Hunde. Für die Mitnahme eines Hundes wird als Beförderungsentgelt für Einzelfahrten der Fahrpreis für Kinder erhoben. Dies gilt nicht für kleine Hunde in Behältnis- sen, diese werden unentgeltlich befördert. Bei Benutzung von VVS-Zeittickets (ausgenommen TagesTickets) sowie von Schwerbehindertenausweisen, die zur Freifahrt berechtigen, kann 1 Hund unentgeltlich mitgenommen werden (bei VVS- Zeittickets – ausgenommen TagesTickets – innerhalb des jeweiligen Geltungs- bereichs). Polizeihunde und Blindenführhunde können unentgeltlich mitgeführt werden. Gleiches gilt für Assistenzhunde, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann.
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Hunde. Für die Mitnahme eines Hundes wird als Beförderungsentgelt für Einzelfahrten der Fahrpreis für Kinder erhoben. Dies gilt nicht für kleine Hunde in Behältnis- senBehältnissen, diese werden unentgeltlich befördert. Bei Benutzung Be- nutzung von VVS-Zeittickets (ausgenommen TagesTickets) sowie von Schwerbehindertenausweisen, die zur Freifahrt berechtigen, kann 1 Hund unentgeltlich mitgenommen werden (bei VVS- VVS-Zeittickets – ausgenommen TagesTickets – innerhalb des jeweiligen Geltungs- bereichsGeltungsbereichs). Polizeihunde und Blindenführhunde können unentgeltlich mitgeführt werden. Gleiches gilt für Assistenzhunde, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann.
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