Common use of Haftung / Gewährleistung Clause in Contracts

Haftung / Gewährleistung. XXXXXX haftet für Vorsatz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Auf Ersatz von Vermögensschäden haftet CONCAT bei fahrlässigem Handeln bis zu einer Höhe von EUR 00.000 € je Teilnehmer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Teilnehmern, so ist die Haftung von CONCAT unbeschadet der Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000.000 (fünf Millionen) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, den Höchstbetrag, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag steht. Im Übrigen haftet CONCAT in Fällen grob fahrlässigen Handelns unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONCAT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung der CONCAT ist ausgeschlossen. Die Haftung der CONCAT nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. Soweit nichts Abweichendes zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer vereinbart ist, gelten für die unter der Geltung dieser AGB gelieferten Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt hiervon unberührt. XXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den Dienst von CONCAT zu erlangenden Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der über den Dienst von CONCAT erlangten Informationen. XXXXXX haftet nicht für Schäden jedweder Art, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er durch den Dienst von CONCAT erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. CONCAT, ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner gewährleisten nicht, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Der Dienst wird bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder CONCAT noch ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von Folgeschäden, die durch Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CONCAT in den Personen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

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Samples: www.concat.de, www.concat.de

Haftung / Gewährleistung. XXXXXX KoSyMa haftet für Vorsatz Vermögensschäden, die von KoSyMa auf Grund einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden, nach den gesetzlichen BestimmungenRegelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). Gleiches gilt im Falle einer fahrlässigen PflichtverletzungKoSyMa haftet nur für solche Schäden, sofern Ansprüche mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. KoSyMa haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn. Eine Haftung KoSyMas für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sindund auch nicht für Schäden, die KoSyMa, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen KoSyMas vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Auf Ersatz Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von Vermögensschäden haftet CONCAT bei fahrlässigem Handeln bis zu einer Höhe von EUR 00.000 € je Teilnehmerwesentlichen vertraglichen Pflichten. Entsteht Dies sind Pflichten, die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Teilnehmern, so ist die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine persönliche Haftung von CONCAT unbeschadet der Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000.000 (fünf Millionen) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenKoSyMa- Mitarbeitern oder Dritten, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sindals Erfüllungsgehilfen o. ä. für KoSyMa tätig wurden/werden, den Höchstbetrag, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag steht. Im Übrigen haftet CONCAT in Fällen grob fahrlässigen Handelns unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONCAT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung der CONCAT ist ausgeschlossen. Die Haftung Ansprüche wegen Mängeln gegen KoSyMa unterliegen der CONCAT nach gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprüche vereinbart; solche sind nicht übertragbar. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt KoSyMa in vollem Umfang an den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührtKunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Soweit nichts Abweichendes zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer vereinbart ist, gelten für die unter der Geltung dieser AGB gelieferten Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt hiervon unberührt. XXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den Dienst von CONCAT zu erlangenden Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der über den Dienst von CONCAT erlangten Informationen. XXXXXX haftet nicht für Schäden jedweder Art, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er durch den Dienst von CONCAT erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. CONCATKoSyMa, ihre Informationslieferanten, Lieferanten oder Lizenzgeber oder sonstigen Partner gewährleisten nichtsichern nicht zu, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Erwartungen erfüllt werden. Der Dienst wird Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder CONCAT noch ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber KoSyMa haftet nicht für die über den Dienst übermittelten fremden Inhalte oder sonstigen Partner, die an der Entwicklung, Herstellung ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von Folgeschäden, die durch Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CONCAT in den Personen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhensonstiger Dritter.

