Jährliche Neueinstufung Musterklauseln

Jährliche Neueinstufung. Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich dafür, welchem Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird.
Jährliche Neueinstufung. Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein.
Jährliche Neueinstufung. I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung I.3.2 Weiterstufung bei schadenfreiem Verlauf
Jährliche Neueinstufung. Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Für Fahrzeuge denen ein mit uns vereinbarter Sondervertrag zugrunde liegt, können abweichende Regelungen gelten.
Jährliche Neueinstufung. Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jah- res nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalen- derjahr neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmel- dung maßgeblich dafür, welchem Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird.
Jährliche Neueinstufung. Wir stufen Ihren Vertrag jährlich nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Die Neueinstufung gilt ab der ersten Bei- tragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr.
Jährliche Neueinstufung. Wir stufen Ihren Vertrag zu Beginn jedes Versicherungsjahres nach seinem Schaden- verlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung dafür maßgeblich, welchem Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird.
Jährliche Neueinstufung. Wir stufen Ihren Vertrag einmal im Versicherungsjahr neu ein. Beginn und Ende des Versicherungsjahres (= Ablauf) stehen im Versicherungs- schein. Hatten Sie im vergangenen Kalenderjahr einen schadenfreien Verlauf? Dann wird Ihr Vertrag eine SF-Klasse besser gestuft. Hatten Sie im vergangenen Kalenderjahr einen schadenbelasteten Verlauf? Dann wird Ihr Vertrag nach der SF-Tabelle schlechter gestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung. Die Neueinstufung gilt ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das vergangene Kalenderjahr folgt. Der Zahlungstermin und die neue SF- Klasse stehen in der Rechnung. Ein schadenfreier Verlauf liegt vor: • Ihr Vertrag hat während eines Kalenderjahres mindestens 6 Monate Berechnung und Änderung des Beitrags Für jede abgeschlossene Versicherung nennen wir Ihnen den Versicherungs- beitrag. Je nach Vereinbarung handelt es sich um einen Festbeitrag. Oder um einen Betrag, den wir individuell nach Merkmalen Ihrer Verhältnisse und Ihres Fahr- zeugs berechnen. Bei der Beitragskalkulation wenden wir die anerkannten Grund- sätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an. Unser Ziel: faire und risikogerechte Beiträge. Wir stellen sicher, dass wir dauerhaft leistungs- fähig sind. Das heißt, dass wir mit den eingenommenen Versicherungsbeiträgen alle künftigen Schadenfälle bezahlen können. Die mit Ihnen vereinbarten Regeln zur Beitragsberechnung sind zu Ihrem Vorteil insgesamt milder als das Gesetz. Nach welchen Merkmalen wir Ihren Versicherungsbeitrag berechnen, steht im Antrag und im Versicherungsschein. Beitragsberechnungsmerkmale können sein: • Auskünfte Dritter Beispiele: – Auskunft des Vorversicherers im Rahmen des Schadenfreiheits- rabatt-Systems – Fahrzeugdaten von der Zulassungsbehörde • Tarifierungsmerkmale. Das sind Umstände, die wir von Ihnen erfragen und die wir im Versicherungsschein ausdrücklich als „Tarifierungs- merkmale“ ausweisen. • Bewertung des (Fahr-)Verhaltens beim Telematik-Tarif • weitere Berechnungsgrundlagen für den Beitrag (z. B. ob Sie einmal im Jahr oder für einen kürzeren Zeitraum bezahlen) • gesetzliche Versicherungsteuer. ununterbrochen bestanden: – Eine Ruheversicherung zählt nicht mit. – Bei Saisonkennzeichen: Die Saison hat mindestens 6 Monate betra- gen. • Wir mussten für kein Schadenereignis zahlen und auch keine Rück- stellungen bilden. Ein schadenbelasteter Verlauf liegt vor: • Wir mussten für ein Schadenereignis zahlen oder Rückstellungen bil- den. • Ihr Vertrag gilt trotz Schaden...
Jährliche Neueinstufung. B FG 1 (01.08.2020) 3002AVF026 D