Haftung / Gewährleistung. XXXXXX haftet für Vorsatz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Auf Ersatz von Vermögensschäden haftet CONCAT bei fahrlässigem Handeln bis zu einer Höhe von EUR 00.000 € je Teilnehmer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Teilnehmern, so ist die Haftung von CONCAT unbeschadet der Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000.000 (fünf Millionen) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, den Höchstbetrag, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag steht. Im Übrigen haftet CONCAT in Fällen grob fahrlässigen Handelns unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONCAT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung der CONCAT ist ausgeschlossen. Die Haftung der CONCAT nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. Soweit nichts Abweichendes zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer vereinbart ist, gelten für die unter der Geltung dieser AGB gelieferten Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt hiervon unberührt. XXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den Dienst von CONCAT zu erlangenden Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der über den Dienst von CONCAT erlangten Informationen. XXXXXX haftet nicht für Schäden jedweder Art, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er durch den Dienst von CONCAT erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. CONCAT, ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner gewährleisten nicht, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Der Dienst wird bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder CONCAT noch ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von Folgeschäden, die durch Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CONCAT in den Personen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
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Samples: Telecommunications, Telecommunications
Haftung / Gewährleistung. XXXXXX haftet für Vorsatz nach den gesetzlichen Bestimmungen16.1 Nichts in dieser Ziffer Error! Reference source not found. Gleiches gilt im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus als Ausschluss oder Einschränkung der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Auf Ersatz von Vermögensschäden haftet CONCAT bei fahrlässigem Handeln bis zu einer Höhe von EUR 00.000 € je Teilnehmer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Teilnehmern, so ist die Haftung von CONCAT unbeschadet der Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000.000 (fünf Millionen) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, den Höchstbetrag, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag steht. Im Übrigen haftet CONCAT in Fällen grob fahrlässigen Handelns unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONCAT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung der CONCAT ist ausgeschlossen. Die Haftung der CONCAT nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen Arglist Vita für:
16.1.1 Todesfälle oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. Soweit nichts Abweichendes zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer vereinbart ist, gelten für die unter der Geltung dieser AGB gelieferten Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt hiervon unberührt. XXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den Dienst von CONCAT zu erlangenden Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der über den Dienst von CONCAT erlangten Informationen. XXXXXX haftet nicht für Schäden jedweder Art, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er durch den Dienst von CONCAT erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. CONCAT, ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner gewährleisten nicht, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Der Dienst wird bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder CONCAT noch ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von Folgeschäden, die durch Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche SchädenKörperverletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit von CONCAT Vita's Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer (soweit zutreffend) zurückzuführen sind;
16.1.2 Arglist oder betrügerische Falschdarstellung;
16.1.3 arglistiges Verschweigen eines Mangels;
16.1.4 die Übernahme einer Garantie für die Eigenschaften der Waren oder eines Beschaffungsrisikos;
16.1.5 ehlerhafte Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz; oder
16.1.6 jede andere Angelegenheit, in der es für Vita rechtswidrig wäre, die Haftung auszuschließen oder einzuschränken.
16.2 Im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Vita oder ihren Mitarbeitern, Beauftragten oder Subunternehmern haftet Vita nur
16.2.1 ohne Einschränkung - für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
16.2.2 für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die ordnungsgemäße Erfüllung der Bestätigten Bestellung wesentlich sind und auf deren Erfüllung der Käufer im Allgemeinen vertraut oder berechtigterweise vertrauen darf. In diesem Fall ist die Höhe der Haftung von Vita jedoch auf Schäden begrenzt, die für diese Art von Vertrag typisch sind und bei Vertragsabschluss vorhersehbar waren.
16.3 Zur Vermeidung von Zweifeln umfasst die Bestätigte Bestellung nur Mängel, die durch fehlerhafte Konstruktion, Fertigung, Materialien oder Verarbeitung verursacht wurden. Sie begründet keine Haftung von Vita für Mängel an den Personen ihrer Waren, die sich aus der Handlung, Unterlassung, Fahrlässigkeit oder Versäumnis des Käufers, seiner Bediensteten oder Vertreter ergeben, insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Nichteinhaltung von Empfehlungen von Vita hinsichtlich der Lagerung, Verwendung oder Handhabung der Waren durch den Käufer.
16.4 Vita erklärt sich damit einverstanden, dass Vita, wenn ein Mangel während der ersten zwölf (12) Monate ab dem Datum der Lieferung an den Käufer gemäß Ziffer 10, entweder: die Waren auf eigene Kosten repariert, ersetzt oder den Preis der Waren anteilig in Höhe des Minderwertes der fehlerhaften Waren erstattet.
16.5 Der Käufer kann die in Ziffer 16.4 und Ziffer 16.4 gewährten Rechte nur in Anspruch nehmen, wenn:
16.5.1 er Vita innerhalb von sieben (7) Werktagen nach seiner Entdeckung den betreffenden Mangel schriftlich mitteilt und Vita die Möglichkeit gibt, die Ware zu besichtigen;
16.5.2 er die Ware an Vita zurück sendet;
16.5.3 der Gesamtpreis für die Waren bis zum Fälligkeitsdatum der Zahlung bezahlt ist; und
16.5.4 die Ware unbenutzt und in unverändertem Zustand ist.
16.6 Das Risiko eines zufälligen Untergangs oder einer Beschädigung der Ware während der Rücksendung trägt der Käufer.
16.7 Wenn die Waren in Teillieferungen geliefert werden sollen, ist ein Mangel in einer Teillieferung kein Grund für die Stornierung der restlichen Teillieferungen und der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung anzunehmen.
16.8 Vita haftet nicht für fehlerhafte Arbeiten, die durch Ungenauigkeiten in Zeichnungen, Leistungsverzeichnissen oder Spezifikationen verursacht werden, die vom oder im Auftrag des Käufers zur Verfügung gestellt werden.
16.9 Vita haftet nicht für Mängel, die auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, ungewöhnliche Arbeitsbedingungen, Nichteinhaltung der Anweisungen von Vita, Missbrauch oder Änderung oder Reparatur der Waren ohne Zustimmung von Vita zurückzuführen sind.
16.10 Vita haftet nicht aufgrund einer Zusicherung (es sei denn, sie ist arglistig), einer stillschweigenden Gewährleistung, Bedingung oder einer anderen Bestimmung oder einer gesetzlichen VertreterVerpflichtung oder gemäß den ausdrücklichen Bedingungen der Bestellung für entgangenen Gewinn oder Verlust von Geschäfts- oder Geschäftsmöglichkeiten oder für indirekte, besondere oder Folgeschäden, Kosten, Ausgaben oder andere Schadenersatzansprüche jeglicher Art (unabhängig davon, ob sie durch Fahrlässigkeit von Vita, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhenVertreter oder anderweitig verursacht wurden), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren (einschließlich einer Verzögerung bei der Lieferung oder Nichtlieferung der Waren gemäß der Bestätigten Bestellung oder überhaupt) oder ihrer Verwendung oder Weiterveräußerung durch den Käufer ergeben, und die gesamte Haftung von Vita für einen (1) Anspruch oder für die Summe aller Ansprüche, die sich aus einer (1) Handlung oder Verzug von Vita (unabhängig davon, ob diese auf Fahrlässigkeit von Vita oder anderweitig zurückzuführen ist) im Zusammenhang mit der Bestätigten Bestellung ergeben, darf den Preis oder hunderttausend EUR (EUR 100.000) nicht überschreiten, je nachdem welcher Betrag höher ist.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Haftung / Gewährleistung. XXXXXX haftet 9.1. Die Gewährleistung / Garantie bei Produkten beträgt 24 Monate ab Datum des Lieferscheins.
9.2. Ein allfälliger Mangel ist AWENTA umgehend anzuzeigen. Es steht AWENTA zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert, ersetzt oder gutgeschrieben wird. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für Vorsatz nach das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.
9.3. Mit Abnahme des Softwarelösung geht das Risiko für den gesetzlichen BestimmungenBetrieb an den Kunden über. Gleiches gilt AWENTA bemüht sich um eine gute Verfügbarkeit der Softwarelösungen und unternimmt angemessene Vorkehrungen, um die Softwarelösungen vor Eingriffen Dritter zu schützen. AWENTA kann jedoch keine Gewährleistung für ein vollständig unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren von Produkten und Softwarelösungen und den angebotenen Dienstleistungen geben. AWENTA kann keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten, publizierten oder übermittelten Informationen und Prozesse sowie des Arbeitsresultats der Dienstleistungen leisten. Ein allfälliges Problem oder ein Defekt ist AWENTA umgehend mitzuteilen.
9.4. Die Parteien haften gegenseitig für Schäden, welche sie der anderen Partei im Falle einer fahrlässigen PflichtverletzungZusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten verursachen, sofern Ansprüche aus die den Schaden verursachende Partei nicht nachweist, dass sie kein Verschulden trifft.
9.5. Bei Schäden im Bereich der Verletzung des LebensDaten, des Körpers welche durch mangelhaften Datenschutz oder der Gesundheit betroffen sindDatensicherheit entstehen, kann die AWENTA keine Haftung übernehmen soweit AWENTA nachweist, dass sie die, den von den Parteien vertraglich definierten Standards entsprechenden, mindestens jedoch die branchenüblichen Schutzmassnahmen gegenüber solchen Risiken getroffen hat.
9.6. Auf Ersatz von Vermögensschäden haftet CONCAT bei fahrlässigem Handeln bis zu einer AWENTA und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften dem Kunden dem Grunde nach für schuldhaft zugefügte Sach- und Personenschäden. Der Höhe von EUR 00.000 € je Teilnehmer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Teilnehmern, so nach ist die Haftung von CONCAT unbeschadet der Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten des Auftragnehmers auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000.000 (fünf Millionen) je schadensverursachendem Ereignis begrenztden Auftragswert, maximal jedoch auf 500'000.00 CHF, beschränkt. Übersteigen die EntschädigungenDie Haftung für andere Schäden, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sindgleich aus welchem Rechtsgrund, den Höchstbetrag, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag steht. Im Übrigen haftet CONCAT in Fällen grob fahrlässigen Handelns unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONCAT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung der CONCAT ist ausgeschlossen. Die Haftung der CONCAT nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. Soweit nichts Abweichendes zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer vereinbart ist, gelten für die unter der Geltung dieser AGB gelieferten Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt hiervon unberührt. XXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den Dienst von CONCAT zu erlangenden Inhalte, Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für indirekte oder Folgeschäden oder Verluste, wie z.B. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Energieausfall, Kapitalkosten oder Kosten der Ersatzbeschaffung von Energie. Für Personenschäden wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Bei Verzugsentschädigungen und Gewährleistungsansprüchen beschränkt sich die AktualitätAnspruchsgrundregelung auf das im Vertrag vereinbarte. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Ausnahme: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.7. Der Kunde kann Schadenersatzansprüche wegen Verletzung dieses Vertrags nur geltend machen, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der über den Dienst wenn die geltend gemachten Ansprüche pro Schadensereignis eine de-minimis- Schwelle von CONCAT erlangten InformationenCHF 2'000.00 erreichen.
9.8. XXXXXX haftet Die Haftungsbeschränkungen gemäss vorliegender Ziffer gelten nicht für Schäden jedweder ArtPersonenschäden, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er durch den Dienst von CONCAT erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. CONCAT, ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner gewährleisten nicht, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Der Dienst wird bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder CONCAT noch ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von FolgeschädenSchäden, die durch Benutzung des Dienstes grobe Fahrlässigkeit oder der Unmöglichkeit Vorsatz einer Partei oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CONCAT in den Personen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhenHilfspersonen verursacht wurden und bei Drittansprüchen infolge verletzter Rechtsgewährleistungspflichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung / Gewährleistung. XXXXXX haftet für Vorsatz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung5.1 Kann BZA die ihr obliegenden Verpflichtungen aufgrund von Umständen nicht erbringen, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Auf Ersatz von Vermögensschäden haftet CONCAT bei fahrlässigem Handeln bis die BZA zu einer Höhe von EUR 00.000 € je Teilnehmer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Teilnehmernvertreten hat, so ist wird BZA die Haftung von CONCAT unbeschadet entsprechenden Leistungen baldmöglichst nachholen bzw. mangelhafte Leistungen wiederholen. Der VU hat die entsprechenden Pflichtverletzungen alsbald nach Auftreten gegenüber BZA schriftlich zu rügen. Erbringt XXX seine Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht vertragsgemäß, so hat der Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000.000 (fünf Millionen) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenVU das Recht, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, laufende Vergütung für BZA für den Höchstbetrag, wird der Schadensersatz Zeitraum und in dem Verhältnis gekürztUmfang angemessen zu mindern, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag steht. Im Übrigen haftet CONCAT in Fällen grob fahrlässigen Handelns unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONCAT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung BZA diese Leistungen nach Eingang der CONCAT ist ausgeschlossen. Die Haftung der CONCAT nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. Soweit nichts Abweichendes zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer vereinbart ist, gelten für die unter der Geltung dieser AGB gelieferten Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt hiervon unberührt. XXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die schriftlichen Rüge durch den Dienst von CONCAT zu erlangenden InhalteVU nicht korrekt erbracht hat.
5.2 BZA haftet gegenüber dem VU, insbesondere nicht für die Aktualitätgleich aus welchem Rechtsgrund, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der über den Dienst von CONCAT erlangten Informationen. XXXXXX haftet nicht nur für Schäden jedweder Art, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er durch den Dienst von CONCAT erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. CONCAT, ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner gewährleisten nicht, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Der Dienst wird bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder CONCAT noch ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von Folgeschädenin ihrem unmittelbaren Einflußbereich, die durch Benutzung des Dienstes vorsätzliches oder der Unmöglichkeit oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CONCAT in den Personen grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Jede Haftung von BZA ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5.3 Wird die Erbringung einer Dienstleistung durch BZA infolge höherer Gewalt unmöglich oder Erfüllungsgehilfen beruhenunzumutbar erschwert, verlängert sich die Frist zu ihrer Erbringung um die Dauer der durch das Ereignis geschaffenen Behinderung und einen nach Wegfall der Behinderung angemessenen Zeitraum für die Wiederinbetriebnahme der Dienstleistung. Der höheren Gewalt stehen hoheitliche Eingriffe, Streiks, Stromausfall und sonstige unverschuldete Ereignisse ausserhalb des Einflußbereiches von BZA gleich. Eine Haftung von BZA ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.4 Dem VU ist bekannt, dass die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet von nachgelagerten Datenleitungen abhängt, auf die BZA keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten hat und für die BZA keinerlei Gewähr übernimmt.
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Haftung / Gewährleistung. XXXXXX haftet für Vorsatz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Auf Ersatz von Vermögensschäden haftet CONCAT bei fahrlässigem Handeln bis zu einer Höhe von EUR 00.000 € je Teilnehmer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren TeilnehmernKunden, so ist die Haftung von CONCAT unbeschadet der Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000.000 10.000.000 (fünf zehn Millionen) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, den Höchstbetrag, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag steht. Im Übrigen haftet CONCAT in Fällen grob fahrlässigen Handelns unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONCAT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung der CONCAT ist ausgeschlossen. Die Haftung der CONCAT nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. Soweit nichts Abweichendes zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer vereinbart ist, gelten für die unter der Geltung dieser AGB gelieferten Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt hiervon unberührt. XXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den Dienst von CONCAT zu erlangenden Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der über den Dienst von CONCAT erlangten Informationen. XXXXXX haftet nicht für Schäden jedweder Art, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er durch den Dienst von CONCAT erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. CONCAT, ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner gewährleisten nicht, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Der Dienst wird bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder CONCAT noch ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von Folgeschäden, die durch Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CONCAT in den Personen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
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Haftung / Gewährleistung. XXXXXX PSYPRAX haftet für Vorsatz Vermögensschäden, die von PSYPRAX auf Grund einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden, nach den gesetzlichen BestimmungenRegelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). Gleiches gilt im Falle einer fahrlässigen PflichtverletzungPSYPRAX haftet nur für solche Schäden, sofern Ansprüche mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. PSYPRAX haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn. Eine Haftung PSYPRAXs für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sindund auch nicht für Schäden, die PSYPRAX, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen PSYPRAXs vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Auf Ersatz Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von Vermögensschäden haftet CONCAT bei fahrlässigem Handeln bis zu einer Höhe von EUR 00.000 € je Teilnehmerwesentlichen vertraglichen Pflichten. Entsteht Dies sind Pflichten, die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Teilnehmern, so ist die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine persönliche Haftung von CONCAT unbeschadet der Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000.000 (fünf Millionen) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenPSYPRAX-Mitarbeitern oder Dritten, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sindals Erfüllungsgehilfen o. ä. für PSYPRAX tätig wurden/werden, den Höchstbetrag, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag steht. Im Übrigen haftet CONCAT in Fällen grob fahrlässigen Handelns unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONCAT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung der CONCAT ist ausgeschlossen. Die Haftung Ansprüche wegen Mängeln gegen PSYPRAX unterliegen der CONCAT nach gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprüche vereinbart; solche sind nicht übertragbar. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt PSYPRAX in vollem Umfang an den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührtKunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Soweit nichts Abweichendes zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer vereinbart ist, gelten für die unter der Geltung dieser AGB gelieferten Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt hiervon unberührt. XXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den Dienst von CONCAT zu erlangenden Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der über den Dienst von CONCAT erlangten Informationen. XXXXXX haftet nicht für Schäden jedweder Art, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er durch den Dienst von CONCAT erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. CONCATPSYPRAX, ihre Informationslieferanten, Lieferanten oder Lizenzgeber oder sonstigen Partner gewährleisten nichtsichern nicht zu, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Erwartungen erfüllt werden. Der Dienst wird Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder CONCAT noch ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber PSYPRAX haftet nicht für die über den Dienst übermittelten fremden Inhalte oder sonstigen Partner, die an der Entwicklung, Herstellung ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von Folgeschäden, die durch Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CONCAT in den Personen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhensonstiger Dritter.
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Samples: Telecommunications
Haftung / Gewährleistung. XXXXXX 1. XXXXXXXX haftet für bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen BestimmungenVorschriften. Gleiches gilt iDie Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf sechs Monate ab Ablieferung begrenzt.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften PEPERONI sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn einewesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht, d.h. solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
3. Im Falle Fall einer fahrlässigen PflichtverletzungHaftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung von PEPERONI sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, sofern Ansprüche aus der Verletzung die vorhersehbar bzw. typisch sind.
4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sindGesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Auf Ersatz von Vermögensschäden haftet CONCAT bei fahrlässigem Handeln bis zu einer Höhe von EUR 00.000 € je TeilnehmerWegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche PEPERONI zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
6. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Teilnehmern, so Der Auftraggeber ist die Haftung von CONCAT unbeschadet der Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000.000 (fünf Millionen) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungenverpflichtet, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses angelieferten Vorlagen, Fotografien, Druckwerke und andere Erzeugnisse von PEPERONI unverzüglich auf Mängel zu leisten sinduntersuchen, die Feststellung dieser Mängel ist unverzüglich gegenüber PEPERONI schriftlich geltend zu machen.
7. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original oder Farbproof nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den HöchstbetragVergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Die gegebenenfalls zu Präsentationszwecken vorgelegten Farbausdrucke sind in keinem Fall als farbverbindlich anzusehen.
8. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, wird der Schadensersatz soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem Verhältnis gekürztsich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
9. Mehr- oder Minderlieferungen aus dem bestellten Fertigungsumfang können nicht beanstandet werden, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag steht. Im Übrigen haftet CONCAT in Fällen grob fahrlässigen Handelns unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONCAT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung der CONCAT ist ausgeschlossen. Die Haftung der CONCAT nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen Arglist oder sofern sie sich im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührtBereich handelsüblicher Abweichungen bewegen. Soweit nichts Abweichendes zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer vereinbart ist, gelten für Berechnet wird die unter der Geltung dieser AGB gelieferten Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt hiervon unberührt. XXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den Dienst von CONCAT zu erlangenden Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der über den Dienst von CONCAT erlangten Informationen. XXXXXX haftet nicht für Schäden jedweder Art, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er durch den Dienst von CONCAT erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. CONCAT, ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner gewährleisten nicht, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Der Dienst wird bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder CONCAT noch ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von Folgeschäden, die durch Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CONCAT in den Personen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhengelieferte Menge.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung / Gewährleistung. XXXXXX KoSyMa haftet für Vorsatz Vermögensschäden, die von KoSyMa auf Grund einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden, nach den gesetzlichen BestimmungenRegelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). Gleiches gilt im Falle einer fahrlässigen PflichtverletzungKoSyMa haftet nur für solche Schäden, sofern Ansprüche mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. KoSyMa haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn. Eine Haftung KoSyMas für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sindund auch nicht für Schäden, die KoSyMa, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen KoSyMas vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Auf Ersatz Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von Vermögensschäden haftet CONCAT bei fahrlässigem Handeln bis zu einer Höhe von EUR 00.000 € je Teilnehmerwesentlichen vertraglichen Pflichten. Entsteht Dies sind Pflichten, die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Teilnehmern, so ist die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine persönliche Haftung von CONCAT unbeschadet der Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000.000 (fünf Millionen) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenKoSyMa-Mitarbeitern oder Dritten, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sindals Erfüllungsgehilfen o. ä. für KoSyMa tätig wurden/werden, den Höchstbetrag, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag steht. Im Übrigen haftet CONCAT in Fällen grob fahrlässigen Handelns unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONCAT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung der CONCAT ist ausgeschlossen. Die Haftung Ansprüche wegen Mängeln gegen KoSyMa unterliegen der CONCAT nach gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprüche vereinbart; solche sind nicht übertragbar. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt KoSyMa in vollem Umfang an den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührtKunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Soweit nichts Abweichendes zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer vereinbart ist, gelten für die unter der Geltung dieser AGB gelieferten Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt hiervon unberührt. XXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den Dienst von CONCAT zu erlangenden Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der über den Dienst von CONCAT erlangten Informationen. XXXXXX haftet nicht für Schäden jedweder Art, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er durch den Dienst von CONCAT erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. CONCATKoSyMa, ihre Informationslieferanten, Lieferanten oder Lizenzgeber oder sonstigen Partner gewährleisten nichtsichern nicht zu, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Erwartungen erfüllt werden. Der Dienst wird Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder CONCAT noch ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber KoSyMa haftet nicht für die über den Dienst übermittelten fremden Inhalte oder sonstigen Partner, die an der Entwicklung, Herstellung ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von Folgeschäden, die durch Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CONCAT in den Personen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhensonstiger Dritter.
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Samples: Telecommunications
Haftung / Gewährleistung. XXXXXX haftet für Vorsatz 1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist und soweit sich aus diesen AGB ein- schließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungengesetz- lichen Vorschriften.
2. Gleiches gilt Auf Schadensersatz haften wir grundsätzlich – gleich aus welchem Rechtsgrund und soweit nicht nachfolgend speziell eine weitergehende Haftung bestimmt ist – im Falle einer fahrlässigen Rah- men der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), sofern Ansprüche nur
a. für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen Gesundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Ein möglicher Anspruch des Kunden auf Ersatz eines Verzugsschadens beschränkt sich – vorbehaltlich der vorstehenden Ziffer IX.2. – im Falle leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der vertraglich vereinbarten Gegenleistung des Kunden. Will der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung, so muss er uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Erfüllung des Vertrags gesetzt ha- ben.
4. Im Falle eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung durch den Kunden, ist der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit – vorbehaltlich der vorstehenden Ziffer IX.2. – auf maximal 25 % der vertraglich vereinbarten Gegenleistung beschränkt. Sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Vertragsschluss in Ausübung sei- ner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so sind Ansprü- che auf Schadensersatz im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5. Sofern uns die Leistung durch Zufall unmöglich wird, während wir in Verzug sind, so haften wir im Rahmen der vorstehenden Haftungsbegrenzungen. Auf Ersatz Wir haften – vorbe- haltlich der vorstehenden Ziffer IX.2. – nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
6. Die sich aus dieser Ziffer IX. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch ge- genüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Guns- ten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Be- schaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche nach dem Produkt- haftungsgesetz. Haftungsbeschränkungen, die in dieser Ziffer IX. geregelt sind, gelten in jedem Fall nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen sowie bei Verletzung von Vermögensschäden haftet CONCAT Leben, Körper oder Gesundheit.
7. Unsere Haftung für Sachmängel beträgt ein Jahr nach Abnahme der Leistung. Ansprü- che wegen Sachmängeln, die während unserer in vorstehendem Satz genannten Haf- tungsdauer entstanden sind, verjähren in zwei Jahren nach Abnahme der Leistung. Mängelansprüche im Rahmen von Leistungen an Werken im Sinne des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB als auch Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer IX.2. Satz 1 und Ziffer IX.2.a. sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden, die nicht in dieser Ziffer IX.7. geregelt sind, verjähren innerhalb der regelmä- ßigen Verjährungsfrist (die Haftung wegen Lieferverzuges ist in den Ziffern III. und IX. abschließend geregelt). Sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei fahrlässigem Handeln bis zu einer Höhe von EUR 00.000 € je TeilnehmerVertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tä- tigkeit handelt, so sind jegliche Sachmängelansprüche ausgeschlossen. Entsteht die Schadensersatzpflicht Unberührt hiervon bleiben weitergehende Ansprüche, soweit wir aufgrund Gesetzes zwingend haften oder, soweit etwas anderes vereinbart wird. Die nachfolgenden Sätze gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche entsprechend: Sofern wir aufgrund ge- setzlicher Bestimmungen für einen Schaden haften, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt wie folgt:
a. Wir haften lediglich bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten;
b. Unsere Haftung ist auf den bei Abschluss des Vertrags vorhersehbaren typi- schen Schaden begrenzt;
c. Ist der Schaden durch eine einheitliche Handlung vom Kunden für den gegenständlichen Schadensfall abgeschlossene Versicherung (mit der Ausnahme von Summenversicherungen) gedeckt, haften wir insoweit lediglich für möglicherweise damit verbundene Nachteile des Kunden;
d. die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, unserer Betriebsange- hörigen und unserer Erfüllungsgehilfen für von diesen durch leichte Fahrlässig- keit verursache Schäden ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt – unabhängig von einem Verschulden von uns – eine Haftung durch uns bei arglistigem Verschwei- gen eines Mangels, aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Teilnehmerneiner Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Falle einer Mängelbeseitigung gelten die folgenden Regeln:
a. Der Kunde muss Ansprüche wegen eines Sachmangels bei uns oder bei ande- ren, von uns für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen (der Eingang mündlicher Anzeigen wird durch uns schriftlich bestätigt);
b. werden zur Mängelbeseitigung Teile eingebaut, so ist kann der Kunde für diese Sachmängelansprüche bis zum Ablauf der im ersten Satz dieser Ziffer IX.7. ge- nannten Haftungsdauer geltend machen – die ersetzten Teile gehen in unser Eigentum über.
8. Keine Sachmängel liegen z.B. vor bei Schäden aufgrund:
a. der Einwirkung mechanischer Gewalt von außen;
b. der Nichtbeachtung der Betriebsanleitung;
c. der Unterlassung vorgeschriebener Wartungsarbeiten oder der nicht sachge- rechten Durchführung von Wartungsarbeiten;
d. von unsachgemäß veränderten Teilen;
e. des Einbaues fremder Teile;
f. des normalen Verschleißes;
g. fehlerhaften Fahrverhaltens;
h. der Folgen von Unfällen;
i. verstopfter oder verschmutzter Filter;
j. bei einer bauteilbedingten Verringerung der Batteriekapazität bei Hochvoltbat- terien über die Zeit, sofern dieser Wert vor Ablauf der Sachmängelhaftungsfrist nicht 70 % der installierten Kapazität unterschreitet oder
k. sofern ein Mangel an einer Hochvoltbatterie dadurch entstanden ist, dass diese nicht ordnungsgemäß geladen wurde.
9. Der Kunde hat von Daten jeglicher Art, auf die er Zugriff hat, regelmäßig und ihrer Wichtigkeit entsprechend häufig Datensicherungen anzufertigen. Die Haftung für von CONCAT unbeschadet uns leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust beschränkt sich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000.000 (fünf Millionen) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, den Höchstbetrag, wird der Schadensersatz in bei dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag stehtVorhandensein derartiger Datensicherun- gen erforderlich ist. Im Übrigen haftet CONCAT gilt die Haftungsbeschränkung aus den vorstehenden Absätzen dieser Xxxxxx XX.
10. Vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen dieser Ziffer IX. bestehen Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten gegen uns nur dann, wenn mindestens ein Schutz- recht aus der Schutzrechtsfamilie entweder vom Europäischen Patentamt oder in Fällen grob fahrlässigen Handelns unbegrenztder Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder in den USA veröffentlicht ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONCAT nur Zudem darf das Schutzrecht nicht im Eigentum des Kunden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens (gem. § 15 AktG) stehen bzw. gestanden haben und der Kunde darf die Verletzung von Schutzrechten nicht zu vertreten ha- ben. Darüber hinaus sind Ansprüche ausgeschlossen, wenn die Leistung entspre- chend der Spezifikation oder den Anweisungen des Kunden erfolgt oder die (behaup- tete) Verletzung des Schutzrechts eine Folge der Nutzung im Zusammenwirken mit einem anderen, nicht von uns stammenden Produkt oder Leistung ist oder die Leis- tung in einer Weise genutzt wird, welche für uns nicht voraussehbar war. Der Kunde muss uns unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter informie- ren. Er muss uns jeglichen damit zusammenhängenden Schriftverkehr mit dem An- spruchsteller und (ggf.) Gerichten in Kopie unverzüglich nach dem jeweiligen Zugang übersenden und uns Auskünfte zur Verteidigung gegen den jeweiligen Anspruch er- teilen. Auf unser Verlangen hin muss der Kunde es uns überlassen, die Prozessfüh- rung durch den Kunden zu steuern und uns das Letztentscheidungsrecht über den Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen einräumen. Zudem hat der Kunde uns in angemessenem Umfang bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Ersatz des vertragstypischender Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkungshandlungen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung der CONCAT ist ausgeschlossenso entfällt ein eventueller Anspruch aus dieser Ziffer IX.9. Die Haftung der CONCAT nach den Vorschriften Regelungen in dieser Ziffer IX.9. sind insoweit abschließend, als dass weitergehende oder andere als die in dieser Zif- fer IX.9. geregelten Ansprüche des Produkthaftungsgesetzes Kunden wegen Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. Soweit nichts Abweichendes zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer vereinbart ist, gelten für die unter der Geltung dieser AGB gelieferten Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb Verletzung von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt hiervon unberührt. XXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den Dienst von CONCAT zu erlangenden Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der über den Dienst von CONCAT erlangten Informationen. XXXXXX haftet nicht für Schäden jedweder Art, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er durch den Dienst von CONCAT erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. CONCAT, ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner gewährleisten nicht, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Der Dienst wird bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder CONCAT noch ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt Schutzrech- ten gegen uns ausgeschlossen sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von Folgeschäden, die durch Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CONCAT in den Personen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen