Krankenrücktransport. A.4.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und überneh- men dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransportes müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung er- streckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkran- kung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 80 E pro Person und Nacht. Rückholung von Kindern A.4.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleit- person zu ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahn- kosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 E. Fahrzeugabholung A.4.7.3 Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder Verletzung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die Rückfüh- rung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und über- nehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Rückführung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,40 E je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 80 E pro Person und Nacht.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Krankenrücktransport. A.4.7.1 A.3.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und überneh- men übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransportes Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung er- streckt erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkran- kung Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 80 E 50,- Euro pro Person und NachtPerson. Rückholung von Kindern A.4.7.2 A.3.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleit- person Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahn- kosten Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 E. Fahrzeugabholung A.4.7.3 25,- Euro. A.3.7.3 Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder Verletzung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die Rückfüh- rung Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und über- nehmen übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Rückführung Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,40 E 0,25 Euro je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 80 E 50,- Euro pro Person. A.3.7.4 Müssen Sie sich auf einer Reise infolge Erkrankung länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahestehende Person und Nachtbis zur Höhe von 500,- Euro je Schadenfall.
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Samples: KFZ Versicherung
Krankenrücktransport. A.4.7.1 A.3.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen organisieren wir für Sie die Durchführung des Rücktransports und überneh- men Rücktransports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransportes Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung er- streckt erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, entstehenden Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch die Erkran- kung bedingten Übernachtungskosten, jedoch Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 80 E 85 EUR pro Person und NachtPerson. Rückholung von Kindern A.4.7.2 A.3.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer Ihrer Erkrankung oder des Ihres Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen Familienangehörigen betreut werden, sorgen organisieren wir für Sie deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleit- person Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahn- kosten Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten oder der Kosten eines Linienfluges der Economy-Klasse jeweils einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 E. Fahrzeugabholung A.4.7.3 Kann das versicherte Fahrzeug 40 EUR. A.3.7.3 Halten Sie sich infolge einer Erkrankung länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder Verletzung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von zwei Wochen in einem Insassen zurückgefahren werdenKrankenhaus auf, sorgen wir für die Rückfüh- rung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und über- nehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Rückführung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,40 E je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahe stehende Person bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 80 E pro Person und NachtHöhe von 500 EUR.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung
Krankenrücktransport. A.4.7.1 A.3.8.2 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen organisieren wir für Sie die Durchführung des Rücktransports und Rücktransportes. Wir überneh- men dessen diese Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransportes müssen medizinisch notwendig not- wendig sein. Unsere Leistung er- streckt erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, entstehenden Übernachtungskosten. Die- se müssen jedoch durch die Erkran- kung bedingten Übernachtungskosten, jedoch Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 80 E 60 EUR pro Person Person. A.3.8.3 Wir organisieren für Sie die Abholung und Nacht. Rückholung von Kindern A.4.7.2 Können mitreisende Rückfahrt mitreisender Kinder unter 16 Jahren infolge Jah- ren mit einer Erkrankung Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz, wenn - Sie erkrankt sind oder des Todes des Fahrers sterben und - die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleit- person zu ihrem ständigen Wohnsitz und . Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei bei einer ein- fachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern die Bahn- kosten Bahnkosten 2. Klasse: Bei größeren Entfernungen zahlen wir Ihnen die Bahnkosten 1. Klasse oder die Liegewagenkosten oder die Kosten eines Linienfluges der Economy-Klasse zurück. Diese Kosten werden jeweils einschließlich Zuschlägen sowie gezahlt. Wir übernehmen die Kosten für nachgewiesene nachgewie- sene Taxifahrten bis zu 50 E. Fahrzeugabholung A.4.7.3 Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer 40 EUR. A.3.8.4 Müssen Sie sich länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder Verletzung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von zwei Wochen stationär in einem Insassen zurückgefahren werdenKrankenhaus aufhalten, sorgen er- statten wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für die Rückfüh- rung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und über- nehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Rückführung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,40 E je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die Besuche durch eine nahe stehen- de Person bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 80 E pro Person und NachtHöhe von 500 EUR.
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Samples: KFZ Versicherung
Krankenrücktransport. A.4.7.1 A.3.8.2 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen organisieren wir für Sie die Durchführung des Rücktransports und Rücktransportes. Wir überneh- men dessen diese Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransportes müssen medizinisch notwendig not- wendig sein. Unsere Leistung er- streckt erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, entstehenden Übernachtungskosten. Die- se müssen jedoch durch die Erkran- kung bedingten Übernachtungskosten, jedoch Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 80 E 60 EUR pro Person Person. A.3.8.3 Wir organisieren für Sie die Abholung und Nacht. Rückholung von Kindern A.4.7.2 Können mitreisende Rückfahrt mitreisender Kinder unter 16 Jahren infolge Jah- ren mit einer Erkrankung Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz, wenn - Sie erkrankt sind oder des Todes des Fahrers sterben und - die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleit- person zu ihrem ständigen Wohnsitz und . Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei bei einer ein- fachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern die Bahn- kosten Bahnkosten 2. Klasse. Bei größeren Entfernungen zahlen wir Ihnen die Bahnkosten 1. Klasse oder die Liegewagenkosten oder die Kosten eines Linienfluges der Economyklasse zurück. Diese Kosten werden jeweils einschließlich Zuschlägen sowie gezahlt . Wir übernehmen die Kosten für nachgewiesene nachgewie- sene Taxifahrten bis zu 50 E. Fahrzeugabholung A.4.7.3 Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer 40 EUR. A.3.8.4 Müssen Sie sich länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder Verletzung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von zwei Wochen stationär in einem Insassen zurückgefahren werdenKrankenhaus aufhalten, sorgen er- statten wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für die Rückfüh- rung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und über- nehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Rückführung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,40 E je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die Besuche durch eine nahe stehen- de Person bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 80 E pro Person und NachtHöhe von 500 EUR.
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Samples: KFZ Versicherung