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Samples: www.psyprax.de

Haftung / Gewährleistung. XXXXXX PSYPRAX haftet für Vorsatz Vermögensschäden, die von PSYPRAX auf Grund einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden, nach den gesetzlichen BestimmungenRegelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). Gleiches gilt im Falle einer fahrlässigen PflichtverletzungPSYPRAX haftet nur für solche Schäden, sofern Ansprüche mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. PSYPRAX haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn. Eine Haftung PSYPRAXs für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sindund auch nicht für Schäden, die PSYPRAX, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen PSYPRAXs vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Auf Ersatz Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von Vermögensschäden haftet CONCAT bei fahrlässigem Handeln bis zu einer Höhe von EUR 00.000 € je Teilnehmerwesentlichen vertraglichen Pflichten. Entsteht Dies sind Pflichten, die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Teilnehmern, so ist die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine persönliche Haftung von CONCAT unbeschadet der Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000.000 (fünf Millionen) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenPSYPRAX-Mitarbeitern oder Dritten, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sindals Erfüllungsgehilfen o. ä. für PSYPRAX tätig wurden/werden, den Höchstbetrag, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag steht. Im Übrigen haftet CONCAT in Fällen grob fahrlässigen Handelns unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONCAT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung der CONCAT ist ausgeschlossen. Die Haftung Ansprüche wegen Mängeln gegen PSYPRAX unterliegen der CONCAT nach gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprüche vereinbart; solche sind nicht übertragbar. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt PSYPRAX in vollem Umfang an den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührtKunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Soweit nichts Abweichendes zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer vereinbart ist, gelten für die unter der Geltung dieser AGB gelieferten Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt hiervon unberührt. XXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den Dienst von CONCAT zu erlangenden Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der über den Dienst von CONCAT erlangten Informationen. XXXXXX haftet nicht für Schäden jedweder Art, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er durch den Dienst von CONCAT erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. CONCATPSYPRAX, ihre Informationslieferanten, Lieferanten oder Lizenzgeber oder sonstigen Partner gewährleisten nichtsichern nicht zu, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Erwartungen erfüllt werden. Der Dienst wird Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder CONCAT noch ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber PSYPRAX haftet nicht für die über den Dienst übermittelten fremden Inhalte oder sonstigen Partner, die an der Entwicklung, Herstellung ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von Folgeschäden, die durch Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CONCAT in den Personen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhensonstiger Dritter.

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Samples: psyprax.de

Haftung / Gewährleistung. XXXXXX HASOMED haftet für Vorsatz Vermögensschäden, die von HASOMED auf Grund einer fahrlässigen Ver- letzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden, nach den gesetzlichen BestimmungenRegelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). Gleiches gilt im Falle einer fahrlässigen PflichtverletzungHASO- MED haftet nur für solche Schäden, sofern Ansprüche mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. HASOMED haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn. Eine Haftung HASOMEDs für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigen- schaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sindund auch nicht für Schäden, die HASOMED, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen HASOMEDs vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Auf Ersatz Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von Vermögensschäden haftet CONCAT bei fahrlässigem Handeln bis zu einer Höhe von EUR 00.000 € je Teilnehmerwesentlichen vertraglichen Pflichten. Entsteht Dies sind Pflichten, die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Teilnehmern, so ist die ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine persönliche Haftung von CONCAT unbeschadet der Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000.000 (fünf Millionen) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenHASOMED-Mitarbeitern oder Dritten, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sindals Erfüllungsgehilfen o. ä. für HASOMED tätig wur- den/werden, den Höchstbetrag, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag steht. Im Übrigen haftet CONCAT in Fällen grob fahrlässigen Handelns unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONCAT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung der CONCAT ist ausgeschlossen. Die Haftung Ansprüche wegen Mängeln gegen HASOMED unterliegen der CONCAT nach gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprü- che vereinbart; solche sind nicht übertragbar. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt HASOMED in vollem Umfang an den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührtKunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Soweit nichts Abweichendes zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer vereinbart ist, gelten für die unter der Geltung dieser AGB gelieferten Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt hiervon unberührt. XXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den Dienst von CONCAT zu erlangenden Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der über den Dienst von CONCAT erlangten Informationen. XXXXXX haftet nicht für Schäden jedweder Art, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er durch den Dienst von CONCAT erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. CONCATHASOMED, ihre Informationslieferanten, Lieferanten oder Lizenzgeber oder sonstigen Partner gewährleisten nichtsichern nicht zu, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung Zusi- cherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Erwartungen erfüllt werden. Der Dienst wird Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder CONCAT noch ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber HASOMED haftet nicht für die über den Dienst übermittelten fremden Inhalte oder sonstigen Partner, die an der Entwicklung, Herstellung ein miss- bräuchliches Verhalten des Kunden oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von Folgeschäden, die durch Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CONCAT in den Personen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhensonstiger Dritter.

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Samples: hasomed.de

Haftung / Gewährleistung. XXXXXX KoSyMa haftet für Vorsatz Vermögensschäden, die von KoSyMa auf Grund einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden, nach den gesetzlichen BestimmungenRegelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). Gleiches gilt im Falle einer fahrlässigen PflichtverletzungKoSyMa haftet nur für solche Schäden, sofern Ansprüche mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. KoSyMa haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn. Eine Haftung KoSyMas für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sindund auch nicht für Schäden, die KoSyMa, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen KoSyMas vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Auf Ersatz Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von Vermögensschäden haftet CONCAT bei fahrlässigem Handeln bis zu einer Höhe von EUR 00.000 € je Teilnehmerwesentlichen vertraglichen Pflichten. Entsteht Dies sind Pflichten, die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Teilnehmern, so ist die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine persönliche Haftung von CONCAT unbeschadet der Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000.000 (fünf Millionen) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenKoSyMa-Mitarbeitern oder Dritten, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sindals Erfüllungsgehilfen o. ä. für KoSyMa tätig wurden/werden, den Höchstbetrag, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag steht. Im Übrigen haftet CONCAT in Fällen grob fahrlässigen Handelns unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONCAT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung der CONCAT ist ausgeschlossen. Die Haftung Ansprüche wegen Mängeln gegen KoSyMa unterliegen der CONCAT nach gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprüche vereinbart; solche sind nicht übertragbar. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt KoSyMa in vollem Umfang an den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührtKunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Soweit nichts Abweichendes zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer vereinbart ist, gelten für die unter der Geltung dieser AGB gelieferten Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt hiervon unberührt. XXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den Dienst von CONCAT zu erlangenden Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der über den Dienst von CONCAT erlangten Informationen. XXXXXX haftet nicht für Schäden jedweder Art, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er durch den Dienst von CONCAT erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. CONCATKoSyMa, ihre Informationslieferanten, Lieferanten oder Lizenzgeber oder sonstigen Partner gewährleisten nichtsichern nicht zu, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Erwartungen erfüllt werden. Der Dienst wird Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder CONCAT noch ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber KoSyMa haftet nicht für die über den Dienst übermittelten fremden Inhalte oder sonstigen Partner, die an der Entwicklung, Herstellung ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von Folgeschäden, die durch Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CONCAT in den Personen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhensonstiger Dritter.

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Samples: psyprax.de

Haftung / Gewährleistung. XXXXXX haftet für Vorsatz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Auf Ersatz von Vermögensschäden haftet CONCAT bei fahrlässigem Handeln bis zu einer Höhe von EUR 00.000 € je Teilnehmer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren TeilnehmernKunden, so ist die Haftung von CONCAT unbeschadet der Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von EUR 5.000.000 10.000.000 (fünf zehn Millionen) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, den Höchstbetrag, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag steht. Im Übrigen haftet CONCAT in Fällen grob fahrlässigen Handelns unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONCAT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung der CONCAT ist ausgeschlossen. Die Haftung der CONCAT nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. Soweit nichts Abweichendes zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer vereinbart ist, gelten für die unter der Geltung dieser AGB gelieferten Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt hiervon unberührt. XXXXXX übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den Dienst von CONCAT zu erlangenden Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der über den Dienst von CONCAT erlangten Informationen. XXXXXX haftet nicht für Schäden jedweder Art, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er durch den Dienst von CONCAT erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. CONCAT, ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner gewährleisten nicht, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Der Dienst wird bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder CONCAT noch ihre Informationslieferanten, Lizenzgeber oder sonstigen Partner, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von Folgeschäden, die durch Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CONCAT in den Personen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

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