Common use of Krankenrücktransport Clause in Contracts

Krankenrücktransport. A.5.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens drei Nächte bis zu je 100 Euro pro Person und insgesamt nicht mehr als 600 Euro pro Tag. A.5.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnort und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen sowie für nachgewiesene Taxifahrten, letztere bis zu 30 Euro.

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Krankenrücktransport. A.5.7.1 A.3.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen organisieren wir für Sie die Durchführung des Rücktransports und Rücktransports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, entstehenden Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens drei Nächte Übernachtungen bis zu je 100 Euro 50 EUR pro Person Person. A.3.7.2 Wir organisieren für Sie die Abholung und insgesamt nicht mehr als 600 Euro pro Tag. A.5.7.2 Können mitreisende Rückfahrt mitreisender minderjähriger Kinder unter 16 Jahren infolge mit einer Erkrankung Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn • der Fahrer erkrankt ist oder des Todes des Fahrers stirbt und • die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten ande- ren Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnort und werden können. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich ein- schließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten, letztere nachge- wiesene Taxifahrten bis zu 30 Euro25 EUR.

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Krankenrücktransport. A.5.7.1 A.3.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung Er- krankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und Rück- transports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig not- wendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, entstehenden Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens drei Nächte Übernachtungen bis zu je 100 50 Euro pro Person und insgesamt nicht mehr als 600 Euro pro TagPerson. A.5.7.2 Können mitreisende Kinder A.3.7.2 Wir sorgen bei mitreisenden Kindern unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren die Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnort Wohnsitz, wenn - der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und - die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen betreut werden können. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten, letztere die nachgewiesenen Taxifahrten bis zu 30 25 Euro.

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Krankenrücktransport. A.5.7.1 A.3.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und Rücktransports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, entstehenden Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens drei Nächte Übernachtungen bis zu je 100 50 Euro pro Person und insgesamt nicht mehr als 600 Euro pro TagPerson. A.5.7.2 Können mitreisende Kinder Rückholung von Kindern A.3.7.2 Wir sorgen bei mitreisenden Kindern unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren die Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnort Wohnsitz, wenn - der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und - die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen betreut werden können. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten, letztere Taxifahrten bis zu 30 25 Euro.

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Samples: www.diebayerische.de

Krankenrücktransport. A.5.7.1 A.3.8.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert Hauptwohnsitz zurücktranspor- tiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch medizi- nisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben vorge- schrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Nächte Übernachtungen bis zu je 100 80 Euro pro Person. A.3.8.2 Können weder Sie noch eine mitversicherte Person und insgesamt nicht mehr als 600 Euro pro Tag. A.5.7.2 Können infolge Todes, einer Erkrankung oder einer Verletzung mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werdenweiter betreuen, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnort Hauptwohnsitz und übernehmen überneh- men die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen Zu- schlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten, letztere Taxi- fahrten bis zu 30 25 Euro.

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Krankenrücktransport. A.5.7.1 A.3.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen organisieren wir für Sie die Durchführung des Rücktransports und Rücktrans- ports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, entstehenden Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens drei Nächte Übernachtungen bis zu je 100 Euro pro Person Person. A.3.7.2 Wir organisieren für Sie die Abholung und insgesamt nicht mehr als 600 Euro pro Tag. A.5.7.2 Können mitreisende Rückfahrt mitreisender minderjähriger Kinder unter 16 Jahren infolge mit einer Erkrankung Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn - Sie erkrankt sind oder des Todes des Fahrers sterben und - die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnort und werden können. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse, bei größeren Entfernungen die Bahnkosten 2. Kosten eines Linienfluges der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten, letztere Taxifahrten bis zu 30 40 Euro.

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Samples: www.oeffentliche.de