Common use of Haftung des Vertragspartners Clause in Contracts

Haftung des Vertragspartners. 1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter und sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seinem gesetzlichen Vertreter verursacht werden. 2. Der Eggershof kann vom Vertragspartner zur Absicherung von eventuellen Schäden angemessene Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

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Samples: Event Venue Rental, Event Venue Rental Agreement

Haftung des Vertragspartners. 1. 9.1 Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäuden Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmerihn oder die Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher der Veranstaltung, Mitarbeiter und sonstige Mitarbeiter, sonstiger Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seinem gesetzlichen Vertreter verursacht werden. 2. Der Eggershof kann 9.2 HaD ist berechtigt, vom Vertragspartner zur Absicherung von eventuellen Schäden angemessene Schäden, die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. VersicherungenBürgschaften, Kautionen, BürgschaftenVersicherungen) und/oder Security zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Haftung des Vertragspartners. 1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäuden Gebäude oder Inventar, die durch VeranstaltungsteilnehmerVeranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter und Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seinem seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Der Vertragspartner haftet für alle entstandene Schäden mit der vollen Höhe des Neupreises. Zugleich ist er verpflichtet für die Instandsetzung (bei Schäden an Objekt, Inventar, Tapeten, Elektronischen Geräten, Teppichen etc.) der Schäden aufzukommen. Dies gilt auch für durch den Schaden entstandene Ausfälle. 2. Der Eggershof Das Hotel kann vom Vertragspartner zur Absicherung von vor eventuellen Ansprüchen wegen Schäden angemessene die Stellung angemessener Sicherheiten (z.z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Haftung des Vertragspartners. 1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch VeranstaltungsteilnehmerVeranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter und Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seinem seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. 2. Der Eggershof Das Hotel kann vom Vertragspartner zur Absicherung von eventuellen Ansprüchen wegen Schäden angemessene die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

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Samples: Event Venue Rental

Haftung des Vertragspartners. 1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäuden Gebäude oder Inventar, die durch VeranstaltungsteilnehmerVeranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter und Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seinem seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden. 2. Der Eggershof Die Unique GmbH kann vom Vertragspartner zur Absicherung von vor eventuellen Schäden angemessene die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen