Grundlage. Bei der berufspraktischen Ausbildung handelt es sich um das sog. Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher. Sie basiert auf der Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung sowie dem Rahmenplan für das Berufspraktikum, Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik vom 20.05.2011.
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