Common use of Haftung / Gewährleistung Clause in Contracts

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter haftet für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder und Besucher. Er verpflichtet sich, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wird. 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand, der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden Schaden. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden auf, die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 10.3 Der Verpächter haftet nicht für die Beschaffenheit des Bodens, bzw. Untergrundes der Vertragsfläche, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Pächter verzichtet jedoch auf die Haftung des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden können.

Appears in 3 contracts

Samples: Pachtvertrag, Pachtvertrag, Pachtvertrag

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter haftet 9.1 Bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten können, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Mess- stellenbetriebs handelt, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen gegen den Netzbetrei- ber bzw. Messstellenbetreiber geltend gemacht werden. Den für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder Sie zuständigen Netzbe- treiber und Besucher. Er verpflichtet sich, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wirdMessstellenbetreiber entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung. 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand9.2 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Mess- stellenbetriebs handelt, badenova von der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden SchadenLeistungspflicht befreit. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden Dies gilt auch, wenn badenova an der Wasserleitung Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder für Folgeschäden aufsonstiger Umstände, deren Beseitigung badenova nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Das gilt nicht, wenn die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen von badenova beruht, beispielsweise bei unberechtigter Unterbrechung der Stromversorgung. 9.3 Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden, die er einschließlich Schäden aufgrund der Nicht- einhaltung vertraglich vereinbarter Leistungsqualität, wozu auch ungenaue oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 10.3 Der Verpächter verspätete Abrechnungen zählen, haftet nicht für die Beschaffenheit des Bodensbadenova bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bzw. Untergrundes der Vertragsflächeauch ihrer Erfüllungsgehilfen, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen VorschriftenBestimmungen. Der Pächter verzichtet Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet badenova und ihre Erfül- lungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Haftung bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. 9.4 Die Bestimmungen des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden könnenProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter haftet 9.1 Bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten können, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Mess- stellenbetriebs handelt, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 StromGVV gegen den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber geltend gemacht werden. Den für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder Sie zuständigen Netzbetreiber und Besucher. Er verpflichtet sich, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wirdMessstellenbetreiber entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung. 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand9.2 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Mess- stellenbetriebs handelt, badenova von der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden SchadenLeistungspflicht befreit. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden Dies gilt auch, wenn badenova an der Wasserleitung Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder für Folgeschäden aufsonstiger Umstände, de- ren Beseitigung badenova nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Das gilt nicht, wenn die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für SchädenUnterbrechung auf unberechtigten Maßnah- men von badenova beruht, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habenbeispielsweise bei unberechtigter Unterbrechung der Strom- versorgung. 10.3 Der Verpächter 9.3 Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet nicht für die Beschaffenheit des Bodensbadenova bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bzw. Untergrundes der Vertragsflächeauch ihrer Erfüllungsgehilfen, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen VorschriftenBestimmungen. Der Pächter verzichtet Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet badenova und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Haftung bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. 9.4 Die Bestimmungen des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden könnenProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen

Haftung / Gewährleistung. 10.1 1. Der Pächter haftet für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder und Besucher. Er verpflichtet sichVerkäufer gewährleistet, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wirddaß die Ware der jeweils geltenden Spezifikation des Verkäufers entspricht. 10.2 2. Die Prüfung, ob die bestellte oder vom Verkäufer vorgeschlagene Ware für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck sich eignet, ist Pflicht des Käufers. Der Verpächter haftet nicht Käufer hat sich zu vergewissern, daß die Ware für die von ihm vorgesehene Weiterverarbeitung und Nutzung geeignet ist. 3. Der Verkäufer leistet keine Gewähr für die Eignung des Produkts für einen aus bestimm- ten Einsatzzweck, auch wenn dieser Zweck dem BestandVerkäufer bekannt ist. Anwendungs- technische Beratung und Empfehlungen gibt der Verkäufer nach bestem Wissen. Alle Angaben über die Eignung und Anwendung von Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Einsatzzwecke. 4. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, daß er die Ware, entsprechend der Benutzung vereinbarten Spezifikation, nach Übergabe überprüft und dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 30 Tagen nach Lieferung (verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung), schriftlich mitteilt. 5. Bei begründeten Beanstandungen (einschließlich Falschlieferungen) beschränken sich die Ansprüche des Käufers auf frachtfreie Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der dem Betrieb Ersatzlieferung ist der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter Käufer berechtigt, nach seiner Xxxx Rückgängigmachung des Vertrages oder einem Dritten entstehenden SchadenHerabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungs- oder Schadensersatz, wegen Mangel oder Mangelfolge- schäden, bestehen nur im Rahmen der Regelung zu Nr. VI. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an den Verkäufer unfrei zurückzusenden. 6. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden auf, die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habenGewährleistungszeitraum beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang. 10.3 Der Verpächter haftet nicht für die Beschaffenheit des Bodens, bzw. Untergrundes der Vertragsfläche, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Pächter verzichtet jedoch auf die Haftung des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden können.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter 11.1 Die Auftragnehmerin haftet ausschließlich für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder den Schaden, der die unmittelbare und Besuchernachweisliche Folge von dem der Auftragnehmerin anzulastenden Fehler ist. Er verpflichtet sichDie Auftragnehmerin haftet niemals für alle anderen Schadensformen, wie etwa Betriebsschaden, Verzögerungsschaden und Gewinnausfall. Die Haftung beschränkt sich in allen Fällen auf einen Betrag, der dem Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags ohne Umsatzsteuer entspricht, und zwar auf den Verpächter schadlos zu stellenTeil des Auftrags, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen für welchen gehaftet wird. 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand, der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden Schaden. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden auf, 11.2 Die Doppeldeutigkeit des zu übersetzenden Textes befreit die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habenAuftragnehmerin von jeglicher Haftpflicht. 10.3 Der Verpächter 11.3 Die Beurteilung der Frage, ob ein zu übersetzender, zu lektoriender oder redigierender Text oder die Übersetzung bestimmte Risiken für Personenschaden beinhaltet, ist völlig für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 11.4 Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Beschaffenheit Beschädigung oder den Verlust der zur Durchführung des BodensAuftrags zur Verfügung gestellten Dokumente, bzwInformationen oder Informationsträger. Untergrundes Die Auftragnehmerin haftet auch nicht für einen Schaden, der Vertragsfläche, infolge der Benutzung von Informationstechnologie und modernen Telekommunikationsmitteln entsteht. 11.5 Die Auftragnehmerin haftet nicht für eine ungehinderte Zu- Kosten oder Schäden - welcher Art und Abfahrt zu bzwvon wem auch immer erlitten - die aus dem Transport oder dem Versand der Datenträger herrühren. von Dazu zählt auch die auftragsgemäße Lieferung der Kleingartenanlage sowie für SchädenLeistung. 11.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die durch NaturereignisseAuftragnehmerin gegen alle Forderungen Dritter zu schützen, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) die aus der Benutzung des Gelieferten entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten es sei denn, es besteht für die Auftragnehmerin aufgrund des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Pächter verzichtet jedoch auf die Haftung des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden könnenvorliegenden Artikels eine Haftpflicht.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter haftet 6.1 Bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten können, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses han- delt, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 GasGVV gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Den für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder Sie zu- ständigen Netzbetreiber und BesucherMessstellenbetreiber entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung. Er verpflichtet sich506660/2022-09 6.2 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten ist, den Verpächter schadlos zu stellensoweit es sich um Fol- gen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, falls dieser deswegen badenova von Dritten in Anspruch genommen wirdder Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn badenova an der Erdgaslieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung badenova nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Das gilt nicht, wenn die Unterbrechung auf unbe- rechtigten Maßnahmen von badenova beruht, beispielsweise bei unberechtig- ter Unterbrechung der Erdgasversorgung. 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand, der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden Schaden. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden auf, die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für 6.3 Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden, die er einschließlich Schäden aufgrund der Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungsqualität, wozu auch un- genaue oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 10.3 Der Verpächter verspätete Abrechnungen zählen, haftet nicht für die Beschaffenheit des Bodensbadenova bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bzw. Untergrundes der Vertragsflächeauch ihrer Erfüllungsgehilfen, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen VorschriftenBestimmungen. Der Pächter verzichtet Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verur- sachten Sach- und Vermögensschäden haftet badenova und ihre Erfüllungsge- hilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Haftung bei Vertragsschluss vorhersehbaren und ver- tragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Er- füllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Bestim- mungen des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden könnenProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Erdgas Grundversorgung

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter haftet für jedes Verschulden Verschulden, auch seiner Familienmitglieder und Besucher, die seinen Garten betreten. Er verpflichtet sich, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wird.. S t a n d : D e z e m b e r 2 0 1 2 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand, der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden Schaden. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden auf, die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für SchädenXxxxxxx, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 10.3 Der Verpächter haftet nicht für die Beschaffenheit des Bodens, Bodens bzw. Untergrundes der Vertragsfläche, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Pächter verzichtet jedoch auf die Haftung des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden können.

Appears in 1 contract

Samples: Pachtvertrag

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter haftet 9.1 Bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten können, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Mess- stellenbetriebs handelt, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen gegen den Netzbetrei- ber bzw. Messstellenbetreiber geltend gemacht werden. Den für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder Sie zuständigen Netzbe- treiber und Besucher. Er verpflichtet sich, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wirdMessstellenbetreiber entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung. 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand9.2 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Mess- stellenbetriebs handelt, badenova von der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden SchadenLeistungspflicht befreit. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden Dies gilt auch, wenn ba- denova an der Wasserleitung Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder für Folgeschäden aufsonstiger Umstände, deren Beseitigung badenova nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Das gilt nicht, wenn die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen von badenova beruht, beispielsweise bei unberechtigter Unterbrechung der Stromversorgung. 9.3 Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden, die er einschließlich Schäden aufgrund der Nicht- einhaltung vertraglich vereinbarter Leistungsqualität, wozu auch ungenaue oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 10.3 Der Verpächter verspätete Abrechnungen zählen, haftet nicht für die Beschaffenheit des Bodensbadenova bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bzw. Untergrundes der Vertragsflächeauch ihrer Erfüllungsgehilfen, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen VorschriftenBestimmungen. Der Pächter verzichtet Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet badenova und ihre Erfül- lungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Haftung bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. 9.4 Die Bestimmungen des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden könnenProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen

Haftung / Gewährleistung. 10.1 1) Für absolute Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an unseren Mietgeräten haftet der Mieter in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert und dem bis zur Wiederbeschaffung anfallenden Verdienstausfall. Dazu erklärt er eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu haben, die die Kosten u.U. Übernimmt. 2) Der Pächter Vermieter verpflichtet sich im Falle einer zu tätigenden Wiederbeschaffung, das so schnell wie möglich zu tun, um die anfallenden Kosten für den Mieter so gering wie möglich zu halten. 3) Ebenso haftet für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder der Mieter bei Unfällen, so wie Personenschäden, die sich in seinem Verantwortungsbereich (Mietdauer ab Lieferung) ergeben und Besucherstellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen frei. Er Dem Mieter ist erklärt worden, dass nicht alle Hüpfburgen der DIN EN 14960 entsprechen sondern nur z.B. der DIN EN 71. Da es dem Mieter bekannt ist, setzt er die Hüpfburg auf eigenes Risiko ein und haftet in vollem Maße. 4) Der Mieter versichert bei Vertragsabschluss, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verpächter schadlos einen Schadensfall sofort der hopserei Eventmanagement zu stellenmelden. Haftungsansprüche, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wirdauch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand, 5) Die Benutzung unserer Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden Schaden. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden auf, die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habenjeweiligen Personen. 10.3 6) Der Verpächter haftet nicht für Mieter hat dafür zu sorgen, dass unsere Artikel von einer erwachsenen Person mit klarem Verstand ständig beaufsichtigt werden. 7) Wird die Beschaffenheit Erfüllung des BodensVertrags durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, bzw. Untergrundes der Vertragsfläche, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung uswsind Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Pächter verzichtet jedoch auf die Haftung des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden können.

Appears in 1 contract

Samples: Event & Venue Rental

Haftung / Gewährleistung. 10.1 14.Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware der jeweils geltenden Spezifikation des Verkäufers entspricht. 15.Die Prüfung, ob die bestellte oder vom Xxxxxxxxx vorgeschlagene Ware für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck sich eignet, ist Pflicht des Käufers. Der Pächter haftet Käufer hat sich zu vergewissern, dass die Ware für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder die von ihm vorgesehene Weiterverarbeitung und BesucherNutzung geeignet ist. Er verpflichtet sich, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wird. 10.2 Der Verpächter haftet nicht 16.Der Verkäufer leistet keine Gewähr für die Eignung des Produktes für einen aus bestimmten Einsatzzweck, auch wenn dieser Zweck dem Bestand, Verkäufer bekannt ist. Anwendungstechnische Beratung und Empfehlungen gibt der Benutzung Verkäufer nach bestem Wissen weiter. Alle Angaben über die Eignung und Anwendung von Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden Schaden. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden auf, die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 10.3 Der Verpächter haftet nicht Produkte für die Beschaffenheit beabsichtigten Verfahren und Einsatzzwecke. 17.Gewährleistungsrechte des BodensKäufers setzen voraus, bzwdass er die Ware, entsprechend der vereinbarten Spezifikation, nach Übergabe überprüft und dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich mitteilt. Untergrundes der VertragsflächeBei verdeckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf 1 Woche nach Feststellung, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzwlängstens aber auf 3 Monate nach Wareneingang. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse 18.Bei begründeten Beanstandungen (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.einschließlich Falschlieferungen) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet beschränken sich die Gewährleistung für Mängel Ansprüche des Käufers auf frachtfreie Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Pachtsache Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, nach seiner Xxxx, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche insbesondere Aufwendungs- oder Schadensersatz, wegen Mangel oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelung zu Nr. VI. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an den gesetzlichen VorschriftenVerkäufer unfrei zurückzusenden. Der Pächter verzichtet jedoch auf die Haftung des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden können19.Der Gewährleistungszeitraum beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang.

Appears in 1 contract

Samples: Sales Contracts

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter haftet für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder und Besucher. Er verpflichtet sich, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wird. 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand, der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden Schaden. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden auf, die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 10.3 Der Verpächter haftet nicht für die Beschaffenheit des Bodens, bzw. Untergrundes der Vertragsfläche, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw1.) entstehenDer Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache zwar nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Pächter verzichtet jedoch Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt. Die Haftung für mittel- bare Schäden, Mangel- und Folgeschäden und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 2.) Bei leichter Fahrlässigkeit haften der Auftragnehmer sowie seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Die Haftung wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergebli- cher Aufwendungen ist auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. 3.) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 4.) Die Haftung des Auftragnehmers wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag des Auftragnehmers, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden aus dem Rechts- grund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung des Verpächters Auftrag- nehmers nicht aus einer Verletzung der für Mängeldie Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt. 5.) Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden könnenwelche den Auftragnehmer zur Anfech- tung berechtigen, kann der Auftraggeber keinen Schadensersatz als Folge der Anfechtung geltend machen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter haftet 8.1 Die verschuldensunabhängige Haftung für jedes Verschulden anfängliche Mängel nach § 536a BGB wird ausgeschlossen. xxxxx übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Mietsachen der vom Vertragspartner beabsichtigten Verwendung genügen. Es bleibt die Verantwortung des Vertragspartners, dass das von ihm gewünschte Ergebnis mit der Mietsache auch seiner Familienmitglieder und Besucher. Er verpflichtet sich, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wirderzielt werden kann. 10.2 Der Verpächter 8.2 Auf Schadensersatz haftet nicht für einen nobeo, gleich aus dem Bestandwelchem Rechtsgrund, der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden Schaden. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden auf, die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habenbei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden auch bei leichter Fahrlässigkeit. 10.3 Der Verpächter haftet nicht für 8.3 Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht – d.h. Pflichten auf deren Einhaltung ein Vertragspartner vertrauen durfte und deren Erfüllung die Beschaffenheit des Bodens, bzw. Untergrundes der Vertragsfläche, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht) ist die Haftung von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht nobeo auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustelleneinen Betrag von € 1.000.000 je Schadensfall begrenzt. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Pächter verzichtet jedoch auf ist die Haftung des Verpächters für Mängelfahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für Schäden am Bild- und Tonmaterial, verursacht z.B. durch Datenverlust oder -korrumpierung. 8.4 Gleiches gilt für ein Verschulden der Arbeitnehmer, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von nobeo. nobeo haftet auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen mit Ausnahme leitender Angestellte oder ihrer Organe. 8.5 In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten in vergleichbaren Fällen haftet nobeo nicht. In diesen Fällen ist nobeo bis zum Wegfall der höheren Gewalt, von Streikmaßnahmen oder der Aussperrungen oder vergleichbaren Fällen von der Vertragserfüllung befreit. nobeo haftet nicht für vom Vertragspartner eingebrachte Gegenstände, es sei denn, dass die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden könnenGegenstände nobeo in Verwahrung gegeben wurden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung / Gewährleistung. 10.1 (1) Der Pächter Mieter hat Schäden der Mietsache unverzüglich SHPplus/imaKo zu melden. Der Mieter haftet für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder und Besucher. Er verpflichtet sich, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wird. 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand, der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden Schaden. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für alle Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden aufMietsache, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch, des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung entstehen. Der Mieter hat hierdurch anfallende Reparaturkosten in voller Höhe zu übernehmen. (2) Bei Rückgabe der Mietobjekte untersucht SHPplus/imaKo die Mietsache. Durch die tatsächliche Rücknahme wird die Geltendmachung erst später erkennbarer Schäden gegenüber dem Mieter nicht ausgeschlossen, sofern solche nachweisbar durch Frosteinwirkung entstanden sindden Mieter verursacht wurden. (3) SHPplus/imaKo leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. (4) Sofern der Xxxxxx Xxxxxxxx ist, ist er verpflichtet, die Mietsache nach Erhalt sofort zu prüfen. Eventuelle erkannte Fehlfunktionen, Störungen oder Beschädigungen der Mietsache sind nach Erhalt vom Mieter innerhalb von 10 Tagen schriftlich gegenüber SHPplus/imaKo zu rügen. (5) Die Haftung von SHPplus/imaKo ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern keine Garantie oder keine Verletzung von Leben, Körper und/oder der Gesundheit vorliegt. Dies gilt auch für die Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Eine Pachtminderung Haftung des Vermieters für Daten, die sich nach der Rückgabe auf Speichermedien befinden, kann insoweit nicht verlangt übernommen werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 10.3 Der Verpächter SHPplus/imaKo haftet nicht für die Beschaffenheit des BodensKompatibilität der vom Mieter verwendeten Software oder weiterer Hardwarekomponenten mit den überlassenen Mietsachen, bzw. Untergrundes der Vertragsfläche, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Pächter verzichtet jedoch auf die Haftung des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden können.fehlerhafte Treiber etc..

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter haftet für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder und Besucher. Er verpflichtet sich, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wird. 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand, der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden Schaden. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden auf, die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 10.3 Der Verpächter nicht von der Kunstversicherung übernommen werden, haftet der Versteigerer nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für die Beschaffenheit eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des BodensLebens, bzw. Untergrundes des Körpers oder der Vertragsfläche, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für SchädenGesundheit, die durch Naturereignisseauf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für den Erlös haftet der Versteigerer erst ab Aushändigung des Kunstgegenstandes an den Käufer. Eine Haftung für den Erlös ist ausgeschlossen, Umweltbeeinträchtigungen indem der Versteigerer dem Einlieferer Name und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht Adresse des Käufers bekanntgibt. Ein Transport der Gegenstände erfolgt ausschließlich auf das Handeln/Verhalten Gefahr des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellenEinlieferers. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung Der Einlieferer haftet für Mängel der Pachtsache nach Kunstgegenstände. Das Auktionshaus ist Stellvertreter des Einlieferers. Für den gesetzlichen VorschriftenFall der Frage eines Mangels eines Objekts stellt der Einlieferer das Auktionshaus auch von Ansprüchen Dritter frei, der Einlieferer ist direkter Vertragspartner des Käufers und damit Haftungsansprechpartner. Der Pächter verzichtet jedoch Sollte es sich um einen äußerlich mit bloßem Augenschein nicht erkennbaren Mangel gehandelt haben, der dem Käufer vor Abschluss des Einlieferungsvertrages bekannt war, hat der Einlieferer dem Auktionshaus sowohl die entgangene Courtage in Bezug auf den Käufer wie auch in Bezug auf die Haftung des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden könneneigene Courtage vollumfänglich zu ersetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Einlieferungsbedingungen

Haftung / Gewährleistung. 10.1 1) Für Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an unseren Mietgeräten haftet der Mieter in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert. 2) Ebenso haftet er bei Unfällen so wie Personenschäden die sich in seinem Verantwortungsbereich (Xxxxxxxxx ab Lieferung) ergeben und stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen frei. Dem Mieter ist erklärt worden das nicht alle Hüpfburgen der DIN EN 14960 entsprechen sondern nur z.B. der DN EN 71. Da es dem Mieter bekannt ist setzt er die Hüpfburg auf eigenes Risiko ein und haftet in vollem Maße. 3) Der Pächter haftet für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder und BesucherMieter versichert bei Vertragsabschluss, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht die ggf. Er Schäden aus Veranstaltungen übernimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verpächter schadlos einen Schadensfall sofort der Fa. Hopp Hopp Hüpfburgenverleih zu stellenmelden. Haftungsansprüche, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wirdauch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. 10.2 4) Die Benutzung unserer Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen. 5) Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem BestandMieter hat dafür zu sorgen, der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden Schaden. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden auf, die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt das unserer Artikel von einer erwachsenen und nüchternen Person ständig beaufsichtigt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Schäden( Entfällt bei Buchung von Betreuungspersonals ) 6) Wird die Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, die er werden Minderungs- oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habenSchadensersatzansprüche ausgeschlossen. 10.3 Der Verpächter haftet nicht für die Beschaffenheit des Bodens, bzw. Untergrundes der Vertragsfläche, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Pächter verzichtet jedoch auf die Haftung des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden können.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter haftet 8.1 Bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten können, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 GasGVV gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Den für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder und Besucher. Er verpflichtet sich, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wirdSie zuständigen Netzbetreiber entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung. 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand8.2 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, badenova von der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden SchadenLeistungspflicht befreit. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden Dies gilt auch, wenn badenova an der Wasserleitung Erdgaslieferung aufgrund höherer Gewalt oder für Folgeschäden aufsonstiger Umstände, deren Beseitigung badenova nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Das gilt nicht, wenn die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen von badenova beruht, beispielsweise bei unberechtigter Unterbrechung der Erdgasversorgung. 8.3 Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden, die er einschließlich Schäden aufgrund der Nicht- einhaltung vertraglich vereinbarter Leistungsqualität, wozu auch ungenaue oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 10.3 Der Verpächter verspätete Abrechnungen zählen, haftet nicht für die Beschaffenheit des Bodensbadenova bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bzw. Untergrundes der Vertragsflächeauch ihrer Er- füllungsgehilfen, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen VorschriftenBestimmungen. Der Pächter verzichtet Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet badenova und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Haftung bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Bestimmungen des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden könnenProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Erdgaslieferungen

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter haftet für jedes 1. Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden auch seiner Familienmitglieder bei Vertragsschluss und Besucher. Er verpflichtet sichaus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wirdsoweit der Schaden nicht durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln unsererseits und/oder eines unseres Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. 10.2 Der Verpächter haftet 2. Xxxxxxx der Auftraggeber Werkstoffe an, die sich nicht für einen aus dem Bestanddie Veredelung eignen oder vorkorrodiertes bzw. verzundertes Material, entfällt jede Haftung für Qualitätsbearbeitung. Die dann über die vereinbarten Preise hinausgehenden Mehrkosten sind uns zu ersetzen. Darüber hinaus können für etwaigen bei der Benutzung Verarbeitung entstandenen Ausschuss durch Formänderung, Risse oder ähnliches, sowie für evtl. Beeinträchtigung von Maß- und Passgenauigkeit beweglicher Teile, keine Ersatzansprüche übernommen werden. 3. Die Haftung ist ausgeschlossen für produktionsbedingten Ausschuss sowie Fehlmengen bei Kleinteilen von bis zu 10 %. Dies gilt gleichermaßen, wenn nicht mehr als 10% der dem Betrieb bearbeiteten Kleinteile mangelhaft sind. 4. Die Haftung ist ausgeschlossen, sofern der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden SchadenAuftraggeber unsere Schweißbauteile im bauaufsichtlichen Geltungsbereich der DIN EN 1090 verwendet. Für diese Arbeiten sind wir ausdrücklich nicht zertifiziert. 5. Die Haftung sowie die Gewährleistung ist stets auf den Veredelungswert der schadhaften Teile begrenzt. 6. Die Haftungsbegrenzung gilt ebenso für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 7. Der Verpächter kommt weiterhin Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden aufKörper, Leben und Gesundheit. 8. Wenn dem Auftraggeber, falls er Kaufmann ist, wegen einer Verzögerung, die durch Frosteinwirkung infolge eigenen Verschuldens des Lieferers entstanden sindist, Schaden erwächst, so ist der Auftraggeber unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Eine Pachtminderung kann insoweit Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 v. H., im ganzen aber höchstens 5 v .H. vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, das infolge der Verspätung nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Schäden, die er rechtzeitig oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habennicht vertragsgemäß benutzt werden kann. 10.3 Der Verpächter haftet nicht für die Beschaffenheit des Bodens, bzw. Untergrundes der Vertragsfläche, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Pächter verzichtet jedoch auf die Haftung des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden können.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter haftet 9.1 Bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten können, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Messstellenbetriebs handelt, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen gegen den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber geltend gemacht werden. Den für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder Sie zuständigen Netzbetreiber und Besucher. Er verpflichtet sich, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wirdMessstellenbetreiber entnehmen Sie bitte der Ver- tragsbestätigung. 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand9.2 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Messstellenbetriebs handelt, badenova von der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden SchadenLeistungspflicht befreit. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden Dies gilt auch, wenn badenova an der Wasserleitung Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder für Folgeschäden aufsonstiger Umstände, deren Beseitigung badenova nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Das gilt nicht, wenn die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen von badenova beruht, beispielsweise bei unberechtigter Unterbrechung der Stromversorgung. 9.3 Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden, die er einschließlich Schäden aufgrund der Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungsqualität, wozu auch ungenaue oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 10.3 Der Verpächter verspätete Abrechnungen zählen, haftet nicht für die Beschaffenheit des Bodensbadenova bei Vorsatz und grober Fahr- lässigkeit, bzw. Untergrundes der Vertragsflächeauch ihrer Erfüllungsgehilfen, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen VorschriftenBestimmungen. Der Pächter verzichtet Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschä- den haftet badenova und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesent- lichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Haftung bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. 9.4 Die Bestimmungen des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden könnenProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Ökostromliefervertrag

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter haftet 5.1. Die Haftung der Firma KITZIMMO für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder und Besucherfehlerhafte Beratung oder Vermittlung ist auf die für den konkreten Schadens- fall zur Verfügung stehende Versicherungssumme der jeweils geltenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, beschränkt. Er verpflichtet sich, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen Hiervon ausgenommen ist der Ersatz von Dritten in Anspruch genommen wird. 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand, der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden Schaden. Der Verpächter kommt weiterhin nicht Schäden an einer Person sowie für Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden auf, die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich welche vor- sätzlich oder grob fahrlässig von Seiten der Firma KITZIMMO verursacht habenwurden. 10.3 5.2. Der Verpächter demzufolge geltende Höchstbetrag umfasst alle gegen die Firma KITZIMMO wegen fehlerhafter Beratung und/oder Vermittlung bestehenden Ansprüche, wie insbesondere auf Schadenersatz und Provisionsminderung. Der Höchstbetrag umfasst jedoch nicht Ansprüche auf Rückforderung einer bereits entrichteten Provision oder berechtig- te Provisionsminderung. 5.3. Die Firma KITZIMMO haftet im Rahmen der Vertragsabwicklung für den mit Kenntnis des Auftraggebers mit einzel- nen Teilleistungen beauftragten Dritten - insbesondere externe Gutachter oder Submakler, mit Ausnahme bei Er- füllungsgehilfen im Rahmen der Vertragserfüllung - nur bei Auswahlverschulden. 5.4. Die Firma KITZIMMO haftet nur gegenüber seinen Auftraggebern, nicht jedoch gegenüber Dritten, mit Ausnahme dritten Personen, für welche der gegenständliche mit der Firma KITZIMMO abgeschlossene Vertrag Schutzwirkun- gen zu Gunsten Dritter entfaltet. Jeder Auftraggeber ist verpflichtet, Dritte, die mit der Tätigkeit der Firma KITZIMMO in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. 5.5. Der Auftraggeber hat zur Kenntnis genommen, dass eine durch die Firma KITZIMMO vorgenommene Verkehrswer- termittlung überschlägig nach eingeholten Vergleichswerten auf der Grundlage der der Firma KITZIMMO überlasse- nen Objektdaten erfolgt und nicht als Schätzgutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigen anzusehen ist. Die Firma KITZIMMO übernimmt sohin keine wie immer geartete Haftung für die Beschaffenheit Richtigkeit des Bodensermittelten Ver- kehrswertes sowie dessen Erzielbarkeit bei Verkauf oder Verwertung des Objektes. Jegliche diesbezügliche Haftung gilt einvernehmlich als abendungen, bzw. Untergrundes der Vertragsfläche, mit Ausnahme jener Fälle bei welchen die Firma KITZIMMO aufgrund einer aus- drücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage die Richtigkeit des ermittelten Verkehrswertes sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung uswdessen Erzielbarkeit bei Verkauf oder Verwertung des Objektes einstehen muss.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Pächter verzichtet jedoch auf die Haftung des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden können.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter haftet (1) Wir sorgen für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder die Anbindung des Servers an das Internet. Aus technischen Gründen kann die ständige und Besucherallzeitige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion nicht zugesichert werden. Er verpflichtet sichWir sind jedoch bemüht, den Verpächter schadlos auftretende Fehler, Unterbrechungen oder Störungen umgehend zu stellenbeheben. Arbeiten zur Wartung des Netzwerks können zu einer Beeinträchtigung der vertraglichen Dienste führen und nimmt der Kunde dies zur Kenntnis (2) Wir haftet, falls dieser deswegen gegenüber Konsumenten i.S.d Konsumentenschutzgesetzes gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Dritten in Anspruch genommen wirdFolgeschäden, Vermögenschäden und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Gegenüber (iur.) Personen die nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und schlichte grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 10.2 Der Verpächter haftet (3) Wir sind nicht verpflichtet Xxxxxx, die nicht Konsumenten i.S. des Konsumentenschutzgesetzes sind, die Unschuld an der mangelhaften Leistungserbringung zu beweisen. Die Beweislastumkehr i.S.d Gewährleistungsbestimmungen sowie gemäß § 1298 ABGB ist ausgeschlossen, Schadenersatzansprüche dieser Kunden verjähren mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf von sechs Monaten. (4) In jedem Fall werden wir die Dienste in Übereinstimmung mit den bestehenden technischen und ökonomischen Betriebs- und Organisationsmitteln erbringen. Wir leisten aber keine Gewähr für einen aus dem BestandUnterbrechungen, Störungen, Verzögerungen, Abbrüche, unrichtige Übertragungen oder den Verlust von Daten bei der Benutzung Nutzung unserer Dienste bzw. bei der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter Datenübertragung zum Verbraucher oder einem Dritten entstehenden Schaden. Der Verpächter kommt weiterhin andere Probleme im Zusammenhang mit unseren Diensten und haften nicht für Schäden an der Wasserleitung oder für Folgeschäden auf, die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habendaraus resultieren. 10.3 Der Verpächter haftet nicht für die Beschaffenheit des Bodens, bzw. Untergrundes der Vertragsfläche, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Pächter verzichtet jedoch auf die Haftung des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden können.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung / Gewährleistung. 10.1 Der Pächter haftet 9.1 Bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten können, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Mess- stellenbetriebs handelt, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen gegen den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber geltend gemacht werden. Den für jedes Verschulden auch seiner Familienmitglieder Sie zuständigen Netzbetreiber und Besucher. Er verpflichtet sich, den Verpächter schadlos zu stellen, falls dieser deswegen von Dritten in Anspruch genommen wirdMessstellenbetreiber entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung. 10.2 Der Verpächter haftet nicht für einen aus dem Bestand9.2 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Mess- stellenbetriebs handelt, badenova von der Benutzung der dem Betrieb der gesamten Kleingartenanlage dem Pächter oder einem Dritten entstehenden SchadenLeistungspflicht befreit. Der Verpächter kommt weiterhin nicht für Schäden Dies gilt auch, wenn badenova an der Wasserleitung Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder für Folgeschäden aufsonstiger Umstände, deren Beseitigung badenova nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Das gilt nicht, wenn die durch Frosteinwirkung entstanden sind. Eine Pachtminderung kann insoweit nicht verlangt werden. Der Verpächter haftet gegenüber dem Pächter nur für Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen von badenova beruht, beispielsweise bei unberechtigter Unterbrechung der Stromversorgung. 9.3 Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden, die er einschließlich Schäden aufgrund der Nicht- einhaltung vertraglich vereinbarter Leistungsqualität, wozu auch ungenaue oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 10.3 Der Verpächter verspätete Abrechnungen zählen, haftet nicht für die Beschaffenheit des Bodensbadenova bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bzw. Untergrundes der Vertragsflächeauch ihrer Erfüllungsgehilfen, für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu bzw. von der Kleingartenanlage sowie für Schäden, die durch Naturereignisse, Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Einflüsse (Dürre, Hagel, Schatten, Tiere, schädliche Immissionen, Strahlenbelastung usw.) entstehen, wenn diese ausgeschlossenen Haftungsrisiken nicht auf das Handeln/Verhalten des Verpächters und seiner Beauftragten zurückzuführen sind und er alles getan hat, um ordnungsgemäße Zustände (insbesondere bei der ungehinderten Zu- und Abfahrt) herzustellen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung für Mängel der Pachtsache nach den gesetzlichen VorschriftenBestimmungen. Der Pächter verzichtet Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet badenova und ihre Erfül- lungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Haftung bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schä- den. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. 9.4 Die Bestimmungen des Verpächters für Mängel, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden könnenProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen