Common use of Grundsätze Clause in Contracts

Grundsätze. Nur bei Vorlagepflicht ist ein Kostenvoranschlag zu liefern. • Die BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Liefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen. • Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist die gültige lebenslange eGK-Nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben beginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Sollte die LANR nicht vorliegen, darf das Feld mit „999999999“`gefüllt werden. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Eingangsdatum des Kosten- voranschlages bei der BKK. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V =1900450 • Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach dem diesem Vertrag Abrechnungspositionsnummer (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils gültige 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer bzw. Abrech- nungsnummer, oder das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern ist auf Grund der vertraglichen Kons- tellation ausgeschlossen (Ausnahme: Zube- hör das nicht mit dem Hilfsmittel abgegolten und medizinisch notwendig ist). Falsche oder fehlerhafte Hilfsmittelpositi- onsnummern (dies gilt auch für kassenspezi- fische Pseudohilfsmittelpositionsnummern) führen zur Abweisung der Abrechnung. Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund eines genehmigten Kostenvoranschlages erbracht werden. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem Vertrag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Ge- rätename /-Typ manuell zu erfassen.

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Grundsätze. Nur bei Vorlagepflicht ist ein Kostenvoranschlag zu liefern. • Die BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Liefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen. • Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist die gültige lebenslange eGK-Nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben beginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Sollte die LANR nicht vorliegen, darf das Feld mit „999999999“`gefüllt werden. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Eingangsdatum des Kosten- voranschlages bei der BKK. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V =1900450 1900413 • Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach dem diesem Vertrag Abrechnungspositionsnummer (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils gültige 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer bzw. Abrech- nungsnummer, oder das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern ist auf Grund der vertraglichen Kons- tellation ausgeschlossen (Ausnahme: Zube- hör das nicht mit dem Hilfsmittel abgegolten und medizinisch notwendig ist). Falsche oder fehlerhafte Hilfsmittelpositi- onsnummern (dies gilt auch für kassenspezi- fische Pseudohilfsmittelpositionsnummern) führen zur Abweisung der Abrechnung. Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund eines genehmigten Kostenvoranschlages erbracht werden. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem Vertrag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Ge- rätename /-Typ manuell zu erfassen.

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Grundsätze. Die BKK verzichtet auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen bei dem im Vertrag als genehmigungsfrei beschriebenen Konstellationen. • Nur bei Vorlagepflicht ist ein Kostenvoranschlag zu liefern. • Die BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Liefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen. • Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist die eine gültige lebenslange eGK-Nummer Krankenversicherten- nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben beginntbe- ginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Sollte die LANR nicht vorliegen, darf das Feld mit „999999999“`gefüllt werden. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Eingangsdatum Datum des Kosten- voranschlages bei der BKKKostenvoran- schlages. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V =1900450 1900410 • Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach dem diesem Vertrag Abrechnungspositionsnummer (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils gültige 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer Hilfsmit- telpositionsnummer bzw. Abrech- nungsnummerAbrechnungs- nummer, die PZN oder das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern ist auf Grund der vertraglichen Kons- tellation ausgeschlossen (Ausnahme: Zube- hör das nicht mit dem Hilfsmittel abgegolten und medizinisch notwendig ist). Falsche oder fehlerhafte Hilfsmittelpositi- onsnummern (dies gilt auch für kassenspezi- fische Pseudohilfsmittelpositionsnummern) führen zur Abweisung der Abrechnung. Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund eines genehmigten Kostenvoranschlages erbracht werdenausgeschlossen. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, der PZN nach der Lauer-Taxe oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem VertragVer- trag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Ge- rätename /-Typ manuell zu erfassen.

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Grundsätze. Nur bei Vorlagepflicht ist ein Kostenvoranschlag zu liefern. • Die BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Liefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen. • Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist die gültige lebenslange eGK-Nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben beginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Sollte die LANR nicht vorliegen, darf das Feld mit „999999999“`gefüllt werden. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Eingangsdatum des Kosten- voranschlages bei der BKK. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V =1900450 • Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach dem diesem Vertrag Leistungen nach § 302 SGB V =1900412 ´ Abrechnungspositionsnummer (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils gültige 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer bzw. Abrech- nungsnummer, oder das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern ist auf Grund der vertraglichen Kons- tellation ausgeschlossen (Ausnahme: Zube- hör das nicht mit dem Hilfsmittel abgegolten und medizinisch notwendig ist). Falsche oder fehlerhafte Hilfsmittelpositi- onsnummern (dies gilt auch für kassenspezi- fische Pseudohilfsmittelpositionsnummern) führen zur Abweisung der Abrechnung. Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund eines genehmigten Kostenvoranschlages erbracht werden. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem Vertrag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Ge- rätename /-Typ manuell zu erfassen.

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Grundsätze. Nur bei Vorlagepflicht ist ein Kostenvoranschlag zu liefern. Die BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Liefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen. Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist die gültige lebenslange eGK-Nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben beginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Sollte die LANR nicht vorliegen, darf das Feld mit „999999999“`gefüllt werden. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Eingangsdatum des Kosten- voranschlages bei der BKK. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V =1900450 • 1900447  Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach dem diesem Vertrag Abrechnungspositionsnummer (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils gültige 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer bzw. Abrech- nungsnummer, oder das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern ist auf Grund der vertraglichen Kons- tellation ausgeschlossen (Ausnahme: Zube- hör das nicht mit dem Hilfsmittel abgegolten und medizinisch notwendig ist). Falsche oder fehlerhafte Hilfsmittelpositi- onsnummern (dies gilt auch für kassenspezi- fische Pseudohilfsmittelpositionsnummern) führen zur Abweisung der Abrechnung. Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund eines genehmigten Kostenvoranschlages erbracht werden. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem Vertrag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Ge- rätename /-Typ manuell zu erfassen.

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Grundsätze. Nur bei Vorlagepflicht ist ein Kostenvoranschlag zu liefern. Die BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Liefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen. Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist die gültige lebenslange eGK-Nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben beginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Sollte die LANR nicht vorliegen, darf das Feld mit „999999999“`gefüllt werden. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Eingangsdatum des Kosten- voranschlages bei der BKK. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V =1900450 • 1900416 ´  Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach dem diesem Vertrag Abrechnungspositionsnummer (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils gültige 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer bzw. Abrech- nungsnummer, oder das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern ist auf Grund der vertraglichen Kons- tellation ausgeschlossen (Ausnahme: Zube- hör das nicht mit dem Hilfsmittel abgegolten und medizinisch notwendig ist). Falsche oder fehlerhafte Hilfsmittelpositi- onsnummern (dies gilt auch für kassenspezi- fische Pseudohilfsmittelpositionsnummern) führen zur Abweisung der Abrechnung. Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund eines genehmigten Kostenvoranschlages erbracht werden. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem Vertrag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Ge- rätename /-Typ manuell zu erfassen.

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Grundsätze. Nur bei Vorlagepflicht ist ein Kostenvoranschlag zu liefern. • Die BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Liefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen. • Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist die eine gültige lebenslange eGK-Nummer Krankenversicherten- nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben beginntbe- ginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Sollte die LANR nicht vorliegen, darf das Feld mit „999999999“`gefüllt werden. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Eingangsdatum Datum des Kosten- voranschlages bei der BKKKostenvoran- schlages. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V =1900450 1900411 Abrechnungspositionsnummer Es ist immer die jeweils 10-stellige Hilfsmit- • Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach dem diesem Vertrag Abrechnungspositionsnummer (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils gültige 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer telpositionsnummer bzw. Abrech- nungsnummerAbrechnungs- nummer, die PZN oder das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern ist auf Grund der vertraglichen Kons- tellation ausgeschlossen (Ausnahme: Zube- hör das nicht mit dem Hilfsmittel abgegolten und medizinisch notwendig ist). Falsche oder fehlerhafte Hilfsmittelpositi- onsnummern (dies gilt auch für kassenspezi- fische Pseudohilfsmittelpositionsnummern) führen zur Abweisung der Abrechnung. Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund eines genehmigten Kostenvoranschlages erbracht werdenausgeschlossen. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, der PZN nach der Lauer-Taxe oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem VertragVer- trag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Ge- rätename /-Typ manuell zu erfassen.

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Grundsätze. Die BKK verzichtet auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen bei dem im Vertrag als genehmigungsfrei beschriebenen Konstellationen. • Nur bei Vorlagepflicht ist ein Kostenvoranschlag zu liefern. • Die BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Liefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen. • Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist die eine gültige lebenslange eGK-Nummer Krankenversicherten- nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben beginntbe- ginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Sollte die LANR nicht vorliegen, darf das Feld mit „999999999“`gefüllt werden. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Eingangsdatum Datum des Kosten- voranschlages bei der BKKKostenvoran- schlages. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V =1900450 • Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach dem diesem Vertrag Leistungen nach § 302 SGB V =1900400 Leistungen nach § 300 SGB V =1900400 Beim elektronischen Kostenvoranschlag ist der 6-stellige LEGS für Leistungen nach § 300 SGB V mit einer „0“ vorangestellt einzu- geben, soweit eine Genehmigungspflicht nach diesem Vertrag besteht Abrechnungspositionsnummer (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils gültige 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer Hilfsmit- telpositionsnummer bzw. Abrech- nungsnummerAbrechnungs- nummer, die PZN oder das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern ist auf Grund der vertraglichen Kons- tellation ausgeschlossen (Ausnahme: Zube- hör das nicht mit dem Hilfsmittel abgegolten und medizinisch notwendig ist). Falsche oder fehlerhafte Hilfsmittelpositi- onsnummern (dies gilt auch für kassenspezi- fische Pseudohilfsmittelpositionsnummern) führen zur Abweisung der Abrechnung. Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund eines genehmigten Kostenvoranschlages erbracht werdenausgeschlossen. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, der PZN nach der Lauer-Taxe oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem VertragVer- trag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Ge- rätename /-Typ manuell zu erfassen.

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Grundsätze. Nur Die VIACTIV Krankenkasse verzichtet auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen bei dem im Vertrag als genehmigungsfrei beschriebenen Konstellationen. • Bei Vorlagepflicht ist je Hilfsmittel ein Kostenvoranschlag zu liefern. • Die BKK VIACTIV Krankenkasse behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Liefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen. • Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwendenLieferbedingungen entsprechen. Krankenversichertennummer Es ist die eine gültige lebenslange eGK-Nummer Krankenversicherten- nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben beginntbe- ginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104491707 (Novitas BKK) 104526376 Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Sollte die LANR nicht vorliegen, darf das Feld mit „999999999“`gefüllt werden. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per ekv eKV zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Eingangsdatum Datum des Kosten- voranschlages bei der BKKKostenvoran- schlages. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V =1900450 • Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen = 1996000 Leistungen nach dem § 300 SGB V = 0800600 Lediglich beim elektronischen Kostenvoran- schlagsverfahren ist der 6-stellige LEGS für Leistungen nach § 300 SGB V mit einer „0“ vorangestellt einzugeben, soweit eine Ge- nehmigungspflicht nach diesem Vertrag Abrechnungspositionsnummer be- steht. Abrechnungsnummer ( Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils gültige 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer Hilfsmit- telpositionsnummer bzw. Abrech- nungsnummerAbrechnungsnum- mer, der PZN oder das Sonderkennzei- chen des Sonderkennzeichens im Sinne des Vertrages anzugeben. Hilfsmittelpositionsnummer Abrechnungsnummer (Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern bzw. Abrechnungsnummern ist auf Grund der vertraglichen Kons- tellation ausgeschlossen (Ausnahme: Zube- hör das nicht mit dem Hilfsmittel abgegolten und medizinisch notwendig ist). Falsche oder fehlerhafte Hilfsmittelpositi- onsnummern (dies gilt auch für kassenspezi- fische Pseudohilfsmittelpositionsnummern) führen zur Abweisung der Abrechnung. Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund eines genehmigten Kostenvoranschlages erbracht werdenKonstellation aus- geschlossen. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, der PZN nach der Lauer-Taxe oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem VertragVer- trag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Ge- rätename /-Typ Gerä- tename/-typ manuell zu zur erfassen.

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Samples: Vertrag Nach § 127 Abs. 2 SGB v Über Die Abgabe Von Hilfsmitteln Zur Versorgung Der Versicherten Bei Enteraler Ernährung Und Zubehör Sowie Trinknah Rung, Bei Tracheotomie Und Bei Laryngektomie, Bei Ableitender Inkontinenz Und Bei Stomaanlagen