Hunde. Für die Mitnahme eines Hundes wird als Beförderungsentgelt für Einzelfahrten der Fahrpreis für Kinder erhoben. Dies gilt nicht für kleine Hunde in Behältnis- sen, diese werden unentgeltlich befördert. Bei Benutzung von VVS-Zeittickets (ausgenommen TagesTickets) sowie von Schwerbehindertenausweisen, die zur Freifahrt berechtigen, kann 1 Hund unentgeltlich mitgenommen werden (bei VVS- Zeittickets – ausgenommen TagesTickets – innerhalb des jeweiligen Geltungs- bereichs). Polizeihunde und Blindenführhunde können unentgeltlich mitgeführt werden. Gleiches gilt für Assistenzhunde, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann.
Hunde. Das Mitführen von Hunden an der Leine auf dem Golfplatz ist grundsätzlich gestattet. Für eventuell verursachte Schäden durch den Hund haftet der Spieler. Alle Hinterlassenschaften des Tieres müssen sofort beseitigt werden. Hunde von Gästen müssen beim Sekretariat angemeldet werden.
Hunde. Für die Mitnahme von Hunden ist je Hund eine Hunde-/Fahrradkarte zu lösen. Inhaber eines Abo Plus oder eines Abo Mobil65 sind berechtigt, ganztägig einen Hund kostenfrei mitzu- nehmen. Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Assistenzhunde und Diensthunde sind von der Maulkorb- pflicht befreit und werden kostenfrei befördert. Das Gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinder- ter Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung eingetragen ist.
Hunde a.) Mitreisende Hunde sind spätestens bei der Anreise an der Campingplatzrezeption anzumelden.
b.) Hunde sind auf dem gesamten Campingplatzgelände inkl. der Anfahrtszone, sowie den angrenzenden zum Gelände zählenden Fußwegen und Parkplätzen an der Leine zu halten. Auf dem angemieteten Standplatz ist der Hund so angeleint zu halten, dass er nicht über den Standplatz hinaus kann.
c.) Sogenannte Listenhunde der Kategorien I und II sind auf dem Gelände nicht erlaubt.
d.) Wir behalten uns vor, in Einzelfällen eine Maulkorbpflicht zu bestimmen bzw. einzelne Hundehalter des Platzes zu verweisen.
e.) Es ist darauf zu achten, den Hund mit seinem Namen und einer Telefonnummer zu versehen, welche auch während des Aufenthalts auf dem Campingplatz vom Hundehalter besetzt ist.
Hunde. 9.1 Mitreisende Hunde sind spätestens bei der Anreise an der Campingplatzrezeption anzumelden. In der Pension muss der Hund bei der Buchung angefragt werden (1 Hund während der gesamten Saison erlaubt).
9.2 Während der Hauptsaison Juli und August ist 1 Hund pro Stellplatz erlaubt. Damit andere Gäste nicht gestört werden sollte sich der Hund innerhalb des angemieteten Stellplatzes aufhalten.
9.3 Hunde sind auf dem gesamten Gelände inkl. der Anfahrtszone, sowie den angrenzenden zum Gelände zählenden Fußwegen und Parkplätzen an der Leine zu halten.
9.4 Wir behalten uns vor, in Einzelfällen eine Maulkorbpflicht zu bestimmen bzw. einzelne Hundehalter des Platzes zu verweisen.
9.5 Sogenannte Listenhunde der Kategorien I und II sind auf dem Gelände nicht erlaubt.
Hunde. Auf unserem Platz sind Hunde erlaubt! Der Aufenthalt von gefährlichen Hunden im Sinne des nieder- sächsischen Hundegesetzes (NHundG) in der jeweils gültigen Fassung ist grundsätzlich untersagt! Am Strand sind Hunde nicht erlaubt. Es besteht auf dem gesamten Platz Leinenpflicht (außer im Hundeauslauf).
Hunde. Für Xxxxx ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten. Monatskarten für Hunde werden wie Monatskarten für jedermann ausgegeben.
Hunde. Für Hundebesitzer: Hunde sind nur an der Leine zu führen! Dieses gilt für den gesamten Bereich des Campinggeländes. Es ist nicht gestattet, Hunde mit an den Badestrand zu nehmen. Hierfür gibt es einen Extra ausgewiesenen Hundestrand, im Strandbereich Platz C, der auch so gekennzeichnet ist. Für das Notdurftgeschäft der Hunde sind auf dem Gelände mehrere „Hunde WC“ Stationen aufgestellt worden, an denen Sie Beutel für den Hundekot erhalten & entsorgen kön- nen. Hundekot auf dem Gelände ist sofort zu entfernen. Das Duschen der Hunde ist nur in der Hundedusche im Ein- gangsbereich gestattet. Jeder Hundehalter verpflichtet sich, diese Regeln einzuhalten. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Zuwiderhandlungen bei der ersten Verwarnung mit einem Strafgeld von 50,- € geahndet werden. Ein weiterer Verstoß führt unverzüglich zum Platzverweis und /oder wird nach der Lan- des-Hundeverordnung zur Anzeige gebracht. Der zeitweise Aufenthalt von Haustieren in einem Mietobjekt, ohne die Aufsicht oder das Beisein des Halters, wird ausdrücklich untersagt.
Hunde. Versicherungsschutz besteht im nachstehenden Umfang nur, wenn dies besonders vereinbart ist. Mitversichert ist, als rechtlich selbständiger Vertrag, die Haftpflicht als Halter und Hüter von Hunden im Umfang der Besonderen Bedingungen zur Tierhalterhaftpflicht für Hunde. Auf den Ausschluss von Kampfhunden gemäß der Besonderen Bedingungen zur Tierhalterhaftpflicht für Hunde wird besonders hingewiesen. Der Vertrag erlöscht mit Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. mit Aufhebung der Betreiberhaftpflichtversicherung.
1 Gegenstand der Versicherung 2 2 Mitversicherte Personen 3 3 Deckungserweiterungen 4 4 Risikobegrenzungen 4 5 Vermögensschäden 4 6 Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung 5 7 Fortsetzung der Privathaftpflichtversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers 6 8 Gewässerschadenrestrisiko 6
Hunde a. Mitreisende Hunde sind nur in vorheriger Absprache bei uns am Platz gestattet, dies auch nur im Bereich der Wohnmobilzone. Alle Indoor- Bereiche sowie der Campingbereich für Kinder- und Jugendliche sind hundefreie Zonen. Spätestens bei Anreise sind Hunde an der Rezeption anzumelden.
b. Hunde sind auf dem gesamten Gelände inkl. der Anfahrtszone an der Leine zu halten. Auf dem angemieteten Standplatz ist der Hund so angeleint zu halten, dass er nicht über den Stellplatz hinaus kann.
c. Der Strand ist hundefreie Zone.
d. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen eine Maulkorbpflicht zu bestimmen bzw. einzelne Hundehalter des Platzes zu verweisen.
e. Zur Verrichtung der Notdurft muss das Gelände außerhalb des Campingplatzes benützt werden Hundekot ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
f. Die Reinigungsgebühren der angemieteten Indoorflächen erhöhen sich pro Hund und Nutzung um € 20,-.