Gewährleistungsrechte. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nicht anderes bestimmt ist. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten unsere als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Wenn und soweit wir mit dem Käufer eine Vereinbarung nach § 2 Abs. f) getroffen haben, haften wir über deren Inhalt hinaus gegenüber dem Käufer wegen Bruches der gelieferten Ware nicht. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AGB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Ware frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Im Übrigen ist die Ware in Ergänzung der gesetzlichen Regelung auch dann frei von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach der von uns gegebenen Produktbeschreibung erwarten kann; dabei genügt es, wenn die Produktbeschreibung dem Käufer nach Vertragsschluss (insbesondere zusammen mit der Ware) überlassen wurde. Für öffentliche Äußerungen anderer Hersteller oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt. Unabhängig von vorstehender Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Zur jeweiligen Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der betreffenden Anzeige. Jede Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (Rücktritt) oder den Kaufpreis mindern (Minderung). Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Mit Erklärung des Rücktritts bzw. der Minderung entfällt der Anspruch des Käufers auf Lieferung einer mangelfreien Sache. Der Anspruch des Bestellers, auf Beseitigung eines Mangels des Werkes sowie die Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz verjähren in einem Jahr, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Gewährleistung beinhaltet die Beseitigung von Fehlern und Mängel, die nachweislich auf Funktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind, sofern diese nicht durch unsachgemäße Bedienung oder unbefugter Eingriff in die Geräte verursacht wurden. Bei der Modifikation übernehmen wir die Gewährleistung für die von uns eingebauten oder modifizierten Komponenten. Für Funktionsstörungen, die auf klimatische oder technische Einflüsse (Fremdeingriff etc.) zurückzuführen sind, haften wir nicht. Wenn nicht anders vereinbart, übernehmen wir nur dann die Gewährleistung, wenn die Inbetriebnahme durch unser Personal oder durch eine von uns beauftragte Fachfirma erfolgt. Verschleißteile sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen, hierzu zählen u.a. alle mit Biogas oder Abgas in Verbindung stehenden Teile. Eine Gewährleistungspflicht entfällt ferner bei Leistungen, bei denen im Einvernehmen mit dem Besteller anstelle an sich erforderlicher neuer Teile gebrauchte Teile Verwendung finden oder vom Besteller Teile gestellt werden. Wenn eine Mängelbehebung durch den Lieferer nicht zumutbar ist, kann mit Zustimmung des Lieferers eine Fachfirma zur Mängelbeseitigung beauftragt werden. In diesem Fall ersetzt der Lieferer die Kosten in maximal der Höhe, die der Lieferer bei eigener Mängelbehebung gehabt hätte. Dies gilt auch bei Gewährleistungsfällen, die im Ausland auftreten. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt der Lieferer – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes, sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus. Zur Vornahme notwendiger Nachbesserungsarbeiten hat der Besteller: - die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. - auf eigene Kosten Hilfskräfte, Geräte und Betriebseinrichtungen zu stellen sowie Nebenarbeiten auszuführen. - auf eigene Kosten die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehenden Arbeiten durchzuführen. Die Verpflichtungen zur Beseitigung eines Sachmangels bestehen nicht, wenn - der Besteller einen Fehler nicht unverzüglich schriftlich dem Lieferer angezeigt hat. - seitens des Kunden oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden. So wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. - in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Lieferer nicht freigegeben hat oder - der Kaufgegenstand in einer vom Lieferer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder - Teile von Dritten eingebaut wurden, die Einfluss auf den Betrieb des Aggregates haben - der Besteller die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur nach Maßgabe von §10, ansonsten sind sie ausgeschlossen. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx des Käufers verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf neuer Sachen handelt. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Für die Mangelbeseitigungsabwicklung gilt das gleiche.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistungsrechte. Für die Rechte des Käufers bei Sach- 1. Der Auftragnehmer gewährleistet eine mangelfreie Leistungserbringung und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nicht anderes bestimmt ist. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten unsere als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Wenn und soweit wir mit dem Käufer eine Vereinbarung nach § 2 Abs. f) getroffen haben, haften wir über deren Inhalt hinaus gegenüber dem Käufer wegen Bruches der gelieferten Ware nicht. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AGB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Ware frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Im Übrigen ist die Ware in Ergänzung der gesetzlichen Regelung auch dann frei von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach der von uns gegebenen Produktbeschreibung erwarten kann; dabei genügt es, wenn die Produktbeschreibung dem Käufer nach Vertragsschluss (insbesondere zusammen mit der Ware) überlassen wurde. Für öffentliche Äußerungen anderer Hersteller oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung. Die Mängelansprüche des Käufers setzen vorausgewährleistet insbesondere, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377die Produkte den Anforderungen der vereinbarten Lastenhefte, 381 HGB) nachgekommen istden vereinbarten Spezifikationen, den sonstigen Beschaffenheitsvereinbarungen sowie dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
2. Zeigt sich Der Auftraggeber kann sowohl bei der Untersuchung Kauf- als auch bei Werkverträgen Mangelbeseitigung oder später ein MangelErsatzlieferung einer mangelfreien Sache nach seiner Xxxx verlangen. Geschieht dies, so ist uns hiervon unverzüglich Anzeige der Auftragnehmer unbeschadet weiterer Ansprüche des Auftraggebers verpflichtet, alle in Verbindung mit der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung entstehenden Aufwendungen zu machentragen. Als unverzüglich gilt In dringenden Fällen ist der Auftraggeber nach einer entsprechenden Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers diese Mängel selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, soweit keine längeren Fristen aufgrund Gesetz oder Einzelvereinbarung einschlägig sind. Wird vom hierzu verpflichteten Auftragnehmer nachgebessert oder Ersatz geliefert, so beginnt die AnzeigeGewährleistungspflicht für das von der Nachbesserung / Neulieferung betroffene Teil, soweit es sich um denselben Mangel oder die Folgen einer Nachbesserung / Neulieferung handelt, erneut.
4. Der Auftragnehmer führt eine Warenausgangskontrolle durch. Handelt es sich bei dem Auftrag um einen Kaufvertrag oder einen Werklieferungsvertrag, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Vertragsgegenstand auf Identitäts- und Mengenabweichungen sowie offen erkennbare Transportschäden und offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang des Vertragsgegenstands gegenüber dem Auftragnehmer zu rügen. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen 5 Werktagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt. Unabhängig von vorstehender Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten hat Eine weitergehende Rügeobliegenheit des Auftraggebers besteht nicht.
5. Wird der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Zur jeweiligen Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der betreffenden Anzeige. Jede Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) Auftraggeber wegen eines Sachmangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser RechtRechtsverletzung, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen Auftragnehmer zu verweigernvertreten hat, bleibt unberührt. Die zum Zweck von Dritten in Anspruch genommen, wird der Nacherfüllung erforderlichen AufwendungenAuftragnehmer alle Aufwendungen erstatten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- die dem Auftraggeber aus dieser Inanspruchnahme entstehen und Materialkosten, tragen wirihn von allen Ansprüchen aus der Inanspruchnahme freistellen.
6. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer Übrigen bestimmen sich die mangelhafte Sache Rechte des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (Rücktritt) oder den Kaufpreis mindern (Minderung). Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Mit Erklärung des Rücktritts bzw. der Minderung entfällt der Anspruch des Käufers auf Lieferung einer mangelfreien Sache. Der Anspruch des Bestellers, auf Beseitigung eines Mangels des Werkes sowie die Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz verjähren in einem Jahr, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Gewährleistung beinhaltet die Beseitigung von Fehlern und Mängel, die nachweislich auf Funktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind, sofern diese nicht durch unsachgemäße Bedienung oder unbefugter Eingriff in die Geräte verursacht wurden. Bei der Modifikation übernehmen wir die Gewährleistung für die von uns eingebauten oder modifizierten Komponenten. Für Funktionsstörungen, die auf klimatische oder technische Einflüsse (Fremdeingriff etcVorschriften.) zurückzuführen sind, haften wir nicht. Wenn nicht anders vereinbart, übernehmen wir nur dann die Gewährleistung, wenn die Inbetriebnahme durch unser Personal oder durch eine von uns beauftragte Fachfirma erfolgt. Verschleißteile sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen, hierzu zählen u.a. alle mit Biogas oder Abgas in Verbindung stehenden Teile. Eine Gewährleistungspflicht entfällt ferner bei Leistungen, bei denen im Einvernehmen mit dem Besteller anstelle an sich erforderlicher neuer Teile gebrauchte Teile Verwendung finden oder vom Besteller Teile gestellt werden. Wenn eine Mängelbehebung durch den Lieferer nicht zumutbar ist, kann mit Zustimmung des Lieferers eine Fachfirma zur Mängelbeseitigung beauftragt werden. In diesem Fall ersetzt der Lieferer die Kosten in maximal der Höhe, die der Lieferer bei eigener Mängelbehebung gehabt hätte. Dies gilt auch bei Gewährleistungsfällen, die im Ausland auftreten. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt der Lieferer – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes, sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus. Zur Vornahme notwendiger Nachbesserungsarbeiten hat der Besteller: - die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. - auf eigene Kosten Hilfskräfte, Geräte und Betriebseinrichtungen zu stellen sowie Nebenarbeiten auszuführen. - auf eigene Kosten die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehenden Arbeiten durchzuführen. Die Verpflichtungen zur Beseitigung eines Sachmangels bestehen nicht, wenn - der Besteller einen Fehler nicht unverzüglich schriftlich dem Lieferer angezeigt hat. - seitens des Kunden oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden. So wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. - in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Lieferer nicht freigegeben hat oder - der Kaufgegenstand in einer vom Lieferer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder - Teile von Dritten eingebaut wurden, die Einfluss auf den Betrieb des Aggregates haben - der Besteller die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur nach Maßgabe von §10, ansonsten sind sie ausgeschlossen. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx des Käufers verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf neuer Sachen handelt. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Für die Mangelbeseitigungsabwicklung gilt das gleiche.
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Samples: Purchase Agreement
Gewährleistungsrechte. Für 11.1. Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferte Ware die vereinbarte Beschaffenheit auf- weist, welche insbesondere durch diese AEB, die einzelnen Bestellungen, die zwischen WOLF und den Lieferanten abgestimmten Produktspezifikationen, sowie die allgemein anerkannten Regeln, Richtwerten und Beurteilungskriterien der Lebensmittelherstellung, insbesondere die Leitsätze des deutschen Lebensmittelbuchs und die einschlägigen ge- setzlichen Bestimmungen und Verordnungen ausgefüllt wird. Als Mangel gilt darüber hinaus auch die Tatsache, dass ein Produkt Gegenstand einer öffentlichen Produktwar- nung wird, ohne dass es auf die Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit dieser Warnung an- kommt. Xxxxxx sind auch veröffentlichte Testurteile, die die vertragsgegenständlichen Produkte mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewerten.
11.2. Die Rechte des Käufers von XXXX bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die Leistungserbringung durch den Lieferanten be- messen sich, vorbehaltlich der folgenden Absätze, nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.3. Bei Fleischartikeln werden die Produktspezifikationen von WOLF vorgegeben. Die Inhal- te der letztgenannten Produktspezifikation sind Geschäftsgeheimnisse von WOLF. Der Lieferant sichert zu, soweit dass er diese streng vertraulich behandeln wird. Die Anfertigung von Kopien (auch auszugsweise) sowie die sonstige Weitergabe des Inhalts an Dritte ist untersagt. Von diesem Verbot der Weitergabe sind Mitarbeiter des Lieferanten aus- genommen, sofern die Herstellung der zu liefernden Ware dies erfordert. Der Lieferant verpflichtet seine Mitarbeiter zur unbedingten Einhaltung der Vertraulichkeit der Pro- duktspezifikation und des Verbots der Weitergabe an Dritte.
11.4. Die Untersuchungspflicht von WOLF beschränkt sich auf Mängel, die bei der Warenein- gangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei der Qualitätskontrolle im nachfolgenden nicht anderes bestimmt istStichprobenverfahren offen zu Tage treten. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten unsere Treten hierbei Mängel auf, so gilt eine Rüge durch XXXX als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Wenn unverzüglich und soweit wir mit dem Käufer eine Vereinbarung nach § 2 Abs. f) getroffen haben, haften wir über deren Inhalt hinaus gegenüber dem Käufer wegen Bruches der gelieferten Ware nicht. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AGB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Ware frei von Sachmängelnrechtzeitig, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Im Übrigen ist die Ware in Ergänzung der gesetzlichen Regelung auch dann frei Lieferanten innerhalb von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach der von uns gegebenen Produktbeschreibung erwarten kann; dabei genügt es, wenn die Produktbeschreibung dem Käufer nach Vertragsschluss (insbesondere zusammen mit der Ware) überlassen wurde. Für öffentliche Äußerungen anderer Hersteller oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftungdrei Kalendertagen zugeht. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen istRügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. Als unverzüglich In diesen Fällen gilt die AnzeigeRüge von XXXX als unver- züglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt. Unabhängig von vorstehender Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Zur jeweiligen Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der betreffenden Anzeige. Jede Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung 14 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistenbeim Lieferanten eingeht.
11.5. Unser RechtAbweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Män- gelansprüche 3 Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die gewählte Art Verjährung mit der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührtAbnahme. Die zum Zweck 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Nacherfüllung erforderlichen AufwendungenDritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen WOLF geltend machen kann.
11.6. Wird WOLF von einem Dritten wegen eines dem Lieferanten zuzurechnenden Produkt- mangels in Anspruch genommen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wirso stellt der Lieferant WOLF von allen aus der Mangel- haftigkeit resultierenden Schäden frei. Zum weiteren Inhalt der Freistellungspflicht wird auf Ziffer 12.3 dieser AEB verwiesen.
11.7. Im Falle von Produktrücknahmen und Produktrückrufen leistet der Ersatzlieferung hat uns Lieferant an WOLF zur Abgeltung des mit einem Rückruf verbundenen Aufwands sowie zur Kompensati- on des damit verbundenen Imageschadens eine angemessene Vertragsstrafe, die von WOLF festgesetzt wird und der Käufer gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist. Ein über die mangelhafte Sache nach Vertragsstrafe hinausgehender Schaden kann bei Nachweis durch WOLF geltend ge- macht werden.
11.8. WOLF stehen die gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB) neben den gesetzlichen Vorschriften zurückzugebenMängelansprüchen uneinge- schränkt zu. Wenn Bevor WOLF einen durch Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 478 Abs. 2, 439 Abs. 2 BGB) anerkennt oder erfüllt, wird WOLF den Lieferanten benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich istund wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeige- führt, so kann gilt der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (Rücktritt) oder den Kaufpreis mindern (Minderung). Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Mit Erklärung des Rücktritts bzw. der Minderung entfällt der Anspruch des Käufers auf Lieferung einer mangelfreien Sache. Der Anspruch des Bestellers, auf Beseitigung eines Mangels des Werkes sowie die Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz verjähren von XXXX tatsächlich gewährte Mangelanspruch als dem Abnehmer geschuldet; dem Lieferanten obliegt in einem Jahr, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Gewährleistung beinhaltet die Beseitigung von Fehlern und Mängel, die nachweislich auf Funktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind, sofern diese nicht durch unsachgemäße Bedienung oder unbefugter Eingriff in die Geräte verursacht wurden. Bei der Modifikation übernehmen wir die Gewährleistung für die von uns eingebauten oder modifizierten Komponenten. Für Funktionsstörungen, die auf klimatische oder technische Einflüsse (Fremdeingriff etc.) zurückzuführen sind, haften wir nicht. Wenn nicht anders vereinbart, übernehmen wir nur dann die Gewährleistung, wenn die Inbetriebnahme durch unser Personal oder durch eine von uns beauftragte Fachfirma erfolgt. Verschleißteile sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen, hierzu zählen u.a. alle mit Biogas oder Abgas in Verbindung stehenden Teile. Eine Gewährleistungspflicht entfällt ferner bei Leistungen, bei denen im Einvernehmen mit dem Besteller anstelle an sich erforderlicher neuer Teile gebrauchte Teile Verwendung finden oder vom Besteller Teile gestellt werden. Wenn eine Mängelbehebung durch den Lieferer nicht zumutbar ist, kann mit Zustimmung des Lieferers eine Fachfirma zur Mängelbeseitigung beauftragt werden. In diesem Fall ersetzt der Lieferer die Kosten in maximal der Höhe, die der Lieferer bei eigener Mängelbehebung gehabt hätte. Dies gilt auch bei Gewährleistungsfällen, die im Ausland auftreten. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt der Lieferer – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes, sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus. Zur Vornahme notwendiger Nachbesserungsarbeiten hat der Besteller: - die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. - auf eigene Kosten Hilfskräfte, Geräte und Betriebseinrichtungen zu stellen sowie Nebenarbeiten auszuführen. - auf eigene Kosten die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehenden Arbeiten durchzuführen. Die Verpflichtungen zur Beseitigung eines Sachmangels bestehen nicht, wenn - der Besteller einen Fehler nicht unverzüglich schriftlich dem Lieferer angezeigt hat. - seitens des Kunden oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden. So wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. - in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Lieferer nicht freigegeben hat oder - der Kaufgegenstand in einer vom Lieferer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder - Teile von Dritten eingebaut wurden, die Einfluss auf den Betrieb des Aggregates haben - der Besteller die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur nach Maßgabe von §10, ansonsten sind sie ausgeschlossen. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx des Käufers verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf neuer Sachen handelt. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Für die Mangelbeseitigungsabwicklung gilt das gleicheGegenbeweis.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Gewährleistungsrechte. Für die Rechte des Käufers bei intimus International übernimmt Gewähr für Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- Rechtsmängel unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage nur gegenüber dem Kunden als erstem Abnehmer. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
1. intimus International wird diejenigen Teile nachbessern oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nicht anderes bestimmt ist. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten unsere als solche bezeichneten Produktbeschreibungenneu liefern, die sich infolge eines vor dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Wenn und soweit wir mit dem Käufer eine Vereinbarung nach § 2 Abs. f) getroffen haben, haften wir über deren Inhalt hinaus gegenüber dem Käufer wegen Bruches der gelieferten Ware nicht. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AGB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Ware frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Im Übrigen ist die Ware in Ergänzung der gesetzlichen Regelung auch dann frei von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach der von uns gegebenen Produktbeschreibung erwarten kann; dabei genügt es, wenn die Produktbeschreibung dem Käufer nach Vertragsschluss (insbesondere zusammen mit der Ware) überlassen wurde. Für öffentliche Äußerungen anderer Hersteller oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftungfehlerhaft herausstellen. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- Feststellung solcher Mängel ist intimus International vom Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ersetzte Teile werden Eigentum von intimus International.
2. Zur Durchführung aller intimus International notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt. Unabhängig von vorstehender Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten Ersatzlieferungen hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- Kunde nach Verständigung mit intimus International die erforderliche Zeit und Minderlieferung) innerhalb Gelegenheit einzuräumen; andernfalls ist intimus International von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Zur jeweiligen Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der betreffenden Anzeige. Jede Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für dar- aus entstehende Folgen befreit. Der Kunde ist nur in dringenden Fällen bei Gefährdung der Betriebssicherheit, bzw. zur Abwehr ansonsten entstehender unverhältnismäßig großer Schäden berechtigt, den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) selbst oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art Dritte beseitigen zu lassen und von intimus International Ersatz der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erforderlichen Aufwen- dungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (Rücktritt) oder den Kaufpreis mindern (Minderung). Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Mit Erklärung des Rücktritts bzw. der Minderung entfällt der Anspruch des Käufers auf Lieferung einer mangelfreien Sache. Der Anspruch des Bestellers, auf Beseitigung eines Mangels des Werkes sowie die Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz verjähren in einem Jahr, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Gewährleistung beinhaltet die Beseitigung von Fehlern und Mängel, die nachweislich auf Funktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind, sofern diese nicht durch unsachgemäße Bedienung oder unbefugter Eingriff in die Geräte verursacht wurden. Bei der Modifikation übernehmen wir die Gewährleistung für die von uns eingebauten oder modifizierten Komponenten. Für Funktionsstörungen, die auf klimatische oder technische Einflüsse (Fremdeingriff etcverlangen.) zurückzuführen sind, haften wir nicht. Wenn nicht anders vereinbart, übernehmen wir nur dann die Gewährleistung, wenn die Inbetriebnahme durch unser Personal oder durch eine von uns beauftragte Fachfirma erfolgt. Verschleißteile sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen, hierzu zählen u.a. alle mit Biogas oder Abgas in Verbindung stehenden Teile. Eine Gewährleistungspflicht entfällt ferner bei Leistungen, bei denen im Einvernehmen mit dem Besteller anstelle an sich erforderlicher neuer Teile gebrauchte Teile Verwendung finden oder vom Besteller Teile gestellt werden. Wenn eine Mängelbehebung durch den Lieferer nicht zumutbar ist, kann mit Zustimmung des Lieferers eine Fachfirma zur Mängelbeseitigung beauftragt werden. In diesem Fall ersetzt der Lieferer die Kosten in maximal der Höhe, die der Lieferer bei eigener Mängelbehebung gehabt hätte. Dies gilt auch bei Gewährleistungsfällen, die im Ausland auftreten
3. Von den durch die Nachbesserung Nachbesserung, bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt der Lieferer intimus International – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes Er- satzstückes einschließlich des Versandes, sowie ferner, falls dies im Einzelfall unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen verlangt werden kann, die Kosten eines etwaigen Einsatzes von Monteuren und Hilfskräften.
4. Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Vertragsrücktritt, wenn intimus International – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihr schriftlich gesetzte, angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Mangels der gelieferten Sache fruchtlos verstreichen lässt. Neben diesem Vertragsrücktritt steht dem Kunden kein Schadensersatz wegen dieses Mangels zu. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zu Minderung des Vertragspreises zu. Vorliegende Regelungen betreffen den Vertragsgegenstand selbst, für Mangelfolgeschäden siehe Ziffer VII dieser Bedingungen.
5. intimus International übernimmt insbesondere in folgenden Fällen keine Gewähr. Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, bei fehlerhafter Montage, bzw. Inbetrieb- setzung durch den Kunden oder durch Dritte, bei natürlicher Abnutzung, bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Vertragsware durch den Kunden oder Dritte, bei nicht ordnungs- gemäßer Wartung, bei Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel, bei Nichtbeachtung von Anleitungen für die Bedienung, Nutzung und Wartung des Vertragsgegenstandes und bei Veränderung des Vertragsgegenstandes ohne vorherige Zustimmung von intimus International.
6. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von intimus International für daraus entstehende Folgen.
7. Führt die Nutzung des Vertragsgegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird intimus International dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Vertragsgegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise dergestalt verändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr besteht. Ist diese Modifizierung nicht zu wirtschaftlich angemessenen Kosten Bedingungen oder in angemes- xxxxx Xxxxx möglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch intimus International ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. intimus International wird dem Kunden darüber hinaus von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Aus- und Einbaus. Zur Vornahme notwendiger Nachbesserungsarbeiten hat der Besteller: - die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. - auf eigene Kosten Hilfskräfte, Geräte und Betriebseinrichtungen zu stellen sowie Nebenarbeiten auszuführen. - auf eigene Kosten die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehenden Arbeiten durchzuführenbetreffenden Schutzrechtsinhabers freistellen.
8. Die unter VI Ziffer 7 genannten Verpflichtungen zur Beseitigung eines Sachmangels von intimus International sind vorbehaltlich VII 2 für den Fall der Schutz- oder Urheberechtsverletzung abschließend. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Soweit Ansprüche gegen intimus International in dieser Form denkbar sind, wenn - bestehen diese nur, wenn: – der Besteller einen Fehler Kunde intimus International unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheber- rechtsverletzungen schriftlich unterrichtet – der Kunde intimus International in angemessenem Umfang unterstützt und intimus Interna- tional die Durchführung der Abänderungsmaßnahmen gemäß obiger Regelung VI 7 zu diesen Bedingungen ermöglicht – der Kunde nicht unverzüglich schriftlich dem Lieferer angezeigt intimus International zustehende Abwehrmaßnahmen einschließlich außerge- richtlicher Beilegungsmöglichkeiten durch unabgesprochene Handlungen verunmöglicht – der Rechtsmangel nicht auf eine Weisung des Kunden zurückzuführen ist – die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht ist, dass der Kunde den Liefergegenstand ohne Rücksprache abgeändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise genutzt hat.
9. - seitens Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Rechnungsdatum – siehe IV 1 dieser Bedingungen. Bei Reparaturarbeiten an Gebrauchtgeräten beträgt die Gewähr- leistungsfrist 6 Monate.
10. Bei Reparaturen gehen Kosten durch unsachgemäße Bedienung des Kunden oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung Kosten für den Ersatz von Verschleißteilen ausschließlich zulasten des Lieferers vorgenommene Änderungen Kunden.
1. Falls der Vertragsgegenstand durch Verschulden von intimus International infolge fehlerhafter Ausführung oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werdeninfolge der Verletzung von vertraglichen Pflichten, z. B. einer fehlerhaften Anlei- tung für Bedienung und Wartung des Vertragsgegenstandes – vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, gelten unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen VI Ziffer 1 bis 9 dieser Bedingungen sowie die nachfolgende Regelung VII Ziffer 2 entsprechend.
2. So wird die Haftung für nicht am Vertragsgegenstand entstandene Schäden: Für solche Schäden, die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. - in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, deren Verwendung der Lieferer nicht freigegeben hat haftet intimus International – aus welchen Rechtsgründen und unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche – nur: – bei Vorsatz, – bei grober Fahrlässigkeit des Vorstandes oder - der Kaufgegenstand in einer vom Lieferer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder - Teile leitender Angestellter – unter Berücksichtigung des nachfolgenden Absatzes, – bei schuldhafter Verletzung von Dritten eingebaut wurdenLeben, die Einfluss auf den Betrieb des Aggregates haben - der Besteller die Vorschriften über die BehandlungKörper, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur nach Maßgabe von §10Gesundheit, ansonsten sind sie ausgeschlossen. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx des Käufers verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf neuer Sachen handelt. Bei – bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben weitergehende oder konkret zugesicherten Eigenschaften, die nicht gegeben sind, – bei Fehlern des Vertragsgegenstandes, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden gegeben ist. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen haftet intimus International auch bei grober Fahrlässigkeit leitender und nicht leitender Angestellter immer nur begrenzt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sämtliche weiteren Ansprüche unberührt. Für die Mangelbeseitigungsabwicklung gilt das gleichesind ausgeschlossen.
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Gewährleistungsrechte. Für die Rechte Die Gewährleistungsansprüche des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit Bestimmungen des Kaufrechts aus §§ 433 ff. BGB. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform. Wenn der Kunde Verbraucher im nachfolgenden Sinne des § 13 BGB ist, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen - abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen - ein Jahr. Diese Beschränkung gilt nicht anderes bestimmt für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird die Ware mit Transportschäden ausgeliefert, die offensichtlich sind, soll der Kunde dies der Firma unverzüglich unter Benennung des Transportdienstleisters und des ausführenden Fahrers mitteilen. Darüber hinaus soll er den Schaden beim Transportdienstleister monieren. Der Bestand etwaiger Gewährleistungsansprüche des Kunden ist hiervon unabhängig. Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt abweichend von den bzw. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über anstatt der gesetzlichen Bestimmungen: Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarungsind nur die eigenen Angaben der Firma und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers. Als Vereinbarung über Der Kunde ist verpflichtet, die Beschaffenheit Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware gelten unsere als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Wenn und soweit wir mit dem Käufer eine Vereinbarung nach § 2 Abs. f) getroffen haben, haften wir über deren Inhalt hinaus gegenüber dem Käufer wegen Bruches der gelieferten Ware nicht. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AGB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Ware frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Im Übrigen ist die Ware in Ergänzung der gesetzlichen Regelung auch dann frei von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach der von uns gegebenen Produktbeschreibung erwarten kann; dabei genügt es, wenn die Produktbeschreibung dem Käufer nach Vertragsschluss (insbesondere zusammen mit der Ware) überlassen wurde. Für öffentliche Äußerungen anderer Hersteller oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt. Unabhängig von vorstehender Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Zur jeweiligen Fristwahrung genügt reicht die rechtzeitige Absendung Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der betreffenden Anzeige. Jede Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Ist Bei Mängeln leistet die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung Firma nach Xxxx Gewähr durch Beseitigung des Mangels Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wirNacherfüllung). Im Falle der Ersatzlieferung hat uns Nachbesserung muss die Firma nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Käufer Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugebenVerbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. Wenn Schlägt die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich istzweimal fehl, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (Rücktritt) oder den Kaufpreis mindern (Minderung). Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Mit Erklärung des Rücktritts bzw. der Kunde nach Xxxx Minderung entfällt der Anspruch des Käufers auf Lieferung einer mangelfreien Sache. Der Anspruch des Bestellers, auf Beseitigung eines Mangels des Werkes sowie die Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz verjähren in einem Jahr, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Gewährleistung beinhaltet die Beseitigung von Fehlern und Mängel, die nachweislich auf Funktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind, sofern diese nicht durch unsachgemäße Bedienung oder unbefugter Eingriff in die Geräte verursacht wurden. Bei der Modifikation übernehmen wir die Gewährleistung für die von uns eingebauten oder modifizierten Komponenten. Für Funktionsstörungen, die auf klimatische oder technische Einflüsse (Fremdeingriff etc.) zurückzuführen sind, haften wir nicht. Wenn nicht anders vereinbart, übernehmen wir nur dann die Gewährleistung, wenn die Inbetriebnahme durch unser Personal oder durch eine von uns beauftragte Fachfirma erfolgt. Verschleißteile sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen, hierzu zählen u.a. alle mit Biogas oder Abgas in Verbindung stehenden Teile. Eine Gewährleistungspflicht entfällt ferner bei Leistungen, bei denen im Einvernehmen mit dem Besteller anstelle an sich erforderlicher neuer Teile gebrauchte Teile Verwendung finden verlangen oder vom Besteller Teile gestellt werden. Wenn eine Mängelbehebung durch den Lieferer nicht zumutbar ist, kann mit Zustimmung des Lieferers eine Fachfirma zur Mängelbeseitigung beauftragt werden. In diesem Fall ersetzt der Lieferer die Kosten in maximal der Höhe, die der Lieferer bei eigener Mängelbehebung gehabt hätte. Dies gilt auch bei Gewährleistungsfällen, die im Ausland auftreten. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt der Lieferer – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes, sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus. Zur Vornahme notwendiger Nachbesserungsarbeiten hat der Besteller: - die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. - auf eigene Kosten Hilfskräfte, Geräte und Betriebseinrichtungen zu stellen sowie Nebenarbeiten auszuführen. - auf eigene Kosten die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehenden Arbeiten durchzuführen. Die Verpflichtungen zur Beseitigung eines Sachmangels bestehen nicht, wenn - der Besteller einen Fehler nicht unverzüglich schriftlich dem Lieferer angezeigt hat. - seitens des Kunden oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden. So wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. - in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Lieferer nicht freigegeben hat oder - der Kaufgegenstand in einer vom Lieferer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder - Teile von Dritten eingebaut wurden, die Einfluss auf den Betrieb des Aggregates haben - der Besteller die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur nach Maßgabe von §10, ansonsten sind sie ausgeschlossen. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx des Käufers verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf neuer Sachen handelt. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Für die Mangelbeseitigungsabwicklung gilt das gleicheVertrag zurücktreten.
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Gewährleistungsrechte. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriftengilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht, soweit im nachfolgenden nicht Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem Ist die über die Beschaffenheit Ware mangelhaft, hat der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten unsere als solche bezeichneten ProduktbeschreibungenVerkäufer ein Recht auf Nacherfüllung, die dem Käufer vor nach seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Wenn und soweit wir mit dem Käufer eine Vereinbarung nach § 2 Abs. f) getroffen haben, haften wir über deren Inhalt hinaus gegenüber dem Käufer wegen Bruches der gelieferten Ware nicht. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AGB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Ware frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Im Übrigen ist die Ware in Ergänzung der gesetzlichen Regelung auch dann frei von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach der von uns gegebenen Produktbeschreibung erwarten kann; dabei genügt es, wenn die Produktbeschreibung dem Käufer nach Vertragsschluss (insbesondere zusammen mit der Ware) überlassen wurde. Für öffentliche Äußerungen anderer Hersteller oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt. Unabhängig von vorstehender Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Zur jeweiligen Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der betreffenden Anzeige. Jede Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wirerfolgen kann. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer dem Verkäufer die mangelhafte Sache zu ersetzende Ware nach den gesetzlichen Vorschriften Maßgabe des anwendbaren Rechts zurückzugeben. Wenn Ersetzte Ware geht in das Eigentum des Verkäufers über. (c) Ausnahmen. Der Verkäufer haftet gemäß diesem Abschnitt 10 nicht für Folgendes: (i) Komponenten, die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist aufgrund des normalen Gebrauchs und Betriebs der Waren regelmäßig verbraucht und ersetzt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kontaktspitzen, Schweißdraht, Leitungen usw.; (ii) das Versäumnis des Käufers, dem Verkäufer Zugang zu den fehlerhaften Waren einzuräumen, einschließlich der Demontage und erneuten Montage von nicht vom Verkäufer gelieferten Geräten, und für den Transport zu oder eine für von einer Reparatureinrichtung – oder die Nacherfüllung Möglichkeit, die Waren zu untersuchen – bevor die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist; (iii) unsachgemäße Installationen, Reparaturen oder Änderungen durch den Käufer oder einen Dritten, der nicht unter der Anleitung und Aufsicht des Verkäufers steht; (iv) Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall; (v) Versäumnis des Käufers, seinen Verpflichtungen aus Abschnitt 8 nachzukommen; (vi) Versagen aufgrund von Materialien, die vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich istbereitgestellt wurden, so kann oder aufgrund eines vom Käufer vorgegebenen Designs; (vii) Versagen aufgrund von normalem Verschleiß; (viii) Versagen aufgrund der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (Rücktritt) oder den Kaufpreis mindern (Minderung). Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Mit Erklärung des Rücktritts bzw. der Minderung entfällt der Anspruch des Käufers auf Lieferung einer mangelfreien Sache. Der Anspruch des Bestellers, auf Beseitigung eines Mangels des Werkes sowie die Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz verjähren in einem Jahr, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Gewährleistung beinhaltet die Beseitigung Nichteinhaltung von Fehlern und Mängel, die nachweislich auf Funktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind, sofern diese nicht durch unsachgemäße Bedienung oder unbefugter Eingriff in die Geräte verursacht wurden. Bei der Modifikation übernehmen wir die Gewährleistung für die von uns eingebauten oder modifizierten Komponenten. Für Funktionsstörungen, die auf klimatische oder technische Einflüsse (Fremdeingriff etc.) zurückzuführen sind, haften wir nicht. Wenn nicht anders vereinbart, übernehmen wir nur dann die Gewährleistung, wenn die Inbetriebnahme durch unser Personal oder durch eine von uns beauftragte Fachfirma erfolgt. Verschleißteile sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen, hierzu zählen u.a. alle mit Biogas oder Abgas in Verbindung stehenden Teile. Eine Gewährleistungspflicht entfällt ferner bei Leistungen, bei denen im Einvernehmen mit dem Besteller anstelle an sich erforderlicher neuer Teile gebrauchte Teile Verwendung finden oder vom Besteller Teile gestellt werden. Wenn eine Mängelbehebung Gesetzen durch den Lieferer nicht zumutbar istKäufer; und/oder (ix) jegliches Versagen, kann mit Zustimmung des Lieferers eine Fachfirma zur Mängelbeseitigung beauftragt werden. In diesem Fall ersetzt das nach Ablauf der Lieferer die Kosten in maximal der Höhe, die der Lieferer bei eigener Mängelbehebung gehabt hätte. Dies gilt auch bei Gewährleistungsfällen, die im Ausland auftreten. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt der Lieferer – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes, sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus. Zur Vornahme notwendiger Nachbesserungsarbeiten hat der Besteller: - die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. - auf eigene Kosten Hilfskräfte, Geräte und Betriebseinrichtungen zu stellen sowie Nebenarbeiten auszuführen. - auf eigene Kosten die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehenden Arbeiten durchzuführen. Die Verpflichtungen zur Beseitigung eines Sachmangels bestehen nicht, wenn - der Besteller einen Fehler nicht unverzüglich schriftlich dem Lieferer angezeigt hat. - seitens des Kunden oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden. So wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. - in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Lieferer nicht freigegeben hat oder - der Kaufgegenstand in einer vom Lieferer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder - Teile von Dritten eingebaut wurden, die Einfluss auf den Betrieb des Aggregates haben - der Besteller die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur nach Maßgabe von §10, ansonsten sind sie ausgeschlossen. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx des Käufers verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf neuer Sachen handelt. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Für die Mangelbeseitigungsabwicklung gilt das gleichegeltenden Gewährleistungsfrist geltend gemacht wird.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistungsrechte. 1. Für die unsere Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage unsachgemäße Montage-, Betriebs-, Bedienungsanleitung Konformitätserklärungen oder mangelhafter MontageanleitungEinbauvorschriften) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nicht nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von den gesetzlichen Regelungen 36 Monate, soweit nicht gesetz- lich etwas anderes zwingend vorgeschrieben oder in der Bestellung etwas anderes vereinbart ist. Unberührt hiervon bleiben gesetzliche Sonderregelungen für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
3. Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferant insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinba- rung über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten unsere als solche bezeichneten Produktbeschreibungenjedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen und Spezifikationen, die dem Käufer vor seiner – insbe- sondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung überlassen – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AGB AEB in den Vertrag einbezogen wurdenein- bezogen werden. Wenn und soweit wir mit dem Käufer eine Vereinbarung nach Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Lieferanten oder vom Hersteller stammt.
4. Abweichend von § 2 442 Abs. f) getroffen haben, haften wir über deren Inhalt hinaus gegenüber dem Käufer wegen Bruches der gelieferten Ware nicht. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AGB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Ware frei von Sachmängeln1 Satz 2 BGB stehen uns Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Im Übrigen ist die Ware in Ergänzung uns der gesetzlichen Regelung auch dann frei von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach der von uns gegebenen Produktbeschreibung erwarten kann; dabei genügt es, wenn die Produktbeschreibung dem Käufer nach Mangel bei Vertragsschluss (insbesondere zusammen mit der Ware) überlassen wurdeinfolge grober Fahr- lässigkeit unbekannt geblieben ist.
5. Für öffentliche Äußerungen anderer Hersteller oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten Rüge- pflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ), mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungs- pflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Waren- eingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung ein- schließlich der Lieferpapiere sowie bei unserer Qualitäts- kontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderliefe- rung). Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Ge- schäftsgang tunlich ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder Unsere Rügepflicht für später ein Mangel, so ist uns hiervon entdeckte Mängel bleibt unberührt.
6. In allen Fällen gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) als unverzüglich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeigeund rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt5 Kalendertagen beim Lieferanten eingeht.
7. Unabhängig von vorstehender Untersuchungs- Die zum Zwecke der Prüfung und Rügeobliegenheiten hat der Käufer offensichtliche Mängel Nachbesserung vom Lieferanten aufgewendeten Kosten (einschließlich Falsch- eventu- eller Ausbau- und MinderlieferungEinbaukosten) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigenträgt dieser auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vor- lag. Zur jeweiligen Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung Unsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrläs- sig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.
8. Kommt der betreffenden Anzeige. Jede Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfül- lung – nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten– innerhalb einer von uns gesetz- ten Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforder- lichen Aufwendungen bzw. Unser Rechteinen entsprechenden Vor- schuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Liefe- ranten fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, die gewählte Art Gefährdung der Nacherfüllung unter Betriebs- sicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigernLieferanten unverzüglich, bleibt unberührt. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungennach Möglichkeit vorher, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wirunterrichten.
9. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache Übrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugebenzur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. Außerdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (Rücktritt) oder den Kaufpreis mindern (Minderung). Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Mit Erklärung des Rücktritts bzw. der Minderung entfällt der Anspruch des Käufers auf Lieferung einer mangelfreien SacheSchadens- und Aufwendungsersatz.
10. Der Anspruch des BestellersLieferant erstattet auch Aufwendungen bei unse- ren Abnehmern oder uns, auf Beseitigung eines Mangels des Werkes sowie die Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz verjähren in einem Jahr, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart Vorfeld von oder im Zusammenhang mit Mängelhaftungsereignissen zur früh- zeitigen Schadensverhütung, -abwehr oder -minderung (z.B. Rückrufaktionen) entstehen, sofern dieser vom Liefe- ranten zu verantworten ist. Die Gewährleistung beinhaltet die Beseitigung Im Fall von Fehlern und Mängelwesentlichen Ver- ursachungsbeiträgen unsererseits (grobe Fahrlässigkeit, die nachweislich auf Funktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind, sofern offensichtliche Fehler) bei noch zu verarbeitenden Produk- ten trägt der Lieferant diese nicht durch unsachgemäße Bedienung oder unbefugter Eingriff in die Geräte verursacht wurdenAufwendungen anteilsmäßig.
11. Bei der Modifikation übernehmen wir die Gewährleistung für die von uns eingebauten oder modifizierten Komponenten. Für Funktionsstörungen, die auf klimatische oder technische Einflüsse (Fremdeingriff etc.) zurückzuführen sind, haften wir nicht. Wenn Sofern nicht anders vereinbart, übernehmen wir nur dann erstattet der Lieferant die Gewährleistung, wenn die Inbetriebnahme durch unser Personal oder durch eine von uns beauftragte Fachfirma erfolgt. Verschleißteile sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen, hierzu zählen u.a. alle mit Biogas oder Abgas in Verbindung stehenden Teile. Eine Gewährleistungspflicht entfällt ferner bei Leistungen, bei denen im Einvernehmen mit dem Besteller anstelle an sich erforderlicher neuer Teile gebrauchte Teile Verwendung finden oder vom Besteller Teile gestellt werden. Wenn eine Mängelbehebung durch den Lieferer nicht zumutbar ist, kann mit Zustimmung des Lieferers eine Fachfirma zur Mängelbeseitigung beauftragt werden. In diesem Fall ersetzt der Lieferer die Kosten in maximal der HöheAufwendungen, die wir gegenüber unseren Abnehmern gesetzlich oder vertraglich zu tragen verpflichtet sind und die auf Mängel der Lieferer bei eigener Mängelbehebung gehabt hätte. Dies gilt auch bei Gewährleistungsfällen, die im Ausland auftreten. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt der Lieferer – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes, sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus. Zur Vornahme notwendiger Nachbesserungsarbeiten hat der Besteller: - die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. - auf eigene Kosten Hilfskräfte, Geräte und Betriebseinrichtungen zu stellen sowie Nebenarbeiten auszuführen. - auf eigene Kosten die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehenden Arbeiten durchzuführen. Die Verpflichtungen zur Beseitigung eines Sachmangels bestehen nicht, wenn - der Besteller einen Fehler nicht unverzüglich schriftlich dem Lieferer angezeigt hat. - seitens des Kunden oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden. So wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. - in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden von ihm bezogenen Lieferung zurück- zuführen sind, deren Verwendung der Lieferer nicht freigegeben hat oder - der Kaufgegenstand in einer vom Lieferer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder - Teile von Dritten eingebaut wurden, die Einfluss auf den Betrieb des Aggregates haben - der Besteller die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur nach Maßgabe von §10, ansonsten sind sie ausgeschlossen. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx des Käufers verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf neuer Sachen handelt. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Für die Mangelbeseitigungsabwicklung gilt das gleiche.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen