Common use of Haftung / Gewährleistung Clause in Contracts

Haftung / Gewährleistung. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Die Fotografin haftet jedoch nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Xxxxxxx, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Sie kei- nen Ersatz. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber ist für die Sicherung der übergebenen Daten verantwortlich. Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver- halten anderer. Über den Materialwert/Auftragswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlos- sen. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen. Für Farbbeständigkeit und Langlebigkeit werden keine über die Herstellergarantie hinaus erbrachten Garantien gegeben. Die Fotografin haftet nicht dafür. Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck, sowie Abweichungen vom Bildschnitt können auftreten und stellen keinen Mangel dar. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke dies- bezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rah- mens. Bitte beachten Sie, dass der Bildschirm der Fotografin optimal farbkalibriert ist, was bei Ihrem Bildschirm nicht immer gegeben ist. Farbunterschiede an Ihrem Rechner weißen nicht auf ein schlechtes Farbma- nagement im Foto hin. Beachten Sie die evtl. beiliegenden Beispielbilder oder lassen Sie die Bilder bei einem Qualitativhochwerten Fotolabor entwickeln. Die Fotografin haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflich- ten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der Frist zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadener- satzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen Ersatzfotografen zu stellen oder einen Ersatztermin zu finden. (Siehe Abschnitt: Second-Shooter) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an dem Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus re- sultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstande- nen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Der Auftraggeber ist zu raten ausreichende Backups herzustellen, um die dauerhafte Archivierung der Bilder zu gewährleisten.

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Haftung / Gewährleistung. Die OrganisationDas Mietobjekt bleibt Eigentum des Vermieters, Vergabe ein Weiterverkauf oder eine Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfaltden Vermieter unverzüglich über etwaige Schäden oder Störungen zu informiere n. Dazu zählen auch die zu den Geräten gehörenden Schläuche, Kabel, Armaturen, Gasflaschen usw. Die Fotografin Das Öffnen der Geräte sowie jegliche Änderung am inneren und äußeren Aufbau sind nicht gestattet. Mit der Übergebe der Gerätschaften und des Zubehörs geht die Gefahr auf den Mieter über. Somit haftet jedoch nicht der Mieter nach der Übergabe für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotosalle Risiken, z. B. Diebstahl, Transportschäden, Unfallschäden, Folgeschäden aus Betriebsunterbrechung, Brand, Abwasserverschmutzung etc. Für XxxxxxxInsbesondere haftet der Mieter für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, z. B. Energieeinsparungsgesetz, Immissionsschutzgesetz, Umweltschutzgesetze, die durch sicherheitstechnischen Regeln und Brandschutzbestimmungen. (Siehe Punkt 5) Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für das Übertragen von gelieferten Daten Mietobjekt und verpflichtet sich, es auf seine Kosten in einem Computer entstehen, leistet Sie kei- nen Ersatzdie Risikoversicherung für Feuer- und Wasserschäden und Diebstahl einzubeziehen. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober FahrlässigkeitEr trägt auch die Gefahr des zufälligen Untergangs. Der Auftraggeber ist Mieter trägt sämtliche Aufwendungen, die mit dem Betrieb des Mietobjektes verbunden sind. Er haftet u. a. für die Sicherung der übergebenen Daten verantwortlich. Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden Fehler und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver- halten anderer. Über den Materialwert/Auftragswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlos- sen. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen. Für Farbbeständigkeit und Langlebigkeit werden keine über die Herstellergarantie hinaus erbrachten Garantien gegeben. Die Fotografin haftet nicht dafür. Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck, sowie Abweichungen vom Bildschnitt können auftreten und stellen keinen Mangel dar. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke dies- bezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rah- mens. Bitte beachten Sie, dass der Bildschirm der Fotografin optimal farbkalibriert ist, was bei Ihrem Bildschirm nicht immer gegeben ist. Farbunterschiede an Ihrem Rechner weißen nicht auf ein schlechtes Farbma- nagement im Foto hin. Beachten Sie die evtl. beiliegenden Beispielbilder oder lassen Sie die Bilder bei einem Qualitativhochwerten Fotolabor entwickeln. Die Fotografin haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflich- ten) nur für SchädenStörungen, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsachgemäße Behandlung des Mietobjekts zurückzuführen sind. Dies gilt auch Bei notwendigen Reparaturen hat der Mieter ausschließlich und unverzüglich den Reparaturbetrieb des Vermieters in Anspruch zu nehmen. Der Vermieter haftet nicht für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinnaus falscher Anwendung. Ist es Grundsätzlich ist der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. UnfallMieter für den sachgerechten Einsatz der Geräte verantwortlich. Für die Richtigkeit seiner Beratung haftet der Vermieter nur, Krankheit o.ä.) nicht möglichwenn vom Mieter schriftlich und detailliert Art und Umfang des geplanten Geräteeinsatzes fixiert und vom Vermieter schriftlich erklärt ist, dass für den Auftrag auszuführen oder geplanten Einsatz das vom Vermieter empfohlene Gerät geeignet ist. Der Vermieter garantiert bei Übergabe der Geräte die Bilder innerhalb einwandfreie Funktion und einen technischen Zustand, der Frist zu liefern, verzichtet den geltenden Gesetzen entspricht. Während der Auftraggeber auf Schadener- satzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen Ersatzfotografen zu stellen oder einen Ersatztermin zu finden. (Siehe Abschnitt: Second-Shooter) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an dem Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von UmständenMietdauer auftretende Defekte, die der Fotograf nicht auf Bedienungsfehler zurück zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheitführen sind, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etcbeheben wir kostenlos.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus re- sultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstande- nen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Der Auftraggeber ist zu raten ausreichende Backups herzustellen, um die dauerhafte Archivierung der Bilder zu gewährleisten.

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Haftung / Gewährleistung. Die Organisation, Vergabe Als „gebraucht“ bezeichnete Geräte sind gebraucht und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfaltunterschiedlichen Alters. Die Fotografin haftet jedoch nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen FotosGebrauchsspuren auf bzw. Für Xxxxxxx, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Sie kei- nen Ersatz. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber ist für die Sicherung der übergebenen Daten verantwortlich. Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver- halten anderer. Über den Materialwert/Auftragswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlos- sen. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen. Für Farbbeständigkeit und Langlebigkeit werden keine über die Herstellergarantie hinaus erbrachten Garantien gegeben. Die Fotografin haftet nicht dafür. Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck, sowie Abweichungen vom Bildschnitt können auftreten und an diesen Artikeln stellen keinen Mangel dar. ReklamationenAlle Gebrauchtgeräte wurden durch IBS getestet und sind funktionsfähig, Gutschriftensoweit nicht anders angegeben. IBS gewährt, sowie Ersatzdrucke dies- bezüglich soweit nicht anders vereinbart, eine Funktionsgewährleistung von 1 Monat. Ausgenommen sind ausgeschlossenSoftwareprobleme, außer Verschleißteile, Verbrauchsmaterial und Akkus. Auf neue Geräte gewähren wir, gemäß Hersteller, entsprechende Funktionsgewährleistung. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum im Kaufbeleg. Keine Gewährleistung wird bei Geräten zur Restverwertung (=PC-Xxxxxxx) eingeräumt. Die Gewährleistungsfrist wird durch die Abweichung bewegt sich außerhalb Ausführung von Gewährleistungsarbeiten nicht verlängert. Im Gewährleistungsfall gilt folgendes: Das Gerät mit dem gesamten Zubehör, ist hierzu auf Kosten des handelsüblichen Rah- mensKäufers bei IBS anzuliefern. Bitte beachten Sie, dass der Bildschirm der Fotografin optimal farbkalibriert Für Nachbesserung muss IBS eine angemessene Frist (21 Werktage) zugestanden werden. Ersatzgeräte werden nicht zur Verfügung gestellt. Anspruch auf Austausch besteht nur soweit derselbe oder ein vergleichbarer Artikel verfügbar ist, was bei Ihrem Bildschirm ansonsten erhält der Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück. Bei Rückgabe ist der Verkäufer berechtigt, den zurück zu erstattenden Kaufpreis im Verhältnis zur Nutzungsdauer des Kunden zu mindern (Grundlage 1/12 d. Kaufpreises p. Monat). Das Recht der Rückgabe wegen Mangels bleibt hiervon unberührt. Nachbesserung durch den Kunden oder durch Dritte ist ausgeschlossen und hat das Erlöschen des Anspruchs auf Gewährleistung zur Folge. Werden unsere Betriebsanweisungen nicht immer gegeben befolgt, wesentliche Änderungen am Gerät vorgenommen, oder Teile ausgewechselt, somit entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt auch, sofern der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung, oder Handhabung der Geräte zurückzuführen ist. Farbunterschiede an Ihrem Rechner weißen IBS übernimmt ferner keine Gewährleistung für Kompatibilitätsprobleme seitens der Herstellen, sowohl Hardware, als auch Software betreffend. Wir haften nicht auf ein schlechtes Farbma- nagement im Foto hin. Beachten Sie die evtl. beiliegenden Beispielbilder oder lassen Sie die Bilder bei einem Qualitativhochwerten Fotolabor entwickeln. Die Fotografin haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflich- ten) nur – weder direkt noch indirekt – für Schäden, finanzielle Verlust, Schadenersatzansprüche Dritter, ect., die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sindsich aus dem Gebrauch der von uns gelieferten Waren ergeben. Dies gilt Keine Gewährleistung besteht auch bei Zerstörung durch Überspannungsschaden im Haushalt des Käufers. Im Gewährleistungsfall wird keinerlei Haftung für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der Frist zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadener- satzforderungen Daten- bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die FotografinProgrammverlost übernommen. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen Ersatzfotografen zu stellen oder einen Ersatztermin zu finden. (Siehe Abschnitt: Second-Shooter) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an dem Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Für eine geeignete Datensicherung ist der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etcEigentümer selbst verantwortlich.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus re- sultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstande- nen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Der Auftraggeber ist zu raten ausreichende Backups herzustellen, um die dauerhafte Archivierung der Bilder zu gewährleisten.

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Haftung / Gewährleistung. Die OrganisationDer Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung im vereinbarten Lager (auch bei Abwicklung der Veranstaltung durch uns selbst), Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfaltoder nach Übergabe der Sache an einen vom Vermieter beauftragten Spediteur. Die Fotografin Der Vermieter haftet jedoch nicht für den Verlust von gespeicherten Daten funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und digitalen Fotos. Für XxxxxxxPersonenschäden, die durch das Übertragen sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen. Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörung etc. berechtigen den Vermieter – unter Ausschluss von gelieferten Daten in einem Computer entstehenSchadensersatzansprüchen des Mieters – vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Wenn wir die technische Durchführung für eine Veranstaltung übernehmen, leistet Sie kei- nen Ersatz. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber ist für die Sicherung der übergebenen Daten verantwortlich. Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und haften wir nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver- halten andererVerschulden. Über den Materialwert/Auftragswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlos- senDie Höhe beschränkt sich auf die vereinbarte Tagesmiete für jeden Ausfalltag der Zeitdauer entsprechend. Sollte die Veranstaltung trotz eines grob fahrlässigen Verschuldens von uns gleichwohl durchgeführt werden oder durchführbar sein, entfällt jegliche Haftung unsererseits und der Kunde hat die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Für Schädenein etwaiges Nichtfunktionieren der Anlage nach einer Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Kunden haften wir unter keinen Umständen. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und evtl. Schäden gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, etwaige Mängel der Mietgeräte dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Liegt ein angezeigter Mangel vor, so sind wir nach eigener Xxxx zum Austausch oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossenReparatur berechtigt. Für Farbbeständigkeit und Langlebigkeit werden keine die Sicherheit unseres Personals übernimmt der Kunde für die Laufzeit des Auftrages die Haftung in vollem Umfang. Die Gefahr des Verlustes, des Verschleißes über die Herstellergarantie hinaus erbrachten Garantien gegebennormale Abnutzung hinaus, oder der Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietdauer trägt der Kunde. Die Fotografin Er sichert uns zu, die gemieteten Gegenstände in einem einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Er haftet nicht dafürfür Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im AusdruckDer Vermieter entbindet sich jeglicher Haftung für die Requisiten und Instrumente der Musiker und Statisten wenn es zum Transport kommt. Er stellt lediglich Transportbehältnisse, sowie Abweichungen vom Bildschnitt können auftreten und stellen keinen Mangel dar. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke dies- bezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rah- mens. Bitte beachten Sie, dass der Bildschirm der Fotografin optimal farbkalibriert ist, was bei Ihrem Bildschirm nicht immer gegeben ist. Farbunterschiede an Ihrem Rechner weißen nicht auf ein schlechtes Farbma- nagement im Foto hin. Beachten Sie die evtl. beiliegenden Beispielbilder oder lassen Sie die Bilder bei einem Qualitativhochwerten Fotolabor entwickeln. Die Fotografin haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflich- ten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.äTransport-Kapazität zur Verfügung.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der Frist zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadener- satzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen Ersatzfotografen zu stellen oder einen Ersatztermin zu finden. (Siehe Abschnitt: Second-Shooter) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an dem Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus re- sultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstande- nen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Der Auftraggeber ist zu raten ausreichende Backups herzustellen, um die dauerhafte Archivierung der Bilder zu gewährleisten.

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Samples: www.werbx-media.de

Haftung / Gewährleistung. Die OrganisationSchadensersatzansprüche, Vergabe und Ausführung gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, vertragsähnliches Rechtsverhältnis oder Gesetz) sind ausge- schlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Buchungen geschieht mit großer SorgfaltBitron oder seiner Erfüllungshilfen beruhen oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Die Fotografin Bitron haftet jedoch nicht für den Verlust Schäden an aufgezeichneten Daten sowie Datenverlus- ten. Fordert der Anwender Bitron auf, im Rahmen eines vermeintlichen Gewährleistungsanspruches Fehler zu suchen und stellt sich bei der Fehlersuche heraus, dass der Fehler von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für XxxxxxxBitron nicht zu vertreten ist, verpflichtet sich der Anwender, die Kosten der Fehler- suche nach branchenüblichen Stundensätzen zu vergüten. Software- oder Hardwarefehler hat der Anwender in schriftlicher Form un- verzüglich mitzuteilen. Stellen die mitgeteilten Fehler einen Mangel der Software dar, erfolgt die Gewährleistung des Anbieters durch das Übertragen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Bitron haftet für Vermögensschäden, die von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Sie kei- nen Ersatz. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) Bitron aufgrund einer fahrlässigen Verletzung der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber ist Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Sicherung der übergebenen Daten verantwortlichÖffentlichkeit verursacht werden, nach den Regelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). Die Fotografin Bitron haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver- halten anderer. Über den Materialwert/Auftragswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlos- sen. Für solche Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossenmit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Für Farbbeständigkeit und Langlebigkeit werden keine über die Herstellergarantie Bitron haftet darüber hinaus erbrachten Garantien gegebenweder für mittelbare Schä- den noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn. Die Fotografin haftet Haftungsbeschränkungen gelten nicht dafür. Geringefür Schäden aus Verletzung des Lebens, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck, sowie Abweichungen vom Bildschnitt können auftreten und stellen keinen Mangel dar. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke dies- bezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rah- mens. Bitte beachten Sie, dass Körpers oder der Bildschirm der Fotografin optimal farbkalibriert ist, was bei Ihrem Bildschirm nicht immer gegeben ist. Farbunterschiede an Ihrem Rechner weißen nicht auf ein schlechtes Farbma- nagement im Foto hin. Beachten Sie die evtl. beiliegenden Beispielbilder oder lassen Sie die Bilder bei einem Qualitativhochwerten Fotolabor entwickeln. Die Fotografin haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflich- ten) nur auch nicht für Schäden, die auf die Bitron, ein vorsätzliches gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen der Bitron vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sindfahrlässig verursacht hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten. Dies gilt auch sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine persönliche Haftung von Mitarbeitern der Bitron oder Dritten, die als Erfüllungsgehilfen o. ä. für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinndie Bitron tätig wurden/werden, ist ausgeschlossen. Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. UnfallEtwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt die Bitron in vollem Umfang an den Anwender weiter, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der Frist zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadener- satzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografinohne dafür selbst einzustehen. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall jedoch dringendBitron, einen Ersatzfotografen zu stellen ihre Lieferanten oder einen Ersatztermin zu findenLizenzgeber sichern nicht zu, dass der Dienst ununterbrochen und/oder jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. (Siehe Abschnitt: Second-Shooter) Die Organisation Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Vergabe von Buchungen an dem Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus re- sultierenden Schäden oder Folgen übernommen Erwartungen erfüllt werden. Die Fotografin verpflichtet sich Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Bitron haftet nicht zur dauerhaften Archivierung für die über den Dienst übermittelten fremden Inhalte oder ein missbräuchliches Verhalten des Anwenders oder sonstiger Dritter. Haftungsansprüche können von Bitron an Dritte vollständig übertragen werden, insbesondere im Falle von Geräteherstellern oder bei einer Produktion entstande- nen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Der Auftraggeber ist zu raten ausreichende Backups herzustellen, um die dauerhafte Archivierung der Bilder zu gewährleistenZuständigkeit anderer Dienstleister.

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Samples: www.med7.de

Haftung / Gewährleistung. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Die Fotografin haftet jedoch nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Xxxxxxx, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Sie kei- nen Ersatz. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber ist für die Sicherung der übergebenen Daten verantwortlich. Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver- halten anderer. Über den Materialwert/Auftragswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlos- sen. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen. Für Farbbeständigkeit und Langlebigkeit werden keine über die Herstellergarantie hinaus erbrachten Garantien gegeben. Die Fotografin haftet nicht dafür. Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck, sowie Abweichungen vom Bildschnitt können auftreten und stellen keinen Mangel dar. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke dies- bezüglich diesbezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rah- mensRahmens. Bitte beachten Sie, dass der Bildschirm der Fotografin optimal farbkalibriert ist, was bei Ihrem Bildschirm nicht immer gegeben ist. Farbunterschiede an Ihrem Rechner weißen nicht auf ein schlechtes Farbma- nagement im Foto hin. Beachten Sie die evtl. beiliegenden Beispielbilder oder lassen Sie die Bilder bei einem Qualitativhochwerten Fotolabor entwickeln. Die Fotografin haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflich- ten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der Frist zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadener- satzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen Ersatzfotografen zu stellen oder einen Ersatztermin zu finden. (Siehe Abschnitt: Second-Shooter) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an dem Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus re- sultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstande- nen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Der Auftraggeber ist zu raten ausreichende Backups herzustellen, um die dauerhafte Archivierung der Bilder zu gewährleisten.

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Haftung / Gewährleistung. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Die Fotografin haftet jedoch nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Xxxxxxx, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Sie kei- nen Ersatz. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber ist für die Sicherung der übergebenen Daten verantwortlich. Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver- halten anderer. Über den Materialwert/Auftragswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlos- senausgeschlossen. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen. Für Farbbeständigkeit und Langlebigkeit werden keine über die Herstellergarantie hinaus erbrachten Garantien gegeben. Die Fotografin haftet nicht dafür. Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck, sowie Abweichungen vom Bildschnitt können auftreten und stellen keinen Mangel dar. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke dies- bezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rah- mens. Bitte beachten Sie, dass der Bildschirm der Fotografin optimal farbkalibriert ist, was bei Ihrem Bildschirm nicht immer gegeben ist. Farbunterschiede an Ihrem Rechner weißen nicht auf ein schlechtes Farbma- nagement im Foto hin. Beachten Sie die evtl. beiliegenden Beispielbilder oder lassen Sie die Bilder bei einem Qualitativhochwerten Fotolabor entwickeln. Die Fotografin haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflich- ten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der Frist zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadener- satzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen Ersatzfotografen zu stellen oder einen Ersatztermin zu finden. (Siehe Abschnitt: Second-Shooter) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an dem Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus re- sultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstande- nen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Der Auftraggeber ist zu raten ausreichende Backups herzustellen, um die dauerhafte Archivierung der Bilder zu gewährleisten.

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