Kundenanlage. 7.1 Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Anpassung, Änderung und Unterhaltung der Kundenanlage, einschließlich der Endgeräte hinter der Abschlußeinrichtung, ist der Kunde ver- antwortlich, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. 7.2 Es können Anlageteile aus besonderen Gründen unter Plombenverschluß genommen werden. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der DLH vom Kunden zu veranlassen. 7.3 Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend dem in der Europäi- schen Gemeinschaft gegebenen Stand der Technik und der Sicherheitstechnik hergestellt sind. Das Zeichen einer amtlich anerkannten Prüfstelle (z.B. VDE-Zeichen, GS-Zeichen, FTZ- Prüfnummer) bekundet, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. 7.4 Die Anlage darf nur nach Maßgabe des aktuellen Telekommunikationsgesetzes betrieben wer- den. 7.5 Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist der DLH umgehend mitzuteilen. 7.6 Die DLH ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss, die Kunden- anlage und Endgeräte, sowie an den Betrieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen des sicheren und störungsfreien Betriebes des Antennenversorgungsnetzes und der abrech- nungstechnischen Bemessungsgrundlagen notwendig ist. 7.7 Die Kundenanlage muß technisch die Schutzanforderungen gemäß dem Gesetz über elektro- magnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) erfüllen bzw. die Vorschriften über die techni- schen Spezifikationen für Empfangs- und Verteilanlagen für Rundfunksignale (EVA) einhalten.
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Kundenanlage. 7.1 5.1 Die Kundenanlage (Hausanlage) beginnt mit dem kundenseitigen Ausgang des Hausübergabepunktes. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Anpassung, Änderung und Unterhaltung der Kundenanlage, einschließlich der Endgeräte hinter der Abschlußeinrichtung, Kundenanlage ist der Kunde ver- antwortlichEigentümer verantwortlich. Hat er die Anlage einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart istso ist er neben diesem verantwortlich.
7.2 Es können Anlageteile aus besonderen Gründen unter Plombenverschluß genommen 5.2 Die Kundenanlage sollte außer durch die KTK oder deren Beauftragte nur durch einen anerkannten Fachbetrieb des Elektrohandwerks oder eines Informationselektroniker für Geräte- und Systemtechnik (ehemals Radio- und Fernsehtechniker) nach den Vorschriften dieser Bedingungen sowie nach den techni- schen Vorschriften für Rundfunkempfangsantennenanlagen (VDE 0855 Teil 1, FTZ 1R8/15) und den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die dafür erforderliche Ausstattung KTK ist berech- tigt, aber nicht verpflichtet, die Ausführung der Anlage ist nach den Angaben der DLH vom Kunden Arbeiten zu veranlassenüberwachen oder überwachen zu lassen.
7.3 5.3 Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend dem in der Europäi- schen Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der Technik und der Sicherheitstechnik hergestellt sind. Das Zeichen einer amtlich anerkannten Prüfstelle (z.B. VDE-Zeichen, GS-Zeichen, FTZ- PrüfnummerCE-Zeichen) bekundet, dass diese Voraussetzungen Vorausset- zungen erfüllt sind.
7.4 Die Anlage darf nur nach Maßgabe des aktuellen Telekommunikationsgesetzes betrieben wer- den5.4 Der Hausübergabepunkt sowie die daran angeschlossenen leitenden Teile wie Gehäuse, Kabelabschir- mungen und konstruktive metallische Elemente müssen in den Potenzialausgleich der Hausanlage einbezo- gen werden.
7.5 Jede Inbetriebsetzung 5.5 Grundsätzlich müssen die Hausanlagen so dämpfungsarm wie möglich errichtet werden. Die Signalspan- nung an den Breitbandsteckdosen muss in den festgelegten Bereichen der Anlage ist der DLH umgehend mitzuteilenFTZ-Richtlinie 1R8-15 liegen.
7.6 5.6 Die DLH ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss, die Kunden- anlage Hausanlage muss mit ihren gesamten Anlagenteilen bis 862 MHz frequenztauglich sein. In Anlagen mit Rückkanal müssen Signale im Bereich von 15 bis 65 MHz von der jeweiligen Multimediadose bis zum Hausübergabepunkt durch alle passiven und Endgeräte, sowie an den Betrieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen des sicheren und störungsfreien Betriebes des Antennenversorgungsnetzes und der abrech- nungstechnischen Bemessungsgrundlagen notwendig istaktiven Komponenten im Signalweg störungsfrei übertragen werden.
7.7 5.7 Die Hausanlage ist grundsätzlich in Sternstruktur aufzubauen. Bei Neuanlagen und Erweiterungen ist für jede Wohnung ein separates Kabel vom Sternverteiler aus zu verlegen. Die Neuinstallation von Baum- und Stammnetzen ist nicht zugelassen. Die Sternverteilung ist in unmittelbarer Nähe des Hausübergabepunktes zu installieren.
5.8 Die gesamte Hausanlage ist in 75-Ohm-Koaxtechnik aufzubauen. Das Schirmungsmaß der passiven Komponenten muss der Schirmungsklasse A entsprechen (gemäß EN 50083-2).
5.9 Koaxialverbindungen dürfen nur an Verteilern, Steckdosen oder Verbindungsdosen vorgenommen werden.
5.10 Die Signalspannung darf innerhalb von Hausanlagen nur durch Breitbandsteckdosen mit einer Entkopp- lung von mindestens 40 dB untereinander und einem Empfängeranschlusskabel der Hausanlage entnommen werden.
5.11 Durch die Kundenanlage muß technisch darf der Betrieb des örtlichen BK-Verteilnetzes einschl. Rundfunkempfangsan- lagen nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Schädliche Rückwirkungen auf das BK-Netz sind auszuschlie- ßen.
5.12 Die innerhalb einer Hausanlage nicht berechneten und genutzten Empfangsanlagen werden von der KTK mit einer Sperrdose versehen. Die Sperrdosen sind Eigentum der KTK. Für das Abhandenkommen und die Schutzanforderungen gemäß dem Gesetz über elektro- magnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) erfüllen bzw. die Vorschriften über die techni- schen Spezifikationen für Empfangs- Beschädigung der Sperrdosen haften Wohnungsbesitzer und Verteilanlagen für Rundfunksignale (EVA) einhaltenHaus-/Wohnungseigentümer gesamtschuld- nerisch.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kundenanlage. 7.1 6.1 Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, AnpassungAn- passung, Änderung und Unterhaltung der Kundenanlage, Kundenanlage einschließlich der Endgeräte hinter der Abschlußeinrichtung, dem Übergabepunkt ist der Kunde ver- antwortlichverantwortlich, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist.
7.2 Es 6.2 Anlageteile können Anlageteile aus besonderen Gründen Gründen, insbesonde- re bei Sperrmaßnahmen, aufgrund von Zahlungsverzug oder festgestelltem Missbrauch durch Dritte unter Plombenverschluß Plombenver- schluss genommen werden. Die dafür erforderliche Ausstattung Ausstat- tung der Anlage ist nach den Angaben der DLH SÜC//DACOR vom Kunden zu veranlassen.
7.3 6.3 Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend dem in der Europäi- schen Gemeinschaft Europäischen Union gegebenen Stand der Technik und der Sicherheitstechnik hergestellt sind. Das Zeichen einer amtlich anerkannten Prüfstelle (z.B. VDE-VDE- Zeichen, GS-Zeichen, FTZ- FTZ-Prüfnummer) bekundet, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
7.4 6.4 Die Anlage Kundenanlage darf nur nach Maßgabe des jeweils ak- tuellen Telekommunikationsgesetzes und des jeweils aktuellen Telekommunikationsgesetzes Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendein- richtungen betrieben wer- denwerden.
7.5 Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist der DLH umgehend mitzuteilen.
7.6 6.5 Die DLH SÜC//DACOR ist berechtigt, weitere technische Anforderungen Anfor- derungen an den Hausanschluss, die Kunden- anlage Kundenanlage und Endgeräte, an Endgeräte sowie an den Betrieb der Anlage festzulegenKundenanlage festzule- gen, soweit dies aus Gründen des sicheren und störungsfreien Betriebes des Antennenversorgungsnetzes Telekommunikationsnetzes und der aus abrech- nungstechnischen Bemessungsgrundlagen Gründen notwendig ist.
7.7 6.6 Die Kundenanlage muß muss technisch die Schutzanforderungen Schutzanforde- rungen gemäß dem Gesetz über elektro- magnetische Verträglichkeit elektromagnetische Verträg- lichkeit von Geräten (EMVG) erfüllen bzw. die Vorschriften über die techni- schen technischen Spezifikationen für Empfangs- und Verteilanlagen Ver- teilanlagen für Rundfunksignale (EVA) einhalten.
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Samples: Leistungsbeschreibung Und Besondere Geschäftsbedingungen