Common use of Grundlagen Clause in Contracts

Grundlagen. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Angebote / Angebotsanfragen und Verträge bezüglich der Verrichtung von Dienstleistungen durch die IAM Global GmbH sowie durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Auftragnehmer) aufgrund der Bestätigung – die am Ende des Dokumentes mit der Unterschrift unter diesem Dokument erfolgt – , insbesondere eines Vermittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) und ferner auf alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, auch unerlaubte Handlungen und Verstöße, anwendbar. 1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Begriffe zur Grundlage: • Kandidat: Die natürliche Person, die vom Auftragnehmer angeworben und ausgewählt wurde, um eine offene Stelle beim Auftraggeber zu besetzen. • Bruttojahresgehalt: Das Gehalt auf der Grundlage eines ganzen Jahres und eines Vollzeit- Arbeitsverhältnisses (vierzig Stunden) im ersten Dienstjahr beim Auftraggeber. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target-earnings / OTE), Mobilitätsbudget (Auto- /Fahrtkostenvergütung-en), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffen, die zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber vereinbart werden. Ein vom Auftraggeber zur privaten wie dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestelltes Auto wird in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von neuntausend Euro gleichgesetzt. • Vorstellung: Die Präsentation der Daten des Kandidaten durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei tut es nicht zur Sache, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kennt. • Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber über das Eingehen eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. über das Abschließen eines Vertrages über die Verrichtung von Dienstleistungen im breitesten Sinne des Wortes für den Auftraggeber. • Vertrag: Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. • Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen – darunter eventuell auch die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers – gelten nur, wenn und sofern diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden. Genaueres zur Festlegung individueller Konditionen finden Sie unter Artikel 4.1. 1.4 Diese allgemeinen Bedingungen werden auf der Website des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt und, falls sie nicht bereits ausgehändigt wurden, dem Auftraggeber auf erste Bitte zugesandt. Es gilt jeweils die Fassung, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages galt. 1.5 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen einseitig zu ändern. Eine Änderung wird frühestens vierzehn Tage nach Bekanntgabe dieser Änderung an den Auftraggeber oder den Kandidaten in Kraft treten. Die Bekanntgabe kann formlos erfolgen. Wenn der Auftraggeber oder Kandidat der Änderung nicht zustimmt, gelten die jeweils vorher gültigen Bestimmungen weiter. 1.6 Der Vertrag wird ohne Exklusivitätsklausel geschlossen, außer wenn die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren, was vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Wenn die Parteien eine Exklusivität vereinbaren und der Auftraggeber gegen die vereinbarte Exklusivität verstößt, schuldet der Auftraggeber einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Mindestprovision gemäß Artikel 4 dieser Bedingungen, es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlagen. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zu fragen, ob er die Transaktion in der Währung seiner Karte (Dynamic Currency Conversion- Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, wenn Transaktion bzw. electronic Dynamic Currency der Vertragspartner in der Servicevereinbarung o- Conversion-Transaktion, nachfolgend gemein- der einer Zusatzvereinbarung die Option Dynamic schaftlich auch „DCC-Transaktion“ oder „Rech- Currency Conversion (DCC) oder electronic Dyna- nungswährung“ genannt) oder in der am Ge- mic Currency Conversion (eDCC) gewählt hat schäftssitz des Vertragspartners gültigen lokalen (nachfolgend gemeinschaftlich auch „DCC“ ge- Währung ausführen möchte. Der Vertragspartner nannt). Concardis ermöglicht den Kunden des Ver- wird den Karteninhaber ausdrücklich über die tragspartners nach Maßgabe der nachfolgenden Höhe des damit verbundenen Aufschlags auf alle Angebote / Angebotsanfragen und Verträge bezüglich der Verrichtung von Dienstleistungen durch die IAM Global GmbH sowie durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Auftragnehmer) aufgrund der Bestätigung – die am Ende des Dokumentes mit der Unterschrift unter diesem Dokument erfolgt – , insbesondere eines Vermittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) und ferner auf alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, auch unerlaubte Handlungen und Verstöße, anwendbar. 1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Begriffe zur Grundlage: • Kandidat: Die natürliche PersonBestimmungen, die vom Auftragnehmer angeworben und ausgewählt wurde, um eine offene Stelle beim Auftraggeber zu besetzen. • Bruttojahresgehalt: Das Gehalt auf der Grundlage eines ganzen Jahres und eines Vollzeit- Arbeitsverhältnisses (vierzig Stunden) im ersten Dienstjahr beim AuftraggeberGeschäftsbetrieb des Ver- Fremdwährungskurs hinweisen. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target-earnings / OTE), Mobilitätsbudget (Auto- /Fahrtkostenvergütung-en), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffenDer Vertrags- tragspartners getätigten Mastercard-/Maestro- partner verpflichtet sich, die zwischen dem Kandidaten Bezahlung der Kar- sowie Visa-/Visa Electron- und dem Auftraggeber vereinbart werdenV PAY-Kartenum- tenumsätze in der lokalen Währung weder durch sätze auf Wunsch des Karteninhabers in der Ab- zusätzliche Anforderungen zu erschweren noch rechnungswährung seiner Kredit- oder Debitkarte Verfahrensweisen zu verwenden, die den Karten- (nachfolgend „Rechnungswährung“) zu beglei- inhaber zur Nutzung des DCC-Service ohne dessen chen. Ein vom Auftraggeber zur privaten wie dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestelltes Auto Der Vertragspartner wird in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von neuntausend Euro gleichgesetztsämtliche Wäh- eindeutige Entscheidung veranlassen. • Vorstellung: Die Präsentation rungsumrechnungen am Terminal, bei denen der Daten des Kandidaten durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei tut es nicht zur Sache, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kennt. • Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber über das Eingehen 3.2 Bei Angebot eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses Priority- bzw. Express-Check- Karteninhaber die Rechnungswährung nach eige- outs ist mit dem Kunden schriftlich zu vereinba- nem Wunsch auswählen kann, ausschließlich über das Abschließen eines Vertrages über ren, dass der Kunde der DCC-Transaktion zu- Concardis vornehmen lassen. Soweit die Verrichtung von Dienstleistungen im breitesten Sinne des Wortes für den Auftraggeber. • Vertrag: Der Vermittlungsvertrag nachfol- stimmt, ihm die Xxxx zwischen dem Auftraggeber der lokalen Wäh- genden Bestimmungen keine abweichenden Re- rung und dem Auftragnehmer. • Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen – darunter eventuell auch die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers – gelten nur, wenn und sofern diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden. Genaueres zur Festlegung individueller Konditionen finden Sie unter Artikel 4.1. 1.4 Diese allgemeinen Bedingungen werden auf der Website des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt und, falls sie nicht bereits ausgehändigt wurden, dem Auftraggeber auf erste Bitte zugesandt. Es gilt jeweils die Fassung, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages galt. 1.5 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen einseitig zu ändern. Eine Änderung wird frühestens vierzehn Tage nach Bekanntgabe dieser Änderung an den Auftraggeber oder den Kandidaten in Kraft treten. Die Bekanntgabe kann formlos erfolgen. Wenn der Auftraggeber oder Kandidat der Änderung nicht zustimmtRechnungswährung angeboten gelungen enthalten, gelten die jeweils vorher gültigen Bestimmungen weiterder wurde, die Entscheidung des Kunden für die Rech- Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzep- nungswährung endgültig ist und dass der Umrech- tanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkar- nungskurs ohne weitere Abstimmung mit dem ten. Xxxxxxxxxxxxx zu einem späteren Zeitpunkt durch den Vertragspartner festgelegt wird. 1.6 Der Vertrag wird ohne Exklusivitätsklausel geschlossen, außer wenn die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren, was vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Wenn die Parteien eine Exklusivität vereinbaren und der Auftraggeber gegen die vereinbarte Exklusivität verstößt, schuldet der Auftraggeber einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Mindestprovision gemäß Artikel 4 dieser Bedingungen, es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Grundlagen. 1.1 1. Der Auftragnehmer ist Hersteller von Arzneimitteln. Er ist Inhaber einer gültigen Herstellerlaubnis (Manufacturing authorisation) und eines GMP-Zertifikates (Certificate of GMP-Compliance) gemäss schweizerischer Gesetzgebung, ausgestellt durch Swissmedic mit Sitz an der Xxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, Xxxxxxx. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Angebote / Angebotsanfragen Herstellerlaubnis befugt den Auftragnehmer zur Herstellung der Vertragsprodukte. 2. Bei der Herstellung aller Vertragsprodukte beachtet der Auftragnehmer die anerkannten pharmazeutischen Regeln und Verträge bezüglich der Verrichtung von Dienstleistungen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass seine vorliegenden, standardisierten Prozesse durch die IAM Global GmbH sowie Organe der Swissmedic überprüft und daraufhin als ausreichend geeignet für die Herstellung der Vertragsprodukte befunden wurden. Wird im Laufe der Vertragsdauer die Herstellerlaubnis durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Auftragnehmer) aufgrund die Swissmedic eingeschränkt, so hat der Bestätigung – die am Ende des Dokumentes mit der Unterschrift unter diesem Dokument erfolgt – , insbesondere eines Vermittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) und ferner auf alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen Auftragnehmer den Parteien, auch unerlaubte Handlungen und Verstöße, anwendbarAuftraggeber umgehend zu informieren. 1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Begriffe 3. Soweit der Auftraggeber wünscht, dass für einzelne Vertragsprodukte spezielle Vorschriften oder Richtlinien berücksichtigt werden, muss er den Auftragnehmer darauf schriftlich hinweisen; sich hieraus ergebende Steigerungen der Herstellkosten trägt der Auftraggeber. 4. Die Herstellung und Prüfung der Vertragsprodukte muss den Angaben in den Zulassungsunterlagen entsprechen. Es ist die Pflicht des Auftraggebers, diese Angaben in den technischen Vertrag zu integrieren. 5. Auftraggeber und Auftragnehmer benennen die Ansprechpartner und fachtechnisch verantwortlichen Personen sowie deren Stellvertreter im Rahmen des technischen Vertrages. Wechsel und Änderungen sind jeweils der anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 6. Alle gegenseitig zur Grundlage: • Kandidat: Die natürliche PersonVerfügung gestellten Unterlagen (z.B. Spezifikationen, die Herstellungsanweisungen, Prüfanweisungen) unterliegen einem Genehmigungsverfahren. 7. Der Auftraggeber wird den vom Auftragnehmer angeworben und ausgewählt wurde, um eine offene Stelle beim Auftraggeber zu besetzen. • Bruttojahresgehalt: Das Gehalt auf der Grundlage eines ganzen Jahres und eines Vollzeit- Arbeitsverhältnisses (vierzig Stunden) im ersten Dienstjahr beim Auftraggeber. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target-earnings / OTE), Mobilitätsbudget (Auto- /Fahrtkostenvergütung-en), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffen, die zwischen hergestellten Vertragsgegenstand unter eigenem Namen oder dem Kandidaten und dem Auftraggeber vereinbart werden. Ein vom Auftraggeber zur privaten wie dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestelltes Auto wird in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von neuntausend Euro gleichgesetzt. • Vorstellung: Die Präsentation der Daten des Kandidaten Namen einer durch den Auftrageber autorisierten Unternehmung in Verkehr bringen. Dieser ist dem Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeberschriftlich mitzuteilen. Dabei tut es nicht zur Sache, ob Will der Auftraggeber Produkte in den Kandidaten bereits kenntUSA in Verkehr bringen, so ist dies mit dem Auftragnehmer abzusprechen. • Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber Der Auftragnehmer verfügt zum aktuellen Zeitpunkt nicht über das Eingehen eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. über das Abschließen eines Vertrages über die Verrichtung von Dienstleistungen im breitesten Sinne des Wortes für den Auftraggeber. • Vertrag: Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. • Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuereine entsprechende Zulassung der FDA. 1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen – darunter eventuell auch die allgemeinen 8. Der Auftrageber hat das Recht, den Auftragnehmer durch eigene oder bestellte Sachverständige Personen alle 24 Monate kostenfrei während 2 Arbeitstagen mit 8 Stunden zu inspizieren. Wird ein kürzerer Zeitintervall für Audits gewünscht, so hat der Auftragnehmer das Recht, den entsprechenden Zeitaufwand für abgestelltes Personal mit 120.- € pro Stunde und besonderen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers – gelten nurMitarbeiter in Rechnung zu stellen. Im Falle eines ausserordentlichen Ereignisses (Non Compliance, wenn und sofern diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden. Genaueres zur Festlegung individueller Konditionen finden Sie unter Artikel 4.1. 1.4 Diese allgemeinen Bedingungen werden auf der Website des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt undBehördenbeanstandung, falls sie nicht bereits ausgehändigt wurden, dem Auftraggeber auf erste Bitte zugesandt. Es gilt jeweils die Fassung, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages galt. 1.5 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen einseitig zu ändern. Eine Änderung wird frühestens vierzehn Tage nach Bekanntgabe dieser Änderung an den Auftraggeber oder den Kandidaten in Kraft treten. Die Bekanntgabe Schadenfall) kann formlos erfolgen. Wenn der Auftraggeber oder Kandidat der Änderung nicht zustimmt, gelten die jeweils vorher gültigen Bestimmungen weiterkostenfrei ein ausserordentliches Audit durchführen. 1.6 Der Vertrag wird ohne Exklusivitätsklausel geschlossen, außer wenn die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren, was vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Wenn die Parteien eine Exklusivität vereinbaren und der Auftraggeber gegen die vereinbarte Exklusivität verstößt, schuldet der Auftraggeber einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Mindestprovision gemäß Artikel 4 dieser Bedingungen, es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlagen. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Angebote / Angebotsanfragen und Verträge bezüglich der Verrichtung von Dienstleistungen 1. Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande, alternativ durch die IAM Global GmbH sowie Annahme eines korrespondierenden Auftrages des Auftraggebers durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: den Auftragnehmer) aufgrund . Kostenvoranschläge sind hinge- gen freibleibend und unverbindlich. Der etwaig abweichende Nutzer der Bestätigung Leistungen des Auftragnehmers wird im Rahmen des Angebotes geson- dert als „Kunde“ aufgeführt. Vertragsgegenstand ist – ausschließlich – die am Ende des Dokumentes mit vereinbarte Leistung und die Nutzung der Unterschrift unter diesem Dokument erfolgt – , insbesondere eines Vermittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) Leistungsergebnisse durch den Kunden. Soweit wir Leistungen „namens und ferner auf alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, auch unerlaubte Handlungen und Verstöße, anwendbar. 1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Begriffe zur Grundlage: • Kandidat: Die natürliche Person, die vom Auftragnehmer angeworben und ausgewählt wurde, um eine offene Stelle beim Auftraggeber zu besetzen. • Bruttojahresgehalt: Das Gehalt auf der Grundlage eines ganzen Jahres und eines Vollzeit- Arbeitsverhältnisses (vierzig Stunden) im ersten Dienstjahr beim Auftraggeber. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes MonatsgehaltAuftrag“ eines von uns vertretenen Künstlers anbieten, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target-earnings / OTE), Mobilitätsbudget (Auto- /Fahrtkostenvergütung-en), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffen, die zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber vereinbart werden. Ein vom Auftraggeber zur privaten wie dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestelltes Auto wird in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von neuntausend Euro gleichgesetzt. • Vorstellung: Die Präsentation kommt der Daten des Kandidaten durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei tut es nicht zur Sache, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kennt. • Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber über das Eingehen eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. über das Abschließen eines Vertrages über die Verrichtung von Dienstleistungen im breitesten Sinne des Wortes für den Auftraggeber. • Vertrag: Der Vermittlungsvertrag Vertrag ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmervon uns entsprechend vertretenen Künstler zustande. 2. Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber anerkennt, dass sich die einzelnen Kostenpositionen innerhalb des kalkulierten Budgets verschieben können und erklärt sich damit im Rahmen des vereinbarten Gesamtbudgets einverstanden. 1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen – darunter eventuell auch 3. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung, wobei die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten Zweck der ausdrücklichen Vereinbarung in Schriftform (§ 126 BGB) bedarf. Im Rahmen des Auftraggebers – gelten nurAuftrags besteht für uns bei gestalterisch-kreativen Leistungsbestandteilen (z.B. Design, wenn und sofern diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden. Genaueres zur Festlegung individueller Konditionen finden Sie unter Artikel 4.1Tex- terstellung, Grafik, Foto oder Film) nach pflichtgemäßem Ermessen Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Aus- führung in Textform getroffen ist. 1.4 Diese allgemeinen Bedingungen werden auf der Website des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt und4. Die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolges schulden wir - abgesehen von einem vereinbarten konkreten Leistungsergebnis - nicht. Die Einbe- ziehung von fertigungstechnischen Rahmenbedingungen und sonstigen technischen oder logistischen oder anderen dem Kunden zuzurechnen- den Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, falls sie nicht bereits ausgehändigt wurden, dem Auftraggeber auf erste Bitte zugesandt. Es gilt jeweils die Fassung, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages galtsoweit dies ausdrücklich in Textform vereinbart ist. 1.5 5. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Auftraggeber angemessen zu vergüten. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt. 6. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen einseitig zu ändern. Eine Änderung wird frühestens vierzehn Tage nach Bekanntgabe dieser Änderung Versand von unserem Geschäftssitz oder dem jeweiligen Produktionsort an den Auftraggeber erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung schließen wir gerne auf besonderen Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten ab. 7. Bei der Bereitstellung oder den Kandidaten Übermittlung von Daten sind wir bis zur Datenübergabe der von uns zu verantwortenden Infrastruktur an das Über- mittlungsnetzwerk verantwortlich. Für Fehler des Übertragungsnetzwerkes oder Umstände, die in Kraft tretenzwischengeschalteten Stellen oder Endpunkten des Übertragungsnetzwerkes eintreten, sind wir nicht verantwortlich. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich seine Infrastruktur so einzurichten, dass von uns übermittelte Daten im notwendigen Umfang sowie innerhalb der erforderlichen Zeit entgegengenommen werden können. Das betrifft insbesondere die Bereitstellung ausreichender Speicherplatzkontingente und die richtige Konfiguration von Sicherheitsvorrichtungen. Wir sind be- rechtigt, im Rahmen der Ausführung des Auftrages per eMail mit dem Auftraggeber zu kommunizieren. Soweit vom Auftraggeber nicht anders verlangt und schriftlich vereinbart, erfolgt elektronische Kommunikation unverschlüsselt und ungesichert. 8. Angemessene Reise- und Fahrtkosten sind vom Auftraggeber gegen Nachweis zu erstatten, soweit die Reise bzw. Fahrt im Angebot vorgese- hen war, oder ohne ausdrückliches Angebot zum Zweck der Vertragserfüllung und mit Billigung des Auftraggebers erfolgte oder unter Berücksich- tigung des Aufwands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erforderlich war. Bei in unseren Angeboten kalku- lierten Reisekosten handelt es sich um Schätzungen. Von uns kalkulierte Reise- und Bewirtungskosten erstrecken sich nicht auf Kosten des Auf- traggebers, dessen Kunden und Mitarbeiter und/oder Beauftragte, soweit nicht ausdrücklich erwähnt. 9. Die Bekanntgabe kann formlos erfolgenAufbewahrung von Unterlagen, Halb- und Fertigerzeugnissen des Auftraggebers bzw. Wenn der Auftraggeber oder Kandidat der Änderung dessen Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht zustimmt, gelten die jeweils vorher gültigen Bestimmungen weiter. 1.6 Der Vertrag wird ohne Exklusivitätsklausel geschlossen, außer wenn die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren, was vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Wenn die Parteien eine Exklusivität vereinbaren und der Auftraggeber gegen die vereinbarte Exklusivität verstößtinnerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schuldet der Auftragnehmer nicht. Dem Auftragnehmer vom Auftraggeber einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Mindestprovision gemäß Artikel 4 dieser Bedingungen, es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. dessen Kun- den überlassene Gegenstände und Unterlagen werden vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Für Xxxxxxx, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haftet der Auftragnehmer einen höheren Schaden nachmaximal bis zur Höhe des Materialwertes. 10. Wir geraten nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Auftraggebers in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung ver- bindlicher Fertigstellungstermine bedarf der Schriftform.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlagen. 1.1 Das Sondervermögen ACATIS IfK Value Renten UI (im Folgenden das „Sondervermö- gen“) ist ein „Richtlinienkonformes Sondervermögen“ im Sinne des Investmentgesetzes. Es wird von der Kapitalanlagegesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH (im Folgenden „Gesellschaft“) verwaltet. Die Verwaltung des Sondervermögens besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft eingelegte Geld unter Beachtung des Grundsatzes der Risikomischung in verschiedenen Vermögensgegenständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft anzulegen. Das Sondervermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse der Kapitalanlagege- sellschaft. In welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft das Geld anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem Investmentgesetz und den Vertragsbedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesell- schaft regeln. Die Vertragsbedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Beson- deren Teil („Allgemeine“ und „Besondere Vertragsbedingungen“, gemeinsam „Vertrags- bedingungen“). Die Verwendung der Vertragsbedingungen für ein Sondervermögen un- terliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht. Eine Ausnahme hiervon bildet lediglich die Vorschrift in den „Besonderen Vertragsbedingungen“, die die Vergütungen und Aufwendungserstattungen zum Gegens- tand hat, mit denen das Sondervermögen belastet werden kann. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschrift unter- liegt nicht der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Verkaufsprospekte, die Vertragsbedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halb- jahresberichte sind kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft, der Depotbank, der Ver- triebsgesellschaft oder auf alle Angebote / Angebotsanfragen der Internet-Seite der Gesellschaft unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx- xxxxxxxxxx.xx. Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanagements dieses Son- dervermögens, die Risikomanagementmethoden und Verträge bezüglich die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der Verrichtung wichtigsten Kategorien von Dienstleistungen Vermögensgegenständen sind in elektronischer oder schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich. Die Vertragsbedingungen sind in diesem Prospekt abgedruckt. Die Vertragsbedingungen können von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der Vertragsbedingungen, mit Ausnahme der Regelungen zu den Vergütungen und Auf- wendungserstattungen, bedürfen der Genehmigung durch die IAM Global GmbH sowie Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht. Änderungen der Anlagegrundsätze des Sondervermögens bedür- fen zusätzlich der Zustimmung durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Auftragnehmer) aufgrund den Aufsichtsrat der Bestätigung – die am Ende des Dokumentes mit der Unterschrift unter diesem Dokument erfolgt – , insbesondere eines Vermittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) Gesellschaft. Die vorgesehenen Änderungen werden im elektronischen Bundesanzeiger und ferner auf alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, auch unerlaubte Handlungen und Verstöße, anwendbar. 1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Begriffe zur Grundlage: • Kandidat: Die natürliche Person, die vom Auftragnehmer angeworben und ausgewählt wurde, um eine offene Stelle beim Auftraggeber zu besetzen. • Bruttojahresgehalt: Das Gehalt darüber hinaus in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder auf der Grundlage eines ganzen Jahres In- ternet-Seite der Gesellschaft unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx bekannt gemacht. Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ände- rungen von Regelungen zu den Vergütungen und eines Vollzeit- Arbeitsverhältnisses (vierzig Stunden) im ersten Dienstjahr beim Auftraggeber. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target-earnings / OTE), Mobilitätsbudget (Auto- /Fahrtkostenvergütung-en), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffen, die zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber vereinbart werden. Ein vom Auftraggeber zur privaten wie dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestelltes Auto wird Aufwendungserstattungen treten frü- hestens sechs Monate nach ihrer Bekanntmachung in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von neuntausend Euro gleichgesetzt. • Vorstellung: Die Präsentation der Daten des Kandidaten durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei tut es nicht zur Sache, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kennt. • Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber über das Eingehen eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. über das Abschließen eines Vertrages über die Verrichtung von Dienstleistungen im breitesten Sinne des Wortes für den Auftraggeber. • Vertrag: Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. • Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen – darunter eventuell auch die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers – gelten nurKraft, wenn und sofern diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurdennicht mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein früherer Zeitpunkt bestimmt wur- de. Genaueres zur Festlegung individueller Konditionen finden Sie unter Artikel 4.1. 1.4 Diese allgemeinen Bedingungen werden auf Änderungen der Website bisherigen Anlagegrundsätze des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt und, falls sie nicht bereits ausgehändigt wurden, dem Auftraggeber auf erste Bitte zugesandt. Es gilt jeweils die Fassung, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages galt. 1.5 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen einseitig zu ändern. Eine Änderung wird Sondervermögens treten ebenfalls frühestens vierzehn Tage sechs Monate nach Bekanntgabe dieser Änderung an den Auftraggeber oder den Kandidaten Bekanntmachung in Kraft treten. Die Bekanntgabe kann formlos erfolgen. Wenn und sind nur unter der Auftraggeber oder Kandidat Bedin- gung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile gegen Anteile an Sondervermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern derartige Sondervermögen von der Änderung nicht zustimmt, gelten die jeweils vorher gültigen Bestimmungen weiterGesellschaft verwaltet werden. 1.6 Der Vertrag wird ohne Exklusivitätsklausel geschlossen, außer wenn die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren, was vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Wenn die Parteien eine Exklusivität vereinbaren und der Auftraggeber gegen die vereinbarte Exklusivität verstößt, schuldet der Auftraggeber einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Mindestprovision gemäß Artikel 4 dieser Bedingungen, es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach.

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Samples: Investment Fund Prospectus

Grundlagen. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Angebote / Angebotsanfragen und Verträge bezüglich der Verrichtung von Dienstleistungen 1. Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines ver- bindlichen Angebots durch die IAM Global GmbH sowie Kund*innen oder Bestätigung oder auf- tragsgemäße Ausführung einer verbindlichen Anfrage der Kund*innen durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Auftragnehmer) aufgrund der Bestätigung uns zustande. Vertragsgegenstand ist – ausschließlich – die am Ende des Dokumentes mit der Unterschrift unter diesem Dokument erfolgt – , insbesondere eines Vermittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) und ferner auf alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, auch unerlaubte Handlungen und Verstöße, anwendbarje- weils vereinbarte Leistung. 1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Begriffe zur Grundlage: • Kandidat: Die natürliche Person, die vom Auftragnehmer angeworben und ausgewählt wurde, um eine offene Stelle beim Auftraggeber zu besetzen2. • Bruttojahresgehalt: Das Gehalt auf der Grundlage eines ganzen Jahres und eines Vollzeit- Arbeitsverhältnisses (vierzig Stunden) im ersten Dienstjahr beim Auftraggeber. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target-earnings / OTE), Mobilitätsbudget (Auto- /Fahrtkostenvergütung-en), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffen, die zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber vereinbart werden. Ein vom Auftraggeber zur privaten wie dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestelltes Auto wird in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von neuntausend Euro gleichgesetzt. • Vorstellung: Die Präsentation der Daten des Kandidaten durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei tut es nicht zur Sache, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kennt. • Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber über das Eingehen eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. über das Abschließen eines Vertrages über die Verrichtung von Dienstleistungen im breitesten Sinne des Wortes für den Auftraggeber. • Vertrag: Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. • Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen 3. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung, wobei die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten Zweck der ausdrücklichen Vereinba- rung in Textform (§ 126 b BGB) bedarf. 4. Soweit die Erbringung von Beratungs- und Forschungsleistungen Auf- tragsbestandteil ist, besteht für uns insoweit nach pflichtgemäßem Er- messen Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist. Die Auswahl von Methodik und Vor- gehen obliegt SuD, sofern keine abweichende Bestimmungen Vereinbarung mit den Kund*innen besteht. 5. Die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolges schulden wir darunter eventuell auch die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen abgese- hen von einem vereinbarten konkreten Leistungsergebnis – nicht. Die Erfüllung rechtlicher, regulatorischer oder sonstiger außerhalb des Auftraggebers – gelten Pro- jektinhalts bestehender Anforderungen schulden wir nur, wenn sofern und so- weit dies schriftlich Vertragsgegenstand geworden ist und sofern diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurdenuns die Kund*innen mit allen Informationen versehen hat, die uns eine Umset- zung der Anforderungen ohne Bereitstellung zusätzlicher Qualifikatio- nen und Beistellungen, wie z.B. Zertifizierungen oder Rechtsberatung, ermöglichen. Genaueres Uns entstehender Mehraufwand zur Festlegung individueller Konditionen finden Sie unter Artikel 4.1Erfüllung solcher, be- sonderer Anforderungen ist uns von den Kund*innen zu erstatten, soweit er angemessen ist. 1.4 Diese allgemeinen Bedingungen 6. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind von den Kund*innen angemessen zu vergüten. Als nachträgliche Ände- rungen gelten auch wiederholte Auswertungs- und Strategiearbeiten so- wie Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt. 7. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Bei der Übermittlung von Daten endet unsere Verantwortlichkeit bei der Schnittstelle zwischen unseren Systemen und dem jeweiligen Übermittlungsnetzwerk. Für nicht in un- serer Verantwortung stehende/betriebene Übermittlungsnetze und Infor- mationstechnologie-Einrichtungen haften wir nicht. 8. Mit den Kund*innen jeweils vereinbarte Zeitpläne sind verbindlich. Eine Verschiebung oder vorzeitige Beendigung von Aufträgen bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Dies umfasst auch eine Kündigung aufgrund § 648 BGB. Sofern wir Verschiebungen oder vorzeitigen Ab- brüchen von Aufträgen zustimmen, erfolgt dies unter der Bedingung ei- ner angemessenen Abgeltung des uns durch die Verschiebung bzw. den Abbruch entstehenden Mehraufwands. Insbesondere bei Verschiebun- gen werden auf die Kund*innen uns die aus der Website des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt und, falls sie nicht bereits ausgehändigt wurden, dem Auftraggeber auf erste Bitte zugesandtVerschiebung entstehenden Aufwendungen und Einbußen (beispielsweise Leerlaufzeiten aufgrund kurzfristiger Absage) erstatten. Es gilt jeweils Scheitert die FassungDurchführung eines Projek- tes aus Gründen, die zum Zeitpunkt wir nicht zu vertreten haben (also insbesondere aus von den Kund*innen zu vertretenden Gründen sowie aus Gründen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Krankheit auf Seite der Kund*in- nen oder bei Dritten, Verwaltungsakt oder gesetzliches Verbot), so steht uns gegen die Kund*innen ein Anspruch auf Abgeltung zu. Dieser An- spruch beträgt: a) bei einer Projekt-Beendigung bis zu 2 Wochen vor Beginn der Durchführung: 50 % des Zustandekommens des Vertrages galtveranschlagten Honorars zuzüglich nicht stornierbarer Fremdkosten. 1.5 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vorb) bei einer Projekt-Beendigung später als zwei Wochen vor Beginn der Durchführung: 75 % des veranschlagten Honorars zuzüglich nicht stornierbarer Fremdkosten. Dies gilt insbesondere auch bei einer Kündigung durch die Kund*innen aus wichtigem Grund sowie bei Wegfall der Geschäftsgrundlage, diese allgemeinen Bedingungen einseitig zu ändernsoweit wir diesen Umstand nicht schuldhaft verursacht haben. Eine Änderung wird frühestens vierzehn Tage nach Bekanntgabe dieser Änderung an den Auftraggeber oder den Kandidaten in Kraft treten. Die Bekanntgabe kann formlos erfolgen. Wenn Den Kund*innen ist der Auftraggeber oder Kandidat Nachweis eines niedrigeren, uns der Änderung nicht zustimmt, gelten die jeweils vorher gültigen Bestimmungen weiterNachweis eines höheren Ausfallschadens vorbehalten. 1.6 Der Vertrag wird ohne Exklusivitätsklausel geschlossen9. Verschiebt sich ein Projekt aufgrund unvollständiger oder mangelhaf- ter Mitwirkung der Kund*innen oder aus anderen, außer wenn nicht von uns zu ver- tretenden Gründen, oder ist eine Unterbrechung laufender Projekte aus vorgenannten Gründen notwendig, werden uns die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren, was vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wirdKund*innen die sich daraus entstehende Mehraufwendungen erstatten. Wenn Wir werden die Parteien eine Exklusivität vereinbaren und Kund*innen über das Entstehen der Auftraggeber gegen die vereinbarte Exklusivität verstößt, schuldet der Auftraggeber einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Mindestprovision gemäß Artikel 4 dieser Bedingungen, es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nachMehraufwendungen frühestmöglich informieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlagen. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Der AN erklärt, dass er vor Angebotslegung die Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen unter Anwendung der größtmöglichen Sorgfalt, insbesondere auf alle Angebote / Angebotsanfragen Vollständigkeit und Verträge Richtig- keit (zB. der angegebenen Mengen/Massen, auf Übereinstimmung mit den behördlichen Ge- nehmigungen/Auflagen etc.) geprüft und kontrolliert hat. Bei der Angebotsbearbeitung fest- stellbare und/oder festgestellte Widersprüche, Mängel oder Bedenken bezüglich der Verrichtung Vertrags- grundlagen, der vorgesehenen Ausführung oder Bedenken gegen Weisungen sowie beige- stellte Materialien oder Vorleistungen sind der AG spätestens bei der Angebotsabgabe schrift- lich bekanntzugeben und gleichzeitig ohne Vergütungsanspruch Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, widrigenfalls der AN für alle aus der Verletzung der Prüf- und Kontrollpflicht re- sultierenden Schäden und sonstigen Nachteile haftet. Forderungen des AN wegen unrichtiger Einschätzung von Dienstleistungen durch die IAM Global GmbH sowie durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Auftragnehmer) aufgrund der Bestätigung – die am Ende des Dokumentes Xxxxxx, allfälliger Erschwernisse oder aus Kalkulationsfehlern sind ausgeschlossen. Der AN erklärt mit der Unterschrift unter diesem Dokument erfolgt – Abgabe des Angebotes, insbesondere eines Vermittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) und ferner auf dass ▪ er sich über alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, auch unerlaubte Handlungen und Verstöße, anwendbar. 1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Begriffe zur Grundlage: • Kandidat: Die natürliche PersonUmstände der Leistungserbringung, die vom Auftragnehmer angeworben und ausgewählt wurdeörtlichen Verhältnisse, um eine offene Stelle beim Auftraggeber zu besetzen. • Bruttojahresgehalt: Das Gehalt auf der Grundlage eines ganzen Jahres und eines Vollzeit- Arbeitsverhältnisses (vierzig Stunden) im ersten Dienstjahr beim Auftraggeber. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target-earnings / OTE), Mobilitätsbudget (Auto- /Fahrtkostenvergütung-en), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffeninsbeson- dere die Bodenverhältnisse, die zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber vereinbart werden. Ein vom Auftraggeber zur privaten Lage - einschließlich der erforderlichen Leitungen wie dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestelltes Auto wird in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von neuntausend Euro gleichgesetzt. • Vorstellung: Die Präsentation zB. Wasser, Kanal, Strom, Gas - der Daten Baustelle oder des Kandidaten durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei tut es nicht zur Sache, ob Aufstellungsortes der Auftraggeber den Kandidaten bereits kennt. • Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber über das Eingehen eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. über das Abschließen eines Vertrages über die Verrichtung von Dienstleistungen im breitesten Sinne des Wortes für den Auftraggeber. • Vertrag: Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. • Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen – darunter eventuell auch die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers – gelten nur, wenn und sofern diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden. Genaueres zur Festlegung individueller Konditionen finden Sie unter Artikel 4.1. 1.4 Diese allgemeinen Bedingungen werden auf der Website des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt und, falls sie nicht bereits ausgehändigt wurden, dem Auftraggeber auf erste Bitte zugesandt. Es gilt jeweils die FassungAnlage, die zum Zeitpunkt Zu- fahrtswege, Einbringungsmöglichkeiten etc. sowie über Besonderheiten informiert und damit Klarheit über alle für die Ausführung und Preisberechnung maßgebenden Umstän- de beschafft hat. Änderungen des Zustandekommens Auftrages, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegeben- heiten oder sonstigen Vorkommnissen entstehen können, sind ausgeschlossen. ▪ er seine oben genannten Verpflichtungen erfüllt hat und die in den Vertragsgrundlagen beschriebenen Leistungen für die funktionstüchtige und den allgemein anerkannten Re- geln der Technik entsprechende Herstellung des Vertrages galtWerkes vollständig und ausreichend sind; ▪ alle für die vollständige, vertrags- und planmäßige Herstellung des Auftrages notwendigen Lieferungen und Leistungen einschließlich Neben- und Hilfsleitungen angeboten sind, so- dass Nachforderungen – aus welchem Grund auch immer – ausgeschlossen sind. Sollten nach Ansicht des Bieters zusätzliche oder andere Leistungen oder Lieferungen zur ord- nungsgemäßen und vollständigen Erbringung seiner Arbeiten erforderlich sein, hat er dies der AG spätestens bei der Angebotsabgabe schriftlich begründet und unter Anführung des (Mehr-)Aufwandes bekanntzugeben, widrigenfalls diese Leistungen vom AN auf eigene Kosten zu erbringen sind. 1.5 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen einseitig zu ändern. Eine Änderung wird frühestens vierzehn Tage nach Bekanntgabe dieser Änderung an den Auftraggeber oder den Kandidaten in Kraft treten. Die Bekanntgabe kann formlos erfolgen. Wenn der Auftraggeber oder Kandidat der Änderung nicht zustimmt, gelten die jeweils vorher gültigen Bestimmungen weiter. 1.6 Der Vertrag wird ohne Exklusivitätsklausel geschlossen, außer wenn die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren, was vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Wenn die Parteien eine Exklusivität vereinbaren und der Auftraggeber gegen die vereinbarte Exklusivität verstößt, schuldet der Auftraggeber einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Mindestprovision gemäß Artikel 4 dieser Bedingungen, es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach.

