Haftung/Freistellung. 10.1 Mit Ausnahme von Schäden, die (i) durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von TEVA verursacht wurden oder (ii) auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist die Gesamthaftung von TEVA für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, auf die von TEVA für die Waren und/oder Dienstleistungen im Rahmen des Vertra- ges gezahlten Gesamtbeträge beschränkt, und die Haftung von TEVA für indirekte Schäden, Bußgelder oder Folgeschäden, wozu (ohne abschließend zu sein) auch entgangene Umsätze und Ge- winne, Verlust von erwarteten Einsparungen und Kulanz zählen, unabhängig davon, wie diese entstehen, ist vollständig ausge- schlossen. 10.2 Der Lieferant stellt TEVA und mit ihr verbundene Unternehmen sowie ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertre- ter, Berater, Kunden, Lieferanten, Auftragnehmer und Rechtsnach- folger frei und hält sie schadlos von jeglicher Haftung, Verlusten, Kosten (einschließlich Anwaltskosten, Kosten für Rückrufaktionen und Kosten für ihre eigenen Mitarbeiter), Schäden und Verletzun- gen, verursacht durch: 10.2.1 Mangelhafte Waren oder Mangelhafte Dienstleistungen; 10.2.2 eine Verletzung des Vertrages durch den Lieferanten oder seinen eigenen Lieferanten oder Subunternehmer (dazu gehört auch die verspätete Lieferung von Waren oder die nicht rechtzeitige Fertigstellung der Dienstleistungen zum Liefertermin), 10.2.3 jegliche Fahrlässigkeit, vorsätzliche Nichterfüllung oder un- rechtmäßiges Handeln oder Unterlassen des Lieferanten oder seiner eigenen Lieferanten oder Subunternehmer; und 10.2.4 eine Verletzung oder behauptete Verletzung von Rechten Dritter (einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Know- how), die von irgendeiner Person aufgrund der Herstellung, Bereitstellung, Entgegennahme, Einfuhr, Ausfuhr, des Ver- trieb, Verkaufsangebots, Verkaufs, der Verwendung oder des Besitzes von Waren und/oder Dienstleistungen, die vom oder im Auftrag des Lieferanten geliefert bzw. erbracht wurden, 10.3 Im Falle von Ziffer 10.2.4 hat der Lieferant TEVA unverzüglich darüber zu informieren und TEVA nach eigener Xxxx und auf ei- xxxx Xxxxxx (einschließlich etwaiger Lizenzgebühren) 10.3.1 eine unbedingte, unwiderrufliche, unbefristete Lizenz zur Nutzung der Waren und/oder Dienstleistungen und zur Ausübung der sonstigen Rechte, die TEVA im Zusammen- hang mit den Waren und/oder Dienstleistungen eingeräumt wurden, zu verschaffen; oder 10.3.2 die Waren und/oder Dienstleistungen so zu modifizieren oder zu ersetzen, dass sie den Qualitätsanforderungen ent- sprechen und keine Rechte Dritter verletzen, ohne dass dadurch die Funktionalität oder Leistung der Waren und/oder Dienstleistungen in wesentlichen Belangen beein- trächtigt wird. Ein solcher Austausch oder eine solche Än- derung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TEVA (TEVA wird die Genehmigung nicht ungerechtfertig- terweise verweigern). 10.4 Für den Fall, dass keine der in Ziffer 10.3. genannten Möglichkeiten besteht, ist TEVA berechtigt, nach eigenem Ermessen alle ausste- henden Bestellungen und Bestätigten Bestellungen für Waren und/oder Dienstleistungen, die Gegenstand eines solchen An- spruchs sind, zu stornieren und alle betroffenen oder möglicher- weise betroffenen Waren auf Kosten des Lieferanten an den Liefe- ranten zurückzusenden; der Lieferant hat TEVA den von TEVA ge- zahlten vollen Preis für alle betroffenen Waren und/oder Dienstleis- tungen, die von TEVA zurückgegeben werden oder nach Ansicht von TEVA für TEVA und/oder TEVA's Kunden nicht verwendbar sind, zuzüglich USt. oder anderer Verkaufssteuer (falls zutreffend) zurückzuerstatten, 10.5 Andere Rechte und Rechtsmittel von TEVA bleiben durch diese Ziffer 10 unberührt.
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Haftung/Freistellung. 10.1 Mit Ausnahme von Schäden14.1 Unbeschadet geltenden zwingenden Rechts und sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, die wird der Lieferant den Kunden für jeglichen Schaden und für Verluste in Verbindung mit den Produkten, Leistungen und/oder Arbeitsergebnissen (i) wegen Verletzungen des Vertrags durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von TEVA verursacht wurden oder den Lieferanten und (ii) auf einer Verletzung des Lebenswegen Ansprüchen – mit Ausnahme von Ansprüchen bei Schutzrechtsverletzungen, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist für die Gesamthaftung von TEVA für Schädenausschliesslich Ziffer 11 (Gewerbliche Schutzrechte) Anwendung findet –, die sich aus oder im Zusammenhang von Dritten (einschliesslich Beschäftigten des Lieferanten) in Verbindung mit dem Vertrag ergebenden Produkten, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, auf die von TEVA für die Waren Leistungen und/oder Dienstleistungen im Rahmen des Vertra- ges gezahlten Gesamtbeträge beschränktArbeitsergebnissen gegen den Kunden geltend gemacht werden, und entschädigen bzw. den Kunden von diesen freistellen; dies gilt in allen Fällen insoweit, als die Haftung von TEVA für indirekte Schäden, Bußgelder oder Folgeschäden, wozu (ohne abschließend zu sein) auch entgangene Umsätze und Ge- winne, Verlust von erwarteten Einsparungen und Kulanz zählen, unabhängig davon, wie diese entstehen, ist vollständig ausge- schlossen.
10.2 Der Lieferant stellt TEVA und mit ihr verbundene Unternehmen sowie ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertre- ter, Berater, Kunden, Lieferanten, Auftragnehmer und Rechtsnach- folger frei und hält sie schadlos von jeglicher Haftung, Verlustender Verlust, der Schaden, die Verletzung, Kosten (einschließlich Anwaltskosten, Kosten für Rückrufaktionen und Kosten für ihre eigenen Mitarbeiter), Schäden und Verletzun- gen, verursacht durch:
10.2.1 Mangelhafte Waren oder Mangelhafte Dienstleistungen;
10.2.2 eine Verletzung des Vertrages Auslagen jeweils durch den Lieferanten oder seinen eigenen Lieferanten oder Subunternehmer (dazu gehört auch die verspätete Lieferung von Waren oder die nicht rechtzeitige Fertigstellung der Dienstleistungen zum Liefertermin),
10.2.3 jegliche Fahrlässigkeit, vorsätzliche Nichterfüllung oder un- rechtmäßiges Handeln oder Unterlassen des Lieferanten oder seiner eigenen Lieferanten oder Subunternehmer; und
10.2.4 eine Verletzung oder behauptete Verletzung von Rechten Dritter (einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Know- how), die von irgendeiner Person aufgrund der Herstellung, Bereitstellung, Entgegennahme, Einfuhr, Ausfuhr, des Ver- trieb, Verkaufsangebots, Verkaufs, der Verwendung oder des Besitzes von Waren dem Lieferanten und/oder Dienstleistungenseinen Subunternehmern gelieferten Produkte, Leistungen und/oder Arbeitsergebnisse hervorgerufen wurden, diese betreffen oder sich aus diesen ergeben. Auf Verlangen des Kunden wird der Lieferant den Kunden gegen jedwede Ansprüche Dritter verteidigen.
14.2 Der Lieferant ist für Kontrolle und Anleitung aller seiner Beschäftigten, seiner Zulieferer und/oder Subunternehmer verantwortlich und haftet für Handlungen, Nichterfüllungen, Fahrlässigkeit oder Verpflichtungen aller seiner Beschäftigten, Zulieferer und/oder Subunternehmer, seiner Vertreter, Gehilfen oder Arbeiter im gleichen vollen Umfang, als ob es Handlungen, Nichterfüllungen, Fahrlässigkeit oder Verpflichtungen des Lieferanten wären.
14.3 Die Bestimmungen der vorliegenden Ziffer 14 überdauern jede Erfüllung, Abnahme oder Zahlung gemäss dem Vertrag und gelten auch für alle ersetzten oder ausgetauschten Produkte, Leistungen und/oder Arbeitsergebnisse, die vom oder im Auftrag des Lieferanten an den Kunden geliefert bzw. erbracht wurden,werden.
10.3 Im Falle von Ziffer 10.2.4 hat der 14.4 Der Lieferant TEVA unverzüglich darüber zu informieren wird bei namhaften und TEVA nach eigener Xxxx finanziell gesunden Versicherungsgesellschaften eine angemessene Haftpflichtversicherung und eine gesetzliche Unfallversicherung/Unternehmerhaftpflichtversicherung unterhalten und auf ei- xxxx Xxxxxx (einschließlich etwaiger Lizenzgebühren)
10.3.1 eine unbedingte, unwiderrufliche, unbefristete Lizenz zur Nutzung der Waren und/oder Dienstleistungen und zur Ausübung der sonstigen Rechte, die TEVA im Zusammen- hang mit den Waren und/oder Dienstleistungen eingeräumt wurden, zu verschaffen; oder
10.3.2 die Waren und/oder Dienstleistungen so zu modifizieren oder zu ersetzenVerlangen nachweisen. Die vorliegende Ziffer 14 ist nicht dahingehend auszulegen, dass sie den Qualitätsanforderungen ent- sprechen und keine Rechte Dritter verletzen, ohne dass dadurch die Funktionalität Lieferanten von einer seiner vertraglichen oder Leistung einer sonstigen gesetzlichen Haftung befreit. Die Versicherungssumme kann nicht als Beschränkung der Waren und/Haftung gesehen oder Dienstleistungen in wesentlichen Belangen beein- trächtigt wird. Ein solcher Austausch oder eine solche Än- derung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TEVA (TEVA wird die Genehmigung nicht ungerechtfertig- terweise verweigern)ausgelegt werden.
10.4 Für den Fall14.5 Der Kunde behält sich das Recht vor, dass keine der in Ziffer 10.3. genannten Möglichkeiten besteht, ist TEVA berechtigt, nach eigenem Ermessen alle ausste- henden Bestellungen und Bestätigten Bestellungen für Waren und/oder DienstleistungenForderungen unter einem Vertrag mit Beträgen aufzurechnen, die Gegenstand eines solchen An- spruchs sind, zu stornieren und alle betroffenen oder möglicher- weise betroffenen Waren auf Kosten des dem Lieferanten an den Liefe- ranten zurückzusenden; der Lieferant hat TEVA den von TEVA ge- zahlten vollen Preis für alle betroffenen Waren und/oder Dienstleis- tungen, die von TEVA zurückgegeben werden oder nach Ansicht von TEVA für TEVA und/oder TEVA's Kunden nicht verwendbar sind, zuzüglich USt. oder anderer Verkaufssteuer (falls zutreffend) zurückzuerstatten,
10.5 Andere Rechte und Rechtsmittel von TEVA bleiben durch diese Ziffer 10 unberührtgeschuldet werden.
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Haftung/Freistellung. 10.1 Mit Ausnahme von Schäden, die (i) durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von TEVA verursacht wurden oder wurden, (ii) auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhenberu- hen, oder (iii) aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren, d.h. solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und ver- trauen darf, ist die Gesamthaftung von TEVA für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, auf die von TEVA für die Waren und/oder Dienstleistungen im Rahmen des Vertra- ges gezahlten Gesamtbeträge beschränkt, und die Haftung von TEVA für indirekte Schäden, Bußgelder oder Folgeschäden, wozu (ohne abschließend zu sein) auch entgangene Umsätze und Ge- winne, Verlust von erwarteten Einsparungen und Kulanz zählen, unabhängig davon, wie diese entstehen, ist vollständig ausge- schlossen. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von TEVA der Höhe nach auf den vertragstypi- schen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer gelten nicht, soweit TEVA einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Außerdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, unberührt.
10.2 Der Lieferant stellt TEVA und mit ihr verbundene Unternehmen sowie ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertre- ter, Berater, Kunden, Lieferanten, Auftragnehmer und Rechtsnach- folger frei und hält sie schadlos von jeglicher Haftung, Verlusten, Kosten (einschließlich Anwaltskosten, Kosten für Rückrufaktionen und Kosten für ihre eigenen Mitarbeiter), Schäden und Verletzun- gen, verursacht durch:
10.2.1 Mangelhafte Waren oder Mangelhafte Dienstleistungen;
10.2.2 eine Verletzung des Vertrages durch den Lieferanten oder seinen eigenen Lieferanten oder Subunternehmer (dazu gehört auch die verspätete Lieferung von Waren oder die nicht rechtzeitige Fertigstellung der Dienstleistungen zum Liefertermin),
10.2.3 jegliche Fahrlässigkeit, vorsätzliche Nichterfüllung oder un- rechtmäßiges Handeln oder Unterlassen des Lieferanten oder seiner eigenen Lieferanten oder Subunternehmer; und
10.2.4 eine Verletzung oder behauptete Verletzung von Rechten Dritter (einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Know- how), die von irgendeiner Person aufgrund der Herstellung, Bereitstellung, Entgegennahme, Einfuhr, Ausfuhr, des Ver- trieb, Verkaufsangebots, Verkaufs, der Verwendung oder des Besitzes von Waren und/oder Dienstleistungen, die vom oder im Auftrag des Lieferanten geliefert bzw. erbracht wurden,
10.3 Im Falle von Ziffer 10.2.4 hat der Lieferant TEVA unverzüglich darüber zu informieren und TEVA nach eigener Xxxx und auf ei- xxxx Xxxxxx (einschließlich etwaiger Lizenzgebühren)
10.3.1 eine unbedingte, unwiderrufliche, unbefristete Lizenz zur Nutzung der Waren und/oder Dienstleistungen und zur Ausübung der sonstigen Rechte, die TEVA im Zusammen- hang mit den Waren und/oder Dienstleistungen eingeräumt wurden, zu verschaffen; oder
10.3.2 die Waren und/oder Dienstleistungen so zu modifizieren oder zu ersetzen, dass sie den Qualitätsanforderungen ent- sprechen und keine Rechte Dritter verletzen, ohne dass dadurch die Funktionalität oder Leistung der Waren und/oder Dienstleistungen in wesentlichen Belangen beein- trächtigt wird. Ein solcher Austausch oder eine solche Än- derung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TEVA (TEVA wird die Genehmigung nicht ungerechtfertig- terweise verweigern).
10.4 Für den Fall, dass keine der in Ziffer 10.3. genannten Möglichkeiten besteht, ist TEVA berechtigt, nach eigenem Ermessen alle ausste- henden Bestellungen und Bestätigten Bestellungen für Waren und/oder Dienstleistungen, die Gegenstand eines solchen An- spruchs sind, zu stornieren und alle betroffenen oder möglicher- weise betroffenen Waren auf Kosten des Lieferanten an den Liefe- ranten zurückzusenden; der Lieferant hat TEVA den von TEVA ge- zahlten vollen Preis für alle betroffenen Waren und/oder Dienstleis- tungen, die von TEVA zurückgegeben werden oder nach Ansicht von TEVA für TEVA und/oder TEVA's Kunden nicht verwendbar sind, zuzüglich USt. oder anderer Verkaufssteuer (falls zutreffend) zurückzuerstatten,
10.5 Andere Rechte und Rechtsmittel von TEVA bleiben durch diese Ziffer 10 unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Haftung/Freistellung. 10.1 Mit Ausnahme von Schäden14.1 Unbeschadet geltenden zwingenden Rechts und sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, die wird der Lieferant den Kunden für jeglichen Schaden und für Verluste in Verbindung mit den Produkten, Leistungen und/oder Arbeitsergebnissen (i) wegen Verletzungen des Vertrags durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von TEVA verursacht wurden oder den Lieferanten und (ii) auf einer Verletzung des Lebenswegen Ansprüchen – mit Ausnahme von Ansprüchen bei Schutzrechtsverletzungen, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist für die Gesamthaftung von TEVA für Schädenausschließlich Ziffer 11 (Gewerbliche Schutzrechte) Anwendung findet –, die sich aus oder im Zusammenhang von Dritten (einschließlich Beschäftigten des Lieferanten) in Verbindung mit dem Vertrag ergebenden Produkten, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, auf die von TEVA für die Waren Leistungen und/oder Dienstleistungen im Rahmen des Vertra- ges gezahlten Gesamtbeträge beschränktArbeitsergebnissen gegen den Kunden geltend gemacht werden, und entschädigen bzw. den Kunden von diesen freistellen; dies gilt in allen Fällen insoweit, als die Haftung von TEVA für indirekte Schäden, Bußgelder oder Folgeschäden, wozu (ohne abschließend zu sein) auch entgangene Umsätze und Ge- winne, Verlust von erwarteten Einsparungen und Kulanz zählen, unabhängig davon, wie diese entstehen, ist vollständig ausge- schlossen.
10.2 Der Lieferant stellt TEVA und mit ihr verbundene Unternehmen sowie ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertre- ter, Berater, Kunden, Lieferanten, Auftragnehmer und Rechtsnach- folger frei und hält sie schadlos von jeglicher Haftung, Verlustender Verlust, der Schaden, die Verletzung, Kosten (einschließlich Anwaltskosten, Kosten für Rückrufaktionen und Kosten für ihre eigenen Mitarbeiter), Schäden und Verletzun- gen, verursacht durch:
10.2.1 Mangelhafte Waren oder Mangelhafte Dienstleistungen;
10.2.2 eine Verletzung des Vertrages Auslagen jeweils durch den Lieferanten oder seinen eigenen Lieferanten oder Subunternehmer (dazu gehört auch die verspätete Lieferung von Waren oder die nicht rechtzeitige Fertigstellung der Dienstleistungen zum Liefertermin),
10.2.3 jegliche Fahrlässigkeit, vorsätzliche Nichterfüllung oder un- rechtmäßiges Handeln oder Unterlassen des Lieferanten oder seiner eigenen Lieferanten oder Subunternehmer; und
10.2.4 eine Verletzung oder behauptete Verletzung von Rechten Dritter (einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Know- how), die von irgendeiner Person aufgrund der Herstellung, Bereitstellung, Entgegennahme, Einfuhr, Ausfuhr, des Ver- trieb, Verkaufsangebots, Verkaufs, der Verwendung oder des Besitzes von Waren dem Lieferanten und/oder Dienstleistungenseinen Subunternehmern gelieferten Produkte, Leistungen und/oder Arbeitsergebnisse hervorgerufen wurden, diese betreffen oder sich aus diesen ergeben. Auf Verlangen des Kunden wird der Lieferant den Kunden gegen jedwede Ansprüche Dritter verteidigen.
