Hunde Musterklauseln

Hunde. Für die Mitnahme eines Hundes wird als Beförderungsentgelt für Einzelfahrten der Fahrpreis für Kinder erhoben. Dies gilt nicht für kleine Hunde in Behältnis- sen, diese werden unentgeltlich befördert. Bei Benutzung von VVS-Zeittickets (ausgenommen TagesTickets) sowie von Schwerbehindertenausweisen, die zur Freifahrt berechtigen, kann 1 Hund unentgeltlich mitgenommen werden (bei VVS- Zeittickets – ausgenommen TagesTickets – innerhalb des jeweiligen Geltungs- bereichs). Polizeihunde und Blindenführhunde können unentgeltlich mitgeführt werden. Gleiches gilt für Assistenzhunde, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann.
Hunde a.) Mitreisende Hunde sind spätestens bei der Anreise an der Campingplatzrezeption anzumelden.
Hunde. Das Mitführen von Hunden an der Leine auf dem Golfplatz ist grundsätzlich gestattet. Für eventuell verursachte Schäden durch den Hund haftet der Spieler. Alle Hinterlassenschaften des Tieres müssen sofort beseitigt werden. Hunde von Gästen müssen beim Sekretariat angemeldet werden.
Hunde. Für die Mitnahme von Hunden ist je Hund eine Hunde-/Fahrradkarte zu lösen. Inhaber eines Abo Plus oder eines Abo Mobil65 sind berechtigt, ganztägig einen Hund kostenfrei mitzu- nehmen. Für Hunde sind die Regelungen in § 12 Abs. 2 der Beförderungsbedingungen des VMT (Maulkorbpflicht) zu beachten. Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Assistenzhunde und Diensthunde werden kostenfrei befördert und sind von der Maulkorbpflicht befreit.
Hunde. Versicherungsschutz besteht im nachstehenden Umfang nur, wenn dies besonders vereinbart ist. Mitversichert ist, als rechtlich selbständiger Vertrag, die Haftpflicht als Halter und Hüter von Hunden im Umfang der Besonderen Bedingungen zur Tierhalterhaftpflicht für Hunde. Auf den Ausschluss von Kampfhunden gemäß der Besonderen Bedingungen zur Tierhalterhaftpflicht für Hunde wird besonders hingewiesen. Der Vertrag erlöscht mit Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. mit Aufhebung der Betreiberhaftpflichtversicherung.
Hunde. Hunde dürfen nicht mit ins Restaurant oder Banketträume genommen werden (insbesondere nicht in Räumen, welche mit Teppichboden ausgestattet sind), in der Gaststube bzw. in der Kaminstube darf Ihr Vierbeiner Sie aber gern begleiten.
Hunde. Hunde sind erlaubt (gegen Gebühr lt. Preisliste), es besteht jedoch Leinenpflicht am Cam- pingplatzgelände! Die Sanitärgebäude sind für Hunde nicht zugelassen. Hunde sind für Ihr Geschäft unbedingt außerhalb des Campinggeländes zu führen.
Hunde. Hunde sind in unserem Campingpark, mit Ausnahme von Kampfhunden und als gefährlich eingestufte Hunderassen, willkommen. Im gesamten Campingpark, sowie im angrenzenden Strandbad (Terrasse), herrscht Leinenzwang. Weiter gilt im Strandbereich sowie auf der Liegewiese ein generelles Hundeverbot.
Hunde. Auf unserem Platz sind Hunde erlaubt! Der Aufenthalt von gefährlichen Hunden im Sinne des nieder- sächsischen Hundegesetzes (NHundG) in der jeweils gültigen Fassung ist grundsätzlich untersagt! Am Strand sind Hunde nicht erlaubt. Es besteht auf dem gesamten Platz Leinenpflicht (außer im Hundeauslauf).
Hunde. Hunde sind stets an der kurzen Leine zu führen. Eventuelle Verunreinigungen sind durch den Hundehalter zu beseitigen. Soweit zugelassen sind sie an der Kurzen Leine zu führen.