritten, einschließlich des Nichtfunktionierens von Programmen in genauer Übereinstimmung mit Spezifikationen, (iv) Funktionsstörungen von Hardware oder Systemkomponenten des Partners, die ohne Verschulden von BMMC auftreten, (v) Speicherung, Betrieb, Gebrauch oder Wartung von Lieferungen in einer Art oder in einer Umgebung, die nicht den Spezifikationen und Instruktionen von BMMC bei deren Lieferung an den Auftraggeber entsprechen, (vi) Unterlassen der Verwendung oder Umsetzung von seitens BMMC zur Verfügung gestellten Berichtigungen oder Verbesserungen zu den Lieferungen, (vii) Verwendung der Lieferungen durch den Auftraggeber in Verbindung mit einem Produkt oder Informationen, die nicht von BMMC stammen, es sei denn BMMC hat einem solchen Gebrauch explizit zugestimmt, entstanden sind. Kann BMMC trotz angemessener Anstrengungen solche Mängel nicht völlig beheben, werden vertragsgemäß fällige Zahlungen verhältnismäßig reduziert. Ist eine Mängelbehebung nicht möglich, sind die Pflichten von BMMC mit der Rückerstattung des vom Partner für die betreffenden Lieferungen gezahlten Betrages begrenzt. Für Software oder Hardwareprodukte des Partners oder von Dritten oder BMMC auf einer Durchreichbasis zur Verfügung gestellte Software oder Hardwareprodukte oder Leistungen übernimmt BMMC unbeschadet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages keine Verantwortung für die Leistung, Instandsetzung oder vertragsgemäße Verwendung und der Partner wird für Mängelbehebungen und Unterstützung im Zusammenhang mit solchen Produkten oder Leistungen ausschließlich diesen Drittanbieter in Anspruch nehmen. Die Leistungserbringung von BMMC kann Ratschläge und Empfehl...
Gewährleistungsbeschränkung. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN 5.2 WERDEN DIE PRODUKTE, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, VON DER GESELLSCHAFT "IN DER VORLIEGENDEN FORM" BEREITGESTELLT UND WEDER DIE GESELLSCHAFT NOCH SEINE DRITTLIZENZGEBER MACHEN ANDERE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, EINSCHLIEßLICH GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM GESETZ, DER VERWENDUNG, DEM HANDELSBRAUCH, DER GENAUIGKEIT, DEM TITEL, DER NICHTVERLETZUNG, DER VERWENDUNG IM GESCHÄFTLICHEN VERKEHR, DEM LEISTUNGSVERHALTEN ODER ANDERWEITIG IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE ERGEBEN, UND DIE GESELLSCHAFT LEHNT ALLE GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN ODER BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIESE AB, EINSCHLIEßLICH DER GARANTIEN DER NICHTVERLETZUNG, DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE GESELLSCHAFT GARANTIERT NICHT, DASS DAS PRODUKT MÄNGEL- ODER FEHLERFREI IST, OHNE UNTERBRECHUNG LÄUFT ODER DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLT.
Gewährleistungsbeschränkung. Die Katze wurde im Tierheim/bei der Tierschutzorganisation von einem Tierarzt für abgabetauglich erklärt. Der Übernehmer erklärt, das Tier eingehend besichtigt und begutachtet zu haben. Er übernimmt es aus besonderer Vorliebe unter Verzicht auf jegliche Gewährleistung für Sachmängel. Der Übernehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Vorgeschichte von Tieren, welche im Tierheim/von einer Tierschutzorganisation betreut wurden, nicht immer gänzlich geklärt ist. Die Angaben zu Punkt I. dieser Vereinbarung, insbesondere Beschreibungen von Charakter und Gesundheitszustand, erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und nach Beobachtung der Katze durch das Tierheim/die Tierschutzorganisation. Es kann das Vorliegen von Umständen und Verhaltensweisen, die dem Tierheim/der Tierschutzorganisation verborgen geblieben sind, nicht ausgeschlossen werden. Jegliche Gewährleistung und sonstige Haftung wird daher ausdrücklich ausgeschlossen. Davon ausgenommen ist der Fall, dass die Katze innerhalb von 3 Tagen nach der Übergabe erkrankt (wie Durchfall, Fieber, Erbrechen,...). In diesem Fall wenden Sie sich bitte umgehend an das Tierheim/die Tierschutzorganisation bzw. an den zuständigen Vertragstierarzt: Bei Inanspruchnahme eines anderen Tierarztes können keine Kosten rückerstattet werden.
Gewährleistungsbeschränkung. Die vorstehende Gewährleistung findet keine Anwendung auf Forderungen, die sich aus (i) Unfall, Unterlassung, Missbrauch, unsachgemäßem Gebrauch, unsachgemäßem Umgang oder Transport oder einer unsachgemäß gewarteten Klimaanlage, Feuchtigkeitsregelung oder Stromversorgung ergeben, die von jemand anders als Kodak oder seinen autorisierten Vertretern verursacht wurden, (ii) der Interoperabilität mit anderen nicht von Kodak gelieferten Produkten, (iii) unsachgemäßer Installation, Wartung oder Änderung durch andere Personen als Kodak oder seine autorisierten Vertreter, (iv) der Nutzung in einer Umgebung oder einer Weise oder für einen Zweck, für die bzw. den die Waren nicht ausgelegt oder vorgesehen sind, (v) ungewöhnlicher physischer oder elektrischer Belastung oder (vi) einem anderen Grund als der gewöhnlichen Nutzung ergeben.
Gewährleistungsbeschränkung mauritius images übernimmt keinerlei Garantie, weder ausdrücklich noch durch schlüssiges Handeln, und schließt jegliche Gewährleistung für die wirtschaftliche Verwertbarkeit, Qualität und Eignung des Lizenzmaterials für bestimmte Verwendungszwecke oder die Kompatibilität mit Computern und ande- rem technischem Gerät aus. Im Übrigen haftet mauritius images nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Gegenüber Kaufleuten ist auch die Haftung für grobe Fahr- lässigkeit ausgeschlossen.
Gewährleistungsbeschränkung. Bei berechtigten Beanstandungen haben Sie als Nutzer/Lizenznehmer das Recht auf Ersatzliefe- rung. Als Xxxxxx/Lizenznehmer können Sie erst nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag erklären und die Rückzahlung des Lizenzhonorars geltend machen. mauritius images über- nimmt grundsätzlich keinerlei Garantie, weder ausdrücklich noch durch schlüssiges Handeln, und schließt jegliche Gewährleistung für die wirtschaftliche Verwertbarkeit, Qualität und Eignung des Lizenzmaterials für bestimmte Verwendungszwecke aus. Im Übrigen haftet mauritius images nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Gegenüber Kaufleuten ist auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausge- schlossen.
Gewährleistungsbeschränkung. Dieser Vertrag regelt abschließend alle Gewährleistungsansprüche. Soweit gesetzlich zulässig, sind alle weiteren Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.