Inkrafttreten und Kündigung. 1. Die Vereinbarung tritt am 01.01.2009 in Kraft. Sie gilt für Anforderungen zum Er- satz des ab dem I. Quartal 2009 verbrauchten Sprechstundenbedarfs. 2. Diese Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Auf Antrag eines Vertragspartners kann auch ohne formelle Kündigung eine Anpassung einzelner Vertragsbestimmungen an die Erfordernisse der Praxis vereinbart werden. 3. Nach einer Kündigung gilt die Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Ver- einbarung fort. Für den im kinderärztlichen Notfalldienst am • Krankenhaus Mariahilf • Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift • Asklepios Klinik Nord - Heidberg • Altonaer Kinderkrankenhaus benötigten Sprechstundenbedarf werden je Fall Euro 0,26 erstattet.
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Samples: Vereinbarung Über Die Vertragsärztliche Verordnung Von Sprechstundenbedarf
Inkrafttreten und Kündigung. 1. Die Vereinbarung vom 18. Januar 2006 in der Fassung des 6. Nachtrages tritt am 01.01.2009 1. Ja- nuar 2015 in Kraft. Sie Kraft und gilt für Anforderungen zum Er- satz Ersatz des ab dem I. IV. Quartal 2009 2014 verbrauchten Sprechstundenbedarfs.
2. Diese Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Auf Antrag eines Vertragspartners Vertrags- partners kann auch ohne formelle Kündigung eine Anpassung einzelner Vertragsbestimmungen Vertragsbestim- mungen an die Erfordernisse der Praxis vereinbart werden.
3. Nach einer Kündigung gilt die Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Ver- einbarung Vereinbarung fort. Für den im kinderärztlichen Notfalldienst am • Krankenhaus Mariahilf • Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift • Asklepios Klinik Nord - Heidberg • Altonaer Kinderkrankenhaus benötigten Sprechstundenbedarf werden je Fall Euro 0,26 erstattet.
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Inkrafttreten und Kündigung. 1. Die Vereinbarung vom 18. Januar 2006 in der Fassung des 5. Nachtrages tritt am 01.01.2009 1. Juli 2012 in Kraft. Sie Kraft und gilt für Anforderungen zum Er- satz Ersatz des ab dem I. III. Quartal 2009 verbrauchten 2012 ver- brauchten Sprechstundenbedarfs.
2. Diese Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Auf Antrag eines Vertragspartners Vertrags- partners kann auch ohne formelle Kündigung eine Anpassung einzelner Vertragsbestimmungen Vertragsbestim- mungen an die Erfordernisse der Praxis vereinbart werden.
3. Nach einer Kündigung gilt die Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Ver- einbarung Vereinbarung fort. Für den im kinderärztlichen Notfalldienst am • Krankenhaus Mariahilf • Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift • Asklepios Klinik Nord - Heidberg • Altonaer Kinderkrankenhaus benötigten Sprechstundenbedarf werden je Fall Euro 0,26 erstattet.
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Inkrafttreten und Kündigung. 1. 1 Die Vereinbarung tritt am 01.01.2009 01.01.2010 in Kraft. Sie Kraft und gilt für Anforderungen zum Er- satz des ab dem I. Quartal 2009 2010 verbrauchten Sprechstundenbedarfs.
2. 2 Diese Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Auf Antrag eines Vertragspartners kann auch ohne formelle Kündigung eine Anpassung einzelner Vertragsbestimmungen an die Erfordernisse der Praxis vereinbart werden.
3. 3 Nach einer Kündigung gilt die Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Ver- einbarung fort. Für den im kinderärztlichen Notfalldienst am • Krankenhaus Mariahilf • Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift • Asklepios Klinik Nord - Heidberg • Altonaer Kinderkrankenhaus benötigten Sprechstundenbedarf werden je Fall Euro 0,26 erstattet.
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