Grundlagen. 1.1 Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen MPF Donar (nachfolgend „Fonds“ oder „Sonstiges Sondervermögen“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „In- vestmentvermögen“). Der Fonds ist ein Alternativer Investmentfonds (im Folgenden „AIF“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Warburg Invest AG (nachfol- gend: „Gesellschaft“) mit Sitz in Hannover verwaltet. Der MPF Donar wurde am 03.09.2015 von der BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft für unbestimmte Dauer aufgelegt und zum 01.07.2017 auf die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH übertragen. Zum 06.11.2021 wurde der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Gesellschaft übertragen. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäfts- zweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tä- tigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingun- gen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- gen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müs- sen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) geneh- migt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
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Samples: Verkaufprospekt
Grundlagen. 1.1 Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen MPF Donar (nachfolgend „Fonds“ oder „Sonstiges Sondervermögen“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „In- vestmentvermögen“). Der Fonds ist ein Alternativer Investmentfonds (im Folgenden „AIF“) richtlinienkonformer Feederfonds im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.11 des Kapitalanlagegesetzbuchs Kapitalanlagegesetzbuches (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Warburg Invest AG (nachfol- gendAllianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main – im Folgenden: „Gesellschaft“) mit Sitz in Hannover “ – verwaltet. Der MPF Donar wurde am 03.09.2015 Masterfonds im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr.12 KAGB ist der ebenfalls von der BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft für unbestimmte Dauer aufgelegt Gesellschaft aufgelegte und zum 01.07.2017 auf die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH übertragenverwaltete Fonds „ Allianz Global Investors Fund - Allianz Global Dividend (im Folgenden „Masterfonds“), ein Teilfonds der Allianz Global Investors Fund SICAV. Zum 06.11.2021 wurde Bei dem Masterfonds handelt es sich um ein EU-Investmentvermögen, das den Anforderungen der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Gesellschaft übertragenRichtlinie 2009/65/EG entspricht. Die Verwaltung des Feederfonds besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen Geld zu mindestens 95 % gesondert vom eigenen Vermögen der Gesellschaft in Form von Sondervermögen anAnteile des Masterfonds, Anteilklasse F (EUR), anzulegen. Der Geschäfts- zweck Feederfonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Der Geschäftszweck des Fonds Feederfonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tä- tigkeit Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft die Gelder der Anleger das Geld für den Feederfonds anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingun- genAnlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- gen Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” Allgemeine“ und „Besondere Anlagebedingungen”“). Die Verwendung der Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müs- sen vor deren Verwendung von einen Feederfonds unterliegt der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Anteilklasse1): A (EUR) geneh- migt werdenR (EUR)2) ISIN-Code: DE0008471467 DE000A2DU1F1 Wertpapier-Kennnummer: 847146 A2DU1F Rechtliche Struktur: gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) Auflegung: 3. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der GesellschaftJuni 1996 16. November 0000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Kapitalverwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors GmbH München Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Abschlussprüfer: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Finanzgruppen, die den Feederfonds initiieren: Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Frankfurt am Main Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin BaFin Frankfurt am Main Mindestanlagesumme: - - Ausgabeaufschlag max.: 5,00 % - Ausgabeaufschlag zzt.: 5,00 % - Pauschalvergütung max3): 1,80 % p.a. 1,80 % p.a. Pauschalvergütung zzt.3): 1,80 % p.a. 1,05 % p.a. Ertragsverwendung: ausschüttend ausschüttend Laufzeit: unbegrenzt unbegrenzt
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Samples: Sales Contracts
Grundlagen. 1.1 Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen MPF Donar (nachfolgend „Fonds“ oder „Sonstiges Sondervermögen“) ETFlab iBoxx € Liquid Non- Financials Diversified ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren richtlinienkonformes Wertpapierindex-Sondervermögen im Sinne des Investmentgesetzes (nachfolgend „In- vestmentvermögen“). Der Fonds ist ein Alternativer Investmentfonds InvG) (im Folgenden „AIF“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“Sonder- vermögen“ genannt). Er Es wird von der Warburg Invest AG ETFlab In- vestment GmbH (nachfol- gend: im Folgenden als „Gesellschaft“" bezeichnet) mit Sitz in Hannover verwaltet. Der MPF Donar wurde am 03.09.2015 Die Verwaltung des Sonder- vermögens besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft für unbestimmte Dauer aufgelegt und zum 01.07.2017 auf die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH übertragen. Zum 06.11.2021 wurde Gesellschaft eingelegte Geld unter Beachtung des Grundsatzes der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Gesellschaft übertragen. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung Risikomi- schung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen verschiedenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von der Gesellschaft anzule- gen. Das Sondervermögen an. Der Geschäfts- zweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels gehört nicht zur Insol- venzmasse der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tä- tigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossenGesellschaft. In welche Vermögensgegenstände welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft die Gelder der Anleger Gesell- schaft das Geld anlegen darf und welche Bestimmungen Bestim- mungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) InvG und den Anlagebedingun- genVertragsbedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- gen umfassen Vertragsbedingungen um- fassen einen Allgemeinen allgemeinen und einen Besonderen besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”Vertragsbedingun- gen“). Anlagebedingungen Die Verwendung der Vertragsbedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müs- sen vor deren Verwendung von Sondervermögen unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanz- dienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine Ausnahme hiervon bildet lediglich die Vorschrift in den Beson- deren Vertragsbedingungen, die die Vergütungen und Aufwendungserstattungen zum Gegenstand hat, mit denen das Sondervermögen belastet werden kann. Für das Sondervermögen ist dies § 29 der Besonderen Vertragsbedingungen (Einzelheiten zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen siehe „BaFinAusgabe- und Rücknahmepreise und Kos- ten“) geneh- migt ). Der ausführliche und vereinfachte Verkaufspros- pekt, die Vertragsbedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft erhältlich. Die Vertragsbedingun- gen sind in diesem Prospekt abgedruckt. Sie sind ebenso erhältlich auf der Internetseite xxx.xxxxxx.xx. Informationen über die Anlagegrenzen des Risiko- managements dieses Sondervermögens, die Risi- komanagementmethoden und die jüngsten Entwick- lungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen dieses Sondervermögens sind in elektronischer oder schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich. Die Vertragsbedingungen können von der Gesell- schaft geändert werden. Der Fonds gehört Dies können auch wesentli- che Änderungen der Anlagepolitik des Sonderver- mögens sein. Änderungen der Vertragsbedingungen, mit Ausnahme der Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bedürfen der Ge- nehmigung durch die Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht. Änderungen der Anlage- grundsätze des Sondervermögens bedürfen zusätz- lich der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesell- schaft. Die vorgesehenen Änderungen werden im elektronischen Bundesanzeiger und darüber hinaus in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder auf der Internetseite xxx.xxxxxx.xx bekannt gemacht. Die Änderungen treten frühestens am Tag nach ihrer Bekanntmachung im elektronischen Bundes- anzeiger in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens sechs Monate nach entsprechen- der Bekanntmachung in Kraft, falls nicht zur Insolvenzmasse mit Zu- stimmung der GesellschaftBundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht ein früherer Zeitpunkt bestimmt wird. Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Sondervermögens treten frühestens sechs Monate nach Bekanntmachung im elektronischen Bundes- anzeiger in Kraft und sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbie- tet, ihre Anteile gegen Anteile an Sondervermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen.
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Samples: Verkaufsprospekt
Grundlagen. 1.1 Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen MPF Donar Der FVV Select AMI (nachfolgend „Fonds“ oder „Sonstiges Sondervermögen“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie Anlage- strategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend nach- folgend „In- vestmentvermögenInvestmentvermögen“). Der Fonds ist ein Alternativer Investmentfonds Invest- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften be- treffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (im Folgenden nachfolgend „AIFOGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs Kapitalan- lagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er Es wird von der Warburg Invest AG Am- pega Investment GmbH (nachfol- gend: nachfolgend „Gesellschaft“) mit Sitz in Hannover verwaltetverwal- tet. Der MPF Donar FVV Select AMI wurde am 03.09.2015 von der BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft 03.01.2000 für unbestimmte Dauer aufgelegt von der Oppenheim Kapitalanlagegesellschat mbH auf- gelegt und bis zum 01.07.2017 auf die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH übertragen31.03.2014 von der Oppenheim Kapitalan- lagegesellschaft mbH verwaltet. Zum 06.11.2021 01.04.2014 wurde der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Gesellschaft Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH übertragen und bis zum 04.06.2014 von der Deutschen Asset & Wealth Manage- ment Investment GmbH verwaltet. Zum 05.06.2014 wurde der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Ampega Invest- ment GmbH übertragen. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen eige- nen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäfts- zweck Ge- schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tä- tigkeit Tätigkeit und eine aktive unternehmerische unter- nehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände Vermögensge- genstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei da- bei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen dazugehö- rigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingun- genAnlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- gen Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müs- sen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“) geneh- migt genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
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Samples: Sales Contracts
Grundlagen. 1.1 Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen MPF Donar (nachfolgend „Fonds“ oder „Sonstiges Sondervermögen“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „In- vestmentvermögen“). Der Fonds ist ein Alternativer Investmentfonds (im Folgenden „AIF“) richtlinienkonformer Feederfonds im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.11 des Kapitalanlagegesetzbuchs Kapitalanlagegesetzbuches (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Warburg Invest AG (nachfol- gendAllianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main – im Folgenden: „Gesellschaft“) mit Sitz in Hannover “ – verwaltet. Der MPF Donar wurde am 03.09.2015 Masterfonds im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr.12 KAGB ist der ebenfalls von der BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft für unbestimmte Dauer aufgelegt Gesellschaft aufgelegte und zum 01.07.2017 auf die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH übertragenverwaltete Fonds „ Allianz Global Investors Fund - Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (im Folgenden „Masterfonds“), ein Teilfonds der Allianz Global Investors Fund SICAV. Zum 06.11.2021 wurde Bei dem Masterfonds handelt es sich um ein EU- Investmentvermögen, das den Anforderungen der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Gesellschaft übertragenRichtlinie 2009/65/EG entspricht. Die Verwaltung des Feederfonds besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen Geld zu mindestens 95 % gesondert vom eigenen Vermögen der Gesellschaft in Form von Sondervermögen anAnteile des Masterfonds, Anteilklasse F (EUR), anzulegen. Der Geschäfts- zweck Feederfonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Der Geschäftszweck des Fonds Feederfonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tä- tigkeit Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft die Gelder der Anleger das Geld für den Feederfonds anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingun- genAnlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- gen Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” Allgemeine“ und „Besondere Anlagebedingungen”“). Die Verwendung der Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müs- sen vor deren Verwendung von einen Feederfonds unterliegt der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Allianz Internationaler Rentenfonds im Überblick Anteilklasse 1: A (EUR) geneh- migt werdenP (EUR) R (EUR) 2 ISIN-Code: DE0008475054 DE000A14N9T9 XX000X0XXXX0 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx: 847505 A14N9T A2AMPS Rechtliche Struktur: gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) Auflegung: 17. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der GesellschaftFebruar 1969 22. Oktober 2015 16. November 2017 Kapitalverwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH München Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Finanzgruppen, die den Feederfonds initiieren: Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main Mindestanlagesumme: - 3.000.000 EUR - Ausgabeaufschlag max.: 3,00 % - - Ausgabeaufschlag zzt.: 3,00 % - - Pauschalvergütung max 3: 1,04 % p.a. 0,65 % p.a. 1,04 % p.a. Pauschalvergütung zzt. 3: 1,04 % p.a. 0,58 % p.a. 0,62 % p.a. Ertragsverwendung: ausschüttend ausschüttend ausschüttend Laufzeit: unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt
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Samples: Sales Contracts
Grundlagen. 1.1 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen MPF Donar First Private Wealth (nachfolgend „Fonds“ oder „Sonstiges Sondervermögen“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie Anla- gestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „In- vestmentvermögenInvestmentvermögen“). Der Fonds ist ein Alternativer Investmentfonds Investmentvermögen ge- mäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Ver- waltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemein- same Anlagen in Wertpapieren (im Folgenden nachfolgend „AIFOGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Warburg Invest AG First Private Investment Management KAG mbH (nachfol- gend: nachfolgend „GesellschaftGesell- schaft“) mit Sitz in Hannover verwaltet. Der MPF Donar First Private Wealth wurde am 03.09.2015 von der BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft 25. November 2008 für unbestimmte Dauer aufgelegt und zum 01.07.2017 auf die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH übertragen. Zum 06.11.2021 wurde der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Gesellschaft übertragenaufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäfts- zweck Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tä- tigkeit Tätigkeit und eine aktive unternehmerische unterneh- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen dazugehöri- gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingun- genAnlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen zwi- schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- gen Anlagebedin- gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine All- gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müs- sen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“) geneh- migt genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
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Samples: Sales Contracts
Grundlagen. 1.1 Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen MPF Donar Schön & Co Nachhaltigkeitsfonds (nachfolgend „Fonds“ oder „Sonstiges Sondervermögen“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „In- vestmentvermögenInvestmentver- mögen“). Der Fonds ist ein Alternativer Investmentfonds Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschrif- ten betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (im Folgenden nachfolgend „AIFOGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Warburg Invest AG (nachfol- gendnachfolgend: „Gesellschaft“) mit Sitz in Hannover verwaltet. Der MPF Donar Schön & Co Nachhal- tigkeitsfonds wurde am 03.09.2015 von der BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft 15.09.2020 für unbestimmte Dauer aufgelegt und zum 01.07.2017 auf die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH übertragen. Zum 06.11.2021 wurde der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Gesellschaft übertragenaufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäfts- zweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tä- tigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingun- gen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- gen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müs- sen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) geneh- migt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
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Samples: Verkaufprospekt
Grundlagen. 1.1 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen MPF Donar First Private Systematic Commodity (nachfolgend nachfol- gend „Fonds“ oder „Sonstiges Sondervermögen“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „In- vestmentvermögenInvestmentvermögen“). Der Fonds ist ein Alternativer Investmentfonds Investment- vermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (im Folgenden nachfolgend „AIFOGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Warburg Invest AG First Private Investment Management KAG mbH (nachfol- gend: nachfolgend „GesellschaftGesell- schaft“) mit Sitz in Hannover verwaltet. Der MPF Donar First Private Systematic Commodity wurde am 03.09.2015 von der BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft 30. November 2018 für unbestimmte Dauer aufgelegt und zum 01.07.2017 auf die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH übertragen. Zum 06.11.2021 wurde der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Gesellschaft übertragenaufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäfts- zweck Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tä- tigkeit Tätigkeit und eine aktive unternehmerische unterneh- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen dazugehöri- gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingun- genAnlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen zwi- schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- gen Anlagebedin- gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine All- gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müs- sen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“) geneh- migt genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
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Samples: Sales Contracts
Grundlagen. 1.1 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen MPF Donar First Private Europa Aktien ULM (nachfolgend „Fonds“ oder „Sonstiges Sondervermögen“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten fest- gelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren investie- ren (nachfolgend „In- vestmentvermögenInvestmentvermögen“). Der Fonds ist ein Alternativer Investmentfonds Invest- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organis- men für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (im Folgenden nachfolgend „AIFOGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Warburg Invest AG First Private Investment Management KAG mbH (nachfol- gend: nachfolgend „Gesellschaft“) mit Sitz in Hannover verwaltet. Der MPF Donar First Private Europa Aktien ULM wurde am 03.09.2015 von der BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft 25. Januar 1999 für unbestimmte Dauer aufgelegt und zum 01.07.2017 auf die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH übertragen. Zum 06.11.2021 wurde der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Gesellschaft übertragenaufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäfts- zweck Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tä- tigkeit Tätigkeit und eine aktive unternehmerische unterneh- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen dazugehöri- gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingun- genAnlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen zwi- schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- gen Anlagebedin- gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine All- gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müs- sen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“) geneh- migt genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
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Grundlagen. 1.1 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen MPF Donar First Private Euro Dividenden STAUFER (nachfolgend nach- folgend „Fonds“ oder „Sonstiges Sondervermögen“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren investie- ren (nachfolgend „In- vestmentvermögenInvestmentvermögen“). Der Fonds ist ein Alternativer Investmentfonds Invest- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organis- men für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (im Folgenden nachfolgend „AIFOGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Warburg Invest AG First Private Investment Management KAG mbH (nachfol- gend: nachfolgend „Gesellschaft“) mit Sitz in Hannover verwaltet. Der MPF Donar First Private Euro Dividenden STAUFER wurde am 03.09.2015 von der BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft 23. November 1997 für unbestimmte Dauer aufgelegt und zum 01.07.2017 auf die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH übertragen. Zum 06.11.2021 wurde der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Gesellschaft übertragenaufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäfts- zweck Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tä- tigkeit Tätigkeit und eine aktive unternehmerische unterneh- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen dazugehöri- gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingun- genAnlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen zwi- schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- gen Anlagebedin- gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine All- gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müs- sen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“) geneh- migt genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
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Grundlagen. 1.1 Das Sondervermögen 1.1. Bei einem „POWERPAY – Teilzahlungskreditvertrag“ (der Fonds) Das Sondervermögen MPF Donar (nachfolgend „Fonds“ oder „Sonstiges SondervermögenPOWERPAY-TK“) ist ein Organismus handelt es sich um einen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) geregelten revolvierenden Rahmenkreditvertrag für gemeinsame Anlagen, der Verbraucher im Sinne von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren Punkt 1.4. (nachfolgend „In- vestmentvermögenKunden“). Der Fonds ist ein Alternativer Investmentfonds Den durch POWERPAY-TK vereinbarten Kreditrahmen (im Folgenden Punkt 3.1.) kann der Kunden wiederholt ausnutzen, um Waren und Dienstleistungen bei kooperierenden Verkäufern bzw. Betreibern von Online-Shops („AIFHändler“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“)zu erwerben und das dafür geschuldete Entgelt samt den aus diesem Vertrag geschuldeten Gebühren und Zinsen in Teilzahlungen zu bezahlen. Er Die Möglichkeit eines POWERPAY-TK wird von der Warburg Invest AG Bank Frick & Co AG, Landstraße 14, FL-9496 Balzers (nachfol- gend: „GesellschaftBank“) gewährt, die dabei mit Sitz in Hannover verwaltetden Händlern und der MF Group AG, am Bohl, CH-9004 St. Gallen („MF“) kooperiert. MF unterstützt die Bank und die Händler bei der operativen Abwicklung.