14.2 Der Lieferant ist für Kontrolle und Anleitung aller seiner Beschäftigten, seiner Zulieferer und/oder Subunternehmer verantwortlich und haftet für Handlungen, Nichterfüllungen, Fahrlässigkeit oder Verpflichtungen aller seiner Beschäftigten, Zulieferer und/oder Subunternehmer, seiner Vertreter, Gehilfen oder Arbeiter im gleichen vollen Umfang, als ob es Handlungen, Nichterfüllungen, Fahrlässigkeit oder Verpflichtungen des Lieferanten wären.
14.3 Die Bestimmungen der vorliegenden Ziffer 14 überdauern jede Erfüllung, Abnahme oder Zahlung gemäß dem Vertrag und gelten auch für alle ersetzten oder ausgetauschten Produkte, Leistungen und/oder Arbeitsergebnisse, die vom oder im Auftrag des Lieferanten an den Kunden geliefert bzwwerden. erbracht wurden,ABB GTC Goods and Services (2015-1 Standard)
10.3 Im Falle von Ziffer 10.2.4 hat der 14.4 Der Lieferant TEVA unverzüglich darüber zu informieren wird bei namhaften und TEVA nach eigener Xxxx finanziell gesunden Versicherungsgesellschaften eine angemessene Haftpflichtversicherung und eine gesetzliche Unfallversicherung/Unternehmerhaftpflichtversicherung unterhalten und auf ei- xxxx Xxxxxx (einschließlich etwaiger Lizenzgebühren)
10.3.1 eine unbedingte, unwiderrufliche, unbefristete Lizenz zur Nutzung der Waren und/oder Dienstleistungen und zur Ausübung der sonstigen Rechte, die TEVA im Zusammen- hang mit den Waren und/oder Dienstleistungen eingeräumt wurden, zu verschaffen; oder
10.3.2 die Waren und/oder Dienstleistungen so zu modifizieren oder zu ersetzenVerlangen nachweisen. Die vorliegende Ziffer 14 ist nicht dahingehend auszulegen, dass sie den Qualitätsanforderungen ent- sprechen und keine Rechte Dritter verletzen, ohne dass dadurch die Funktionalität Lieferanten von einer seiner vertraglichen oder Leistung einer sonstigen gesetzlichen Haftung befreit. Die Versicherungssumme kann nicht als Beschränkung der Waren und/Haftung gesehen oder Dienstleistungen in wesentlichen Belangen beein- trächtigt wird. Ein solcher Austausch oder eine solche Än- derung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TEVA (TEVA wird die Genehmigung nicht ungerechtfertig- terweise verweigern)ausgelegt werden.
10.4 Für den Fall14.5 Der Kunde behält sich das Recht vor, dass keine der in Ziffer 10.3. genannten Möglichkeiten besteht, ist TEVA berechtigt, nach eigenem Ermessen alle ausste- henden Bestellungen und Bestätigten Bestellungen für Waren und/oder DienstleistungenForderungen unter einem Vertrag mit Beträgen aufzurechnen, die Gegenstand eines solchen An- spruchs sind, zu stornieren und alle betroffenen oder möglicher- weise betroffenen Waren auf Kosten des dem Lieferanten an den Liefe- ranten zurückzusenden; der Lieferant hat TEVA den von TEVA ge- zahlten vollen Preis für alle betroffenen Waren und/oder Dienstleis- tungen, die von TEVA zurückgegeben werden oder nach Ansicht von TEVA für TEVA und/oder TEVA's Kunden nicht verwendbar sind, zuzüglich USt. oder anderer Verkaufssteuer (falls zutreffend) zurückzuerstatten,
10.5 Andere Rechte und Rechtsmittel von TEVA bleiben durch diese Ziffer 10 unberührtgeschuldet werden.
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