Common use of Kumulklausel Clause in Contracts

Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle • auf derselben Ursache oder • auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversi- cherung), so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag aus beiden Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall eingetreten ist.

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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de, pflegefamilien-fairsicherung.de

Kumulklausel. 1.32.1 Beruhen mehrere Versicherungsfälle - auf derselben Ursache oder - auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz - nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- Umwelthaftpflichtversicherung und/oder Umweltschadensversicherung, - nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversi- cherung)für den anderen Teil dieser Versicherungsfälle nach einer Umweltschadensversicherung, so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden allen Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (einer Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) oder Umweltschadensversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist. Bestehen für den Versicherungsnehmer bei dem Versicherer oder seiner Konzerngesellschaften mehrere Haftpflichtversicherungen (Einzelverträge), so finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.

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Samples: www.ruv.de, www.ruv.de

Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle auf derselben Ursache oder • auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ‒ nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- Umwelthaftpflichtversicherung und/oder Umweltschadensversicherung, ‒ nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversi- cherung)für den anderen Teil dieser Versicherungsfälle nach einer Umweltschadensversicherung, so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden allen Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) Umwelthaftpflicht-bzw. Umweltschadensversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist. Bestehen für den Versicherungsnehmer bei dem Versicherer oder seiner Konzerngesellschaften mehrere Haftpflichtversicherungen (Einzelverträge), so finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.

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Samples: www.ruv.de

Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversi- cherungUmwelt- schadensversicherung), so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme Versicherungs- summe zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist. Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des Vertrages, wenn die Klausel „Landwirt- schaft – Plusdeckung“ vereinbart ist. Die Vereinbarung ist im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen dokumentiert.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Kumulklausel. 1. Beruhen mehrere Versicherungsfälle auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- Umwelthaftpflichtversicherung und/oder Umweltschadensversicherung, nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversi- cherung)für den anderen Teil dieser Versicherungsfälle nach einer Umweltschadensversicherung, so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden allen Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (einer Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) und/oder Umweltschadensversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist. Bestehen für den Versicherungsnehmer bei dem Versicherer oder seiner Konzerngesellschaften mehrere Haftpflichtversicherungen (Einzelverträge), so finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.

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Samples: www.ruv.de

Kumulklausel. 1. Beruhen mehrere Versicherungsfälle - auf derselben Ursache oder - auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versiche- rungsschutz - nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- Umwelthaftpflichtversicherung und/ oder einer Umweltschadens- versicherung, - nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und für den anderen Teil dieser Versicherungsfälle nach einer Umweltschadensversi- cherung), so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden allen Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungs- summen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal maxi- mal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- Betriebshaftpflicht-, der Umwelthaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) Umweltschadensversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist.

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Samples: trainer-haftpflicht-versicherung.de

Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle • auf derselben Ursache oder • auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versi- cherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversi- cherungUmweltschadensversicherung), so steht für diese Versicherungsfälle Versicherungs- fälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten ansons- ten maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist.

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Samples: www.fotofairsicherung.de

Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle - auf derselben Ursache oder • auf - gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz - nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- Umwelthaftpflichtversicherung und/oder Umweltschadensversicherung, - nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversi- cherung)für den anderen Teil dieser Versicherungsfälle nach einer Umweltschadensversicherung, so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden allen Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) bzw. Umweltschadensversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist. Bestehen für den Versicherungsnehmer bei dem Versicherer oder seiner Konzerngesellschaften mehrere Haftpflichtversicherungen (Einzelverträge), so finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.

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Samples: www.rosa-bauleistung.de

Kumulklausel. 1 Beruhen mehrere Versicherungsfälle auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ‒ nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- Umwelthaftpflichtversicherung und/oder Umweltschadensversicherung, ‒ nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversi- cherung)für den anderen Teil dieser Versicherungsfälle nach einer Umweltschadensversicherung, so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden allen Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (einer Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) und/oder Umweltschadensversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist. Bestehen für den Versicherungsnehmer bei dem Versicherer oder seiner Konzerngesellschaften mehrere Haftpflichtversicherungen (Einzelverträge), so finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.

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Samples: www.ov-boerse.de

Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversi- cherungUmwelt- schadensversicherung), so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme Versicherungs- summe zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle - auf derselben Ursache oder - auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz - nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung Berufshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versi- cherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- Umwelthaftpflichtversicherung und/oder einer Umweltschadensversicherung, - nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversi- cherung)für den anderen Teil dieser Versi- cherungsfälle nach einer Umweltschadensversicherung, so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden VersicherungssummenVersicherungs- summen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine VersicherungssummeVersicherungs- summe, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur zu Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- Berufshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) bzw. der Umweltscha- densversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung Be- triebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist. Bestehen für den Versicherungsnehmer bei dem Versicherer oder seiner Konzernge- sellschaften mehrere Haftpflichtversicherungen (Einzelverträge), so finden die vorste- henden Bestimmungen entsprechend Anwendung.

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Samples: www.aqua-med.eu