1.2. Wichtiger Hinweis: Die Annahme des Angebots des Kunden auf Abschluss des POWERPAY-Teilzahlungskreditvertrages erfolgt durch die Bank ausschließlich schriftlich/ per E-Mail. Die Durchführung einer vom Kunden beantragten Zahlung mit POWERPAY stellt für sich keine schlüssige Annahme der Bank dar. Lehnt die Bank den Abschluss eines POWERPAY-Teilzahlungskreditvertrages ab, nachdem die vom Kunden beantragte Zahlung mit POWERPAY durchgeführt wurde, so handelt es sich bei dieser Zahlung um eine „POWERPAY–Zahlung auf Rechnung“. Darauf sind nicht die vorliegenden AGB, sondern die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für POWERPAY – Zahlung auf Rechnung“ anwendbar.
1.3. Die Möglichkeit eines POWERPAY-TK wird Kunden gewährt, die bei kooperierenden Händlern über deren Online-Shops Waren oder Dienstleistungen erwerben. Voraussetzung für die Gewährung eines POWERPAY-TK ist, dass der Kunde ein voll geschäftsfähiger Xxxxxxxxxxx (§ 0 XXxxX) ist, der ein regelmäßiges Einkommen und einen österreichischen Wohnsitz hat. Zudem müssen Lieferadresse, Wohnanschrift und Rechnungsadresse des Kunden ident sein. Schließlich gewährt die Bank einen POWERPAY-TK nur Kunden, die die Geschäftsbeziehung ausschließlich zu privaten Zwecken und auf eigene Rechnung abschließen. Mit Abschluss dieses Vertrages bestätigt der Kunde, dass der von ihm beantragte Abschluss des POWERPAY-TK ausschließlich zu privaten Zwecken dient und auf seine eigene Rechnung erfolgt. Der MPF Donar wurde am 03.09.2015 Kunde ist verpflichtet, der Bank diesbezügliche Änderungen (Zweck, Rechnungsführung) unverzüglich mitzuteilen. Auch bei einem Verdacht des Kunden auf unberechtigte Nutzung des POWERPAY-TK durch einen Dritten ist der Kunde zu unverzüglichen Information der Bank verpflichtet.
1.4. Zwischen der Bank und dem jeweiligen Händler besteht ein Factoring-Verhältnis. Das bedeutet, dass der Händler seine Forderung gegen den Kunden aus dem Vertrag über den Kauf der Ware bzw die Erbringung der Dienstleistung („Grundgeschäft“) an die Bank abtritt. Der Kunde wird über diese Abtretung hiermit informiert. Handelt es sich bei dem Grundgeschäft um einen Warenkauf, tritt der Händler außerdem ein von ihm vorbehaltenes Eigentum an der BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft Ware an die Bank ab. In diesem Fall bleibt die Ware, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Vertrag geschuldeten Entgelte, im Eigentum der Bank.
1.5. Für das Grundgeschäft zwischen dem Kunden und dem Händler gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen. Sie werden durch diesen Vertrag nicht geändert. Für die Erfüllung der Pflichten aus dem Grundgeschäft ist allein der Händler verantwortlich. Er ist auch für unbestimmte Dauer aufgelegt allgemeine Kundenanfragen – zB zu Ware, Lieferzeit, Versendung, Rückgaben, Reklamationen, Widerrufen, Widersprüchen und zum 01.07.2017 Gutschriften – zuständig. Für Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit der Bezahlung mit POWERPAY ist hingegen MF zuständig.
1.6. Die Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite werden für den Kunden unter xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx bereitgehalten und ihm außerdem vor Vertragsabschluss auf die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH übertragen. Zum 06.11.2021 wurde der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Gesellschaft übertragen. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäfts- zweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tä- tigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingun- gen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- gen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikumsbekannt gegebene E-Investmentvermögen müs- sen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) geneh- migt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der GesellschaftMail-Adresse übermittelt.
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