Gleichstellung. Das Hamburgische Gleichstellungsgesetz (HmbGleiG) ist sinngemäß anzuwenden. Dies gilt insbesondere für die Bestellung einer oder eines Gleichstellungsbeauftragten, für die Erstellung eines Gleichstellungsplans sowie für Stellenbesetzungsverfahren.
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Samples: Gesellschaftsvertrag Der Hamburg Energie Geothermie GMBH, Gesellschaftsvertrag, hgv.hamburg.de
Gleichstellung. Das Hamburgische Gleichstellungsgesetz (HmbGleiG) ist sinngemäß anzuwenden. Dies gilt insbesondere für die Bestellung einer oder eines Gleichstellungsbeauftragten, für die Erstellung Erstel- lung eines Gleichstellungsplans sowie für Stellenbesetzungsverfahren.. § 16 Beziehungen zur FHH, Beteiligungen
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Samples: www.hamburg-logistik.net