Kosmetische Operationen. 10.5.1 Voraussetzungen für die Leistung: 10.5.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben. 10.5.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres. 10.5.1.3 Ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer) ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht oder hat seine Leistung erbracht, diese hat aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht. 10.5.2 Art und Höhe der Leistung: Ersetzt werden in den Tarifen PREMIUM und HAFTPFLICHT/UNFALL Kosten bis zu insgesamt 5.000,– € für nachgewiesene Arzthonorare, sonstige Operationskosten, notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, Zahnbehandlungs- und Zahner- satzkosten, die durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind.
Appears in 2 contracts
Samples: Reiseversicherung, Versicherungsbedingungen Zur Reiseversicherung
Kosmetische Operationen. 10.5.1 9.5.1 Voraussetzungen für die Leistung:
10.5.1.1 9.5.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
10.5.1.2 9.5.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
10.5.1.3 9.5.1.3 Ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer) ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht oder hat seine Leistung erbracht, diese hat aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht.
10.5.2 9.5.2 Art und Höhe der Leistung: Ersetzt werden in den Tarifen PREMIUM und HAFTPFLICHT/UNFALL Kosten bis zu insgesamt 5.000,– € für nachgewiesene Arzthonorare, sonstige Operationskosten, notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, Zahnbehandlungs- und Zahner- satzkosten, die durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind.
Appears in 1 contract
Samples: Reiseversicherung
Kosmetische Operationen. 10.5.1 Voraussetzungen für die Leistung:
10.5.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
10.5.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
10.5.1.3 Ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer) ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht oder hat seine Leistung erbracht, diese hat aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht.
10.5.2 Art und Höhe der Leistung: Ersetzt werden in den Tarifen PREMIUM PLUS und HAFTPFLICHT/HAFTPFLICHT/ UNFALL Kosten bis zu insgesamt 5.000,– € für nachgewiesene Arzthonorare, sonstige Operationskosten, notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, Zahnbehandlungs- und Zahner- satzkostenZahnersatzkosten, die durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind.
Appears in 1 contract
Samples: Reiseversicherung