Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwaltung eines Alternativen Investmentfonds darf gemäß KAGB ausschließlich über Kapitalverwaltungsgesellschaften er- folgen. Diese werden nach Maßgabe des KAGB reguliert. Der Publikums-AIF hat die HEP Kapitalverwaltung AG mit Sitz in Güglingen, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB bestellt. Die BaFin hat der HEP KVG mit Datum vom 24.01.2018 die Er- laubnis gemäß §§ 20 und 22 KAGB erteilt. Die HEP KVG wurde am 24.02.2012 unter dem Namen mtc green projects GmbH gegründet und am 15.03.2012 ins Han- delsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Im April 2014 wurde die Gesellschaft in HEP Kapitalverwaltungsgesell- schaft mbH umbenannt. Am 22.02.2017 wurde die HEP Kapital- verwaltungsgesellschaft mbH in die HEP Kapitalverwaltung AG umgewandelt. Sie wurde mit der HRB 759988 in das Handelsre- gister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Das Stammkapital der HEP KVG beträgt EUR 1.125.000,00 und ist vollständig einbezahlt.
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