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Grundlagen. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Der AN erklärt, dass er vor Angebotslegung die Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen unter Anwendung der größtmöglichen Sorgfalt, insbesondere auf alle Angebote / Angebotsanfragen Vollständigkeit und Verträge Richtigkeit (zB. der angegebenen Mengen/Massen, auf Übereinstimmung mit den behördlichen Genehmigungen/Auflagen etc.) geprüft und kontrolliert hat. Bei der Angebotsbearbeitung feststellbare und/oder festgestellte Widersprüche, Mängel oder Bedenken bezüglich der Verrichtung Vertragsgrundlagen, der vorgesehenen Ausführung oder Bedenken gegen Weisungen sowie beigestellte Materialien oder Vorleistungen sind der AG spätestens bei der Angebotsabgabe schriftlich bekanntzugeben und gleichzeitig ohne Vergütungsanspruch Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, widrigenfalls der AN für alle aus der Verletzung der Prüf- und Kontrollpflicht resultierenden Schäden und sonstigen Nachteile haftet. Forderungen des AN wegen unrichtiger Einschätzung von Dienstleistungen durch die IAM Global GmbH sowie durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Auftragnehmer) aufgrund der Bestätigung – die am Ende des Dokumentes Xxxxxx, allfälliger Erschwernisse oder aus Kalkulationsfehlern sind ausgeschlossen. Der AN erklärt mit der Unterschrift unter diesem Dokument erfolgt – Abgabe des Angebotes, dass ▪ er sich über alle Umstände der Leistungserbringung, die örtlichen Verhältnisse, insbesondere eines Vermittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) und ferner auf alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, auch unerlaubte Handlungen und Verstöße, anwendbar. 1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Begriffe zur Grundlage: • Kandidat: Die natürliche Persondie Bodenverhältnisse, die vom Auftragnehmer angeworben und ausgewählt wurdeLage - einschließlich der erforderlichen Leitungen wie zB. Wasser, um eine offene Stelle beim Auftraggeber zu besetzen. • Bruttojahresgehalt: Das Gehalt auf Kanal, Strom, Gas - der Grundlage eines ganzen Jahres und eines Vollzeit- Arbeitsverhältnisses (vierzig Stunden) im ersten Dienstjahr beim Auftraggeber. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target-earnings / OTE), Mobilitätsbudget (Auto- /Fahrtkostenvergütung-en), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffenBaustelle oder des Aufstellungsortes der Anlage, die zwischen dem Kandidaten Zufahrtswege, Einbringungsmöglichkeiten etc. sowie über Besonderheiten informiert und dem Auftraggeber vereinbart werdendamit Klarheit über alle für die Ausführung und Preisberechnung maßgebenden Umstände beschafft hat. Ein vom Auftraggeber zur privaten wie dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestelltes Auto wird in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von neuntausend Euro gleichgesetzt. • Vorstellung: Die Präsentation der Daten Änderungen des Kandidaten durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei tut es nicht zur Sache, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kennt. • Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber über das Eingehen eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. über das Abschließen eines Vertrages über die Verrichtung von Dienstleistungen im breitesten Sinne des Wortes für den Auftraggeber. • Vertrag: Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. • Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen – darunter eventuell auch die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers – gelten nur, wenn und sofern diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden. Genaueres zur Festlegung individueller Konditionen finden Sie unter Artikel 4.1. 1.4 Diese allgemeinen Bedingungen werden auf der Website des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt und, falls sie nicht bereits ausgehändigt wurden, dem Auftraggeber auf erste Bitte zugesandt. Es gilt jeweils die FassungAuftrages, die zum Zeitpunkt aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten oder sonstigen Vorkommnissen entstehen können, sind ausgeschlossen. ▪ er seine oben genannten Verpflichtungen erfüllt hat und die in den Vertragsgrundlagen beschriebenen Leistungen für die funktionstüchtige und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Herstellung des Zustandekommens Werkes vollständig und ausreichend sind; ▪ alle für die vollständige, vertrags- und planmäßige Herstellung des Vertrages galtAuftrages notwendigen Lieferungen und Leistungen einschließlich Neben- und Hilfsleitungen angeboten sind, sodass Nachforderungen – aus welchem Grund auch immer – ausgeschlossen sind. Sollten nach Ansicht des Bieters zusätzliche oder andere Leistungen oder Lieferungen zur ordnungsgemäßen und vollständigen Erbringung seiner Arbeiten erforderlich sein, hat er dies der AG spätestens bei der Angebotsabgabe schriftlich begründet und unter Anführung des (Mehr-)Aufwandes bekanntzugeben, widrigenfalls diese Leistungen vom AN auf eigene Kosten zu erbringen sind. 1.5 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen einseitig zu ändern. Eine Änderung wird frühestens vierzehn Tage nach Bekanntgabe dieser Änderung an den Auftraggeber oder den Kandidaten in Kraft treten. Die Bekanntgabe kann formlos erfolgen. Wenn der Auftraggeber oder Kandidat der Änderung nicht zustimmt, gelten die jeweils vorher gültigen Bestimmungen weiter. 1.6 Der Vertrag wird ohne Exklusivitätsklausel geschlossen, außer wenn die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren, was vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Wenn die Parteien eine Exklusivität vereinbaren und der Auftraggeber gegen die vereinbarte Exklusivität verstößt, schuldet der Auftraggeber einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Mindestprovision gemäß Artikel 4 dieser Bedingungen, es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach.

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Grundlagen. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Angebote / Angebotsanfragen 1. Für den Vertragsschluss online über unsere Websites geschlossener Verträge gilt vorrangig Ziff. II.2 dieser Nutzungsbedingungen. In allen anderen Fällen kommt der Vertrag über unsere Leistung durch Bestäti- gung unseres verbindlichen Angebots durch den Kunden oder durch Bestätigung einer verbindlichen Kundenanfrage unsererseits zustande. Wir können eine Vertragsbestätigung dadurch ersetzen, dass wir den Vertrag innerhalb von fünf Werktagen ab Eingang der Beauftragung des Kunden auftragsgemäß ausführen und Verträge bezüglich der Verrichtung von Dienstleistungen durch die IAM Global GmbH sowie durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Auftragnehmer) aufgrund der Bestätigung dem Kunden einen Zugang zu den Digitale Agentur-Services bereitstellen. Vertragsgegenstand ist – ausschließlich – die am Ende des Dokumentes mit der Unterschrift unter diesem Dokument erfolgt – , insbesondere eines Vermittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) und ferner auf alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, auch unerlaubte Handlungen und Verstöße, anwendbarvereinbarte Leistung. 1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Begriffe zur Grundlage: • Kandidat: 2. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung unserer Leistung, wobei die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten, über die Bereitstel- lung der Vertragsleistung selbst hinausgehenden Zweck der ausdrück- lichen Vereinbarung in Textform (§ 126 b BGB) bedarf. 3. Die natürliche PersonErzielung eines über die eigentliche Vertragsleistung hinausge- henden wirtschaftlichen oder technischen Erfolges (beispielsweise das Erreichen bestimmter Umsätze, die vom Auftragnehmer angeworben Ertragssteigerungen oder Ersparnisse) schulden wir nicht. Die Einbeziehung von kundenspezifischen techni- schen Rahmenbedingungen oder anderen dem Kunden zuzurechnen- den Umständen und ausgewählt wurdeVorgaben ist nur geschuldet, um eine offene Stelle beim Auftraggeber zu besetzensoweit dies aus- drücklich vereinbart ist. 4. • Bruttojahresgehalt: Das Gehalt auf Nachträgliche Änderungen der Grundlage eines ganzen Jahres und eines Vollzeit- Arbeitsverhältnisses (vierzig Stunden) im ersten Dienstjahr beim Auftraggeber. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target-earnings / OTE), Mobilitätsbudget (Auto- /Fahrtkostenvergütung-en), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffen, die zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber Leistung müssen vereinbart werden. Ein Mehrleistungen sind vom Auftraggeber zur privaten wie dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestelltes Auto wird Kunden angemessen zu vergüten. 5. Wir geraten nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug. 6. Beschreibungen, Spezifikationen und sonstige Darstellungen unse- rer Leistung dienen nur der Leistungsbeschreibung und stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar. Garantien durch uns liegen nur bei Ga- rantieabrede in Textform unter Verwendung der Bezeichnung „Garan- tie“ vor. 7. Eine vorzeitige Beendigung des Auftrags sowie eine zeitliche Ver- schiebung bedürfen unserer Zustimmung. Ist uns die Erbringung der Vertragsleistung aus vom Kunden zu vertretenden Umständen (insbe- sondere aufgrund nicht, nicht richtig oder unvollständig erfüllter Mitwir- kungspflichten des Kunden, z.B. fehlenden oder für die Auswertung nicht geeigneten Daten oder Informationen) nicht möglich, geraten wir nicht in Verzug. Der Leistungstermin verschiebt sich in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt Fall um die Dauer der Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Wieder- aufnahmefrist, ohne dass dem Kunden hierfür Ansprüche auf Minde- rung, Vertragsbeendigung oder in Höhe sonstiger Art entstehen. Wir werden den Kunden auf von neuntausend Euro gleichgesetztihm noch zu erbringende Mitwirkungen hinweisen. • Vorstellung: Die Präsentation Der Kunde erstattet uns den durch schuldhaft unterbliebene oder feh- lerhafte Mitwirkungen des Kunden verursachten Mehraufwand. 8. Bei kostenfreien Services sind wir berechtigt, Laufzeit und Gegen- stand dieser Angebote vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung nach billigem Ermessen anzupassen, insbesondere solche kosten- freien Angebote jederzeit zu beenden oder einzuschränken. 9. Im Rahmen der Daten des Kandidaten durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei tut es nicht zur Sache, ob vertragsbezogenen Kommunikation erfolgt der Auftraggeber den Kandidaten bereits kennt. • Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber über das Eingehen eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. über das Abschließen eines Vertrages über die Verrichtung von Dienstleistungen Nachrichtenaustausch im breitesten Sinne des Wortes für den AuftraggeberWesentlichen per E-Mail. • Vertrag: Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber Kunde hat daher dafür Sorge zu tragen, dass er unsere E-Mail-Nachrichten emp- fangen kann und dem Auftragnehmer. • Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuerdass deren Erhalt nicht durch Spam-Filter oder sons- tige Einstellungen verhindert wird. 1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen – darunter eventuell auch die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers – gelten nur, wenn und sofern diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden. Genaueres zur Festlegung individueller Konditionen finden Sie unter Artikel 4.1. 1.4 Diese allgemeinen Bedingungen werden auf der Website des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt und, falls sie nicht bereits ausgehändigt wurden, dem Auftraggeber auf erste Bitte zugesandt. Es gilt jeweils die Fassung, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages galt. 1.5 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen einseitig zu ändern. Eine Änderung wird frühestens vierzehn Tage nach Bekanntgabe dieser Änderung an den Auftraggeber oder den Kandidaten in Kraft treten. Die Bekanntgabe kann formlos erfolgen. Wenn der Auftraggeber oder Kandidat der Änderung nicht zustimmt, gelten die jeweils vorher gültigen Bestimmungen weiter. 1.6 Der Vertrag wird ohne Exklusivitätsklausel geschlossen, außer wenn die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren, was vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Wenn die Parteien eine Exklusivität vereinbaren und der Auftraggeber gegen die vereinbarte Exklusivität verstößt, schuldet der Auftraggeber einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Mindestprovision gemäß Artikel 4 dieser Bedingungen, es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach.

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