Krankenrücktransport. Sobald es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, organisiert die Notrufzentrale den Krankenrücktransport der versicherten Person mit medizinisch adäquaten Transport- mitteln (einschließlich Ambulanzflugzeugen) an den Wohnort der versicherten Per- son oder in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus. Stirbt die versicherte Person während der Reise, organisiert die Notrufzentrale auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland oder die Überführung der ver- storbenen Person zum Bestattungsort. Erleidet die versicherte Person einen Unfall und muss sie deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstatten die Versicherer die Kosten bis zu 10.000,– Euro je Versicherungsfall. 1. Kommt die versicherte Person in eine finanzielle Notlage, weil ihre Reisezahlungs- mittel abhanden gekommen sind, stellt die Notrufzentrale den Kontakt zur Haus- bank her und unterstützt diese bei der Übermittlung des zur Verfügung gestellten Betrags. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank innerhalb von 24 Stunden nicht möglich, stellen die Versicherer der versicherten Person ein Darlehen bis zu 1.500,– Euro zur Verfügung. Das Darlehen ist binnen eines Monats nach Beendigung der Reise an die Versicherer zurückzuzahlen. 2. Bei Verlust von Kredit- oder EC- bzw. Maestro-Karten hilft die Notrufzentrale bei der Sperrung der Karten. Die Notrufzentrale haftet jedoch nicht für den ordnungsge- mäßen Vollzug der Sperrung und für etwaig entstehende Vermögensschäden. 3. Bei Verlust von Reisedokumenten hilft die Notrufzentrale bei der Ersatzbeschaf- fung.
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Krankenrücktransport. Sobald es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, organisiert die Notrufzentrale den Krankenrücktransport der versicherten Person mit medizinisch adäquaten Transport- mitteln (einschließlich Ambulanzflugzeugen) an den Wohnort der versicherten Per- son oder in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus. Stirbt die versicherte Person während der Reise, organisiert die Notrufzentrale auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland oder die Überführung der ver- storbenen Person zum Bestattungsort. Erleidet die versicherte Person einen Unfall und muss sie deswegen gesucht, gerettet geret- tet oder geborgen werden, erstatten die Versicherer die Kosten bis zu 10.000,– Euro je Versicherungsfall.
1. Kommt die versicherte Person in eine finanzielle Notlage, weil ihre Reisezahlungs- mittel abhanden gekommen sind, stellt die Notrufzentrale den Kontakt zur Haus- bank Hausbank her und unterstützt diese bei der Übermittlung des zur Verfügung gestellten Betrags. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank innerhalb von 24 Stunden nicht möglich, stellen die Versicherer der versicherten Person ein Darlehen bis zu 1.500,– Euro zur Verfügung. Das Darlehen ist binnen eines Monats nach Beendigung der Reise an die Versicherer zurückzuzahlen.
2. Bei Verlust von Kredit- oder EC- bzw. Maestro-Karten hilft die Notrufzentrale bei der Sperrung der Karten. Die Notrufzentrale haftet jedoch nicht für den ordnungsge- mäßen Vollzug der Sperrung und für etwaig entstehende Vermögensschäden.
3. Bei Verlust von Reisedokumenten hilft die Notrufzentrale bei der Ersatzbeschaf- fungErsatzbeschaffung.
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Krankenrücktransport. Sobald es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, organisiert die Notrufzentrale den Krankenrücktransport der versicherten Person mit medizinisch adäquaten Transport- mitteln Transportmitteln (einschließlich Ambulanzflugzeugen) an den Wohnort der versicherten Per- son Person oder in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus. Stirbt die versicherte Person während der Reise, organisiert die Notrufzentrale auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland oder die Überführung der ver- storbenen verstorbenen Person zum Bestattungsort. Erleidet die versicherte Person einen Unfall und muss sie deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstatten die Versicherer die Kosten bis zu 10.000,– Euro je VersicherungsfallEuro.
1. Kommt die versicherte Person in eine finanzielle Notlage, weil ihre Reisezahlungs- mittel Reisezah- lungsmittel abhanden gekommen sind, stellt die Notrufzentrale den Kontakt zur Haus- bank Hausbank her und unterstützt diese bei der Übermittlung des zur Verfügung gestellten Betrags. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank innerhalb von 24 Stunden nicht möglich, stellen die Versicherer der versicherten Person ein Darlehen bis zu 1.500,– Euro zur Verfügung. Das Darlehen ist binnen eines Monats nach Beendigung der Reise an die Versicherer zurückzuzahlen.
2. Bei Verlust von Kredit- oder EC- bzw. Maestro-Karten hilft die Notrufzentrale bei der Sperrung der Karten. Die Notrufzentrale haftet jedoch nicht für den ordnungsge- mäßen ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung und für etwaig entstehende VermögensschädenVermö- gensschäden.
3. Bei Verlust von Reisedokumenten hilft die Notrufzentrale bei der Ersatzbeschaf- fungErsatzbe- schaffung.
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Krankenrücktransport. Sobald es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, organisiert die Notrufzentrale den Krankenrücktransport der versicherten Person mit medizinisch adäquaten Transport- mitteln (einschließlich Ambulanzflugzeugen) an den Wohnort der versicherten Per- son Person oder in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus. Stirbt die versicherte Person während der Reise, organisiert die Notrufzentrale auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland oder die Überführung der ver- storbenen Person zum Bestattungsort. Erleidet die versicherte Person einen Unfall und muss sie deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstatten die Versicherer die Kosten bis zu 10.000,– Euro je Versicherungsfall.
1. Kommt die versicherte Person in eine finanzielle Notlage, weil ihre Reisezahlungs- mittel abhanden gekommen sind, stellt die Notrufzentrale den Kontakt zur Haus- bank her und unterstützt diese bei der Übermittlung des zur Verfügung gestellten Betrags. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank innerhalb von 24 Stunden nicht möglich, stellen die Versicherer der versicherten Person ein Darlehen bis zu 1.500,– Euro zur Verfügung. Das Darlehen ist binnen eines Monats nach Beendigung der Reise an die Versicherer zurückzuzahlen.
2. Bei Verlust von Kredit- oder EC- bzw. Maestro-Karten hilft die Notrufzentrale bei der Sperrung der Karten. Die Notrufzentrale haftet jedoch nicht für den ordnungsge- mäßen Vollzug der Sperrung und für etwaig entstehende Vermögensschäden.
3. Bei Verlust von Reisedokumenten hilft die Notrufzentrale bei der Ersatzbeschaf- fung.
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Samples: Reiseversicherung
Krankenrücktransport. Sobald es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, organisiert die Notrufzentrale den Krankenrücktransport der versicherten Person mit medizinisch adäquaten Transport- mitteln (einschließlich Ambulanzflugzeugen) an den Wohnort der versicherten Per- son versicherten. Person oder in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus. Stirbt die versicherte Person während der Reise, organisiert die Notrufzentrale auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland oder die Überführung der ver- storbenen verstor- benen Person zum Bestattungsort. Erleidet die versicherte Person einen Unfall und muss sie deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstatten die Versicherer die Kosten bis zu 10.000,– Euro je Versicherungsfall.
1. Kommt die versicherte Person in eine finanzielle Notlage, weil ihre Reisezahlungs- mittel abhanden gekommen abhandengekommen sind, stellt die Notrufzentrale den Kontakt zur Haus- bank Hausbank her und unterstützt diese bei der Übermittlung des zur Verfügung gestellten Betrags. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank innerhalb von 24 Stunden nicht möglich, stellen stel- len die Versicherer der versicherten Person ein Darlehen bis zu 1.500,– Euro zur VerfügungVerfü- gung. Das Darlehen ist binnen eines Monats nach Beendigung der Reise an die Versicherer Versi- cherer zurückzuzahlen.
2. Bei Verlust von Kredit- oder EC- bzw. Maestro-Karten hilft die Notrufzentrale bei der Sperrung der Karten. Die Notrufzentrale haftet jedoch nicht für den ordnungsge- mäßen Vollzug der Sperrung und für etwaig entstehende Vermögensschäden.
3. Bei Verlust von Reisedokumenten hilft die Notrufzentrale bei der Ersatzbeschaf- fungErsatzbeschaffung.
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Samples: Versicherungsbestätigung
Krankenrücktransport. Sobald es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, organisiert die Notrufzentrale den Krankenrücktransport der versicherten Person mit medizinisch adäquaten Transport- mitteln Trans portmitteln (einschließlich Ambulanzflugzeugen) an den Wohnort der versicherten Per- son Person oder in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus. Stirbt die versicherte Person während der Reise, organisiert die Notrufzentrale auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland oder die Überführung der ver- storbenen verstorbenen Person zum Bestattungsort. Erleidet die versicherte Person einen Unfall und muss sie deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstatten die erstattet der Versicherer die Kosten bis zu 10.0005.000,– Euro je VersicherungsfallEuro.
1. Kommt die versicherte Person in eine finanzielle Notlage, weil ihre Reisezahlungs- Reisezahlungs mittel abhanden gekommen sind, stellt die Notrufzentrale den Kontakt zur Haus- Haus bank her und unterstützt diese bei der Übermittlung des zur Verfügung gestellten Betrags. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank innerhalb von 24 Stunden nicht möglich, stellen die stellt der Versicherer der versicherten Person ein Darlehen bis zu 1.500,– Euro zur Verfügung. Das Darlehen ist binnen eines Monats nach Beendigung der Reise an die den Versicherer zurückzuzahlen.
2. Bei Verlust von Kredit- Kredit oder EC- EC bzw. Maestro-Karten MaestroKarten hilft die Notrufzentrale bei der Sperrung der Karten. Die Notrufzentrale haftet jedoch nicht für den ordnungsge- mäßen ordnungs gemäßen Vollzug der Sperrung und für etwaig entstehende Vermögensschäden.
3. Bei Verlust von Reisedokumenten hilft die Notrufzentrale bei der Ersatzbeschaf- fungErsatzbeschaffung.
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