Kosmetische Operationen. 2.1 Voraussetzungen für die Leistungen: 2.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungs- schutz fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Be- einträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben. 2.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres. 2.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leis- tungspflicht.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Kosmetische Operationen. 2.1 1.1 Voraussetzungen für die Leistungen:
2.1.1 1.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungs- schutz Versicherungsschutz fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss Ab- schluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche ärzt- liche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Be- einträchtigung Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
2.1.2 1.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger Minder- jähriger spätestens vor Vollendung des 21. LebensjahresLe- bensjahres.
2.1.3 1.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leis- tungspflichtLeistungspflicht.
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Samples: Unfallversicherung
Kosmetische Operationen. 2.1 2.10.1 Voraussetzungen für die LeistungenLeistung:
2.1.1 2.10.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Versicherungs- schutz Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Be- einträchtigung Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
2.1.2 2.10.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
2.1.3 2.10.1.3 Ein Dritter (z.B. ein anderer Versicherer) ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leis- tungspflichtLeistungspflicht oder hat seine Leistung erbracht, diese hat aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht.
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