Common use of Haftung des Vertragspartners Clause in Contracts

Haftung des Vertragspartners. (1) Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. (2) Das Hotel kann vom Vertragspartner zur Absicherung von evtl. Schäden die Stellung angemessener Sicher- heiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften etc.) verlangen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Vertragspartners. (1) . Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter oder Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter oder und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. (2) . Das Hotel kann vom Vertragspartner zur Absicherung von evtl. eventuellen Ansprüchen wegen Schäden die Stellung angemessener Sicher- heiten Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften etc.Bürgschaften) verlangen.

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Samples: Event Venue Rental

Haftung des Vertragspartners. (1) Der . Sofern er ein Unternehmer ist, haftet der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter oder Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. (2) . Das Hotel kann vom Vertragspartner zur Absicherung von evtl. eventuellen Schäden die Stellung angemessener Sicher- heiten Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften etc.Bürgschaften) verlangen.

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Samples: Veranstaltungsvertrag

Haftung des Vertragspartners. (1) Der 1.Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer Teilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter oder Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter oder und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. (2) Das . 2.Das Hotel kann vom Vertragspartner zur Absicherung von evtl. vor eventuellen Ansprüchen wegen Schäden die Stellung angemessener Sicher- heiten Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften etc.Bürgschaften) verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Haftung des Vertragspartners. (1) . Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. VeranstaltungsbesucherVeranstal- tungsbesucher, Mitarbeiter oder Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und Erfüllungs- gehilfen verursacht werden. (2) . Das Hotel kann vom Vertragspartner zur Absicherung von evtl. vor eventuellen Ansprüchen wegen Schäden die Stellung angemessener Sicher- heiten angemes- sener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften etc.Bürgschaf- ten) verlangen.

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Samples: Veranstaltungsvertrag