Haftungsbeschränkung, Schadensersatz Musterklauseln

Haftungsbeschränkung, Schadensersatz. Soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Beweislast für den eine Haftungsbeschränkung auslösenden Sachverhalt obliegt uns. Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Unsere Haftung ist dann jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die sich aus dem vorstehenden Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Die Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur von dem Auftrags- oder Vertragsteil zurücktreten oder kündigen, dessen Pflichtverletzung wir zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz bei Lieferverzug setzt ein sofern der Lieferverzug von uns zu vertreten ist und 30 Tage Lieferverzug überschreitet und ist auf 5 % des Netto-Kaufpreises begrenzt, es sei denn, der Lieferverzug ist von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
Haftungsbeschränkung, Schadensersatz. Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt: Die Haf- tung und Schadensersatzansprüche sind in jedem Einzelfall auf die Höhe des einzelnen Auftragswertes beschränkt.
Haftungsbeschränkung, Schadensersatz. 10.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht, welche sich aus der Natur des Vertrages ergeben oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Im Übrigen sind bei leichter Fahrlässigkeit Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund aus- geschlossen. Soweit wir im Falle leichter Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haf- tung beschränkt auf das Zehnfache des Wertes des Auftrags, aus dem sich unser leicht fahrlässiges Verhalten ergibt. 10.2 Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaf- tungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Sachmängeln gilt die Haftungsbegrenzung zusätzlich nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garan- tie übernommen haben. 10.3 Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Rücklieferung der Sache durch uns. Bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Arglist gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Haftungsbeschränkung, Schadensersatz. 10.1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Produkte an einen Verbraucher (Lieferantenregress nach §§ 478, 479 BGB). 10.2. Der Haftungsausschluss nach vorstehendem Ziffer 11.1 gilt nicht (i) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; (ii) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit; (iii) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (iv) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit MaxSolar nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. 10.3. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von MaxSolar für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf die Deckungssummen ihrer jeweiligen Haftpflichtversicherung beschränkt, auch wenn es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die Deckungssumme je Schadensereignis beträgt EUR 1.000.000 (eine Million) pauschal für Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). 10.4. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
Haftungsbeschränkung, Schadensersatz. 8.1 Die Verpflichtung von StreetScooter zur Leistung von Schadensersatz wird wie folgt beschränkt: (a) Für die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“), haftet StreetScooter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für andere als die in Satz 1 genannten Pflichten (“nicht wesentliche Vertragspflichten”) haftet StreetScooter nicht. (b) Ungeachtet der Haftungsbeschränkung gem. (a) haftet StreetScooter in jedem Fall unbeschränkt
Haftungsbeschränkung, Schadensersatz. 9.1 Die Verpflichtung von Stenon zur Leistung von Schadensersatz wird wie folgt beschränkt: (a) Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Stenon der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Stenon haftet nicht für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist jede Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. (b) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei schuldhaft verursachten Körperschäden sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für den Fall weiterer zwingender Haftungstatbestände. Darüber hinaus gilt sie nicht, wenn und soweit Stenon eine Garantie übernommen hat. 9.2 Der Besteller ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen. 9.3 Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt auch bei Pflichtverletzungen durch Stenons Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellten oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
Haftungsbeschränkung, Schadensersatz. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Ticketmaster bzw. eines Partners für Vertrieb oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines der jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Ticketmaster bzw. der jeweilige Partner für Vertrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden gilt Folgendes: 1. Für Xxxxxxx, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Ticketmaster oder eines Partners für Vertrieb oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines der jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Ticketmaster bzw. der jeweilige Partner für Vertrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2. Für Xxxxxxx, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) infolge einfacher Fahrlässigkeit von Ticketmaster bzw. des jeweiligen Partners für Vertrieb, deren jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung von Ticketmaster bzw. der jeweilige Partner für Vertrieb auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. 3. Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden infolge der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten sind im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern die Ticketmaster GmbH oder der jeweilige Partner für Vertrieb einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine schriftliche Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Ihr Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen an Stelle des Schadensersatzanspruches statt der Leistung bleibt im Rahmen der vorstehenden Regelungen unberührt.
Haftungsbeschränkung, Schadensersatz. Ergänzend zu Ziffer 8. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt: Die Haftung und Schadensersatzansprüche sind in jedem Einzelfall auf die Höhe des einzelnen Auftragswertes beschränkt.
Haftungsbeschränkung, Schadensersatz. Wir schließen gegenüber dem Mitglied jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht. Wir haften nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Mitglied mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von uns vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von anderen Anbietern erhalten hat. Wir weisen darauf hin, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen. Der Kunde hat sich darüber hinaus eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern.
Haftungsbeschränkung, Schadensersatz a) Soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Beweislast für den eine Haftungsbeschränkung auslösenden Sachverhalt obliegt uns. b) Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für 13.b.1. Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 13.b.2. Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Unsere Haftung ist dann jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. c) Die sich aus dem vorstehenden Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Die Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. d) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. e) Bei Verzug ist der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz auf 5 % des Netto-Kaufpreises begrenzt, es sei denn, der Lieferverzug ist von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. f) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. g) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. h) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen...