Common use of Grundlagen Clause in Contracts

Grundlagen. 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Europa Aktien ULM (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer fest- gelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- ren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Invest- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organis- men für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der First Private Investment Management KAG mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Der First Private Europa Aktien ULM wurde am 25. Januar 1999 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwi- schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin- gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („All- gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.

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Grundlagen. 1.1. 1.1 Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Europa Aktien ULM MPF Donar (nachfolgend „Fonds“ oder „Sonstiges Sondervermögen“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer fest- gelegten festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- ren investieren (nachfolgend „InvestmentvermögenIn- vestmentvermögen“). Der Fonds ist ein Invest- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organis- men für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren Alternativer Investmentfonds (nachfolgend im Folgenden OGAWAIF“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der First Private Investment Management KAG mbH Warburg Invest AG (nachfolgend nachfol- gend: „Gesellschaft“) mit Sitz in Hannover verwaltet. Der First Private Europa Aktien ULM MPF Donar wurde am 25. Januar 1999 03.09.2015 von der BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft für unbestimmte Dauer aufgelegtaufgelegt und zum 01.07.2017 auf die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH übertragen. Zum 06.11.2021 wurde der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Gesellschaft übertragen. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck Geschäfts- zweck des Fonds ist auf die Ka- pitalanlage Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen ei- ner einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit Tä- tigkeit und eine aktive unterneh- merische unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- gen dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den AnlagebedingungenAnlagebedingun- gen, die das Rechtsverhältnis zwi- schen zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin- gungen Anlagebedingun- gen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („All- gemeine Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen müs- sen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt geneh- migt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.

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Grundlagen. 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Europa Aktien ULM (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer fest- gelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- ren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Invest- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organis- men für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) richtlinienkonformer Feederfonds im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.11 des Kapitalanlagegesetzbuchs Kapitalanlagegesetzbuches (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der First Private Investment Management KAG mbH (nachfolgend Allianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main – im Folgenden: „Gesellschaft“) “ – verwaltet. Der First Private Europa Aktien ULM wurde am 25Masterfonds im Sinne des § 1 Abs. Januar 1999 für unbestimmte Dauer aufgelegt19 Nr.12 KAGB ist der ebenfalls von der Gesellschaft aufgelegte und verwaltete Fonds „ Allianz Global Investors Fund - Allianz Global Dividend (im Folgenden „Masterfonds“), ein Teilfonds der Allianz Global Investors Fund SICAV. Bei dem Masterfonds handelt es sich um ein EU-Investmentvermögen, das den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG entspricht. Die Verwaltung des Feederfonds besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen Geld zu mindestens 95 % gesondert vom eigenen Vermögen der Gesellschaft in Form von Sondervermögen anAnteile des Masterfonds, Anteilklasse F (EUR), anzulegen. Der Feederfonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Der Geschäftszweck des Fonds Feederfonds ist auf die Ka- pitalanlage Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen ei- ner einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh- merische unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft die Gelder der Anleger das Geld für den Feederfonds anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- gen dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwi- schen zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin- gungen Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („All- gemeine Anlagebedingungen” Allgemeine“ und „Besondere Anlagebedingungen). Die Verwendung der Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von einen Feederfonds unterliegt der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Anteilklasse1): A (EUR) genehmigt werdenR (EUR)2) ISIN-Code: DE0008471467 DE000A2DU1F1 Wertpapier-Kennnummer: 847146 A2DU1F Rechtliche Struktur: gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) Auflegung: 3. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der GesellschaftJuni 1996 16. November 0000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Kapitalverwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors GmbH München Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Abschlussprüfer: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Finanzgruppen, die den Feederfonds initiieren: Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Frankfurt am Main Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin BaFin Frankfurt am Main Mindestanlagesumme: - - Ausgabeaufschlag max.: 5,00 % - Ausgabeaufschlag zzt.: 5,00 % - Pauschalvergütung max3): 1,80 % p.a. 1,80 % p.a. Pauschalvergütung zzt.3): 1,80 % p.a. 1,05 % p.a. Ertragsverwendung: ausschüttend ausschüttend Laufzeit: unbegrenzt unbegrenzt

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Grundlagen. 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Europa Aktien ULM Systematic Commodity (nachfolgend nachfol- gend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer fest- gelegten festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- ren investieren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Invest- mentvermögen Investment- vermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments Parla- ments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organis- men Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der First Private Investment Management KAG mbH (nachfolgend „GesellschaftGesell- schaft“) verwaltet. Der First Private Europa Aktien ULM Systematic Commodity wurde am 2530. Januar 1999 November 2018 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwi- schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin- gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („All- gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.

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Samples: www.first-private.de

Grundlagen. 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Europa Aktien ULM Euro Dividenden STAUFER (nachfolgend nach- folgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer fest- gelegten festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- ren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Invest- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organis- men für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der First Private Investment Management KAG mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Der First Private Europa Aktien ULM Euro Dividenden STAUFER wurde am 2523. Januar 1999 November 1997 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwi- schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin- gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („All- gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.

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Grundlagen. 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Europa Aktien ULM Der FVV Select AMI (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer fest- gelegten Anlagestrategie festgelegten Anlage- strategie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- ren investieren (nachfolgend nach- folgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Invest- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend be- treffend bestimmte Organis- men Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs Kapitalan- lagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er Es wird von der First Private Am- pega Investment Management KAG mbH GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltetverwal- tet. Der First Private Europa Aktien ULM FVV Select AMI wurde am 25. Januar 1999 03.01.2000 für unbestimmte Dauer aufgelegtvon der Oppenheim Kapitalanlagegesellschat mbH auf- gelegt und bis zum 31.03.2014 von der Oppenheim Kapitalan- lagegesellschaft mbH verwaltet. Zum 01.04.2014 wurde der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH übertragen und bis zum 04.06.2014 von der Deutschen Asset & Wealth Manage- ment Investment GmbH verwaltet. Zum 05.06.2014 wurde der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Ampega Invest- ment GmbH übertragen. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen eige- nen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck Ge- schäftszweck des Fonds ist auf die Ka- pitalanlage Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen ei- ner einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh- merische unter- nehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände Vermögensge- genstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei da- bei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- gen dazugehö- rigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwi- schen zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin- gungen Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („All- gemeine Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.

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Samples: www.ampega.de

Grundlagen. 1.1● Haftung für den Stoff (OR 365): - Hat der Unternehmer die Lieferung des Stoffes übernommen (Werklieferungsvertrag), so kommen die Vorschriften der Rechtsmängelgewährleistung (OR 192−196) zur Anwendung. Das Sondervermögen (Die Sachmängelgewährleistung beurteilt sich auch in diesem Fall ausschliesslich nach OR 367 ff. - Stammt der Fonds) Das Sondervermögen First Private Europa Aktien ULM (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame AnlagenStoff vom Besteller, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammeltso gilt OR 3652: Der Unternehmer hat den Stoff mit aller Sorgfalt zu behandeln, um es gemäß einer fest- gelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- ren (nachfolgend „Investmentvermögen“)über die Verwendung Rechenschaft abzulegen und einen allfälligen Rest zurückzugeben. Der Fonds ist ein Invest- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organis- men für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der First Private Investment Management KAG mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Der First Private Europa Aktien ULM wurde am 25. Januar 1999 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf Unternehmer hat weiter die Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGBPflicht, den dazugehöri- gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz Besteller zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Xxxxx mangelhaft ist oder andere Umstände eine gehörige oder rechtzeitige Ausführung des Werkes gefährden (nachfolgend „InvStG“OR 3653) und ● OR 366: - Abs. 1, "Antizipierter Verzug": Vor der Ablieferung ist klar, dass der Unternehmer nicht tätig wird - Sondernorm zum Verzugsrecht - Abs. 2, "Antizipierte Schlechterfüllung" = Abweichung des "Ist"−Zustandes vom vertraglich vereinbarten "Soll"−Zustand ➔ Kein objektiver Mangel! ● Fehlen einer ausdrücklich vereinbarten, zugesicherten Eigenschaft - SIA 118 kann eine Zusicherung sein! - Erheblichkeit des Mangels ➔ Grenze des Rechtsmissbrauchs? ● Fehlen einer vorausgesetzten Eigenschaft Normmassstab? Branchenüblichkeit ➔ Sachgutachten beantragen - Besondere Tauglichkeit Bsp.: Länge des Schwimmbades ± 1 cm für einen Wettkampfschwimmer; - Allgemeine Tauglichkeit; - Tatsächlicher Mangel; - Rechtlicher Mangel Bsp.: Das Haus entspricht nicht den Anlagebedingungengesetzlichen Bauvorschriften. ● Massgebender Zeitpunkt ist der Zeitpunkt der Ablieferung = des Gefahrübergangs, die das Rechtsverhältnis zwi- schen den Anlegern und d.h. der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin- gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („All- gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von Mangel muss bereits bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der GesellschaftAblieferung des Werkes bestanden haben.

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Samples: Kaufvertrag

Grundlagen. 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Europa Aktien ULM (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer fest- gelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- ren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Invest- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organis- men für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) richtlinienkonformer Feederfonds im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.11 des Kapitalanlagegesetzbuchs Kapitalanlagegesetzbuches (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der First Private Investment Management KAG mbH (nachfolgend Allianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main – im Folgenden: „Gesellschaft“) “ – verwaltet. Der First Private Europa Aktien ULM wurde am 25Masterfonds im Sinne des § 1 Abs. Januar 1999 für unbestimmte Dauer aufgelegt19 Nr.12 KAGB ist der ebenfalls von der Gesellschaft aufgelegte und verwaltete Fonds „ Allianz Global Investors Fund - Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (im Folgenden „Masterfonds“), ein Teilfonds der Allianz Global Investors Fund SICAV. Bei dem Masterfonds handelt es sich um ein EU- Investmentvermögen, das den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG entspricht. Die Verwaltung des Feederfonds besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen Geld zu mindestens 95 % gesondert vom eigenen Vermögen der Gesellschaft in Form von Sondervermögen anAnteile des Masterfonds, Anteilklasse F (EUR), anzulegen. Der Feederfonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Der Geschäftszweck des Fonds Feederfonds ist auf die Ka- pitalanlage Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen ei- ner einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh- merische unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft die Gelder der Anleger das Geld für den Feederfonds anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- gen dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwi- schen zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin- gungen Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („All- gemeine Anlagebedingungen” Allgemeine“ und „Besondere Anlagebedingungen). Die Verwendung der Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von einen Feederfonds unterliegt der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Allianz Internationaler Rentenfonds im Überblick Anteilklasse 1: A (EUR) genehmigt werdenP (EUR) R (EUR) 2 ISIN-Code: DE0008475054 DE000A14N9T9 XX000X0XXXX0 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx: 847505 A14N9T A2AMPS Rechtliche Struktur: gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) Auflegung: 17. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der GesellschaftFebruar 1969 22. Oktober 2015 16. November 2017 Kapitalverwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH München Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Finanzgruppen, die den Feederfonds initiieren: Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main Mindestanlagesumme: - 3.000.000 EUR - Ausgabeaufschlag max.: 3,00 % - - Ausgabeaufschlag zzt.: 3,00 % - - Pauschalvergütung max 3: 1,04 % p.a. 0,65 % p.a. 1,04 % p.a. Pauschalvergütung zzt. 3: 1,04 % p.a. 0,58 % p.a. 0,62 % p.a. Ertragsverwendung: ausschüttend ausschüttend ausschüttend Laufzeit: unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Grundlagen. 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Europa Aktien ULM (nachfolgend „Fonds“) ETFlab iBoxx € Liquid Non- Financials Diversified ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer fest- gelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- ren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Invest- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organis- men für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) richtlinienkonformes Wertpapierindex-Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs Investmentgesetzes (nachfolgend InvG) (im Folgenden KAGB“Sonder- vermögen“ genannt). Er Es wird von der First Private Investment Management KAG mbH ETFlab In- vestment GmbH (nachfolgend im Folgenden als „Gesellschaft" bezeichnet) verwaltet. Der First Private Europa Aktien ULM wurde am 25. Januar 1999 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Verwaltung des Sonder- vermögens besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung Geld unter Beachtung des Grundsatzes der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung Risikomi- schung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen verschiedenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von der Gesellschaft anzule- gen. Das Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels gehört nicht zur Insol- venzmasse der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossenGesellschaft. In welche Vermögensgegenstände welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft die Gelder der Anleger Gesell- schaft das Geld anlegen darf und welche Bestimmungen Bestim- mungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) InvG und den AnlagebedingungenVertragsbedingungen, die das Rechtsverhältnis zwi- schen zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin- gungen umfassen Vertragsbedingungen um- fassen einen Allgemeinen allgemeinen und einen Besonderen besonderen Teil („All- gemeine Anlagebedingungen” Allgemeine und Besondere Anlagebedingungen”Vertragsbedingun- gen“). Anlagebedingungen Die Verwendung der Vertragsbedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor Sondervermögen unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine Ausnahme hiervon bildet lediglich die Vorschrift in den Beson- deren Verwendung Vertragsbedingungen, die die Vergütungen und Aufwendungserstattungen zum Gegenstand hat, mit denen das Sondervermögen belastet werden kann. Für das Sondervermögen ist dies § 29 der Besonderen Vertragsbedingungen (Einzelheiten zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen siehe „Ausgabe- und Rücknahmepreise und Kos- ten“). Der ausführliche und vereinfachte Verkaufspros- pekt, die Vertragsbedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft erhältlich. Die Vertragsbedingun- gen sind in diesem Prospekt abgedruckt. Sie sind ebenso erhältlich auf der Internetseite xxx.xxxxxx.xx. Informationen über die Anlagegrenzen des Risiko- managements dieses Sondervermögens, die Risi- komanagementmethoden und die jüngsten Entwick- lungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen dieses Sondervermögens sind in elektronischer oder schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich. Die Vertragsbedingungen können von der Gesell- schaft geändert werden. Dies können auch wesentli- che Änderungen der Anlagepolitik des Sonderver- mögens sein. Änderungen der Vertragsbedingungen, mit Ausnahme der Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bedürfen der Ge- nehmigung durch die Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht. Änderungen der Anlage- grundsätze des Sondervermögens bedürfen zusätz- lich der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesell- schaft. Die vorgesehenen Änderungen werden im elektronischen Bundesanzeiger und darüber hinaus in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder auf der Internetseite xxx.xxxxxx.xx bekannt gemacht. Die Änderungen treten frühestens am Tag nach ihrer Bekanntmachung im elektronischen Bundes- anzeiger in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens sechs Monate nach entsprechen- der Bekanntmachung in Kraft, falls nicht mit Zu- stimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werdenein früherer Zeitpunkt bestimmt wird. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse Änderungen der Gesellschaftbisherigen Anlagegrundsätze des Sondervermögens treten frühestens sechs Monate nach Bekanntmachung im elektronischen Bundes- anzeiger in Kraft und sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbie- tet, ihre Anteile gegen Anteile an Sondervermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen.

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Samples: www.deka-etf.de

Grundlagen. 1.1. 1.1 Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Europa Aktien ULM Schön & Co Nachhaltigkeitsfonds (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer fest- gelegten festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- ren investieren (nachfolgend „InvestmentvermögenInvestmentver- mögen“). Der Fonds ist ein Invest- mentvermögen Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Verwaltungsvorschrif- ten betreffend bestimmte Organis- men Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der First Private Investment Management KAG mbH Warburg Invest AG (nachfolgend nachfolgend: „Gesellschaft“) mit Sitz in Hannover verwaltet. Der First Private Europa Aktien ULM Schön & Co Nachhal- tigkeitsfonds wurde am 25. Januar 1999 15.09.2020 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck Geschäfts- zweck des Fonds ist auf die Ka- pitalanlage Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen ei- ner einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit Tä- tigkeit und eine aktive unterneh- merische unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- gen dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den AnlagebedingungenAnlagebedingun- gen, die das Rechtsverhältnis zwi- schen zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin- gungen Anlagebedingun- gen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („All- gemeine Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen müs- sen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt geneh- migt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.

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Grundlagen. 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Europa Aktien ULM Wealth (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer fest- gelegten Anlagestrategie festgelegten Anla- gestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- ren investieren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Invest- mentvermögen gemäß Investmentvermögen ge- mäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Ver- waltungsvorschriften betreffend bestimmte Organis- men Organismen für gemeinsame gemein- same Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der First Private Investment Management KAG mbH (nachfolgend „GesellschaftGesell- schaft“) verwaltet. Der First Private Europa Aktien ULM Wealth wurde am 25. Januar 1999 November 2008 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwi- schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin- gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („All- gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.

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