Höhe der Leistung. 2.3.1.2.1 Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Verstirbt die versicherte Person – vor der Bemessung der Invalidität und – waren die Voraussetzungen nach Ziffer 2.3.1.1 erfüllt, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3). Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststel- lung der Höhe der Unfallrente unberücksichtigt.
Appears in 4 contracts
Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Gruppen Unfallversicherung
Höhe der Leistung. 2.3.1.2.1 Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Verstirbt die versicherte Person – vor der Bemessung der Invalidität und – waren die Voraussetzungen nach Ziffer 2.3.1.1 2.8.1 erfüllt, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3). Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststel- lung der Höhe der Unfallrente unberücksichtigt.
Appears in 4 contracts
Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Gruppen Unfallversicherung
Höhe der Leistung. 2.3.1.2.1 Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Verstirbt die versicherte Person – vor der Bemessung der Invalidität und – waren die Voraussetzungen nach Ziffer 2.3.1.1 2.2.1.1 erfüllt, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3). Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststel- lung der Höhe der Unfallrente unberücksichtigt.
Appears in 4 contracts
Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Gruppen Unfallversicherung
Höhe der Leistung. 2.3.1.2.1 2.9.2.1 Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Verstirbt die versicherte Person – vor der Bemessung der Invalidität und – waren die Voraussetzungen nach Ziffer 2.3.1.1 2.9.1 erfüllt, – leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3). Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststel- lung der Höhe der Unfallrente unberücksichtigt.
Appears in 4 contracts
Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Gruppen Unfallversicherung