Common use of Haftung / Gewährleistung Clause in Contracts

Haftung / Gewährleistung. 11.1 Für die Verkehrssicherheit bis zur Übergabe an den Auftraggeber ist der Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. verantwortlich. 11.2 Die Gefahrentragung geht für den gesamten Mietzeitraum, ab der Übernahme der Hüpfburg bis zur Rückgabe, auf die den Mieter über. Das heißt, der Mieter ist nach der Übernahme des Mietgegenstandes für alle übergebenen Artikel in vollem Umfang verantwortlich. Der Mieter haftet für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg und seines Inventars ergeben. 11.3 Der Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. tritt im Falle einer zu späten Rückgabe oder Beschädigung durch den Vormieter nicht für eine Ersatzbeschaffung oder Ausfallgebühr ein. Die überwiesene Miete wird in diesem Fall erstattet. 11.4 Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das nicht richtige Funktionieren des Mietartikels entstehen. In diesem Fall wird der Mietbetrag rückerstattet. 11.5 Der Mieter stellt den Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, es sei denn die Verpflichtung des Absatzes 1 wird nicht erfüllt.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag

Haftung / Gewährleistung. 11.1 Für 15.1. Bei Arbeitsgemeinschaften haftet jede/r einzelne ARGE-PartnerIn solidarisch für die Verkehrssicherheit bis zur Übergabe an den Auftraggeber ist der Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. verantwortlichgesamte Leis- tung. 11.2 15.2. Die Gefahrentragung geht Auftragnehmerin hat ihre Leistungen nach dem Stand der Technik und den Regeln der Kunst zu erbringen. Die Auftragnehmerin haftet der Auftraggeberin für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Pläne, Berechnungen und sonstigen Leistungen in Bezug auf den gesamten Mietzeitraum, ab der Übernahme der Hüpfburg bis zur Rückgabe, auf die den Mieter überAuftragsgegenstand im Sinne dieses Vertrages. 15.3. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das heißt, der Mieter ist nach der Übernahme Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat die Geschädigte zu beweisen. Für Verträge mit VerbraucherInnen im Sinne des Mietgegenstandes für alle übergebenen Artikel in vollem Umfang verantwortlich. Der Mieter haftet für alle Schadensersatzansprüche, Konsumentenschutzgesetzes gelten die sich aus der Benutzung der Hüpfburg und seines Inventars ergebendort festgelegten Re- gelungen. 11.3 Der Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. tritt im Falle einer zu späten Rückgabe oder Beschädigung durch den Vormieter nicht für eine Ersatzbeschaffung oder Ausfallgebühr ein15.4. Die überwiesene Miete wird in diesem Fall erstattetGewährleistungsfrist für sämtliche von der Auftragnehmerin erbrachte Leistungen beträgt drei Jahre ab Abschluss der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung. 11.4 Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden15.5. Die Auftragnehmerin hat das Recht, die durch das nicht richtige Funktionieren des Mietartikels entstehen. In diesem Fall wird bei festgestellten Planungsmängeln mit der Mietbetrag rückerstattetBehebung dersel- ben beauftragt zu werden. 11.5 Der Mieter stellt den Turnverein Nierstein e.V. 15.6. Die Auftraggeberin nimmt zur Kenntnis, dass Pläne und Kleine Niersteiner e.V. von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, es sei denn sonstige Unterlagen nur nach allenfalls er- forderlicher behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch die Verpflichtung des Absatzes 1 wird nicht erfülltAuftragnehmerin verwendet werden dürfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung / Gewährleistung. 11.1 Für M.A.X. GmbH haftet nur für Schäden, die Verkehrssicherheit bis zur Übergabe an den Auftraggeber ist der Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. verantwortlich. 11.2 Die Gefahrentragung geht für den gesamten Mietzeitraum, ab der Übernahme der Hüpfburg bis zur Rückgabe, auf die den Mieter überaus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner Mitarbeiter entstehen. Das heißt, der Mieter ist nach der Übernahme des Mietgegenstandes für alle übergebenen Artikel in vollem Umfang verantwortlich. Der Mieter haftet für alle SchadensersatzansprücheAusgeschlossen sind dabei Forderungen, die sich aus Schäden seitens Dritter ableiten lassen (Zerstörung oder Entfernung der Benutzung der Hüpfburg und seines Inventars ergeben. 11.3 Der Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. tritt im Falle Werbeanlagen). M.A.X. GmbH ist bemüht, den Schadenshergang sowie den / die Schuldigen zu ermitteln, um dem Kunden Regressmittel gegenüber dem Dritten zu liefern. Eine Gewährleistung des vollständigen Werbezeitraums einer Werbeanlage kann nicht garantiert werden. Nachbesserungen gehen in obigem Fall zu späten Rückgabe finanziellen Lasten des Kunden. Weitergehende Ansprüche auf Nachbesserung oder Beschädigung durch den Vormieter nicht für eine Ersatzbeschaffung oder Ausfallgebühr einErsatzaushang müssen spätestens 3 Tage nach Eintritt des Schadensfalls beim Auftragnehmer angemeldet werden. Die überwiesene Miete wird in diesem Fall erstattet. 11.4 Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder FolgeschädenM.A.X. GmbH ist berechtigt, die durch das Durchführung eines Werbeauftrages dann zu verweigern, wenn Inhalt, Gestaltung oder Form der Werbemittel von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen, wenn die Durchführung des Werbeauftrages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder aus anderen sachlichen Gründen nicht richtige Funktionieren des Mietartikels entstehenzumutbar ist. In diesem Fall wird der Mietbetrag rückerstattet. 11.5 Der Mieter stellt den Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. Anspruch von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenM.A.X: GmbH auf die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt in diesen Fällen unberührt, es sei denn der nicht durchgeführte Werbeauftrag kann durch einen anderen unbedenklich durchführbaren Werbeauftrag ersetzt werden. M.A.X. GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Verpflichtung vertragsgemäße Durchführung des Absatzes 1 Auftrages, wenn die Werbemittel nicht vertragsgemäß oder verspätet angeliefert werden. Kann in einem solchen Fall der Werbeauftrag nicht durchgeführt werden, wird der Auftraggeber hierdurch von seiner Zahlungsverpflichtung nicht erfülltbefreit, es sei denn, der nicht durchgeführte Werbeauftrag kann durch einen anderen Werbeauftrag ersetzt werden. Ist die Durchführung des Werbeauftrages trotz der nicht vertragsgemäßen oder verspäteten Anlieferung der Werbemittel möglich, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber anfallende Mehr- oder Zusatzkosten zu belasten.

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Samples: Advertising Agreement

Haftung / Gewährleistung. 11.1 Für Die PsyPrax GmbH haftet für Vermögensschäden, die Verkehrssicherheit bis zur Übergabe an von der PsyPrax GmbH auf Grund einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden, nach den Auftraggeber Regelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). Die PsyPrax GmbH haftet nur für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Die PsyPrax GmbH haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn. Eine Haftung der PsyPrax GmbH für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für Schäden, die die PsyPrax GmbH, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen der PsyPrax GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten. Dies sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine persönliche Haftung von MitarbeiterInnen der PsyPrax GmbH oder Dritten, die als Erfüllungsgehilfen o. ä. für die PsyPrax GmbH tätig wurden/werden, ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängeln gegen die PsyPrax GmbH unterliegen der Turnverein Nierstein e.V. gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprüche vereinbart; solche sind nicht übertragbar. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Kleine Niersteiner e.V. verantwortlich. 11.2 Die Gefahrentragung geht für den gesamten Mietzeitraum, ab der Übernahme der Hüpfburg bis zur Rückgabe, auf Gewährleistungszusagen Dritter gibt die den Mieter über. Das heißt, der Mieter ist nach der Übernahme des Mietgegenstandes für alle übergebenen Artikel PsyPrax GmbH in vollem Umfang verantwortlich. Der Mieter haftet für alle Schadensersatzansprüchean den Kunden weiter, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg und seines Inventars ergeben. 11.3 Der Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. tritt im Falle einer zu späten Rückgabe oder Beschädigung durch den Vormieter nicht für eine Ersatzbeschaffung oder Ausfallgebühr einohne dafür selbst einzustehen. Die überwiesene Miete wird in diesem Fall erstattet. 11.4 Der Vermieter PsyPrax GmbH, ihre Lieferanten oder Lizenzgeber sichern nicht zu, dass der Dienst ununterbrochen und/oder jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Erwartungen erfüllt werden. Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Die PsyPrax GmbH haftet nicht für Ausfälle die über den Dienst übermittelten fremden Inhalte oder Folgeschäden, die durch das nicht richtige Funktionieren ein missbräuchliches Verhalten des Mietartikels entstehen. In diesem Fall wird der Mietbetrag rückerstattetKunden oder sonstiger Dritter. 11.5 Der Mieter stellt den Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, es sei denn die Verpflichtung des Absatzes 1 wird nicht erfüllt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Telematik – Infrastruktur (Agb Ti)

Haftung / Gewährleistung. 11.1 9.1. Nastasja Stacks Grafik-Design haftet gegenüber dem Auf- traggeber, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleis- tungspftichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 9.2. Farbwiedergabe/Reproduktion: Farben werden vom Auftrag- geber nach Vorlagen ausgewählt. Es ist möglich dass es beim Druck-/Produktionsvorgang oder auf Bildschirmen zu minimalen Farbabweichungen der ausgewählten Farben kommen kann. Die Parteien sind sich daher einig, dass geringfügige Farbabwei- chungen keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB begründen. 9.3. Für Aufträge, die Verkehrssicherheit bis zur Übergabe im Namen und auf Rechnung des Auftrag- gebers an den Dritte erteilt werden, übernimmt die Designerin gegen- über dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Xxxxxxxx Xxxxxx Grafik-Design kein Auswahlverschulden trifft. Die Designerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. 9.4. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestal- tung. 9.5. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Designe- rin, stellt er die Designerin von der Haftung frei. 9.6. Der Auftraggeber ist verpftichtet, die von der Turnverein Nierstein e.V. Designerin er- brachte Werkleistung nach deren Erhalt, innerhalb von 10 Tagen zu untersuchen und Kleine Niersteiner e.V. verantwortlicheventuelle Mängel gegenüber der Desig- nerin zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich (Briefform oder eMail) innerhalb der 10 Tage nach Ablieferung des Werkes - die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Erkennen des Man- gels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepfticht gilt die Werkleistung von Xxxxxxxx Xxxxxx Grafik-De- sign trotz des betreffenden Mangels als genehmigt. 11.2 9.7. Die Gefahrentragung geht für den gesamten MietzeitraumPrüfung von Rechtsfragen hinsichtlich der Leistungen der Designerin, ab der Übernahme der Hüpfburg bis zur Rückgabe, insbesondere aber nicht beschränkt auf die Be- reiche des Urheber-, Design-, Marken- oder Wettbewerbsrechts, obliegt der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers und nicht der Designerin. Nastasja Stacks Grafik-Design haftet daher insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts, der Gestaltung der Leistungen sowie inhaltlichen Angaben zu Produkten, Leistungen der Auftraggeber oder den Mieter überGeschäftsbe- trieb des Auftraggebers. 9.8. Nastasja Stacks Grafik-Design verpftichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch an die Designerin überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig und dem Datenschutz entsprechend zu behandeln. 9.9. Die Designerin hat die Lieferpfticht erfüllt, sobald die Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das heißtÜbermittlungs- risiko (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung) ganz gleich mit welchem Medium übermittelt, trägt der Mieter ist nach der Übernahme des Mietgegenstandes für alle übergebenen Artikel in vollem Umfang verantwortlich. Der Mieter haftet für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg und seines Inventars ergebenAuftraggeber. 11.3 Der Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. tritt 9.10. Für den Datenverlust durch höhere Gewalt oder Datei- beschädigungen übernimmt die Designerin keine Haftung. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann die Designerin im Falle einer zu späten Rückgabe eines Datenverlustes ablehnen oder Beschädigung durch den Vormieter nicht für eine Ersatzbeschaffung oder Ausfallgebühr ein. Die überwiesene Miete wird die Reproduktion in diesem Fall erstattetAbsprache mit dem Auftraggeber, nach Aufwand abrechnen. 11.4 Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das nicht richtige Funktionieren des Mietartikels entstehen. In diesem Fall wird der Mietbetrag rückerstattet. 11.5 Der Mieter stellt den Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, es sei denn die Verpflichtung des Absatzes 1 wird nicht erfüllt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen