Hunde Musterklauseln

Hunde. Für die Mitnahme eines Hundes wird als Beförderungsentgelt für Einzelfahrten der Fahrpreis für Kinder erhoben. Dies gilt nicht für kleine Hunde in Behältnis- sen, diese werden unentgeltlich befördert. Bei Benutzung von VVS-Zeittickets (ausgenommen TagesTickets) sowie von Schwerbehindertenausweisen, die zur Freifahrt berechtigen, kann 1 Hund unentgeltlich mitgenommen werden (bei VVS- Zeittickets – ausgenommen TagesTickets – innerhalb des jeweiligen Geltungs- bereichs). Polizeihunde und Blindenführhunde können unentgeltlich mitgeführt werden. Gleiches gilt für Assistenzhunde, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann.
Hunde. Das Führen von Hunden ist nur an der Leine auf der Golfanlage gestattet. Der Besitzer haftet für verursachte Schäden durch den Hund. Alle Hinterlassenschaften des Tieres müssen sofort beseitigt werden. Der Hund muss vor Spielbeginn im Sekretariat angemeldet werden.
Hunde. Für die Mitnahme von Hunden ist je Hund eine Hunde-/Fahrradkarte zu lösen. Inhaber eines Abo Plus oder eines Abo Mobil65 sind berechtigt, ganztägig einen Hund kostenfrei mitzu- nehmen. Für Hunde sind die Regelungen in § 12 Abs. 2 der Beförderungsbedingungen des VMT (Maulkorbpflicht) zu beachten. Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Assistenzhunde und Diensthunde werden kostenfrei befördert und sind von der Maulkorbpflicht befreit.
Hunde a) Mitreisende Hunde sind spätestens bei der Anreise an der Campingplatzrezeption anzumelden. b) Hunde sind auf dem gesamten Campingplatzgelände inkl. der Anfahrtszone, sowie den angrenzenden zum Gelände zählenden Fußwegen und Parkplätzen an der Leine zu halten. Auf dem angemieteten Standplatz ist der Hund so angeleint zu halten, dass er nicht über den Standplatz hinaus kann. c) Sogenannte Listenhunde der Kategorien I und II sind auf dem Gelände nicht erlaubt. d) Wir behalten uns vor, in Einzelfällen eine Maulkorbpflicht zu bestimmen bzw. einzelne Hundehalter des Platzes zu verweisen. e) Es ist darauf zu achten, den Hund mit seinem Namen und einer Telefonnummer zu versehen, welche auch während des Aufenthalts auf dem Campingplatz vom Hundehalter besetzt ist.
Hunde. (Versicherungsschutz besteht in nachstehendem Umfang nur, wenn dies besonders vereinbart ist.)
Hunde. 18.1 Hunde sind willkommen, müssen aber auf dem gesamten Gelände angeleint sein. Weiteres regelt die Campingplatzordnung. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, muss mit Platzverweis rechnen.
Hunde. 9.1 Mitreisende Hunde sind spätestens bei der Anreise an der Campingplatzrezeption anzumelden. In der Pension muss der Hund bei der Buchung angefragt werden (1 Hund während der gesamten Saison erlaubt). 9.2 Während der Hauptsaison Juli und August ist 1 Hund pro Stellplatz erlaubt. Damit andere Gäste nicht gestört werden sollte sich der Hund innerhalb des angemieteten Stellplatzes aufhalten. 9.3 Hunde sind auf dem gesamten Gelände inkl. der Anfahrtszone, sowie den angrenzenden zum Gelände zählenden Fußwegen und Parkplätzen an der Leine zu halten. 9.4 Wir behalten uns vor, in Einzelfällen eine Maulkorbpflicht zu bestimmen bzw. einzelne Hundehalter des Platzes zu verweisen. 9.5 Sogenannte Listenhunde der Kategorien I und II sind auf dem Gelände nicht erlaubt.
Hunde. Auf dem Golfplatz sind Hunde nicht erlaubt. Im Bereich des Clubhauses müssen Hunde angeleint sein.
Hunde. Auf dem gesamten Hofgelände müssen Hunde an der Leine gehalten werden. Der Hundekot ist vom Besitzer umgehend zu beseitigen.
Hunde. Auf unserem Platz sind Hunde erlaubt! Der Aufenthalt von gefährlichen Hunden im Sinne des nieder- sächsischen Hundegesetzes (NHundG) in der jeweils gültigen Fassung ist grundsätzlich untersagt! Am Strand sind Hunde nicht erlaubt. Es besteht auf dem gesamten Platz Leinenpflicht (außer im Hundeauslauf).