Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle • auf derselben Ursache oder • auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversi- cherung), so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag aus beiden Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall eingetreten ist.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Kumulklausel. Beruhen Besteht für mehrere Versicherungsfälle • – die auf derselben Ursache beruhen oder • – die auf den gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und beruhen, Versicherungsschutz sowohl nach dieser Betriebs- / Berufshaftpflicht-, der Umwelthaftpflicht-, als auch nach der Umweltschadensversicherung (gleichgül- tig, ob als Teil dieser Haftpflichtversicherung oder durch separaten Vertrag), so besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren Teil jeden dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversi- cherung), so steht nur im Rahmen der für ihn vereinbarten Versicherungssumme. Für alle diese Versicherungsfälle nicht steht bei gleicher Versicherungssumme diese maximal einmal zu Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Gesamtbe- trag aus beiden Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle maximal die höhere Versicherungssumme Versi- cherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- Betriebs- / Berufshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) bzw. der Umweltschadensversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche unter- schiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese sämtliche Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist.
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Samples: Insurance Terms and Conditions, Haftpflichtversicherung
Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle • − auf derselben Ursache oder • − auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversi- cherungUmwelt- schadensversicherung), so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme Versicherungs- summe zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist. Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des Vertrages, wenn die Klausel „Landwirt- schaft – Plusdeckung“ vereinbart ist. Die Vereinbarung ist im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen dokumentiert.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle • - auf derselben Ursache oder • auf - gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz - nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- Umwelthaftpflichtversicherung und/oder Umweltschadensversicherung, - nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversi- cherung)für den anderen Teil dieser Versicherungsfälle nach einer Umweltschadensversicherung, so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden allen Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) bzw. Umweltschadensversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist. Bestehen für den Versicherungsnehmer bei dem Versicherer oder seiner Konzerngesellschaften mehrere Haftpflichtversicherungen (Einzelverträge), so finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.
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Samples: Insurance Policy
Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle • - auf derselben Ursache oder • - auf gleichen Ursachen, Ursachen zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz - nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversi- cherung)Umwelthaftpflichtversicherung und/oder Umweltschadensversicherung, - nach einer Umwelthaftpflichtversicherung für den anderen Teil dieser Versicherungsfälle nach einer Umweltschadensversicherung, so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden allen Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- inder Betriebs-/Berufshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) bzw. Umweltschadensversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist. Bestehen für den Versicherungsnehmer bei dem Versicherer oder seiner Konzerngesellschaften mehrere Haftpflichtversicherungen (Einzelverträge), so finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle • − auf derselben Ursache oder • − auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversi- cherungUmwelt- schadensversicherung), so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme Versicherungs- summe zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle • ‒ auf derselben Ursache oder • auf ‒ gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ‒ nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- Umwelthaftpflichtversicherung und/oder Umweltschadensversicherung, ‒ nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversi- cherung)für den anderen Teil dieser Versicherungsfälle nach einer Umweltschadenversicherung, so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden allen Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- Betriebs-/Berufshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) bzw. Umweltschadensversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist. Bestehen für den Versicherungsnehmer bei dem Versicherer oder seiner Konzerngesellschaften mehrere Haftpflichtversicherungen (Einzelverträge), so finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung
Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle • ‒ auf derselben Ursache oder • auf ‒ gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ‒ nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- Umwelthaftpflichtversicherung und/oder Umweltschadensversicherung, ‒ nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversi- cherung)für den anderen Teil dieser Versicherungsfälle nach einer Umweltschadenversicherung, so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden allen Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- Betriebs-/Berufshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) bzw. Umweltschadensversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist. Bestehen für den Versicherungsnehmer bei dem Versicherer oder seiner Konzerngesellschaften mehrere Haftpflichtversicherungen (Einzelverträge), so finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung
Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle • auf derselben Ursache oder • auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versi- cherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversi- cherungUmweltschadensversicherung), so steht für diese Versicherungsfälle Versicherungs- fälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten ansons- ten maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist.
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Samples: Gewerbliche Haftpflichtversicherung
Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle • - auf derselben Ursache oder • - auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz - nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung Berufshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versi- cherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- Umwelthaftpflichtversicherung und/oder einer Umweltschadensversicherung, - nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversi- cherung)für den anderen Teil dieser Versi- cherungsfälle nach einer Umweltschadensversicherung, so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden VersicherungssummenVersicherungs- summen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine VersicherungssummeVersicherungs- summe, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur zu Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- Berufshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) bzw. der Umweltscha- densversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung Be- triebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist. Bestehen für den Versicherungsnehmer bei dem Versicherer oder seiner Konzernge- sellschaften mehrere Haftpflichtversicherungen (Einzelverträge), so finden die vorste- henden Bestimmungen entsprechend Anwendung.
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Samples: Gruppenversicherungsvertrag Tauchlehrer Haftpflichtversicherung
Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle • ‒ auf derselben Ursache oder • auf ‒ gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht für einen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ‒ nach dieser Betriebshaftpflichtversicherung und für den an- deren anderen Teil dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach einer Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- Umwelthaftpflichtversicherung und/oder Umweltschadensversicherung, ‒ nach einer Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversi- cherung)für den anderen Teil dieser Versicherungsfälle nach einer Umweltschadensversicherung, so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbe- trag Gesamtbetrag aus beiden allen Versicherungssummen, sondern bei gleichen Versi- cherungssummen Versicherungssummen höchstens eine Versicherungssumme, ansonsten maximal die höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Sofern die in der Betriebshaftpflicht- bzw. der Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) Umwelthaftpflicht-bzw. Umweltschadensversicherung gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für diese Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckte Ver- sicherungsfall Versicherungsfall eingetreten ist. Bestehen für den Versicherungsnehmer bei dem Versicherer oder seiner Konzerngesellschaften mehrere Haftpflichtversicherungen (Einzelverträge), so finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.
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Samples: Versicherungsbedingungen