Common use of Höhe der Leistung Clause in Contracts

Höhe der Leistung. Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Verstirbt die versicherte Person – vor der Bemessung der Invalidität und – waren die Voraussetzungen nach 2.8.1 erfüllt, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3). Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststel- lung der Höhe der Unfallrente unberücksichtigt.

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Höhe der Leistung. 2.9.2.1 Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Verstirbt die versicherte Person – vor der Bemessung der Invalidität und – waren die Voraussetzungen nach 2.8.1 Ziffer 2.9.1 erfüllt, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3). Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststel- lung der Höhe der Unfallrente unberücksichtigt.

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Höhe der Leistung. 2.3.1.2.1 Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Verstirbt die versicherte Person – vor der Bemessung der Invalidität und – waren die Voraussetzungen nach 2.8.1 Ziffer 2.3.1.1 erfüllt, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3). Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststel- lung der Höhe der Unfallrente unberücksichtigt.

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Höhe der Leistung. Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Verstirbt die versicherte Person – vor der Bemessung der Invalidität und – waren die Voraussetzungen nach 2.8.1 Ziffer 2.2.1.1 erfüllt, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3). Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststel- lung der Höhe der Unfallrente unberücksichtigt.

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