Hausanschluss. Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit dem Gebäude und ist Eigentum des Fernwärmeversorgungsunternehmens. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet an der Übergabestelle, regelmäßig hinter den Absperrarmaturen im Eintritt unmittelbar hinter der Gebäudeaußenwand, es sei denn, dass eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Das Baugrundrisiko für die Boden- und Grundwasserverhältnisse des Grundstücks trägt der Kunde. Hierzu gehören insbesondere der Nachweis der Kampfmittelfreiheit sowie die Zusicherung, dass keine Gefahrstoffe oder kontaminierten Bereiche vorhanden sind. Fernwärmeleitungen in Gebäuden sind – insbesondere auch wenn keine Wärme entnommen wird – frostfrei zu halten. Hausanschlussarbeiten erfolgen grundsätzlich nur bei frostfreiem Wetter und wenn die Bodenverhältnisse die Arbeiten zulassen. Vor Bauausführung sorgt der Kunde für einen freien Arbeitsraum auf der Zuleitungstrasse zum Gebäude. Dazu zählt z.B. das Entfernen von Pflastersteinen durch den Kunden.
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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme