Haftung, Haftungsbeschränkung. 9.1 Die vertragliche Haftung der Riverside Collection GmbH & Co. KG für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haf- tung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, so- weit der Schaden des Reisenden von der Riverside Collection GmbH & Co. KG nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Mögli- cherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internatio- nalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzli- chen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reisende hat sich bei der Geltendmachung etwaiger An- sprüche gegen die Riverside Collection GmbH & Co. KG den Betrag anrechnen zu lassen, den er aufgrund desselben Ereig- nisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhal- ten hat. 9.2 Die Riverside Collection GmbH & Co. KG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusam- menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver- mittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theater- besuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistung in der Reiseausschreibung und der Buchungsbe- stätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeich- net werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Be- standteil der Reiseleistungen der Riverside Collection GmbH & Co. KG sind.
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Haftung, Haftungsbeschränkung. 9.1 Die vertragliche Haftung der Riverside Collection GmbH & Co. KG für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haf- tung xxxx für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, so- weit der Schaden des Reisenden von der Riverside Collection GmbH & Co. KG nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Mögli- cherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internatio- nalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzli- chen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reisende hat sich bei der Geltendmachung etwaiger An- sprüche gegen die Riverside Collection GmbH & Co. KG den Betrag anrechnen zu lassen, den er aufgrund desselben Ereig- nisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhal- ten hat.
9.2 Die Riverside Collection GmbH & Co. KG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusam- menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver- mittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theater- besuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistung in der Reiseausschreibung und der Buchungsbe- stätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeich- net werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Be- standteil der Reiseleistungen der Riverside Collection GmbH & Co. KG sind.
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