Common use of Haftungsbestimmungen Clause in Contracts

Haftungsbestimmungen. 10.1 Die Vertragspartner haften einander für Schäden, die ihnen durch Unterbrechungen der Elektrizitätsversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung entstehen, nach Maßgabe der Anlage 2 zum Anschlussnutzungsvertrag. Für sonstige Schäden, die nicht auf Versorgungsunterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung zurückzuführen sind, haftet SWW nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftungsbeschränkung gemäß Satz 2 gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit.

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Samples: www.stadtwerke-waren.de

Haftungsbestimmungen. 10.1 Die Vertragspartner haften einander für Schäden, die ihnen durch Unterbrechungen der Elektrizitätsversorgung Elektri- zitätsversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung entstehen, nach Maßgabe der Anlage 2 zum Anschlussnutzungsvertrag. Für sonstige Schäden, die nicht auf Versorgungsunterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung zurückzuführen sind, haftet SWW der Netzbetreiber nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftungsbeschränkung gemäß Satz 2 gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit.

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Haftungsbestimmungen. 10.1 9.1 Die Vertragspartner haften einander für Schäden, die ihnen durch Unterbrechungen der Elektrizitätsversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung entstehen, nach Maßgabe der Anlage 2 1 zum Anschlussnutzungsvertrag. Für sonstige Schäden, die nicht auf Versorgungsunterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung zurückzuführen sind, haftet SWW der Netzbetreiber nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftungsbeschränkung gemäß Satz 2 gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit.

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Samples: www.ewk-gmbh.de

Haftungsbestimmungen. 10.1 9.1 Die Vertragspartner haften einander für Schäden, die ihnen durch Unterbrechungen Unterbre- chungen der Elektrizitätsversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung entstehen, nach Maßgabe der Anlage 2 1 zum AnschlussnutzungsvertragAnschluss- nutzungsvertrag. Für sonstige Schäden, die nicht auf Versorgungsunterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten Unre- gelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung zurückzuführen sind, haftet SWW der Netz- betreiber nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftungsbeschränkung gemäß Satz 2 gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung Ver- letzung von Körper, Leben oder Gesundheit.

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